Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.01.2013 - I-21 U 14/12   

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https://dejure.org/2013,369
OLG Hamm, 10.01.2013 - I-21 U 14/12 (https://dejure.org/2013,369)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.01.2013 - I-21 U 14/12 (https://dejure.org/2013,369)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - I-21 U 14/12 (https://dejure.org/2013,369)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1
    Formularmäßige Vereinbarung eines Abzugs von der Schlussrechnung als Kostenanteil für Baunebenkosten in einem Vertrag über die Erbringung von Bauleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baunebenkosten: Umlageklausel wirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundlose Einstellung der werkvertraglich geschuldeter Arbeiten rechtfertigt Auftragsentziehung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abzug von 0,75% als Kostenanteil für Baunebenkosten: Umlageklausel unwirksam! (IBR 2013, 200)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungseinbehalt nur durch Bürgschaft ablösbar: AGB-Klausel unwirksam! (IBR 2014, 1359)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 641
  • BauR 2013, 825
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 79/02

    Anforderungen an den Nachweis einer Stundenlohnvereinbarung; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2013 - 21 U 14/12
    Der Auftraggeber ist grundsätzlich nicht daran gehindert, die von dem Auftraggeber geltend gemachten Positionen im Prozess zu bestreiten, wenn er zuvor die in der Schlussrechnung des Auftragnehmers abgerechneten Positionen durch einen Prüfvermerk bestätigt hat (BGH BauR 2003, 1892).

    Der Auftraggeber ist aufgrund eines derartigen Prüfvermerkes nur dann materiell-rechtlich mit Einwänden ausgeschlossen, wenn die Parteien auf der Grundlage des Prüfvermerks einen kausalen Schuldanerkenntnisvertrag abgeschlossen haben oder der Auftraggeber aufgrund des Prüfvermerks und weiterer Umstände etwaige Einwände verwirkt hat (BGH BauR 2003, 1892).

  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 145/08

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2013 - 21 U 14/12
    Nach der Rechtsprechung sind jedoch solche Klauseln unzulässig, bei denen die Ablösung der Sicherheit ausschließlich durch eine Bürgschaft erfolgen darf (BGH Urt. v. 16.06.2009 XI ZR 145/08, NZBau 2009, 784; BGH Urt. 05.06.1997 VII ZR 324/95, NJW 1997, 2598).
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2013 - 21 U 14/12
    Nach der Rechtsprechung sind jedoch solche Klauseln unzulässig, bei denen die Ablösung der Sicherheit ausschließlich durch eine Bürgschaft erfolgen darf (BGH Urt. v. 16.06.2009 XI ZR 145/08, NZBau 2009, 784; BGH Urt. 05.06.1997 VII ZR 324/95, NJW 1997, 2598).
  • OLG Hamm, 21.03.1996 - 17 U 93/95

    AGB: Umlageklausel über Baunebenleistungen; Vertragsstrafenklausel

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2013 - 21 U 14/12
    Nach der Rechtsprechung (BGH BauR 200, 1756, OLG Hamm NJW-RR 1997, 1042) stellen solche Umlageklauseln eine unangemessene Benachteiligung dar, bei denen dem Auftragnehmer Kosten für Leistungen, die er nicht schuldet, auferlegt werden.
  • LG Bochum, 04.10.2021 - 2 O 80/21

    SiGeKo-Kosten können nicht umgelegt werden!

    Was zu einer unangemessenen Benachteiligung des Auftragnehmers, d.h. hier der Klägerin, und damit zur Unwirksamkeit der Klausel führt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.3.1996 - 17 U 93/95 sowie OLG Hamm Urteil vom 10.1.2013 - 21 U 14/12).
  • LG Köln, 08.07.2014 - 27 O 16/14

    Verzicht auf § 770 Abs. 1 in AGB wirksam!?

    Soweit sich der Kläger auch auf die Entscheidung OLG Hamm IBR 2013, 200 bezogen hat, wonach bereits der Umstand, das dem Auftragnehmer lediglich eine Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch Hingabe einer (wie auch immer gearteten) Bürgschaft unangemessen benachteiligend sei, ist diese Entscheidung - soweit ersichtlich - vereinzelt geblieben; zudem lässt sich der vom OLG Hamm gezogene Schluss gerade nicht auf die dort zitierten Entscheidungen BGH BauR 2009, 1742 = NZBau 2009, 784 und BGHZ 136, 27 = BGH NJW 1997, 2598 stützen; die genannten Entscheidungen betrafen nämlich - wie bereits ausgeführt - Bürgschaften auf erstes Anfordern bzw. Bürgschaften mit einem Verzicht auf sämtliche Einreden des § 768 BGB.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.10.2012 - I-19 U 67/12   

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https://dejure.org/2012,44171
OLG Köln, 19.10.2012 - I-19 U 67/12 (https://dejure.org/2012,44171)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.10.2012 - I-19 U 67/12 (https://dejure.org/2012,44171)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Oktober 2012 - I-19 U 67/12 (https://dejure.org/2012,44171)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 631; BGB § 273; BGB § 320
    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts in der Insolvenz des Gläubigers

  • ibr-online

    Bauinsolvenz - Einrede des nichterfüllten Vertrages ist insolvenzfest!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Einrede des nichterfüllten Vertrags ist insolvenzfest! (IBR 2013, 279)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2013, 302
  • BauR 2012, 968
  • BauR 2013, 825
  • BauR 2013, 968
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Aachen, 27.03.2012 - 7 O 315/11

    Fehlende Fälligkeit wegen noch vorzulegender Unterlagen bzgl.

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2012 - 19 U 67/12
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.03.2012 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 7 O 315/11 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Sie beantragt, das Urteil des Landgerichts Aachen vom 27.03.2012 - 7 O 315/11 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • KG, 04.04.2006 - 7 U 247/05

    VOB-Vertrag: Konkludenter Verzicht auf die vereinbarte förmliche Abnahme

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2012 - 19 U 67/12
    Der Kläger kann insoweit aus der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des Kammergerichts (KG, Urteil vom 04.04.2006 - 7 U 247/05, juris Rn. 16, 17) nichts herleiten.
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 457/99

    Zurückbehaltungsrecht des Inhabers einer Auflassungsvormerkung im Konkurs des

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2012 - 19 U 67/12
    Lediglich für ein ausschließlich auf § 273 BGB gestütztes Zurückbehaltungsrecht ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es nicht insolvenzfest ist (BGH, Urteil vom 07.03.2002 - IX ZR 457/99, NJW 2002, 2313).
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 252/93

    Rechte der Bank im Insolvenzverfahren ihrs Kunden

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2012 - 19 U 67/12
    So ist etwa für das Zurückbehaltungsrecht aus § 821 BGB die Insolvenzfestigkeit anerkennt (vgl. - zur Konkursordnung - KO) BGH, Urteil vom 15.12.1994 - IX ZR 252/93, NJW 1995, 1484, 1485; Ganter in: Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Auflage 2007, § 51 Rn. 241).
  • OLG Köln, 03.02.2016 - 17 U 101/14

    Rechtsfolgen der Nichterfüllung der Verpflichtung des Auftragnehmers zur Vorlage

    Sie bezieht sich auf ein Urteil des OLG Köln vom 19. Oktober 2012 - 19 U 67/12 - (BauR 2012, 968 ff.) und ist der Ansicht, ihr stünde die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gemäß § 320 BGB zu.

    Dass es sich bei der Vereinbarung zur Vorlage von entsprechenden Nachweisen (Unbedenklichkeitsbescheinigungen) um eine Nebenpflicht von wesentlicher Bedeutung handeln kann, auf die § 320 BGB anwendbar ist, ist in Rechtsprechung (OLG Köln, Urteil vom 19.10.2012 - 19 U 67/12 -, BauR 2013, 968 ff. = juris Rn 34) und Schrifttum (Staudinger/Schwarze aaO Rn 69; BeckOK-BGB/Schmidt, Stand 01.11.2015, § 320 BGB Rn 10; grundsätzlich Palandt/Grüneberg, 74. A., § 320 BGB Rn 4) anerkannt.

  • OLG Naumburg, 24.01.2014 - 10 U 7/13

    Werklohnforderung aus VOB-Vertrag: Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers bei

    Die Beklagte meint, einer Entscheidung des OLG Köln (Urt. v. 19.10.2012, 19 U 67/12) entnehmen zu können, dass die Klägerin auch ohne vertragliche Vereinbarung eine Nebenpflicht zur Vorlage der von ihr geforderten Unterlagen treffe.
  • OLG Köln, 04.09.2019 - 16 U 48/19

    Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des

    Die Beklagte hat ein berechtigtes Interesse daran, sich im Hinblick auf eine mögliche Haftung wie eine Bürgin aus § 14 AEntG und § 28e Abs. 3a SGB IV für seitens der Klägerin als ihrer Nachunternehmerin nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge durch die Pflicht ihrer Vertragspartnerin zur Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen abzusichern (vgl. OLG Köln, Urt. v. 19.10.2012 - 19 U 67/12 = NZBau 2013, 302, 303; v. 03.02.2016 - 17 U 101/14 = NZI 2016, 304, 305; OLG Naumburg, Urt v. 24.01.2014 - 10 U 7/13 = BeckRS 2014, 16153; OLG Dresden, Urt. v. 06.03.2013 - 13 U 545/12 = BeckRS 2013, 8640; auch Hickl, IBR 1996, 465).

    Während das Vorlage-Interesse der Beklagten nicht gesetzlich verankert ist (OLG Naumburg, a.a.O.; OLG Dresden, a.a.O.) und bei einer Vereinbarung regelmäßig nur eine Nebenpflicht darstellt (vgl. OLG Köln, Urt. v. 19.10.2012, a.a.O.; v. 03.02.2016, a.a.O.), handelt es sich bei dem Erfüllungsinteresse der Klägerin um eine in § 631 Abs. 1 BGB normierte Hauptleistungspflicht.

  • LG Bonn, 28.10.2014 - 10 O 114/14

    Beitragshaftung bei der Ausführung eines Dienst- oder Werkvertrages im

    Sie bezieht sich auf ein Urteil des OLG Köln vom 19.10.2012 zu 19 U 67/12 und ist der Ansicht, ihr stünde die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gemäß § 320 BGB zu.

    Das in Ziffer 2.2 des Rahmenvertrages vorgesehene Recht, Zahlungen auf die Schlussrechnung solange einzubehalten, bis sämtliche Unterlagen vorliegen, soll die Beklagte insbesondere vor einer Inanspruchnahme durch die Sozialversicherungsträgter betreffend die von der Schuldnerin zu entrichtenden Beiträge schützen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 2012 - 19 U 67/12, I-19 U 67/12 -, juris).

  • LG Frankenthal, 02.09.2021 - 8 O 162/20

    Lieferung und Montage von Standardtüren und -zargen unterliegt Kaufrecht!

    Dabei ist grundsätzlich eine Einschränkung geboten, die sich an der Höhe der Haftungsgefahr der Beklagten orientiert (OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 2012 - 19 U 67/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2014 - L 14 U 145/14
    Hinsichtlich der weiteren Entscheidungsgründe nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen in Anwendung von § 153 Abs. 2 SGG Bezug auf die zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Ausführungen des SG Osnabrück in seinem angefochtenen Gerichtsbescheid vom 27. Mai 23014 (Az.: S 19 U 67/12, Seite 5 bis 9 der Entscheidungsgründe) und weist die Berufung aus diesen Gründen zurück.
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2022 - U (Kart) 15/20

    Anspruch des Betreibers eines Fernabsatzhandels mit Elektronikartikeln gegen

    Bei einem Dauerschuldverhältnis besteht ein Zurückbehaltungsrecht, wenn die andere Vertragspartei eine Nebenpflicht, die für die zurückbehaltende Vertragspartei von besonderer Bedeutung ist, verletzt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 2012, I 19 U 67/12, Rn. 35 bei juris).
  • LG Hamburg, 07.11.2013 - 327 O 62/13

    Wettbewerbsverstoß: Haftung des Betreibers eines Onlinebuchungsportals für

    Im Übrigen ist es für die Haftung nach § 8 Abs. 2 UWG unerheblich, wie die Beteiligten ihre Rechtsbeziehungen ausgestaltet haben, ob der Beauftragte gegen den Willen des Unternehmensinhabers seine vertraglichen Befugnisse überschritten hat oder ob der Beauftragte ohne Wissen oder sogar gegen den Willen des Unternehmensinhabers gehandelt hat, da § 8 Abs. 2 UWG den Unterlassungsanspruch gegen den Unternehmensinhaber bei Zuwiderhandlungen seiner Mitarbeiter und Beauftragten im Sinne einer Erfolgshaftung ohne jegliche Entlastungsmöglichkeit regelt (vgl. BGH NJOZ 2013, S. 823 f. m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 20.07.2011 - 13 U 273/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,71110
OLG Dresden, 20.07.2011 - 13 U 273/10 (https://dejure.org/2011,71110)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.07.2011 - 13 U 273/10 (https://dejure.org/2011,71110)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - 13 U 273/10 (https://dejure.org/2011,71110)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Abnahme für die Fälligkeit eines Werklohns bei einem gekündigten Werkvertrag; Erforderlichkeit der Abnahme beim gekündigten Werkvertrag für die Fälligkeit des Werklohns bei der Ablehnung der Geltendmachung einer Nacherfüllung

  • rechtsportal.de

    BGB § 322 Abs. 1; BGB § 632 Abs. 1
    Notwendigkeit einer Abnahme für die Fälligkeit eines Werklohns bei einem gekündigten Werkvertrag; Erforderlichkeit der Abnahme beim gekündigten Werkvertrag für die Fälligkeit des Werklohns bei der Ablehnung der Geltendmachung einer Nacherfüllung

  • ibr-online

    Werklohn nach Kündigung (nur ausnahmsweise) ohne Abnahme fällig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hausverbot für Handwerker - Damit dokumentiert der Auftraggeber fehlendes Interesse an der Mängelbeseitigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nach Kündigung wird Hausverbot erteilt: Werklohn auch ohne Abnahme fällig! (IBR 2013, 206)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 825
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Dresden, 20.07.2011 - 13 U 273/10
    Indessen ließ sie die Ersatzvornahme ohne vorherige Unterrichtung des Klägers durchführen, dem, nachdem sie das durch die Ersatzvornahme ausgebaute Teil anschließend auch nicht verwahrte, keine Gelegenheit blieb, eine Beweissicherung vorzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2008 - VII ZR 64/07, NJW 09, 360; Urt. v. 23.11.2005 - VIII ZR 43/05, NJW 06, 434).
  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 64/07

    Darlegungs--und Beweislast für die Mängelfreiheit einer Werkleistung vor Abnahme

    Auszug aus OLG Dresden, 20.07.2011 - 13 U 273/10
    Indessen ließ sie die Ersatzvornahme ohne vorherige Unterrichtung des Klägers durchführen, dem, nachdem sie das durch die Ersatzvornahme ausgebaute Teil anschließend auch nicht verwahrte, keine Gelegenheit blieb, eine Beweissicherung vorzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2008 - VII ZR 64/07, NJW 09, 360; Urt. v. 23.11.2005 - VIII ZR 43/05, NJW 06, 434).
  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus OLG Dresden, 20.07.2011 - 13 U 273/10
    Diese Umkehr ist dadurch eingetreten, dass der für die Mangelhaftigkeit seiner nicht abgenommenen Leistung auch nach der Kündigung grundsätzlich beweisbelastete Kläger (vgl. nur BGH, Urt. v. 25.03.1993 - X ZR 17/92, NJW 83, 1972) keine Möglichkeit hatte, die von der Beklagten angeführte, den behaupteten Mangel verursachende Beschädigung der Palisade durch ihn zu widerlegen.
  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 112/71

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zu Recht verweigerter Abnahme

    Auszug aus OLG Dresden, 20.07.2011 - 13 U 273/10
    Solange das auf § 641 Abs. 3 BGB gestützte Leistungsverweigerungsrecht besteht, können mangels Fälligkeit des Vergütungsanspruchs weder Prozess- noch Verzugszinsen gefordert werden (vgl. nur BGH, Urt. v. 04.06.1973 - VII ZR 112/71, BGHZ 61, 42 ).
  • OLG Hamm, 23.04.2002 - 21 U 56/01

    Bauaufsichtsmangel bei vertraglich eingeschränkter Bauaufsicht des Architekten;

    Auszug aus OLG Dresden, 20.07.2011 - 13 U 273/10
    Er kann wegen Abzugs der Lohnnebenkosten auf etwa 60 % der Kosten eines Fachunternehmens geschätzt werden (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 23.04.2002 - 21 U 56/01, NJW-RR 2002, 1669 ; Palandt/Grüneberg, BGB , 70. Aufl., § 249 Rn. 67).
  • BGH, 08.03.1983 - VI ZR 116/81

    Anwendbarkeit ausländischen Rechts bei Schädigung eines Deutschen durch einen

    Auszug aus OLG Dresden, 20.07.2011 - 13 U 273/10
    Diese Umkehr ist dadurch eingetreten, dass der für die Mangelhaftigkeit seiner nicht abgenommenen Leistung auch nach der Kündigung grundsätzlich beweisbelastete Kläger (vgl. nur BGH, Urt. v. 25.03.1993 - X ZR 17/92, NJW 83, 1972) keine Möglichkeit hatte, die von der Beklagten angeführte, den behaupteten Mangel verursachende Beschädigung der Palisade durch ihn zu widerlegen.
  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus OLG Dresden, 20.07.2011 - 13 U 273/10
    Der Bundesgerichtshof lässt eine solche Ausnahme auch nach seiner mit Urteil vom 11.05.2006 ( VII ZR 146/04, BGHZ 167, 345 ) geänderten Rechtsprechung zur Erforderlichkeit der Abnahme beim gekündigten Werkvertrag ausdrücklich zu.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.12.2012 - 10 U 1282/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45596
OLG Koblenz, 13.12.2012 - 10 U 1282/11 (https://dejure.org/2012,45596)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.12.2012 - 10 U 1282/11 (https://dejure.org/2012,45596)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 10 U 1282/11 (https://dejure.org/2012,45596)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Darlegungs- und Beweislast des ehemaligen Mandanten im Anwaltsregressprozess

  • baurechtsiegen.de

    VOB-Vertrag - Frist zur Vorlage der Schlussrechnung - Wirksamkeit der Schlusszahlungseinrede

  • rechtsportal.de

    BGB § 611; BGB § 675; BGB § 280 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast im Anwaltsregressprozess

  • ibr-online

    Wann beginnt die Frist zur Vorlage der Schlussrechnung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Frist zur Vorlage der Schlussrechnung läuft schon ab Fertigstellung, nicht erst ab Abnahme! (IBR 2013, 202)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schlusszahlungseinrede unwirksam: Vorsorglich erklärter Vorbehalt schadet! (IBR 2013, 204)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 825
  • BauR 2013, 999
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.05.2007 - VII ZR 226/05

    Rechtsfolgen von Abweichungen von der VOB/B; Formularmäßige Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.12.2012 - 10 U 1282/11
    Der Senat wende sich mit seiner Rechtsauffassung gegen das Urteil des BGH vom 10.5.2007, Aktenzeichen VII ZR 226/05.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.05.2012 - 5 U 18/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43757
OLG Naumburg, 23.05.2012 - 5 U 18/12 (https://dejure.org/2012,43757)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.05.2012 - 5 U 18/12 (https://dejure.org/2012,43757)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 5 U 18/12 (https://dejure.org/2012,43757)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung bei einem Vertrag auf Übernahme der für ein Gebäude nötigen Auftriebssicherung bei Benötigen von mehr Gründungspfählen als ursprünglich geplant

  • ibr-online

    Mängelbeseitigung oder Nachtrag: Auftragnehmer trifft Beweislast!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachtrag oder Mängelbeseitigung: Auftragnehmer trifft Beweislast! (IBR 2013, 138)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 825
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 06.02.2014 - 19 U 150/13

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer Pauschalpreisvereinbarung

    Dies wird von der Beklagten zu 2) nämlich mit dem Hinweis darauf in Abrede gestellt, bei der Verblendung habe es sich nicht um einen Zusatzauftrag, sondern letztlich um Mängelbeseitigungsarbeiten gehandelt, ohne dass der Kläger den ihm obliegenden Beweis für die Erteilung eines Zusatzauftrages erbracht hat (vergleiche OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23.05.2012 - 5 U 18/12, BauR 2013, 825).
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 26.10.2012 - 13 O 410/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43707
LG Düsseldorf, 26.10.2012 - 13 O 410/11 (https://dejure.org/2012,43707)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.10.2012 - 13 O 410/11 (https://dejure.org/2012,43707)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - 13 O 410/11 (https://dejure.org/2012,43707)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung bei Kündigung eines Vertrags über die Erstellung einer Webseite nebst Hosting, e - Mail-Service und Aktualisierungs-Service mit einer Laufzeit von 48 Monaten

  • rechtsportal.de

    BGB § 649
    Vergütung bei Kündigung eines Vertrags über die Erstellung einer Webseite nebst Hosting, e - Mail-Service und Aktualisierungs-Service mit einer Laufzeit von 48 Monaten

  • ibr-online

    Vor Leistungserbringung "frei" gekündigt: Wie ist abzurechnen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 825
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 133/10

    Kündigung eines "Internet-System-Vertrags"

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.10.2012 - 13 O 410/11
    Bei dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, den die Beklagte gemäß § 649 BGB jederzeit kündigen konnte (BGH NJW 2011, Seite 915 ff.).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.10.2012 - 13 O 410/11
    Bezüglich der Darlegungslast des Auftragnehmers ist im Einzelfall zu entscheiden, ob und inwieweit der Auftragnehmer verpflichtet ist, die Kalkulationsgrundlagen offen zu legen, Maßstab ist, dass der Auftraggeber in die Lage versetzt wird, zu prüfen inwieweit Kosten erspart wurden (vgl. BGH NJW 1999, Seite 1867 f.).
  • BGH, 25.11.2004 - VII ZR 394/02

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.10.2012 - 13 O 410/11
    Selbst wenn die Klägerin geringfügige Leistungen erbracht hätte, wäre es ihr gestattet, die ihr zustehende Mindestvergütung in der Weise abzurechnen, dass sie die gesamte Leistung als nicht erbracht zugrunde legen würde und die hinsichtlich der Gesamtleistung ersparten Aufwendungen absetzen würde (vgl. BGH Baurecht 2005, Seite 385 ff.).
  • LG Dortmund, 02.07.2014 - 10 O 14/14

    Kündigungsregelung im Softwarebetreuungsvertrag

    Das Landgericht Düsseldorf ( Urteil vom 26.10.2012, Az. 13 O 410/11 = BeckRS 2013, 03045) hat eine Laufzeit von 48 Monaten in einem Vertrag über die Erstellung einer Website nebst Hosting, E-Mail-Service und Aktualisierungs-Service für wirksam gehalten, da eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 BGB nicht vorliege.
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