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   OLG München, 05.12.2019 - 29 U 3149/18   

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https://dejure.org/2019,47622
OLG München, 05.12.2019 - 29 U 3149/18 (https://dejure.org/2019,47622)
OLG München, Entscheidung vom 05.12.2019 - 29 U 3149/18 (https://dejure.org/2019,47622)
OLG München, Entscheidung vom 05. Dezember 2019 - 29 U 3149/18 (https://dejure.org/2019,47622)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UWG § 4 Nr. 4, § 8 Abs. 1, Abs. 2, § 9 Satz 1, § 3 Abs. 1; MarkenG §§ 149, 150; VO (EU) Nr. 608/2013 Art. 28; BGB §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1; BGB §§ 683 Abs. 1, 670, 677
    Absatzbehinderung durch Grenzbeschlagnahmeanträge von Automobilherstellern

  • rewis.io

    Absatzbehinderung durch Grenzbeschlagnahmeanträge von Automobilherstellern

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine gezielte vertriebsbezogene Absatzbehinderung durch einschränkungslosen Grenzbeschlagnahmeantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 158
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 88/08

    Opel-Blitz II

    Auszug aus OLG München, 05.12.2019 - 29 U 3149/18
    Einschränkungslose Grenzbeschlagnahmeanträge eines Automobilherstellers und Markeninhabers nach der VO (EU) Nr. 608/2013, in denen die Zollbehörden nicht auf die europäische und deutsche Rechtsprechung zu die Herstellermarken nicht verletzenden originalgetreuen Spielzeugmodellen (EuGH GRUR 2007, 318 - Opel ./. Autec; BGH GRUR 2010, 726 - Opel-Blitz II) hingewiesen werden, stellen in der Regel keine gezielte Behinderung der Modellautohersteller im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG dar.

    Dies ist nicht deswegen der Fall, weil die Beklagte Grenzbeschlagnahmeanträge nach der VO (EU) Nr. 608/2013 stellt, ohne die Zollbehörden auf die sogenannte Spielzeugrechtsprechung (EuGH GRUR 2007, 318 - Opel ./. Autec; BGH GRUR 2010, 726 - Opel-Blitz II; OLG München BeckRS 2014, 23117) hinzuweisen.

    Zum einen handelt es sich bei der von der Klägerin angeführten "Spielzeug"-Rechtsprechung um eine materielle markenrechtliche Überlegung, die eine Markenverletzung nur in dem sehr engen Bereich ausschließt, in dem die maßgeblichen Verkehrskreise das identische Zeichen auf den von der Beklagten vertriebenen verkleinerten Modellen nicht als Angabe darüber verstehen, dass diese Waren von der Klägerin oder einem mit dieser wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen (BGH GRUR 2010, 726 Rn. 18 - Opel-Blitz II).

  • LG München I, 30.07.2018 - 33 O 7422/17

    Keine unlautere gezielte Behinderung auch bei zu Unrecht erfolgter

    Auszug aus OLG München, 05.12.2019 - 29 U 3149/18
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 30.07.2018, Az. 33 O 7422/17, wird zurückgewiesen.

    Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts München I vom 30.07.2018, Az. 33 O 7422/17, sind vorläufig vollstreckbar.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts München I vom 30. Juli 2018 (Az. 33 O 7422/17) die Beklagte wie folgt zu verurteilen:.

  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

    Auszug aus OLG München, 05.12.2019 - 29 U 3149/18
    Einschränkungslose Grenzbeschlagnahmeanträge eines Automobilherstellers und Markeninhabers nach der VO (EU) Nr. 608/2013, in denen die Zollbehörden nicht auf die europäische und deutsche Rechtsprechung zu die Herstellermarken nicht verletzenden originalgetreuen Spielzeugmodellen (EuGH GRUR 2007, 318 - Opel ./. Autec; BGH GRUR 2010, 726 - Opel-Blitz II) hingewiesen werden, stellen in der Regel keine gezielte Behinderung der Modellautohersteller im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG dar.

    Dies ist nicht deswegen der Fall, weil die Beklagte Grenzbeschlagnahmeanträge nach der VO (EU) Nr. 608/2013 stellt, ohne die Zollbehörden auf die sogenannte Spielzeugrechtsprechung (EuGH GRUR 2007, 318 - Opel ./. Autec; BGH GRUR 2010, 726 - Opel-Blitz II; OLG München BeckRS 2014, 23117) hinzuweisen.

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG München, 05.12.2019 - 29 U 3149/18
    Auch ein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb scheidet - wie das Landgericht zutreffend angenommen hat - aus, weil es sich dabei um einen Auffangtatbestand handelt und nach der Rechtsprechung ein im Rahmen von § 4 Nr. 4 UWG nicht zu beanstandendes Verhalten auch keinen entsprechenden rechtswidrigen Eingriff darstellt (BGH, GRUR 1983, 467, 468 - Photokina; GRUR 2004, 877, 880 - Werbeblocker).
  • BGH, 24.02.1983 - I ZR 207/80

    Photokina

    Auszug aus OLG München, 05.12.2019 - 29 U 3149/18
    Auch ein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb scheidet - wie das Landgericht zutreffend angenommen hat - aus, weil es sich dabei um einen Auffangtatbestand handelt und nach der Rechtsprechung ein im Rahmen von § 4 Nr. 4 UWG nicht zu beanstandendes Verhalten auch keinen entsprechenden rechtswidrigen Eingriff darstellt (BGH, GRUR 1983, 467, 468 - Photokina; GRUR 2004, 877, 880 - Werbeblocker).
  • BGH, 30.04.2014 - I ZR 224/12

    Zulässigkeit von Screen Scraping - Flugvermittlung im Internet

    Auszug aus OLG München, 05.12.2019 - 29 U 3149/18
    Dazu bedarf es einer Gesamtwürdigung der Umstände unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit (BGH GRUR 2014, 785 Rn. 23, 40 - Flugvermittlung im Internet; GRUR 2011, 1018 Rn. 65 - Automobil-Onlinebörse; GRUR 2010, 346 Rn. 12 - Rufumleitung; GRUR 2010, 642 Rn. 53 - WM-Marken; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, UWG, 37. Aufl., § 4, Rn. 4.10, 4.55).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10

    Automobil-Onlinebörse

    Auszug aus OLG München, 05.12.2019 - 29 U 3149/18
    Dazu bedarf es einer Gesamtwürdigung der Umstände unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit (BGH GRUR 2014, 785 Rn. 23, 40 - Flugvermittlung im Internet; GRUR 2011, 1018 Rn. 65 - Automobil-Onlinebörse; GRUR 2010, 346 Rn. 12 - Rufumleitung; GRUR 2010, 642 Rn. 53 - WM-Marken; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, UWG, 37. Aufl., § 4, Rn. 4.10, 4.55).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

    Auszug aus OLG München, 05.12.2019 - 29 U 3149/18
    a) Als gezielt ist eine Behinderung dann anzusehen, wenn bei objektiver Würdigung aller Umstände eine Maßnahme in erster Linie nicht auf die Förderung der eigenen wirtschaftlichen Entfaltung, sondern auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers gerichtet ist (BGH GRUR 2008, 621 Rn. 32 - AKADEMIKS; GRUR 2007, 800 Rn. 23 - Außendienstmitarbeiter).
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 183/07

    WM-Marken

    Auszug aus OLG München, 05.12.2019 - 29 U 3149/18
    Dazu bedarf es einer Gesamtwürdigung der Umstände unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit (BGH GRUR 2014, 785 Rn. 23, 40 - Flugvermittlung im Internet; GRUR 2011, 1018 Rn. 65 - Automobil-Onlinebörse; GRUR 2010, 346 Rn. 12 - Rufumleitung; GRUR 2010, 642 Rn. 53 - WM-Marken; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, UWG, 37. Aufl., § 4, Rn. 4.10, 4.55).
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Auszug aus OLG München, 05.12.2019 - 29 U 3149/18
    a) Als gezielt ist eine Behinderung dann anzusehen, wenn bei objektiver Würdigung aller Umstände eine Maßnahme in erster Linie nicht auf die Förderung der eigenen wirtschaftlichen Entfaltung, sondern auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers gerichtet ist (BGH GRUR 2008, 621 Rn. 32 - AKADEMIKS; GRUR 2007, 800 Rn. 23 - Außendienstmitarbeiter).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 150/07

    Rufumleitung

  • OLG München, 02.04.1998 - 6 U 4798/97

    Unlautere Ausnutzung einer bekannten Marke durch Eintragung eines Domain-Namens;

  • LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 130/08

    Patent

  • OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 20 U 116/98

    Verwechslungsfähigkeit zweier Marken auf dem Gebiet der Waren/Dienstleistungen

  • KG, 12.05.2022 - 5 U 139/19

    KING 01 und QUEEN 01 - Markenrechtsverletzung und Mitbewerberbehinderung im

    Von einer gezielten Behinderung kann daher bereits dann gesprochen werden, wenn sich das den Wettbewerb beeinträchtigende Verhalten durch besondere, die Unlauterkeit begründende Umstände auszeichnet, die über dasjenige hinausgehen, was allgemein im Wettbewerb darauf abzielt, auf Kosten der Mitbewerber einen Vorsprung zu gewinnen (vgl. OLG München, Urteil vom 05. Dezember 2019 - 29 U 3149/18, Rn. 34, juris; Wille in: Büscher, UWG, 2. Aufl. 2021, § 4 Nr. 4 Rn. 23; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl. 2021, § 4 Rn. 4.7; Omsels in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 5. Aufl. 2021, § 4 Rn. 314).
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