Rechtsprechung
OLG Hamm, 30.11.2005 - 11 U 140/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abwendung einer Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung; Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und auf weitere Zahlungen für die aufgewendeten Kosten der Unterhaltung eines nicht leistungsfähigen Pferdes; Verjährungsfrist bei einem Anspruch auf Wandlung; ...
- Judicialis
ZPO § 141; ; ZPO § ... 531 Abs. 2; ; BGB § 123; ; BGB § 123 Abs. 2; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 166 I; ; BGB § 346; ; BGB § 463; ; BGB § 477 I 1 a.F.; ; BGB § 482; ; BGB § 487; ; BGB § 490 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 492; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2 1. Alt.; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 263
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mängelhaftung und Vorwurf der arglistigen Täuschung beim Kauf eines Hengstes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 29.07.2002 - 11 O 212/00
- OLG Hamm, 30.11.2005 - 11 U 140/02
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Frankfurt, 02.03.2005 - 23 U 83/04
Unwirksamer Darlehensvertrag: Wirksamwerden durch Bestätigung in Form der …
Zumindest sei eine Genehmigung des Abschlusses des Darlehensvertrages durch die Kläger anzunehmen, wobei die Beklagte auf die Entscheidung des OLG Hamburg vom 25.4.2003 (Az. 11 U 140/02, Bl. 80-107 d.A.) verweist.So ist denn auch das OLG Hamburg in seinem Urteil vom 25.4.2003 (Az. 11 U 140/02, Bl. 80-107 d.A.) zum selben Ergebnis der Wirksamkeit des Darlehensvertrags gelangt, indem es in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt eine Genehmigung des ursprünglichen, möglicherweise nichtigen Darlehensvertrages durch einen vom Darlehensnehmer später persönlich unterzeichneten Vertrag angenommen hat, bei dem einvernehmlich der Saldo des Vorgängervertrages festgelegt und im Hinblick auf den Ablauf der Zinsbindungsfrist neue Konditionen vereinbart worden sind.
- OLG Dresden, 11.01.2006 - 8 U 1373/05
Wirksamkeit einer zur Finanzierung einer Immoblienfonds-Beteiligung durch einen …
(2) Dass eine nachträgliche Vereinbarung der hier in Rede stehenden Art eine ausdrückliche Genehmigung des schwebend unwirksamen Ausgangsvertrages, bei der sich die Frage ihrer Deutung nicht stellt und es auf ein Bewusstsein von der möglichen Unwirksamkeit des zu genehmigenden Vertrages nicht ankommt (BGHZ 47, 341, 352), darstellt oder enthält, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreitet angenommen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 25.04.2003 - 11 U 140/02, Umdruck S. 25 [Anlage K 17], rechtskräftig durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss des BGH vom 04.05.2004 - XI ZR 214/03; OLG Frankfurt [9. Zivilsenat], Urteil vom 13.08.2003 - 9 U 112/02, BKR 2003, 831; OLG Frankfurt [23. Zivilsenat], Urteile vom 11.08.2004 - 23 U 204/03, NJW-RR 2004, 1640, vom 02.03.2005 - 23 U 83/04, OLGR 2005, 609 und vom 13.04.2005 - 23 U 143/04, NJW-RR 2005, 1514; KG, Urteil vom 01.09.2004 - 23 U 326/01, Umdruck S. 9 f. [Anlage K 15]; OLG München, Urteile vom 05.04.2005 - 5 U 5195/04, Umdruck S. 14 [Anlage K 14] und vom 10.05.2005 - 5 U 4975/04, Juris). - OLG Frankfurt, 11.08.2004 - 23 U 204/03
Haftung bei Kapitalanlage: Keine Berufung auf unerlaubte Rechtsberatung des …
Der Vorgang um die Rücknahme der Kündigung wäre dann als konkludente Genehmigung zu verstehen (vgl. hierzu OLG Hamburg, Urteil vom 25.04.2003 11 U 140/02 , rechtskräftig nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde BGH XI ZR 214/03). - OLG Frankfurt, 05.07.2006 - 23 U 225/05
Finanzierter Immobilienfondsbeitritt: Genehmigung eines wegen vollmachtlosen …
So ist denn auch das OLG Hamburg in seinem Urteil vom 25.4.2003 (Az. 11 U 140/02, Bl. 80-107 d.A.) zum selben Ergebnis der Wirksamkeit des Darlehensvertrags gelangt, indem es in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt eine Genehmigung des ursprünglichen, möglicherweise nichtigen Darlehensvertrages durch einen vom Darlehensnehmer später persönlich unterzeichneten Vertrag angenommen hat, bei dem einvernehmlich der Saldo des Vorgängervertrages festgelegt und im Hinblick auf den Ablauf der Zinsbindungsfrist neue Konditionen vereinbart worden sind. - OLG Frankfurt, 13.04.2005 - 23 U 143/04
Finanzierter Eigentumswohnungskauf im Bauträgermodell: Wirksamkeit des …
So ist denn auch das OLG Hamburg in seinem Urteil vom 25.4.2003 (Az. 11 U 140/02, Bl. 80-107 d.A.) zum selben Ergebnis der Wirksamkeit des Darlehensvertrags gelangt, indem es in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt eine Genehmigung des ursprünglichen, möglicherweise nichtigen Darlehensvertrages durch einen vom Darlehensnehmer später persönlich unterzeichneten Vertrag angenommen hat, bei dem einvernehmlich der Saldo des Vorgängervertrages festgelegt und im Hinblick auf den Ablauf der Zinsbindungsfrist neue Konditionen vereinbart worden sind.