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   LAG Hamm, 18.07.2014 - 10 Sa 1492/13   

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LAG Hamm, 18.07.2014 - 10 Sa 1492/13 (https://dejure.org/2014,39250)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.07.2014 - 10 Sa 1492/13 (https://dejure.org/2014,39250)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. Juli 2014 - 10 Sa 1492/13 (https://dejure.org/2014,39250)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der Geschäftsführer einer GmbH für die Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur betrieblichen Altersversorgung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Geschäftsführer einer GmbH für die Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur betrieblichen Altersversorgung

  • rechtsportal.de

    Haftung der Geschäftsführer einer GmbH für die Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur betrieblichen Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 542/04

    Keine persönliche Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH wegen nicht

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2014 - 10 Sa 1492/13
    § 266a Abs. 3 StGB ist hinsichtlich abzuführender Teile des Arbeitsentgelts ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB zu Gunsten des Arbeitnehmers (vgl. BAG 18.08.2005 - 8 AZR 542/04 - NJW 2005, 3739; BGH 29.09.2008 - II ZR 162/07 - NJW 2009, 295 f.).

    Danach ist § 266a Abs. 3 StGB als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB anzusehen, denn es dient dem Schutzinteresse der Arbeitnehmer an der treuhänderischen Verwaltung von Teilen ihres Arbeitseinkommens (vgl. BAG 18.08.2005 - 8 AZR 542/04 - NJW 2005, 3739).

    Jedoch begleicht der Arbeitgeber mit der Einzahlung der Beiträge keine Schulden des Arbeitnehmers, sondern erbringt seinen eigenen Beitrag zu dem Umlageverfahren (vgl. BAG 18.08.2005 - 8 AZR 542/04 - NJW 2005, 3739).

  • BGH, 10.07.2001 - VI ZR 160/00

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Unterlassen

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2014 - 10 Sa 1492/13
    Allein die Nichterfüllung einer allgemeinen Rechtspflicht oder einer vertraglichen Pflicht reicht nicht aus (BGH; 10.07.2001 - VI ZR 160/00 - NJW 2001, 3702; Sprau, in: Palandt, 69. Aufl., § 826 BGB Rdz. 7).
  • BGH, 07.03.2012 - 1 StR 662/11

    Verhältnis des Betruges zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2014 - 10 Sa 1492/13
    Seit der Einführung des § 266a StGB geht diese Regelung dem Betrugstatbestand bezogen auf das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt als lex specialis vor (BGH 07.03.2012 - 1 StR 662/11 - juris; BGH 24.04.2007 - 1 StR 639/06 - juris).
  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 106/06

    Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2014 - 10 Sa 1492/13
    Eine Treuepflicht ergibt sich in aller Regel nur aus einem fremdnützig typisierten Schuldverhältnis, in welchem der Verpflichtung des Handelnden Geschäftsbesorgungscharakter zukommt (BAG 13.02.2007 - 9 AZR 106/06 - AP § 611 BGB Haftung des Arbeitgebers Nr. 40).
  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53

    Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2014 - 10 Sa 1492/13
    Die bloße Nichterfüllung von Vertragspflichten führt regelmäßig nicht zu einer Haftung nach § 826 BGB (BGH 24.02.1954 - II ZR 3/53 - NJW 1954, 1150 f; Wagner, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 826 BGB Rdz. 58).
  • BGH, 24.04.2007 - 1 StR 639/06

    Verhältnis zwischen Betrug und Vorenthaltung von Arbeitnehmer- und

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2014 - 10 Sa 1492/13
    Seit der Einführung des § 266a StGB geht diese Regelung dem Betrugstatbestand bezogen auf das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt als lex specialis vor (BGH 07.03.2012 - 1 StR 662/11 - juris; BGH 24.04.2007 - 1 StR 639/06 - juris).
  • BGH, 02.12.2010 - IX ZR 247/09

    Haftung wegen unerlassener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2014 - 10 Sa 1492/13
    So fehlt es etwa an einem kausal verursachten Schaden, wenn geleistete Beiträge in einem Insolvenzverfahren erfolgreich anzufechten gewesen wären (BGH 02.12.2010 - IX ZR 247/09 - NJW 2011, 1133 ff.) Bezogen auf die Darstellung dieses hypothetischen Kausalverlaufs trägt allerdings - nicht nur bezogen auf den Bereich des Arzthaftungsrechts - der Schädiger die Darlegungs- und Beweislast (BGH 15.03.2005 - VI ZR 313/03 - NJW 2005, 1718; Oetker, in Münchener Kommentar zum BGB, 6 . Aufl., § 249 BGB Rdz. 224 m.w.N.; Palandt/Heinrichs, Vorb v § 249 BGB Rdz. 107).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2014 - 10 Sa 1492/13
    So fehlt es etwa an einem kausal verursachten Schaden, wenn geleistete Beiträge in einem Insolvenzverfahren erfolgreich anzufechten gewesen wären (BGH 02.12.2010 - IX ZR 247/09 - NJW 2011, 1133 ff.) Bezogen auf die Darstellung dieses hypothetischen Kausalverlaufs trägt allerdings - nicht nur bezogen auf den Bereich des Arzthaftungsrechts - der Schädiger die Darlegungs- und Beweislast (BGH 15.03.2005 - VI ZR 313/03 - NJW 2005, 1718; Oetker, in Münchener Kommentar zum BGB, 6 . Aufl., § 249 BGB Rdz. 224 m.w.N.; Palandt/Heinrichs, Vorb v § 249 BGB Rdz. 107).
  • BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99

    Pflichten des Geschäftsführers im Bezug auf die Zahlung von

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2014 - 10 Sa 1492/13
    Es bleiben stets Überwachungspflichten, die Veranlassung zum Eingreifen geben, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Erfüllung von der Gesellschaft obliegenden Aufgaben durch die mit der Erledigung beauftragten Arbeitnehmer nicht mehr gewährleistet ist (BGH 09.01.2001 - VI ZR 407/99 - NZA 2001, 392).
  • BGH, 29.09.2008 - II ZR 162/07

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für das Nichtabführen von

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2014 - 10 Sa 1492/13
    § 266a Abs. 3 StGB ist hinsichtlich abzuführender Teile des Arbeitsentgelts ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB zu Gunsten des Arbeitnehmers (vgl. BAG 18.08.2005 - 8 AZR 542/04 - NJW 2005, 3739; BGH 29.09.2008 - II ZR 162/07 - NJW 2009, 295 f.).
  • LAG Düsseldorf, 02.05.2016 - 9 Sa 29/16

    Haftung des Arbeitgebers nach § 266 a Abs. 3 StGB , wenn der auf die

    Denn es dient dem Schutzinteresse der Arbeitnehmer an der treuhänderischen Verwaltung von Teilen ihres Arbeitseinkommens (BAG v. 18.08.2005 - 8 AZR 542/04, juris; BGH v. 29.09.2008 - II ZR 162/07, NJW 2009, 295; LAG Düsseldorf v. 12.09.2015 - 12 Sa 175/15, juris; LAG Hamm v. 18.07.2014 - 10 Sa 1492/13, juris; OLG Celle v. 01.07.1991 - 3 Ss 77/91, NJW 1992, 190; Tröndle/Fischer § 266 a Rz.2).
  • LAG Düsseldorf, 02.09.2015 - 12 Sa 175/15

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH wegen unterbliebener

    § 266a Abs. 3 StGB ist hinsichtlich abzuführender Teile des Arbeitsentgelts ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB zu Gunsten des Arbeitnehmers (BAG 18.08.2005 - 8 AZR 542/04, DB 2005, 2414, Rn. 22; LAG Hamm 18.07.2014 - 10 Sa 1492/13, juris Rn. 49; s.a. BGH 29.09.2008 - II ZR 162/07, NJW 2009, 295 Rn. 10).

    Es handelt sich bei dem tariflichen Altersvorsorgebetrag nicht um einen zweckgebundenen Arbeitgeberbeitrag (so aber für § 3 des Tarifvertrags über die Altersvorsorge in der Deutschen Glasindustrie LAG Hamm 18.07.2014 a.a.O. Rn. 77), der kein Arbeitsentgelt ist.

    Darauf, ob dieser Entgeltbestandteil in der Lohnabrechnung aufgeführt wird, kommt es nicht an (LAG Hamm 18.07.2014 a.a.O. Rn. 77; Schönke/Schröder/Perron a.a.O. Rn. 13).

    Der Umstand, dass diese nach ihrer Zwecksetzung nicht zur Auszahlung an die Arbeitnehmer vorgesehen sind, steht dem Merkmal des Einbehaltens ebenso wie bei den vermögenswirksamen Leistungen nicht entgegen (a.A. für § 3 des Tarifvertrags über die Altersvorsorge in der Deutschen Glasindustrie LAG Hamm 18.07.2014 a.a.O. Rn. 77).

    Ob eine Stundungsvereinbarung zu Lasten der Arbeitnehmer bei der Entgeltumwandlung alleine zwischen Versorgungsträger und Arbeitgeber grundsätzlich unwirksam ist (so wohl LAG Hamm 18.07.2014 a.a.O. Rn. 52) und was in dem Fall gilt, dass nur der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner der Pensionskasse ist, bleibt offen.

    1.Durch die Nichtabführung der zuerkannten Beiträge ist den klagenden Parteien ein entsprechender Schaden entstanden, denn das jeweilige Guthaben des Versicherungskontos zu den jeweils im Tenor genannten Versicherungsnummern ist entsprechend geringer (vgl. LAG Hamm 18.07.2014 a.a.O. Rn. 66).

    So fehlt es etwa an einem kausal verursachten Schaden, wenn geleistete Beiträge in einem Insolvenzverfahren erfolgreich anzufechten gewesen wären (BGH 02.12.2010 - IX ZR 247/09, NJW 2011, 1133 Rn. 19; LAG Hamm 18.07.2014 a.a.O. Rn. 67).

    Bezogen auf die Darstellung dieses hypothetischen Kausalverlaufs trägt allerdings der Schädiger die Darlegungs- und Beweislast (LAG Hamm 18.07.2014 a.a.O. Rn. 67; s.a. BAG 29.09.1994 - 8 AZR 570/93, juris Rn. 48; BGH 15.03.2005 - VI ZR 313/03, NJW 2005, 1718 Rn. 17).

    Auf die Frage einer gerichtlichen Durchsetzung und der insoweit möglichen Inkongruenz aufgrund einer Zwangsvollstreckung kam es nicht an (vgl. ArbG Düsseldorf 16.04.2015 - 7 Ca 7440/14 und LAG Hamm 18.07.2014 a.a.O. Rn. 68).

    VI.Die Verpflichtung zum Schadensersatz besteht aber entsprechend § 255 BGB (vgl. insoweit LAG Hamm 18.07.2014 a.a.O. Rn. 72) nur Zug um Zug gegen Abtretung der in gleicher Höhe gegen Arbeitgeberin bestehenden Ansprüche.

  • BGH, 11.04.2017 - 4 StR 252/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Veruntreuung: rechtliche Pflicht

    Zahlungen, die der Arbeitgeber aufgrund einer eigenen, wenn auch im Interesse der Arbeitnehmer bestehenden Beitragsverpflichtung zu erbringen hat, unterfallen dagegen nicht der Strafnorm des § 266a Abs. 3 StGB (vgl. BAG, NJW 2005, 3739, 3740; LAG Hamm, Urteil vom 18. Juli 2014 - 10 Sa 1492/13, juris Rn. 76).
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