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Rechtsprechung
   BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93   

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https://dejure.org/1993,603
BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93 (https://dejure.org/1993,603)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1993 - 5 AZR 279/93 (https://dejure.org/1993,603)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 (https://dejure.org/1993,603)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 75, 215
  • NZA 1994, 835
  • BB 1994, 433
  • BB 1994, 723
  • DB 1994, 1040
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 430/82

    Ausbildungskosten: Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93
    Eine Lehrgangsdauer bis zu zwei Monaten rechtfertigt in der Regel nur dann eine längere Bindung als ein Jahr nach Abschluß der Ausbildung, wenn durch die Teilnahme am Lehrgang eine besonders hohe Qualifikation verbunden mit überdurchschnittlichen Vorteilen für den Arbeitnehmer entsteht oder wenn die Fortbildung besonders kostenintensiv ist (Weiterführung von BAG AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    Mit Urteil vom 11. April 1984 (- 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) hat der Senat entschieden, daß eine Lehrgangsdauer bis zu zwölf Monaten i. d. R. nur dann eine längere Bindung als drei Jahre nach Abschluß der Ausbildung rechtfertigt, wenn durch die Teilnahme am Lehrgang eine besonders hohe Qualifikation verbunden mit überdurchschnittlichen Vorteilen für den Arbeitnehmer entsteht.

  • BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 531/80

    Eingriff in das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12

    Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93
    Dabei kommt es u. a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 443/90 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, zu III 2 der Gründe).

    In seinem Urteil vom 23. Februar 1983 (BAGE 42, 48, 54 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, unter III 2 der Gründe) hat der Senat im Hinblick auf eine knapp sechsmonatigen Lehrgang für den gehobenen Sparkassendienst ausgesprochen, daß eine Bindung von drei Jahren, die der sechsfachen Dauer der Ausbildung entspricht, im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen, wie Höhe der Ausbildungskosten und erlangte Vorteile, das äußerste Maß dessen darstellt, was im Hinblick auf Art. 12 GG als zulässig angesehen werden könne.

  • BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 443/90

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung - Beweislast

    Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93
    Dieser Grundsatz erhält in Fällen der vorliegenden Art seinen spezifischen Inhalt aus der Wertentscheidung des Grundgesetzes für die freie Wahl des Arbeitsplatzes (Art. 12 Abs. 1 GG ), die auch das Recht umfaßt, den gewählten Arbeitsplatz aufzugeben und zu wechseln (BAG Urteil vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 443/90 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Dabei kommt es u. a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 443/90 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, zu III 2 der Gründe).

  • BVerfG, 22.01.1975 - 2 BvL 51/71

    Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 4 S. 1 SG

    Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93
    Eine angemessene Berücksichtigung der Arbeitgeberinteressen in dieser Form schließt das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nicht aus (vgl. BVerfGE 39, 128, 141).
  • BGH, 05.06.1984 - VI ZR 279/82

    Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rückzahlung von Ausbildungsaufwendungen des

    Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93
    Die für den Arbeitnehmer tragbaren Bindungen sind aufgrund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (BGH Urteil vom 5. Juni 1984 - VI ZR 279/82 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 der Gründe).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93
    Diese verfassungsrechtliche Grundentscheidung entfaltet sich in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten durch die das Privatrecht unmittelbar beherrschenden Vorschriften, insbesondere die Generalklauseln (BVerfGE 42, 143, 148).
  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90

    Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93
    Im arbeitsgerichtlichen Verfahren beginnt mit der Fünf-Monats-Frist der §§ 516, 552 ZPO nicht die Berufungs- bzw. Revisionsfrist, sondern wegen des Fehlens der vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung die Jahresfrist des § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG (BAG Urteil vom 29. April 1983, BAGE 42, 303, 309 = AP Nr. 2 zu § 9 ArbGG 1979, zu 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - AP Nr. 2 zu § 15 SchwbG 1986, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 12.12.1979 - 5 AZR 1056/77

    Aushilfslehrer im Berufsschuldienst - Sozialarbeiter - Finanzierung der

    Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93
    In seinen Urteilen vom 19. Juni 1974 (- 4 AZR 299/73 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) und vom 12. Dezember 1979 (- 5 AZR 1056/77 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) hat der Senat eine Bindungsfrist von fünf Jahren für zulässig gehalten; in dem einen Fall war dem Beklagten ein über zweijähriger Lehrgang zur Ausbildung von Fachlehrern für bildhaftes Gestalten und Werken und im zweiten Fall ein über achtsemestriges Universitätsstudium finanziert worden, ohne daß der Betreffende dabei vertraglich zur Arbeit verpflichtet war.
  • BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 159/85

    Anspruch auf Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93
    In seinem Urteil vom 23. April 1986 (- 5 AZR 159/85 - AP Nr. 10 zu § 611 Ausbildungsbeihilfe) hat der Senat an dieser Rechtsprechung festgehalten.
  • BAG, 15.05.1985 - 5 AZR 161/84

    Verpflichtung zur Rückzahlung eines Teils des während einer Ausbildung in einem

    Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93
    In seinem Urteil vom 15. Mai 1985 (- 5 AZR 161/84 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) hat der Senat eine drei Jahre überschreitende Bindungsfrist bei einer 16-monatigen Ausbildungsdauer für unwirksam gehalten.
  • BAG, 29.04.1983 - 7 AZR 148/81

    Rechtsmittelbelehrung - Prozeßvertretung

  • LAG Hessen, 20.03.1986 - 9 Sa 165/85

    Rückforderung von Ausbildungskosten bei Ausscheiden des Arbeitnehmers

  • BAG, 08.08.1990 - 5 AZR 545/89

    Anspruch auf Rückzahlung von Schulungskosten - Anspruch auf Rückzahlung von

  • BAG, 27.01.1961 - 1 AZR 311/59

    Vertreter der Kreishandwerkerschaft - Unzulässige Berufung - Vertreter einer

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07

    Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion -

    Es geht nicht um rechnerische Gesetzmäßigkeiten, sondern um richterrechtlich entwickelte Regelwerte, die einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind (vgl. insgesamt dazu: BAG 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73 - zu I 1 a der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 1; 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1056/77 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 1; 23. Februar 1983 - 5 AZR 531/80 - zu II und III der Gründe, BAGE 42, 49; 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - zu II 3 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 8 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4; 23. April 1986 - 5 AZR 159/85 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 10 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 5; 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 75, 215; 6. September 1995 - 5 AZR 241/94 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 14; 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 13; 21. Juli 2005 - 6 AZR 452/04 - zu 2 und 3 b der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 8).
  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 539/01

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Obwohl gerade die Dauer der Fortbildung ein starkes Indiz für die Qualität der erworbenen Qualifikation ist, kann im Einzelfall auch bei kürzerer Fortbildung eine verhältnismäßig lange Bindung gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber ganz erhebliche Mittel aufwendet oder die Teilnahme an der Fortbildung dem Arbeitnehmer überdurchschnittlich große Vorteile bringt (BAG 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - BAGE 75, 215, 224).

    So hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts angenommen, daß bei einer Fortbildungsdauer bis zu zwei Monaten ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung im Regelfall höchstens eine einjährige Bindung vereinbart werden kann (15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - aaO S 224).

  • BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 452/04

    Rückzahlung von Weiterbildungskosten

    Danach kann bei einer Ausbildungsdauer bis zu vier Monaten eine Bindungsdauer bis zu 24 Monaten (BAG 6. September 1995 - 5 AZR 241/94 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 14) und bei einer Ausbildungsdauer von sechs bis zu zwölf Monaten eine Bindungsdauer von 36 Monaten (BAG 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - BAGE 75, 215, 223) vereinbart werden.
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Beide müssen in angemessenem Verhältnis stehen (vgl. zuletzt Urteil vom 15. Dezember 1993, BAGE 75, 215 [BAG 15.12.1993 - 5 AZR 279/93]).

    Im einzelnen gilt folgendes: Bei einer Lehrgangsdauer von bis zu zwei Monaten ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung kann im Regelfall höchstens eine einjährige Bindung vereinbart werden (BAG Urteil vom 15. Dezember 1993, aaO).

  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 241/94

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    a) Der Senat hat im wesentlichen entschieden: Bei einer Lehrgangsdauer von bis zu zwei Monaten ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung darf im Regelfall höchstens eine einjährige Bindung vereinbart werden (Urteil vom 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 16 Sa 24/13

    Fortbildungskosten - Rückzahlung nach beendetem Arbeitsverhältnis

    Sie erfordere im Regelfall eine Lehrgangsdauer von 6 - 12 Monaten ohne Arbeitsverpflichtung (BAG 15.12.1993, NZA 1994, 835; ErfK/Preis, aaO, Rn. 441).

    Die sog. "Praxisphase" dürfe nur dann berücksichtigt werden, wenn die praktische Unterweisung einen erheblichen Anteil ihrer Arbeitszeit ausgemacht und sie dadurch keine der Vergütung angemessenen Arbeitsleistung erbracht habe (BAG 15.12.1993, 5 AZR 279/93).

    Zu Unrecht berufe sie sich auf das Urteil des BAG vom 15.12.1993 (- 5 AZR 279/93 -).

    Eine praktische Unterweisung ist bei der Berechnung der Lehrgangsdauer nur dann (mit) zu berücksichtigen, wenn sie einen erheblichen Anteil der Arbeitszeit ausmacht und der Arbeitnehmer dadurch keine der Vergütung angemessene Arbeitsleistung erbringt (BAG 15.12.1993 - 5 AZR 279/93 -).

    Damit sind bei der Berechnung der Lehrgangsdauer die 2350 geleisteten praktischen Stunden mit zu berücksichtigen (BAG 15.12.1993 - 5 AZR 279/93 -).Keine Rolle spielt es, wie die Klägerin in den Dienstplänen eingetragen war.

  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94

    Rückzahlung von Fortbildungskosten aufgrund Tarifvertrages; tarifdispositives

    Der Senat hat im wesentlichen entschieden: Bei einer Lehrgangsdauer von bis zu zwei Monaten ohne gleichzeitige Arbeitsverpflichtung darf einzelvertraglich im Regelfall höchstens eine einjährige Bindung vereinbart werden (BAG Urteil vom 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 552/02

    Erstattung verauslagter Ausbildungskosten

    Danach kann bei einer Ausbildungsdauer von bis zu zwei Monaten im Regelfall höchstens eine einjährige Bindung vereinbart werden (vgl. 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - BAGE 75, 215).
  • LAG Bremen, 25.02.1994 - 4 Sa 13/93

    Rückzahlung einer Ausbildungsbeihilfe - Ausschlußgründe / Beweisverwertungsverbot

    Zahlungsverpflichtungen, die an die vom Arbeitnehmer ausgehende Kündigung anknüpfen, können gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB ) verstoßen (vgl. BGH, AP Nr. 11 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe. BAG Urteil vom 15.12.1993 - 5 AZR 279/93 -, noch nicht veröffentlicht).

    Zu diesen zählt auch der Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BGH, aaO., BAG, Urteil vom 15.12.1993 - 5 AZR 279/93 -).

    Bei einer Fortbildungsdauer von zwei Monaten ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung kann im Regelfall höchstens eine einjährige Bindung vereinbart werden (BAG, Urteil vom 15.12.1993 - 5 AZR 279/93 -).

  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 216/01

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel - § 19 BBiG

    Sie findet keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse, die neben der Arbeitsleitung auch eine berufliche Fortbildung des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben (BAG 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - BAGE 75, 215).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.09.2007 - 10 Sa 142/07

    Rückzahlungsabreden für Aus- und Fortbildungskosten - unangemessene

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.09.2008 - 5 Sa 203/08

    Fortbildungskosten, Rückzahlung, Rückzahlungsklausel, Bindungsdauer,

  • LAG Hamm, 07.03.2006 - 19 Sa 1958/05

    Rückzahlungsklausel über Ausbildungsbeihilfe

  • LAG München, 19.11.2013 - 6 Sa 334/13

    Angemessene Vergütung

  • LAG Hamm, 12.05.1997 - 10 Sa 239/96

    Rückzahlung von Weihnachtsgeld und von Ausbildungskosten; Beschäftigung als

  • LAG Köln, 08.09.1994 - 10 Sa 555/94

    Ausbildungskosten; Rückzahlungsklausel

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 495/92
  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.1995 - 11 Sa 3/95

    Fort- oder Weiterbildungskosten: Rückzahlung - verfassungskonforme Auslegung

  • LAG Hamm, 16.03.2004 - 19 Sa 2056/03

    Rückerstattung von Fortbildungskosten bei vorzeitiger Beendigung des

  • BAG, 21.08.1997 - 5 AZR 530/96

    Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises und Entgeltfortzahlung; Abweisung

  • LAG Köln, 08.09.1994 - 10 Sa 554/94

    Ausbildungskosten; Rückzahlungsklausel

  • LAG Köln, 06.03.2006 - 14 (11) Sa 1327/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2001 - 1 Sa 409a/00

    Voraussetzungen eines sonstigen Ausbildungsverhältnis; Rückzahlung von

  • LAG Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 7 Sa 100/05

    Keine Anwendbarkeit des BBiG - AGB-Kontrolle - Erstattung von Kosten beruflicher

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2018 - 4 Sa 184/17

    Fortbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung - Bindungsdauer -

  • LAG Köln, 17.07.2003 - 10 Sa 329/03

    Ausbildungskosten, Kfz-Sachverständiger, Bindungsklausel, GTÜ-Prüfingenieur

  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 172/94

    Ausbildungsrecht; Rückzahlung von Fortbildungskosten im Krankenpflegebereich

  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 618/94
  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 744/94
  • LAG Hamm, 15.05.1998 - 10 Sa 1465/97

    Rückzahlungsansprüche nach Beendigung eines Handelsvertreterverhältnisses ;

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 3 Sa 3/00

    Rückzahlungspflicht für Ausbildungskosten; Dauer der zulässigen Bindung bei einer

  • LAG Köln, 30.07.1997 - 7 Sa 218/97

    Geltungsbereich des Art. 12 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (GG); Pflicht zur anteiligen

  • LAG Hamm, 19.12.2001 - 19 Sa 1311/01

    Rückzahlung von Fortbildungskosten durch den Arbeitnehmer

  • ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06

    Rückzahlung - Fortbildungskosten - Verbrauchervertrag - unangemessene

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Rechtsprechung
   BGH, 27.01.1994 - I ZR 234/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1983
BGH, 27.01.1994 - I ZR 234/91 (https://dejure.org/1994,1983)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1994 - I ZR 234/91 (https://dejure.org/1994,1983)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1994 - I ZR 234/91 (https://dejure.org/1994,1983)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    International registrierte Marke - Export - Markenbenutzung im Ausland - Arzneimittel - Abweichen der Packungsgrößen - Original-Blister - Umverpackung ohne Herstellerhinweis - Verschleierte Beschränkung - Handelsverkehr - Abschottung der Märkte - Vermarktungssystem

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den EU-Mitgliedstaaten

  • rechtsportal.de

    EWG-Vertrag Art. 30, Art. 36, Art. 177 Abs. 3
    "Mexitil"; Zulässigkeit der Umverpackung und des Reimports von Arzneimitteln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3040 (Ls.)
  • MDR 1994, 571
  • GRUR 1994, 376
  • GRUR Int. 1994, 521
  • EuZW 1994, 379
  • BB 1994, 433
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.01.1990 - I ZR 83/88

    "L-Thyroxin"; Herkunftsweisende Funktion einer Wirkstoffangabe in einem

    Auszug aus BGH, 27.01.1994 - I ZR 234/91
    Es hat dabei unberücksichtigt gelassen, daß in anderem Zusammenhang, nämlich für die Frage der zeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorrangig auf den verordnenden Arzt und den Apotheker abzustellen ist, da diese bei der Rezeptierung und der Ausgabe des Medikaments sich Gedanken über den Hersteller zu machen haben (BGH, Urt. v. 25.1.1990 - I ZR 83/88, GRUR 1990, 453, 455 - L-Thyroxin; vgl. auch BGH, Urt. v. 18.1.1955 - I ZR 142/53, GRUR 1955, 415, 416 = WRP 1955, 50 - Arctuvan/Artesan; Urt. v. 12.10.1956 - I ZR 171/54, GRUR 1957, 339, 340 - Venostasin).
  • EuGH, 03.12.1981 - 1/81

    Pfizer / Eurim-Pharm

    Auszug aus BGH, 27.01.1994 - I ZR 234/91
    Im Fall Pfizer/Eurim-Pharm (EuGH, Urt. v. 3.12.1981 - Rs 1/81, Slg. 1981, 2913 = GRUR Int. 1982, 187) lag der Sachverhalt insoweit anders, als dort der Umkarton mittels einer Klarsichtfolie den Blick auf die Kennzeichnung und den Herstellernamen freigab, während im Streitfall der Hersteller aus den Aufdrucken auf dem Umkarton nicht entnommen werden kann.
  • BGH, 18.01.1955 - I ZR 142/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.01.1994 - I ZR 234/91
    Es hat dabei unberücksichtigt gelassen, daß in anderem Zusammenhang, nämlich für die Frage der zeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorrangig auf den verordnenden Arzt und den Apotheker abzustellen ist, da diese bei der Rezeptierung und der Ausgabe des Medikaments sich Gedanken über den Hersteller zu machen haben (BGH, Urt. v. 25.1.1990 - I ZR 83/88, GRUR 1990, 453, 455 - L-Thyroxin; vgl. auch BGH, Urt. v. 18.1.1955 - I ZR 142/53, GRUR 1955, 415, 416 = WRP 1955, 50 - Arctuvan/Artesan; Urt. v. 12.10.1956 - I ZR 171/54, GRUR 1957, 339, 340 - Venostasin).
  • BGH, 12.10.1956 - I ZR 171/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.01.1994 - I ZR 234/91
    Es hat dabei unberücksichtigt gelassen, daß in anderem Zusammenhang, nämlich für die Frage der zeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorrangig auf den verordnenden Arzt und den Apotheker abzustellen ist, da diese bei der Rezeptierung und der Ausgabe des Medikaments sich Gedanken über den Hersteller zu machen haben (BGH, Urt. v. 25.1.1990 - I ZR 83/88, GRUR 1990, 453, 455 - L-Thyroxin; vgl. auch BGH, Urt. v. 18.1.1955 - I ZR 142/53, GRUR 1955, 415, 416 = WRP 1955, 50 - Arctuvan/Artesan; Urt. v. 12.10.1956 - I ZR 171/54, GRUR 1957, 339, 340 - Venostasin).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 234/91

    Durch den Umkarton mittels eines ausgeschnittenen Fensters geschaffene Verbindung

    Durch Beschluß vom 27. Januar 1994 hat der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nach Art. 177 Abs. 3 EGV folgende Fragen zur Auslegung von Art. 30, 36 EGV zur Vorabentscheidung vorgelegt (GRUR 1994, 376 [BGH 27.01.1994 - I ZR 234/91] = WRP 1994, 240 - Mexitil):.
  • OLG Köln, 29.07.1994 - 6 U 266/93

    Europäische Gemeinschaft; Handelsbeschränkungen

    Dies gilt auch dann, wenn bei der Prüfung, ob vorliegend von einer unzulässigen Neukennzeichnung auszugehen ist, in Übereinstimmung mit den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in den Beschlüssen vom 27.1.1994 "kerlone" - I ZR 191/91 - (GRUR 1994/374 f.), "Mexitil" - I ZR 234/91 - (GRUR 1994/376 f.), "Sermion" - I ZR 65/92 (GRUR 1994/374 f.) "vorrangig auf den verordnenden Arzt und den Apotheker abzustellen ist, da diese bei der Rezeptierung und der Ausgabe des Medikaments sich Gedanken über den Hersteller zu machen haben".
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Rechtsprechung
   EuGH, 08.04.1992 - C-371/90   

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https://dejure.org/1992,2783
EuGH, 08.04.1992 - C-371/90 (https://dejure.org/1992,2783)
EuGH, Entscheidung vom 08.04.1992 - C-371/90 (https://dejure.org/1992,2783)
EuGH, Entscheidung vom 08. April 1992 - C-371/90 (https://dejure.org/1992,2783)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Beirafrio / Serviço da Conferência final da Alfândega do Porto

    Verordnungen des Rates Nr. 1697/79, Artikel 5 Absatz 1, und Nr. 1715/90
    1. Eigenmittel der Gemeinschaften - Nacherhebung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben - "Auskünfte, die von den zuständigen Behörden selber erteilt worden sind und diese Behörden binden" - Begriff - Verweisung auf die vor Inkrafttreten der Verordnung Nr. 1715/90 geltenden ...

  • EU-Kommission

    Beirafrio / Serviço da Conferência final da Alfândega do Porto

  • Wolters Kluwer

    Auskünfte i.S.d. Art. 5 Abs. 1 erster Gedankenstrich Verordnung Nr. 1697/79; Unmöglichkeit des Erkennens des in den die zuständigen Behörden bindenden Auskünften enthaltenen Irrtums durch den Abgabenschuldner als Voraussetzung für die Anwendung von Art. 5 Abs. 1 Verordnung Nr. ...

  • riw-online.de

    Nacherhebung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 1697/79 des Rates vom 24. Juli 1979 Art. 5 Abs. 1 erster Gedankenstrich; ; Verordnung (EWG) Nr. 1697/79 des Rates vom 24. Juli 1979 Art. 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    1. Eigenmittel der Gemeinschaften - Nacherhebung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben - "Auskünfte, die von den zuständigen Behörden selber erteilt worden sind und diese Behörden binden" - Begriff - Verweisung auf die vor Inkrafttreten der Verordnung Nr. 1715/90 geltenden ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beirafrio - Indùstria de Produtos Alimentares Ldª gegen Chefe do Serviço da Conferência final da Alfandega do Porto.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 433
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 26.06.1990 - C-64/89

    Hauptzollamt Giessen / Deutsche Fernsprecher

    Auszug aus EuGH, 08.04.1992 - C-371/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist es Sache des nationalen Gerichts, unter Berücksichtigung der Art des Irrtums, der Erfahrung des betroffenen Wirtschaftsteilnehmers und der von ihm an den Tag gelegten Sorgfalt festzustellen, ob diese Voraussetzung erfuellt ist (vgl. Urteil vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-64/89, Deutsche Fernsprecher, Slg. 1990, 2535, Randnr. 24).
  • EuGH, 14.05.1996 - C-153/94

    Faroe Seafood und Føroya Fiskasøla

    99 Es hat in diesem Zusammenhang nach ständiger Rechtsprechung gleichwohl zu prüfen, ob die Abgabenschuldner nicht, wenn man die Art des den zuständigen Behörden unterlaufenen Irrtums, die Erfahrung der betroffenen Wirtschaftsteilnehmer und die von ihnen aufgewandte Sorgfalt berücksichtigt, diesen Irrtum hätten erkennen können (vgl. Urteil Deutsche Fernsprecher, a. a. O., Randnr. 24, Urteile vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-371/90, Beirafrio, Slg. 1992, I-2715, Randnr. 21, und vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-187/91, Belovo, Slg. 1992, I-4937, Randnr. 17, und Urteil Hewlett Packard France, a. a. O., Randnr. 22).
  • EuGH, 01.04.1993 - C-250/91

    Hewlett Packard / Directeur général des douanes

    22 Nach ständiger Rechtsprechung ist es Sache des nationalen Gerichts, zu beurteilen, ob der Abgabenschuldner unter Berücksichtigung der Art des Irrtums, seiner Erfahrung und der von ihm aufgewandten Sorgfalt den Irrtum der zuständigen Zollbehörden erkennen konnte (vgl. insbesondere die Urteile vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-187/91, Société coopérative Belovo, Slg. 1992, I-4963, Randnr. 17; vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-371/90, Beirafrio, Slg. 1992, I-2728, Randnr. 21; vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-64/89, Deutsche Fernsprecher GmbH, Slg. 1990, I-2535, Randnr. 24).
  • EuG, 10.05.2001 - T-186/97

    Kaufring / Kommission

    Für die Beurteilung, ob der Irrtum im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1697/79 erkennbar war, sind nach der Rechtsprechung namentlich die genaue Art des Irrtums, die professionelle Erfahrung des Wirtschaftsteilnehmers und die von ihm aufgewandte Sorgfalt zu berücksichtigen (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache Deutsche Fernsprecher, zitiert in Randnr. 148 oben, Randnr. 24, vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-371/90, Beirafrio, Slg. 1992, I-2715, Randnr. 21, vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-187/91, Belovo, Slg. 1992, I-4937, Randnr. 17, und Hewlett Packard France, zitiert in Randnr. 192 oben, Randnr. 22; vgl. zu Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1430/79 auch Urteil Söhl & Söhlke, zitiert in Randnr. 26 oben, Randnrn.
  • EuG, 27.09.2005 - T-134/03

    Common Market Fertilizers / Kommission - Erlass von Einfuhrabgaben - Artikel 1

    117 Bei der Beurteilung der Erkennbarkeit des Irrtums im Sinne der letztgenannten Bestimmung seien insbesondere die genaue Art des Irrtums, die Berufserfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu berücksichtigen (Urteile des Gerichtshofes vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-64/89, Deutsche Fernsprecher, Slg. 1990, I-2535, Randnr. 24, vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-371/90, Beirafio, Slg. 1992, I-2715, Randnr. 21, vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-187/91, Belovo, Slg. 1992, I-4937, Randnr. 17, und vom 1. April 1993 in der Rechtssache C-250/91, Hewlett Packard France, Slg. 1993, I-1819, Randnr. 22).
  • EuG, 17.09.2003 - T-309/01

    Biegi Nahrungsmittel / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Erkennbarkeit eines Irrtums der zuständigen Zollbehörden unter Berücksichtigung seiner Art, der Berufserfahrung der betroffenen Wirtschaftsteilnehmer und der von ihnen aufgewandten Sorgfalt zu beurteilen (Urteile Faroe Seafood u. a., Randnr. 99, Covita, Randnr. 26, Urteile des Gerichtshofes vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-371/90, Beirafrio, Slg. 1992, I-2715, Randnr. 21, vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-187/91, Belovo, Slg. 1992, I-4937, Randnr. 17, vom 1. April 1993 in der Rechtssache C-250/91, Hewlett Packard France, Slg. 1993, I-1819, Randnr. 22, vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-15/99, Sommer, Slg. 2000, I-8989, Randnr. 37, und vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-251/00, Ilumitrónica, Slg. 2002, I-10433, Randnr. 54).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 13 S 1553/20

    Zahlung von weiteren Zuwendungen auf der Grundlage der Förderbedingungen

    Dabei ist im Unionsrecht anerkannt, dass falsche Auskünfte und falsche Beratung einen besonderen Vertrauensschutz begründen können, der dem Betroffenen etwa ein Recht darauf verschaffen kann, dass eine Nacherhebung unterbleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 08.04.1992 - C-371/90 - BeckRS 2004, 76819).
  • EuG, 10.05.2001 - T-187/97

    Nichtigkeitsklage - Einfuhr von Fernsehgeräten aus der Türkei -

    Für die Beurteilung, ob der Irrtum im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1697/79 erkennbar war, sind nach der Rechtsprechung namentlich die genaue Art des Irrtums, die professionelle Erfahrung des Wirtschaftsteilnehmers und die von ihm aufgewandte Sorgfalt zu berücksichtigen (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache Deutsche Fernsprecher, zitiert in Randnr. 148 oben, Randnr. 24, vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-371/90, Beirafrio, Slg. 1992, I-2715, Randnr. 21, vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-187/91, Belovo, Slg. 1992, I-4937, Randnr. 17, und Hewlett Packard France, zitiert in Randnr. 192 oben, Randnr. 22; vgl. zu Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1430/79 auch Urteil Söhl & Söhlke, zitiert in Randnr. 26 oben, Randnrn.
  • EuGH, 16.07.1992 - C-187/91

    Belgischer Staat / Belovo

    17 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist es Sache des nationalen Gerichts unter Berücksichtigung der Art des Irrtums, der Erfahrung des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers und der von ihm aufgewandten Sorgfalt festzustellen, ob diese Voraussetzung erfuellt ist (siehe u. a. das Urteil vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-371/90, Beirafrio, Slg. 1992, I-2715, Randnr. 21).
  • EuGH, 12.12.1996 - C-47/95

    Olasagasti und others/ Amministrazione delle Finanze dello Stato

    30 Wie der Gerichtshof weiter im Urteil vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-371/90, Beirafrio, Slg. 1992, I-2715, Randnr. 15, ausgeführt hat, sind die Handlungen der Zollbehörden, die unter diese Bestimmung fallen, mit der Verordnung (EWG) Nr. 1715/90 des Rates vom 20. Juni 1990 über die von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten erteilten Auskünfte über die Einreihung von Waren in der Zollnomenklatur (ABl. L 160, S. 1) abschließend festgelegt worden.
  • BFH, 04.07.1996 - VII R 75/95

    Abgrenzung zwischen Fruchtsäften und Lebensmittelzubereitungen - Getränke im

    Für die Zeit vor Inkrafttreten der Gemeinschaftsregelung über vZTA (1991) bestimmte sich allein nach innerstaatlichem Recht, welche Auskünfte Bindungswirkung hatten (EuGH, Urteil vom 8. April 1992 C-371/90, EuGHE 1992, I-2728, 2734).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-38/95

    Ministero delle Finanze gegen Foods Import Srl. - Gemeinsamer Zolltarif -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1995 - C-153/94

    The Queen gegen Commissioners of Customs & Excise, ex parte Faroe Seafood Co.

  • BFH, 19.09.2007 - 10 B 158/07

    Nacherhebung eines bestimmten Geldbetrags durch ein Zollamt wegen der Einfuhr von

  • VG Mainz, 22.08.2019 - 1 K 141/18

    Zahlung von Subventionen auf Grundlage der Förderbedingungen innerhalb der

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.1992 - C-187/91

    Belgischer Staat gegen Société coopérative Belovo. - Folgen einer von Amts wegen

  • FG Sachsen, 19.09.2007 - 7 K 2988/03

    Nacherhebung von Abschöpfungen für die Einfuhr von Invertzucker: Berichtigung der

  • FG Baden-Württemberg, 17.02.1998 - 11 K 121/95

    Absehen von der Nacherhebung von Zoll für die Einführung von Autositzbezügen;

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-47/95

    Olasagasti & C. Srl (C-47/95), Comarcon SNC (C-48/95), Ghezzi Alimentari Srl

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Rechtsprechung
   EuGH, 08.04.1992 - C-166/91   

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https://dejure.org/1992,3760
EuGH, 08.04.1992 - C-166/91 (https://dejure.org/1992,3760)
EuGH, Entscheidung vom 08.04.1992 - C-166/91 (https://dejure.org/1992,3760)
EuGH, Entscheidung vom 08. April 1992 - C-166/91 (https://dejure.org/1992,3760)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Bauer / Rat national de l'ordre des architectes

    Richtlinie 85/384 des Rates, Artikel 11 Buchstabe a dritter Gedankenstrich
    Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Architekten - Anerkennung der Diplome und Befähigungsnachweise - Diplome oder Befähigungsnachweise, die den Zugang zu den Tätigkeiten des Architekten aufgrund wohlerworbener Rechte eröffnen - ...

  • EU-Kommission

    Bauer / Rat national de l'ordre des architectes

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstiger Befähigungsnachweisen auf dem Gebiet der Architektur; Anspruch auf Anerkennung eines ausländischen Diploms; Einbeziehung von Praxissemestern in die Dauer der Studienzeit

  • riw-online.de

    Architektur: Befähigungsnachweis

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Richtlinie 85/384/EWG Art. 11

  • rechtsportal.de

    Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Architekten - Anerkennung der Diplome und Befähigungsnachweise - Diplome oder Befähigungsnachweise, die den Zugang zu den Tätigkeiten des Architekten aufgrund wohlerworbener Rechte eröffnen - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 433
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 21.01.1992 - C-310/90

    Nationale Raad van de Orde der Architecten / Egle

    Auszug aus EuGH, 08.04.1992 - C-166/91
    11 Im Urteil vom 21. Januar 1992 in der Rechtssache C-310/90 (Egle, Slg. 1992, I-177) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie dahin auszulegen ist, daß eine Ausbildung von vier Jahren, zu der von einer Fachhochschule organisierte und begleitete Praxissemester gehören, als ein Vollzeitstudium von vier Jahren anzusehen ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-58/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Wahl liegt allein darin, dass ein Bürger sich

    19 - Vgl. Urteile vom 30. Juni 1966, Vaassen-Göbbels (61/65, Slg. 1966, 261), vom 6. Oktober 1981, Broekmeulen (246/80, Slg. 1981, 2311), vom 8. April 1992, Bauer (C-166/91, Slg. 1992, I-2797), das Urteil Gebhard und aus jüngerer Zeit das Urteil vom 22. Dezember 2010, Koller (C-118/09, Slg. 2010, I-13627).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-17/00

    De Coster

    So verhält es sich mit den Urteilen vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-166/91 (Bauer, Slg. 1992, I-2797) und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-447/93 (Dreessen, Slg. 1994, I-4087), in denen die vorlegende Einrichtung der Berufungsrat französischer Sprache der belgischen Architektenkammern war.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2021 - C-55/20

    Generalanwalt Bobek: Die Dienstleistungsrichtlinie gilt für gegen Rechtsanwälte

    27 Urteil vom 8. April 1992, Bauer (C-166/91, EU:C:1992:184), in einem Fall, in dem ein belgischer Einwohner erfolglos beantragt hatte, in die Liste der Auszubildenden einer örtlichen Architektenkammer eingetragen zu werden.
  • BSG, 05.09.2012 - B 13 R 297/12 B
    6 Dem formgerechten Aufzeigen einer Divergenz steht bereits entgegen, dass der Kläger vorträgt, das angefochtene Berufungsurteil weiche von der Entscheidung "des Europäischen Gerichtshofes vom 08.04.1992, Az.: C-166/91" ab.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1994 - C-447/93

    Nicolas Dreessen gegen Conseil national de l'ordre des architectes. - Anerkennung

    (1) ° Urteile vom 21. Januar 1992 in der Rechtssache C-310/90 (Nationale Raad van de Orde van Architecten/Egle, Slg. 1992, I-177) und vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-166/91 (Bauer/Conseil national de l' ordre des architectes, Slg. 1992, I-2797).
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