Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 27 - Unerlaubte Handlungen (§§ 823 - 853) |
1Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. 2Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
pflicht § 824Kreditgefährdung § 825Bestimmung zu sexuellen Handlungen § 826Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung § 827Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit § 828Minderjährige § 829Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen § 830Mittäter und Beteiligte § 831Haftung für den Verrichtungsgehilfen § 832Haftung des Aufsichtspflichtigen § 833Haftung des Tierhalters § 834Haftung des Tieraufsehers § 835(weggefallen) § 836Haftung des Grundstücksbesitzers § 837Haftung des Gebäudebesitzers § 838Haftung des Gebäude-
unterhaltungs-
pflichtigen § 839Haftung bei Amtspflichtverletzung § 839aHaftung des gerichtlichen Sachverständigen § 840Haftung mehrerer § 841Ausgleichung bei Beamtenhaftung § 842Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person § 843Geldrente oder Kapitalabfindung § 844Ersatzansprüche Dritter bei Tötung § 845Ersatzansprüche wegen entgangener Dienste § 846Mitverschulden des Verletzten § 847(weggefallen) § 848Haftung für Zufall bei Entziehung einer Sache § 849Verzinsung der Ersatzsumme § 850Ersatz von Verwendungen § 851Ersatzleistung an Nichtberechtigten § 852Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung § 853Arglisteinrede
Rechtsprechung zu § 834 BGB
226 Entscheidungen zu § 834 BGB in unserer Datenbank:
- LG Coburg, 08.09.2020 - 22 O 718/19
Gefährliche Gefälligkeit: Zur Tierhalterhaftung beim Gefälligkeitsverhältnis
- OLG Hamm, 12.04.2022 - 7 U 55/21
Schadensersatz nach einem Reitunfall; Begriff des "Verlasspferdes"; Aufsteigen ...
- OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 2 U 30/15
Tierhalterhaftung: Nutztierprivileg bei Einsatz eines Pferdes zum ...
- AG Wiesbaden, 18.08.2011 - 93 C 2691/11
Tierhalterhaftung: Markieren von zum Verkauf angebotenen Decken in einem ...
- VG Trier, 26.06.2012 - 1 K 387/12
Gebührenpflicht nach Polizeieinsatz wegen entlaufener Ponys
- OLG Schleswig, 19.03.2021 - 17 U 142/20
Reitbeteiligung: Wirksamkeit eines vereinbarten Haftungsauschlusses betreffend ...
- OLG Nürnberg, 29.03.2017 - 4 U 1162/13
Pferdehalter haftet auch bei einer Reitbeteiligung für Unfälle, welche durch das ...
- OLG Hamm, 04.02.2022 - 9 U 21/21
Ansprüche nach einem Reitunfall; Typische Tiergefahr; Handeln auf eigene Gefahr; ...
- AG Aschaffenburg, 16.02.2017 - 130 C 250/16
Schmerzensgeld, Schadensersatz, Mitverschulden, Hund, Verletzung, Ermessen, ...
- OLG Hamm, 28.06.2019 - 11 U 82/18
Zur Tierhalterhaftung bei einem Gefälligkeitsverhältnis sowie zum Mitverschulden ...
Querverweise
Auf § 834 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Unerlaubte Handlungen
- § 840 (Haftung mehrerer)
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 232 (Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse)