Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.03.2003

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   BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02   

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BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02 (https://dejure.org/2003,2830)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2003 - V ZR 54/02 (https://dejure.org/2003,2830)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2003 - V ZR 54/02 (https://dejure.org/2003,2830)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Verlusts eines Wohnungsrechts infolge einer Zwangsversteigerung - Zur Annahme einer Unmöglichkeit der Leistung - Voraussetzungen eines Dauerschuldverhältnisses - Verpflichtung zur Schadloshaltung aus einem selbständigen Garantieversprechen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wohnrecht - lebenslängliches und unentgeltliches im Grundstückkaufvertrag

  • Judicialis

    BGB § 774; ; BGB § ... 325 a.F.; ; BGB § 398; ; BGB § 1093 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; StGB § 263; ; ZVG § 52 Abs. 1 Satz 2; ; ZVG § 91 Abs. 1; ; ZVG § 92 Abs. 2; ; ZVG § 52 Abs. 1 Satz 1; ; ZVG § 44 Abs. 1; ; ZVG § 121; ; ZPO § 287

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1039
    Rechtsfolgen der Gewährung eines Wohnungsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bedeutung eines lebenslänglichen und unentgeltlichen Wohnrechtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vertragsrecht, Auslegung eines lebenslänglichen unentgeltlichen Wohnungsrechts als selbständiges Garantieversprechen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 732
  • DNotZ 2003, 700
  • NZM 2003, 491
  • BGHReport 2003, 784
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 29/98

    Rechtsgrund eines vereinbarungsgemäß bestellten dinglichen Wohnungsrechts;

    Auszug aus BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02
    Diese Verpflichtung war nämlich bereits mit der Begründung des Wohnungsrechts durch dingliche Einigung und Eintragung erfüllt (vgl. Senat, Urt. v. 10. Mai 1968, V ZR 221/64, LM § 398 BGB Nr. 20; Urt. v. 13. November 1998, V ZR 29/98, NJW-RR 1999, 376, 377 mit zust. Anm. von Grunsky, LM § 1093 BGB Nr. 13).

    Soweit die Revision darauf verweist, Ziel der Vereinbarungen sei es gewesen, den Klägern die Nutzung ihres Grundbesitzes auf Lebenszeit zu belassen, läßt sie außer acht, daß dieser Vertragszweck zu keiner anderen Betrachtungsweise zwingt, weil der bereits erfüllte schuldrechtliche Vertrag auch den Rechtsgrund für den Fortbestand des bestellten Wohnungsrechts gibt (Senat, Urt. v. 13. November 1998, V ZR 29/98, aaO).

  • BGH, 11.07.1985 - IX ZR 11/85

    Rechtsfolgen einer Garantie für den Abschluß eines Rechtsgeschäfts durch einen

    Auszug aus BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02
    a) Ein selbständiges Garantieversprechen ist dadurch gekennzeichnet, daß eine Verpflichtung zur Schadloshaltung für den Fall übernommen wird, daß der garantierte Erfolg nicht eintritt (vgl. BGH, Urt. v. 16. Dezember 1960, II ZR 137/59, WM 1961, 204, 206, Urt. v 11. Juli 1985, IX ZR 11/85 NJW 1985, 2941).

    c) Für den Umfang der Verpflichtung der Beklagten zur Schadloshaltung sind die Grundsätze des Schadensersatzrechts maßgebend (vgl. BGH, Urt. v. 11. Juli 1985, aaO, 2942).

  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 76/91

    Sittenwidrigkeit eines Grundstücksveräußerungsvertrags wegen Mißverhältnis

    Auszug aus BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02
    b) Eine sachgerechte Auslegung, die den von beiden Seiten verfolgten Zweck einer Vereinbarung in den Blick nimmt (vgl. dazu Senat, Urt. v. 21. September 2001, V ZR 14/01, WM 2002, 598, 599), kann nicht außer acht lassen, daß das Wohnungsrecht auf Lebenszeit, das sich der Kläger zu 1 (auch für seine Ehefrau) bei dem Verkauf ihres Grundstücks vorbehalten hat, zu den Gegenleistungen der Beklagten als Käuferin zählt (vgl. Senat, Urt. v. 3. Juli 1992, V ZR 76/91, NJW-RR 1993, 198, 199; auch Frank, DNotZ 1999, 503, 504).

    Das umfaßt zunächst den Ersatz des objektiven Werts des Wohnungsrechts, wobei sich die Kläger bei der Ermittlung des insoweit von ihnen geforderten Betrages von monatlich 1.600 DM offenkundig - was keinen Bedenken begegnet (vgl. Senat, Urt. v. 3. Juli 1992, aaO) - an dem Mietwert orientiert haben.

  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die

    Auszug aus BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02
    Voraussetzung ist hierfür jedoch, daß die einzelnen Aufwendungen bei der gegebenen Sachlage zur Schadensabwendung vernünftig und zweckmäßig schienen (vgl. BGH, Urt. v. 30. April 1986, VIII ZR 112/85, NJW 1986, 2243, 2244 f).
  • BGH, 21.09.2001 - V ZR 14/01

    Auslegung einer Verpflichtung zur umfassenden Pflege im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02
    b) Eine sachgerechte Auslegung, die den von beiden Seiten verfolgten Zweck einer Vereinbarung in den Blick nimmt (vgl. dazu Senat, Urt. v. 21. September 2001, V ZR 14/01, WM 2002, 598, 599), kann nicht außer acht lassen, daß das Wohnungsrecht auf Lebenszeit, das sich der Kläger zu 1 (auch für seine Ehefrau) bei dem Verkauf ihres Grundstücks vorbehalten hat, zu den Gegenleistungen der Beklagten als Käuferin zählt (vgl. Senat, Urt. v. 3. Juli 1992, V ZR 76/91, NJW-RR 1993, 198, 199; auch Frank, DNotZ 1999, 503, 504).
  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Auszug aus BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02
    Auch diese sind vom Berufungsgericht noch nicht festgestellt, wobei es allerdings dem bisherigen Vorbringen der Kläger selbst für eine Schätzung nach § 287 ZPO an hinreichend konkreten Anhaltspunkten (vgl. BGHZ 91, 243, 256 f) mangelt.
  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98

    Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02
    Der Senat ist an das abweichende Verständnis des Berufungsgerichts nicht gebunden, weil von diesem die anerkannten Auslegungsgrundsätze nicht hinreichend berücksichtigt wurden (vgl. Senat, Urt. v. 1. Oktober 1999, V ZR 168/98, NJW 1999, 3704).
  • BGH, 10.01.1992 - V ZR 213/90

    Zulässigkeit eines Erbbaurechts für eine Golfanlage

    Auszug aus BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02
    Mit dem sachenrechtlichen Typenzwang (vgl. Senat, BGHZ 117, 19, 27 für das Erbbaurecht) ist es nicht zu vereinbaren, einmalige oder wiederkehrende Dienstleistungen des Eigentümers - jedenfalls, soweit sie mit der Nutzung des belasteten Grundstücks nicht in Zusammenhang stehen - zum Inhalt des dinglichen Rechts zu machen (vgl. MünchKomm-BGB/Joost, 3. Aufl., § 1093 Rdn. 6; Staudinger/Ring, BGB [1994], § 1093 Rdn. 10).
  • BGH, 10.05.1968 - V ZR 221/64

    Anspruch auf Nutzungsentgelt gegenüber Bewohnern eines erworbenen Hauses -

    Auszug aus BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02
    Diese Verpflichtung war nämlich bereits mit der Begründung des Wohnungsrechts durch dingliche Einigung und Eintragung erfüllt (vgl. Senat, Urt. v. 10. Mai 1968, V ZR 221/64, LM § 398 BGB Nr. 20; Urt. v. 13. November 1998, V ZR 29/98, NJW-RR 1999, 376, 377 mit zust. Anm. von Grunsky, LM § 1093 BGB Nr. 13).
  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 31/94

    Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine im Kaufvertrag getroffene Regelung über

    Auszug aus BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02
    Steht danach der Inhalt eines Rechts fest, so hat - weil im Zweifel gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der Parteien entspricht (vgl. Senat, Urt. v. 14. Juli 1995, V ZR 31/94, NJW 1995, 3183, 3184) - regelmäßig auch der auf dessen Verschaffung gerichtete schuldrechtliche Vertrag hinsichtlich der Hauptleistungspflicht keinen weitergehenden Inhalt.
  • BGH, 16.12.1960 - II ZR 137/59

    Rechtliche Natur des Garantievertrages - Umfang der Verpflichtung zur

  • OLG Celle, 15.10.2007 - 4 W 195/07

    Pflicht eines Grundeigentümers zur Zahlung einer Geldrente als Folge eines Umzugs

    a) Schadensersatzansprüche, durch die der Berechtigte in die Lage versetzt werden soll, anstelle der Inanspruchnahme des Wohnrechts die Kosten seiner anderweitigen Unterbringung im Heim zu finanzieren, setzen voraus, dass der verpflichtete Grundeigentümer für die Aufgabe des Wohnrechts schuldhaft verantwortlich ist, er also z.B. dem Berechtigten die Ausübung des Wohnrechts schuldhaft unmöglich gemacht hat (vgl. z.B. BGH NJW-RR 2003, 732: Erlöschen des Wohnrechts infolge der Zwangsversteigerung wegen Nichtbedienung vorrangiger Grundschulden).
  • LG Bielefeld, 08.12.2010 - 5 O 522/07

    Schadensersatz für ein durch eine Zwangsversteigerung untergegangen Wohnungsrecht

    Wegen dieser Gefahr entspricht es einer interessengerechten Auslegung nach Treu und Glauben, davon auszugehen, dass neben dem notariellen Übertragungsvertrages auch ein Garantievertrag darüber besteht, dass das Wohnungsrecht erhalten bleibt (BGH, Urteil vom 14.02.2003, Az: V ZR 54/02, zitiert nach juris, Rn. 13).

    Diesen haben die Beklagten zu ersetzen (BGH, Urteil vom 14.02.2003, Az: V ZR 54/02, zitiert nach juris, Rn. 14).

  • BGH, 25.04.2008 - BLw 22/07

    Rechtsnatur der Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes gegen Zahlung

    b) Demgegenüber vertritt der Bundesgerichtshof die Auffassung, dass ein auf Lebenszeit bestelltes Wohnungsrecht für den Verkäufer neben einem bezifferten Kaufpreis zu der Gegenleistung des Käufers zählt (Urt. v. 14. Februar 2003, V ZR 54/02, NJW-RR 2003, 732, 733 m.w.N.).
  • LG Essen, 29.11.2006 - 11 O 70/06

    Schadensersatzanspruch wegen Wegfalls eines schuldrechtlich eingeräumten

    Zwar ist es grundsätzlich so, dass bei dem Wegfall eines schuldrechtlich eingeräumten Wohnrechts Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, sei es aufgrund der Nichteinhaltung eines Garantieversprechens - so BGH ZEV 2003, 245 ff. - sei es aufgrund der Unmöglichkeit der Einräumung des Wohnrechts - so BGH NJW-RR 1990, 651 f. -.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 175/02   

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https://dejure.org/2003,2935
BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 175/02 (https://dejure.org/2003,2935)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2003 - VIII ZR 175/02 (https://dejure.org/2003,2935)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2003 - VIII ZR 175/02 (https://dejure.org/2003,2935)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entscheidung des Rechtsstreits und Zulassung der Revision ; Einzelrichter des Berufungsgerichts ; Formelle Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens ; Vorlage einer Wärmebedarfsberechnung im technischen Sinne ; Erläuterung einer Mieterhöhungserklärung des Vermieters ; ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Ersparte Instandsetzungskosten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Wärmebedarfsberechnung im technischen Sinne für Mieterhöhungserklärung nach Modernisierungsmaßnahmen; Erläuterung einer Mieterhöhung nach baulichen Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie; Energiesparmaßnahme; Mieterhöhung wegen Einsparung von Heizenergie; ...

  • Judicialis

    MHG § 3; ; MHG § 3 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 524 Abs. 4 a.F.; ; ZPO § 511 a Abs. 2 a.F.; ; BGB § 559 b Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    MHG § 3 Abs. 3 S. 2; BGB § 559b Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Mieterhöhung wegen baulicher Maßnahmen zur Einsparung v. Heizenergie

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHReport 2003, 784
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.2002 - VIII ARZ 3/01

    Rechtsentscheid zu den formellen Voraussetzungen einer Mieterhöhung wegen

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 175/02
    Wie der Senat im Rechtsentscheid vom 10. April 2002 (ARZ 3/01 unter III 2, NJW 2002, 2036; zur Veröffentlichung in BGHZ 150, 277 vorgesehen) entschieden hat, bedarf es zur Erläuterung einer Mieterhöhungserklärung des Vermieters wegen baulicher Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie im Sinne von § 3 Abs. 3 Satz 2 MHG (seit 1. September 2001: § 559 b Abs. 1 Satz 2 BGB) nicht der Beifügung einer Wärmebedarfsberechnung.
  • VerfGH Berlin, 31.05.2001 - VerfGH 162/00

    Auffassung des LG, wonach keine wirksame Mieterhöhungserklärung für

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 175/02
    Für bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie ist es vielmehr erforderlich, aber auch ausreichend, daß der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung neben einer schlagwortartigen Bezeichnung der Maßnahme und einer Zuordnung zu den Positionen der Berechnung diejenigen Tatsachen darlegt, anhand derer überschlägig beurteilt werden kann, ob die bauliche Änderung eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt (Senat aaO; ebenso im Ergebnis auch Berl.VerfGH NJW-RR 2001, 1160, entgegen KG WuM 2000, 535).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2000 - 20 REMiet 1/99

    Rechtsentscheid in Mietsachen: Wegfall eines Bereicherungsanspruchs wegen

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 175/02
    Für bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie ist es vielmehr erforderlich, aber auch ausreichend, daß der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung neben einer schlagwortartigen Bezeichnung der Maßnahme und einer Zuordnung zu den Positionen der Berechnung diejenigen Tatsachen darlegt, anhand derer überschlägig beurteilt werden kann, ob die bauliche Änderung eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt (Senat aaO; ebenso im Ergebnis auch Berl.VerfGH NJW-RR 2001, 1160, entgegen KG WuM 2000, 535).
  • BGH, 12.06.2018 - VIII ZR 121/17

    Modernisierungsmieterhöhung aufgrund der Durchführung der Wärmedämmung i.R.d.

    Für bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie ergibt sich daraus, dass der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung neben einer schlagwortartigen Bezeichnung der Maßnahme und einer Zuordnung zu den Positionen der Berechnung diejenigen Tatsachen darlegen muss, anhand derer überschlägig beurteilt werden kann, ob die bauliche Änderung eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt (vgl. Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 10. April 2002 - VIII ARZ 3/01, aaO; Senatsurteile vom 12. März 2003 - VIII ZR 175/02, WuM 2004, 154 unter II 2 a; vom 7. Januar 2004 - VIII ZR 156/03, aaO [jeweils zu § 3 Abs. 3 Satz 2 MHG]; vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 47/05, aaO).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 149/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Ihr pauschaler Vortrag genügt nicht, um einen insoweit höheren Instandsetzungsbedarf darzulegen (vgl. insoweit auch Senatsurteil vom 12. März 2003 - VIII ZR 175/02, BGHReport 2003, 784 = DWW 2003, 229).
  • BGH, 07.01.2004 - VIII ZR 156/03

    Anforderungen an die Form eines Mieterhöhungsverlangens wegen baulicher Maßnahmen

    Für bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie ergibt sich daraus, daß der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung neben einer schlagwortartigen Bezeichnung der Maßnahme und einer Zuordnung zu den Positionen der Berechnung diejenigen Tatsachen darlegen muß, anhand derer überschlägig beurteilt werden kann, ob die bauliche Anlage eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt; die Vorlage einer Wärmebedarfsberechnung ist nicht erforderlich (Senat, BGHZ 150, 277, 281 f.; Senatsurteil vom 12. März 2003 - VIII ZR 175/02, BGH-Report 2003, 784).
  • BGH, 18.12.2019 - VIII ZR 332/18

    Revisionsverfahren über Anspruch des Vermieters auf Duldung einer

    Insoweit können jedoch an die Ankündigung nach § 555c Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB aF keine grundlegend weitergehenden Anforderungen gestellt werden als an ein Mieterhöhungsverlangen aufgrund einer zuvor durchgeführten energetischen Modernisierung (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 12. Juni 2018 - VIII ZR 121/17, WuM 2018, 723 Rn. 18; Senatsurteile vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 47/05, NJW 2006, 1126 Rn. 9 und vom 12. März 2003 - VIII ZR 175/02, WuM 2004, 154 unter II 2 a; jeweils zum Mieterhöhungsverlangen).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 151/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Ihr pauschaler Vortrag genügt nicht, um einen insoweit höheren Instandsetzungsbedarf darzulegen (vgl. insoweit auch Senatsurteil vom 12. März 2003 - VIII ZR 175/02, BGHReport 2003, 784 = DWW 2003, 229).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 153/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Ihr pauschaler Vortrag genügt nicht, um einen insoweit höheren Instandsetzungsbedarf darzulegen (vgl. insoweit auch Senatsurteil vom 12. März 2003 - VIII ZR 175/02, BGHReport 2003, 784 = DWW 2003, 229).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 150/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Ihr pauschaler Vortrag genügt nicht, um einen insoweit höheren Instandsetzungsbedarf darzulegen (vgl. insoweit auch Senatsurteil vom 12. März 2003 - VIII ZR 175/02, BGHReport 2003, 784 = DWW 2003, 229).
  • AG Hamburg, 27.05.2010 - 44 C 117/09

    Mieterhöhung bei Wohnraum: Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung wegen

    Für bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung neben einer schlagwortartigen Bezeichnung der Maßnahme und einer Zuordnung zu den Positionen der Berechnung jene Tatsachen darlegt, anhand deren einschlägig beurteilt werden kann, ob die bauliche Änderung eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt (BGH, 12. März 2003, VIII ZR 175/02, WuM 2004, 154).

    Nach der Rechtsprechung ist es für bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung neben einer schlagwortartigen Bezeichnung der Maßnahme und einer Zuordnung zu den Positionen der Berechnung jene Tatsachen darlegt, anhand deren einschlägig beurteilt werden kann, ob die bauliche Änderung eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt (BGH WuM 2004, 154).

  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 152/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Ihr pauschaler Vortrag genügt nicht, um einen insoweit höheren Instandsetzungsbedarf darzulegen (vgl. insoweit auch Senatsurteil vom 12. März 2003 - VIII ZR 175/02, BGHReport 2003, 784 = DWW 2003, 229).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 154/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Ihr pauschaler Vortrag genügt nicht, um einen insoweit höheren Instandsetzungsbedarf darzulegen (vgl. insoweit auch Senatsurteil vom 12. März 2003 - VIII ZR 175/02, BGHReport 2003, 784 = DWW 2003, 229).
  • LG Berlin, 27.03.2014 - 67 S 421/13

    Instandhaltungsabzüge nicht konkretisiert: Erhöhungserklärung ordnungsgemäß?

  • LG Berlin, 30.05.2013 - 67 S 577/12
  • LG Berlin, 10.09.2007 - 67 S 90/07

    Erhöhung der Wohnraummiete wegen Modernisierung: Erläuterung der

  • LG Berlin, 14.08.2014 - 67 S 71/14
  • AG Münster, 19.04.2021 - 28 C 2287/20

    Bei mehreren Modernisierungsarbeiten sind die Gesamtkosten aufzuteilen

  • AG Berlin-Wedding, 19.03.2014 - 6a C 281/13

    Mieterhöhung bei Modernisierung durch Wärmedämmung und Darlegung des

  • AG Hamburg, 28.10.2010 - 44 C 67/10

    Wohnraummiete: Anforderungen an die Mieterhöhungserklärung wegen baulicher

  • AG Hamburg, 28.10.2010 - 44 C 113/10

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Modernisierungsmieterhöhung wegen einer

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