Weitere Entscheidung unten: SG Gelsenkirchen, 21.05.2007

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 15.09.2006 - 10 U 16/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2597
OLG Naumburg, 15.09.2006 - 10 U 16/06 (https://dejure.org/2006,2597)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.09.2006 - 10 U 16/06 (https://dejure.org/2006,2597)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. September 2006 - 10 U 16/06 (https://dejure.org/2006,2597)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzrestanspruch aus einem Verkehrsunfall; Haftungsumfang des Halters eines unfallbeteiligten Lastzuges; Voraussetzungen für die Annahme eines betriebsbezogenen Unfallzusammenhangs; Zurechnung eines Unfalls aufgrund einer Abwehrreaktion und Ausweichreaktion zur ...

  • Judicialis

    StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § ... 7 Abs. 4; ; StVO § 8 Abs. 2; ; StVO § 10; ; StVO § 10 Abs. 1; ; StVO § 18 Abs. 3; ; StVO § 18 Abs. 5; ; StVO § 22; ; ZPO § 141 Abs. 1; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 1 S. 2; ; StVG § 17 Abs. 2; ; StVG § 17 Abs. 3; ; StVG § 18 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 3; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; HGB § 128; ; HGB § 128 Abs. 1; ; BGB § 133; ; BGB §§ 249 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile an Kollision beim Einfädeln von Beschleunigungsspur auf Fahrbahn einer Bundesautobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 951
  • NZV 2008, 25
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 29.04.1999 - 12 U 1297/98

    Einfahren in die Autobahn

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.09.2006 - 10 U 16/06
    Der Umstand, dass es zwischen den unfallbeteiligten Lastkraftzügen nicht zu einer unmittelbaren Fahrzeugberührung gekommen ist, steht der Annahme eines Kausalzusammenhanges dabei nicht entgegen Ein betriebsbezogener Zusammenhang setzt nämlich nicht notwendig einen Fahrzeugkontakt zwischen dem Kraftfahrzeug des Geschädigten und des in Anspruch genommenen Schädigers voraus (vgl. BGH DAR 1972, 332; KG NZV 2000, 43 - 45 zitiert nach juris; Hentschel, Straßenverkehrsrecht , 38. Aufl., § 7 StVG Rdn. 10).

    Das Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges" im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG ist vielmehr - entsprechend dem Schutzzweck der Norm - weit auszulegen (vgl. BGH NJW 1990, 2885; KG NZV 2000, 43 - 45 zitiert nach juris).

    Es müssen also Anhaltspunkte dafür festgestellt werden, dass das Verhalten des in Anspruch Genommenen dem Geschädigten subjektiv zur Befürchtung hätte Anlass bieten können, es werde ohne seine Reaktion zu einer Kollision mit dem anderen Verkehrsteilnehmer kommen (vgl. BGH VersR 1969, 58; KG NZV 2000, 43 - 45; Hentschel, StVG, 38. Aufl., § 7 StVG Rdn. 10).

    Muss hingegen der durchgehende, fließende Verkehr vor dem Einfahrenden abbremsen, so hat dieser seine Wartepflicht verletzt (vgl. OLG Koblenz DAR 1987, 158; KG NZV 2000, 43 - 45 zitiert nach juris; OLG Hamm NZV 1992, 320; OLG Celle DAR 1992, 219, 220; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 8 StVO Rdn. 34 b; ders. § 18 StVO Rdn. 17 m.w.N.).

    Vielmehr gebietet die unerlässliche verkehrsrechtliche Pflicht zur wechselseitigen Rücksichtnahme, dem Einfädelverkehr die Einfahrt - soweit möglich - selbst unter Zurückstellen des eigenen Vorrechts zu ermöglichen (vgl. KG NZV 2000, 43 bis 45 zitiert nach juris; OLG München VersR 1978, 651; weitere Beispiele bei Grüneberg, Haftungsquote bei Verkehrsunfallen, 9. Aufl., Rdn. 151).

  • OLG Hamm, 09.03.1993 - 9 U 181/92
    Auszug aus OLG Naumburg, 15.09.2006 - 10 U 16/06
    Beschleunigungsstreifen gehören nicht zu den durchgehenden Fahrbahnen, sie sind vielmehr "andere Straßenteile", von dort Einfahrende trifft daher eine gesteigerte Sorgfaltspflicht (vgl. OLG Hamm, NZV 1993, 436; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 18 StVO Rdn. 17, Rdn. 18), die aber der Beklagte zu 4) hier ebenfalls missachtet hat, so dass sein Fahrverhalten insgesamt als grob verkehrswidrig gewertet werden muss.

    cc) Nach den besonderen Umständen des vorliegenden Falls schließt das grob verkehrswidrige Fahrverhalten des Beklagten zu 4) eine Berücksichtigung der Betriebsgefahr des klägerischen Lkw gleichwohl nicht gänzlich aus (vgl. ähnlich OLG Hamm NZV 1993, 436; OLG Celle DAR 1992, 220).

    Ihnen gegenüber ist Rücksicht zu üben, weil sie sonst nicht mit höherer Geschwindigkeit einfahren können (vgl. OLG Hamm NZV 1993, 436; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 18 StVO Rdn. 17 m.w.N.).

  • BGH, 22.10.1968 - VI ZR 178/67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.09.2006 - 10 U 16/06
    Es müssen also Anhaltspunkte dafür festgestellt werden, dass das Verhalten des in Anspruch Genommenen dem Geschädigten subjektiv zur Befürchtung hätte Anlass bieten können, es werde ohne seine Reaktion zu einer Kollision mit dem anderen Verkehrsteilnehmer kommen (vgl. BGH VersR 1969, 58; KG NZV 2000, 43 - 45; Hentschel, StVG, 38. Aufl., § 7 StVG Rdn. 10).
  • OLG München, 27.01.1978 - 10 U 4395/77
    Auszug aus OLG Naumburg, 15.09.2006 - 10 U 16/06
    Vielmehr gebietet die unerlässliche verkehrsrechtliche Pflicht zur wechselseitigen Rücksichtnahme, dem Einfädelverkehr die Einfahrt - soweit möglich - selbst unter Zurückstellen des eigenen Vorrechts zu ermöglichen (vgl. KG NZV 2000, 43 bis 45 zitiert nach juris; OLG München VersR 1978, 651; weitere Beispiele bei Grüneberg, Haftungsquote bei Verkehrsunfallen, 9. Aufl., Rdn. 151).
  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 33/90

    Deliktische Haftung des Verfolgten für Schäden des Verfolgers

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.09.2006 - 10 U 16/06
    Das Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges" im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG ist vielmehr - entsprechend dem Schutzzweck der Norm - weit auszulegen (vgl. BGH NJW 1990, 2885; KG NZV 2000, 43 - 45 zitiert nach juris).
  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 86/71

    Haftungsverteilung bei Überholen eines Mofas durch einen Sattelschlepper

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.09.2006 - 10 U 16/06
    Der Umstand, dass es zwischen den unfallbeteiligten Lastkraftzügen nicht zu einer unmittelbaren Fahrzeugberührung gekommen ist, steht der Annahme eines Kausalzusammenhanges dabei nicht entgegen Ein betriebsbezogener Zusammenhang setzt nämlich nicht notwendig einen Fahrzeugkontakt zwischen dem Kraftfahrzeug des Geschädigten und des in Anspruch genommenen Schädigers voraus (vgl. BGH DAR 1972, 332; KG NZV 2000, 43 - 45 zitiert nach juris; Hentschel, Straßenverkehrsrecht , 38. Aufl., § 7 StVG Rdn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.1991 - 1 U 156/91

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Sichtbehinderung durch ein drittes

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.09.2006 - 10 U 16/06
    cc) Nach den besonderen Umständen des vorliegenden Falls schließt das grob verkehrswidrige Fahrverhalten des Beklagten zu 4) eine Berücksichtigung der Betriebsgefahr des klägerischen Lkw gleichwohl nicht gänzlich aus (vgl. ähnlich OLG Hamm NZV 1993, 436; OLG Celle DAR 1992, 220).
  • BGH, 17.02.1970 - VI ZR 135/68

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden mit einem Fahrzeug des

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.09.2006 - 10 U 16/06
    Im Rahmen der Abwägung der beiderseits für den Unfall ursächlichen Umstände sind auf beiden Seiten nur die unstreitigen, zugestandenen oder nachgewiesenen Tatsachen betreffend der Betriebsgefahr, der Mitverursachung und des Mitverschuldens zu berücksichtigen (vgl. BGH VersR 1970, 423; Hentschel, StVG, 36. Aufl., § 17 StVG Rdn. 5).
  • BGH, 13.11.1991 - VIII ZB 33/91

    Zulässige Berufung gegen klageabweisendes Urteil trotz fehlenden Antrags

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.09.2006 - 10 U 16/06
    Eines förmlichen Berufungsantrages bedarf es aber dann nicht, wenn sich Umfang und Ziel des Angriffes und der begehrten Abänderung hinreichend zweifelsfrei im Wege der Auslegung aus der Berufungsbegründung ermitteln lassen (vgl. BGH NJW 1992, 698; Gummer/Heßler in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 520 ZPO Rdn. 32).
  • OLG Hamm, 25.02.1992 - 27 U 197/91

    Alleinige Haftung eines Kraftfahrers; Beschleunigungsstreifen; Autobahnauffahrt;

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.09.2006 - 10 U 16/06
    Muss hingegen der durchgehende, fließende Verkehr vor dem Einfahrenden abbremsen, so hat dieser seine Wartepflicht verletzt (vgl. OLG Koblenz DAR 1987, 158; KG NZV 2000, 43 - 45 zitiert nach juris; OLG Hamm NZV 1992, 320; OLG Celle DAR 1992, 219, 220; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 8 StVO Rdn. 34 b; ders. § 18 StVO Rdn. 17 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 27.02.1987 - 1 Ss 86/87

    Autobahn; Vorfahrt; Auffahren; Beschleunigung

  • OLG Celle, 11.04.1991 - 5 U 308/89

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall beim Auffahren auf den rechten Fahrstreifen

  • OLG Celle, 23.06.2021 - 14 U 186/20

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einfädeln von der

    Beschleunigungsstreifen gehören nicht zu den durchgehenden Fahrbahnen, sie sind vielmehr "andere Straßenteile", von dort Einfahrende trifft daher eine gesteigerte Sorgfaltspflicht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09. März 1993 - 9 U 181/92 -, juris; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 18 StVO Rn. 17 m.w.N.; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. September 2006 - 10 U 16/06 -, Rn. 63, juris).
  • OLG Zweibrücken, 21.12.2020 - 1 U 108/19

    Bemessung der Haftungsanteile mehrerer Verkehrsteilnehmer an Verkehrsunfall auf

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 21.09.2010 (Az. VI ZR 263/09, NJW 2010, 3713, Rn. 6) auch klargestellt, dass es zudem nicht erforderlich ist, dass die vom Geschädigten vorgenommene Ausweichreaktion aus seiner Sicht, also subjektiv erforderlich war oder sich gar für ihn als die einzige Möglichkeit darstellte, um eine Kollision mit dem anderen Verkehrsteilnehmer zu vermeiden (a.A. vormals noch KG, Urt. v. 29.04.1999, Az. 12 U 1297/98, NZV 2000, 43; OLG Hamm, Urt. v. 23.11.1999, DAR 2000, 218; OLG Naumburg, Urt. v. 15.09.2006, Az. 10 U 16/06, NZV 2008, 25, 26; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 7 StVG, Rn. 10, die die Feststellung verlangen, dass die Reaktion des geschädigten Verkehrsteilnehmers - aus seiner Sicht des konkreten Verkehrsgeschehens vor dem Unfall - subjektiv vertretbar erscheint).

    Muss hingegen der durchgehende, fließende Verkehr vor dem Einfahrenden abbremsen, so hat dieser seine Wartepflicht verletzt (vgl. BGH, Urt. v. 26.11.1985, Az. IV ZR 149/84, NJW 1986, 1044; Freymann, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Aufl. 2020, § 18 StVO, Rn. 466; OLG Naumburg, Urt. v. 15.09.2006, Az. 10 U 16/06, NVZ 2008, 25, 27; KG, Urt. v. 29.04.1999, Az. 12 U 1297/98, NZV 2000, 43, 44).

  • OLG Jena, 17.06.2009 - 5 U 797/08

    Wechsel vom Beschleunigungsstreifen auf Überholspur führt zur Alleinhaftung

    Sie hätte deshalb allenfalls dann auf den Überholstreifen der Autobahn auffahren dürfen, wenn sie ihr Fahrzeug derart hätte beschleunigen können, dass das mit gleichbleibender Geschwindigkeit fahrende Fahrzeug des Beklagten nicht gefährdet worden wäre (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 15.09.2006 zu Az. 10 U 16/06 ).
  • KG, 09.06.2008 - 12 U 90/07

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtverletzung bei Einfahren in die

    Für eine Zurechnung ist es grundsätzlich erforderlich, dass die Fahrweise des in Anspruch genommenen oder eine von dem Betrieb seines Fahrzeugs typischerweise ausgehende Gefahr zu dem Entstehen des Unfalls beigetragen hat (OLG Naumburg, Urteil vom 15. September 2006 - 10 U 16/06 -, NZV 2008, 25).
  • LG Offenburg, 29.12.2020 - 3 O 272/17

    Verkehrsunfall: Unterbliebene Zeugenvernehmung mangels ladungsfähiger Anschrift

    Die Betriebsgefahr eines jeden Fahrzeugs muss sich im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG in dem Unfall realisiert haben, die von einem Fahrzeug typischerweise ausgehende Gefahr muss also zu dem Unfall ursächlich beigetragen haben (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. September 2006 - 10 U 16/06 -, juris, Rn. 33).
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Rechtsprechung
   SG Gelsenkirchen, 21.05.2007 - S 10 U 16/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,54508
SG Gelsenkirchen, 21.05.2007 - S 10 U 16/06 (https://dejure.org/2007,54508)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 21.05.2007 - S 10 U 16/06 (https://dejure.org/2007,54508)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 21. Mai 2007 - S 10 U 16/06 (https://dejure.org/2007,54508)
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