Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 25.01.2007 - 9 U 4/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 749; BGB § 1408; ZVG § 180
Ausschluss des Rechts, die Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft (und damit die Teilungsversteigerung) zu verlangen, durch Vereinbarung des Verkaufs der Ehewohnung in Scheidungsvereinbarung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Teilungsverlangens des Mitgliedes einer Bruchteilsgemeinschaft im Falle der Vereinbarung einer anderen Art der Auseinandersetzung durch die Miteigentümer; Rechtsmittel gegen die Betreibung einer Teilungsversteigerung durch ein Mitglied einer ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 511 Abs. 1; ; ZPO § 511 Abs. 2; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 771; ; ZVG § 180; ; BGB § 749 Abs. 1; ; BGB § 749 Abs. 2; ; BGB § 749 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 771; ZVG § 180; BGB § 749
Bruchteilsgemeinschaft: Keine Teilungsversteigerung bei entgegenstehender Teilungsvereinbarung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 28.01.2005 - 1 O 243/04
- OLG Brandenburg, 25.01.2007 - 9 U 4/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.02.1991 - IV ZR 166/89
Aufteilung des Guthabens auf einem Gemeinschaftskonto - Notarielle Beurkundung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2007 - 9 U 4/05
Zu Recht hat sich die für das von ihr behauptete Hindernis für die Aufhebung der Gemeinschaft darlegungs- und beweisbelastete Klägerin (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 946) in diesem Zusammenhang auf die zwischen den Parteien geschlossene Scheidungsvereinbarung berufen.
- OLG Jena, 30.08.2018 - 1 UF 38/18
Ehewohnung: Teilungsversteigerung während der Trennungszeit
Das OLG Brandenburg (Urteil v. 25.01.2007, Az.: 9 U 4/05) hat dies in einem Fall angenommen, in dem die Ehegatten bereits geschieden waren, in einer Scheidungsfolgenvereinbarung aber den freihändigen Verkauf vereinbart hatten.
Rechtsprechung
OLG Celle, 17.08.2005 - 9 U 4/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 92 ZPO; § 287 ZPO; § 708 Nr. 10 ZPO; § 711 ZPO
Ersatzanspruch eines Zimmermanns auf den Verdienstausfallschaden gegen den Betreiber eines Sägewerkes wegen eines Unfalls mit der Folge einer Unterarmamputation; Berechnungsmethode für einen Verdienstausfallschaden; Anforderungen an die Beweislast hinsichtlich der durch ... - Wolters Kluwer
Ersatzanspruch eines Zimmermanns auf den Verdienstausfallschaden gegen den Betreiber eines Sägewerkes wegen eines Unfalls mit der Folge einer Unterarmamputation; Berechnungsmethode für einen Verdienstausfallschaden; Anforderungen an die Beweislast hinsichtlich der durch ...
- rechtsportal.de
BGB § 842; ZPO § 287
Schadensersatzrecht: Berechnung entgangenen Gewinns eines selbständigen Handwerkers durch Schätzung des Aufwandes für eine Ersatzkraft - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 17.11.2004 - 8 O 125/04
- OLG Celle, 17.08.2005 - 9 U 4/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.03.1998 - VI ZR 385/96
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Celle, 17.08.2005 - 9 U 4/05
Bei einem verhältnismäßig jungen Geschädigten - der am ...1956 geborene Kläger war zur Unfallzeit 36 Jahre alt - ist mangels gegenteiliger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass er die ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten für eine gewinnbringende Erwerbstätigkeit nutzen wird (vgl. BGH NJW 1998, 1634, 1636).Prognoserisiken, die einen Abschlag von den auf dieser Schätzungsbasis ermittelten Zahlen gebieten würden (vgl. BGH NJW 1998, 1634, 1636), sind für den gesamten Schadenszeitraum bis Ende 2002 nicht erkennbar.
- BGH, 31.03.1992 - VI ZR 143/91
Erwerbsschaden des Unternehmers bei unfallbedingtem Einsatz zusätzlicher …
Auszug aus OLG Celle, 17.08.2005 - 9 U 4/05
Nicht in Betracht kommt eine abstrakte Schadensberechnung nach fiktiven Aufwendungen für eine gleichwertige Ersatzkraft (BGHZ 54, 45, 50 ff. = NJW 1970, 1411, 1412 f.; BGH VersR 1992, 973; VersR 1994, 316, 319; OLG Celle (14. ZS) OLGR 2000, 254;… MünchKommBGB/Oetker, 4. Aufl., § 252 Rdnr. 27;… kritisch Palandt/Heinrichs, 64. Aufl., § 252 Rdnr. 16).Zweckmäßig wäre es zwar gewesen, den Arbeitsanfall vor und nach dem Unfall miteinander in Beziehung zu setzen, um die Feststellung zu erleichtern, ob Mitarbeiter wegen gestiegenen Arbeitsanfalls oder zur Kompensation des Ausfalls der Arbeitskraft des Klägers beschäftigt wurden (vgl. BGH VersR 1992, 973).
- BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68
Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne
Auszug aus OLG Celle, 17.08.2005 - 9 U 4/05
Nicht in Betracht kommt eine abstrakte Schadensberechnung nach fiktiven Aufwendungen für eine gleichwertige Ersatzkraft (BGHZ 54, 45, 50 ff. = NJW 1970, 1411, 1412 f.; BGH VersR 1992, 973; VersR 1994, 316, 319; OLG Celle (14. ZS) OLGR 2000, 254;… MünchKommBGB/Oetker, 4. Aufl., § 252 Rdnr. 27;… kritisch Palandt/Heinrichs, 64. Aufl., § 252 Rdnr. 16). - BGH, 07.12.1993 - VI ZR 152/92
Gemeinsamer Betrieb eines Erwerbsgeschäfts durch Eheleute in Gütergemeinschaft; …
Auszug aus OLG Celle, 17.08.2005 - 9 U 4/05
Nicht in Betracht kommt eine abstrakte Schadensberechnung nach fiktiven Aufwendungen für eine gleichwertige Ersatzkraft (BGHZ 54, 45, 50 ff. = NJW 1970, 1411, 1412 f.; BGH VersR 1992, 973; VersR 1994, 316, 319; OLG Celle (14. ZS) OLGR 2000, 254;… MünchKommBGB/Oetker, 4. Aufl., § 252 Rdnr. 27;… kritisch Palandt/Heinrichs, 64. Aufl., § 252 Rdnr. 16).
- KG, 08.07.2010 - 12 U 81/10
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erwerbsschaden eines Inhabers und …
Greifbare Tatsachen dieser Art können die Kosten einer tatsächlich eingestellten Ersatzkraft sein, weil die Ermittlung des Erwerbsschadens durch Schätzung gemäß § 287 ZPO auf der Basis der den Gewinn mindernden Kosten einer tatsächlich eingestellten Ersatzkraft erfolgen darf (vgl. OLG Celle, ZfS 2006, 84, 85).Es kommt darauf an, ob ein anderer Unternehmer bei rationaler betriebswirtschaftlicher Kalkulation den Betrieb fortführen würde (vgl. OLG Celle, ZfS 2006, 84, 85;… Küppersbusch, Ersatzpflicht bei Personenschäden, 10. Auflage, Rn. 142).
- LG Karlsruhe, 05.02.2013 - 7 O 116/11
Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Feststellung des Verdienstausfallschadens eines …
Greifbare Tatsachen dieser Art können die Kosten einer tatsächlich eingestellten Ersatzkraft sein, weil die Ermittlung des Erwerbsschadens durch Schätzung gem. § 287 ZPO auf der Basis der den Gewinn mindernden Kosten einer tatsächlich eingestellten Ersatzkraft erfolgen darf (vgl. OLG Celle, ZfS 2006, 84, 85).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 11.11.2005 - 9 U 4/05 |
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 08.12.2004 - 19 O 393/03
- OLG Düsseldorf, 11.11.2005 - 9 U 4/05
- BGH, 01.06.2006 - V ZB 193/05
- OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 9 U 4/05
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 9 U 4/05 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 08.12.2004 - 19 O 393/03
- OLG Düsseldorf, 11.11.2005 - 9 U 4/05
- BGH, 01.06.2006 - V ZB 193/05
- OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 9 U 4/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Frankfurt/Main, 02.10.2001 - 5 O 154/01
Penny Stock- oder Delisting-Regel der Deutschen Börse
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 9 U 4/05
Die Kläger erhoben daraufhin vor dem Landgericht Wuppertal (AZ: 5 O 154/01) eine Vollstreckungsgegenklage, die sie auf die von ihnen erklärte Anfechtung stützten.Nach Abschluss des vorgenannten Verfahrens AZ 5 O 154/01 teilte der Beklagte den Klägern mit Schreiben vom 20.08.2003 (Bl. 83 GA) mit, dass er die Erfüllung des Kaufvertrages ablehne und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlange.
Die Akten 5 O 154/01, LG Wuppertal, lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
Das Landgericht konnte sich bei der Beweiswürdigung auf den Inhalt der Aussage der Zeugin im Verfahren 5 O 154/01, LG Wuppertal (= 9 U 36/03, OLG Düsseldorf) beziehen.
Insbesondere ergibt sich nichts anderes aus der Vernehmung des Klägers als Partei im Verfahren 5 O 154/01 (Bl. 233 BA).
Angesichts dessen ist es nicht zu beanstanden, dass die Kläger nach dem rechtskräftigen Abschluss des Prozesses 5 O 154/01 in der Berufungsinstanz die Darlehnsverträge aufgehoben haben.
Die Kläger können nicht darauf verwiesen werden, diesen Betrag im Kostenfestsetzungsverfahren im Verfahren 5 O 154/01 geltend zu machen, da die Frage, ob eine vergütungspflichtige Tätigkeit des Herrn Rechtsanwalt H. vorlag, zwischen den Parteien streitig war.
Für den Klageantrag zu 1 besteht ein Feststellungsinteresse, da der Beklagte sich mit Schreiben vom 20.08.2003, d.h. nachdem er im Verfahren 5 O 154/01 rechtskräftig unterlegen war, eines Schadensersatzanspruchs gegen die Kläger berühmt hat mit der Begründung, der Kaufvertrag sei nicht wirksam angefochten worden.
- LG Wuppertal, 08.12.2004 - 19 O 393/03
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 9 U 4/05
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 08. Dezember 2004 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 19. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (19 O 393/03) teilweise abgeändert und hinsichtlich des Urteilsausspruchs zu Ziff. 2. wie folgt neu gefasst:.Der Beklagte beantragt, das am 08.12.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Wuppertal - AZ 19 O 393/03 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93
Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 9 U 4/05
Dadurch wurde zumindest dieser Teil des Akteninhalts zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht (vgl. BGH, NJW 1994, 3295, 3296).
Rechtsprechung
KG, 21.06.2005 - 9 U 4/05 |
Volltextveröffentlichung
- Kanzlei Prof. Schweizer
Schürzenjäger, Träumer oder Beziehungswrack? Prominenter ging in Öffentlichkeit
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.11.2004 - 27 O 682/04
- KG, 21.06.2005 - 9 U 4/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Berlin, 18.11.2004 - 27 O 682/04
Auszug aus KG, 21.06.2005 - 9 U 4/05
Geschäftsnummer: 9 U 4/05 27 O 682/04 Landgericht Berlin.