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   OLG Hamburg, 25.07.2001 - 4 U 61/00   

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https://dejure.org/2001,5779
OLG Hamburg, 25.07.2001 - 4 U 61/00 (https://dejure.org/2001,5779)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.07.2001 - 4 U 61/00 (https://dejure.org/2001,5779)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Juli 2001 - 4 U 61/00 (https://dejure.org/2001,5779)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stellung als Zwischenmieter ; Treuhänderische Übernahme für Endmieter ; Widerruf des zugrunde liegenden Auftrags ; Rechte des Zwischenmieters aus dem Untermietvertrag; Dolo agit qui petit quod statim redditurus est; Formale Übertragung von Vermögenspositionen ; ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 259 Abs. 1; ; BGB § ... 556; ; BGB § 665; ; BGB § 666; ; BGB § 667; ; BGB § 670; ; BGB § 812; ; ApothekenG § 8 Satz 2; ; ApothekenG § 12; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Treuhänderische Übernahme der Stellung als Zwischenmieter für den Endmieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 182
  • FamRZ 2002, 395
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.12.1993 - IX ZR 100/93

    Anfechtung der Einräumung der formellen Rechtsstellung des Treuhänders

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2001 - 4 U 61/00
    Jedenfalls unter diesen Umständen kann die Beklagte das Auftragsverhältnis widerrufen und die Rückgewähr der Hauptmieterposition verlangen (vgl. Wever Rdn. 715, 717; allgemein zur Rückübertragung nach Erledigung des Treuhandzwecks: BGH, NJW 94, 726; Palandt/Bassenge § 903 Rn. 41).
  • BGH, 09.07.1992 - XII ZR 156/90

    Sittenwidrigen Schädigung durch Beteiligung eines Dritten an Vertragsbruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2001 - 4 U 61/00
    Die formale Übertragung von Vermögenspositionen allein aus steuerlichen Gründen ohne weitergehende Absichten ist ein typischer Fall der fremdnützigen (Verwaltungs-) Treuhand (vgl. BGH NJW-RR 1993, 367; Palandt-Bassenge, BGB, 60. Aufl., § 903 Rdn. 35).
  • LSG Thüringen, 25.05.2005 - L 3 AL 469/03

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld (Alg); Anerkennung als Arbeitnehmer

    Zwar könnte in dem rein formalen Erwerb von Gesellschaftsanteilen allein im Interesse des Treugebers und mit dessen Mitteln ohne weitergehende Absichten eine stillschweigend geschlossene Treuhandabrede liegen (Oberlandesgericht Hamburg vom 25. Juli 2001, Az: 4 U 61/00), vom Vorliegen dieser Voraussetzungen konnte sich der Senat jedoch nicht überzeugen.
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