Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    §§ 307 Abs. 2, 307 Abs. 1, 308 Nr. 4, 309 Nr. 5, 309 Nr. 4 BGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters; Entgeltliche Auszahlung des Prepaid-Guthabens; Kosten für Mahnungen und Rücklastschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung eines Entgelts für die Auszahlung eines restlichen Guthabens im Rahmen eines Prepaid-Vertrages in den AGB eines Mobilfunkanbieters

Kurzfassungen/Presse (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Gebühr für Auszahlung von Restguthaben bei Prepaid-Handyverträgen unzulässig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Prepaid-Handys: Auszahlung des Restguthabens ist Pflicht // Handyanbieter darf bei Vertragsende keine Gebühren für die Auszahlung des restlichen Guthabens verlangen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Prepaid-Mobilfunkvertrag // Der Anbieter muss das Restguthaben bei Vertragsende kostenlos auszahlen.

mehr
  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Gebühr für Rückzahlung eines Prepaidguthabens

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Gebühr für Rückzahlung des Guthabens bei Beendigung eines Prepaid-Mobilfunkvertrages unzulässig

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Prepaid-Mobilfunkvertrag - Gebühr für die Rückzahlung des Guthabens bei Vertragsende ist unwirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "klarmobil"-AGB teilweise rechtswidrig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Prepaid-Mobilfunkvertrag - Gebühr für die Rückzahlung des Guthabens bei Vertragsende unwirksam

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Prepaid-Mobilfunkvertrag - Gebühr für die Rückzahlung des Guthabens bei Vertragsende ist unwirksam

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Handyanbieter tricksen mit hohen Gebühren

  • heise.de (Pressebericht)

    OLG kippt Gebühr für Rückzahlung von Prepaid-Guthaben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Prepaid-Mobilfunkvertrag - Gebühr für Rückzahlung des Guthabens bei Vertragsende unwirksam - Gebühren von 9,95 Euro pro Mahnung und 19,95 Euro pro Rücklastschrift ungerechtfertigt

Zeitschriftenfundstellen

  • MMR 2013, 26



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Schleswig, 03.07.2012 - 2 U 12/11  

    Keine "Nichtnutzergebühr" und "Pfandgebühr" für SIM-Karte

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der auch der Senat folgt, sind die Gerichte nicht gehindert, Preisklauseln daraufhin zu überprüfen, ob dem Preis eine echte (Gegen-)Leistung des Verwenders zugrunde liegt (vgl. nur BGHZ 137, 43; 146, 377; NJW 2002, s. 2386 ff.; Senat, Urteil vom 27. März 2012, 2 U 2/11 J bei juris).

    Dabei stellt sich hier, wie bereits ausgeführt, nicht einmal die Frage, ob die Beklagte für den einzelnen Kunden eine "echte" (Gegen-)Leistung erbringt oder nur versucht Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder für eigene Zwecke des Verwenders abzuwälzen (vgl. dazu nur BGH-NJW 2002, S. 2386 ff., m. w. N.; Senat, Urteil vom 27. März 2012, 2 U 2/11 bei juris).

  • OLG Schleswig, 26.06.2012 - 2 U 10/11  

    Extra-Gebühren für Pfändungsschutzkonto in Bank-AGB unwirksam

    Wenn er aber Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder für seine eigenen Zwecke auf den Kunden abwälzen will, liegt darin eine Abweichung von Rechtsvorschriften, die der Inhaltskontrolle unterliegt (BGHZ 137, 43; 146, 377; NJW 2002, S. 2386 ff.; Senat, Urteil vom 27. März 2012, 2 U 2/11, bei juris).

    Diese Auffassung vertritt auch der Senat (Urteil vom 27. März 2012, 2 U 2/11, bei juris).

Rechtsprechung
   BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - ungeklärte Umstände - Verrichtung zur Zeit des Ereignisses - Nachweis - Beweiserleichterung - Beweislastumkehr - Anscheinsbeweis - Kraftfahrer - Ruhe- und Lenkzeiten

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Bundessozialgericht

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - ungeklärte Umstände - Verrichtung zur Zeit des Ereignisses - Nachweis - Beweiserleichterung - Beweislastumkehr - Anscheinsbeweis - Kraftfahrer - Ruhe- und Lenkzeiten

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 1
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - ungeklärte Umstände - Verrichtung zur Zeit des Ereignisses - Nachweis - Beweiserleichterung - Beweislastumkehr - Anscheinsbeweis - Kraftfahrer - Ruhe- und Lenkzeiten

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsunfall bei unklarem Unfallzeitpunkt

  • kanzlei-blaufelder.com (Kurzinformation)

    Gedächtnisverlust führt zu Klageverlust

Sonstiges

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2012, 513



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    Der Versicherte kann vom zuständigen Unfallversicherungsträger gemäß § 102 SGB VII die Feststellung eines Versicherungsfalls, hier eines Arbeitsunfalls iS von § 8 Abs. 1 SGB VII, beanspruchen, wenn ein solcher eingetreten ist (vgl BSG vom 31.1. 2012 - B 2 U 2/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, Juris RdNr 15 sowie BSG vom 5.7. 2011 - B 2 U 17/10 R - SozR 4-2700 § 11 Nr. 1 RdNr 15 f).

    Diese Einwirkung muss schließlich einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten wesentlich verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität; vgl ua BSG vom 31.1. 2012 - B 2 U 2/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, Juris RdNr 16; BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG vom 18.1. 2011 - B 2 U 9/10 R - BSGE 107, 197 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 17, RdNr 10; BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 RdNr 10 mwN).

    aa) Dies ist dann der Fall, wenn die Verrichtung eine Hauptpflicht des Beschäftigten erfüllt, weil sie die vertragsgemäß geschuldete Arbeits- oder Dienstleistung ist (vgl BSG vom 31.1. 2012 - B 2 U 2/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, Juris RdNr 18; BSG vom 9.11.2010 - B 2 U 14/10 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 39 RdNr 19; BSG vom 18.3. 2008 - B 2 U 12/07 R - SozR 4-2700 § 135 Nr. 2 RdNr 14; BSG vom 7.12.2004 - B 2 U 47/03 R - Juris RdNr 26 - SozR 4-2700 § 8 Nr. 11).

    2012 - B 2 U 2/11 R - (Juris RdNr 18 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen - SGb 2012, 148 [Kurzwiedergabe]), ausdrücklich die Erfüllung beider Pflichtenarten aus dem Beschäftigungsverhältnis als Verrichtung einer versicherten Beschäftigung anerkannt (vgl auch BSG vom 17.2. 2009 - B 2 U 26/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 32 RdNr 21).

  • LSG Bayern, 17.04.2012 - L 3 U 543/10  

    Wegeunfall und Alkohol - Einstandspflicht der Gesetzlichen Unfallversicherung

    Die Möglichkeit einer "Umkehr der Beweislast" wird daher im Unfallversicherungsrecht nach überwiegender Auffassung zutreffend grundsätzlich verneint (vgl. BSG, Urteil vom 25.05.1972, RU 38/96, SozR 3-1500 § 128 Nr. 11; BSG, Urteil vom 07.09.2004, B 2 U 25/03 R; BSG, Urteil vom 02.12.2008, B 2 U 26/06, BSGE 102, 111, 118; BSG, Urteil vom 31.01.2012, B 2 U 2/11 R; vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, SGG, Kommentar, 10. Aufl., § 103 Rdn.15 ff.; vgl. kritisch Keller in Hauck/ Noftz, SGB VII, § 8 Rdn.338; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 128 Rdn.5a).
  • LSG Schleswig-Holstein, 18.04.2012 - L 8 U 36/10  
    Macht jemand bei der versicherten Tätigkeit oder auf dem Weg dorthin oder von dort nach Hause eine längere Pause, und ist diese nicht betrieblich bedingt, so wird dadurch die versicherte Tätigkeit unterbrochen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Dezember 2010 - L 6 U 2656/09; bestätigt durch BSG, Urteil vom 31. Ja-nuar 2012 - B 2 U 2/11 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 2 U 224/07  

    Arbeitsunfall - Dissektion der arteria carotis interna - wissenschaftlicher

    Dabei müssen die Tatbestandsmerkmale "versicherte Tätigkeit", "Unfallereignis" und "Gesundheitsschaden" im Sinne des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst recht nicht die bloße Möglichkeit - ausreicht(ständige Rechtsprechung, vgl. nur BSG, Urteil vom 30. Januar 2007, Az.: B 2 U 23/05 R, Urteil vom 17. Februar 2009, Az.: B 2 U 18/07 R, Urteil vom 31. Januar 2012, Az. B 2 U 2/11 R, zitiert jeweils nach juris.de, m.w.N.).

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 25.05.2011 - 2 U 2/11   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nährwert- und gesundheitsbezogene Lebensmittelwerbung: verstoß gegen Kennzeichnungs- und Hinweispflichten nach Health-Claimsverordnung

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Wettbewerbsverstoß: Nährwertbezogene Lebensmittelwerbung für ein Hirseprodukt unter Verstoß gegen Kennzeichnungs- und Hinweispflichten nach der Health-Claims-Verordnung

  • webshoprecht.de

    Die Angabe "reich an wertvollen Vitaminen und Nährstoffen" auf der Verpackung eines Hirseproduktes ist eine nährwertbezogene Angabe, die zur Folge hat, dass die beworbenen Nährstoffe mengenmäßig auszuweisen sind

mehr

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bewerbung eines Hirseprodukts ohne nährwertbezogene Angaben verstößt gegen die Health Claim-Verordnung

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • LG Rostock, 22.06.2011 - 5 HKO 18/11  

    Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Pflicht zu ergänzenden Hinweisen auf die

    Die Kammer folgt mit dem OLG Rostock dieser Auffassung von Judikatur und Literatur (OLG Rostock, Urteil vom 25.05.2011, Az: 2 U 2/11; Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG 28. Aufl. § 4 Rn. 11.137a -jeweils m.w.N.).

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.02.2012 - VI-2 U (Kart) 2/11   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Köln, 29.04.2011 - 90 O 93/09
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2012 - VI-2 U (Kart) 2/11
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