Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37) |
3. Titel - Täterschaft und Teilnahme (§§ 25 - 31) |
(1) 1Wer einen anderen zu bestimmen versucht, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens bestraft. 2Jedoch ist die Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern. 3§ 23 Abs. 3 gilt entsprechend.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sich bereit erklärt, wer das Erbieten eines anderen annimmt oder wer mit einem anderen verabredet, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften.
Rechtsprechung zu § 30 StGB
552 Entscheidungen zu § 30 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 29.11.2023 - 6 StR 179/23
Verabredung der Anstiftung zum Mord oder zu einer schweren Körperverletzung
Zum selben Verfahren:
- BGH, 13.02.2024 - 5 StR 469/23
- BGH, 04.07.2018 - 2 StR 245/17
Verurteilung wegen Sich-Bereit-Erklärens zum Mord rechtkräftig
Zum selben Verfahren:
- LG Gießen, 03.01.2017 - 5 Ks 403 Js 16861/16
Strafbarkeit des Sich-Bereit-Erklärens zum Mord gegenüber potentiellem Opfer
- LG Gießen, 03.01.2017 - 5 Ks 403 Js 16861/16
- BGH, 14.02.2023 - 2 StR 403/22
Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ...
- BGH, 14.11.2023 - 2 StR 292/23
Verwerfung der Revision; Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
- BGH, 23.08.2023 - StB 51/23
Sichbereiterklären zur schweren Brandstiftung; Hinreichende Wahrscheinlichkeit ...
- BGH, 14.11.2017 - 3 StR 265/17
Kein inländischer Handlungsort für eine im Ausland begangene Urkundenfälschung ...
- BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16
Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt; ...
§ 30 StGB in Nachschlagewerken
- § 30 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Verschwörung
- Versuch der Beteiligung
Querverweise
Auf § 30 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Die Tat
- Täterschaft und Teilnahme
- § 31 (Rücktritt vom Versuch der Beteiligung)
- Besonderer Teil
- Falsche uneidliche Aussage und Meineid
- § 159 (Versuch der Anstiftung zur Falschaussage)
Redaktionelle Querverweise zu § 30 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Sprachgebrauch
- § 12 I (Verbrechen und Vergehen)