Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37) |
1. Titel - Grundlagen der Strafbarkeit (§§ 13 - 21) |
Zitiervorschläge
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Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
§ 13Begehen durch Unterlassen
§ 14Handeln für einen anderen
§ 15Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
§ 16Irrtum über Tatumstände
§ 17Verbotsirrtum
§ 18Schwerere Strafe bei besonderen Tatfolgen
§ 19Schuldunfähigkeit des Kindes
§ 20Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
§ 21Verminderte Schuldfähigkeit
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Rechtsprechung zu § 15 StGB
1.152 Entscheidungen zu § 15 StGB in unserer Datenbank:
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Fahrzeugkaufvertrag: (Differenz-)Schadenersatzanspruch aufgrund der ...
- LG Mönchengladbach, 15.02.2024 - 23 KLs 6/23
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- OLG Karlsruhe, 24.01.2024 - 6 U 2/21
- OLG München, 07.02.2024 - 27 U 3512/23
Abschalteinrichtung, Verjährungseinrede, Einrede der Verjährung, ...
- OLG Karlsruhe, 24.01.2024 - 6 U 35/21
- OLG Karlsruhe, 13.12.2023 - 6 U 198/20
- OLG Karlsruhe, 13.12.2023 - 6 U 233/21
Dieselskandal: Teilrückzahlung des Kaufpreises für Kraftfahrzeug aufgrund ...
- OLG Karlsruhe, 19.12.2023 - 19 U 14/23
- LG Berlin, 26.03.2019 - 532 Ks 9/18
Illegales Autorennen: Ku'damm-Raser erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft ...
§ 15 StGB in Nachschlagewerken
- § 15 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Fahrlässigkeit
- Vorsatz (Deutschland)