Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1215
OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07 (https://dejure.org/2010,1215)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.09.2010 - 1 KN 129/07 (https://dejure.org/2010,1215)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. September 2010 - 1 KN 129/07 (https://dejure.org/2010,1215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Überplanung einer Streusiedlung im Wald; Heilung durch erneute Bekanntmachung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 5 BauGB; § ... 1 Abs. 6 BauGB; § 9 BauGB; § 35 Abs. 1 BauGB; § 214 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 244 Abs. 1 BauGB; § 1 Abs. 2 BauNVO; § 1 Abs. 10 S. 1 BauNVO; § 14 Abs. 1 S. 3 BauNVO; § 16 BauNVO; § 26 NNatG; § 9 Abs. 1 Nr. 18b BauGB; § 49 Abs. 3 NBauO; § 56 Abs. 1 Nr. 1 NBauO; Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG
    Überplanung einer siedlungsstrukturell unerwünschten Streusiedlung im Wald unter Sicherstellung des Fortbestandes des Waldcharakters und Beibehaltung des vorhandenen Baubestandes; Heilung einer nicht eingehaltenen zeitlichen Abfolge zwischen Ausfertigung und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überplanung einer siedlungsstrukturell unerwünschten Streusiedlung im Wald unter Sicherstellung des Fortbestandes des Waldcharakters und Beibehaltung des vorhandenen Baubestandes; Heilung einer nicht eingehaltenen zeitlichen Abfolge zwischen Ausfertigung und ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überplanung einer Streusiedlung im Wald

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines Bebauungsplans

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überplanung einer siedlungsstrukturell unerwünschten Streusiedlung im Wald unter Sicherstellung des Fortbestandes des Waldcharakters und Beibehaltung des vorhandenen Baubestandes; Heilung einer nicht eingehaltenen zeitlichen Abfolge zwischen Ausfertigung und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1381
  • DÖV 2010, 986
  • BauR 2010, 2158
  • BauR 2011, 1131
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (91)

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09

    Ermessensüberprüfung in Fällen eines später für unwirksam erklärten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07
    Die Bebauung des 8.691 m² großen Grundstücks D. (Gemarkung Sprötze, Flur E., Flurstück F.), das ihm und seiner Ehefrau gehört, ist Gegenstand eines bauaufsichtlichen Verfahrens, das beim Senat unter dem Aktenzeichen 1 LA 140/09 anhängig ist.

    Nach einem zum Verfahren 1 LA 352/07 von den dortigen Klägern vorgelegten (in jenem Verfahren als Beiakte E geführt) und vom Antragsteller in der Anlage zum Schriftsatz vom 13. Februar 2008 (Schriftsatz vom 30. Januar 2008 zum Verfahren 2 A 316/07, Aktenzeichen beim OVG 1 LA 140/09, dort Seite 5 oben) in Bezug genommenen "Aufteilungsplan" der Landesgruppe Groß Hamburg der Kleingärtner im Reichsverband der Kleingärtner und Kleinsiedler Deutschlands e.V. aus dem Jahr 1937 sollte die Fläche (inzwischen der Erben des Herrn Meyer) für eine Bebauung mit Wochenendhäusern auf Pachtflächen parzelliert werden.

    Berücksichtigt worden sind des weiteren der Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 31. August 2010 und der Schriftsatz des Antragsstellers vom 7. September 2010 (fälschlich mit 1. Juli 2010 datiert), im Übrigen auch der Schriftsatz der Kläger im Verfahren 1 LA 140/09 vom 7. September 2010.

    Zwar entstammt der im Jahr 1956 eingereichte Lageplan (Beiakten A zu 1 LA 140/09, Bl. 1 und 226) nicht dem Liegenschaftskataster, sondern ist handgezeichnet, allerdings wohl im Wege des "Durchpausens".

    Die Baugenehmigung ist vom Landkreis Harburg mit der sowohl auf dem Lageplan als auch auf der Bauzeichnung grün eingestempelten Nebenbestimmung versehen worden (Beiakten A zu 1 LA 140/09, Bl. 209, 226):.

    Mit zunächst am 18. Februar 1988 gestelltem Antrag auf Befreiung von Vorschriften der Landschaftsschutzverordnung (Beiakten A zu 1 LA 140/09, Bl. 61) machte der Antragsteller geltend, sein Wohnhaus sei außen mit einer Holzverschalung umgeben, die sehr schadhaft und reparaturanfällig sei.

    Das Lichtbild vom Baumhaus (Beiakte A zu 1 LA 140/09, Bl. 177) zeigt im Übrigen ein voluminöses Holzgebilde, das offenbar nicht - wie der Name andeuten könnte - von einem Baum getragen wird, sondern von einer Stützkonstruktion.

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07
    Ortsteil i.S.v. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 22 ).

    Es kommt weder auf die Zweckbestimmung noch auf die Entstehungsgeschichte der vorhandenen Bebauung an (Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - a.a.O. S. 27).

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 6. November 1968 (- IV C 31.66 -, BVerwGE 31, 22) ausgeführt, Ortsteil sei jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitze und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur sei.

  • OVG Saarland, 12.03.2009 - 2 C 312/08

    Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung im einfachen Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07
    Eine erfolgreiche Heilung setzt entgegen dem Hinweis des Verwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 7. November 2007 (- 2 A 565/06 -) und möglicherweise dem Urteil des OVG Saarlouis vom 12. März 2009 (- 2 C 312/08 -, NJOZ 2009, 2711) in solchen Fällen nicht voraus, dass beide Verfahrensakte erneuert werden.

    Offen bleiben kann unter diesen Umständen, ob ein einfacher Bebauungsplan nicht ohnehin größere Freiheiten für die Ausgestaltung von Planfestsetzungen einräumt als ein qualifizierter Plan (verneinend OVG Saarlouis, Urt. v. 12.3.2009 - 2 C 312/08 -, juris).

    Infolgedessen hat es der VGH München mit Urteil vom 10. August 2006 (- 1 N 04.1371 u.a. -, NVwZ-RR 2007, 447) für unzulässig gehalten, eine zulässige Grundfläche nur für Hauptanlagen festzusetzen und die Nebenanlagen ungeregelt zu lassen (ebenso OVG Saarlouis, Urt. v. 12.3.2009 - 2 C 312/08 -, NJOZ 2009, 2711).

  • VGH Bayern, 07.09.2021 - 1 N 18.870

    Erfolgloses Vorgehen gegen Festsetzungen eines Bebauungsplans "Sondergebiet

    Danach kann ausnahmsweise auch ein Gebäude, das nur dem vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dient, nach Art und Gewicht eine den städtebaulichen Charakter der Umgebung mitbestimmende Baulichkeit darstellen (vgl. SächsOVG, U.v. 6.7.2015 - 1 A 456/14 - juris Rn. 15; U.v. 12.5.2014 - 1 A 795/12 - juris Rn. 20; OVG MV, U.v. 18.4.2012 - 3 L 3/08 - juris Rn. 81; NdsOVG, U.v. 8.9.2010 - 1 KN 129/07 - BauR 2011, 1131; ThürOVG, U.v. 28.5.2003 - 1 KO 42/00 - DÖV 2004, 301).

    Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil kann u.a. eine Bebauung sein, die, wenn sie aufgrund eines Bebauungsplans entstanden wäre, bei einheitlicher Gebietsstruktur auch Baugebiet im Sinn des § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und im Sinn der BauNVO (hier: Baugebietstypus "Wochenendhausgebiet" nach § 10 Abs. 1 BauNVO) wäre (vgl. BVerwG, U.v. 17.2.1984 - 4 C 55.81 - NJW 1984 - 1576 zu einer Kleingartenanlage; SächsOVG, U.v. 6.7.2015 - 1 A 456/14 - juris Rn. 15; U.v. 12.5.2014 - 1 A 795/12 - juris Rn. 20; OVG MV, U.v. 18.4.2012 - 3 L 3/08 - juris Rn. 81; NdsOVG, U.v. 8.9.2010 - 1 KN 129/07 - BauR 2011, 1131; ThürOVG, U.v. 28.5.2003 - 1 KO 42/00 - DÖV 2004, 301; OVG SH, U.v. 17.5.2001 - 1 K 21/98 - NVwZ-RR 2002, 485).

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2014 - 1 LB 100/09

    Eigentümer einer Sache als bauordnungsrechtlich Pflichtiger i.R.e.

    Die Zurückhaltung, in diesen Siedlungen mit der Strenge vorzugehen, die das Bauordnungsrecht grundsätzlich zulässt, beruht darauf, dass die Bauaufsichtsbehörden dort ein in Ansätzen schutzwürdiges Vertrauen auf eine fortbestehende Nutzungsmöglichkeit infolge ihrer langjährigen Untätigkeit anerkennen (vgl. z.B. Senatsurteile v. 11.2.2014 - 1 KN 15/12, 67/12, 141/12 -, juris; Senatsurt. v. 8.9.2012 - 1 KN 129/07 -, DVBl. 2010, 1381 = juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 12 KN 71/08

    Bekanntmachung von Satzungen in Niedersachsen

    Die Antragsgegnerin hat nämlich im Jahr 2008 Ausfertigung und Bekanntmachung in richtiger Reihenfolge (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 24.5.1989 - 4 NB 10.89 -, NVwZ 1990, 258; Beschl. v. 27.1.1999 - 4 B 129.98 -, BauR 1999, 611; NdsOVG, Urt. v. 8.9.2010 - 1 KN 129/07 -, DVBl 2010, 1381) wiederholt.

    Anders als die Antragsgegnerin geltend macht, bezieht sich der Satzteil "von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister" dabei nicht nur auf die Unterzeichnung, sondern auch auf die Bekanntmachung (vgl. Wefelmeier, in: Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen, Bd. I Niedersächsische Gemeindeordnung, § 6 Rn. 41; im Ergebnis auch: Urt. d. 1. Senates des NdsOVG v. 8.9.2010, a. a. O.).

    Dazu reicht etwa eine allgemeine Handlungsanweisung nicht aus (vgl. Urt. des 1. Senates des NdsOVG v. 8.9.2010, a. a. O.).

  • VG Augsburg, 12.10.2011 - Au 4 K 11.57

    Beseitigungsanordnung für Wochenendhütten, Wintergarten, Holzlegeüberdachung und

    Damit kann offen bleiben, ob eine Prägung oder Vorbelastung überhaupt durch rechtswidrige und ungenehmigte Bebauung erfolgen kann (vgl. OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 298 zum Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB).

    Soweit der Klägerbevollmächtigte vorträgt, die streitgegenständlichen baulichen Anlagen ordneten sich deutlich der vorhandenen Bebauung unter (vgl. BVerwG vom 27.10.2004, Az. 4 B 74/04), ist zu berücksichtigen, dass gerade die immer fortschreitende Nachverdichtung einer unorganischen Siedlungsstruktur mit gleichartigen Gebäuden für sich genommen nachgerade den städtebaulich gravierendsten Fall einer Zersiedelung darstellt und nicht anders als unerwünscht angesehen werden kann (OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 303).

    Unabhängig davon darf es sich bei der vorhandenen Bebauung aber nicht selbst um eine zu missbilligende Splittersiedlung handeln (OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 298).

  • VG Augsburg, 12.10.2011 - Au 4 K 11.55

    Beseitigungsanordnung für Wochenendhütte, Gartenhaus (Kinderspielhütte),

    Damit kann offen bleiben, ob eine Prägung oder Vorbelastung überhaupt durch rechtswidrige und ungenehmigte Bebauung erfolgen kann (vgl. OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 298 zum Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB).

    Soweit der Klägerbevollmächtigte vorträgt, die streitgegenständlichen baulichen Anlagen ordneten sich deutlich der vorhandenen Bebauung unter (vgl. BVerwG vom 27.10.2004, Az. 4 B 74/04), ist zu berücksichtigen, dass gerade die immer fortschreitende Nachverdichtung einer unorganischen Siedlungsstruktur mit gleichartigen Gebäuden für sich genommen nachgerade den städtebaulich gravierendsten Fall einer Zersiedelung darstellt und nicht anders als unerwünscht angesehen werden kann (OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 303).

    Unabhängig davon darf es sich bei der vorhandenen Bebauung aber nicht selbst um eine zu missbilligende Splittersiedlung handeln (OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 298).

  • VG Augsburg, 12.10.2011 - Au 4 K 11.40

    Beseitigungsanordnung für Wochenendhütten und überdachten Unterstand im ...

    Damit kann offen bleiben, ob eine Prägung oder Vorbelastung überhaupt durch rechtswidrige und ungenehmigte Bebauung erfolgen kann (vgl. OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 298 zum Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB).

    Soweit der Klägerbevollmächtigte vorträgt, die streitgegenständlichen baulichen Anlagen ordneten sich deutlich der vorhandenen Bebauung unter (vgl. BVerwG vom 27.10.2004, Az. 4 B 74/04), ist zu berücksichtigen, dass gerade die immer fortschreitende Nachverdichtung einer unorganischen Siedlungsstruktur mit gleichartigen Gebäuden für sich genommen nachgerade den städtebaulich gravierendsten Fall einer Zersiedelung darstellt und nicht anders als unerwünscht angesehen werden kann (OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 303).

    Unabhängig davon darf es sich bei der vorhandenen Bebauung aber nicht selbst um eine zu missbilligende Splittersiedlung handeln (OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 298).

  • VG Augsburg, 12.10.2011 - Au 4 K 11.74

    Beseitigungsanordnung für Wochenendhütten, Holzlege

    Damit kann offen bleiben, ob eine Prägung oder Vorbelastung überhaupt durch rechtswidrige und ungenehmigte Bebauung erfolgen kann (vgl. OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 298 zum Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB).

    Soweit der Klägerbevollmächtigte vorträgt, die streitgegenständlichen baulichen Anlagen ordneten sich deutlich der vorhandenen Bebauung unter (vgl. BVerwG vom 27.10.2004, Az. 4 B 74/04), ist zu berücksichtigen, dass gerade die immer fortschreitende Nachverdichtung einer unorganischen Siedlungsstruktur mit gleichartigen Gebäuden für sich genommen nachgerade den städtebaulich gravierendsten Fall einer Zersiedelung darstellt und nicht anders als unerwünscht angesehen werden kann (OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 303).

    Unabhängig davon darf es sich bei der vorhandenen Bebauung aber nicht selbst um eine zu missbilligende Splittersiedlung handeln (OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 298).

  • VG Augsburg, 21.09.2011 - Au 4 K 11.38

    Beseitigungsanordnung für Wochenendhütte einschließlich Anbauten und Einfriedung

    Damit kann offen bleiben, ob eine Prägung oder Vorbelastung überhaupt durch rechtswidrige und ungenehmigte Bebauung erfolgen kann (vgl. OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 298 zum Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB).

    Soweit der Klägerbevollmächtigte vorträgt, die streitgegenständlichen baulichen Anlagen ordneten sich deutlich der vorhandenen Bebauung unter (vgl. BVerwG vom 27.10.2004, Az. 4 B 74/04), ist zu berücksichtigen, dass gerade die immer fortschreitende Nachverdichtung einer unorganischen Siedlungsstruktur mit gleichartigen Gebäuden für sich genommen nachgerade den städtebaulich gravierendsten Fall einer Zersiedelung darstellt und nicht anders als unerwünscht angesehen werden kann (OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 303).

    Unabhängig davon darf es sich bei der vorhandenen Bebauung aber nicht selbst um eine zu missbilligende Splittersiedlung handeln (OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 298).

  • VG Augsburg, 12.10.2011 - Au 4 K 11.56

    Beseitigungsanordnung für Wochenendhütte mit Anbauten, Gerätehütte,

    Damit kann offen bleiben, ob eine Prägung oder Vorbelastung überhaupt durch rechtswidrige und ungenehmigte Bebauung erfolgen kann (vgl. OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 298 zum Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB).

    Soweit der Klägerbevollmächtigte vorträgt, die streitgegenständlichen baulichen Anlagen ordneten sich deutlich der vorhandenen Bebauung unter (vgl. BVerwG vom 27.10.2004, Az. 4 B 74/04), ist zu berücksichtigen, dass gerade die immer fortschreitende Nachverdichtung einer unorganischen Siedlungsstruktur mit gleichartigen Gebäuden für sich genommen nachgerade den städtebaulich gravierendsten Fall einer Zersiedelung darstellt und nicht anders als unerwünscht angesehen werden kann (OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 303).

    Unabhängig davon darf es sich bei der vorhandenen Bebauung aber nicht selbst um eine zu missbilligende Splittersiedlung handeln (OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 298).

  • VG Augsburg, 21.09.2011 - Au 4 K 11.36

    Beseitigungsanordnung für Wochenendhütte

    Damit kann offen bleiben, ob eine Prägung oder Vorbelastung überhaupt durch rechtswidrige und ungenehmigte Bebauung erfolgen kann (vgl. OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 298 zum Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB).

    Soweit der Klägerbevollmächtigte vorträgt, die streitgegenständlichen baulichen Anlagen ordneten sich deutlich der vorhandenen Bebauung unter (vgl. BVerwG vom 27.10.2004, Az. 4 B 74/04), ist zu berücksichtigen, dass gerade die immer fortschreitende Nachverdichtung einer unorganischen Siedlungsstruktur mit gleichartigen Gebäuden für sich genommen nachgerade den städtebaulich gravierendsten Fall einer Zersiedelung darstellt und nicht anders als unerwünscht angesehen werden kann (OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 303).

    Unabhängig davon darf es sich bei der vorhandenen Bebauung aber nicht selbst um eine zu missbilligende Splittersiedlung handeln (OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 298).

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09

    Ermessensüberprüfung in Fällen eines später für unwirksam erklärten

  • VG Augsburg, 12.10.2011 - Au 4 K 11.113

    Beseitigungsanordnung für Wochenendhütte, Trocken-WC, Wohnwagen und Einfriedung

  • VG Augsburg, 21.09.2011 - Au 4 K 11.35

    Beseitigungsanordnung für Wochenendhütte; Geräteschuppen und Einfriedung im ...

  • VG Augsburg, 21.09.2011 - Au 4 K 11.114

    Beseitigungsanordnung für Gebäude (bestehend aus Aufenthaltsraum mit Feuerstätte,

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 12 KN 191/17

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan für einen Windpark;

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 41/17

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Festsetzung eines Sondergebiets für

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2015 - 1 KN 126/13

    Bebauungsplan; Bebauungsplan der Innenentwicklung; beschleunigtes Verfahren;

  • VG Augsburg, 01.02.2012 - Au 4 K 11.400

    Beseitigungsanordnung für Wochenendhaus, Gartenhaus, Holzlagerschuppen,

  • VG Augsburg, 01.02.2012 - Au 4 K 11.399

    Beseitigungsanordnung für Wochenendhaus mit Pultdachanbau, Trocken-WC mit Anbau,

  • VG Augsburg, 01.02.2012 - Au 4 K 11.30

    Beseitigungsanordnung für Holzgebäude im ..., Abschnitt II

  • VG Augsburg, 12.10.2011 - Au 4 K 11.680

    Beseitigungsanordnung für Terrassenüberdachung an Wochenendhütte im ...

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 1 KN 141/12

    Rechtmäßigkeit einer Überplanung einer vorhandenen Siedlung als

  • VG Augsburg, 01.02.2012 - Au 4 K 11.463

    Beseitigungsanordnung für 2 Wochenendhütten mit Pultdachanbau, Trocken-WC,

  • VG Augsburg, 01.02.2012 - Au 4 K 11.465

    Beseitigungsanordnung für Pultdachstadel, Holzstadel, Maschendrahtzaun mit

  • VG Augsburg, 01.02.2012 - Au 4 K 11.409

    Beseitigungsanordnung für Wochenendhütte, Holznebengebäude mit Terrassenvorbau,

  • VG Augsburg, 25.01.2012 - Au 4 K 11.408

    Beseitigungsanordnung für Wochenendhütte, Geräteschuppen, Partyhütte, WC-Häuschen

  • VG Augsburg, 25.01.2012 - Au 4 K 11.495

    Beseitigungsanordnung für Wochenendhütte mit Carport sowie Einfriedung im ...,

  • VG Augsburg, 25.01.2012 - Au 4 K 11.431

    Beseitigungsanordnung für Wochenendhütte mit Anbauten, Gerätehütte, Grillstelle

  • VG Augsburg, 25.01.2012 - Au 4 K 11.370

    Beseitigungsanordnung für Wochenendhütte im ..., Abschnitt VI

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2022 - 1 LB 13/21

    Bauanzeige; Bauanzeigeverfahren; Baugenehmigung; Bestimmtheit; Bestimmtheit,

  • VG München, 13.07.2016 - M 9 K 15.570

    Erfolglose Klage gegen Beseitigungsanordnung für Spielhaus - keine Abweichung von

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 254/09

    Anforderungen an die Ermessensüberprüfung einer Beseitigungsanordnung für ein

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.2012 - 3 K 36/11

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

  • OVG Niedersachsen, 13.08.2013 - 1 KN 69/11

    Möglichkeit der Heilung von Ausfertigungsmängel im ergänzenden Verfahren nach §

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2021 - 1 LB 78/19

    Ausnahme; Bauvoranfrage; Bestimmtheit; gedankliche Schnur; Vordruck

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 3 K 25/10

    Bebauungsplan - Fremdkörperfestsetzung - Festsetzung von höchstzulässiger

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 231/09

    Anordnung der Beseitigung einer Maschendrahteinfriedung auf einem Pachtgrundstück

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 352/07

    Beseitigungsanordnung für bauliche Anlagen in einer Waldsiedlung

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 1 KN 191/17

    Wie ist die Überplanung einer Kompensationsfläche abzuwägen?

  • VGH Bayern, 23.08.2021 - 2 N 20.1181

    Anforderung an die städtebauliche Erforderlichkeit

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 1 PA 143/11

    Verhältnismäßigkeit einer Ersatzvornahme der Behörde bei ggf. fehlender

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2019 - 10 D 102/17

    Bestimmtheit der textlichen Festsetzung zu der Höhe baulicher Anlagen im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2496
OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10 (https://dejure.org/2010,2496)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02.09.2010 - 2 B 215/10 (https://dejure.org/2010,2496)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02. September 2010 - 2 B 215/10 (https://dejure.org/2010,2496)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2496) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 1 Abs 4 BauGB, § 14 BauGB, § 17 Abs 1 BauGB, § 2 Abs 1 BauGB, § 1 Abs 4 BauGB
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Windmessmastes

  • Wolters Kluwer

    Ersetzung eines gemeindlichen Einvernehmens zur Genehmigung eines Windmessmastes; Gewährung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Ersetzung eines gemeindlichen Einvernehmens zur Genehmigung eines Windmessmastes; Gewährung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre

  • ibr-online

    Gewährung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 877 (Ls.)
  • BauR 2010, 2158
  • BauR 2011, 983
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Saarland, 21.02.2008 - 2 R 11/06

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10
    (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.1.2008 - 2 R 11/06 -, BRS 73 Nr. 97, SKZ 2008, 86 und 207, Leitsatz Nr. 25) Dafür gibt es weder nach Aktenlage noch nach dem Vortrag der Beteiligten, auch der Antragstellerin, irgendwelche sachlichen Anhaltspunkte.

    Dass die Wirksamkeit speziell dieser landesplanerischen Zielvorgabe, wie das Verwaltungsgericht in der erstinstanzlichen Entscheidung referiert hat, aus Sicht des Senats in mehrfacher Hinsicht erheblichen grundsätzlichen Bedenken unterliegt, (vgl. auch dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.1.2008 - 2 R 11/06 -, BRS 73 Nr. 97, SKZ 2008, 86 und 207, Leitsatz Nr. 25; zum Erfordernis einer speziellen landesrechtlichen Ermächtigungsnorm und der gesetzlichen Vorgabe zur Festlegung von Eignungsgebieten zuletzt BVerwG, Urteil vom 1.7.2010 - 4 C 6.09 - grundlegend zu den Anforderungen, Befugnissen und Grenzen gemeindlicher Bauleitplanung in dem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BRS 65 Nr. 95, insbesondere auch zu sog. "Alibiplanungen") muss auch daher nicht vertieft werden.

  • OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 3/05

    Normenkontrollantrag gegen Festlegung von Windenergievorranggebieten im

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10
    (vgl. hierzu insgesamt etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 18.5.2006 - 2 N 3/05, 2 N 4/05 und 2 N 3/06 -, BRS 70 Nr. 56).

    Bestehen also bereits insofern nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand keine Bedenken gegen die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Windmessrades am Maßstab des § 35 BauGB, so bedarf es, da es sich um ein raumordnerisch am Maßstab des einschlägigen Teilabschnitts Umwelt des Landesentwicklungsplans (LEP Umwelt 2004) (vgl. hierzu insgesamt etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 15.5.2006 - 2 N 3/05, 2 N 4/05 und 2 N 3/06 -, BRS 70 Nr. 56) "plankonform" innerhalb eines darin festgelegten Vorranggebiets für Windenergie (VE) zu verwirklichendes Vorhaben handelt, das von daher von vorneherein keiner Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in Verbindung mit der Ziffer 69 im Textteil ("A") des LEP Umwelt 2004 (vgl. dazu Amtsblatt des Saarlandes 2004, 1574, 1587) nach dem so genannten Darstellungsprivileg unterliegt, keiner Auseinandersetzung mit den Fragen, ob es sich zum einen bei dem Windmessmast um eine am Maßstab des § 3 Nr. 6 ROG "raumbedeutsame" Anlage im Verständnis des § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB handelt und ob zum anderen die Vorranggebietsfestlegung (VE) im zeichnerischen Teil ("B") des LEP Umwelt 2004 überhaupt rechtsverbindlich ist und - gegenüber nicht planungskonformen Vorhaben mit Standorten außerhalb des Vorranggebiets - eine Ausschlusswirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erzeugen kann.

  • OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 4/05
    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10
    (vgl. hierzu insgesamt etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 18.5.2006 - 2 N 3/05, 2 N 4/05 und 2 N 3/06 -, BRS 70 Nr. 56).

    Bestehen also bereits insofern nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand keine Bedenken gegen die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Windmessrades am Maßstab des § 35 BauGB, so bedarf es, da es sich um ein raumordnerisch am Maßstab des einschlägigen Teilabschnitts Umwelt des Landesentwicklungsplans (LEP Umwelt 2004) (vgl. hierzu insgesamt etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 15.5.2006 - 2 N 3/05, 2 N 4/05 und 2 N 3/06 -, BRS 70 Nr. 56) "plankonform" innerhalb eines darin festgelegten Vorranggebiets für Windenergie (VE) zu verwirklichendes Vorhaben handelt, das von daher von vorneherein keiner Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in Verbindung mit der Ziffer 69 im Textteil ("A") des LEP Umwelt 2004 (vgl. dazu Amtsblatt des Saarlandes 2004, 1574, 1587) nach dem so genannten Darstellungsprivileg unterliegt, keiner Auseinandersetzung mit den Fragen, ob es sich zum einen bei dem Windmessmast um eine am Maßstab des § 3 Nr. 6 ROG "raumbedeutsame" Anlage im Verständnis des § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB handelt und ob zum anderen die Vorranggebietsfestlegung (VE) im zeichnerischen Teil ("B") des LEP Umwelt 2004 überhaupt rechtsverbindlich ist und - gegenüber nicht planungskonformen Vorhaben mit Standorten außerhalb des Vorranggebiets - eine Ausschlusswirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erzeugen kann.

  • OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 3/06
    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10
    (vgl. hierzu insgesamt etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 18.5.2006 - 2 N 3/05, 2 N 4/05 und 2 N 3/06 -, BRS 70 Nr. 56).

    Bestehen also bereits insofern nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand keine Bedenken gegen die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Windmessrades am Maßstab des § 35 BauGB, so bedarf es, da es sich um ein raumordnerisch am Maßstab des einschlägigen Teilabschnitts Umwelt des Landesentwicklungsplans (LEP Umwelt 2004) (vgl. hierzu insgesamt etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 15.5.2006 - 2 N 3/05, 2 N 4/05 und 2 N 3/06 -, BRS 70 Nr. 56) "plankonform" innerhalb eines darin festgelegten Vorranggebiets für Windenergie (VE) zu verwirklichendes Vorhaben handelt, das von daher von vorneherein keiner Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in Verbindung mit der Ziffer 69 im Textteil ("A") des LEP Umwelt 2004 (vgl. dazu Amtsblatt des Saarlandes 2004, 1574, 1587) nach dem so genannten Darstellungsprivileg unterliegt, keiner Auseinandersetzung mit den Fragen, ob es sich zum einen bei dem Windmessmast um eine am Maßstab des § 3 Nr. 6 ROG "raumbedeutsame" Anlage im Verständnis des § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB handelt und ob zum anderen die Vorranggebietsfestlegung (VE) im zeichnerischen Teil ("B") des LEP Umwelt 2004 überhaupt rechtsverbindlich ist und - gegenüber nicht planungskonformen Vorhaben mit Standorten außerhalb des Vorranggebiets - eine Ausschlusswirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erzeugen kann.

  • VG Saarlouis, 10.06.2010 - 5 L 535/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für einen Windmessmast, mit

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10
    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 10. Juni 2010 - 5 L 535/10 - abgeändert und der Antrag zurückgewiesen.

    Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 10.6.2010 - 5 L 535/10 - ist zulässig und begründet.

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10
    Dass die Wirksamkeit speziell dieser landesplanerischen Zielvorgabe, wie das Verwaltungsgericht in der erstinstanzlichen Entscheidung referiert hat, aus Sicht des Senats in mehrfacher Hinsicht erheblichen grundsätzlichen Bedenken unterliegt, (vgl. auch dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.1.2008 - 2 R 11/06 -, BRS 73 Nr. 97, SKZ 2008, 86 und 207, Leitsatz Nr. 25; zum Erfordernis einer speziellen landesrechtlichen Ermächtigungsnorm und der gesetzlichen Vorgabe zur Festlegung von Eignungsgebieten zuletzt BVerwG, Urteil vom 1.7.2010 - 4 C 6.09 - grundlegend zu den Anforderungen, Befugnissen und Grenzen gemeindlicher Bauleitplanung in dem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BRS 65 Nr. 95, insbesondere auch zu sog. "Alibiplanungen") muss auch daher nicht vertieft werden.
  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 6.09

    Windenergieanlage; Ausschlusswirkung; Vorranggebiet; Vorbehaltsgebiet;

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10
    Dass die Wirksamkeit speziell dieser landesplanerischen Zielvorgabe, wie das Verwaltungsgericht in der erstinstanzlichen Entscheidung referiert hat, aus Sicht des Senats in mehrfacher Hinsicht erheblichen grundsätzlichen Bedenken unterliegt, (vgl. auch dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.1.2008 - 2 R 11/06 -, BRS 73 Nr. 97, SKZ 2008, 86 und 207, Leitsatz Nr. 25; zum Erfordernis einer speziellen landesrechtlichen Ermächtigungsnorm und der gesetzlichen Vorgabe zur Festlegung von Eignungsgebieten zuletzt BVerwG, Urteil vom 1.7.2010 - 4 C 6.09 - grundlegend zu den Anforderungen, Befugnissen und Grenzen gemeindlicher Bauleitplanung in dem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BRS 65 Nr. 95, insbesondere auch zu sog. "Alibiplanungen") muss auch daher nicht vertieft werden.
  • OVG Saarland, 09.04.2008 - 2 C 309/07

    Erlass einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10
    (vgl. hierzu im Einzelnen OVG des Saarlandes, Urteile vom 9.4.2008 - 2 C 309/07 -, SKZ 2008, 256, vom 31.3.2003 - 1 N 1/03 -, SKZ 2003, 152, und insbesondere vom 14.4.2004 - 1 N 1/04 -, SKZ 2004, 155, jeweils zu Veränderungssperren (§ 14 BauGB)) Irgendwelche in den immerhin nunmehr vier Jahren seit dem Aufstellungsbeschluss konkretisierten oder fortgeschriebenen Planungsziele lassen sich den Akten nicht entnehmen.
  • OVG Niedersachsen, 09.03.1999 - 1 M 405/99

    Aufschiebende Wirkung; Widerspruch einer Gemeinde; Widerspruch gegen eine

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10
    (vgl. auch hierzu den vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss des OVG Lüneburg vom 9.3.1999 - 1 M 405/99 -, BRS 62 Nr. 177, wo im Übrigen die nachträgliche Sofortvollzugsanordnung von der Behörde bis zum Erlass der Beschwerdeentscheidung nachgeholt worden war, so dass es letztlich auf die Frage der Reichweite des § 212a Abs. 1 BauGB dort nicht (mehr) ankam).
  • OVG Saarland, 13.04.1993 - 2 W 5/93

    Baunachbarrechtliche Streitigkeit; Nachbarantrag; Vorläufiger Rechtsschutz;

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10
    Zu einer abschließenden Überprüfung der Geltung der Vorranggebietsfestlegungen (VE) im LEP Umwelt 2004 sieht sich der Senat im Rahmen des vorliegenden Aussetzungsverfahrens nicht veranlasst, zumal Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig keinen Raum für eine inzidente Gültigkeitskontrolle von untergesetzlichen Rechtsnormen bieten (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 -, SKZ 1993, 273, vom 19.4.1995 - 2 W 8/95 - und vom 18.7.1995 - 2 W 31/95 -, SKZ 1996, 112, Leitsatz Nr. 12, jeweils zu gemeindlichen Bebauungsplänen) und es im konkreten Fall im Ergebnis auf die Beantwortung der Frage nicht ankommt.
  • OVG Saarland, 14.04.2004 - 1 N 1/04

    Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers für die Durchführung eines

  • OVG Saarland, 31.03.2003 - 1 N 1/03

    Nichtigkeit der Satzung über eine Veränderungssperre für den künftigen

  • BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07

    Außenbereich; Windenergieanlage; Photovoltaikanlage; Solaranlage; kombinierte

  • KG, 23.09.2003 - 1 W 34/03

    Eintragung in Personenstandsbuch: Schreibweise eines fremdsprachigen Buchstabens,

  • OVG Saarland, 26.01.2007 - 2 W 27/06

    Vorläufiger Nachbarrechtsschutz gegen Blockheizkraftwerk im allgemeinen

  • OVG Saarland, 15.01.2009 - 2 B 376/08

    Nachbarschutz gegen Leergutlager; Streitwert

  • VGH Bayern, 18.07.1995 - 2 CS 95.1918
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1997 - 10 B 1869/97

    Gemeinde; Baugenehmigung; Antrag; Planungshoheit; Zulässigkeit von Doppelhäusern;

  • OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 1 W 42/03

    Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung zur Sicherung von

  • OVG Saarland, 06.09.2004 - 1 W 26/04
  • OVG Saarland, 25.03.2011 - 2 B 100/11

    Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens

    (vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24 mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur) Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2018 - 10 S 40.17

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen Baugenehmigung;

    Dritter im Sinne des § 80a VwGO und des § 212a Abs. 1 BauGB kann auch die Antragstellerin als Gemeinde sein, die sich gegen die unter Ersetzung des von ihr versagten Einvernehmens erteilte Baugenehmigung wendet (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand 10/2017, § 36 Rn. 47; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2. September 2010 - 2 B 215/10 -, juris Ls. 4 u. Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Mai 1998 - 5 S 465/98 -, juris Rn. 8).
  • OVG Saarland, 02.08.2018 - 2 B 170/18

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch Vorbescheid

    Der Vorbescheid des Antragsgegners vom 21.12.2017 beinhaltet keine "bauaufsichtliche Zulassung" des Bauvorhabens des Beigeladenen im Verständnis des § 212a Abs. 1 BauGB.(vgl. zur grundsätzlichen Anwendbarkeit der Vorschrift auf Widersprüche und - gegebenenfalls - Anfechtungsklagen von Gemeinden, die sich unter Geltendmachung einer Verletzung ihres gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 117 Abs. 3 SVerf) gegen eine Baugenehmigung wenden, OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.6.2018 - 2 B 104/18 -, vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, BRS 79 Nr. 162, vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BRS 78 Nr. 165, vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, und vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, SKZ 2011, 168; entsprechend für die mit Konzentrationswirkung versehene immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen Beschluss vom 25.7.2014 - 2 B 288/14 -, BRS 82 Nr. 165) Für diese Interpretation der Vorschrift spricht der primär prozess- und verfahrensrechtliche Regelungszusammenhang (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
  • OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11

    Rechtsschutz von Gemeinden gegen Ersetzung ihres Einvernehmens; Baugenehmigung

    "Dritter" im Verständnis des § 212a Abs. 1 BauGB ist auch eine Standortgemeinde, die sich unter Berufung auf die der formalen Absicherung der gemeindlichen Planungshoheit (§ 2 Abs. 1 BauGB) dienenden Bestimmungen in § 36 BauGB gegen eine ohne ihr Einvernehmen erteilte bauaufsichtliche Zulassung eines Bauvorhabens wendet.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11, SKZ 2011, 168, und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, SKZ 2011, 262, dazu allgemein Bitz, Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren und die Rechtsschutzmöglichkeiten der Kommunen, SKZ 2011, 147) Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.

    Die Vorgaben für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des streitigen Bauvorhabens ergeben sich aller Voraussicht nach aus dem § 34 BauGB, da sich der das Baugrundstück erfassende Bebauungsplan "Hauptstraße/ I Straße" auf eine Festsetzung über den Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente des Einzelhandels (§ 9 Abs. 2a BauGB) beschränkt und im Übrigen sogar ausdrücklich auf den § 34 BauGB verweist.(vgl. allgemein OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, wonach Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig keinen Raum für eine inzidente Gültigkeitskontrolle hinsichtlich untergesetzlicher Rechtsnormen bieten, mit weiteren Nachweisen) Daher muss auch nicht weiter hinterfragt werden, ob der konkreten Formulierung der Verfahrensvermerke auf der Planurkunde die gebotene zeitliche Staffelung zwischen Ausfertigung und Bekanntmachung dieses Plans entnommen werden kann,(vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34 = BRS 71 Nr. 37) zumal gerade mit Blick auf den genannten Verweis auf § 34 BauGB weder Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass der damit geänderte Bebauungsplan "In der I " für den Fall der Ungültigkeit hätte weiter gelten sollen und dass dieser insoweit verfahrensrechtlich mit Blick auf den § 63 LBO 2004 eine andere Einordnung des Vorhabens gerechtfertigt hätte, noch dafür, dass der insoweit teilweise aufgehobene Bebauungsplan in materieller Hinsicht Festsetzungen enthielt, aus denen sich eine weitergehende Zulässigkeit des Bauvorhabens der Beigeladenen hätte ergeben können.

  • OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11

    Aussetzungsantrag der Standortgemeinde gegen eine unter Ersetzung ihres

    Der Ausschluss des Suspensiveffekts für Rechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen durch § 212a Abs. 1 BauGB erfasst auch Widersprüche und - gegebenenfalls - Anfechtungsklagen von Gemeinden, die sich unter Geltendmachung einer Verletzung ihres gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 117 Abs. 3 SVerf) gegen eine Baugenehmigung wenden (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, und vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, SKZ 2011, 168).

    Der Ausschluss des Suspensiveffekts für Rechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen durch § 212a Abs. 1 BauGB erfasst auch Widersprüche und - gegebenenfalls - Anfechtungsklagen von Gemeinden, die sich unter Geltendmachung einer Verletzung ihres gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 117 Abs. 3 SVerf) gegen eine Baugenehmigung wenden.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, und zuletzt vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, SKZ 2011, 168) Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 gilt das auch hinsichtlich einer im Einzelfall erfolgten Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Untere Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage des § 72 Abs. 1 LBO 2004.(vgl. zu dem insoweit vom Landesgesetzgeber in § 73 Abs. 3 Satz 1 LBO 2004 gewählten integrativen Ansatz für die Ersetzung des Einvernehmens auch Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp VI Rn 103).

  • OVG Saarland, 20.05.2011 - 2 B 198/11

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; Windkraftanlage

    Der Beschluss des beschließenden Senates vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 - sei nicht einschlägig, weil er eine Baugenehmigung betreffe.

    Insofern ist festzustellen, dass die Gültigkeit der VE- Festlegungen im vorliegenden Verfahren durch die Rüge des Antragstellers, diese Vorranggebiete seien völlig ungeeignet, nicht durchgreifend in Frage gestellt werden kann, denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senates bieten Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes regelmäßig - und entgegen der Meinung des Antragstellers nicht nur mit Blick auf Baugenehmigungen - keinen Raum für eine inzidente Gültigkeitskontrolle von untergesetzlichen Rechtsnormen(4Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 - m.w.N.); hiervon abzuweichen ist angesichts einer bei der vorliegenden Fallgestaltung notwendigerweise eingehenden Prüfung der landesplanerischen VE-Festlegungen nicht angezeigt.

  • OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 29/13

    Abstandsflächenberechnung bei "gestaffelten" Wänden - Mehrfamilienhaus

    Abwehrrechte gegen ein genehmigtes Bauvorhaben können sich vielmehr nur aus solchen Vorschriften ergeben, die materielle Anforderungen an dieses Vorhaben enthalten und zudem nachbarschützend sind.(vgl. hierzu allgemein Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp XI Rn 95 ff.; dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, BRS 76 Nr. 98 = BauR 2011, 983, dort zur Abgrenzung von baurechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbedürftigkeit einer Anlage) Unter dem letztgenannten Aspekt gibt es nach gegenwärtigem Erkenntnisstand nach wie vor keine Anhaltspunkte dafür, dass die Antragsgegnerin beziehungsweise ihr Stadtrat als das für den Erlass der Satzung über den Bebauungsplan zustände Organ (§§ 10 Abs. 1 BauGB, 35 Nr. 12 KSVG) dieser die Gebäudehöhe mitbestimmenden Festsetzung in dem zumindest im Eilrechtsschutzverfahren mangels evidenter Gültigkeitsbedenken maßgeblichen Bebauungsplan "W.", jedenfalls was die Antragsteller als seitliche Nachbarn anbelangt, ausnahmsweise eine nachbarschützende Wirkung beigemessen hat.
  • OVG Saarland, 25.07.2014 - 2 B 288/14

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen; Ersetzung

    Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11, SKZ 2011, 168, vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, SKZ 2011, 262, und vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, SKZ 2012, 65 ff.) Diese Regeln über die Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens und die in diesen Fällen eröffneten Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinden gelten entsprechend, wenn - wie hier - über die Zulässigkeit des Vorhabens unter Einschluss der bauplanungsrechtlichen Anforderungen in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren entschieden wird (§§ 72 Abs. 5 LBO 2004, 13, 19 BImSchG i.V.m. §§ 1, 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 4. BImSchV, Nr. 1.6.2 im Anhang 1).
  • OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 30/13

    Abstandsflächenberechnung bei "gestaffelten" Wänden (Mehrfamilienhaus)

    Abwehrrechte gegen ein genehmigtes Bauvorhaben können sich vielmehr nur aus solchen Vorschriften ergeben, die materielle Anforderungen an dieses Vorhaben enthalten und zudem nachbarschützend sind.(vgl. hierzu allgemein Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp XI Rn 95 ff.; dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, BRS 76 Nr. 98 = BauR 2011, 983, dort zur Abgrenzung von baurechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbedürftigkeit einer Anlage) Unter dem letztgenannten Aspekt gibt es nach gegenwärtigem Erkenntnisstand nach wie vor keine Anhaltspunkte dafür, dass die Antragsgegnerin beziehungsweise ihr Stadtrat als das für den Erlass der Satzung über den Bebauungsplan zuständige Organ (§§ 10 Abs. 1 BauGB, 35 Nr. 12 KSVG) dieser die Gebäudehöhe mitbestimmenden Festsetzung in dem zumindest im Eilrechtsschutzverfahren mangels evidenter Gültigkeitsbedenken maßgeblichen Bebauungsplan "W.", jedenfalls was die Antragstellerin als seitliche Nachbarin anbelangt, ausnahmsweise eine nachbarschützende Wirkung beigemessen hat.
  • OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18

    Beteiligungsrechte der Gemeinde; Genehmigung einer Spielhalle

    "Dritter" im Verständnis des § 212a Abs. 1 BauGB ist auch eine Standortgemeinde, die sich unter Berufung auf die der formalen Absicherung der gemeindlichen Planungshoheit (§ 2 Abs. 1 BauGB) dienenden Bestimmungen in § 36 BauGB gegen eine ohne ihr Einvernehmen erteilte bauaufsichtliche Zulassung eines Bauvorhabens wendet.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11, SKZ 2011, 168, und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, SKZ 2011, 262, dazu allgemein Bitz, Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren und die Rechtsschutzmöglichkeiten der Kommunen, SKZ 2011, 147) Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.02.2020 - 1 MB 24/19

    Radaranlage als Anlage im Sinne des § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB

  • VG Saarlouis, 16.02.2011 - 3 L 2343/10

    Einstweiliger Rechtsschutz vor Bürgerbegehren

  • VG Schleswig, 04.11.2022 - 2 B 55/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung von

  • VG Saarlouis, 24.04.2013 - 5 K 473/12

    Verpflichtung zur Erteilung von Baugenehmigungen trotz Veränderungssperre

  • VG Cottbus, 16.11.2018 - 3 L 606/18

    Aufschiebender Wirkung des Widerspruchs der Gemeinde gegen eine Baugenehmigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4911
VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09 (https://dejure.org/2010,4911)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.09.2010 - 3 S 1381/09 (https://dejure.org/2010,4911)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. September 2010 - 3 S 1381/09 (https://dejure.org/2010,4911)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4911) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Verhältnismäßigkeit der Ausweisung einer privaten Grün- und Bauverbotsfläche aus Gründen des Ortsbildschutzes

  • Wolters Kluwer

    Verhältnismäßigkeit der Ausweisung einer privaten Grün- und Bauverbotsfläche aus Ortsbildschutzgründen gegenüber einem Interesse des Eigentümers an der Bebauung eines Teils dieser bisheriger Innenbereichsfläche mit einem Wohnhaus; Sicherung eines Bauerngartens und freie ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verhältnismäßigkeit der Ausweisung einer privaten Grün- und Bauverbotsfläche aus Ortsbildschutzgründen gegenüber einem Interesse des Eigentümers an der Bebauung eines Teils dieser bisheriger Innenbereichsfläche mit einem Wohnhaus; Sicherung eines Bauerngartens und freie ...

  • ibr-online

    Nutzungseinschränkung durch B-Plan: Verhältnismäßigkeit?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 2158 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09
    So durfte das Festsetzungsinstrument eines privaten Hausgartens nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB eingesetzt werden, um die von der Beigeladenen gewünschte städtebauliche Funktion der als ortsbildprägend angesehenen Freifläche zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 18.05.2001 - 4 CN 4.00 -, BauR 2001, 1692 ff. = NVwZ 2001, 1043 ff.).

    Geschützt werden soll nicht das Hofgebäude selbst, sondern die freie Blickbeziehung auf dieses Gebäude zwecks Sicherung und Gestaltung des Landschafts- und Ortsbildes (zur städtebaulichen Rechtfertigung solcher auf die Freihaltung von Sichtschneisen auf Baudenkmälern gerichteten Festsetzungen vgl. BVerwG, Urteil vom 18.05.2001 a.a.O.; zum bodenrechtlichen Ansatz des Denkmalschutzes vgl. auch Urteil des Senats vom 22.06.2010 - 3 S 1391/08 - Juris).

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09
    Demgemäß ist stets zu prüfen, ob die mit der Festsetzung zulässigerweise verfolgten Zwecke nicht auch unter einer weitergehenden Schonung des Grundbesitzes des betroffenen Eigentümers zu erreichen wären und ob es hierbei etwa ausreicht, einen festgesetzten Grünstreifen zu verschmälern (dazu BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, NVwZ 2003, 350 f.).

    Dem schutzwürdigen Interesse des Eigentümers an der bisherigen Grundstücksnutzung ist nur dann Rechnung getragen, wenn für die "baulandentziehende" Festsetzung gerade an dieser Stelle sachlich einleuchtende Gründe bestehen, wenn etwa die Örtlichkeiten die planerische Lösung auch in diesem Bereich "mehr oder minder vorzeichnen" (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2008 - 3 S 2588/06

    Normenkontrolle eines Straßen- und Baufluchtenplanes alten badischen Rechts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09
    Der Schutz des besonderen Charakters einer Grünfläche aus Gründen des Ortsbild- oder Landschaftsschutzes kann sich jedenfalls dann gegenüber Eigentümerinteressen durchsetzen, wenn die Fläche schon bisher nicht bebaubar war (vgl. Urteil des Senats vom 12.03.2008 - 3 S 2588/06 -, VBlBW 2009, 17 ff. [Schutz einer landschaftstypischen Obstbaumwiese]).

    Die gleichen Maßstäbe haben dann zu gelten, wenn - wie hier - das Orts- oder Landschaftsbild zwecks Freihaltung von Sichtbeziehungen und zwecks Aufrechterhaltung einer nur aufgelockerten Bebauung geschützt werden soll (Senatsurteil vom 12.03.2008 a.a.O. [Schutz einer hochwertigen Aussicht auf Schwarzwaldberge]).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1995 - 4 S 1610/95

    Zum Vorverfahrenserfordernis bei einer Untätigkeitsklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09
    Die Frage nach einer Aussetzung des Verfahrens nach § 75 Satz 3 VwGO stelle sich angesichts der Bescheidung der Bauvoranfrage nicht mehr und auch eine Aussetzung zur Durchführung des Widerspruchsverfahrens sei gemäß der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 17.07.2005 - 4 S 1610/95 -, VBlBW 1996, 95) nicht vorzunehmen.

    Das Verwaltungsgericht hat insofern zutreffend auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Beschluss vom 17.07.1995 - 4 S 1610/95 -, VBlBW 1996, 97 f. hingewiesen.

  • BVerwG, 29.03.1993 - 4 NB 10.91

    Normenkontrolle - Bebauungsplan - Rechtsschutzbedürfnis - Nichtvorlagebeschwerde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09
    Denn es ist davon auszugehen, dass der Gemeinderat der Beigeladenen unter Berücksichtigung des vorliegenden Urteils zumindest für diesen Bereich eine andere Planungsentscheidung treffen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.03.1993 - 4 NB 10.91 -, BRS 55 Nr. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 3 S 1391/08

    Bedeutung des Landschaftsbildes bei Erlass einer Veränderungssperre

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09
    Geschützt werden soll nicht das Hofgebäude selbst, sondern die freie Blickbeziehung auf dieses Gebäude zwecks Sicherung und Gestaltung des Landschafts- und Ortsbildes (zur städtebaulichen Rechtfertigung solcher auf die Freihaltung von Sichtschneisen auf Baudenkmälern gerichteten Festsetzungen vgl. BVerwG, Urteil vom 18.05.2001 a.a.O.; zum bodenrechtlichen Ansatz des Denkmalschutzes vgl. auch Urteil des Senats vom 22.06.2010 - 3 S 1391/08 - Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.1993 - 8 S 2096/92

    Wirkung einer gemeindlichen Satzung über die Grenzen der im Zusammenhang bebauten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09
    Denn diese hat keine konstitutive, sondern letztlich nur deklaratorische Bedeutung, indem sie - einem feststellenden Verwaltungsakt vergleichbar - die Grenzen des Innenbereichs nachzeichnet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.05.1993 - 8 S 2096/92 -, VBlBW 1994, 379 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2006 - 2 S 106.05

    Anforderungen an die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Bebauung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09
    Darauf, dass eine Klarstellungssatzung in zweifelhaften Abgrenzungsfällen die Baugenehmigungsbehörde gleichwohl bindet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.03.2006 - OVG 2 S 106.05 -, Juris), kommt es vorliegend nicht an, denn das Baugrundstück liegt nicht in einem umstrittenen Grenzbereich zwischen Innen- und Außenbereich, sondern unstreitig inmitten des Bebauungszusammenhangs von Dietenbach.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1994 - 8 S 187/94

    Wiederaufnahme eines Normenkontrollverfahrens; Abrundungssatzung - Zuordnung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09
    Denn diese hat keine konstitutive, sondern letztlich nur deklaratorische Bedeutung, indem sie - einem feststellenden Verwaltungsakt vergleichbar - die Grenzen des Innenbereichs nachzeichnet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.05.1993 - 8 S 2096/92 -, VBlBW 1994, 379 f.).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09
    Die für den Baulandentzug maßgeblichen öffentlichen Belange müssen gewichtig sein und die Einschränkung der Eigentümerbefugnisse darf nicht weiter gehen, als der Schutzzweck reicht (BVerfG, Beschluss vom 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226 ff.).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der

  • BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 1.08

    § 9 Abs. 1 Nr. 26 Baugesetzbuch ( BauGB ) als Rechtsgrundlage für die Festsetzung

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 881/06

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2010 - 1 S 585/10

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für eine Photovoltaikanlage auf einer Scheune

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1993 - 3 S 1631/91

    Bebauungsplan - Ausfertigungsdatum; Ausweisung einer privaten Grünanlage mit

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2023 - 14 S 891/22

    Festsetzung von "privaten Grünflächen" in einem Bebauungsplan; Anpassung an den

    Dem schutzwürdigen Interesse des Eigentümers an der bisherigen Grundstücksnutzung ist nur dann ausreichend Rechnung getragen, wenn für die "baulandentziehende" Festsetzung gerade an dieser Stelle sachlich einleuchtende Gründe bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727 - juris Rn. 21; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.09.2010 - 3 S 1381/09 - juris Rn. 23).

    Jedenfalls mit dieser Zielsetzung erweist sich die Festsetzung der privaten Grünflächen als verhältnismäßig (vgl. zur Frage der Verhältnismäßigkeit von Grünflächenfestsetzungen, die anders als hier allein dem Ortsbildschutz dienen, BVerwG, Urteil vom 18.05.2001 - 4 CN 4.00 - BVerwGE 114, 247, juris Rn. 7 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.07.2022 - 5 S 2926/20 VBlBW 2023, 160, juris Rn. 55; Urteil vom 08.09.2010 - 3 S 1381/09 - juris Rn. 23 ff. m. w. N.).

    Es bestanden demnach und unter Berücksichtigung des konkret betroffenen Straßenquartiers sachlich einleuchtende Gründe dafür, die "baulandentziehende" Festsetzung gerade an dieser Stelle vorzunehmen (vgl. zu den Bedingungen im Quartier bereits oben unter I.5.; zu dem genannten Maßstab erneut BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727 - juris Rn. 21; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.09.2010 - 3 S 1381/09 - juris Rn. 23, und oben a)).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 3 S 198/12

    Normenkontrollverfahren - Überplanung einer baulich nicht vorgenutzten

    Die Festsetzung einer privaten Grünfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB setzt im Wesentlichen eine eigenständige städtebauliche Funktion dieser Fläche voraus sowie eine ausreichende Gewichtigkeit dieser Funktion, die entgegenstehende Eigentumsbelange überwiegt (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 23.4.2013 - 1 N 10.1241 - juris m.w.N., Urt. des Senats v. 8.9.2010 - 3 S 1381/09 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2015 - 10 A 3.13

    Normenkontrolle; Festsetzung von Grünfläche auf Bauland; Waldsiedlung;

    Der Entzug von Baulandqualität kann sich für den Betroffenen wie eine (Teil-)Enteignung auswirken, weshalb die maßgeblichen öffentlichen Belange gewichtig sein müssen und die Einschränkung der Eigentümerbefugnisse nicht weitergehen darf, als der Schutzzweck reicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 -, juris Rn. 18, 21; VGH BW, Urteil vom 8. September 2010 - 3 S 1381/09 -, juris Rn. 23; HessVGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 C 713/09.N -, juris Rn. 52).

    Allerdings gilt im Rahmen der Abwägung für den Entzug von Baulandqualität ein wesentlich strengerer Maßstab, als es bei der Beschränkung der Nutzung nicht bebaubarer Flächen der Fall wäre (vgl. VGH BW, Urteil vom 8. September 2010 - 3 S 1381/09 -, juris Rn. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2015 - 5 S 1047/14

    Festsetzung einer von Bebauung freizuhaltenden Fläche für ein

    Schon deshalb ist der vorliegende Fall nicht mit demjenigen vergleichbar, den der erkennende Gerichtshof mit dem von den Antragstellern mehrfach zitierten Urteil vom 08.09.2010 (- 3 S 1381/09 -, juris) entschieden hat.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2019 - 8 C 10121/19

    Bauplanungsfestsetzung einer privaten Grünfläche

    Insbesondere dann, wenn durch diese Festsetzung eine bestehende Bebauungsmöglichkeit genommen wird, bedarf es besonders gewichtiger Gründe, die diese Einschränkung rechtfertigen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 -, NVwZ 2003, 727 und juris, Rn. 18; VGH BW, Urteil vom 8. September 2010 - 3 S 1381/09 -, juris, Rn. 23; OVG Nds., Urteil vom 24. November 2010 - 1 KN 266/07 -, DVBl. 2011, 292 und juris, Rn. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2012 - 8 S 1300/09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Abwägungsmangel bei Überplanung; Einschränkung

    An das Gewicht des öffentlichen Interesses am Erhalt des jeweiligen Orts- und Landschaftsbildes und an das Ausmaß der damit begründeten baulichen Einschränkungen sind aber mit Blick auf das Eigentumsgrundrecht des Art. 14 Abs. 1 GG höhere Anforderungen zu stellen, wenn die Festsetzungen bestehendes Baurecht einschränken oder sie in ihren Wirkungen - wie hier durch erhebliche Rücknahme der Baugrenzen - gar einem Baulandentzug jedenfalls partiell gleichkommen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.09.2010 - 3 S 1381/09 - BauR 2010, 2158 zu einer Freihalteplanung zum Schutz eines Bauerngartens m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 3 S 1666/08

    Einhaltung von Mischgebietsrichtwerten durch passive Maßnahmen am Gebäude;

    Die für den Baulandentzug maßgeblichen öffentlichen Belange müssen gewichtig sein und die Einschränkung der Eigentümerbefugnisse darf nicht weiter gehen, als der Schutzzweck reicht (BVerfG, Beschluss vom 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226 ff.; Urteil des Senats vom 08.09.2010 - 3 S 1381/09 -, Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Neustadt, 07.09.2010 - 3 L 849/10.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16468
VG Neustadt, 07.09.2010 - 3 L 849/10.NW (https://dejure.org/2010,16468)
VG Neustadt, Entscheidung vom 07.09.2010 - 3 L 849/10.NW (https://dejure.org/2010,16468)
VG Neustadt, Entscheidung vom 07. September 2010 - 3 L 849/10.NW (https://dejure.org/2010,16468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,16468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 162 Abs 1 S 2 BauGB, § 163 Abs 1 S 1 BauGB, § 114 VwGO
    Ermessen der Behörde, ob sie eine Teilaufhebungssatzung oder Abgeschlossenheitserklärung erlässt; keine Ergänzung der Ermessenserwägungen durch reinen Sachvortrag

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über den Erlass einer Teilaufhebungssatzung für das betreffende Teilgebiet bzw. einer Abgeschlossenheitserklärung für ein einzelnes Grundstück nach faktischem Abschluss der Sanierung mehrerer im Sanierungsgebiet gelegener Grundstücke; Erforderlichkeit einer ...

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Sanierungsgebiet "Hemshof" in Ludwigshafen: Eilanträge erfolgreich

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 2158
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.12.1995 - 4 B 281.95

    Städtebauliche Sanierungsmaßnahme - Förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet -

    Auszug aus VG Neustadt, 07.09.2010 - 3 L 849/10
    Umgekehrt trägt § 163 Abs. 1 Satz 2 BauGB dem Interesse des Grundstückseigentümers an einem zügigen Abschluss der Sanierung und der Befreiung von den mit der Aufnahme in ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet einhergehenden Belastungen und Beschränkungen Rechnung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 1995 - 4 B 281/95 -, NVwZ-RR 1996, 629).

    Bereits aus diesem abgestuften Regelungskonzept folgt, dass die in den §§ 162, 163 BauGB geregelten Modalitäten des Sanierungsabschlusses i.S.d. § 154 Abs. 3 Satz 1 BauGB in einem Verhältnis der Praktikabilität und Verhältnismäßigkeit zueinander stehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90

    Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe

    Auszug aus VG Neustadt, 07.09.2010 - 3 L 849/10
    Da am Sofortvollzug eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes kein öffentliches Interesse besteht, bedarf es hier keiner Entscheidung darüber, ob die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Abschlusserklärung vom 10. Juni 2010 schon deshalb im öffentlichen Interesse i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO liegt, weil er die Voraussetzung für die Festsetzung eines Ausgleichsbetragsbescheides gemäß § 154 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist, der seinerseits kraft Gesetzes gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO sofort vollziehbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1992 - 4 C 30/09 -, NVwZ 1993, 1112).
  • VG Arnsberg, 18.08.2008 - 14 K 2627/07

    Heranziehung zu einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag; Heranziehung zu

    Auszug aus VG Neustadt, 07.09.2010 - 3 L 849/10
    Dies gilt insbesondere deshalb, weil die (Teil-)Aufhebungssatzung vom Gemeinderat zu beschließen ist (§§ 24 Abs. 2, 32 Abs. 2 Nr. 1 Gemeindeordnung - GemO -), wohingegen der Erlass einer Abschlusserklärung ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist, für die gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GemO der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter zuständig ist (vgl. auch VG Arnsberg, Urteil vom 18. August 2008 - 14 K 2627/07 -, juris, Rn. 30; Schmidt-Eichstaedt, in: Brügelmann, BauGB, § 163 Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht