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   OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01   

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OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01 (https://dejure.org/2003,11210)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.04.2003 - 2 U 52/01 (https://dejure.org/2003,11210)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. April 2003 - 2 U 52/01 (https://dejure.org/2003,11210)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Informationspflichten eines Anlagevermittlers bei der Vermittlung einer Kapitalanlage; Anspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen; Auswirkungen der Hinzuziehung eines Sachkundigen durch eine Vertragspartei

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164 Abs. 2; BGB § 254
    Umfang der Informationspflichten eines Anlagevermittlers bei der Vermittlung einer Kapitalanlage; Anspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen; Auswirkungen der Hinzuziehung eines Sachkundigen durch eine Vertragspartei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01
    Liegen dazu objektive Daten nicht vor oder verfügt der Anlagevermittler mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, so muss er dies dem anderen Teil zumindest offen legen (vgl. BGH, MDR 2000, 405; NJW-RR 1993, 1114 - dort auch zu unter Umständen noch weitergehenden Pflichten des Anlageberaters; vgl. auch OLG Celle, OLGR 2002, 208).

    Er hätte erkennen können, dass er sich selbst hätte sachkundig machen müssen (vgl. BGH, MDR 2000, 405).

    Auch das Versprechen einer auch für Unkundige auffällig hohen Rendite kann einen Anhaltspunkt für den Vorwurf des Mitverschuldens begründen (vgl. BGH, MDR 2000, 405).

  • BGH, 07.07.1998 - XI ZR 375/97

    Zustandekommen eines Auskunftsvertrages zwischen einem Kreditinstitut und einem

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01
    An einem solchen Zusammenhang kann vorliegend kein Zweifel bestehen (vgl. insoweit auch BGH, NJW-RR 1998, 1343).

    Bei einer - wie hier - festgestellten Aufklärungspflichtverletzung besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine tatsächliche Vermutung bzw. der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass sich der Geschädigte "aufklärungsrichtig" verhalten hätte (vgl. nur auch BGH NJW-RR 1998, 1343; siehe auch Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl. 2003, § 280 Rn. 39 mit umfass. Nw.).

  • BGH, 07.05.1998 - III ZR 268/96

    Haftung des Vertretenen für das Verhalten des Vertreters

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01
    Insoweit kommt es nicht darauf an, ob es sich vorliegend um ein sogenanntes unternehmensbezogenes Geschäft handelte (vgl. zu dieser Konstellation BGH, NJW-RR 1998, 1342).

    Darüber hinaus folgt die Pflichtverletzung der Zeugen auch daraus, dass sie bei den Klägern den falschen Eindruck hervorgerufen haben, die Vermittlung der Immobilie erfolge unter dem Verantwortungsbereich der Beklagten und nicht etwa bloß unter dem Verantwortungsbereich der Zeugen J. bzw. des Zeugen R. (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation BGH, NJW-RR 1998, 1342 (1343)).

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01
    Liegen dazu objektive Daten nicht vor oder verfügt der Anlagevermittler mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, so muss er dies dem anderen Teil zumindest offen legen (vgl. BGH, MDR 2000, 405; NJW-RR 1993, 1114 - dort auch zu unter Umständen noch weitergehenden Pflichten des Anlageberaters; vgl. auch OLG Celle, OLGR 2002, 208).

    Der Einwand des Mitverschuldens kann grundsätzlich deshalb nur unter besonderen Umständen begründet sein, etwa wenn Warnungen von dritter Seite oder differenzierende Hinweise des anderen Teils nicht genügend beachtet wurden oder wenn mit Hinblick auf die Interessenlage, in der der Anlageinteressent und der Anlagevermittler in vertraglicher Beziehung zueinander treten, solche besonderen Umstände vorliegen (vgl. BGH, WM 1993, 1238 (1240)).

  • OLG Köln, 29.06.1993 - 9 U 237/92

    Schadenersatzansprüche; Versicherungsnehmer; Versicherer; Rechtsanwalt; PVV;

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01
    aa) In prozessualer Hinsicht ist die Geltendmachung dieses gemäß § 67 VVG auf den Rechtsschutzversicherer übergegangenen Anspruchs im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft unbedenklich (vgl. OLG Köln, VersR 1993, 1528).
  • BGH, 15.06.2000 - III ZR 305/98

    Prospekthaftung beim Erwerb von Immobilien

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01
    Dass sich die Verhältnisse nach Ablauf der Garantie grundlegend ändern konnten, hätten die Zeugen offen legen müssen (vgl. hierzu auch BGH, NJW 2000, 3275 (3276)).
  • BGH, 11.12.1986 - III ZR 268/85

    Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde - Entfallen der beiderseitigen

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01
    Allerdings besteht für eine gesonderte Klage auf Kostenerstattung kein Rechtsschutzinteresse, wenn sich ein materieller Kostenerstattungsanspruch mit dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch deckt und im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden kann (vgl. statt aller Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl. 2002, vor § 90 Rn. 15; vgl. auch BGH, WM 1987, 247).
  • OLG Koblenz, 20.02.1990 - 14 W 94/90

    Haftpflichtversicherer; Vorprozessuale Beauftragung eines Rechtsanwaltes;

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01
    Die Erstattung einer Besprechungsgebühr im Kostenerstattungsverfahren scheidet aber aus, wenn das Tätigwerden eines Rechtsanwalts nur zu dem Zweck erfolgt, die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem späteren Prozess zu klären (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1991, 88; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 91 Rn. 13 Stichwort "Vorbereitungskosten" m. w. N. aus der Rechtsprechung; Thomas/Putzo, a.a.O., § 91 Rn. 8).
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01
    Entsprechende Pflichten des Anlagevermittlers bestehen auch im Rahmen eines durch die Anbahnung von Vertragsverhandlungen begründeten gesetzlichen Schuldverhältnisses (vgl. grundlegend BGHZ 74, 103), wie es hier in Rede steht.
  • OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00

    Bankenhaftung bei Immobilienfinanzierung im sog. Strukturvertrieb

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01
    Ob ähnlich weitreichende Aufklärungs- und Hinweispflichten auch die finanzierende Bank treffen (zurückhaltend insoweit der 13. Zivilsenat des OLG Köln, WM 2002, 118 ff.), bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 5/01

    Haftung eines Anlageberatungsunternehmens für die Verletzung vorvertraglicher

  • OLG Celle, 18.04.2002 - 11 U 235/01

    Informationsbeschaffungspflicht des Anlageberaters über Wirtschaftlichkeit und

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 2 U 53/01

    Rotoren für Vorrichtungen zum Behandeln von Stoffen mit Wärme

  • OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 131/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für die Schadenshöhe

    In den Fällen, die den von dem Kläger zitierten Entscheidungen des Landgerichts Bremen (RVG-Report 2005, 359) und des OLG Köln (JurBüro 2003, 468) zugrunde lagen, war es gerade so, dass dort eine entsprechende Ermächtigung des Rechtsschutzversicherers zur Geltendmachung der Rechtsanwaltsgebühren im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft vorlag.
  • OLG Brandenburg, 11.11.2010 - 12 U 33/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Nachweis der Unfallbedingtheit von

    Soweit hinsichtlich der von der Klägerin geltend gemachten außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 825, 27 EUR zunächst Bedenken im Hinblick auf die Prozessführungsbefugnis der Klägerin bestanden, da sie selbst vorgetragen hat, dass die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten durch den Rechtsschutzversicherer gezahlt worden seien (Bl. 7 GA), so dass der Erstattungsanspruch gem. § 67 VVG a. F./§ 86 VVG n. F. in dieser Höhe auf den Rechtsschutzversicherer übergegangen ist und die Klägerin mangels Aktivlegitimation zu einer gerichtlichen Geltendmachung im eigenen Namen daher nur berechtigt wäre, wenn sie von dem Rechtsschutzversicherer hierzu im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft zur Zahlung an sich ermächtigt worden wäre (so auch LG Bremen RVG-Report 2005, 359; OLG Köln JurBüro 2003, 468), wofür es jedoch an einem entsprechenden Vortrag der Klägerin fehlte, hat die Klägerin mit dem nachgereichten Schriftsatz vom 05.08.2010 eine entsprechende Rückabtretungserklärung des Rechtsschutzversicherers vom 04.08.2010 vorgelegt, mit der der Rechtsschutzversicherer den auf ihn übergegangenen Erstattungsanspruch wieder an die Klägerin rückabgetreten hat (Bl. 188 GA).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2013 - 5 U 6/11

    Schadensersatz aus Grundstückskaufvertrag: Verschweigen von Mängeln in Form

    Der Schadensersatzanspruch wegen nicht erstattungsfähiger vorprozessualer Rechtsanwaltskosten ist aber insoweit gemäß § 86 Abs. 1 VVG auf den Rechtsschutzversicherer übergegangen (OLG Köln JurBüro 2003, 468), dem Kläger fehlt insoweit die Aktivlegitimation.
  • OLG Hamm, 23.10.2007 - 19 U 8/07

    Schadensersatz, Falschberatung, Naturalrestitution

    Soweit die Kläger unter Hinweis auf die von ihnen vorgelegten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln v. 13.12.1996 und 9.4.2003 - 11 U 89/96 und 2 U 52/01 - sowie des Landgerichts Görlitz v. 9.3.2000 - 4 O 57/99 - die Auffassung vertreten, eine mögliche Art der Schadensberechnung gehe dahin, dass die Beklagte zur Zahlung des vollen Kaufpreises gegen Übernahme der Wohnung verpflichtet sei, vermag der Senat dem nicht zuzustimmen.
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2019 - 1 U 25/18

    Deklaratorisches Anerkenntnis im Rahmen der Unfallregulierung

    Die Rechtsschutzversicherung hat den Beklagten Ziffer 1 jedoch zur Geltendmachung des Betrags ermächtigt (Schreiben vom 08.12.2016, AS I 223), was prozessual zulässig ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 09. April 2003 - 2 U 52/01 -, Rn. 57, juris).
  • OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 5/01

    Haftung eines Anlageberatungsunternehmens für die Verletzung vorvertraglicher

    Die Akten 2 U 52/01 sowie 2 U 53/01, jeweils des Oberlandesgerichts Köln, waren zu Informationszwecken und zur Ergänzung des Parteivortrages Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Senat.
  • LG Potsdam, 27.06.2012 - 13 S 37/11

    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes: Auslegung des Begriffs des

    Vergeblich wenden die Kläger unter Verweis auf LG Bremen, RVG Report 05, 359 und OLG Köln, JurBüro 2003, 468 ein, dass die Geltendmachung der Ansprüche durch die Kläger im eigenem Namen dennoch zulässig sei.
  • LG Köln, 23.10.2023 - 15 O 424/21
    Prozessstandschaft bestehen keine Bedenken (vgl. OLG Köln, Urteil vom 9. April 2003 - 2 U 52/01 -, juris).
  • LG Aachen, 30.01.2019 - 11 O 164/17
    In prozessualer Hinsicht ist die Geltendmachung dieses gemäß § 67 VVG auf den Rechtsschutzversicherer übergegangenen Anspruchs im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft unbedenklich (OLG Köln, Urteil vom 09.04.2003 - 2 U 52/01, BeckRS 2003, 12472).
  • LG Berlin, 31.03.2011 - 41 S 225/10

    Rechtsanwaltskosten für Einholung einer Kostendeckungszusage bei RSV

    So hat das OLG Köln (Urteil vom 09.04.2003 - 2 U 52/01 - JurBüro 2003, 468) angenommen, dass die Geltendmachung des gemäß § 67 VVG a.F. auf den Rechtsschutzversicherer übergegangenen Anspruchs im Wege gewillkürter Prozessstandschaft unbedenklich ist, die hier nicht vorliegt.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.11.2003 - 2 U 52/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9324
OLG Brandenburg, 11.11.2003 - 2 U 52/01 (https://dejure.org/2003,9324)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.11.2003 - 2 U 52/01 (https://dejure.org/2003,9324)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. November 2003 - 2 U 52/01 (https://dejure.org/2003,9324)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Verbeamtung; Verpflichtung zur Ausschreibung einer Planstelle für Lehrer; Informationspflicht bezüglich der Möglichkeit einer Bewerbung ; Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über Ernennungsbegehren oder Beförderungsbegehren; Besondere Eignung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 839; ; BGB § ... 839 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 839 Abs. 3; ; BGB § 852 a.F.; ; ZPO § 287; ; ZPO § 516; ; ZPO § 519 Abs. 2 a.F.; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; GG Art. 34; ; LBG § 12 Abs. 1; ; LBG § 12 Abs. 2; ; LBG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; LBG § 66; ; SchullaufbahnVO § 37 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Zum Vorliegen einer Amtspflichtverletzung wegen Nichtberücksichtigung eines Bewerbers im Rahmen der Übernahme bisher angestellter Lehrer in das Beamtenverhältnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2003 - 2 U 52/01
    Dies wäre der Fall, wenn der unterlegene Mitbewerber erst nach der Ernennung des Konkurrenten vom Ausgang des Stellenbesetzungsverfahrens erführe (BVerfG, NJW 1990, 501; BGH, NJW 1995, 2344 m.w.N.).

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für den Fall, dass der unterlegene Bewerber bereits in den Diensten des betreffenden Dienstherrn steht, sondern auch bei einer Bewerbung eines außenstehenden Bewerbers (BGH, NJW 1995, 2344).

    Die Verletzung der Mitteilungspflicht stellt eine Amtspflichtverletzung i.S.d. § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG dar (vgl. BGH, NJW 1995, 2344, 2345), die vorliegend für die beteiligten Amtsträger der Beklagten auch schuldhaft war.

    Dem Geschädigten kommen darüber hinaus die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO zugute, die auch die Anforderungen an die Darlegung verringern (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. statt aller NJW 1986, 2829, 2831; NJW 1995, 2344, 2345).

    Führt dieser Leistungsvergleich zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Merkmalen, sogenannten Hilfskriterien, treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung der Auswahlkriterien zu (vgl. BVerwG, DVBl 1994, 118, 119; BGH, NJW 1995, 2344, 2345; OLG Hamm, NVwZ-RR 2002, 523).

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2003 - 2 U 52/01
    Dies wäre der Fall, wenn der unterlegene Mitbewerber erst nach der Ernennung des Konkurrenten vom Ausgang des Stellenbesetzungsverfahrens erführe (BVerfG, NJW 1990, 501; BGH, NJW 1995, 2344 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2003 - 2 U 52/01
    Führt dieser Leistungsvergleich zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Merkmalen, sogenannten Hilfskriterien, treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung der Auswahlkriterien zu (vgl. BVerwG, DVBl 1994, 118, 119; BGH, NJW 1995, 2344, 2345; OLG Hamm, NVwZ-RR 2002, 523).
  • BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84

    Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2003 - 2 U 52/01
    Dem Geschädigten kommen darüber hinaus die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO zugute, die auch die Anforderungen an die Darlegung verringern (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. statt aller NJW 1986, 2829, 2831; NJW 1995, 2344, 2345).
  • BGH, 05.12.2002 - III ZR 148/02

    Amtspflichten einer Behörde bei der Festlegung von Mindestwartezeiten für eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2003 - 2 U 52/01
    Nach der neuesten Rechtsprechung des BGH stellt auch der förmliche Antrag eines Beamten auf Beförderung ein Rechtsmittel i.S.d. § 839 Abs. 3 BGB dar (vgl. BGH, NVwZ 2003, 502-503).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.1993 - 18 U 92/93

    Schutzwirkung der Bestätigungspflicht nach NWOBG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2003 - 2 U 52/01
    Als Rechtsmittel im Sinne dieser Vorschrift sind alle Rechtsbehelfe im weiteren Sinne anzusehen, auch Anträge an Behörden auf Tätigwerden (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 13; Palandt-Thomas, BGB, 62. Auflage, § 839 Rdnr. 73 m.w.N.).
  • OVG Brandenburg, 14.10.2003 - 3 B 178/03

    Ernennung als Richter auf Probe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2003 - 2 U 52/01
    Handelt es sich um eine Entscheidung über die erstmalige Ernennung zum Beamten, kann allerdings regelmäßig noch nicht auf die nach § 66 LBG lediglich innerhalb des Beamtenverhältnisses zu erstellende dienstliche Beurteilung abgestellt werden, sodass die Hauptkriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung auf anderem Wege zu ermitteln sind (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2003 - 3 B 178/03 - Umdruck S. 7).
  • OLG Hamm, 27.06.2001 - 11 U 195/00
    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2003 - 2 U 52/01
    Das vom beklagten Land zugunsten des Ehemannes der Klägerin angeführte - auch nur geringfügig - höhere Lebensalter stellt hingegen nach einhelliger Rechtsprechung lediglich ein Hilfskriterium dar, das nur bei gleicher Eignung Berücksichtigung finden kann (vgl. OLG Hamm, NVwZ-RR 2002, 522, 523 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BSG, 16.02.2001 - B 2 U 52/01 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13738
BSG, 16.02.2001 - B 2 U 52/01 B (https://dejure.org/2001,13738)
BSG, Entscheidung vom 16.02.2001 - B 2 U 52/01 B (https://dejure.org/2001,13738)
BSG, Entscheidung vom 16. Februar 2001 - B 2 U 52/01 B (https://dejure.org/2001,13738)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,13738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.02.1997 - III ZR 285/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer inhaltlich teilweise

    Auszug aus BSG, 16.02.2001 - B 2 U 52/01 B
    Das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist jedoch nicht dazu da, inhaltliche Unvollständigkeiten einer an sich fristgerecht eingereichten Rechtsmittelbegründung zu heilen (vgl BFHE 122, 34; BGH NJW 1997, 1309 mwN; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, § 67 RdNr 2a mwN).
  • BSG, 10.03.1998 - B 8 KN 4/98 B

    Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde, Statthaftigkeit der Gegenvorstellung

    Auszug aus BSG, 16.02.2001 - B 2 U 52/01 B
    Das BSG hat dies - unter Berücksichtigung insbesondere der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) - angenommen, wenn die Unanfechtbarkeit der Entscheidung zu einem anders nicht zu beseitigenden groben prozessualen Unrecht (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 24 mwN) bzw zu einer Verletzung von Grundrechten führt, die zur Aufhebung der Entscheidung des BSG durch das BVerfG führen müßte (BSG Beschluß vom 20. August 1996 - 2 RU 30/96 - mwN; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, Vor § 143 RdNr 16b).
  • BSG, 20.08.1996 - 2 RU 30/96

    Statthaftigkeit von Rechtsmitteln oder Gegenvorstellungen gegen Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 16.02.2001 - B 2 U 52/01 B
    Das BSG hat dies - unter Berücksichtigung insbesondere der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) - angenommen, wenn die Unanfechtbarkeit der Entscheidung zu einem anders nicht zu beseitigenden groben prozessualen Unrecht (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 24 mwN) bzw zu einer Verletzung von Grundrechten führt, die zur Aufhebung der Entscheidung des BSG durch das BVerfG führen müßte (BSG Beschluß vom 20. August 1996 - 2 RU 30/96 - mwN; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, Vor § 143 RdNr 16b).
  • BFH, 25.05.1977 - II R 127/70

    Formfehler - Inhaltsfehler - Revision - Revisionsbegründung - Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BSG, 16.02.2001 - B 2 U 52/01 B
    Das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist jedoch nicht dazu da, inhaltliche Unvollständigkeiten einer an sich fristgerecht eingereichten Rechtsmittelbegründung zu heilen (vgl BFHE 122, 34; BGH NJW 1997, 1309 mwN; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, § 67 RdNr 2a mwN).
  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 436/05

    Unzulässigkeit der Berufung - Restitutionsgründe

    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dient nicht dazu, eine unzulängliche Berufungsbegründung oder inhaltliche Unvollständigkeiten einer an sich fristgerecht eingereichten Rechtsmittelbegründung zu ergänzen (Zöller/Gummer/Heßler ZPO 26. Aufl. § 520 Rn. 42a; BSG 16. Februar 2001 - B 2 U 52/01 B - SozSich 2003, 362).
  • BFH, 13.11.2012 - V S 11/12

    Anhörungsrüge; Ablehnungsgesuch; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Das Institut der Wiedereinsetzung dient nicht dazu, inhaltliche Mängel oder Unvollständigkeiten einer fristgerecht eingereichten Begründung zu heilen (z.B. BFH-Beschluss vom 22. Februar 1989 X R 102/88, BFH/NV 1990, 47, m.w.N.; Bundessozialgericht vom 16. Februar 2001 B 2 U 52/01 B, juris, m.w.N.).
  • BFH, 14.11.2012 - V B 41/11

    Ablehnungsgesuch; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Akteneinsicht

    Das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht dazu da, inhaltliche Unvollständigkeiten einer an sich fristgerecht eingereichten Rechtsmittelbegründung zu heilen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 1977 II R 127/70, BFHE 122, 34, BStBl II 1977, 613; BFH-Beschluss vom 22. Februar 1989 X R 102/88, BFH/NV 1990, 47; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 1997 III ZR 285/95, Neue Juristische Wochenschrift 1997, 1309; Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Februar 2001 B 2 U 52/01 B, juris; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 56 FGO Rz 57).
  • LSG Bayern, 20.07.2016 - L 15 RF 24/16

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass durch die Einführung der Anhörungsrüge nicht per se der (außerordentliche) Rechtsbehelf der Gegenvorstellung ausgeschlossen wäre, also eine Gegenvorstellung an sich als statthaft angesehen würde, wäre eine - unterstellte - Abänderungsbefugnis unanfechtbarer Beschlüsse jedenfalls auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen "anders nicht zu beseitigendes grobes prozessuales Unrecht" (vgl. BVerfG, Urteil vom 12.01.1983, Az.: 2 BvR 964/82, und Beschluss vom 08.07.1986, Az.: 2 BvR 152/83; BSG, Beschluss vom 16.02.2001, Az.: B 2 U 52/01 B) im Weg der fachgerichtlichen Kontrolle beseitigt werden soll.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2016 - L 4 KR 297/16
    Doch selbst wenn man davon ausgeht, dass vorl. nicht per se der (außerordentliche) Rechtsbehelf der Gegenvorstellung ausgeschlossen ist, wäre eine - unterstellte - Abänderungsbefugnis unanfechtbarer Beschlüsse auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen ein grober Widerspruch zum geltenden materiellen Recht oder "anders nicht zu beseitigendes grobes prozessuales Unrecht" (vgl. BVerfG, Urteil vom 12.01.1983, Az.: 2 BvR 964/82, und Beschluss vom 08.07.1986, Az.: 2 BvR 152/83; BSG, Beschluss vom 16.02.2001, Az.: B 2 U 52/01 B) im Weg der fachgerichtlichen Kontrolle beseitigt werden soll.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.12.2003 - 2 U 52/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18161
OLG Brandenburg, 11.12.2003 - 2 U 52/01 (https://dejure.org/2003,18161)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2003 - 2 U 52/01 (https://dejure.org/2003,18161)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 2 U 52/01 (https://dejure.org/2003,18161)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Amtspflichten des Landes bei der Verbeamtung von Bewerbern

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 39 (Entscheidungsbesprechung)

    § 839 BGB; § 12 LBG Bbg.; Art. 33 GG
    Amtshaftung wegen fehlerhaft unterlassener Verbeamtung (RA Dr. Wolfgang Jakob; Neue Justiz 8/2004, S. 367-369)

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Wird zitiert von ...

  • BGH, 18.11.2004 - III ZR 347/03

    Amtspflichten bei der Überführung einer großen Anzahl Angestellter in eine

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in kurzer Zusammenfassung und mit zustimmender Anmerkung Jakob in NJ 2004, 367 veröffentlich ist, bejaht einen Amtshaftungsanspruch der Klägerin nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG.
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Rechtsprechung
   LSG Berlin, 13.05.2003 - L 2 U 52/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20646
LSG Berlin, 13.05.2003 - L 2 U 52/01 (https://dejure.org/2003,20646)
LSG Berlin, Entscheidung vom 13.05.2003 - L 2 U 52/01 (https://dejure.org/2003,20646)
LSG Berlin, Entscheidung vom 13. Mai 2003 - L 2 U 52/01 (https://dejure.org/2003,20646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Zur Gewährung einer höheren Verletztenteilrente wegen eines erlittenen Arbeitsunfalls (Verbesserungsantrag); Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE); Fehlstellung mit Knickfußbildung und deutlicher Abflachung des Böhler'schen Gelenkwinkels; Arthrose des unteren ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Berlin, 16.12.1997 - L 2/3 U 20/96

    Zur Gewährung von Verletztengeld bei mehreren Arbeitsunfällen (unfallbedingter

    Auszug aus LSG Berlin, 13.05.2003 - L 2 U 52/01
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (einschließlich der Akten des SG - S 69 U 168/00 -) sowie der Verwaltungsakten der Beklagten (3 Bände) und der Gerichtsakten L 2/3 U 20/96 und S 67 U 169/00 verwiesen.
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