(1) 1Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 2Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.
(2) Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn
(3) 1Die Ersatzpflicht des Herstellers eines Teilprodukts ist ferner ausgeschlossen, wenn der Fehler durch die Konstruktion des Produkts, in welches das Teilprodukt eingearbeitet wurde, oder durch die Anleitungen des Herstellers des Produkts verursacht worden ist. 2Satz 1 ist auf den Hersteller eines Grundstoffs entsprechend anzuwenden.
(4) 1Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. 2Ist streitig, ob die Ersatzpflicht gemäß Absatz 2 oder 3 ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 1 ProdHaftG
389 Entscheidungen zu § 1 ProdHaftG in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 08.06.2020 - 14 U 171/18
Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen der Implantierung einer fehlerhaften ...
Zum selben Verfahren:
- LG Freiburg, 15.10.2018 - 1 O 240/10
Produkthaftung bei einer Hüfttotalendoprothese
- LG Freiburg, 15.10.2018 - 1 O 240/10
- BGH, 01.08.2023 - VI ZR 82/22
Produkthaftung: Vorliegen eines Produktfehlers bei einem gebrochenen Keramikinlay ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 16.02.2022 - 4 U 193/16
Schadensersatzanspruch wegen des Bruchs eines Keramikinlays einer implantierten ...
- OLG Brandenburg, 16.02.2022 - 4 U 193/16
- OLG Frankfurt, 29.05.2026 - 3 U 140/25 Corona
Keine Auskunfts- und Schadensersatzansprüche wegen angeblich auf Impfung mit ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 04.05.2026 - 3 U 140/25 Corona
Berufungsverfahren eines Geschädigten gegen die Abweisung seiner Klage auf ...
- OLG Frankfurt, 04.05.2026 - 3 U 140/25 Corona
- OLG Zweibrücken, 30.08.2022 - 1 U 267/21
Beweislast für Produktfehler und dessen Ursächlichkeit für die ...
- BGH, 25.02.2014 - VI ZR 144/13
Haftung des Netzbetreibers für Überspannungsschäden
Zum selben Verfahren:
- AG Wuppertal, 21.02.2012 - 39 C 291/10
Haftung eines Netzbetreibers für Schäden durch Überspannung
- AG Wuppertal, 21.02.2012 - 39 C 291/10
§ 1 ProdHaftG in Nachschlagewerken
- § 1 ProdHaftG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Produkthaftung
Produkthaftungsgesetz
Querverweise
Auf § 1 ProdHaftG verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 1 ProdHaftG:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Unerlaubte Handlungen
- § 823 (Schadensersatzpflicht)