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   BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 35/99   

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https://dejure.org/1999,2484
BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 35/99 (https://dejure.org/1999,2484)
BayObLG, Entscheidung vom 05.08.1999 - 2Z BR 35/99 (https://dejure.org/1999,2484)
BayObLG, Entscheidung vom 05. August 1999 - 2Z BR 35/99 (https://dejure.org/1999,2484)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 42

    BGB §§ 883, 885 Abs. 1 Satz 1, GBO §§ 22, 53 Abs. 1 Satz 1
    Eintragung eines Widerspruchs bei Auflassungsvormerkung

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 883 Abs. 1; GBO § 53
    Vormerkung nur bei Ausspruch gegen Grundstückseigentümer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflassungsvormerkung; Grundstück; Grundbuch; Widerspruch; Auseinandersetzungsvertrag; Erben

  • Judicialis

    BGB § 883; ; BGB § ... 885 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1179; ; BGB § 160; ; BGB § 892; ; BGB § 893; ; BGB § 401; ; GBO § 19; ; GBO § 53 Abs. 1; ; GBO § 53 Abs. 1 Satz 1; ; GBO § 53 Abs. 1 Satz 2; ; GBO § 22; ; GBO § 13 Abs. 1; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung eines Widerspruchs gegen eine Vormerkung im Grundbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Traunstein - 8 T 37/99
  • BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 35/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1689
  • NZM 2000, 44
  • Rpfleger 2000, 9
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57

    Widerspruch gegen Vormerkung

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 35/99
    Denn die Eintragung eines Amtswiderspruchs kommt nur bei solchen Eintragungen in Betracht, an die sich ein gutgläubiger Erwerb anschließen kann; dies ergibt sich aus der Funktion des Amtswiderspruchs, einen Rechtsverlust des wahren Berechtigten kraft des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs (§§ 892, 893 BGB) zu verhindern und damit etwaigen Schadensersatzansprüchen gegen den Staat nach § 839 BGB, Art. 34 GG vorzubeugen (BGHZ 25, 16/25; BayObLGZ 1987, 231/232 f.; KG OLGZ 78, 122 ff.; Demharter Rn. 8, KEHE/Eickmann GBR 5. Aufl. Rn. 2, Bauer/von Oefele GBO Rn. 35, Meikel/Streck GBR 8. Aufl. Rn. 43, jeweils zu § 53).

    Nach der in der Rechtsprechung vertretenen Meinung kommt ein gutgläubiger Erwerb einer Vormerkung gemäß §§ 892, 893 BGB allenfalls dann in Betracht, wenn der gesicherte Anspruch wirklich besteht (vgl. BGHZ 25, 16/23 f.; 60, 46/50).

    Er scheidet aber wegen der strengen Abhängigkeit der Vormerkung vom vorgemerkten Anspruch aus, wenn dieser nicht besteht und seine Entstehung auch ausgeschlossen ist (BGHZ 25, 16/23; BayObLG DNotZ 1989, 363 f.; 1994, 184 f.; KG OLGZ 1978, 122/124; Meikel/Streck § 53 Rn. 48; MünchKomm/Wacke BGB 3. Aufl. § 883 Rn. 67).

  • BGH, 05.12.1996 - V ZB 27/96

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung eines mehrfach aufschiebend

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 35/99
    Der Schuldner des Anspruchs muß bei der Eintragung der Vormerkung Eigentümer des von ihr betroffenen Grundstücks oder Inhaber des von ihr betroffenen Rechts am Grundstück sein (vgl. BGHZ 134, 182/188; BayObLGZ 1996, 183/185 f.).

    Der Sachverhalt unterscheidet sich hier von dem Fall, daß der eingetragene Eigentümer eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines (mehrfach) bedingten Anspruchs bewilligt, den dann voraussichtlich erst seine Erben erfüllen müssen; ein solcher Anspruch kann grundsätzlich durch Vormerkung gesichert werden (vgl. BGHZ 134, 182 ff.; BayObLGZ 1996, 183 ff.).

  • BayObLG, 22.08.1996 - 2Z BR 84/96

    Vormerkung zur Sicherung eines aufschiebend bedingten Anspruchs auf Übertragung

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 35/99
    Der Schuldner des Anspruchs muß bei der Eintragung der Vormerkung Eigentümer des von ihr betroffenen Grundstücks oder Inhaber des von ihr betroffenen Rechts am Grundstück sein (vgl. BGHZ 134, 182/188; BayObLGZ 1996, 183/185 f.).

    Der Sachverhalt unterscheidet sich hier von dem Fall, daß der eingetragene Eigentümer eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines (mehrfach) bedingten Anspruchs bewilligt, den dann voraussichtlich erst seine Erben erfüllen müssen; ein solcher Anspruch kann grundsätzlich durch Vormerkung gesichert werden (vgl. BGHZ 134, 182 ff.; BayObLGZ 1996, 183 ff.).

  • KG, 03.02.1977 - 12 W 211/77

    Zulässigkeit der Löschung einer eingetragenen Auflassungsvormerkung im Wege der

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 35/99
    Denn die Eintragung eines Amtswiderspruchs kommt nur bei solchen Eintragungen in Betracht, an die sich ein gutgläubiger Erwerb anschließen kann; dies ergibt sich aus der Funktion des Amtswiderspruchs, einen Rechtsverlust des wahren Berechtigten kraft des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs (§§ 892, 893 BGB) zu verhindern und damit etwaigen Schadensersatzansprüchen gegen den Staat nach § 839 BGB, Art. 34 GG vorzubeugen (BGHZ 25, 16/25; BayObLGZ 1987, 231/232 f.; KG OLGZ 78, 122 ff.; Demharter Rn. 8, KEHE/Eickmann GBR 5. Aufl. Rn. 2, Bauer/von Oefele GBO Rn. 35, Meikel/Streck GBR 8. Aufl. Rn. 43, jeweils zu § 53).

    Er scheidet aber wegen der strengen Abhängigkeit der Vormerkung vom vorgemerkten Anspruch aus, wenn dieser nicht besteht und seine Entstehung auch ausgeschlossen ist (BGHZ 25, 16/23; BayObLG DNotZ 1989, 363 f.; 1994, 184 f.; KG OLGZ 1978, 122/124; Meikel/Streck § 53 Rn. 48; MünchKomm/Wacke BGB 3. Aufl. § 883 Rn. 67).

  • BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71

    Löschung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 35/99
    Nach der in der Rechtsprechung vertretenen Meinung kommt ein gutgläubiger Erwerb einer Vormerkung gemäß §§ 892, 893 BGB allenfalls dann in Betracht, wenn der gesicherte Anspruch wirklich besteht (vgl. BGHZ 25, 16/23 f.; 60, 46/50).
  • BayObLG, 26.03.1998 - 2Z BR 46/98

    Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf Grund einer auflösend bedingten

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 35/99
    Die weitere Beschwerde ist mit dem Ziel, den inzwischen eingetragenen Widerspruch zu löschen, zulässig (vgl BayObLG NJW-RR 1998, 1025; Demharter GBO 22. Aufl. § 78 Rn. 7).
  • BayObLG, 15.07.1988 - BReg. 2 Z 59/88

    Löschung einer Auflassungsvormerkung aufgrund eines notariell beurkundeten bzw.

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 35/99
    Er scheidet aber wegen der strengen Abhängigkeit der Vormerkung vom vorgemerkten Anspruch aus, wenn dieser nicht besteht und seine Entstehung auch ausgeschlossen ist (BGHZ 25, 16/23; BayObLG DNotZ 1989, 363 f.; 1994, 184 f.; KG OLGZ 1978, 122/124; Meikel/Streck § 53 Rn. 48; MünchKomm/Wacke BGB 3. Aufl. § 883 Rn. 67).
  • BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 42/87

    Rechtsfolgen der Versagung einer Teilungsgenehmigung

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 35/99
    Denn die Eintragung eines Amtswiderspruchs kommt nur bei solchen Eintragungen in Betracht, an die sich ein gutgläubiger Erwerb anschließen kann; dies ergibt sich aus der Funktion des Amtswiderspruchs, einen Rechtsverlust des wahren Berechtigten kraft des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs (§§ 892, 893 BGB) zu verhindern und damit etwaigen Schadensersatzansprüchen gegen den Staat nach § 839 BGB, Art. 34 GG vorzubeugen (BGHZ 25, 16/25; BayObLGZ 1987, 231/232 f.; KG OLGZ 78, 122 ff.; Demharter Rn. 8, KEHE/Eickmann GBR 5. Aufl. Rn. 2, Bauer/von Oefele GBO Rn. 35, Meikel/Streck GBR 8. Aufl. Rn. 43, jeweils zu § 53).
  • KG, 01.02.2011 - 1 W 3/11

    Grundbuchverfahren: Anspruch auf Eintragung einer Vormerkung gegen den nicht mit

    2 Z 120/82">NJW 1983, 1567; NJW-RR 1999, 1689; OLG Brandenburg, BeckRS 2008, 15841; OLG Düsseldorf, MittBayNot 1976, 137; OLG Hamm, NJW 1965, 2303; DNotZ 1995, 315; KG, OLGE 15, 333; KGJ 48, 189; Amann, DNotZ 1995, 252; Gursky in Staudinger, BGB (2008) § 883 Rdn. 56; Kohler in MüKo, a.a.O. § 883 Rdn. 25; Monath a.a.O.; Schöner/ Stöber a.a.O. Rdn. 1493) muss der Schuldner des gesicherten Anspruchs bei Eintragung der Vormerkung grundsätzlich Eigentümer des von der Vormerkung betroffenen Grundstücks oder Inhaber des von der Vormerkung betroffenen Rechts sein.
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