Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37) |
| 3. Titel - Täterschaft und Teilnahme (§§ 25 - 31) |
(1) 1Wer einen anderen zu bestimmen versucht, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens bestraft. 2Jedoch ist die Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern. 3§ 23 Abs. 3 gilt entsprechend.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sich bereit erklärt, wer das Erbieten eines anderen annimmt oder wer mit einem anderen verabredet, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften.
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Rechtsprechung zu § 30 StGB
622 Entscheidungen zu § 30 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 24.09.2025 - 4 StR 205/25
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - und keine Mittäterschaft oder ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 04.07.2024 - 5 StR 280/24
Anstiftung und versuchte Anstiftung (Bestimmen, Konkretisierung der Haupttat)
- BGH, 04.07.2018 - 2 StR 245/17
Verurteilung wegen Sich-Bereit-Erklärens zum Mord rechtkräftig
Zum selben Verfahren:
- LG Gießen, 03.01.2017 - 5 Ks 403 Js 16861/16
Strafbarkeit des Sich-Bereit-Erklärens zum Mord gegenüber potentiellem Opfer
- LG Gießen, 03.01.2017 - 5 Ks 403 Js 16861/16
- BGH, 29.11.2023 - 6 StR 179/23
Verabredung zur Anstiftung zu einem Verbrechen (Verabredung eines ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 19.10.2022 - 4 StR 168/21
Irrtum über Tatumstände (irrige Annahme von Umständen, die ein milderes Gesetz ...
- BGH, 21.07.2020 - 2 StR 187/20
Herstellen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung und ...
- BGH, 14.11.2017 - 3 StR 265/17
Kein inländischer Handlungsort für eine im Ausland begangene Urkundenfälschung ...
§ 30 StGB in Nachschlagewerken
- § 30 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Verschwörung
Versuch der Beteiligung
Querverweise
Auf § 30 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Die Tat
- Täterschaft und Teilnahme
- § 31 (Rücktritt vom Versuch der Beteiligung)
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- § 89a (Vorbereitung einer terroristischen Straftat; Versuch der Anstiftung und Androhung)
- Falsche uneidliche Aussage und Meineid
- § 159 (Versuch der Anstiftung zur Falschaussage)
Redaktionelle Querverweise zu § 30 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Sprachgebrauch
- § 12 I (Verbrechen und Vergehen)