Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 16 - Gesellschaft (§§ 705 - 740c) |
| Untertitel 2 - Rechtsfähige Gesellschaft (§§ 706 - 739) |
| Kapitel 6 - Liquidation der Gesellschaft (§§ 735 - 739) |
(1) Ist die Gesellschaft durch Liquidation oder auf andere Weise erloschen, verjähren Ansprüche gegen einen Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der Gesellschaft in fünf Jahren, sofern nicht der Anspruch gegen die Gesellschaft einer kürzeren Verjährung unterliegt.
(2) Die Verjährung beginnt abweichend von § 199 Absatz 1, sobald der Gläubiger von dem Erlöschen der Gesellschaft Kenntnis erlangt hat oder das Erlöschen der Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen worden ist.
(3) Beginnt die Verjährung des Anspruchs gegen die Gesellschaft neu oder wird die Verjährung des Anspruchs gegenüber der Gesellschaft nach den §§ 203, 204, 205 oder 206 gehemmt, wirkt dies auch gegenüber den Gesellschaftern, die der Gesellschaft zur Zeit des Erlöschens angehört haben.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG) vom 10.08.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2024 | Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG) | 10.08.2021 |
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Rechtsprechung zu § 739 BGB
132 Entscheidungen zu § 739 BGB in unserer Datenbank:
- LG Trier, 20.07.2026 - 5 T 45/26
- OLG Hamm, 17.06.2024 - 8 U 102/23
Anwendbarkeit des MoPeG auf die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten
- BGH, 10.05.2011 - II ZR 227/09
BGB-Gesellschaft: Verjährung des Anspruchs der Gesellschaft gegen den ...
- AG Mannheim, 14.11.2023 - 1 IN 1721/19
Zu den Anforderungen an einen RSB-Versagungsantrag bei vermeintlichem ...
- OLG Brandenburg, 03.02.2021 - 7 U 43/19
Anforderungen bei einem noch zu schließenden Maklervertrag
- BGH, 05.04.2022 - II ZR 30/21
Publikums-KG: Inanspruchnahme des ausscheidenden Kommanditisten auf Zahlung eines ...
- OLG Hamm, 11.05.2004 - 27 U 224/03
Auseinandersetzung einer BGB -Gesellschaft bei Ausscheiden des vorletzten und ...
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- BGH, 07.12.2021 - II ZR 192/20
Inanspruchnahme eines ehemaligen Kommanditisten auf Zahlung eines ...