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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.12.2009 - 4 U 149/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1900
OLG Hamm, 03.12.2009 - 4 U 149/09 (https://dejure.org/2009,1900)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.2009 - 4 U 149/09 (https://dejure.org/2009,1900)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - 4 U 149/09 (https://dejure.org/2009,1900)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kein Kostenerstattungsanspruch bei einer Gegenabmahnung - Selbst im Fall einer unberechtigten Abmahnung ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Gegenabmahnung besteht.

  • damm-legal.de

    §§ 3, 4 Nr. 10, Nr. 9; 12 Abs. 1 S. 2 UWG; §§, 678, 823 Abs. 1, § 826 BGB
    Kosten für die Verteidigung gegen unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht erstattungsfähig

  • openjur.de

    §§ 826, 823 Abs. 1, 678 BGB; §§ 4 Nr. 10, 9, 12 Abs. 1 Nr. 2, 3 UWG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Telemedicus

    Kein Kostenersatz für Gegenabmahnung

  • Telemedicus

    Kein Kostenersatz für Gegenabmahnung

  • webshoprecht.de

    Kostenerstattung für eine Gegenabmahnung - Retourkutsche - nur ausnahmsweise

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Gegenabmahnung bei einer unberechtigten wettbwerbsrechtliche Abmahnung

  • JurPC

    Erstattung der Kosten für eine Gegenabmahnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten einer Gegenabmahnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Anspruch auf außergerichtliche Gebührenerstattung bei Anwaltsschreiben wegen einer unberechtigten Abmahnung, § 12 I Abs. 2 UWG

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10; ; UWG § 8 Abs. 3; ; UWG § 8 Abs. 4; ; UWG § 9; ; UWG § 12 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 93; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 826; ; BGB § 678

  • kanzlei.biz

    Keine Kostenerstattung bei Gegenabmahnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erstattung der Kosten für eine Gegenabmahnung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 1 S. 2
    Erstattung der Kosten einer Gegenabmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Kostenerstattung bei Gegenabmahnung

  • heise.de (Pressebericht)

    Keine Kostenerstattung für Gegenabmahnung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatzanspruch bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation)

    Keine Ansprüche auf Kostenerstattung einer Gegenabmahnung bei einer unberechtigten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unberechtigte Abmahnung führt nicht zu Kostenerstattung für den Abgemahnten

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Kostenersatz bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Auch bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung kein Kostenerstattungsanspruch für Gegenabmahnung

  • wkblog.de (Kurzinformation)
  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Kann man den Abmahner abmahnen?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Kosten einer Gegenabmahnung sind nicht immer erstattungsfähig!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Kostenerstattung der Gegenabmahnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mahnung für die Order Online USA Inc. -Fehler im Bestellvorgang in Online-Shops ab

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2009, Dok. 257
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2009 - 4 U 149/09
    Der objektiv unbegründeten Abmahnung steht dabei die lediglich unbefugte Abmahnung gleich, wenn also ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, dem Abmahner aber die Abmahnbefugnis fehlt, etwa mangels Anspruchsberechtigung (§ 8 III UWG) oder - wie hier - wegen Missbrauchs (§ 8 IV UWG) fehlt (BGH GRUR 2001, 354 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Köhler, a.a.O., § 4 Rn. 10.166).

    Liegt tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß vor und erfolgt die Abmahnung "ledig" unbefugt, z.B. weil die Anspruchsberechtigung nach § 8 III UWG fehlt oder gegen § 8 IV UWG verstoßen wird, kann die Abmahntätigkeit nicht schon aus diesem Grund nach §§ 3, 4 Nr. 10 UWG untersagt werden (BGH GRUR 2001, 354 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner, zu § 13 V a.F.).

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01

    Gegenabmahnung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2009 - 4 U 149/09
    Es lag auch keineswegs der (Ausnahme-) Fall vor (s. dazu BGH GRUR 2004, 790 - Gegenabmahnung), dass die Abmahnung in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht auf offensichtlich unzutreffenden Annahmen beruhte, bei deren Richtigstellung mit einer Änderung der Auffassung des vermeintlich Verletzten gerechnet werden konnte.
  • OLG Hamburg, 19.09.2002 - 3 U 54/99

    Ersatz von Anwaltskosten bei unberechtigter Abmahnung nur in Sonderfällen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2009 - 4 U 149/09
    Mitunter wird in der unbegründeten Abmahnung auch eine Geschäftsführung ohne Auftrag gegen den Willen des Geschäftsherrn gesehen, die bei wiederum bei Erkennbarkeit des entgegenstehenden Willens nach § 678 BGB einen Schadensersatzanspruch auslösen könnte (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2003, 857; Bornkamm, a.a.O., § 12 Rn. 1.73 m.w.N.).
  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2009 - 4 U 149/09
    Ebenso wenig kann in diesem Zusammenhang ein Schadensersatzanspruch aus § 823 I BGB wegen Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb angenommen werden (BGH GRUR 1969, 479 - Colle de Cologne; GRUR 1985, 571 - Feststellungsinteresse; Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. 2006, § 4.10 Rn. 10/33; Bornkamm, a.a.O., § 12 Rn. 1.72 m.w.N.; anders unter bestimmten Voraussetzungen bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung, vgl. BGH GS GRUR 2005, 882).
  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 107/82

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2009 - 4 U 149/09
    Ebenso wenig kann in diesem Zusammenhang ein Schadensersatzanspruch aus § 823 I BGB wegen Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb angenommen werden (BGH GRUR 1969, 479 - Colle de Cologne; GRUR 1985, 571 - Feststellungsinteresse; Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. 2006, § 4.10 Rn. 10/33; Bornkamm, a.a.O., § 12 Rn. 1.72 m.w.N.; anders unter bestimmten Voraussetzungen bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung, vgl. BGH GS GRUR 2005, 882).
  • BGH, 16.04.1969 - I ZR 59/67

    Colle de Cologne

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2009 - 4 U 149/09
    Ebenso wenig kann in diesem Zusammenhang ein Schadensersatzanspruch aus § 823 I BGB wegen Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb angenommen werden (BGH GRUR 1969, 479 - Colle de Cologne; GRUR 1985, 571 - Feststellungsinteresse; Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. 2006, § 4.10 Rn. 10/33; Bornkamm, a.a.O., § 12 Rn. 1.72 m.w.N.; anders unter bestimmten Voraussetzungen bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung, vgl. BGH GS GRUR 2005, 882).
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 98/08

    Bonuspunkte

    Eine ungerechtfertigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung löst nur dann Ansprüche aus § 4 Nr. 10 UWG aus, wenn der Abmahnende von der fehlenden Berechtigung der Abmahnung Kenntnis hat oder sich dieser Kenntnis bewusst verschließt (OLG Hamm, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 4 U 149/09, juris Rn. 12; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 10.167 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 17.08.2011 - 4 W 40/11

    Urheberrechtliche Ansprüche wegen Fotoveröffentlichung im Internet: Kostenfolge

    Eine "Gegenabmahnung" ist zur Vermeidung der Kostenfolge des § 93 ZPO grundsätzlich nicht erforderlich, vielmehr kann der Abgemahnte sogleich - wie vorliegend geschehen - negative Feststellungsklage erheben (BGH GRUR 2006, 198 Tz. 11 - Unberechtigte Abmahnung - und GRUR 2004, 790, 793 - Gegenabmahnung ; OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2009, 4 U 149/09 Rdnr. 10 in Juris; OLG Stuttgart - 2. Zivilsenat -, WRP 1985, 449 und WRP 1988, 766; Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 4 Rdnr. 10.166 und § 12 Rdnr. 1.74 mit zahlr. weiteren Nachw.).
  • OLG Hamm, 18.02.2010 - 4 U 158/09

    Ersatzfähigkeit der Kosten für eine Gegenabmahnung

    § 12 I 2 UWG ist nach einhelliger Auffassung auf die Kosten für die Verteidigung nicht und auch nicht entsprechend anwendbar, selbst wenn sich die Abmahnung als unberechtigt darstellt (Senat, Urt. v. 03.12.2009, Az. 4 U 149/09).
  • AG Regensburg, 05.07.2013 - 4 C 3780/12

    Sittenwidrige Schädigung durch Massenabmahnungen

    In der Rechtsprechung ist zudem anerkannt, wenn auch nicht unumstritten, dass demjenigen der sich gegen eine rechtsmißbräuchliche Abmahnung im Sinne des § 8 UWG zur Wehr setzt ein Schadensersatzanspruch gemäß § 826 BGB zustehen kann (vgl. insoweit Amtsgericht Schleiden, Aktenzeichen 9 C 158/12; Amtsgericht Bochum‚ Aktenzeichen 63 C 211/03; Landgericht Bochum, Aktenzeichen 9 S 289/03 und Oberlandesgericht Hamm, 4. Zivilsenat, Aktenzeichen 4 U 149/09, wobei dort ein Anspruch letztlich auf Grund Beweisfäliigkeit des Klagenden abgelehnt wurde).
  • OLG München, 09.12.2021 - 29 U 5868/20

    Rechtserhaltende Benutzung einer dreidimensionalen Marke

    Die Kosten für eine Gegenabmahnung kann der negative Feststellungskläger nur erstattet verlangen, wenn die Gegenabmahnung ausnahmsweise erforderlich war (OLG Hamm BeckRS 2009, 89545).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.09.2009 - 4 U 149/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14413
OLG Zweibrücken, 30.09.2009 - 4 U 149/09 (https://dejure.org/2009,14413)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.09.2009 - 4 U 149/09 (https://dejure.org/2009,14413)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. September 2009 - 4 U 149/09 (https://dejure.org/2009,14413)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung über einen Antrag auf Urteilsergänzung durch Beschluss; Außergerichtliche Kosten des streitgenössischen Nebenintervenienten

  • Judicialis

    ZPO § 66; ; ZPO § 69; ; ZPO § 100; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 2; ; ZPO § 321; ; ZPO § 321 Abs. 1; ; ZPO § 321 Abs. 2; ; AktG § 248 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung über einen Antrag auf Urteilsergänzung durch Beschluss; Außergerichtliche Kosten des streitgenössischen Nebenintervenienten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 10.02.2000 - 1 W 114/99

    Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes bei fehlerhafter Bezeichnung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.09.2009 - 4 U 149/09
    Dagegen fordert es nicht die Perpetuierung des Formfehlers (BGH aaO; OLG Köln OLGR 2000, 281, 282; MüKo/Rimmelspacher, ZPO, 3. Aufl., Rdnr. 87 vor §§ 511 ff).
  • BGH, 17.12.2008 - XII ZB 125/06

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen fehlerhaft geschlossenen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.09.2009 - 4 U 149/09
    Ihnen steht deshalb sowohl das Rechtsmittel zu, das nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch das Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form erlassenen Entscheidung zulässig wäre (Grundsatz der Meistbegünstigung, ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH MDR 2009, 1000 f m.zahlr.w.N.).
  • RG, 02.07.1889 - III 123/89

    Anfechtung eines auf einen Ergänzungsantrag ergangenen Urteils mit der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.09.2009 - 4 U 149/09
    Hätte das Landgericht hier formell richtig durch Urteil entschieden (vgl. BGH WM 82, 491 und RGZ 23, 422; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 321, Rdnr. 10), so wäre gegen dieses Urteil die Berufung statthaft gewesen; der Wert des Beschwerdegegenstandes für die Kläger übersteigt 600, 00 EUR (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO).
  • BGH, 08.02.1982 - II ZB 1/82

    Zulässigkeit eines Antrags auf Urteilsberichtigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.09.2009 - 4 U 149/09
    Hätte das Landgericht hier formell richtig durch Urteil entschieden (vgl. BGH WM 82, 491 und RGZ 23, 422; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 321, Rdnr. 10), so wäre gegen dieses Urteil die Berufung statthaft gewesen; der Wert des Beschwerdegegenstandes für die Kläger übersteigt 600, 00 EUR (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO).
  • OLG Köln, 09.03.2017 - 18 U 19/16

    Rechtstellung des mit der Verfolgung von Ersatzansprüchen beauftragten besonderen

    a) Die Streithelferin zu 1) der Beklagten, die Streithelferin zu 3) der Beklagten und die Streithelferin zu 4) der Beklagten sind als deren Aktionärinnen berechtigt, Rechtsmittel einzulegen, dies im Hinblick auf die sich aus § 248 Abs. 1 Satz 1 AktG ergebende Rechtskrafterstreckung und die Gestaltungswirkung eines stattgebenden Anfechtungsurteils (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 30.09.2009 - 4 U 149/09, zitiert nach juris, dort Rdnr. 13).
  • OLG Zweibrücken, 18.11.2010 - 4 U 141/10

    Streitige Landwirtschaftssache: Umdeutung einer sofortigen Beschwerde gegen eine

    Die von der Beklagten eingereichte "sofortige Beschwerde" wäre danach in eine fristwahrende Berufung umzudeuten (vgl. in diesem Zusammenhang Senat, Urteil vom 30. September 2009 _ 4 U 149/09 _, in juris).
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