Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 05.12.2007

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.05.2007 - 13 U 34/07   

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https://dejure.org/2007,5942
OLG Hamm, 14.05.2007 - 13 U 34/07 (https://dejure.org/2007,5942)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.05.2007 - 13 U 34/07 (https://dejure.org/2007,5942)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Mai 2007 - 13 U 34/07 (https://dejure.org/2007,5942)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefälligkeit bei unentgeltlicher Beförderung von Personen auf einem von einem Traktor gezogenen Anhänger zu einer Festveranstaltung; Annahme einer stillschweigenden Haftungsbeschränkung bei Gefälligkeitsfahrten; Fahrlässigkeit im Falle eines Laufenlassens des Motors ...

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 8 Ziff. 1; ; StVG § 18; ; BGB § 253; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 842

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; StVG § 18; StVG § 7
    Stillschweigende Haftungsbegrenzung bei Fahrt mit einem landwirtschaftlichen Fahrzeug anlässlich eines Junggesellenabschieds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 8 Ziff. 1; BGB § 823 Abs. 1
    Konkludente Haftungsbeschränkung bei Gefälligkeitsfahrt auf Traktorgespann nach einer Junggesellenabschiedsfeier

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beim Junggesellenabschied verunglückt - Bei einer Fahrt aus Gefälligkeit haftet der Fahrer nur eingeschränkt für Schäden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1517
  • NZV 2008, 204
  • VersR 2008, 1219
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 14 U 120/04

    Haftung bei Kfz-Unfall: Stillschweigende Haftungsbeschränkung bei einer

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2007 - 13 U 34/07
    Unter diesen Begriff fallen nicht nur solche Fahrten, die ein Fahrer ohne rechtliche Bindung aus reiner kameradschaftlicher Verbundenheit unternimmt, sondern auch solche Fahrten, die aufgrund eines ausdrücklichen Auftrags unentgeltlich durchgeführt werden (vgl. dazu OLG Frankfurt NJW 2006, 1004 ff.).
  • BGH, 17.05.1951 - III ZR 57/51

    Haftungsverzicht. Handeln auf eigene Gefahr

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2007 - 13 U 34/07
    Die Annahme einer Haftungsbeschränkung unter dem Gesichtspunkt eines konkludenten Haftungsausschlusses (oder auch des Handelns auf eigene Gefahr) setzt voraus, dass der Verletzte sich der Möglichkeit einer Gefährdung durch den Umstand, der für den Unfall ursächlich geworden ist, bewusst gewesen ist (vgl. BGHZ 2, 159 ff.); für die Annahme einer Haftungsbeschränkung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung muss dagegen naturgemäß die Erkennbarkeit und Voraussehbarkeit der realisierten Gefahr genügen, da es bei dieser Rechtskonstruktion um Fälle geht, in denen die Beteiligten sich der zu regelnden Problematik tatsächlich gerade nicht bewusst gewesen sind (vgl. dazu OLG Köln, a.a.O.; in der Entscheidung des OLG Frankfurt, a.a.O. werden die beiden Konstruktionen nicht sauber unterschieden).
  • BGH, 31.05.1983 - VI ZR 117/80

    Haftungsausschluß - Gefälligkeitsfahrt

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2007 - 13 U 34/07
    Es müssen vielmehr besondere Umstände - vor allem regelmäßig ein besonderes persönliches Haftungsrisiko des Schädigers wegen fehlenden Versicherungsschutzes - hinzukommen, welche für eine solche stillschweigende Haftungsbegrenzung sprechen (vgl. zum Ganzen BGH VRS 65, 178 f., OLG Köln MDR 2002, 150; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 276, Rdn. 36a, Geigel/Hübinger, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., Kap. 12, Rdn. 26 ff., insbes. 31 und 44).
  • OLG Köln, 19.09.2001 - 26 U 24/01

    Gefälligkeitsfahrten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2007 - 13 U 34/07
    Es müssen vielmehr besondere Umstände - vor allem regelmäßig ein besonderes persönliches Haftungsrisiko des Schädigers wegen fehlenden Versicherungsschutzes - hinzukommen, welche für eine solche stillschweigende Haftungsbegrenzung sprechen (vgl. zum Ganzen BGH VRS 65, 178 f., OLG Köln MDR 2002, 150; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 276, Rdn. 36a, Geigel/Hübinger, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., Kap. 12, Rdn. 26 ff., insbes. 31 und 44).
  • OLG Celle, 30.06.2010 - 14 U 33/10

    Anscheinsbeweis; Fahrstreifenwechsel; Gefährdungshaftung; stillschweigender

    Dies soll z.B. bei einem besonderen persönlichen Haftungsrisiko des Schädigers wegen fehlenden Versicherungsschutzes in Betracht kommen (vgl. OLG Hamm, VersR 2008, 1219, juris-Rdnr. 27).
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   OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 13 U 34/07   

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OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 13 U 34/07 (https://dejure.org/2007,25901)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.12.2007 - 13 U 34/07 (https://dejure.org/2007,25901)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 13 U 34/07 (https://dejure.org/2007,25901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verletzung einer gesteigerten Beratungspflicht durch einen Versicherungsgeber; Beratungspflicht und Aufklärungspflicht des Versichers in Bezug auf die Wertermittlung der Versicherungssumme bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung; Mitverschulden des ...

  • OLG Brandenburg PDF
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.12.1988 - IVa ZR 193/87

    Hinweis- und Beratungspflichten des Versicherers bei Festsetzung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 13 U 34/07
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist bei Abschluss von Wohngebäudeversicherungen in Bezug auf die Angaben zum Versicherungswert 1914 angesichts der Schwierigkeiten der Wertermittlungen eine gesteigerte Beratungspflicht des Versicherers anerkannt (VersR 89, 472 f).
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