(1) Ein Urteil, gegen das Berufung zulässig ist, kann statt mit Berufung mit Revision angefochten werden.
(2) Über die Revision entscheidet das Gericht, das zur Entscheidung berufen wäre, wenn die Revision nach durchgeführter Berufung eingelegt worden wäre.
(3) 1Legt gegen das Urteil ein Beteiligter Revision und ein anderer Berufung ein, so wird, solange die Berufung nicht zurückgenommen oder als unzulässig verworfen ist, die rechtzeitig und in der vorgeschriebenen Form eingelegte Revision als Berufung behandelt. 2Die Revisionsanträge und deren Begründung sind gleichwohl in der vorgeschriebenen Form und Frist anzubringen und dem Gegner zuzustellen (§§ 344 bis 347). 3Gegen das Berufungsurteil ist Revision nach den allgemein geltenden Vorschriften zulässig.
antrag § 343Hemmung der Rechtskraft § 344Revisionsbegründung § 345Revisionsbegründungs-
frist § 346Verspätete oder formwidrige Einlegung § 347Zustellung; Gegenerklärung; Vorlage der Akten an das Revisionsgericht § 348Unzuständigkeit des Gerichts § 349Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss § 350Revisions-
hauptverhandlung § 351Gang der Revisions-
hauptverhandlung § 352Umfang der Urteilsprüfung § 353Aufhebung des Urteils und der Feststellungen § 354Eigene Entscheidung in der Sache; Zurückverweisung § 354aEntscheidung bei Gesetzesänderung § 355Verweisung an das zuständige Gericht § 356Urteilsverkündung § 356aVerletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisions-
entscheidung § 357Revisionserstreckung auf Mitverurteilte § 358Bindung des Tatgerichts; Verbot der Schlechterstellung
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Rechtsprechung zu § 335 StPO
783 Entscheidungen zu § 335 StPO in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 28.07.2026 - 3 ORs 29/26
Revision; Beschränkung; konkludent; Auslegung; Diebstahl; Vollendung; Versuch; ...
- BGH, 12.10.2022 - 2 StR 201/21
Vorlagepflicht bei der angestrebten Abweichung eines Oberlandesgerichts von der ...
- OLG Hamm, 11.05.2021 - 4 RVs 7/21
Zulässigkeit der Sprungrevision gegen amtsgerichtliches Urteil bei erforderlicher ...
- BGH, 18.03.2026 - 6 StR 69/25
Fahrlässiges Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion durch sorgfaltswidriges ...
- KG, 06.03.2019 - 3 Ss 14/19
§ 335 Abs. 3 Satz 1 StPO bei revidierendem Nebenkläger
- BayObLG, 03.02.2026 - 202 StRR 96/25
Absichtsmerkmal in § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB im Rahmen sog. Polizeifluchtfälle; ...
- KG, 14.10.2015 - 161 Ss 232/15
Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen: Versäumung der Frist zur ...
- OLG Koblenz, 20.07.2023 - 4 ORs 4 Ss 16/23
Straßenverkehrsgefährdung, grob verkehrswidrig, rücksichtslos, Urteilsgründe
- OLG Stuttgart, 26.06.2002 - 5 Ss 209/02
Rechtsmittelverfahren in einer Bagatellstrafsache: Folgen der Verwerfung der ...
- OLG Dresden, 29.09.2021 - 6 OLG 22 Ss 355/21
Verletzung des Dienstgeheimnisses durch Mitteilung der Prüfungsaufgaben für eine ...
§ 335 StPO in Nachschlagewerken
- § 335 StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Sprungrevision
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 335 StPO:
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Oberlandesgerichte
- § 121 I Nr. 1
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 2. Hauptstück - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendstrafverfahren
- Rechtsmittelverfahren
- § 55 II (Anfechtung von Entscheidungen)