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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17   

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OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17 (https://dejure.org/2019,19685)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.03.2019 - 5 U 44/17 (https://dejure.org/2019,19685)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. März 2019 - 5 U 44/17 (https://dejure.org/2019,19685)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2020, 151
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 270/06

    Anforderungen an die Feststellung des Missbrauchs der Vertretungsmacht eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17
    Dies kann im Regelfall durch die Aussage seines Agenten geschehen (BGH, Urt. v. 27.02.2008 - IV ZR 270/06 - VersR 2008, 765; BGH Urt. v. 03.07.2002 - IV ZR 145/01 - VersR 2002, 1089; Senat, Urt. v. 30.07.2003 - 5 U 50/02-1 - OLGR 2003, 353).

    Eine solche Kollusion setzt dabei voraus, dass der Versicherungsnehmer auf die Auskunft des Agenten nicht vertraut, sondern im Bewusstsein der Anzeigeobliegenheit erkennt und billigt, dass der Versicherer durch das Vorgehen des Agenten über wesentliche Umstände getäuscht und dadurch in der Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrages beeinflusst wird und er deshalb - im Einvernehmen mit dem Versicherungsagenten - will, dass die zutreffende Tatsache im Antragsformular unerwähnt bleibt (BGH, Urt. v. 27.02.2008 - IV ZR 270/06 - VersR 2008, 765).

    Denn es ist nicht Sache des künftigen Versicherungsnehmers, den Agenten hinsichtlich seiner Auskünfte, was von den offenbarten Umständen in das Formular aufzunehmen ist, zu kontrollieren (BGH, Urt. v. 27.02.2008 - IV ZR 270/06 - VersR 2008, 765; BGH, Urt. v. 30.11.2011 - IV ZR 143/10 - VersR 2012, 213).

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 5/11

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit bei Gesundheitsgefahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17
    Einem Versicherungsnehmer ist eine Fortsetzung seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit dann nicht zuzumuten, wenn diese nachweislich bereits zu weitergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hat oder solche Schäden ernsthaft zu erwarten sind (BGH, Urt. v. 11.7.2012 - IV ZR 5/11 - VersR 2012, 1547; Rixecker in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 46 Rn. 82 mit dem überzeugenden Hinweis, dass es für körperlich Tätige nicht genügen kann, dass verwringende oder scherende Bewegungen früher oder später mit einiger Gewissheit zu Wirbelsäulenschäden führen, solange an deren Skelett kein Krankheitsbefund festzustellen ist, sondern dass vielmehr Voraussetzung ist, dass bereits Wirbelsäulenschäden aufgetretenen sind, bei denen die Fortsetzung ihrer Tätigkeit zu einer Verschlimmerung des Leidens führt).

    Die Unzumutbarkeit der Berufsausübung muss außerdem einen spezifischen Zusammenhang mit den gerade durch die Tätigkeit verbundenen Gefahren aufweisen, es darf also nicht nur eine Realisierung des allgemeinen Lebensrisikos drohen (BGH, Urt. v. 11.7.2012 - IV ZR 5/11 - VersR 2012, 1547; Senat, VersR 2011, 1166).

  • OLG Köln, 10.02.2012 - 20 U 94/11

    Anforderungen an den Sachvortrag in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17
    Auch wenn der Betriebsinhaber nur noch einer "Verlegenheitsbeschäftigung" nachgehen könnte, muss er sich auf eine solche nicht verweisen lassen (OLG Karlsruhe, VersR 1995, 86; OLG Hamm, VersR 1997, 817; OLG Köln, Urt. v. 10.02.2012 - 20 U 94/11).

    Dann ist nicht erkennbar, dass für den Kläger noch mehr als eine Verlegenheitsbeschäftigung verbliebe, denn der Kläger führte vor Eintritt der Berufsunfähigkeit im Kern die gleichen Tätigkeiten wie seine Hilfskräfte durch, so dass sich mehr als eine bloße Verlegenheitsbeschäftigung nicht mehr ergäbe, wenn der Kläger sämtliche schweren und mittelschweren Tätigkeiten auf Hilfskräfte übertragen würde, die seinen bisherigen Aufgabenbereich übernähmen (vgl. dazu allgemein OLG Köln, Urt. v. 10.02.2012 - 20 U 94/11; OLG Koblenz, VersR 2009, 1249).

  • OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeit einer Operation unter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17
    Er übt daher seinen Beruf grundsätzlich auch dann noch aus, wenn er eine bisher ihm vorbehaltene Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausführen kann, er statt dessen aber eine andere betriebliche Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung auszuüben und - sei es im Wege der Umorganisation der Arbeit - zu übernehmen in der Lage ist (BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090; Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401).

    Darüber hinaus muss dem mitarbeitenden Betriebsinhaber nach Durchführung der Umorganisation noch ein adäquater Arbeitsplatz im Sinne einer "vernünftigen Arbeit" im Unternehmen verbleiben (Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401).

  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95

    Verlagerung der Tätigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers als Verweisung auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17
    Er übt daher seinen Beruf grundsätzlich auch dann noch aus, wenn er eine bisher ihm vorbehaltene Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausführen kann, er statt dessen aber eine andere betriebliche Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung auszuüben und - sei es im Wege der Umorganisation der Arbeit - zu übernehmen in der Lage ist (BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090; Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401).

    Hiervon kann insbesondere dann nicht ausgegangen werden, wenn er, etwa aufgrund der Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte, auf Dauer ins Gewicht fallende Einkommenseinbußen zu befürchten hätte (BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090).

  • BGH, 26.02.2003 - IV ZR 238/01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17
    Dies muss der Versicherungsnehmer darlegen und beweisen (BGH, Urt. v. 26.02.2003 - IV ZR 238/01 - VersR 2003, 631; OLG Hamm, NVersZ 2002, 20).

    Kann z.B. ein Versicherter nicht mehr schwer tragen oder heben, darf deshalb bei der Bemessung des Grades der hierdurch hervorgerufenen Berufsunfähigkeit nicht nur auf den Zeitanteil abgestellt werden, der auf das Tragen oder Heben schwerer Gegenstände entfällt, wenn das Tragen oder Heben keine abtrennbare und deshalb gesondert zu veranschlagende berufliche Einzelverrichtung, sondern ein untrennbarer Bestandteil eines Gesamtarbeitsablaufes ist (BGH, Urt. v. 26.02.2003 - IV ZR 238/01 - VersR 2003, 631).

  • OLG Saarbrücken, 08.01.2003 - 5 U 910/01

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisung auf Vergleichsberuf bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17
    Unter einer Krankheit ist jeder regelwidrige physische oder psychische Zustand zu verstehen, der von dem "normalen Gesundheitszustand" so stark und so nachhaltig abweicht, dass er geeignet ist, die berufliche Leistungsfähigkeit oder die berufliche Einsatzmöglichkeit dauerhaft - hier 6 Monate - auszuschließen oder zu mindestens 50 % zu beeinträchtigen (Senat, Urt. v. 08.01.2003 - 5 U 910/01-77 - NJW-RR 2003, 468).
  • OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 5 U 8/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit bei einer auf Dauer notwendigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17
    Die Unzumutbarkeit der Berufsausübung muss außerdem einen spezifischen Zusammenhang mit den gerade durch die Tätigkeit verbundenen Gefahren aufweisen, es darf also nicht nur eine Realisierung des allgemeinen Lebensrisikos drohen (BGH, Urt. v. 11.7.2012 - IV ZR 5/11 - VersR 2012, 1547; Senat, VersR 2011, 1166).
  • OLG Hamm, 21.06.1996 - 20 U 351/94

    Anspruch auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente aus einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17
    Auch wenn der Betriebsinhaber nur noch einer "Verlegenheitsbeschäftigung" nachgehen könnte, muss er sich auf eine solche nicht verweisen lassen (OLG Karlsruhe, VersR 1995, 86; OLG Hamm, VersR 1997, 817; OLG Köln, Urt. v. 10.02.2012 - 20 U 94/11).
  • OLG Koblenz, 27.03.2009 - 10 U 1367/07

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Somatoforme Schmerzstörung bei einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17
    Dann ist nicht erkennbar, dass für den Kläger noch mehr als eine Verlegenheitsbeschäftigung verbliebe, denn der Kläger führte vor Eintritt der Berufsunfähigkeit im Kern die gleichen Tätigkeiten wie seine Hilfskräfte durch, so dass sich mehr als eine bloße Verlegenheitsbeschäftigung nicht mehr ergäbe, wenn der Kläger sämtliche schweren und mittelschweren Tätigkeiten auf Hilfskräfte übertragen würde, die seinen bisherigen Aufgabenbereich übernähmen (vgl. dazu allgemein OLG Köln, Urt. v. 10.02.2012 - 20 U 94/11; OLG Koblenz, VersR 2009, 1249).
  • KG, 07.06.2002 - 6 U 5317/00
  • BGH, 27.01.1993 - IV ZR 309/91

    Berufsunfähigkeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages

  • BGH, 03.11.1993 - IV ZR 185/92

    Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung - Beurteilung

  • OLG Koblenz, 29.06.2001 - 10 U 1073/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - unzumutbare Betriebsumstellung -

  • OLG Hamm, 18.06.2008 - 20 U 187/07

    Anfechtung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen arglistigen

  • BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99

    Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit aufgrund überobligationsmäßiger

  • OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung bzw. Rücktritt vom

  • OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92

    Anspruch eines Masseurs und medizinischen Bademeisters auf Gewährung von

  • OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 5 U 356/04

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die rückschauende

  • BGH, 30.11.2011 - IV ZR 143/10

    Deckungsklage gegen eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Klagefristwahrung

  • OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 50/05

    Zur Anfechtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen verschwiegenen

  • BGH, 03.07.2002 - IV ZR 145/01

    Darlegungs- und Beweislast für mündliche Willenserklärungen im Rahmen des

  • BGH, 29.11.1995 - IV ZR 233/94

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Inanspruchnahme der

  • OLG Saarbrücken, 30.07.2003 - 5 U 50/02

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verletzung der Anzeigeobliegenheit bei

  • OLG Hamm, 13.06.2001 - 20 U 177/00

    Berufsunfähigkeit - Zusatzversicherung - Beeinträchtigung des Geschmacks- und

  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

  • OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22

    Vorliegen einer Berufsunfähigkeit

    Das Gericht kann seine Überzeugung von der Ausgestaltung des - vom Berufsunfähigkeitsversicherer (zulässigerweise, § 138 Abs. 4 ZPO) mit Nichtwissen bestrittenen - früheren Berufes im Einzelfall auch auf die persönlichen Angaben des Versicherten stützen (im Anschluss an Senat, Urteile vom 13. August 2008 - 5 U 27/07-3, VersR 2009, 99 und vom 27. März 2019 - 5 U 44/17, juris = VersR 2020, 151 Ls.).(Rn.16).

    Davon abgesehen, dass es der Senat bereits wiederholt für zulässig gehalten hat, eine Überzeugung über die Ausgestaltung des Berufes im Einzelfall auch auf die persönlichen Angaben des Versicherten zu stützen (Senat, Urteil vom 27. März 2019 - 5 U 44/17, juris = VersR 2020, 151 (Ls.)), durfte die Erstrichterin hier im Rahmen der freien Beweiswürdigung aufgrund der mit den Angaben des Klägers übereinstimmenden Aussage des beklagtenseits benannten Zeugen, die es für glaubhaft erachtet hat und die dies ebenfalls nahelegte, zu der Überzeugung gelangen, die Darstellung des Klägers sei gerade auch in diesem speziellen Punkt zutreffend.

    Erst vor dem Hintergrund dieses konkreten Tätigkeitsbildes kann dann der Stellenwert gesundheitlicher Beeinträchtigungen beurteilt werden und es möglicherweise so sein, dass eine solche Tätigkeit zwar zeitlich noch zu mehr als der Hälfte ausgeübt werden kann, jedoch bestimmte (unabdingbare) Verrichtungen, mögen sie auch in zeitlicher Hinsicht eine geringere Dimension haben, nicht mehr durchführbar sind (Senat, Urteil vom 27. März 2019 - 5 U 44/17, juris = VersR 2020, 151 (Ls.); Rixecker in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl., § 46 Rn. 91).

    Die Unzumutbarkeit der Berufsausübung muss außerdem einen spezifischen Zusammenhang mit den gerade durch die Tätigkeit verbundenen Gefahren aufweisen, es darf also nicht nur eine Realisierung des allgemeinen Lebensrisikos drohen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 5/11, VersR 2012, 1547; Senat, Urteil vom 27. März 2019 - 5 U 44/17, juris = VersR 2020, 151 (Ls.)).

  • OLG Saarbrücken, 24.11.2021 - 5 U 20/19

    Zur Haftung eines Versicherungsvertreters wegen Verletzung von Beratungspflichten

    Einem Versicherungsnehmer ist eine Fortsetzung seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit dann nicht zuzumuten, wenn diese nachweislich bereits zu weitergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hat oder solche Schäden ernsthaft zu erwarten sind (BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 5/11, VersR 2012, 1547; Senat, Urteil vom 27. März 2019 - 5 U 44/17, juris Rz. 85; Rixecker in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 46 Rn. 82).

    Ist es dagegen völlig offen, ob weitere Gesundheitsschäden eintreten, kann eine Berufsunfähigkeit nicht angenommen werden (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2000 - IV ZR 208/99, VersR 2001, 89; Senat, Urteil vom 27. März 2019 - 5 U 44/17, juris Rz. 86; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl., Rn. 109).

    Die Unzumutbarkeit der Berufsausübung muss außerdem einen spezifischen Zusammenhang mit den gerade durch die Tätigkeit verbundenen Gefahren aufweisen, es darf also nicht nur eine Realisierung des allgemeinen Lebensrisikos drohen (BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 5/11, VersR 2012, 1547; Senat, Urteil vom 27. März 2019, aaO.; Urteil vom 8. Dezember 2010 - 5 U 8/10, VersR 2011, 1166).

  • OLG Karlsruhe, 15.06.2021 - 12 U 36/21

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung Begriff der Berufsunfähigkeit

    Den Kläger trifft als Versicherungsnehmer die Darlegungs- und Beweislast, dass die behauptete Berufsunfähigkeit erst nach Beginn des Versicherungsverhältnisses eingetreten ist; Unklarheiten darüber, ob schon in vorvertraglicher Zeit ein dauerhafter gesundheitsbedingter Ausschluss der Fähigkeit zur Berufsausübung vorgelegen hat, gehen damit zu seinen Lasten (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 27. März 2019 - 5 U 44/17, juris Rn. 83; OLG Hamm, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - I-6 U 92/17, juris Rn. 17; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 4. Aufl., Kapitel 4 Rn. 230).

    Es ist zu berücksichtigen, dass vom Versicherungsnehmer keine unzumutbaren Beweise verlangt werden dürfen, die seinen Versicherungsschutz aushöhlen würden (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 27. März 2019 - 5 U 44/17, juris Rn. 84, 89); zur Frage der Raubbauarbeit sind strenge Maßstäbe anzulegen (Lücke, in: Prölss/Martin, VVG , 31. Aufl., § 172 Rn. 31).

    Einem Versicherungsnehmer ist eine Fortsetzung seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit dann nicht zuzumuten, wenn diese nachweislich bereits zu weitergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hat oder solche Schäden ernsthaft zu erwarten sind (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 27. März 2019 - 5 U 44/17, juris Rn. 85).

  • OLG Saarbrücken, 12.02.2020 - 5 U 42/19

    Ein selbständiger Tennislehrer, der wegen einer chronisch entzündlichen,

    Kann ein prägendes Kernelement der Berufstätigkeit nicht mehr bewältigt werden, entfällt die Fähigkeit zur Ausübung des Berufs insgesamt, selbst wenn der hierauf entfallende zeitliche Aufwand weniger als die Hälfte der gesamten Tätigkeit in Anspruch genommen haben sollte (vgl. Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 4. Auflage 2020, Kapitel 5, Rdn. 54 f.; Senat, Urteil vom 27.03.2019 - 5 U 44/17 - BeckRS 2019, 13616).
  • OLG Dresden, 22.02.2022 - 4 U 1585/21

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Begriff der

    Nach Durchführung der Umorganisation muss noch ein adäquater Arbeitsplatz im Sinne einer "vernünftigen Arbeit" im Unternehmen verbleiben (Saarländisches OLG, Urteil vom 27.03.2019 - 5 U 44/17 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 44/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,59582
OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 44/17 (https://dejure.org/2017,59582)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.10.2017 - 5 U 44/17 (https://dejure.org/2017,59582)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - 5 U 44/17 (https://dejure.org/2017,59582)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt muss zu Baukosten beraten! (IBR 2018, 399)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.03.2013 - VII ZR 230/11

    BGH präzisiert Pflichten des Architekten

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 44/17
    Die Klägerin war darüber hinaus verpflichtet, bei ihrer Planung die ihr bekannten Kostenvorstellungen des Beklagten zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 24. Juni 1999, Az.: VII ZR 196/98, zitiert nach juris, BGH, Urteil vom 21. März 2013, Az.: VII ZR 230/11, zitiert nach juris, Rn. 9).

    Da es sich bei dem Beklagten um einen privaten Auftraggeber handelte, dessen wirtschaftliche Verhältnisse nicht offenlagen und der die ihm aufgrund seiner Bauvorstellungen entstehenden Kosten nicht einzuschätzen vermochte, war eine gründliche Aufklärung erforderlich (BGH, Urteil vom 21. März 2013, a.a.O.).

  • KG, 10.07.2014 - 27 U 50/13

    Architektenvertrag: Haftung des Architekten für Überschreiten der vereinbarten

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 44/17
    Soweit eine Sanierung des Gebäudes im Falle der Festlegung einer Obergrenze der Baukosten von 1.725.658,75 ? wirtschaftlich nicht sinnvoll realisiert werden könnte, stünde dem Beklagten ein Schadensersatzanspruch aus §§ 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB, gerichtet auf Freistellung von dem Anspruch der Klägerin auf die Zahlung weitergehenden Architektenhonorars und auf Erstattung der an die Klägerin bereits geleisteten Vergütung sowie auf Ersatz nutzlos aufgewendeter Kosten und Gebühren, zu (KG, Urteil vom 10. Juli 2014, Az.: 27 U 50/13, zitiert nach juris, Rn. 43, m. w. Nachw.).
  • OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01

    Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 44/17
    Obgleich die vorläufige Vollstreckbarkeit des angefochtenen Urteils gemäß § 717 Abs. 1 ZPO mit der Verkündung dieses Urteils außer Kraft tritt, bedarf es eines Ausspruches über die vorläufige Vollstreckbarkeit, weil das Vollstreckungsorgan die Vollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil nach §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO erst einstellen und bereits getroffene Vollstreckungsmaßregeln erst aufheben darf, wenn eine vollstreckbare Ausfertigung vorgelegt wird (Zöller/Heßler, a.a.O.; OLG München, Urteil vom 18. September 2002, Az.: 27 U 1011/01, zitiert nach juris, Rn. 75 m. w. Nachw.).
  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 218/02

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Bauvertrages; Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 44/17
    Im Falle der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung hätte das Vertragsverhältnis über den Zeitpunkt des Zuganges der Kündigungserklärung bei den Prozessbevollmächtigten der Klägerin hinaus fortgedauert, die wechselseitigen vertraglichen Pflichten wären unverändert bestehen geblieben (BGH, Versäumnisurteil vom 24. Juli 2003, Az.: VII ZR 218/02, zitiert nach juris, Rn. 19, 21, m. w. Nachw.).
  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 44/17
    Diese Kostenberatung diente dem Zweck, den Beklagten über die zu erwartenden Kosten des Bauvorhabens zu informieren, damit er Entscheidungen über die Durchführung des Vorhabens auf einer geeigneten Grundlage treffen konnte (BGH, Urteil vom 11. November 2004, Az.: VII ZR 128/03, zitiert nach juris, Rn. 28).
  • BGH, 17.01.1991 - VII ZR 47/90

    Planungspflichten des Architekten

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 44/17
    Auf der Grundlage des mit dem Beklagten abgeschlossenen Architektenvertrages war die Klägerin verpflichtet, bereits im Rahmen der Grundlagenermittlung den wirtschaftlichen Rahmen abzustecken (BGH, Urteil vom 17. Januar 1991, Az.: VII ZR 47/90, zitiert nach juris, Rn. 7).
  • BGH, 03.07.1997 - VII ZR 159/96

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 44/17
    Sie war darüber hinaus verpflichtet, den Beklagten zur Höhe der Baukosten und zu deren Ermittlung allgemein zu beraten (BGH, Urteil vom 3. Juli 1997, Az.: VII ZR 159/96, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 44/17
    Die Klägerin war darüber hinaus verpflichtet, bei ihrer Planung die ihr bekannten Kostenvorstellungen des Beklagten zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 24. Juni 1999, Az.: VII ZR 196/98, zitiert nach juris, BGH, Urteil vom 21. März 2013, Az.: VII ZR 230/11, zitiert nach juris, Rn. 9).
  • OLG Celle, 26.01.2022 - 14 U 116/21

    Zahlung von Architektenhonorar; Abschluss eines Architektenvertrages nach den

    a) Der Beklagte hat gegenüber dem Honoraranspruch der Klägerin für die von ihr im Rahmen der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 gem. § 34 HOAI) erbrachten Leistungen einen Schadensersatzanspruch gem. § 280 Abs. 1, § 241 BGB auf Freistellung von diesem Honoraranspruch (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 22. Oktober 1992 - 3 U 129/91, Rn. 5; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 5 U 44/17, Rn. 57; KG Berlin, Urteil vom 10. Juli 2014 - 27 U 50/13, Rn. 22, juris).
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