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   OLG Koblenz, 29.11.1999 - 13 U 1950/98   

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https://dejure.org/1999,8608
OLG Koblenz, 29.11.1999 - 13 U 1950/98 (https://dejure.org/1999,8608)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.11.1999 - 13 U 1950/98 (https://dejure.org/1999,8608)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. November 1999 - 13 U 1950/98 (https://dejure.org/1999,8608)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsschluß; Arglistiges Verschweigen; Arglist; Mangel; Widerklage; Sachdienlich; Sachantrag; Säumnis

  • Judicialis

    BGB § 463 BGB; ; BGB § 714; ; BGB § 166 Abs. 1 BGB; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101 ZPO; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 ZPO; ; ZPO § 281 ZPO; ; ZPO § 333 ZPO; ; ZPO § 530 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 476, 477 Abs. 1 S. 1, § 638 Abs. 1 S. 1
    Arglistiges Verschweigen eines Mangels

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt ein arglistiges Verschweigen eines Mangels vor? (IBR 2000, 117)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.10.1993 - III ZR 156/92

    Arglistiges Verschweigen der möglichen Schadstoffbelastung eines Baugrundstücks

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.1999 - 13 U 1950/98
    Damit erfasst das Tatbestandsmerkmal der Arglist nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (vgl. BGH, NJW-RR 97, 270; NJW-RR 96, 1332; NJW 94, 253).

    Allerdings begründet die bloße Erkennbarkeit eines Fehlers lediglich den Vorwurf der Fahrlässigkeit, ohne dass die Schwelle zum bedingten Vorsatz überschritten würde (vgl. BGH, NJW 94, 253; OLG Celle, NJW-RR 97, 848).

  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 105/95

    Möglicher Inhalt des Schadensersatzanspruchs wegen arglistigen Verschweigens

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.1999 - 13 U 1950/98
    Damit erfasst das Tatbestandsmerkmal der Arglist nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (vgl. BGH, NJW-RR 97, 270; NJW-RR 96, 1332; NJW 94, 253).
  • BGH, 09.11.1990 - V ZR 194/89

    Ausübung des Ermessens bei Zulassung verspätet angetretenen Zeugenbeweises

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.1999 - 13 U 1950/98
    Die Erklärung der Beklagten im notariellen Kaufvertrag, ihnen seien wesentliche Mängel nicht bekannt, stellt keine Zusicherung dar, solche Mängel seien nicht vorhanden (vgl. BGH, NJW-RR 92, 333; NJW 91, 1181).
  • BGH, 19.01.1967 - VII ZB 13/66
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.1999 - 13 U 1950/98
    Unter "Verhandlung" ist jede aktive Beteiligung einer Partei an der Erörterung des Rechtsstreits vor Gericht zu verstehen; eine Verhandlung zur Hauptsache ist insoweit nicht erforderlich, es genügt auch ein Verhandeln über prozessuale Vorfragen wie hier der Frage der Zuständigkeit des angerufenen Gerichts (vgl. Stein-Jonas-Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 333 Rdn. 1; Zöller-Herget, ZPO, 21. Aufl., § 333 Rdn. 2; BGH, NJW 67, 728; LG Kiel, NJW 63, 661 mit Anmerkung von Lange).
  • OLG Celle, 07.02.1997 - 4 U 188/95

    Verkauf eines Grundstücks und Kontaminationsverdacht; Arglistige Täuschung beim

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.1999 - 13 U 1950/98
    Allerdings begründet die bloße Erkennbarkeit eines Fehlers lediglich den Vorwurf der Fahrlässigkeit, ohne dass die Schwelle zum bedingten Vorsatz überschritten würde (vgl. BGH, NJW 94, 253; OLG Celle, NJW-RR 97, 848).
  • BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95

    Anforderungen an Arglist

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.1999 - 13 U 1950/98
    Damit erfasst das Tatbestandsmerkmal der Arglist nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (vgl. BGH, NJW-RR 97, 270; NJW-RR 96, 1332; NJW 94, 253).
  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.1999 - 13 U 1950/98
    Die Erklärung der Beklagten im notariellen Kaufvertrag, ihnen seien wesentliche Mängel nicht bekannt, stellt keine Zusicherung dar, solche Mängel seien nicht vorhanden (vgl. BGH, NJW-RR 92, 333; NJW 91, 1181).
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