Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 27 - Unerlaubte Handlungen (§§ 823 - 853) |
(1) 1Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. 2Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.
(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.
pflicht § 824Kreditgefährdung § 825Bestimmung zu sexuellen Handlungen § 826Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung § 827Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit § 828Minderjährige § 829Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen § 830Mittäter und Beteiligte § 831Haftung für den Verrichtungsgehilfen § 832Haftung des Aufsichtspflichtigen § 833Haftung des Tierhalters § 834Haftung des Tieraufsehers § 835(weggefallen) § 836Haftung des Grundstücksbesitzers § 837Haftung des Gebäudebesitzers § 838Haftung des Gebäude-
unterhaltungs-
pflichtigen § 839Haftung bei Amtspflichtverletzung § 839aHaftung des gerichtlichen Sachverständigen § 840Haftung mehrerer § 841Ausgleichung bei Beamtenhaftung § 842Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person § 843Geldrente oder Kapitalabfindung § 844Ersatzansprüche Dritter bei Tötung § 845Ersatzansprüche wegen entgangener Dienste § 846Mitverschulden des Verletzten § 847(weggefallen) § 848Haftung für Zufall bei Entziehung einer Sache § 849Verzinsung der Ersatzsumme § 850Ersatz von Verwendungen § 851Ersatzleistung an Nichtberechtigten § 852Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung § 853Arglisteinrede
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Rechtsprechung zu § 832 BGB
725 Entscheidungen zu § 832 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 07.07.2026 - 5 ORs 97/25
Fahrlässigkeit; Aufsichtspflicht; Kleinkind; Großtagespflege; Schlafwache
- BGH, 13.12.2012 - III ZR 226/12
Amtshaftungsanspruch: Beweislast für Aufsichtspflichtverletzung der Erzieher in ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Koblenz, 21.06.2012 - 1 U 1086/11
Kita-Kinder werfen vom Außengelände Steine auf parkendes Fahrzeug - Stadt Bitburg ...
- OLG Koblenz, 21.06.2012 - 1 U 1086/11
- BGH, 07.10.2025 - 3 StR 11/25
"Psychisch vermittelte Hilfeleistung": Strafbarkeit der Eltern bei ...
Zum selben Verfahren:
- AG Düsseldorf, 03.09.2021 - 37 C 557/20
Verletzung der Aufsichtspflicht, Sorgebrechtigter, Rad fahrendes Kind
- OLG Oldenburg, 20.04.2023 - 14 U 212/22
Umfang der Aufsichtspflicht gegenüber einem 2 1/2-jährigen Kind; Haftung wegen ...
- LG Karlsruhe, 10.12.2025 - 2 O 135/24
Keine Haftung eines Elternteils für Fahrfehler eines fast sechsjährigen Kindes ...
- AG Frankenthal, 09.10.2020 - 3a C 179/18
Beschädigung eines Autodachs: Haftung bei einer fehlender Deliktsfähigkeit eines ...
- OLG Celle, 19.02.2020 - 14 U 69/19
Schadensersatzanspruch nach einem Zusammenstoß mit einer minderjährigen ...
§ 832 BGB in Nachschlagewerken
- § 832 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Aufgabenkreis
Aufgabenkreise
Betreuerhaftung
Querverweise
Auf § 832 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Unerlaubte Handlungen
- § 840 (Haftung mehrerer)
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 232 (Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse)