Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 05.02.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.01.2004 - 2 W 5/04   

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https://dejure.org/2004,11001
OLG Köln, 14.01.2004 - 2 W 5/04 (https://dejure.org/2004,11001)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.01.2004 - 2 W 5/04 (https://dejure.org/2004,11001)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 2 W 5/04 (https://dejure.org/2004,11001)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 2058, 2325, 2329; ZPO §§ 117, 127, 261; GVG §§ 23 Nr. 1, 71 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesamtschuldnerische Haftung der neben einem pflichtteilsberechtigten Miterben vorhandenen Erben für den Pflichtteilsergänzungsanspruch; Beschränkung der Erbenhaftung nach den allgemeinen Vorschriften ; Zuständigkeit des Landgerichts bei Ungewissheit über die Höhe des ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § ... 117 Abs. 1; ; ZPO § 127 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 2; ; BGB § 1990; ; BGB § 2058; ; BGB § 2303 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 2325 Abs. 1; ; BGB § 2328; ; BGB § 2329 Abs. 1; ; BGB § 2329 Abs. 1 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Umfang der unentgeltlichen Leitsungserbringung bei gemischter Schenkung; Prozesskostenhilfegesuch bei einem Landgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94

    Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Unentgeltlichkeit einer

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2004 - 2 W 5/04
    Vielmehr ist bei der Bewertung auf die Vorstellungen der Vertragsteile bei Vertragsabschluss abzustellen (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1158 [1159]; BGH, NJW-RR 1996, 705 [707]; BGH, NJW 2002, 2469 [2470]; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 516 Rdn. 13).
  • BGH, 17.04.2002 - IV ZR 259/01

    Schenkung durch Übertragung eines Grundstücks in der ehemaligen DDR

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2004 - 2 W 5/04
    Vielmehr ist bei der Bewertung auf die Vorstellungen der Vertragsteile bei Vertragsabschluss abzustellen (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1158 [1159]; BGH, NJW-RR 1996, 705 [707]; BGH, NJW 2002, 2469 [2470]; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 516 Rdn. 13).
  • BGH, 19.03.1981 - IVa ZR 30/80

    Gastwirtschaft gegen Umsatzbeteiligung - § 2329 BGB, Ergänzungsanspruch des

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2004 - 2 W 5/04
    Demgegenüber kommt der Anspruch gegen den Miterben als Beschenktem nach § 2329 Abs. 1 Satz 2 BGB - die Vorschrift ist auf den Miterben entsprechend anzuwenden (vgl. BGHZ 80, 205) - nur subsidiär in Betracht, wenn der Erbe seine Haftung nach den allgemeinen Vorschriften unter Einschluss des § 2328 BGB beschränkt hat.
  • BGH, 30.05.1990 - IV ZR 254/88

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Belastung des verschenkten Gegenstands mit

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2004 - 2 W 5/04
    Vielmehr ist bei der Bewertung auf die Vorstellungen der Vertragsteile bei Vertragsabschluss abzustellen (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1158 [1159]; BGH, NJW-RR 1996, 705 [707]; BGH, NJW 2002, 2469 [2470]; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 516 Rdn. 13).
  • OLG Köln, 06.05.1998 - 13 W 52/97

    Haftungsrechtliche Folgen eines geringfügigen Hundebisses; keine PHK bei

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2004 - 2 W 5/04
    Der Senat ist mit der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur der Auffassung, dass das bei einem Landgericht eingereichte Prozesskostenhilfegesuch, ohne dass bereits eine Klage erhoben ist, insgesamt zurückzuweisen ist, wenn der erfolgversprechende Teil der beabsichtigten Klage unterhalb der Zuständigkeitsgrenze des Landgerichts bleibt (vgl. Brandenburgisches OLG, MDR 2001, 769 sowie OLG Köln [13. Zivilsenat], OLGR 1998, 389 jeweils mit w.Nw.; vgl. aus der Literatur nur Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl. 2003, § 114 Rdn. 22 a f. m.w.Nw.).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2001 - 1 W 7/01

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs bei lediglich teilweiser

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2004 - 2 W 5/04
    Der Senat ist mit der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur der Auffassung, dass das bei einem Landgericht eingereichte Prozesskostenhilfegesuch, ohne dass bereits eine Klage erhoben ist, insgesamt zurückzuweisen ist, wenn der erfolgversprechende Teil der beabsichtigten Klage unterhalb der Zuständigkeitsgrenze des Landgerichts bleibt (vgl. Brandenburgisches OLG, MDR 2001, 769 sowie OLG Köln [13. Zivilsenat], OLGR 1998, 389 jeweils mit w.Nw.; vgl. aus der Literatur nur Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl. 2003, § 114 Rdn. 22 a f. m.w.Nw.).
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   OLG Frankfurt, 05.02.2004 - 2 W 5/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29816
OLG Frankfurt, 05.02.2004 - 2 W 5/04 (https://dejure.org/2004,29816)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.02.2004 - 2 W 5/04 (https://dejure.org/2004,29816)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 2 W 5/04 (https://dejure.org/2004,29816)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 91a Abs. 1 S. 1
    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache durch Erstellung eines Vergleichs im Prozesswege

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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 11.03.2008 - XI ZR 317/06

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei Verbindung mit Unwirksamkeit des

    Abgesehen davon ist einem juristisch nicht geschulten Verbraucher der genaue rechtliche Unterschied zwischen dem Kauf eines Geschäftsanteils von einem Fondsgesellschafter und dem unmittelbaren oder mittelbaren (wirtschaftlichen) Beitritt zu einer Publikumsgesellschaft gewöhnlich nicht geläufig, sondern auch letzterer wird in der Laiensphäre häufig als "Kauf" oder allgemein als "Erwerb" eines Fondsanteils eingeordnet (vgl. auch die Belehrung in dem Fall des OLG Stuttgart OLGR 2004, 202, 204: "Erwerb des GdbR-Anteils").
  • BGH, 11.03.2008 - XI ZR 215/07

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Abgesehen davon ist einem juristisch nicht geschulten Verbraucher der genaue rechtliche Unterschied zwischen dem Kauf eines Geschäftsanteils von einem Fondsgesellschafter und dem unmittelbaren oder mittelbaren (wirtschaftlichen) Beitritt zu einer Publikumsgesellschaft gewöhnlich nicht geläufig, sondern auch letzterer wird in der Laiensphäre häufig als "Kauf" oder allgemein als "Erwerb" eines Fondsanteils eingeordnet (vgl. auch die Belehrung in dem Fall des OLG Stuttgart OLGR 2004, 202, 204: "Erwerb des GdbR-Anteils").
  • OLG Saarbrücken, 03.12.2021 - 2 W 21/21

    1. In einer gerichtlichen Kostenentscheidung können grundsätzlich keine

    Der an dem bisherigen Sach- und Streitstand ausgerichtete Billigkeitsmaßstab lässt es jedoch zu, auch die näheren Umstände und die Motive, die zur Abgabe der Erledigungserklärungen geführt haben, zu berücksichtigen, und damit auch den Inhalt eines vorangegangenen Vergleichs (OLG Schleswig, MDR 2005, 1437; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Februar 2004 - 2 W 5/04, BeckRS 2004, 18511 Rn. 23; Zöller/Herget, aaO, § 91a Rn. 24).
  • LG Karlsruhe, 30.10.2020 - 16 O 11/19

    Kostenentscheidung bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung in einer

    Deshalb sind in diesem Zusammenhang die näheren Umstände und die Motive, die zur Abgabe der Erledigungserklärung geführt haben, und der Rechtsgedanke des § 98 ZPO zu berücksichtigen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 17.01.1979 - 2 W 62/78 -, juris, in OLGZ 80, 224; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.01.1995 - 8 W 4/95 -, juris, in NJW 1995, 1844, OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.02.2004 - 2 W 5/04 -, juris, in OLGR 2004, 202; Zöller/Althammer, ZPO, 33. Aufl., Rn. 24 zu § 91a m.w.H.; LG Karlsruhe, Beschluss vom 24.07.2017 - 16 O 2/17 Baul -, Rn. 8, juris).
  • LG Karlsruhe, 24.07.2017 - 16 O 2/17

    Baulandsache: Anwendung des Untersuchungsgrundsatzes durch die Kammer für

    Deshalb sind in diesem Zusammenhang die näheren Umstände und die Motive, die zur Abgabe der Erledigungserklärung geführt haben, und der Rechtsgedanke des § 98 ZPO zu berücksichtigen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 17.01.1979 - 2 W 62/78 -, juris, in OLGZ 80, 224; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.01.1995 - 8 W 4/95 -, juris, in NJW 1995, 1844, OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.02.2004 - 2 W 5/04 -, juris in OLGR 2004, 202; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., Rn. 24 zu § 91a m.w.H.).
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