Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 05.11.2001

Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.01.2002 - 6 U 125/01   

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https://dejure.org/2002,3182
OLG Köln, 11.01.2002 - 6 U 125/01 (https://dejure.org/2002,3182)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.01.2002 - 6 U 125/01 (https://dejure.org/2002,3182)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 2002 - 6 U 125/01 (https://dejure.org/2002,3182)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    AGB-Klauseln in Vertragsschlüssen Mobilfunkleistungen; Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB); Inhaltskontrolle der Entbindung der Kundenbank von der Schweigepflicht; Widerspruch der Einwilligung der Kunden zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen; Unangemessene ...

  • adresshandel-und-recht.de
  • Judicialis

    AGB-Gesetz § 9; ; AGB-Gesetz § ... 9 Abs. 1; ; AGB-Gesetz § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; AGB-Gesetz § 11 Nr. 15 b; ; AGB-Gesetz § 11 Nr. 15; ; AGB-Gesetz § 11; ; AGB-Gesetz § 18; ; AGB-Gesetz § 2 Abs. 1; ; TDSV § 3 Abs. 1 Satz 2; ; TDSV § 3 Abs. 1; ; TDSV § 3 Abs. 2; ; TDSV § 2 Nr. 3; ; TDSV § 5 Abs. 1; ; TDSV § 4 Abs. 2; ; TKG § 89 Abs. 7; ; TKG § 89 Abs. 7 Satz 1; ; TKG § 89 Abs. 2 Nr. 1 a; ; TKG § 89 Abs. 2 Ziff. 1 a; ; BDSG § 4 Abs. 2 Satz 3; ; BDSG § 4 Abs. 2; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 546 Abs. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • adresshandel-und-recht.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbot der Werbung mit Kundendaten - Auffälligkeit-Mobil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    AGB-Klauseln von Mobilfunkdiensteanbietern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 635 (Ls.)
  • K&R 2002, 556
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2002 - 6 U 125/01
    Soweit die Beklagte darin lediglich eine der Inhaltskontrolle gemäß § 11 Nr. 15 b) AGB-Gesetz nicht unterfallende, die Beweislast unberührt lassende deklaratorische Bestätigung der für die Einbeziehung der AGB erforderlichen Tatsachen sehen will (vgl. BGH NJW 1991, 1750/1753; ders. NJW 1990, 761/765; BGHZ 100, 373/380 f), überzeugt das nicht.
  • BGH, 10.01.1996 - XII ZR 271/94

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung zur Erteilung einer

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2002 - 6 U 125/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1996, 988 ff) ist es im Grundsatz zulässig, bei der Gestaltung von AGB Rationalisierungsgesichtspunkte zu berücksichtigen und die Vertragsabwicklung - auch abweichend von der gesetzlichen Regelung - zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.
  • BGH, 09.11.1989 - IX ZR 269/87

    Kontrolle einzelner Klauseln der von einem Dachverband empfohlenen "Allgemeinen

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2002 - 6 U 125/01
    Soweit die Beklagte darin lediglich eine der Inhaltskontrolle gemäß § 11 Nr. 15 b) AGB-Gesetz nicht unterfallende, die Beweislast unberührt lassende deklaratorische Bestätigung der für die Einbeziehung der AGB erforderlichen Tatsachen sehen will (vgl. BGH NJW 1991, 1750/1753; ders. NJW 1990, 761/765; BGHZ 100, 373/380 f), überzeugt das nicht.
  • BGH, 29.04.1987 - VIII ZR 251/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Laufzeit und der Kündigungsfrist des Abonnements

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2002 - 6 U 125/01
    Soweit die Beklagte darin lediglich eine der Inhaltskontrolle gemäß § 11 Nr. 15 b) AGB-Gesetz nicht unterfallende, die Beweislast unberührt lassende deklaratorische Bestätigung der für die Einbeziehung der AGB erforderlichen Tatsachen sehen will (vgl. BGH NJW 1991, 1750/1753; ders. NJW 1990, 761/765; BGHZ 100, 373/380 f), überzeugt das nicht.
  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am

    Das Oberlandesgericht (OLG-Report Köln 2002, 232) hat sowohl die EC-Karten/Kreditkarten-Auskunftsklausel als auch die vom Landgericht verworfene Lastschriftklausel für wirksam erachtet und insoweit die Klage abgewiesen.
  • OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 10 WF 217/07

    Vergütungsanspruch des Umgangspflegers

    Demzufolge kommt ein Anspruch des Umgangspflegers auf Ersatz seiner Auslagen und Vergütung nur für Tätigkeiten in Betracht, die er entfaltet hat, nachdem er vom Vormundschaftsgericht wirksam bestellt worden ist (OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 232; OLG Saarbrücken; Beschluss vom 25.8.2004 - 2 WF 5/04 -, veröffentlicht bei Juris; KG, ZKJ 2006, 472; Menne, ZKJ 2006, 445, 447 f.).
  • LG Berlin, 20.06.2007 - 26 O 433/06

    Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung auf 10 EUR-Gutschein

    Ob der Schutzweck des BDSG insoweit eine Erweiterung des Prüfungsgegenstands im Verbandsklageverfahren erfordert (so im Ergebnis OLG Köln, MMR 2002, 635), kann jedoch dahin stehen.
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   OLG Stuttgart, 05.11.2001 - 6 U 125/01   

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https://dejure.org/2001,10507
OLG Stuttgart, 05.11.2001 - 6 U 125/01 (https://dejure.org/2001,10507)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.11.2001 - 6 U 125/01 (https://dejure.org/2001,10507)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. November 2001 - 6 U 125/01 (https://dejure.org/2001,10507)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwaltliche Pflicht; Überprüfung fristwahrender Schriftsätze; Fristverlängerungsantrag; Blanko-Unterzeichnung; Nachfrage beim Büropersonal

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; ZPO § 519 b Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 7

  • rechtsportal.de

    ZPO § 233 § 519 b Abs. 1 § 97 Abs. 7
    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Anforderungen an anwaltliche Kontrollpflicht bei "blanko" unterzeichnetem Fristverlängerungsantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2001 - 6 U 125/01
    Das Landgericht Tübingen war nicht verpflichtet, das Schriftstück unverzüglich weiterzuleiten (vgl. BGH VersR 92, 1154; 81, 63), sondern nur eine vorwerfbare Verzögerung bei der Weiterleitung zu vermeiden (BVerfG NJW 95, 3173; NJW 83, 2187; BGH NJW 87, 440).
  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2001 - 6 U 125/01
    Das Landgericht Tübingen war nicht verpflichtet, das Schriftstück unverzüglich weiterzuleiten (vgl. BGH VersR 92, 1154; 81, 63), sondern nur eine vorwerfbare Verzögerung bei der Weiterleitung zu vermeiden (BVerfG NJW 95, 3173; NJW 83, 2187; BGH NJW 87, 440).
  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch nicht rechtzeitige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2001 - 6 U 125/01
    Das Landgericht Tübingen war nicht verpflichtet, das Schriftstück unverzüglich weiterzuleiten (vgl. BGH VersR 92, 1154; 81, 63), sondern nur eine vorwerfbare Verzögerung bei der Weiterleitung zu vermeiden (BVerfG NJW 95, 3173; NJW 83, 2187; BGH NJW 87, 440).
  • BGH, 08.12.1992 - VI ZB 33/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unterlassene Kontrolle der richtigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2001 - 6 U 125/01
    Nach der Rechtsprechung ist der Rechtsanwalt grundsätzlich verpflichtet, fristwahrende Schriftstücke persönlich auf ihre Richtigkeit, insbesondere Rechtzeitigkeit und richtige Adressierung zu überprüfen (BGH VersR 86, 1209; 76, 493; NJW 63, 1779).
  • BGH, 09.10.1980 - VII ZB 17/80

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2001 - 6 U 125/01
    Das Landgericht Tübingen war nicht verpflichtet, das Schriftstück unverzüglich weiterzuleiten (vgl. BGH VersR 92, 1154; 81, 63), sondern nur eine vorwerfbare Verzögerung bei der Weiterleitung zu vermeiden (BVerfG NJW 95, 3173; NJW 83, 2187; BGH NJW 87, 440).
  • BGH, 19.12.1975 - I ZB 14/75

    Organisationspflichten eines Rechtsanwalts bei der Abfassung von Schriftsätzen im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2001 - 6 U 125/01
    Nach der Rechtsprechung ist der Rechtsanwalt grundsätzlich verpflichtet, fristwahrende Schriftstücke persönlich auf ihre Richtigkeit, insbesondere Rechtzeitigkeit und richtige Adressierung zu überprüfen (BGH VersR 86, 1209; 76, 493; NJW 63, 1779).
  • BGH, 05.06.1963 - VIII ZR 127/63
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2001 - 6 U 125/01
    Nach der Rechtsprechung ist der Rechtsanwalt grundsätzlich verpflichtet, fristwahrende Schriftstücke persönlich auf ihre Richtigkeit, insbesondere Rechtzeitigkeit und richtige Adressierung zu überprüfen (BGH VersR 86, 1209; 76, 493; NJW 63, 1779).
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