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   OLG Koblenz, 04.11.2002 - 13 U 1876/01   

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https://dejure.org/2002,11285
OLG Koblenz, 04.11.2002 - 13 U 1876/01 (https://dejure.org/2002,11285)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.11.2002 - 13 U 1876/01 (https://dejure.org/2002,11285)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. November 2002 - 13 U 1876/01 (https://dejure.org/2002,11285)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung; Voraussetzungen der Vollmachtserteilung

  • Judicialis

    RBerG § 1; ; BGB § 134; ; BGB § ... 172; ; BGB § 313; ; BGB § 780; ; BGB § 781; ; BGB §§ 164 ff.; ; BGB § 164 Abs. 1; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 172 Abs. 1; ; BeurkG § 12; ; BeurkG § 13 a; ; BeurkG § 47; ; BeurkG § 48; ; BeurkG § 45 Abs. 1; ; AGBG § 1; ; AGBG § 24 a; ; HGB §§ 128 ff.; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 S. 4; ; HausTWG § 1 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2002 - 13 U 1876/01
    Die Vorlage hat grundsätzlich vor dem Abschluss des aufgrund der Vollmacht getätigten Rechtsgeschäfts zu geschehen (vgl. BGH, NJW 2001, 3774; NJW 2000, 2268).

    Denn bei Einschaltung eines Vertreters kommt es für die Widerruflichkeit von Vertragserklärungen nach dem Haustürwiderrufsgesetz grundsätzlich nicht auf eine mögliche Haustürsituation des Vertretenen bei der Vollmachtserteilung, sondern auf die des Vertreters bei Abschluss der entsprechenden Verträge an (vgl. BGH, NJW 2000, 2270; NJW 2000, 2268).

    Selbst wenn der Beklagten bekannt gewesen wäre, dass der Geschäftsbesorgungsvertrag aufgrund einer Verhandlungssituation im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HausTWG zustande gekommen war, ergäbe sich daraus nicht, dass sie bei der erst Monate später erfolgten Haftungs- und Vollstreckungsunterwerfungserklärung die Widerruflichkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages und der Vollmacht kennen musste, zumal eine allgemeine Überprüfungs- und Erkundigungspflicht im Rahmen des § 173 BGB nicht besteht (BGH, NJW 2000, 2268).

  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2002 - 13 U 1876/01
    Dieser ersetzt für den Gutgläubigen die Bevollmächtigung des Vertreters, wenn diese unwirksam ist, und zwar auch dann, wenn eine Vollmacht von Anfang an nicht wirksam erteilt worden ist (BGH, NJW 2001, 3774; NJW 1985, 730).

    Die Vorlage hat grundsätzlich vor dem Abschluss des aufgrund der Vollmacht getätigten Rechtsgeschäfts zu geschehen (vgl. BGH, NJW 2001, 3774; NJW 2000, 2268).

    Aus den bis Ende 1993 ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen ließ sich nichts entnehmen, was eindeutig für einen - auch jetzt zwischen den Parteien des vorliegenden Verfahrens noch streitigen und vom Landgericht verneinten - Verstoß des Geschäftsbesorgungsvertrags gegen §§ 134 BGB, Art. 1 § 1 RBerG gesprochen hatte (vgl. BGH, NJW 2001, 3774; NJW 2001, 70); ebenso wenig ergab sich etwas Entsprechendes aus dem juristischen Schrifttum (vgl. BGH, NJW 2001, 70).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2002 - 13 U 1876/01
    Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften - auch ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gläubiger - im Regelfall für die rechtsgeschäftlich begründeten Verbindlichkeiten ihrer Gesellschaft in ihrem jeweiligen Bestand auch persönlich und mit ihrem Privatvermögen (vgl. BGH, NJW 2002, 1642; NJW 2001, 1056; NJW 1999, 3483).

    Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften nämlich für die Gesellschaftsverbindlichkeiten akzessorisch in entsprechender Anwendung der für die OHG geltenden Regelungen der §§ 128 ff. HGB (vgl. BGH, NJW 2001, 1056; NJW 2002, 1642).

  • BGH, 21.01.2002 - II ZR 2/00

    Haftung der Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2002 - 13 U 1876/01
    Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften - auch ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gläubiger - im Regelfall für die rechtsgeschäftlich begründeten Verbindlichkeiten ihrer Gesellschaft in ihrem jeweiligen Bestand auch persönlich und mit ihrem Privatvermögen (vgl. BGH, NJW 2002, 1642; NJW 2001, 1056; NJW 1999, 3483).

    Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften nämlich für die Gesellschaftsverbindlichkeiten akzessorisch in entsprechender Anwendung der für die OHG geltenden Regelungen der §§ 128 ff. HGB (vgl. BGH, NJW 2001, 1056; NJW 2002, 1642).

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2002 - 13 U 1876/01
    Aus den bis Ende 1993 ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen ließ sich nichts entnehmen, was eindeutig für einen - auch jetzt zwischen den Parteien des vorliegenden Verfahrens noch streitigen und vom Landgericht verneinten - Verstoß des Geschäftsbesorgungsvertrags gegen §§ 134 BGB, Art. 1 § 1 RBerG gesprochen hatte (vgl. BGH, NJW 2001, 3774; NJW 2001, 70); ebenso wenig ergab sich etwas Entsprechendes aus dem juristischen Schrifttum (vgl. BGH, NJW 2001, 70).

    Dass die beklagte Bank darüber hinaus gehende rechtliche Erkenntnisse hatte oder hätte haben müssen, lässt sich aus dem gesamten Akteninhalt nicht ersehen; der Bundesgerichtshof hat dies für das Jahr 1993 nicht einmal bei einem Notar angenommen (vgl. BGH, NJW 2001, 70).

  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

    Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2002 - 13 U 1876/01
    Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften - auch ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gläubiger - im Regelfall für die rechtsgeschäftlich begründeten Verbindlichkeiten ihrer Gesellschaft in ihrem jeweiligen Bestand auch persönlich und mit ihrem Privatvermögen (vgl. BGH, NJW 2002, 1642; NJW 2001, 1056; NJW 1999, 3483).
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2002 - 13 U 1876/01
    Der den Vertretenen bindende Rechtsschein einer wirksamen Bevollmächtigung entsteht mit der Vorlegung der Urkunde, und zwar in Urschrift oder - bei notariell beurkundeter Vollmacht - gemäß § 47 BeurkG in einer Ausfertigung (vgl. BGH, NJW 2002, 2325; NJW 1988, 697).
  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2002 - 13 U 1876/01
    Der den Vertretenen bindende Rechtsschein einer wirksamen Bevollmächtigung entsteht mit der Vorlegung der Urkunde, und zwar in Urschrift oder - bei notariell beurkundeter Vollmacht - gemäß § 47 BeurkG in einer Ausfertigung (vgl. BGH, NJW 2002, 2325; NJW 1988, 697).
  • BGH, 08.11.1984 - III ZR 132/83

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Betreuungsvertrages im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2002 - 13 U 1876/01
    Dieser ersetzt für den Gutgläubigen die Bevollmächtigung des Vertreters, wenn diese unwirksam ist, und zwar auch dann, wenn eine Vollmacht von Anfang an nicht wirksam erteilt worden ist (BGH, NJW 2001, 3774; NJW 1985, 730).
  • BGH, 24.04.2001 - XI ZR 40/00

    Grundsatzentscheidung zum Inhalt von Vollmachten für Abschluß von

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2002 - 13 U 1876/01
    Die notariell beurkundete Vollmachtserklärung, mit der die Klägerin die R.C... GmbH als ihre Vertreterin zum Abschluss des Kreditvertrags mit der Beklagten bevollmächtigt hat, muss ihrerseits nicht die Mindestangaben nach § 4 Abs. 1 S. 4 VerbrKrG enthalten (vgl. BGH, NJW 2001, 3479; NJW 2001, 2963; NJW 2001, 1931).
  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 108/99

    Kein Widerruf von Darlehen zur Finanzierung von Immobilienfondsanteilen

  • BGH, 10.07.2001 - XI ZR 198/00

    Wirksamkeit einer Vollmacht zum Abschluß eines Verbraucherkreditvertrages

  • BGH, 10.07.2001 - XI ZR 199/00

    Wirksamkeit einer Vollmacht zum Abschluß eines Verbraucherkreditvertrages

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