Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.09.2009 - I-5 U 80/07   

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https://dejure.org/2009,14962
OLG Hamm, 28.09.2009 - I-5 U 80/07 (https://dejure.org/2009,14962)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.2009 - I-5 U 80/07 (https://dejure.org/2009,14962)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 2009 - I-5 U 80/07 (https://dejure.org/2009,14962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermietung durch Eigentümer trotz bestehenden Wohnrechts?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1104
  • DNotZ 2010, 128
  • NZM 2010, 525
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07

    Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2009 - 5 U 80/07
    Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Senats mit Urteil vom 09.01.2009 (V ZR 168/07 - NJW 2009, 1348 f.) aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an den Senat zurückverwiesen.
  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2009 - 5 U 80/07
    Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, Ansprüche aus einer Vermietungsvereinbarung, wie sie der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.01.2007 (V ZR 163/06 - NJW 2007, 1884 ff.) zugrunde gelegen habe, bestünden nicht, weil die Parteien eine solche Vereinbarung nicht getroffen hätten.
  • BGH, 06.02.2009 - V ZR 130/08

    Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Regelung über eine als Gegenleistung für die

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2009 - 5 U 80/07
    Schließlich verbleibt als reale, wenn nicht sogar als überwiegend wahrscheinliche Alternative die Möglichkeit, dass sich die Parteien - was rechtlich unbedenklich möglich gewesen wäre - für den Fall der Unterbringung der Mutter in ein Pflegeheim dafür entschieden hätten, dass Wohnungsrecht zur Löschung zu bringen (vgl. auch die Konstellation in der Entscheidung des BGH vom 06.02.2009, V ZR 130/08 - NJW 2009, 1346 ff.), da es nach den Vorstellungen der Parteien im Fall einer Pflegebedürftigkeit der Mutter der Beklagten seine Funktion erfüllt hatte.
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 397/03

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit der Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2009 - 5 U 80/07
    Kann eine Regelungslücke nämlich auf verschiedene Weise geschlossen werden und bestehen keine Anhaltspunkte dafür, für welche Alternative sich die Parteien entschieden hätten, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung aus (vgl. nur BGH NJW 1990, 1723, 1725; BGH NJW-RR 2005, 1619, 1621).
  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 113/89

    Vollstreckung eines Grundstückskaufvertrages betreffend ein landwirtschaftliches

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2009 - 5 U 80/07
    Kann eine Regelungslücke nämlich auf verschiedene Weise geschlossen werden und bestehen keine Anhaltspunkte dafür, für welche Alternative sich die Parteien entschieden hätten, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung aus (vgl. nur BGH NJW 1990, 1723, 1725; BGH NJW-RR 2005, 1619, 1621).
  • LG Erfurt, 26.11.2010 - 10 O 370/10

    Anspruch auf Auskehr vereinnahmter Mieten auf Grund eines Wohnungsrechts

    Vom OLG Hamm wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass es an einer Regelungslücke dann fehlt, wenn die Parteien deshalb bewusst nichts in den Vertrag geschrieben haben, weil sich die Lösung des Problems aus dem Gesetz ergibt (OLG Hamm, Urteil vom 28.09.2009, Aktenzeichen 5 U 80/07).

    Dies würde bedeuten, dass weder der Eigentümer noch der Wohnungsberechtigte ohne die Zustimmung des jeweils Anderen vermieten dürfte und dass bei Zuwiderhandlung jeweils eine Unterlassungsklage möglich wäre (OLG Hamm, Urteil vom 28.09.2009, Aktenzeichen 5 U 80/07).

    Auch bei der Prüfung von § 812 Abs. 1 Satz 1 2.Alternative BGB ist Anspruchsvoraussetzung, dass es um eine Vermögensverschiebung geht, die nach dem "Zuweisungsgehalt der einschlägigen rechtlichen Güterzuordnung" dem in Anspruch Genommenen nicht zusteht (OLG Hamm, Urteil vom 28.09.2009, Aktenzeichen 5 U 80/07).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.09.2007 - 5 U 80/07   

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https://dejure.org/2007,5666
OLG Hamm, 17.09.2007 - 5 U 80/07 (https://dejure.org/2007,5666)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.09.2007 - 5 U 80/07 (https://dejure.org/2007,5666)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. September 2007 - 5 U 80/07 (https://dejure.org/2007,5666)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zahlungsansprüche aus übergeleiteten Ansprüchen aus einem ein unentgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit, das Mitbenutzungsrecht an den Kellerräumen und am Garten sowie das Alleinnutzungsrecht an der Garage enthaltenen Kaufvertrag; Freistellung von vorprozessual durch ...

  • Judicialis

    BSHG § 90; ; BGB § 313; ; BGB § 313 Abs. 1; ; BGB § 324 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 2. Alt.; ; BGB § 816 Abs. 1; ; BGB § 1090 Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1090 Abs. 1 S. 2; BGB § 1093
    Wohnrechtseinräumung: Ohne Vermietungsvereinbarung besteht bei fehlender Nutzung kein Ausgleichsanspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 607
  • NJW-RR 2009, 1656 (Ls.)
  • NJW-RR 2009, 792 (Ls.)
  • NJW-RR 2010, 1104
  • MDR 2010, 77
  • DNotZ 2010, 128
  • NZM 2008, 143
  • NZM 2009, 256 (Ls.)
  • NZM 2010, 525
  • FamRZ 2008, 1072
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 5 U 80/07
    Danach erlischt das Recht, wenn seine Ausübung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen dauernd unmöglich wird (BGH NJW 2007, 1884, 1885; BGH NJW 1985, 1025).

    Das ist unter anderem der Fall, wenn das Recht niemandem mehr einen Vorteil bietet (BGH NJW 2007, 1884, 1885).

    In der Sache ergibt sich ein Anspruch des Klägers allerdings nicht aus einer vertraglichen Vereinbarung, wie sie der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.01.2007, V ZR 163/06 (NJW 2007, 1884 ff.) zugrunde lag.

    Die Möglichkeit, dass derjenige, zu dessen Gunsten vertraglich ein Wohnungsrecht eingeräumt wird, im Alter pflegebedürftig wird mit der Folge, dass es entweder seinem Wunsch oder der Notwendigkeit entspricht, ihn in einem Heim unterzubringen, ist für die Vertragsparteien regelmäßig und typischerweise vorhersehbar und rechtfertigt eine Vertragsanpassung gem. § 313 BGB nicht (vgl. Senat, Urteil vom 09.05.2005, 5 U 198/04, Juris Rz. 16, OLGR 06, 773; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1360, 1361; vgl. auch BGH NJW 2007, 1884, 1885 m.w.N.).

  • BGH, 02.06.1972 - V ZR 154/70

    Dingliches Wohnrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 5 U 80/07
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob dem Kläger gem. § 812 I 1 2 Alt. BGB bzw. gem. § 816 I BGB ein Anspruch auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen zusteht (bejahend für einen Sonderfall BGH, Urt. v. 02.06.1972, V ZR 154/70, Juris Rz. 15 ff.).
  • BGH, 07.12.1984 - V ZR 189/83

    Bimsabbau-Pacht - § 306 f BGB <Fassung bis 31.12.01>, §§ 537 f BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 5 U 80/07
    Danach erlischt das Recht, wenn seine Ausübung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen dauernd unmöglich wird (BGH NJW 2007, 1884, 1885; BGH NJW 1985, 1025).
  • OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04

    Zur Überleitung von Ansprüchen durch den Sozialhilfeträger nach Löschung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 5 U 80/07
    Die Möglichkeit, dass derjenige, zu dessen Gunsten vertraglich ein Wohnungsrecht eingeräumt wird, im Alter pflegebedürftig wird mit der Folge, dass es entweder seinem Wunsch oder der Notwendigkeit entspricht, ihn in einem Heim unterzubringen, ist für die Vertragsparteien regelmäßig und typischerweise vorhersehbar und rechtfertigt eine Vertragsanpassung gem. § 313 BGB nicht (vgl. Senat, Urteil vom 09.05.2005, 5 U 198/04, Juris Rz. 16, OLGR 06, 773; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1360, 1361; vgl. auch BGH NJW 2007, 1884, 1885 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.02.1996 - 22 U 84/95

    Pflegeverpflichtung im Übergabevertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 5 U 80/07
    Die Möglichkeit, dass derjenige, zu dessen Gunsten vertraglich ein Wohnungsrecht eingeräumt wird, im Alter pflegebedürftig wird mit der Folge, dass es entweder seinem Wunsch oder der Notwendigkeit entspricht, ihn in einem Heim unterzubringen, ist für die Vertragsparteien regelmäßig und typischerweise vorhersehbar und rechtfertigt eine Vertragsanpassung gem. § 313 BGB nicht (vgl. Senat, Urteil vom 09.05.2005, 5 U 198/04, Juris Rz. 16, OLGR 06, 773; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1360, 1361; vgl. auch BGH NJW 2007, 1884, 1885 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 05.08.2010 - 5 W 175/10

    Wohnrecht - bei dauerhaftem Auszug erlischt es nicht

    Auch dann steht ihm nämlich die Möglichkeit offen, die Ausübung seines Rechts - mit Zustimmung des Grundstückseigentümers (siehe § 1092 Abs. 1 S. 2 BGB) - einem anderen zu überlassen (BGH, Urt. v. 19.1.2007 - V ZR 163/05 - NJW 2007, 1884; OLG Hamm, FamRZ 2008, 1072; OLG Brandenburg, OLGR Brandenburg 2008, 603; OLG Celle, NJW-RR 1999, 10; Joost in: MünchKommBGB, 5. Aufl. 2009, § 1093 Rdn. 24; Mayer in: Staudinger, BGB, 2009, § 1093 Rdn. 62, Rdn. 64; Bassenge in: Palandt, BGB, 68. Aufl. 2009, § 1093 Rdn. 19; Wegmann in: Bamberger/Roth, BGB, Ed. 17, 2010, § 1093 Rdn. 28; Alpmann in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 1093 Rdn. 21; Brückner, NJW 2008, 1111).

    Im Übrigen sind Veränderungen, welche die Vertragsparteien vorhergesehen haben, von vornherein nicht geeignet, Rechte aus § 313 BGB zu begründen (BGH, Urt. v. 9.1.2009 - V ZR 168/07 - NJW 2009, 1348; OLG Hamm, FamRZ 2008, 1072).

  • LG Heidelberg, 12.11.2009 - 7 O 14/09

    Dingliches Wohnungsrecht: Dauerhaftes Ausübungshindernis wegen

    Das wird allerdings von der überwiegenden Rechtsprechung beim Wohnungsrecht nicht angenommen, wenn der Berechtigte (nur) dauerhaft in ein Pflegeheim zieht (BGH NJW 2009, 1348, Textziff. 8; NJW 2007, 1884, Textziff. 13 m.w.N.; OLG Köln NJW-RR 1995, 1358, Textziff. 10, OLG Hamm NJW-RR 2008, 607, Textziff. 15).
  • OLG Köln, 24.06.2011 - 11 U 43/11

    Rückforderung einer Schenkung wegen Bedürftigkeit des Schenkenden; Zeitpunkt der

    Er ist aber nicht verpflichtet, die Wohnung selbst zu vermieten (BGH NJW 2009, 1348; als Nachinstanz OLG Hamm NJW-RR 2010, 1104 = MDR 2010, 77; zu dieser Rechtsprechung zusammenfassend Krüger ZNotP 2010, 2).
  • LG Paderborn, 08.12.2010 - 3 O 242/10

    Eine Grundstücksübertragung gegen Wohnrecht stellt keinen Altenvertrag i.S.d. §

    Zieht der Berechtigte eines dingliches Wohnrechts in ein Pflegeheim, stehen ihm die Einnahmen aus einer Vermietung der Wohnung an Dritte nicht zu, sofern dies nicht ausdrücklich oder konkludent mit dem Grundstückseigentümer vereinbart worden ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2008, 607).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.03.2009 - 5 U 80/07   

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https://dejure.org/2009,18662
OLG Brandenburg, 05.03.2009 - 5 U 80/07 (https://dejure.org/2009,18662)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.03.2009 - 5 U 80/07 (https://dejure.org/2009,18662)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. März 2009 - 5 U 80/07 (https://dejure.org/2009,18662)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Ausschlussfrist für den Anspruch auf Herausgabe von Nutzungsentgelten

  • Judicialis

    VermG § 7; ; VermG § ... 7 Abs. 2 Satz 2; ; VermG § 7 Abs. 7; ; VermG § 7 Abs. 7 Satz 1; ; VermG § 7 Abs. 7 Satz 2; ; VermG § 7 Abs. 7 Satz 3; ; VermG § 7 Abs. 8 Satz 2; ; BGB § 242; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 346 a.F.; ; BGB § 346 Satz 2 a.F.; ; BGB § 347 a.F.; ; BGB § 347 Satz 2 a.F.; ; BGB § 359 a.F.; ; BGB § 2039 Satz 1; ; SachenRBerG § 1 Abs. 1 Nr. 1 lit. c; ; SachenRBerG § 1 Abs. 1 Nr. 1 lit. d; ; VwGO § 173 Satz 1; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de

    VermG § 7 Abs. 8 S. 2
    Beginn der Ausschlussfrist für den Anspruch auf Herausgabe von Nutzungsentgelten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 444/02

    Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe von Entgelten; Berufung auf Fristablauf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2009 - 5 U 80/07
    Gemäß § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG erlischt der Anspruch aus § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG, wenn er nicht innerhalb eines Jahres nach dem Eintritt der Bestandskraft des Bescheides über die Rückübertragung des Eigentums schriftlich geltend gemacht worden ist, und zwar gegenüber dem Verfügungsberechtigten als Anspruchsgegner (s. BGH VIZ 2003, S. 526, 528; VIZ 2003, S. 583, 584; Meyer-Seitz, aaO., § 7 Rdn. 75 a; Wasmuth, aaO., § 7 VermG Rdn. 229).

    Das Erfordernis der (schriftlichen) Geltendmachung des Anspruchs innerhalb der Ausschlussfrist nach § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG besteht im Allgemeinen auch dann, wenn die damit bezweckte Rechtsklarheit schon auf andere Weise geschaffen worden ist, etwa durch ein unaufgefordert abgegebenes (konkludentes) Anerkenntnis des Verfügungsberechtigten (s. BGH VIZ 2003, S. 583, 584; gegen KG, VIZ 2003, S. 134, 135 f.).

    Ein (konkludentes) Anerkenntnis des Verfügungsberechtigten kann freilich dazu führen, dass diesem die Berufung auf den Ablauf der Ausschlussfrist nach § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG gemäß § 242 BGB (Treu und Glauben) versagt ist (BGH VIZ 2003, S. 583, 584).

  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 142/98

    Zur beschränkten Revisionszulassung bei eventueller Klagehäufung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2009 - 5 U 80/07
    Eine hiervon abweichende Regelung enthält jedoch § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG für Nutzungen in der Zeit ab dem 1. Juli 1994, um unbillige Benachteiligungen des Berechtigten durch Verzögerungen des Restitutionsverfahrens zu vermeiden (vgl. zu alldem etwa BGHZ 141, S. 232, 235 ff.; BGH ZOV 2007, S. 38, 39; Meyer-Seitz, in: Fieberg/ Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Stand: März 2008, § 7 Rdn. 50 ff.; Wasmuth, in: RVI, Bd. II, Stand: November 2007, § 7 VermG Rdn. 164 ff.; Budde-Hermann, in: Kimme, Offene Vermögensfragen, Stand: November 2007, § 7 VermG Rdn. 68 ff.; Kuhlmey/ Wittmer, in: Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Stand: Dezember 2004, § 7 VermG Rdn. 49 ff.).

    Der Anspruch der Kläger aus § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG ist mit Bestandskraft des Restitutionsbescheides vom 4. April 2001 entstanden (§ 7 Abs. 7 Satz 3 VermG), also mit der Rückübertragung des Vermögensgegenstandes an die Kläger als Berechtigte (§§ 18 a, 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VermG) (vgl. dazu etwa BGHZ 141, S. 232, 235; BGH ZOV 2007, S. 38, 40; KG, ZOV 2004, S. 83 f.; Wasmuth, aaO., § 7 VermG Rdn. 178; Kuhlmey/ Wittmer, aaO., § 7 VermG Rdn. 53).

    Erst mit Rückübertragung des Grundstücks wurden die Kläger Inhaber des Anspruchs nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG; vorher stand ihnen dieser Anspruch nicht zu (vgl. dazu etwa BGHZ 141, S. 232, 235; BGH ZOV 2007, S. 38, 40; KG, ZOV 2004, S. 83 f.).

  • BGH, 14.05.2004 - V ZR 164/03

    Beginn der Ausschlussfrist für Ansprüche des Besitzers bei Rücknahme der gegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2009 - 5 U 80/07
    Zwar kommt der Klagerücknahme gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO Rückwirkung zu; die Klage gilt als nicht anhängig geworden mit der Folge, dass der angefochtene Verwaltungsakt schon mit Ablauf der Klagefrist bestandskräftig geworden ist, hier also bereits im Mai 2001 (vgl. BGH VIZ 2004, S. 494, 496 m.w.Nw.; Kopp/Schenke, aaO., § 92 Rdn. 3; Sodan/Ziekow/Schmid, aaO., § 92 Rdn. 49; Eyermann/Rennert, aaO., § 92 Rdn. 20).

    In Bezug auf § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG ist bei Rücknahme einer Anfechtungsklage hingegen nicht auf den Zeitpunkt der rückwirkenden Bestandskraft des Restitutionsbescheides abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt der Klagerücknahme; ansonsten wäre der Berechtigte nämlich gehalten, seine Ansprüche schon vor Klärung der Bestandskraft des Restitutionsbescheides geltend zu machen, was wiederum nicht dem Zweck der Ausschlussfrist nach § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG entspräche, binnen angemessener Zeit Klarheit über die wechselseitigen Ansprüche zwischen dem Berechtigten und dem Verfügungsberechtigten zu schaffen (s. BGH VIZ 2004, S. 494, 496; KG, ZOV 2004, S. 83 f.; Wasmuth, aaO., § 7 VermG Rdn. 228).

  • KG, 25.10.2002 - 15 U 9198/00

    Anforderungen an die Form der Zahlungsaufforderung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2009 - 5 U 80/07
    Das Erfordernis der (schriftlichen) Geltendmachung des Anspruchs innerhalb der Ausschlussfrist nach § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG besteht im Allgemeinen auch dann, wenn die damit bezweckte Rechtsklarheit schon auf andere Weise geschaffen worden ist, etwa durch ein unaufgefordert abgegebenes (konkludentes) Anerkenntnis des Verfügungsberechtigten (s. BGH VIZ 2003, S. 583, 584; gegen KG, VIZ 2003, S. 134, 135 f.).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 430/02

    Begriff des Zustehens; Anforderungen an die schriftliche Geltendmachung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2009 - 5 U 80/07
    Gemäß § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG erlischt der Anspruch aus § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG, wenn er nicht innerhalb eines Jahres nach dem Eintritt der Bestandskraft des Bescheides über die Rückübertragung des Eigentums schriftlich geltend gemacht worden ist, und zwar gegenüber dem Verfügungsberechtigten als Anspruchsgegner (s. BGH VIZ 2003, S. 526, 528; VIZ 2003, S. 583, 584; Meyer-Seitz, aaO., § 7 Rdn. 75 a; Wasmuth, aaO., § 7 VermG Rdn. 229).
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Rechtsprechung
   SG Regensburg, 29.10.2009 - S 5 U 80/07   

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https://dejure.org/2009,56107
SG Regensburg, 29.10.2009 - S 5 U 80/07 (https://dejure.org/2009,56107)
SG Regensburg, Entscheidung vom 29.10.2009 - S 5 U 80/07 (https://dejure.org/2009,56107)
SG Regensburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - S 5 U 80/07 (https://dejure.org/2009,56107)
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   SG Bremen, 02.07.2009 - S 5 U 80/07   

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SG Bremen, 02.07.2009 - S 5 U 80/07 (https://dejure.org/2009,120951)
SG Bremen, Entscheidung vom 02.07.2009 - S 5 U 80/07 (https://dejure.org/2009,120951)
SG Bremen, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - S 5 U 80/07 (https://dejure.org/2009,120951)
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