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   OLG Saarbrücken, 11.01.2007 - 8 U 59/06 - 17   

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https://dejure.org/2007,6261
OLG Saarbrücken, 11.01.2007 - 8 U 59/06 - 17 (https://dejure.org/2007,6261)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.01.2007 - 8 U 59/06 - 17 (https://dejure.org/2007,6261)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - 8 U 59/06 - 17 (https://dejure.org/2007,6261)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 488; BGB § 458 Abs. 3; BGB § 675 Abs. 2
    Keine Pflicht des Darlehensgebers zur Aufklärung über Risiken des vom Darlehensnehmer gewählten Finanzierungskonzepts (hier: Kursverluste aus Investmentfonds)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der einem Kreditinstitut obliegenden Aufklärungspflichten durch Unterlassen einer Aufklärung des Kunden über mit seinem Finanzierungskonzept verbundene Risiken; Verfahrensvoraussetzungen bei Vorliegen einer einseitigen Erledigungserklärung; Schädliche ...

  • Judicialis

    ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 448; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 247; ; BGB § 278

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 247; BGB § 278
    Zur Verletzung der Aufklärungspflichten eines Kreditinstituts hinsichtlich der Risiken eines Finanzierungskonzepts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2007 - 8 U 59/06
    Da nämlich das Finanzierungskonzept von der für den Kläger tätigen Firma B. GmbH ausgearbeitet wurde, durfte die Beklagte davon ausgehen, dass dieses mit dem Kläger und seiner Ehefrau, der Drittwiderbeklagten, im Einzelnen besprochen war und insoweit ein Informationsbedarf nicht vorlag (BGH NJW 2004, 154, 156 f; BKR 2004, 108, 111).

    Die Bank ist nämlich im Regelfall nicht gehalten, den Kreditsuchenden von sich aus auf mögliche Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit der von ihm gewählten Finanzierung hinzuweisen (BGH NJW 2004, 154, 156 zu II. 5. c.; BKR 2004, 108, 111 zu II. 2. d. bb.; KG Berlin Urt. v. 28.11.2001 - 29 U 9629/00 - zitiert nach juris Rn. 27).

  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2007 - 8 U 59/06
    Da nämlich das Finanzierungskonzept von der für den Kläger tätigen Firma B. GmbH ausgearbeitet wurde, durfte die Beklagte davon ausgehen, dass dieses mit dem Kläger und seiner Ehefrau, der Drittwiderbeklagten, im Einzelnen besprochen war und insoweit ein Informationsbedarf nicht vorlag (BGH NJW 2004, 154, 156 f; BKR 2004, 108, 111).

    Die Bank ist nämlich im Regelfall nicht gehalten, den Kreditsuchenden von sich aus auf mögliche Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit der von ihm gewählten Finanzierung hinzuweisen (BGH NJW 2004, 154, 156 zu II. 5. c.; BKR 2004, 108, 111 zu II. 2. d. bb.; KG Berlin Urt. v. 28.11.2001 - 29 U 9629/00 - zitiert nach juris Rn. 27).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2007 - 8 U 59/06
    Von dem stillschweigenden Abschluss eines Beratungsvertrags zwischen einer Bank und einem Kunden ist dann auszugehen, wenn ein Kunde - sei es von sich aus oder auf Initiative der Bank - an die Bank herantritt, um unter Inanspruchnahme der besonderen Kenntnisse und Verbindungen der Bank über die Anlage eines bestimmten Geldbetrages beraten zu werden, und es sodann zur Aufnahme eines Beratungsgesprächs kommt (BGHZ 123, 126 ff Rn. 11 f; BGH NJW-RR 2000, 1497 ff Rn. 10; NJW 2005, 2917 ff Rn. 29; WM 2006, 2301 ff Rn. 9, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 28.06.2005 - XI ZR 363/04

    Inhaltskontrolle von Anleihebedingungen von Inhaberschuldverschreibungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2007 - 8 U 59/06
    Von dem stillschweigenden Abschluss eines Beratungsvertrags zwischen einer Bank und einem Kunden ist dann auszugehen, wenn ein Kunde - sei es von sich aus oder auf Initiative der Bank - an die Bank herantritt, um unter Inanspruchnahme der besonderen Kenntnisse und Verbindungen der Bank über die Anlage eines bestimmten Geldbetrages beraten zu werden, und es sodann zur Aufnahme eines Beratungsgesprächs kommt (BGHZ 123, 126 ff Rn. 11 f; BGH NJW-RR 2000, 1497 ff Rn. 10; NJW 2005, 2917 ff Rn. 29; WM 2006, 2301 ff Rn. 9, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2007 - 8 U 59/06
    Von dem stillschweigenden Abschluss eines Beratungsvertrags zwischen einer Bank und einem Kunden ist dann auszugehen, wenn ein Kunde - sei es von sich aus oder auf Initiative der Bank - an die Bank herantritt, um unter Inanspruchnahme der besonderen Kenntnisse und Verbindungen der Bank über die Anlage eines bestimmten Geldbetrages beraten zu werden, und es sodann zur Aufnahme eines Beratungsgesprächs kommt (BGHZ 123, 126 ff Rn. 11 f; BGH NJW-RR 2000, 1497 ff Rn. 10; NJW 2005, 2917 ff Rn. 29; WM 2006, 2301 ff Rn. 9, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 19.10.2006 - III ZR 122/05

    Informations- und Aufklärungspflicht eines Anlagevermittlers von Fondsanteilen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2007 - 8 U 59/06
    Von dem stillschweigenden Abschluss eines Beratungsvertrags zwischen einer Bank und einem Kunden ist dann auszugehen, wenn ein Kunde - sei es von sich aus oder auf Initiative der Bank - an die Bank herantritt, um unter Inanspruchnahme der besonderen Kenntnisse und Verbindungen der Bank über die Anlage eines bestimmten Geldbetrages beraten zu werden, und es sodann zur Aufnahme eines Beratungsgesprächs kommt (BGHZ 123, 126 ff Rn. 11 f; BGH NJW-RR 2000, 1497 ff Rn. 10; NJW 2005, 2917 ff Rn. 29; WM 2006, 2301 ff Rn. 9, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 30.10.2001 - VI ZB 43/01

    Anforderungen an den Vortrag einer ausreichenden Büroorganisation

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2007 - 8 U 59/06
    Grundsätzlich ist eine Erledigungserklärung frei widerruflich, solange sich die Beklagte ihr nicht angeschlossen und das Gericht noch keine Entscheidung über die Erledigung der Hauptsache getroffen hat (BGH NJW 2002, 443 unter 1. m. w. N.).
  • OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03

    Darlehensrückzahlung bei wertloser Immobilienfondsbeteiligung; keine Pflicht der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2007 - 8 U 59/06
    Einen Wissensvorsprung hätte sie deshalb nur dann gehabt, wenn die Anlage in den M. Wachstum International Investmentfonds mit besonderen, nur diesen Investmentfonds betreffenden und nicht allgemein bekannten Risiken verbunden gewesen wäre (OLG Köln WM 2005, 557 ff - zitiert nach juris Rn. 18 f).
  • KG, 28.11.2001 - 29 U 9629/00
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2007 - 8 U 59/06
    Die Bank ist nämlich im Regelfall nicht gehalten, den Kreditsuchenden von sich aus auf mögliche Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit der von ihm gewählten Finanzierung hinzuweisen (BGH NJW 2004, 154, 156 zu II. 5. c.; BKR 2004, 108, 111 zu II. 2. d. bb.; KG Berlin Urt. v. 28.11.2001 - 29 U 9629/00 - zitiert nach juris Rn. 27).
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