Rechtsprechung
EuGH, 26.06.2008 - C-329/06 und C-343/06 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Richtlinie 91/439/EWG Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine Entzug der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat wegen Drogen- oder Alkoholkonsums In einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter neuer Führerschein Verweigerung der Anerkennung des Führerscheins im ersten ...
- verkehrslexikon.de
Wiedemann - Funk - gegenseitige Anerkennung europäischer Führerscheine - einstweilige Aussetzung der Anerkennung bei feststehendem Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip
- Europäischer Gerichtshof
Wiedemann
Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Entzug der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat wegen Drogen- oder Alkoholkonsums - In einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter neuer Führerschein - Verweigerung der Anerkennung des Führerscheins im ...
- Europäischer Gerichtshof
Seuke
Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Entzug der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat wegen Drogen- oder Alkoholkonsums - In einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter neuer Führerschein - Verweigerung der Anerkennung der Fahrerlaubnis im ...
- Europäischer Gerichtshof
Funk
Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Entzug der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat wegen Drogen- oder Alkoholkonsums - In einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter neuer Führerschein - Verweigerung der Anerkennung des Führerscheins im ...
- EU-Kommission
Wiedemann
Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Entzug der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat wegen Drogen- oder Alkoholkonsums - In einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter neuer Führerschein - Verweigerung der Anerkennung des Führerscheins im ...
- EU-Kommission
Wiedemann
Richtlinie 91/439/EWG − Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine − Entzug der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat wegen Drogen- oder Alkoholkonsums − In einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter neuer Führerschein − Verweigerung der Anerkennung ...
- IWW
- Wolters Kluwer
Ausstellung eines Führerscheins von einem Mitgliedstaat nach vorheriger Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss durch den Aufnahmemitgliedstaat; Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine; Möglichkeit der ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
EU-Führerschein - Fahrerlaubnisentzug wegen Drogen- Alkoholkonsum
- mpu-intensiv.de
Fahrberechtigung anderer Mitgliedsstaaten - Die Fahrberechtigung aus einem Führerschein, den ein anderer Mitgliedstaat ausgestellt hat, ist für die Dauer der Überprüfung der Ausstellung durch den ausstellenden Staat nicht aussetzbar
- blutalkohol , S. 288
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Deutschland muss in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Führerscheine ohne jede vorherige Formalität anerkennen, auch wenn die deutsche Fahrerlaubnis entzogen war
- Judicialis
Richtlinie 91/439/EWG Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 8 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 8 Abs. 4
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Fahrerlaubnisrecht: Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Verkehr - DEUTSCHLAND MUSS GRUNDSÄTZLICH DIE TSCHECHISCHEN FÜHRERSCHEINE ANERKENNEN, DIE SEINEN STAATSANGEHÖRIGEN NACH DEM ENTZUG IHRER DEUTSCHEN FAHRERLAUBNIS AUSGESTELLT WORDEN SIND
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Gegenseitige Anerkennung europäischer Führerscheine - einstweilige Aussetzung der Anerkennung bei feststehendem Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Wiedemann
Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Entzug der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat wegen Drogen- oder Alkoholkonsums - In einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter neuer Führerschein - Verweigerung der Anerkennung des Führerscheins im ...
- IWW (Leitsatz)
Ausländischer Führerschein - Missbräuchlicher Führerschein-Tourismus
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Ausländischer Führerschein - Missbräuchlicher Führerschein-Tourismus
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anerkennung ausländischer Führerscheine
- streifler.de (Kurzinformation)
Entscheidung des EuGH zur Mißbrauchsvorlage zum EU Führerschein vom 26.06.2008
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
EU-Führerschein Polen / Tschechien grundsätzlich legal
- anwalt24.de (Kurzinformation)
EU-Führerschein aus Polen / Tschechien grundsätzlich legal - Grenze für Führerschein-Tourismus
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Führerscheintourismus
- anwalt.de (Kurzinformation)
EU-Führerschein aus Polen/Tschechien grundsätzlich legal
- anwalt.de (Kurzinformation)
Führerscheintourismus
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Europäischer Gerichtshof erschwert sogenannten Führerscheintourismus - Anerkennung eines ausländischen Führerscheins nur bei Wohnsitz im jeweiligen Mitgliedsstaat
- 123recht.net (Kurzinformation, 28.10.2008)
Zur Geltung von EU-Führerscheinen aus Polen, Tschechien, etc. nach Entziehung der Fahrerlaubnis
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Ausländischer Führerschein - Missbräuchlicher Führerschein-Tourismus
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Einschränkungen des Führerscheintourismus
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Chemnitz (Deutschland), eingereicht am 03. August 2006 - Manfred Seuke gegen Landkreis Mittweida
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (Deutschland) - Auslegung der Artikel 1 Absatz 2, 2, 7 Absatz 1 Buchstabe a sowie 8 Absätze 2 und 4 und Anhang III der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl. L 237, S. ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2008, 2403
- NVwZ 2008, 869 (Ls.)
- EuZW 2008, 472
- NZV 2008, 476 (Ls.)
- NZV 2008, 641 (Ls.)
- DVBl 2008, 997 (Ls.)
- DÖV 2008, 723
Wird zitiert von ... (436) Neu Zitiert selbst (12)
- EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
Aus dem ersten Erwägungsgrund der Richtlinie 91/439 ergibt sich, dass der allgemeine Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine nach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie aufgestellt wurde, um insbesondere die Freizügigkeit von Personen zu erleichtern, die sich in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen niederlassen, in dem sie ihre Fahrprüfung abgelegt haben (Urteil vom 29. April 2004, Kapper, C-476/01, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 71).60 und 61, Kapper, Randnr. 45, Beschlüsse vom 6. April 2006, Halbritter, C-227/05, Randnr. 25, und vom 28. September 2006, Kremer, C-340/05, Randnr. 27).
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 75, Beschluss vom 11. Dezember 2003, Da Silva Carvalho, C-408/02, Randnr. 21, und Urteil Kapper, Randnr. 46).
Zweitens verbietet es der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, dass ein Aufnahmemitgliedstaat die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins mit der Begründung ablehnt, dass der Inhaber dieses Führerscheins nach vom Aufnahmemitgliedstaat stammenden Informationen zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins die Voraussetzungen für dessen Erlangung nicht erfüllt hat (vgl. in diesem Sinne Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 22, und Urteil Kapper, Randnr. 47).
Da die Richtlinie 91/439 dem Ausstellermitgliedstaat die ausschließliche Zuständigkeit verleiht, sich zu vergewissern, dass die von ihm ausgestellten Führerscheine unter Beachtung der in dieser Richtlinie vorgesehenen Voraussetzungen erteilt werden, ist es nämlich allein Sache dieses Mitgliedstaats, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diejenigen Führerscheine zu ergreifen, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass ihre Inhaber diese Voraussetzungen nicht erfüllten (vgl. in diesem Sinne Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 23, und Urteil Kapper, Randnr. 48).
Falls der Ausstellermitgliedstaat nicht die geeigneten Maßnahmen ergreift, kann der Aufnahmemitgliedstaat gegen diesen Staat ein Verfahren nach Art. 227 EG einleiten, um durch den Gerichtshof einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/439 feststellen zu lassen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 23, und Urteil Kapper, Randnr. 48).
Zudem ist Art. 8 Abs. 4, der einem Mitgliedstaat erlaubt, die Gültigkeit eines Führerscheins nicht anzuerkennen, der in einem anderen Mitgliedstaat von einer Person erworben wurde, auf die im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaats eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung des Führerscheins angewendet wurde, eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine und aus diesem Grund eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnrn.
Auf diese Bestimmung kann sich ein Mitgliedstaat auch nicht berufen, um einer Person, auf die eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnr. 76, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 27, und Kremer, Randnr. 29).
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, würde nämlich geradezu negiert, hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (Urteil Kapper, Randnr. 77, und Beschlüsse Halbritter, Randnr. 28, und Kremer, Randnr. 30).
- EuGH, 28.09.2006 - C-340/05
Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - …
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
60 und 61, Kapper, Randnr. 45, Beschlüsse vom 6. April 2006, Halbritter, C-227/05, Randnr. 25, und vom 28. September 2006, Kremer, C-340/05, Randnr. 27).Wenn die Behörden eines Mitgliedstaats einen Führerschein gemäß Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 91/439 ausgestellt haben, sind die anderen Mitgliedstaaten somit nicht befugt, die Beachtung der in dieser Richtlinie aufgestellten Ausstellungsvoraussetzungen nachzuprüfen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Halbritter, Randnr. 34, und Kremer, Randnr. 27).
Diese Befugnis, wie sie sich aus Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 ergibt, kann jedoch nur aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ausgeübt werden (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Halbritter, Randnr. 38, und Kremer, Randnr. 35).
70 und 72, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 35, und Kremer, Randnr. 28).
Insoweit ist zunächst hervorzuheben, dass, auch wenn diese Bestimmung es einem Mitgliedstaat unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins abzulehnen, ihr gleichwohl - entgegen dem Vorbringen der deutschen Regierung - nicht zu entnehmen ist, dass der erste Mitgliedstaat das Recht, von einem vom zweiten Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein Gebrauch zu machen, von einer vorherigen Genehmigung abhängig machen darf (vgl. in diesem Sinne Beschluss Kremer, Randnr. 37).
Auf diese Bestimmung kann sich ein Mitgliedstaat auch nicht berufen, um einer Person, auf die eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnr. 76, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 27, und Kremer, Randnr. 29).
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, würde nämlich geradezu negiert, hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (Urteil Kapper, Randnr. 77, und Beschlüsse Halbritter, Randnr. 28, und Kremer, Randnr. 30).
- EuGH, 06.04.2006 - C-227/05
Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
60 und 61, Kapper, Randnr. 45, Beschlüsse vom 6. April 2006, Halbritter, C-227/05, Randnr. 25, und vom 28. September 2006, Kremer, C-340/05, Randnr. 27).Wenn die Behörden eines Mitgliedstaats einen Führerschein gemäß Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 91/439 ausgestellt haben, sind die anderen Mitgliedstaaten somit nicht befugt, die Beachtung der in dieser Richtlinie aufgestellten Ausstellungsvoraussetzungen nachzuprüfen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Halbritter, Randnr. 34, und Kremer, Randnr. 27).
Diese Befugnis, wie sie sich aus Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 ergibt, kann jedoch nur aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ausgeübt werden (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Halbritter, Randnr. 38, und Kremer, Randnr. 35).
70 und 72, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 35, und Kremer, Randnr. 28).
Auf diese Bestimmung kann sich ein Mitgliedstaat auch nicht berufen, um einer Person, auf die eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnr. 76, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 27, und Kremer, Randnr. 29).
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, würde nämlich geradezu negiert, hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (Urteil Kapper, Randnr. 77, und Beschlüsse Halbritter, Randnr. 28, und Kremer, Randnr. 30).
- EuGH, 11.12.2003 - C-408/02
Da Silva Carvalho
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 75, Beschluss vom 11. Dezember 2003, Da Silva Carvalho, C-408/02, Randnr. 21, und Urteil Kapper, Randnr. 46).Zweitens verbietet es der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, dass ein Aufnahmemitgliedstaat die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins mit der Begründung ablehnt, dass der Inhaber dieses Führerscheins nach vom Aufnahmemitgliedstaat stammenden Informationen zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins die Voraussetzungen für dessen Erlangung nicht erfüllt hat (vgl. in diesem Sinne Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 22, und Urteil Kapper, Randnr. 47).
Da die Richtlinie 91/439 dem Ausstellermitgliedstaat die ausschließliche Zuständigkeit verleiht, sich zu vergewissern, dass die von ihm ausgestellten Führerscheine unter Beachtung der in dieser Richtlinie vorgesehenen Voraussetzungen erteilt werden, ist es nämlich allein Sache dieses Mitgliedstaats, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diejenigen Führerscheine zu ergreifen, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass ihre Inhaber diese Voraussetzungen nicht erfüllten (vgl. in diesem Sinne Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 23, und Urteil Kapper, Randnr. 48).
Falls der Ausstellermitgliedstaat nicht die geeigneten Maßnahmen ergreift, kann der Aufnahmemitgliedstaat gegen diesen Staat ein Verfahren nach Art. 227 EG einleiten, um durch den Gerichtshof einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/439 feststellen zu lassen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 23, und Urteil Kapper, Randnr. 48).
- EuGH, 10.07.2003 - C-246/00
NACH AUFFASSUNG DES GERICHTSHOFES VERSTÖSST DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT, DAS EIN …
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
41 und 43, vom 10. Juli 2003, Kommission/Niederlande, C-246/00, Slg. 2003, I-7485, Randnrn.Es verstößt daher gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, den Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu verpflichten, die Anerkennung dieses Führerscheins in einem anderen Mitgliedstaat zu beantragen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnrn.
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 75, Beschluss vom 11. Dezember 2003, Da Silva Carvalho, C-408/02, Randnr. 21, und Urteil Kapper, Randnr. 46).
- EuGH, 18.12.2007 - C-341/05
Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit …
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri, C-341/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 45, und vom 14. Februar 2008, Varec, C-450/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 23).Er kann die Entscheidung über die Vorlagefrage eines nationalen Gerichts u. a. ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist (vgl. in diesem Sinne Urteile PreussenElektra, Randnr. 39, und Laval un Partneri, Randnr. 46).
- EuGH, 13.03.2001 - C-379/98
PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine …
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri, C-341/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 45, und vom 14. Februar 2008, Varec, C-450/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 23).Er kann die Entscheidung über die Vorlagefrage eines nationalen Gerichts u. a. ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist (vgl. in diesem Sinne Urteile PreussenElektra, Randnr. 39, und Laval un Partneri, Randnr. 46).
- EuGH, 14.02.2008 - C-450/06
Varec - Öffentliche Aufträge - Klage - Richtlinie 89/665/EWG - Wirksame …
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri, C-341/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 45, und vom 14. Februar 2008, Varec, C-450/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 23).Der Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass es ihm unter außergewöhnlichen Umständen obliegt, zur Prüfung seiner eigenen Zuständigkeit die Gegebenheiten zu untersuchen, unter denen er von dem nationalen Gericht angerufen wird (Urteil Varec, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 29.10.1998 - C-230/97
Awoyemi
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Oktober 1998, Awoyemi, C-230/97, Slg. 1998, I-6781, Randnrn. - EuGH, 18.03.1993 - C-280/91
Finanzamt Kassel-Goethestrasse / Viessmann
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
Darüber hinaus ist es Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts auszulegen, die die staatlichen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (Urteile vom 18. März 1993, Viessmann, C-280/91, Slg. 1993, I-971, Randnr. 17, vom 11. Dezember 1997, 1mmobiliare SIF, C-42/96, Slg. 1997, I-7089, Randnr. 28, und vom 8. März 2007, Campina, C-45/06, Slg. 2007, I-2089, Randnrn. - EuGH, 08.03.2007 - C-45/06
Campina - Milch und Milcherzeugnisse - Zusatzabgabe - Geringfügige Überschreitung …
- EuGH, 11.12.1997 - C-42/96
Immobiliare SIF
- EuGH, 26.04.2012 - C-419/10
Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Art. 11 Abs. 4 Unterabs. 2 sei nicht entsprechend der zu Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs in den Urteilen vom 26. Juni 2008, Wiedemann und Funk (C-329/06 und C-343/06, Slg. 2008, I-4635) sowie Zerche u. a. (C-334/06 bis C-336/06, Slg. 2008, I-4691), einschränkend auszulegen.Zur Richtlinie 91/439 hat der Gerichtshof jedoch zum einen festgestellt, dass deren Art. 1 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b sowie Art. 8 Abs. 2 und 4 es einem Aufnahmemitgliedstaat nicht verwehren, in seinem Hoheitsgebiet die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu versagen, wenn - nicht anhand von Informationen des Aufnahmemitgliedstaats, sondern aufgrund von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen - feststeht, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b vorgesehene Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes nicht beachtet wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 72, sowie Grasser, Randnr. 33).
Zum anderen hat der Gerichtshof entschieden, dass die Art. 1 Abs. 2 und 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439 es einem Mitgliedstaat nicht verwehren, einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs der Fahrerlaubnis in Verbindung mit einer Sperrfrist für ihre Neuerteilung angewandt worden ist, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat während dieser Sperrfrist ausgestellten neuen Führerscheins zu versagen (vgl. Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 65, und Schwarz, Randnr. 83, sowie Beschluss vom 3. Juli 2008, Möginger, C-225/07, Randnr. 38).
Dagegen kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Art. 8 Abs. 4 berufen, um einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis angewandt wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit jedes Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später, nämlich nach Ablauf der Sperrfrist, von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2004, Kapper, C-476/01, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 76, Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 63, und Schwarz, Randnr. 85, sowie Beschluss vom 6. April 2006, Halbritter, C-227/05, Randnr. 28).
Ist einer Person in einem Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis entzogen worden, so ist es dem betreffenden Mitgliedstaat nach Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439 daher grundsätzlich verwehrt, die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins abzulehnen, der dieser Person später durch einen anderen Mitgliedstaat außerhalb der Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ausgestellt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Kapper, Randnr. 76, Wiedemann und Funk, Randnr. 64, und Schwarz, Randnr. 86, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr 27, und Möginger, Randnr. 44).
In diesem Zusammenhang ist ferner darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Bezug auf die Richtlinie 91/439 entschieden hat, dass ein Aufnahmemitgliedstaat, der die Erteilung einer Fahrerlaubnis - insbesondere nach Entzug einer früheren Fahrerlaubnis - von strengeren nationalen Voraussetzungen abhängig macht, die Anerkennung eines zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht allein mit der Begründung ablehnen kann, dass der Inhaber diesen neuen Führerschein gemäß einer nationalen Regelung erlangt hat, die nicht dieselben Anforderungen aufstellt, wie sie der Aufnahmemitgliedstaat vorsieht (vgl. Urteil Wiedemann und Funk, Randnr. 54).
- EuGH, 15.03.2012 - C-135/10
SCF - Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt, …
Ferner kann der Gerichtshof, um dem nationalen Gericht eine sachdienliche Antwort geben zu können, die diesem die Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits ermöglicht, veranlasst sein, unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, auf die sich das nationale Gericht in seinen Vorlagefragen nicht bezogen hat (Urteile vom 26. Juni 2008, Wiedemann und Funk, C-329/06 und C-343/06, Slg. 2008, I-4635, Randnr. 45, sowie vom 23. November 2010, Tsakouridis, C-145/09, Slg. 2010, I-11979, Randnr. 36). - EuGH, 19.02.2009 - C-321/07
Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener …
7 Abs. 5 der Richtlinie 91/439 schreibt zwar die Einmaligkeit der Fahrerlaubnis fest (vgl. Urteile vom 26. Juni 2008, Wiedemann und Funk, C-329/06 und C-343/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 70, sowie Zerche u. a., C-334/06 bis C-336/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 67), doch bewirkt er nur ein Verbot der Ausstellung eines zweiten EG-Führerscheins ab dem Beginn der Anwendung dieser Bestimmung, nämlich dem 1. Juli 1996, dem Zeitpunkt, zu dem die Richtlinie 80/1263 aufgehoben wurde.Dem ersten Erwägungsgrund der Richtlinie 91/439 ist zu entnehmen, dass der allgemeine Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine nach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie aufgestellt wurde, um insbesondere die Freizügigkeit von Personen zu erleichtern, die sich in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen niederlassen, in dem sie ihre Fahrprüfung abgelegt haben (Urteile vom 29. April 2004, Kapper, C-476/01, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 71, Wiedemann und Funk, Randnr. 49, Zerche u. a., Randnr. 46, sowie vom 20. November 2008, Weber, C-1/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 26).
60 und 61, Kapper, Randnr. 45, Wiedemann und Funk, Randnr. 50, Zerche u. a., Randnr. 47, und Weber, Randnr. 27, sowie Beschlüsse vom 6. April 2006, Halbritter, C-227/05, Randnr. 25, und vom 28. September 2006, Kremer, C-340/05, Randnr. 27).
Es ist Aufgabe des Ausstellermitgliedstaats, zu prüfen, ob die im Gemeinschaftsrecht aufgestellten Mindestvoraussetzungen, insbesondere diejenigen des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 91/439 hinsichtlich des Wohnsitzes und der Fahreignung, erfüllt sind und ob somit die Erteilung einer Fahrerlaubnis gerechtfertigt ist (vgl. Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 52, sowie Zerche u. a., Randnr. 49).
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllte (Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 53, sowie Zerche u. a., Randnr. 50).
Die Befugnis aus Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 kann aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ausgeübt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 59, und Zerche u. a., Randnr. 56, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 38, Kremer, Randnr. 35, und vom 3. Juli 2008, Möginger, C-225/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 36).
Zwar erlaubt Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 es dem Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes nicht, die Anerkennung des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins allein mit der Begründung abzulehnen, dass dem Inhaber dieses Führerscheins zuvor eine frühere Fahrerlaubnis im ersten Mitgliedstaat entzogen wurde; diese Bestimmung erlaubt es ihm jedoch, auf den Inhaber vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialitätsprinzips seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anzuwenden, wenn dessen Verhalten nach deren Erteilung dies rechtfertigt (vgl. Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 66, sowie Zerche u. a., Randnr. 63).
Der Gerichtshof hat hierzu entschieden, dass es die Art. 1 Abs. 2 und 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439 einem Mitgliedstaat nicht verwehren, einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs der Fahrerlaubnis in Verbindung mit einer Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis angewandt worden ist, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat während dieser Sperrzeit ausgestellten neuen Führerscheins zu versagen (Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 65, Zerche u. a., Randnr. 62, und Beschluss Möginger, Randnr. 38).
Die in Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439 vorgesehene Erlaubnis ist jedoch eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine und aus diesem Grund eng auszulegen (vgl. Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 60, Zerche u. a., Randnr. 57, und Weber, Randnr. 29).
Der Gerichtshof hat festgestellt, dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Art. 8 Abs. 4 berufen kann, um einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis angewandt wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später, nämlich nach Ablauf der Sperrfrist, von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile Kapper, Randnr. 76, Wiedemann und Funk, Randnr. 63, Zerche u. a., Randnr. 60, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 28, und Kremer, Randnr. 29).
Ist jemandem in einem Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis entzogen worden, ist es dem betreffenden Mitgliedstaat nach Art. 8 Abs. 4 somit grundsätzlich verwehrt, die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins abzulehnen, der dieser Person in einem anderen Mitgliedstaat zu einem späteren Zeitpunkt außerhalb der Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ausgestellt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Kapper, Randnr. 76, Wiedemann und Funk, Randnr. 64, und Zerche u. a., Randnr. 60, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 27, Kremer, Randnr. 29, und Möginger, Randnr. 44).
So hat der Gerichtshof entschieden, dass es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit die Gültigkeit dieses Führerscheins in seinem Hoheitsgebiet nicht anzuerkennen, solange der Inhaber dieses Führerscheins die Voraussetzungen nicht erfüllt, die nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach dem Entzug einer früher erworbenen Fahrerlaubnis vorliegen müssen, einschließlich einer Überprüfung der Fahreignung, die bestätigt, dass die Gründe für den Entzug nicht mehr vorliegen (vgl. Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 64, und Zerche u. a., Randnr. 61, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 32, und Kremer, Randnr. 38).
- EuGH, 23.04.2015 - C-260/13
Einem Führerscheininhaber kann von einem anderen Mitgliedstaat das Recht …
Sodann hat der Gerichtshof Art. 8 Abs. 4 Unterabs. 1 der Richtlinie 91/439 sowie Art. 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126, der dessen Wortlaut übernommen hat, zwar hauptsächlich im Zusammenhang mit Rechtssachen ausgelegt, in denen es darum ging, ob eine Person, deren Führerschein im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen worden ist, sich von diesem Mitgliedstaat die Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat nach dem Erlass dieser Maßnahme ausgestellten Führerscheins anerkennen lassen kann (vgl. u. a. Urteile Wiedemann und Funk, C-329/06 und C-343/06, EU:C:2008:366; Zerche u. a., C-334/06 bis C-336/06, EU:C:2008:367, sowie Hofmann, C-419/10, EU:C:2012:240). - EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die …
In Bezug auf die körperliche und geistige Eignung für das Führen eines Kraftfahrzeugs hat der Gerichtshof hervorgehoben, dass der Umstand, dass ein Mitgliedstaat gemäß Anhang III Nr. 5 der Richtlinie 91/439 für jede Erteilung eines Führerscheins eine strengere als die in diesem Anhang beschriebenen ärztlichen Untersuchungen vorschreiben kann, nicht die Verpflichtung dieses Mitgliedstaats berührt, Führerscheine, die in anderen Mitgliedstaaten im Einklang mit dieser Richtlinie ausgestellt wurden, anzuerkennen (vgl. Urteil vom 26. Juni 2008, Wiedemann und Funk, C-329/06 und C-343/06, Slg. 2008, I-4635, Randnr. 53).Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich nämlich, dass Art. 1 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 1 Buchst. b sowie Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 es einem Aufnahmemitgliedstaat nicht verwehren, die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu verweigern, wenn nicht anhand von Informationen des Aufnahmemitgliedstaats, sondern aufgrund von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b vorgesehene Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes nicht beachtet wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 72, sowie Grasser, Randnr. 33).
- EuGH, 09.07.2009 - C-445/08
Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie …
Steht den vom Europäischen Gerichtshof in den Urteilen vom 26. Juni 2008, Wiedemann und Funk (C-329/06 und C-343/06, Slg. 2008, I-4635) und Zerche u. a. (C-334/06 bis C-336/06, Slg. 2008, I-4691), entwickelten Grundsätzen entgegen, dass die nationalen Fahrerlaubnisbehörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats sich bei der Prüfung der Beachtung des Wohnsitzerfordernisses nach Art. 9 der Richtlinie 91/439 durch den Ausstellermitgliedstaat zum Zeitpunkt der Ausstellung der Fahrerlaubnis zum Nachteil des Führerscheininhabers auf dessen Erklärungen und Informationen stützen, die dieser im Verwaltungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren gemacht hat und zu deren Abgabe er im Rahmen einer durch das nationale Verfahrensrecht ihm auferlegten Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts verpflichtet war?.Es ist Aufgabe des Ausstellermitgliedstaats, zu prüfen, ob die im Gemeinschaftsrecht aufgestellten Mindestvoraussetzungen, insbesondere diejenigen hinsichtlich des Wohnsitzes und der Fahreignung, erfüllt sind und ob somit die Erteilung - gegebenenfalls die Neuerteilung - einer Fahrerlaubnis gerechtfertigt ist (Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 52, sowie Zerche u. a., Randnr. 49).
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllte (Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 53, sowie Zerche u. a., Randnr. 50).
Daher verwehrt es der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung einem Aufnahmemitgliedstaat, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins mit der Begründung abzulehnen, dass der Inhaber dieses Führerscheins nach vom Aufnahmemitgliedstaat herrührenden Informationen zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz im Gebiet dieses Mitgliedstaats und nicht im Gebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte (Beschluss vom 11. Dezember 2003, Da Silva Carvalho, C-408/02, Randnr. 22, und Urteil vom 29. April 2004, Kapper, C-476/01, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 47; vgl. auch Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 55, sowie Zerche u. a., Randnr. 52).
Da die Richtlinie 91/439 dem Ausstellermitgliedstaat die ausschließliche Zuständigkeit verleiht, sich zu vergewissern, dass die von ihm ausgestellten Führerscheine unter Beachtung der in den Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und 9 dieser Richtlinie vorgesehenen Wohnsitzvoraussetzung erteilt werden, ist es nämlich allein Sache dieses Mitgliedstaats, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diejenigen Führerscheine zu ergreifen, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass ihre Inhaber diese Voraussetzung nicht erfüllten (Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 23; Urteile Kapper, Randnr. 48, Wiedemann und Funk, Randnr. 56, sowie Zerche u. a., Randnr. 53).
Falls der Ausstellermitgliedstaat nicht die geeigneten Maßnahmen ergreift, kann der Aufnahmemitgliedstaat gegen diesen Staat ein Verfahren nach Art. 227 EG einleiten, um durch den Gerichtshof einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/439 feststellen zu lassen (Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 23, Urteile Kapper, Randnr. 48, Wiedemann und Funk, Randnr. 57, sowie Zerche u. a., Randnr. 54).
Nach Auffassung von Herrn Wierer sind, wenn im Führerschein ein Wohnsitz angegeben sei, keine weiteren als die in den Urteilen Wiedemann und Funk sowie Zerche u. a. aufgezählten Erkenntnisquellen zu berücksichtigen.
Die deutsche Regierung macht dagegen geltend, dass die Urteile Wiedemann und Funk sowie Zerche u. a. dahin zu verstehen seien, dass der Aufnahmemitgliedstaat weitere als die in diesen Urteilen aufgezählten Angaben heranziehen könne, solange der Gebrauch, den er von ihnen mache, den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung nicht in Frage stelle.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften weist darauf hin, dass in den Urteilen Wiedemann und Funk sowie Zerche u. a. die Präzisierung hinsichtlich der Überprüfung der Wohnsitzvoraussetzung nicht darauf gerichtet gewesen sei, den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung einzuschränken oder die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Ausstellermitgliedstaat und dem Aufnahmemitgliedstaat zu ändern.
Aus den Urteilen Wiedemann und Funk sowie Zerche u. a. ergibt sich, dass die Art. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1 sowie 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 dahin auszulegen sind, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht in jedem Fall verwehren, es abzulehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt.
Wenn sich zwar nicht anhand von vom Aufnahmemitgliedstaat stammenden Informationen, aber auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststellen lässt, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439 aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war, kann der Aufnahmemitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet auf den Inhaber dieses Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, es nämlich ablehnen, die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus dem zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat außerhalb einer Sperrzeit ausgestellten Führerschein ergibt (Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 72, sowie Zerche u. a., Randnr. 69).
Die Aufzählung der Erkenntnisquellen in den Urteilen Wiedemann und Funk sowie Zerche u. a., auf die der Aufnahmemitgliedstaat sich stützen kann, um die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins abzulehnen, ohne die gegenseitige Unterstützung oder das Verfahren des Informationsaustauschs nach Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie 91/439 in Anspruch zu nehmen, ist daher abschließend und erschöpfend.
- BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17
Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem …
Der Regelung liegt erklärtermaßen die Absicht des deutschen Verordnungsgebers zugrunde, in dem vom Gerichtshof der Europäischen Union gebilligten Umfang Fälle von Führerscheintourismus zu bekämpfen (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - C-329/06 u.a. [ECLI:EU:C:2008:366], Wiedemann und Funk - NJW 2008, 2403 Rn. 69) und ausländischen Fahrerlaubnissen die Anerkennung in Deutschland zu versagen, die unter einem offensichtlichen Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilt worden sind (Begründung zur Dritten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, BR-Drs. 851/08 S. 5 ff.).Es ist allein Sache dieses Mitgliedstaates, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diejenigen Führerscheine zu ergreifen, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass ihre Inhaber die vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllten (EuGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - C-329/06 u.a., Wiedemann und Funk - NJW 2008, 2403 Rn. 56 f.).
Mangels einer vollständigen Harmonisierung der Regelungen in den Mitgliedstaaten über die Erteilung von Fahrerlaubnissen ist die Wohnsitzvoraussetzung eine unerlässliche Bedingung, um den "Führerschein-Tourismus" zu bekämpfen (EuGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - C-329/06 u.a., Wiedemann und Funk - NJW 2008, 2403 Rn. 69).
Die Wohnsitzvoraussetzung ist unerlässlich, um die Einhaltung der Voraussetzung der Fahreignung zu überprüfen (EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - C-329/06 u.a., Wiedemann und Funk - NJW 2008, 2403 Rn. 69 …und vom 19. Mai 2011 - C-184/10, Grasser - Rn. 27).
Dass andere Mitgliedstaaten auf der Grundlage eigener Informationen die Entscheidung des Ausstellungsmitgliedstaates nachprüfen, ist mit der Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine nicht vereinbar (EuGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - C-329/06 u.a., Wiedemann und Funk - NJW 2008, 2403 Rn. 55 f.).
Auch wenn ein Mitgliedstaat die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach dem Entzug einer früheren Fahrerlaubnis nach seinen nationalen Vorschriften von strengeren Vorgaben abhängig macht, muss er die von einem anderen Mitgliedstaat nach Ablauf der Sperrfrist (unter Wahrung des Wohnsitzerfordernisses) erteilte EU-Fahrerlaubnis daher anerkennen (EuGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - C-329/06 u.a., Wiedemann und Funk - NJW 2008, 2403 Rn. 54).
Da der Ausstellungsmitgliedstaat die in Art. 7 der Richtlinie 2006/126/EG festgelegten Mindestvoraussetzungen - und damit auch die Fahreignung - prüfen muss, liefe es der Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung zuwider, wenn der Inhaber die Anerkennung der bescheinigten Fahreignung zusätzlich in dem Staat beantragen müsste, in dem ihm die Fahrerlaubnis zuvor entzogen worden ist (EuGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - C-329/06 u.a., Wiedemann und Funk - NJW 2008, 2403 Rn. 62).
- EuGH, 19.05.2011 - C-184/10
Grasser
Gleichwohl geht aus den Urteilen vom 26. Juni 2008, Wiedemann und Funk (C-329/06 und C-343/06, Slg. 2008, I-4635) sowie Zerche u. a. (C-334/06 bis C-336/06, Slg. 2008, I-4691), hervor, dass die Art. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1 sowie 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 dahin auszulegen sind, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht in jedem Fall verwehren, es abzulehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem nach einer Maßnahme des Entzugs von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 9. Juli 2009, Wierer, C-445/08, Randnr. 50).Ein Mitgliedstaat kann es nämlich ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem nach einer Maßnahme des Entzugs von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf der Grundlage von Angaben in dem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaats eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewandt worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte (vgl. in diesem Sinne Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 73, sowie Zerche u. a., Randnr. 70).
Frau Grasser macht in ihren schriftlichen Erklärungen geltend, dass sie, anders als die Führerscheininhaber, die in den den oben angeführten Urteilen Wiedemann und Funk sowie Zerche u. a. zugrunde liegenden Rechtssachen betroffen gewesen seien und auf die eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewandt worden sei, vorher nie einen Führerschein besessen habe und auf sie folglich keine derartige Maßnahme angewandt worden sei.
Im Übrigen ist diese Voraussetzung unerlässlich, um die Einhaltung der Voraussetzung der Fahreignung zu überprüfen (Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 69, sowie Zerche u. a., Randnr. 66).
Außerdem hat die Voraussetzung des Wohnsitzes, wonach sich der Ausstellermitgliedstaat richtet, als Vorbedingung, die die Prüfung der Einhaltung der übrigen in der Richtlinie 91/439 aufgestellten Voraussetzungen bei einem Führerscheinbewerber ermöglicht, eine besondere Bedeutung im Verhältnis zu den übrigen in dieser Richtlinie aufgestellten Voraussetzungen (Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 70, sowie Zerche u. a., Randnr. 67).
- BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13
Fahrerlaubnis; Tschechische Republik; tschechische Fahrerlaubnis; ausländische …
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann es ein Mitgliedstaat ablehnen, die sich aus einem von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergebende Fahrberechtigung in seinem Hoheitsgebiet anzuerkennen, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber seinen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008 I-4635 Rn. 72 f. …und vom 19. Mai 2011 - Rs. C-184/10, Grasser - Slg. 2011 I-4057 Rn. 22 f.). - BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
Dies hat der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen vom 26. Juni 2008 erneut bekräftigt (Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - NJW 2008, 2403, Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. I-49 Rn. 34 …und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. I-98 Rn. 27).Hierzu hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass weder das Recht, von einem in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein Gebrauch zu machen, von einer vorherigen Genehmigung abhängig gemacht werden darf (Urteil vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - a.a.O. Rn. 61 f., unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - a.a.O. Rn. 37) noch der Mitgliedstaat berechtigt ist, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern, etwa dann, wenn seine Vorschriften strengere Erteilungsvoraussetzungen enthalten (Urteil vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - a.a.O. Rn. 63 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 29. April 2004 - Rs. C-476/01, Kapper - Slg. I-5205 Rn. 77 und die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Rn. 28 …und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Rn. 30, jeweils a.a.O.).
Auch im Hinblick auf Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 91/439/EWG, wonach jede Person nur Inhaber eines einzigen von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins sein kann, komme der Wohnsitzvoraussetzung, nach der sich der Ausstellermitgliedstaat bestimme, eine besondere Bedeutung im Verhältnis zu den übrigen in der Richtlinie aufgestellten Voraussetzungen zu (Urteile vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - a.a.O. Rn. 68 ff. sowie - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - a.a.O. Rn. 65 ff.).
Die ihm zur Vorabentscheidung vorgelegten Verfahren, die der Ausgangspunkt für seine neue Rechtsprechung waren, betrafen gerade solche tschechischen Fahrerlaubnisse, die dort vor dem 1. Juli 2006 erteilt worden waren (vgl. Urteil vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - a.a.O. Rn. 67).
- VGH Baden-Württemberg, 27.06.2017 - 10 S 1716/15
Anerkennung eines in Spanien erneut ausgestellten Führerscheins nach dessen …
- OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 472/08
Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis für …
- EuGH, 03.07.2008 - C-225/07
Möginger - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - …
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
- OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 358/09
Aberkennung des Rechts zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet aufgrund …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - 16 B 1610/08
Beim EU-Führerscheintourismus hilft auch ein Scheinwohnsitz im Ausstellerstaat …
- BGH, 11.09.2008 - III ZR 212/07
Schadensersatzansprüche bei Führerscheintourismus
- VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 CE 10.262
Vor dem 19. Januar 2009 erteilte tschechische Fahrerlaubnis
- BVerwG, 24.10.2019 - 3 B 26.19
Begründung eines Wohnsitzes erst kurz vor der Ausstellung eines Führerscheins und …
- EuGH, 20.11.2008 - C-1/07
Weber - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
- BVerwG, 06.09.2018 - 3 C 31.16
Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B durch nachträgliche Ausstellung eines …
- BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10
Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung; …
- BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07
Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts, …
- BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
Fahrerlaubnis; ausländische EU-Fahrerlaubnis; Erwerb der Fahrerlaubnis im …
- BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11
Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr …
- BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 26.17
Anerkennung eines EU-Führerscheins; Anerkennungsgrundsatz; …
- VGH Bayern, 26.02.2009 - 11 C 09.296
Prozesskostenhilfe; Offenheit der Erfolgsaussichten; Berücksichtigung einer im …
- VGH Bayern, 27.02.2012 - 11 BV 12.136
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B im Jahr 2004
- BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 34.11
Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; …
- VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259
Eintragung eines deutschen Wohnortes im ausländischen EU-Führerschein
- BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
- BVerfG, 22.09.2011 - 2 BvR 947/11
Gesetzlicher Richter (Verstoß durch eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an …
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.2008 - 10 S 1037/07
Vorlagebeschluss an den EuGH zum Wohnsitzerfordernis bei EU-Fahrerlaubnissen; …
- VG Sigmaringen, 31.07.2008 - 4 K 906/08
Keine Anerkennungspflicht bei missbräuchlich erworbener EU-Fahrerlaubnis
- VG München, 14.09.2009 - M 6b S 09.2877
Entzug der Fahrerlaubnis; späterer Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis (Tschechien); …
- VGH Bayern, 22.06.2009 - 11 CE 09.965
Ausländische EU-Fahrerlaubnis
- OVG Niedersachsen, 12.05.2009 - 12 ME 324/08
Voraussetzungen für die Anerkennung einer im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2009 - 16 B 839/08
EU-Führerschein - EU-FE-Rechtsprechung Bundesgerichte - EU-FE-Rechtsprechung nach …
- VGH Baden-Württemberg, 16.09.2008 - 10 S 2925/06
In der tschechischen Republik von Deutschem erworbene Fahrerlaubnis; Umdeutung …
- BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 38.07
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.2009 - 10 S 2024/09
Zur Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 16 A 3373/07
EU-Führerschein vor dem 19.01.2009, zur Verwertung eines negativen MPU-Gutachtens …
- VGH Bayern, 16.12.2008 - 11 CE 08.3104
Eintragung eines deutschen Wohnortes im tschechischen Führerschein
- VGH Bayern, 11.08.2008 - 11 CS 08.832
Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
- EuGH, 02.12.2010 - C-334/09
Scheffler - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2018 - 16 B 534/17
Anerkennungsfähigkeit der tschechischen Fahrerlaubnis i.R.d. sog. …
- VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 CE 09.426
Ausländische EU-Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 22.06.2009 - 11 CE 09.1089
Vorläufige Feststellung der Berechtigung, von einer ausländischen …
- EuGH, 14.10.2010 - C-243/09
Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - …
- BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09
Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung; …
- VGH Bayern, 09.01.2009 - 11 CE 08.3047
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen EU-Führerschein; kein …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2009 - 16 B 991/08
EU-Führerschein und Wohnsitzprinzip
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2016 - 16 A 1638/15
Inlandsgültigkeit einer in Lettland ohne Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis …
- BVerwG, 10.10.2019 - 3 C 20.17
Einholen einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur …
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 9.11
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
- VG Sigmaringen, 05.10.2009 - 6 K 2270/09
Fahrerlaubnis; Dritte Führerscheinrichtlinie
- OVG Sachsen, 07.01.2011 - 3 A 700/08
EU-Fahrerlaubnis, unbestreitbare Informationen, ordentlicher Wohnsitz
- VGH Bayern, 16.03.2010 - 11 BV 09.2752
Vorlagefrage an den EuGH zur europarechtskonformen Auslegung des § 28 FeV
- VGH Bayern, 27.05.2010 - 11 BV 10.67
Ungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis; (keine) Notwendigkeit eines …
- VG München, 16.11.2009 - M 6a S 09.4038
Entzug der Fahrerlaubnis und nachfolgend Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis …
- VG Braunschweig, 04.03.2009 - 6 A 128/08
Alkohol; Alkoholmissbrauch; Anerkennung; EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; …
- VGH Bayern, 15.01.2009 - 11 CE 08.3222
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen Führerschein, der nach …
- VG Karlsruhe, 16.07.2015 - 3 K 2337/14
Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis - Anerkennung der spanischen Fahrerlaubnis nach …
- VGH Bayern, 06.07.2011 - 11 BV 11.1610
Voraussetzungen für die Anerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis in …
- VGH Bayern, 26.10.2009 - 11 ZB 09.1634
Ungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis in Deutschland
- VGH Bayern, 25.03.2009 - 11 CE 08.3395
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein
- VGH Bayern, 22.12.2008 - 11 CE 08.2999
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen EU-Führerschein
- OVG Saarland, 24.09.2008 - 1 A 222/08
Untersagung des Führens von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland mit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 16 B 814/09
Ende des EU-Führerscheintourismus durch die 3. Führerscheinrichtlinie
- VGH Baden-Württemberg, 21.01.2010 - 10 S 2391/09
Berechtigung aufgrund einer in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis …
- VGH Hessen, 18.06.2009 - 2 B 255/09
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis
- OVG Niedersachsen, 27.05.2009 - 12 LC 277/07
Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer von einer in der Tschechischen Republik …
- EuGH, 28.10.2020 - C-112/19
Kreis Heinsberg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/126/EG - Art. 2 …
- VGH Bayern, 21.03.2017 - 11 B 16.2007
Umtausch einer unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilten …
- VGH Bayern, 09.11.2009 - 11 CE 09.1614
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in …
- VG Meiningen, 12.07.2011 - 2 K 439/09
Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs; polnische …
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.2010 - 10 S 2702/09
Faktischer Vollzug durch Feststellung der Fahrerlaubnisbehörde
- VGH Bayern, 09.07.2009 - 11 CE 09.1425
Ausländische EU-Fahrerlaubnis
- OVG Saarland, 23.01.2009 - 1 B 438/08
Zur Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen im Bundesgebiet
- VGH Baden-Württemberg, 09.09.2008 - 10 S 994/07
Umdeutung einer Führerscheineinziehungsverfügung in einen feststellenden …
- VG München, 22.04.2009 - M 6b E 09.1149
Tschechische Fahrerlaubnis
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 10 S 1688/08
EU-Fahrerlaubnis bei fehlendem Wohnsitz des Inhabers in der Union; Feststellung …
- VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 CS 09.2079
Im Jahr 2005 erworbene tschechische Fahrerlaubnis
- VG Augsburg, 08.07.2009 - Au 7 S 09.696
Verpflichtung zur Vorlage einer EU-Fahrerlaubnis; Eintragung eines …
- VGH Bayern, 28.04.2009 - 11 CS 09.350
Fehlende Auseinandersetzung der Beschwerdebegründung mit allen tragenden Teilen …
- VG Augsburg, 20.01.2009 - Au 7 E 09.7
Keine konstitutive Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis …
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 10 A 10851/08
In Polen erteilte Fahrerlaubnis ist in Deutschland anzuerkennen
- VGH Bayern, 06.08.2009 - 11 CS 09.1622
Ausländische EU-Fahrerlaubnis
- VG Augsburg, 03.07.2008 - Au 3 S 08.780
Aberkennung; Gebrauchmachen von ausländischer Fahrerlaubnis; wiederholte …
- VG Augsburg, 26.05.2009 - Au 7 E 09.498
Vorläufige Feststellung, dass von einer tschechischen Fahrerlaubnis im …
- VG Augsburg, 29.01.2009 - Au 7 S 08.1730
Keine konstitutive Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis …
- VG Saarlouis, 11.02.2011 - 10 K 425/10
EU-Fahrerlaubnisentziehung - zur Umdeutung einer Aberkennungsverfügung
- VG Saarlouis, 17.12.2008 - 10 K 481/08
Aberkennung des Rechts zum Gebrauchmachen von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland
- VG Dresden, 05.11.2008 - 6 K 170/06
- VG Augsburg, 12.11.2018 - Au 7 E 18.1433
Europarechtliche Einschränkungen der Entziehung der Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 B 10.1030
Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof - Voraussetzungen für …
- VG Düsseldorf, 06.05.2020 - 6 L 295/20
Inlandsungültigkeit; EU-Führerschein; offensichtlicher Verstoß; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2013 - 16 B 1278/13
Feststellung der Berechtigung zum Gebrauch einer europäischen Fahrerlaubnis im …
- VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 10 S 3323/08
Ausländische Fahrerlaubnis; Verzicht auf Fahrerlaubnis und Entzug derselben
- BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 16.09
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
- OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08
Vereinbarkeit von § 28 Abs. 4 Ziff. 4 der Verordnung über die Zulassung von …
- OLG Brandenburg, 25.08.2008 - 1 Ss 29/08
Führerscheintourismus in der EU: Feststellung des Wohnsitzes zum Zeitpunkt der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2017 - 3 L 243/16
Anerkennung von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen; Führerscheinherausgabe als …
- VG Würzburg, 15.05.2013 - W 6 K 12.1002
Erkenntnisquellen zur Feststellung eines Wohnsitzverstoßes
- OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 4 Ss 697/14
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines unter Verstoß gegen das …
- VG Augsburg, 20.03.2009 - Au 7 E 09.173
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein; …
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2010 - 10 S 221/09
Fahrerlaubnis: Auswechseln der Begründung für die Anordnung eines …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2009 - 10 B 11145/08
Keine Inlandsberechtigung einer EU-Fahrerlaubnis bei Verletzung des …
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.2010 - 10 S 2773/09
Zur Frage der gegenseitigen Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat der …
- VG Stuttgart, 02.12.2011 - 7 K 1754/10
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis während eines Studienaufenthalts
- EuGH, 27.11.2008 - C-403/07
Metherma - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - …
- VGH Bayern, 28.10.2011 - 11 BV 10.987
Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis
- VG München, 11.12.2009 - M 1 E 09.5252
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein; neues …
- OVG Thüringen, 20.06.2018 - 2 EO 154/17
Nichtanerkennung einer umgetauschten EU-Fahrerlaubnis
- VG Osnabrück, 04.02.2014 - 6 B 84/13
EU-Fahrerlaubnis; Anerkennung; Eignungsüberprüfung; Wohnsitzerfordernis; …
- OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 2 Ss 269/10
Anerkennung einer im europäischen Ausland erworbenen Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 28.07.2009 - 11 CS 09.1579
Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren; fehlende Begründung für den …
- VG Stuttgart, 11.11.2008 - 10 K 26/07
Anerkennung eines tschechischen Führerscheins trotz Verstoßes gegen das …
- OVG Niedersachsen, 08.05.2009 - 12 ME 47/09
Voraussetzungen für eine Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat …
- VG München, 22.04.2009 - M 6a S 09.767
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- VG Saarlouis, 19.12.2008 - 10 L 1800/08
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die …
- OVG Saarland, 03.07.2008 - 1 B 238/08
Untersagung des Führens von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland mit …
- VG Augsburg, 23.05.2013 - Au 7 E 13.592
Umtausch von EU-Führerschein; Folgen eines Wohnsitzverstoßes bei Erteilung der …
- VG Regensburg, 26.10.2009 - RN 5 K 09.517
Neuerteilung der Führerscheinklasse C; EU-Fahrerlaubnis; tschechischer Wohnort
- VGH Bayern, 18.08.2009 - 11 CS 09.1062
"Rücknahme" der Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins
- VG München, 10.07.2009 - M 6a S 09.2615
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- VG Stuttgart, 11.11.2008 - 10 K 4226/06
- EuGH, 12.12.2019 - C-450/18
Die Rentenzulage, die Spanien Müttern gewährt, die eine Invaliditätsrente …
- VG München, 09.09.2014 - M 6b S 14.2575
Tschechische Fahrerlaubnis der Klasse B
- VG München, 25.05.2010 - M 6b E 10.32
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts im ausländischen …
- VG Regensburg, 01.02.2010 - RN 8 K 09.1003
Feststellung der Fahrberechtigung mit einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VG München, 13.11.2009 - M 6b K 09.1922
Erstmaliger Erwerb einer Fahrerlaubnis; tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung …
- VG Stuttgart, 11.11.2008 - 10 K 3568/06
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung eines tschechischen Führerscheins; …
- VG Saarlouis, 29.10.2008 - 10 K 573/07
Aberkennung des Rechtes, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen
- VG Ansbach, 10.10.2008 - AN 10 S 08.01570
Nichtanerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; Eintragung eines …
- VGH Bayern, 18.09.2008 - 11 C 08.1085
Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14
Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis; …
- VG Augsburg, 09.12.2008 - Au 3 K 07.1456
Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
- VG München, 20.04.2010 - M 1 K 10.756
Feststellung der Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; …
- VG München, 10.03.2010 - M 1 S 10.738
Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Eintragung eines Sperrvermerks
- OVG Thüringen, 10.03.2010 - 2 ZKO 421/09
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland …
- VG Augsburg, 28.11.2008 - Au 3 E 08.1451
Tschechische Fahrerlaubnis; tschechischer Führerschein; Umtausch; …
- VG Meiningen, 29.07.2008 - 2 K 34/08
; Anerkennung; Eignung; Entziehung; Ermächtigung; Ermessen; Fahrerlaubnis; …
- BVerwG, 08.09.2011 - 3 B 19.11
Anerkennungspflicht für in einem anderen Mitgliedstaat erworbene Fahrerlaubnisse; …
- EuGH, 25.06.2015 - C-664/13
Nimanis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Führerschein - Erneuerung …
- VGH Bayern, 22.02.2010 - 11 CS 09.1934
Tschechischer Führerschein mit eingetragenem Wohnort in Tschechien; Ausstellung …
- VGH Bayern, 13.02.2013 - 11 B 11.2798
Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes im ausländischen EU-Führerschein
- VGH Bayern, 28.07.2009 - 11 CS 09.1122
Im Jahr 2006 erteilte tschechische Fahrerlaubnis
- OVG Thüringen, 29.04.2016 - 2 EO 563/15
Wohnsitzerfordernis; EU-Führerschein - Ersatzdokument
- VGH Bayern, 28.02.2013 - 11 B 11.2981
Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes im ausländischen EU-Führerschein
- VGH Bayern, 19.11.2012 - 11 BV 12.21
Tschechische Fahrerlaubnis, die vor dem Beitritt Tschechiens zur EU erteilt wurde
- OVG Saarland, 28.07.2010 - 1 A 185/10
Notwendigkeit einer Eignungsprüfung bei Vorliegen der Voraussetzungen von FeV § …
- VG Bayreuth, 22.09.2009 - B 1 K 09.492
Unschädlichkeit eines deutschen Wohnsitzeintrags im ausländischen …
- BVerwG, 09.04.2009 - 3 B 116.08
Versagung der Gebrauchmachung von einer in Tschechien erworbenen EU-Fahrerlaubnis …
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2022 - 3 M 9/22
Nichtanerkennung eines in Frankreich umgetauschten tschechischen Führerscheins …
- VG Bremen, 26.04.2010 - 5 K 3424/08
EU-Führerschein - Nutzungsuntersagung in Deutschland
- VG Saarlouis, 18.03.2009 - 10 K 881/08
Aberkennung des Gebrauchsrechts eines in Tschechien erworbenen Führerscheins
- VGH Bayern, 23.11.2011 - 11 BV 11.1315
Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in einen ausländischen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2009 - 16 A 1229/07
Nachweis eines Verstoßes gegen das Wohnsitzprinzip durch die Einlassungen des …
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.2009 - 10 S 95/08
Berechnung des Zehnjahreszeitraumes nach StVG § 65 Abs 9 S 1 Halbs 2
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2017 - C-195/16
I - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung - Führerschein - Gegenseitige …
- OVG Niedersachsen, 27.01.2015 - 12 LA 9/14
Anerkennungsgrundsatz; EU-Fahrerlaubnis; Aberkennung; medizinisch psychologisches …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - 16 A 2527/07
Entzug der Fahrerlaubnis bei Verstoß gegen das europarechtliche Erfordernis zum …
- EuGH, 18.06.2009 - C-173/08
Kloosterboer Services - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Kühlsysteme für …
- VG Gelsenkirchen, 18.12.2018 - 7 K 11515/17
Anerkennung, Wohnsitz, Umtausch, Mangel, Führerscheintourismus, unbestreitbare …
- VG Arnsberg, 06.12.2018 - 6 K 7820/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2014 - 16 A 2255/10
Grundsätze zur Versagung der Anerkennung einer tschechischen …
- EuGH, 19.03.2014 - C-550/13
Grimal
- VGH Bayern, 02.05.2012 - 11 ZB 12.836
Inlandsungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 625/11
Fahrerlaubnisentzug; Begründung der Sofortvollzuganordnung; Interessenabwägung …
- VGH Bayern, 27.08.2010 - 11 AS 10.1650
Wiederholter Antrag nach § 123 VwGO
- VG Koblenz, 22.09.2009 - 5 L 970/09
Tschechische Fahrerlaubnis; Gebrauchmachen im Bundesgebiet
- VGH Bayern, 12.12.2008 - 11 CS 08.1396
Eintragung eines deutschen Wohnortes im tschechischen Führerschein
- OVG Saarland, 11.09.2008 - 1 B 286/08
EU-Führerschein - Fahrerlaubnisthemen - Nutzungsuntersagung - …
- VGH Bayern, 10.12.2013 - 11 CS 13.2166
Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes im ausländischen Führerschein
- VG Braunschweig, 22.01.2010 - 6 B 284/09
EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; Feststellung; Führerscheinrichtlinie; …
- VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 CS 09.2082
Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ab dem 19. Januar 2009 trotz …
- OVG Niedersachsen, 23.08.2010 - 12 ME 138/10
Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Vorlage des tschechischen Führerscheins bei …
- VG Bayreuth, 12.01.2010 - B 1 K 09.469
- VG Meiningen, 22.04.2009 - 2 K 246/08
Zum Recht, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; …
- VG München, 06.04.2009 - M 6b E 09.707
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- VGH Bayern, 26.03.2009 - 11 CE 09.324
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen Führerschein, der nach …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2008 - C-350/07
Kattner Stahlbau - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Pflichtversicherung …
- AG Bruchsal, 20.12.2016 - 4 C 149/16
Regressanspruch Kfz-Haftpflichtversicherung - Fahren ohne Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 03.11.2011 - 11 ZB 11.2033
Tschechische Fahrerlaubnis
- VG Bayreuth, 21.07.2009 - B 1 S 09.490
Tschechischer Führerschein
- VGH Bayern, 15.05.2009 - 11 CS 09.544
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes in tschechischem Führerschein
- VG Karlsruhe, 11.08.2008 - 4 K 2084/08
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholbedingter Verkehrsverstöße und die …
- VG Magdeburg, 27.05.2020 - 1 B 56/20
Ersatz eines tschechischen Führerscheins nach Verlust
- VG Gelsenkirchen, 28.09.2011 - 9 L 870/11
Bestehender Verwaltungsakt; 3. EU-Führerscheinrichtlinie; Führerscheintourismus
- VG Gelsenkirchen, 26.08.2010 - 9 K 3898/09
Sperrvermerk; EU-Fahrerlaubnis; Sperrfrist; Neuerteilung der Fahrerlaubnis; …
- OVG Niedersachsen, 18.08.2010 - 12 ME 57/10
Entzug der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss …
- VG Neustadt, 11.01.2010 - 3 L 1362/09
Fahrerlaubnis; einstweilige Anordnung hinsichtlich eines Feststellungsbegehrens; …
- VG Regensburg, 26.10.2009 - RO 5 K 09.1086
Neuerteilung der Führerscheinklasse C; EU-Fahrerlaubnis; tschechischer Wohnort
- VG Gelsenkirchen, 16.10.2008 - 7 K 2592/06
EU-Fahrerlaubnis; Missbrauch; Wohnsitzerfordernis
- VG Saarlouis, 14.07.2014 - 6 K 2115/13
Berechtigung zum Gebrauch eines EU-Führerscheins
- VG Augsburg, 07.06.2013 - Au 7 K 13.388
Tschechischer Führerschein; Wohnsitzverstoß; Streitwert bei Haupt- und …
- VG München, 08.05.2013 - M 6b K 12.2700
Kläger ist (mittlerweile) tschechischer Staatsbürger
- OLG Oldenburg, 11.03.2013 - 1 Ss 222/12
Bedeutung des Geständnis des Angeklagten hinsichtlich eines Verstoßes gegen das …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-168/11
Beker - Freier Kapitalverkehr - Vermeidung der Doppelbesteuerung durch die …
- VG Augsburg, 25.05.2012 - Au 7 K 11.1690
Berechtigung von tschechischer Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen
- VGH Bayern, 26.10.2011 - 11 ZB 11.2034
Feststellung der fehlenden Berechtigung, mit dieser Fahrerlaubnis in Deutschland …
- VGH Bayern, 04.08.2011 - 11 ZB 11.1447
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im …
- OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 12 ME 130/10
Nichtanerkennung einer nach dem 19. Januar 2009 im europäischen Ausland …
- VG Gelsenkirchen, 23.11.2009 - 9 L 971/09
EU-Fahrerlaubnis, feststellender Verwaltungsakt, Sperrvermerk, …
- VGH Bayern, 19.10.2009 - 11 CS 09.1249
Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Zuerkennung des Rechts, von ihr im Inland Gebrauch …
- VG Düsseldorf, 09.10.2009 - 14 K 3380/08
Entziehung einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 nach Erreichung eines Punktestandes …
- VG München, 21.09.2009 - M 6a S 09.3984
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- VG Ansbach, 29.05.2009 - AN 10 S 09.00793
Nichtanerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; Eintragung eines …
- VG Gelsenkirchen, 10.11.2008 - 7 K 754/06
Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Straßenverkehr; Untersagung …
- BVerfG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
Nichtanerkennug einer EU-Fahrerlaubnis wegen Wohnsitzverstoß
- VG Regensburg, 15.10.2012 - RO 8 K 12.1248
Bestandskräftiger Feststellungsbescheid betreffend die fehlende Berechtigung, von …
- VG Ansbach, 23.05.2012 - AN 10 K 11.02171
Nichtanerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; Eintragung eines …
- VGH Bayern, 28.11.2011 - 11 BV 11.1316
Erwerb einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2009
- VG Regensburg, 04.11.2010 - RO 5 K 09.1853
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis mit Eintrag eines tschechischen Wohnsitzes vor …
- EuGH, 02.09.2010 - C-66/09
Kirin Amgen - Patentrecht - Arzneispezialitäten - Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 - …
- VG München, 05.03.2010 - M 6b K 09.2402
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2010 - 10 B 11351/09
Fahrerlaubniserteilung während des Laufs einer Sperrfrist
- VG München, 19.10.2009 - M 6a K 09.2414
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- VG Augsburg, 28.08.2009 - Au 7 K 08.1717
Notwendigkeit der kumulativen Erfüllung der Nummern 2 und 3 des § 28 Abs. 4 FeV
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2009 - 10 B 10450/09
Ausländische Fahrerlaubnis und Wohnsitz im Bundesgebiet
- VG München, 14.05.2009 - M 6a S 09.1108
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- VG Augsburg, 08.04.2009 - Au 7 S 09.324
Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen …
- VG Gelsenkirchen, 06.03.2009 - 7 K 4354/08
Fahrerlaubnis, EU-Fahrerlaubnis, Wohnsitzerfordernis,Führerscheintourismus
- VG Augsburg, 18.02.2009 - Au 7 E 08.1755
Tschechische Fahrerlaubnis; Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis; mangelnde …
- VG München, 16.02.2009 - M 6b E 08.6032
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- VG Ansbach, 10.10.2008 - AN 10 E 08.01536
Nichtanerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-260/13
Aykul - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 91/439/EWG und 2006/126/EG - …
- VG Berlin, 16.05.2012 - 20 K 88.11
Teilweise Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum
- VGH Bayern, 22.11.2010 - 11 BV 10.711
Keine Pflicht zur Anerkennung eines im Umtauschweg ausgestellten Führerscheins …
- VG Ansbach, 11.10.2010 - AN 10 S 10.01841
Nichtanerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland
- VG Ansbach, 25.05.2009 - AN 10 K 09.00348
Nichtanerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; Eintragung eines …
- VG München, 05.03.2009 - M 6a K 08.5690
Feststellungsklage; tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen …
- VG Ansbach, 08.01.2009 - AN 10 S 08.1952
- VG München, 10.11.2008 - M 6a E 08.4672
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- VG Saarlouis, 02.10.2008 - 10 L 744/08
Untersagung des Führens von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland
- VG Saarlouis, 10.07.2008 - 10 L 281/08
Aberkennung des Gebrauchsrechts einer ausländischen Fahrerlaubnis; mehrfache …
- LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2014 - L 5 AS 1066/13
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Förderung aus dem …
- VG Ansbach, 12.07.2013 - AN 10 K 12.02113
Umtausch einer nicht anerkennungsfähigen tschechischen Fahrerlaubnis in eine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - 16 A 1456/08
Gerichtliche Ermittlungen decken EU-Führerscheintourismus auf
- EuGH, 15.09.2011 - C-138/10
DP grup - Zollunion - Zollanmeldung - Annahme der Zollanmeldung durch die …
- VG Augsburg, 05.12.2008 - Au 3 S 08.1599
Verzicht auf Fahrerlaubnis; keine Löschung der Punkte im Verkehrszentralregister; …
- VG Augsburg, 23.09.2008 - Au 3 K 07.1496
Aberkennung; Gebrauchmachen von ausländischer Fahrerlaubnis; wiederholte …
- VG Augsburg, 18.06.2018 - Au 7 K 17.1836
Umschreibung eines tschechischen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 230/11
Umschreibung einer entzogenen deutschen Fahrerlaubnis; unbestreitbare vom …
- OVG Saarland, 25.09.2009 - 1 B 430/09
Erteilung einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland während einer laufenden Sperrfrist; …
- VG Neustadt, 08.01.2009 - 3 L 1421/08
- VGH Bayern, 23.11.2010 - 11 BV 09.3093
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B unter Verstoß gegen das …
- LG Gießen, 21.09.2010 - 1 Ns 603 Js 36155/08
Vorlage von Fragen bezüglich des Anerkennens einer in anderen Mitgliedstaaten der …
- BVerwG, 26.05.2009 - 3 B 29.09
Ungültigkeit einer Fahrerlaubnis vom Tag der Ausstellung an bei Eintragung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2023 - 16 A 168/19
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2009 - 10 B 10412/09
Fahrerlaubnisrecht; Verlängerung einer EU-Fahrerlaubnis; Mindestanforderungen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2008 - 16 A 1200/07
Pflicht zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs im Wege des …
- VG Aachen, 04.02.2019 - 3 K 4955/17
Kein Umtausch von im Ursprungsland entzogenen Fahrberechtigungen
- OVG Saarland, 10.03.2017 - 1 B 357/16
Keine Inlandsfahrberechtigung mit durch Umtausch erlangter EU-Fahrerlaubnis
- OVG Niedersachsen, 12.11.2013 - 12 ME 188/13
Prüfungsbefugnis und Berechtigung der nationalen Behörden und Gerichte zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - 16 A 1529/09
Gerichtliche Ermittlungen decken EU-Führerscheintourismus auf
- VG Regensburg, 14.11.2011 - RN 8 K 10.1855
Umtausch eines gefälschten Drittstaatenführerscheins in einen EU-Führerschein; …
- BVerwG, 09.04.2009 - 3 B 114.08
Ansprüche auf Anerkennung einer in der Tschechischen Republik erteilten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2014 - 16 A 265/11
Anerkennung der Gültigkeit der Erteilung einer polnischen Fahrerlaubnis nach …
- OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 69/12
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Voraussetzungen der Pflicht zur Anerkennung einer …
- BVerwG, 09.04.2009 - 3 B 132.08
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem Verfahren um die …
- BVerwG, 09.04.2009 - 3 B 128.08
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem Verfahren um die …
- BVerwG, 09.04.2009 - 3 B 126.08
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem Verfahren um die …
- VG Augsburg, 21.08.2020 - Au 7 S 19.2039
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2013 - 16 B 429/13
Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl. der vorläufigen …
- OLG München, 30.03.2012 - 4St RR 32/12
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Wertung freiwilliger Angaben des Angeklagten zum …
- VG Düsseldorf, 19.01.2010 - 14 L 1387/08
Zulässigkeit der Aberkennung der Gebrauchmachung einer ausländischen …
- VGH Bayern, 03.08.2009 - 11 B 08.294
Schlüsselzahl 172; befristete Fahrerlaubnis; Beginn und Ende der Frist nach § 23 …
- BVerwG, 09.04.2009 - 3 B 117.08
Vorliegen einer Ermessensentscheidung bei der Fahrerlaubnisentziehung nach Art. 8 …
- VGH Bayern, 14.07.2008 - 11 CS 08.1319
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-632/15
Popescu
- VG Augsburg, 16.04.2018 - Au 7 K 17.1674
EU-Fahrerlaubnis - Wohnsitzverstoß zum maßgeblichen Zeitpunkt der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2014 - 16 A 2608/10
Verdacht des sog. Führerscheintourismus bzgl. Gültigkeit des Fahrerlaubniserwerbs …
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - 1 S 4.11
Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Feststellungsbescheid; polnische …
- OLG Jena, 03.04.2009 - 1 Ss 182/08
Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Gebrauchmachen von einer im EU-Ausland erworbenen …
- LG Flensburg, 24.03.2020 - 1 S 19/19
Regressklage der Kfz-Haftpflichtversicherung gegen einen Fahrer mit …
- VG Augsburg, 09.12.2019 - Au 7 K 19.116
Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis
- OLG Oldenburg, 01.11.2018 - 1 Ss 193/18
Wohnsitzerfordernis am Ausstellungsort eines ausländischen Führerscheins nach …
- VGH Bayern, 20.02.2014 - 11 BV 13.1189
Ungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis im Inland
- AG Dachau, 13.04.2011 - 1 Cs 53 Js 504/11
Gültigkeit einer in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis, nachdem diese in …
- VGH Bayern, 17.02.2011 - 11 CE 10.3110
Erteilung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009
- VG Saarlouis, 31.07.2009 - 10 L 468/09
Zur Anwendbarkeit des § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV in der seit dem 19.1.2009 geltenden …
- VGH Bayern, 04.03.2009 - 11 CS 08.1958
Rechtsschutzbedürfnis
- VG München, 13.12.2017 - M 6 K 16.4287
Fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen infolge von Kokainkonsum
- VG Düsseldorf, 17.09.2015 - 6 K 3174/14
EU-Fahrerlaubnis; Sperrfrist; Tilgung
- VG Augsburg, 04.09.2014 - Au 7 S 14.1050
Tschechische Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 29.05.2012 - 11 CS 12.171
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis im Jahr 2004
- VG München, 22.11.2011 - M 1 K 11.4477
Vor dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU ausgestellter tschechischer …
- VG München, 04.11.2011 - M 1 S 11.3961
Anerkennungsfähigkeit einer nach dem 19. Januar 2009 erworbenen EU-Fahrerlaubnis
- VG Ansbach, 16.11.2010 - AN 1 K 10.00941
Polizeiliche Sicherstellung und Verwahrung von Fahrzeugschlüsseln
- VG Saarlouis, 27.05.2010 - 10 L 231/10
Berechtigung, von einer nach dem 19.01.2009 erteilten tschechischen Fahrerlaubnis …
- OVG Sachsen, 29.09.2009 - 3 D 52/09
Wohnsitz
- VGH Bayern, 28.11.2008 - 11 CE 08.2867
Eintragung eines deutschen Wohnorts im ausländischen EU-Führerschein
- AG Eggenfelden, 11.07.2008 - 1 C 132/08
Vermittlung des Erwerbs einer tschechischen Fahrerlaubnis nach inländischer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2023 - 16 B 144/22
Anordnung der Aberkennung des Rechts eines Inhabers bzgl. des Gebrauchmachens von …
- VGH Bayern, 11.11.2013 - 11 B 12.1326
Ungültigkeit einer slowakischen EU-Fahrerlaubnis im Inland
- OLG München, 26.06.2012 - 4St RR 67/12
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Voraussetzungen der Pflicht zur Anerkennung einer …
- VG Bayreuth, 22.02.2010 - B 1 E 10.19
Eintragung eines Sperrvermerks ohne vorangehenden Bescheiderlass
- VGH Bayern, 08.02.2010 - 11 CE 09.2405
Antragserweiterung in von § 146 Abs. 4 VwGO erfassten Beschwerdeverfahren
- VG Regensburg, 03.09.2020 - RO 8 S 20.676
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis
- VG Augsburg, 25.05.2016 - Au 7 S 16.258
Ungültigkeit eines tschechischen Führerscheins - Unbegründetheit des Antrages
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - 16 B 282/14
Entziehung der Fahrerlaubnis durch Aberkennung des Rechts des Gebrauchmachens der …
- OVG Sachsen, 26.09.2011 - 3 B 222/10
EU-Fahrerlaubnis, 3. Führerscheinrichtlinie
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - 1 S 10.11
Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Feststellungsbescheid; polnische …
- VG Köln, 10.01.2011 - 11 K 1800/10
Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland für Inhaber einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2010 - 16 B 1413/09
Berücksichtigungsfähiger Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis im Zusammenhang …
- VG Regensburg, 09.11.2009 - RN 5 K 09.903
Zuerkennungsentscheidung der Fahrerlaubnisbehörde - tschechische EU-Fahrerlaubnis
- VG München, 15.09.2009 - M 1 K 09.2858
Aberkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis, die unter Verstoß gegen das …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2009 - 16 B 68/09
Verstoß gegen Wohnsitzerfordernis bei Offenkundigkeit mangels bestrittener …
- VG Gelsenkirchen, 11.12.2008 - 7 L 1377/08
EU-Fahrerlaubnis
- VG Wiesbaden, 30.06.2008 - 7 L 474/08
Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 26.10.2011 - 11 BV 11.2341
Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung
- VGH Bayern, 13.10.2011 - 11 CS 11.1924
Feststellung der fehlenden Berechtigung, mit einer ungarischen Fahrerlaubnis in …
- VG Köln, 10.01.2011 - 11 L 1800/10
Anerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; Aberkennung der …
- VGH Bayern, 18.08.2010 - 11 CS 10.785
Anforderungen an eine Beschwerdebegründung nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO
- VGH Bayern, 03.08.2009 - 11 B 08.295
Schlüsselzahl 172; befristete Fahrerlaubnis; Beginn und Ende der Frist nach § 23 …
- VG Regensburg, 03.07.2009 - RN 5 S 09.1019
- VGH Bayern, 19.03.2009 - 11 CE 08.3100
Unzulässigkeit einer einstweiligen Anordnung; unzulässiger Widerspruch; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2009 - 10 B 11269/08
- VG Augsburg, 23.10.2019 - 7 E 19.1566
Umschreibung seiner tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis
- VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 160/17
EU-Fahrerlaubnis; Feststellungsbescheid; Führerschein; Führerschein-Richtlinie; …
- VG Münster, 21.03.2019 - 10 K 2229/17
- VG Lüneburg, 11.07.2018 - 1 B 34/18
Fahrerlaubnis; Führerschein; Lenkberechtigung; Nichtberechtigung zum Führen von …
- VG Regensburg, 24.02.2017 - RN 8 K 16.1870
Umschreibung seines tschechischen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis
- VG Osnabrück, 24.06.2014 - 6 B 21/14
EU Fahrerlaubnis: Anerkennung; EU Fahrerlaubnis: Unbestreitbare Information; EU …
- VG Augsburg, 12.04.2013 - Au 7 K 12.1506
Tschechischer Führerschein mit tschechischem Wohnsitz
- VGH Bayern, 20.12.2012 - 11 ZB 12.2366
Tschechische EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitzverstoß; vom Ausstellermitgliedstaat …
- VGH Bayern, 14.12.2011 - 11 B 11.2472
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis im Jahr 2004
- VGH Bayern, 05.12.2011 - 11 B 11.2338
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis im Jahr 2005
- VG Berlin, 30.09.2011 - 20 L 164.11
Entziehung einer Fahrerlaubnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2011 - 16 A 1394/09
Aberkennung des Rechts des Gebrauchmachens einer erworbenen polnischen …
- VGH Bayern, 21.10.2010 - 11 CE 10.1480
Begriff des "Studenten" im Sinn von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie …
- VG Augsburg, 11.12.2009 - Au 7 K 09.1155
Keine konstitutive Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis …
- VG Gelsenkirchen, 22.07.2009 - 7 K 131/09
Nichtanerkennung eines tschechischen Führerscheins mit deutschem Wohnsitzeintrag
- VG Gelsenkirchen, 14.11.2008 - 7 K 149/08
Fahrerlaubnis, Entziehung, EU- Führerschein
- VG Sigmaringen, 03.07.2008 - 4 K 1299/08
Anerkennungspflicht bei missbräuchlicher Erlangung der EU-Fahrerlaubnis
- VG Augsburg, 17.10.2014 - Au 7 S 14.1310
Ersetzung eines tschechischen Führerscheins; kein Erwerb einer neuen …
- VG München, 20.09.2013 - M 1 S 13.3840
Inlandsungültige EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitzverstoß; Umtausch einer tschechischen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2012 - 16 B 713/12
- VGH Bayern, 28.02.2011 - 11 CS 10.2648
Österreichischer Staatsangehöriger
- VGH Bayern, 05.08.2010 - 11 CS 10.1188
Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis unter Geltung der 3. …
- VG Göttingen, 26.04.2010 - 1 B 39/10
Anerkennung; EU-Ausland; EU-Führerschein; Europarecht; Fahrerlaubnis; …
- VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 CE 09.2916
Tschechische Fahrerlaubnis; eingetragener deutscher Wohnsitz, fehlende …
- VG Augsburg, 17.11.2009 - Au 3 K 09.16
Verpflichtungsklage; Fahrschulerlaubnis; formelle Voraussetzungen; …
- VGH Bayern, 27.10.2009 - 11 CS 09.1037
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein; neues …
- VG Augsburg, 13.07.2009 - Au 7 K 09.679
Keine konstitutive Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis …
- VG Gelsenkirchen, 10.06.2009 - 7 K 6060/08
EU-Fahrerlaubnis
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2009 - 10 B 11375/08
- VGH Bayern, 15.12.2008 - 11 CS 08.2998
Fehlender Beschwerdeantrag; verfolgtes Rechtsschutzziel nicht eindeutig …
- VG Trier, 08.12.2008 - 1 L 768/08
Tschechische Fahrerlaubnis
- VG Koblenz, 10.10.2008 - 5 L 994/08
Keine Entziehung der EU-Fahrerlaubnis bei nachgewiesenem Fehlen eines …
- VG Gelsenkirchen, 08.10.2008 - 9 K 52/07
EU-Fahrerlaubnis, Wohnort, Entziehung
- VG Gelsenkirchen, 24.09.2008 - 7 L 985/08
EU, EU-Fahrerlaubnis, Wohnsitz
- VG Gelsenkirchen, 08.09.2008 - 9 K 632/07
EU-Fahrerlaubnis, Entziehung, Feststellungsverfügung
- VG Gelsenkirchen, 05.09.2008 - 7 K 2753/07
EU-Fahrerlaubnis, Entziehung
- VG Gelsenkirchen, 02.09.2008 - 7 K 1448/08
Ausländische Fahrerlaubnis - Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- VG Gelsenkirchen, 09.07.2008 - 7 K 3642/07
Fahrerlaubnis, EU-Führerschein, Zwangsgeld
- VG Saarlouis, 27.04.2021 - 5 L 426/21
Fahrerlaubnisrecht: Aberkennung des Rechts von einer tschechischen in eine …
- VG München, 12.11.2012 - M 1 S 12.4117
Slowenischer Führerschein; Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; …
- VG Augsburg, 02.10.2012 - Au 7 S 12.1187
Tschechischer Führerschein mit Eintragung in Feld 10
- OLG München, 06.07.2012 - 4St RR 73/12
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Voraussetzungen der Pflicht zur Anerkennung einer …
- OLG München, 28.06.2012 - 4St RR 70/12
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Voraussetzungen der Pflicht zur Anerkennung einer …
- VG München, 01.03.2012 - M 1 K 12.510
Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ungarischen Fahrerlaubnis im …
- VG München, 28.04.2011 - M 1 S 11.1309
Anerkennungsfähigkeit einer nach dem 19. Januar 2009 erworbene EU-Fahrerlaubnis; …
- VGH Bayern, 27.07.2010 - 11 ZB 09.1674
Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 12.01.2010 - 11 CS 09.1967
Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland
- VGH Bayern, 08.01.2010 - 11 CS 09.1966
Nichtanerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 28.12.2009 - 11 CS 09.1698
(Erfolglose) Beschwerde gegen Beschluss nach § 80 Abs. 5 VwGO; Feststellung der …
- VGH Bayern, 19.11.2009 - 11 ZB 09.1358
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen EU-Führerschein, der nach …
- VGH Bayern, 12.11.2009 - 11 CS 09.2460
Aufforderung, den tschechischen Führerschein zur Eintragung eines Sperrvermerks …
- VG Gelsenkirchen, 02.10.2009 - 7 L 929/09
Anerkennung eines EU-Führerscheins; unbestreitbare Informationen aus dem …
- VGH Bayern, 03.09.2009 - 11 CS 09.1789
Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen …
- VG Trier, 08.12.2008 - 1 L 748/08
Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen bei Wohnsitzverstoß; Vorlagepflicht des …
- VG Augsburg, 08.10.2008 - Au 3 E 08.1299
Einstweilige Anordnung; Feststellung; Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen; …
- VG Gelsenkirchen, 27.08.2008 - 9 K 2495/07
EU-Fahrerlaubnis, Entziehung, Feststellungsverfügung
- VG Düsseldorf, 23.07.2008 - 6 L 858/08
Ausnahme von dem Prinzip der unbedingten gegenseitigen Anerkennung von …
- VG Düsseldorf, 23.07.2008 - 6 L 948/08
Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zur Anerkennung eines tschechischen …
- VG Düsseldorf, 21.07.2008 - 6 L 869/08
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung des Fahrzeugführers; …
- VG Lüneburg, 26.07.2019 - 1 A 231/17
EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitz; Wohnsitzverstoß
- VG Ansbach, 04.11.2013 - AN 10 S 13.01710
Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2009; Verstoß gegen das …
- VG Saarlouis, 18.07.2012 - 10 L 583/12
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Abänderungsverfahren - zur Beweisführung …
- OLG München, 06.07.2012 - 4St RR 71/12
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Voraussetzungen der Pflicht zur Anerkennung einer …
- OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 74/12
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Voraussetzungen der Pflicht zur Anerkennung einer …
- VG Saarlouis, 04.05.2012 - 10 L 285/12
Anerkennung der Berechtigung, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu …
- VG Gelsenkirchen, 25.01.2012 - 7 L 1397/11
Fahrerlaubnis, Entziehung, ausländische Fahrerlaubnis, Interessenabwägung
- VGH Bayern, 25.08.2011 - 11 BV 10.2310
Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 27.05.2011 - 11 ZB 10.2900
Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 18.01.2011 - 11 CS 10.2363
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009; …
- VG Berlin, 10.12.2010 - 20 L 121.10
Berechtigung des Inhabers einer im Ausland erworbenen Fahrererlaubnis zum Führen …
- VGH Bayern, 20.09.2010 - 11 ZB 09.2393
Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis
- VG Augsburg, 19.08.2010 - Au 7 S 10.1143
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet …
- VG München, 23.06.2010 - M 6b K 10.29
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- VG Osnabrück, 01.06.2010 - 6 B 35/10
Eignung; Eignungsüberprüfung; EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Feststellung; …
- VG München, 21.05.2010 - M 6a E 10.1382
Vorläufige Feststellung von einer tschechischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der …
- VG Augsburg, 12.03.2010 - Au 7 K 09.828
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein …
- VG Saarlouis, 24.02.2010 - 10 K 566/09
Aberkennung des Gebrauchsrechts, Wohnsitzverstoß, Studium
- VG Augsburg, 29.01.2010 - Au 7 K 09.668
Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 ZB 09.119
EU-Fahrerlaubnis; deutscher Wohnsitz; Aberkennungsentscheidung
- VG München, 13.01.2010 - M 6b E 09.5454
Vorläufige Feststellung von einer tschechischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der …
- VG München, 22.12.2009 - M 1 S 09.5288
Aberkennung des Rechts von einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
- VG Augsburg, 08.09.2009 - Au 7 S 09.1159
Keine konstitutive Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis …
- VGH Bayern, 20.08.2009 - 11 CE 09.840
Zur Berechtigung der Fahrerlaubnisbehörde, dem Inhaber einer ausländischen …
- VG München, 04.08.2009 - M 6b E 09.3229
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- VG Augsburg, 29.07.2009 - Au 7 S 09.829
Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VG München, 27.07.2009 - M 1 K0 09.2622
Prozesskostenhilfeantrag vor Klageerhebung; Ungültigkeit einer tschechischen …
- VG Augsburg, 29.05.2009 - Au 7 K 09.511
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen Führerschein, der nach …
- VG München, 21.04.2009 - M 6a E 09.837
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- VG Gelsenkirchen, 08.09.2008 - 7 K 169/08
EU-Fahrerlaubnis, Entziehung
- VG Wiesbaden, 01.09.2008 - 7 L 802/08
Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- VG Gelsenkirchen, 14.07.2008 - 9 L 786/08
Zur Anerkennung eines EU-Führerscheins mit Wohnsitzeintrag im Ausstellerstaat
- VG Cottbus, 15.08.2012 - 1 L 246/12
Recht der Fahrerlaubnisse einschl. Fahrerlaubnisprüfung
- OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 68/12
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Voraussetzungen der Pflicht zur Anerkennung einer …
- OLG München, 21.06.2012 - 4St RR 72/12
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Voraussetzungen der Pflicht zur Anerkennung einer …
- VG Augsburg, 12.04.2012 - Au 7 E 12.432
Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2012 - 16 B 211/12
Grundsätze zur Anerkennung der EU-Fahrerlaubnis im Fall eines Verstoßes gegen das …
- VGH Bayern, 07.12.2010 - 11 CS 10.2687
Feststellung der Nichtberechtigung, von einer unter Verstoß gegen das …
- VG Augsburg, 19.07.2010 - Au 7 K 09.93
Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 14.04.2010 - 11 ZB 08.1910
(Erfolgloser) Antrag auf Zulassung der Berufung
- VG Magdeburg, 05.02.2010 - 1 B 11/10
Feststellung der Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet
- VG München, 11.01.2010 - M 6a K 09.766
Tschechische Fahrerlaubnis; Vorlageverpflichtung; Sperrvermerk; Eintragung eines …
- VG Ansbach, 23.12.2009 - AN 10 E 09.02365
Nichtanerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; Eintragung eines …
- VG Augsburg, 17.11.2009 - Au 3 K 09.26
Verpflichtungsklage; Fahrschulerlaubnis; formelle Voraussetzungen; …
- VG Saarlouis, 13.10.2009 - 10 L 762/09
Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung; Aberkennung des Rechts der Führung …
- VG Augsburg, 28.04.2009 - Au 7 S 09.414
Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Entzug der (deutschen) …
- VG Augsburg, 16.03.2009 - Au 7 S 09.166
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen
- VG Koblenz, 05.01.2009 - 5 L 1356/08
- VG München, 18.11.2008 - M 1 K 08.843
EU-Fahrerlaubnis;Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beibringung einer …
- VG Gelsenkirchen, 23.05.2012 - 7 L 583/12
EU-Fahrerlaubnis
- VG München, 30.03.2010 - M 1 K 10.416
Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ungarischen Fahrerlaubnis im …
- VG München, 29.03.2010 - M 6b K 09.3227
Feststellungsklage; tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen …
- VGH Bayern, 12.01.2010 - 11 ZB 08.684
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung
- VGH Baden-Württemberg, 07.04.2009 - 10 S 3320/08
Nichtanerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis mit deutschem Wohnsitz und …
- VG Augsburg, 18.11.2008 - Au 3 K 07.1329
- VG Ansbach, 15.01.2009 - AN 10 S 08.02122
Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unzulässig mangels Anordnung der sofortigen …
Rechtsprechung
EuGH, 26.06.2008 - C-343/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ausstellung eines Führerscheins von einem Mitgliedstaat nach vorheriger Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss durch den Aufnahmemitgliedstaat; Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine; Möglichkeit der ...
- Judicialis
Richtlinie 91/439/EWG Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 7 Abs. 1; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 8 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 8 Abs. 4
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Fahrerlaubnisrecht: Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Führerscheintourismus
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Chemnitz (Deutschland), eingereicht am 08. August 2006 - Peter Funk gegen Stadt Chemnitz
Verfahrensgang
- EuGH, 10.10.2007 - C-343/06
- EuGH, 14.02.2008 - C-343/06
- EuGH, 26.06.2008 - C-343/06
Papierfundstellen
- NJW 2008, 2403
- EuZW 2008, 472
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (12)
- EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-343/06
49 Aus dem ersten Erwägungsgrund der Richtlinie 91/439 ergibt sich, dass der allgemeine Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine nach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie aufgestellt wurde, um insbesondere die Freizügigkeit von Personen zu erleichtern, die sich in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen niederlassen, in dem sie ihre Fahrprüfung abgelegt haben (Urteil vom 29. April 2004, Kapper, C-476/01, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 71).60 und 61, Kapper, Randnr. 45, Beschlüsse vom 6. April 2006, Halbritter, C-227/05, Randnr. 25, und vom 28. September 2006, Kremer, C-340/05, Randnr. 27).
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 75, Beschluss vom 11. Dezember 2003, Da Silva Carvalho, C-408/02, Randnr. 21, und Urteil Kapper, Randnr. 46).
55 Zweitens verbietet es der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, dass ein Aufnahmemitgliedstaat die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins mit der Begründung ablehnt, dass der Inhaber dieses Führerscheins nach vom Aufnahmemitgliedstaat stammenden Informationen zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins die Voraussetzungen für dessen Erlangung nicht erfüllt hat (vgl. in diesem Sinne Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 22, und Urteil Kapper, Randnr. 47).
56 Da die Richtlinie 91/439 dem Ausstellermitgliedstaat die ausschließliche Zuständigkeit verleiht, sich zu vergewissern, dass die von ihm ausgestellten Führerscheine unter Beachtung der in dieser Richtlinie vorgesehenen Voraussetzungen erteilt werden, ist es nämlich allein Sache dieses Mitgliedstaats, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diejenigen Führerscheine zu ergreifen, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass ihre Inhaber diese Voraussetzungen nicht erfüllten (vgl. in diesem Sinne Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 23, und Urteil Kapper, Randnr. 48).
Falls der Ausstellermitgliedstaat nicht die geeigneten Maßnahmen ergreift, kann der Aufnahmemitgliedstaat gegen diesen Staat ein Verfahren nach Art. 227 EG einleiten, um durch den Gerichtshof einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/439 feststellen zu lassen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 23, und Urteil Kapper, Randnr. 48).
60 Zudem ist Art. 8 Abs. 4, der einem Mitgliedstaat erlaubt, die Gültigkeit eines Führerscheins nicht anzuerkennen, der in einem anderen Mitgliedstaat von einer Person erworben wurde, auf die im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaats eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung des Führerscheins angewendet wurde, eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine und aus diesem Grund eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnrn. 70 und 72, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 35, und Kremer, Randnr. 28).
63 Auf diese Bestimmung kann sich ein Mitgliedstaat auch nicht berufen, um einer Person, auf die eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnr. 76, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 27, und Kremer, Randnr. 29).
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, würde nämlich geradezu negiert, hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (Urteil Kapper, Randnr. 77, und Beschlüsse Halbritter, Randnr. 28, und Kremer, Randnr. 30).
- EuGH, 28.09.2006 - C-340/05
Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - …
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-343/06
60 und 61, Kapper, Randnr. 45, Beschlüsse vom 6. April 2006, Halbritter, C-227/05, Randnr. 25, und vom 28. September 2006, Kremer, C-340/05, Randnr. 27).53 Wenn die Behörden eines Mitgliedstaats einen Führerschein gemäß Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 91/439 ausgestellt haben, sind die anderen Mitgliedstaaten somit nicht befugt, die Beachtung der in dieser Richtlinie aufgestellten Ausstellungsvoraussetzungen nachzuprüfen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Halbritter, Randnr. 34, und Kremer, Randnr. 27).
59 Diese Befugnis, wie sie sich aus Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 ergibt, kann jedoch nur aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ausgeübt werden (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Halbritter, Randnr. 38, und Kremer, Randnr. 35).
60 Zudem ist Art. 8 Abs. 4, der einem Mitgliedstaat erlaubt, die Gültigkeit eines Führerscheins nicht anzuerkennen, der in einem anderen Mitgliedstaat von einer Person erworben wurde, auf die im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaats eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung des Führerscheins angewendet wurde, eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine und aus diesem Grund eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnrn. 70 und 72, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 35, und Kremer, Randnr. 28).
61 Insoweit ist zunächst hervorzuheben, dass, auch wenn diese Bestimmung es einem Mitgliedstaat unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins abzulehnen, ihr gleichwohl - entgegen dem Vorbringen der deutschen Regierung - nicht zu entnehmen ist, dass der erste Mitgliedstaat das Recht, von einem vom zweiten Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein Gebrauch zu machen, von einer vorherigen Genehmigung abhängig machen darf (vgl. in diesem Sinne Beschluss Kremer, Randnr. 37).
63 Auf diese Bestimmung kann sich ein Mitgliedstaat auch nicht berufen, um einer Person, auf die eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnr. 76, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 27, und Kremer, Randnr. 29).
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, würde nämlich geradezu negiert, hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (Urteil Kapper, Randnr. 77, und Beschlüsse Halbritter, Randnr. 28, und Kremer, Randnr. 30).
- EuGH, 06.04.2006 - C-227/05
Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-343/06
60 und 61, Kapper, Randnr. 45, Beschlüsse vom 6. April 2006, Halbritter, C-227/05, Randnr. 25, und vom 28. September 2006, Kremer, C-340/05, Randnr. 27).53 Wenn die Behörden eines Mitgliedstaats einen Führerschein gemäß Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 91/439 ausgestellt haben, sind die anderen Mitgliedstaaten somit nicht befugt, die Beachtung der in dieser Richtlinie aufgestellten Ausstellungsvoraussetzungen nachzuprüfen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Halbritter, Randnr. 34, und Kremer, Randnr. 27).
59 Diese Befugnis, wie sie sich aus Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 ergibt, kann jedoch nur aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ausgeübt werden (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Halbritter, Randnr. 38, und Kremer, Randnr. 35).
60 Zudem ist Art. 8 Abs. 4, der einem Mitgliedstaat erlaubt, die Gültigkeit eines Führerscheins nicht anzuerkennen, der in einem anderen Mitgliedstaat von einer Person erworben wurde, auf die im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaats eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung des Führerscheins angewendet wurde, eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine und aus diesem Grund eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnrn. 70 und 72, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 35, und Kremer, Randnr. 28).
63 Auf diese Bestimmung kann sich ein Mitgliedstaat auch nicht berufen, um einer Person, auf die eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnr. 76, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 27, und Kremer, Randnr. 29).
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, würde nämlich geradezu negiert, hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (Urteil Kapper, Randnr. 77, und Beschlüsse Halbritter, Randnr. 28, und Kremer, Randnr. 30).
- EuGH, 11.12.2003 - C-408/02
Da Silva Carvalho
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-343/06
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 75, Beschluss vom 11. Dezember 2003, Da Silva Carvalho, C-408/02, Randnr. 21, und Urteil Kapper, Randnr. 46).55 Zweitens verbietet es der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, dass ein Aufnahmemitgliedstaat die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins mit der Begründung ablehnt, dass der Inhaber dieses Führerscheins nach vom Aufnahmemitgliedstaat stammenden Informationen zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins die Voraussetzungen für dessen Erlangung nicht erfüllt hat (vgl. in diesem Sinne Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 22, und Urteil Kapper, Randnr. 47).
56 Da die Richtlinie 91/439 dem Ausstellermitgliedstaat die ausschließliche Zuständigkeit verleiht, sich zu vergewissern, dass die von ihm ausgestellten Führerscheine unter Beachtung der in dieser Richtlinie vorgesehenen Voraussetzungen erteilt werden, ist es nämlich allein Sache dieses Mitgliedstaats, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diejenigen Führerscheine zu ergreifen, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass ihre Inhaber diese Voraussetzungen nicht erfüllten (vgl. in diesem Sinne Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 23, und Urteil Kapper, Randnr. 48).
Falls der Ausstellermitgliedstaat nicht die geeigneten Maßnahmen ergreift, kann der Aufnahmemitgliedstaat gegen diesen Staat ein Verfahren nach Art. 227 EG einleiten, um durch den Gerichtshof einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/439 feststellen zu lassen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 23, und Urteil Kapper, Randnr. 48).
- EuGH, 10.07.2003 - C-246/00
NACH AUFFASSUNG DES GERICHTSHOFES VERSTÖSST DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT, DAS EIN …
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-343/06
41 und 43, vom 10. Juli 2003, Kommission/Niederlande, C-246/00, Slg. 2003, I-7485, Randnrn.Es verstößt daher gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, den Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu verpflichten, die Anerkennung dieses Führerscheins in einem anderen Mitgliedstaat zu beantragen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnrn. 60 ff.).
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 75, Beschluss vom 11. Dezember 2003, Da Silva Carvalho, C-408/02, Randnr. 21, und Urteil Kapper, Randnr. 46).
- EuGH, 18.12.2007 - C-341/05
Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit …
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-343/06
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri, C-341/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 45, und vom 14. Februar 2008, Varec, C-450/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 23).Er kann die Entscheidung über die Vorlagefrage eines nationalen Gerichts u. a. ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist (vgl. in diesem Sinne Urteile PreussenElektra, Randnr. 39, und Laval un Partneri, Randnr. 46).
- EuGH, 13.03.2001 - C-379/98
PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine …
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-343/06
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri, C-341/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 45, und vom 14. Februar 2008, Varec, C-450/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 23).Er kann die Entscheidung über die Vorlagefrage eines nationalen Gerichts u. a. ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist (vgl. in diesem Sinne Urteile PreussenElektra, Randnr. 39, und Laval un Partneri, Randnr. 46).
- EuGH, 14.02.2008 - C-450/06
Varec - Öffentliche Aufträge - Klage - Richtlinie 89/665/EWG - Wirksame …
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-343/06
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri, C-341/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 45, und vom 14. Februar 2008, Varec, C-450/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 23).77 Der Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass es ihm unter außergewöhnlichen Umständen obliegt, zur Prüfung seiner eigenen Zuständigkeit die Gegebenheiten zu untersuchen, unter denen er von dem nationalen Gericht angerufen wird (Urteil Varec, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 29.10.1998 - C-230/97
Awoyemi
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-343/06
Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Oktober 1998, Awoyemi, C-230/97, Slg. 1998, I-6781, Randnrn. - EuGH, 18.03.1993 - C-280/91
Finanzamt Kassel-Goethestrasse / Viessmann
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-343/06
Darüber hinaus ist es Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts auszulegen, die die staatlichen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (Urteile vom 18. März 1993, Viessmann, C-280/91, Slg. 1993, I-971, Randnr. 17, vom 11. Dezember 1997, 1mmobiliare SIF, C-42/96, Slg. 1997, I-7089, Randnr. 28, und vom 8. März 2007, Campina, C-45/06, Slg. 2007, I-2089, Randnrn. 30 und 31). - EuGH, 08.03.2007 - C-45/06
Campina - Milch und Milcherzeugnisse - Zusatzabgabe - Geringfügige Überschreitung …
- EuGH, 11.12.1997 - C-42/96
Immobiliare SIF
- OVG Saarland, 16.06.2010 - 1 B 204/10
Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung von …
Zur Auslegung der Art. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1 a und b, 8 Abs. 2 und 4 RL 91/439/EWG vertritt der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung (EuGH, Urteile vom 29.4.2004 - C-476/01 -, juris, und vom 26.6.2008 - verbundene Rechtssachen C--329/06 und C-343/06 -, NJW 2008, 2403 ff. sowie verbundene Rechtssachen C-334/06 bis C-336/06, DAR 2008, 459 ff.) die Auffassung, dass Art. 1 Abs. 2 RL 91/439/EWG den Mitgliedstaaten eine klare und unbedingte Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung ausgestellter Führerscheine auferlegt. - OLG Jena, 01.04.2009 - 1 Ss 164/08
Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Gebrauchmachen von einer im EU-Ausland erworbenen …
Nach neueren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom 26.06.2008, (Az.: C-329 - Rechtssache Wiedemann - und C-343/06 - Rechtssache Funk -, NJW 2008, 2403, 2407) muss ein Mitgliedsstaat die Gültigkeit eines in einem anderen Mitgliedsstaat erworbenen Führerscheins aber dann nicht anerkennen, wenn sich auf der Grundlage der Angaben in diesem Führerschein selbst ergibt, dass die Wohnsitzvoraussetzung nicht erfüllt wurde (…EuGH, aaO., 2407). - BVerfG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
Nichtanerkennug einer EU-Fahrerlaubnis wegen Wohnsitzverstoß
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (stRspr; vgl. EuGH…, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Slg. 2009, I-1113 Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 …und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27). - VGH Bayern, 07.12.2010 - 11 CS 10.2687
Feststellung der Nichtberechtigung, von einer unter Verstoß gegen das …
Denn die in seinem Fall nicht beachtete Wohnsitzvoraussetzung des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG ist nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (z.B. Urteil vom 26.6.2008 Rechtssachen C- 329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - NJW 2008, 2403 Rn. 69) unerlässlich, um die Einhaltung der Voraussetzung der Fahreignung zu prüfen.
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2008 - C-329/06, C-343/06, C-334/06, C-335/06 und C-336/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
Wiedemann
Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Entzug einer nationalen Fahrerlaubnis im Wohnsitzstaat wegen Drogen- und Alkoholkonsums - Sicherheit des Straßenverkehrs - Befugnis eines Mitgliedstaats, die Anerkennung eines Führerscheins zu verweigern - Art. 8 Abs. 2 und 4 ...
- Europäischer Gerichtshof
Funk
Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Entzug einer nationalen Fahrerlaubnis im Wohnsitzstaat wegen Drogen- und Alkoholkonsums - Sicherheit des Straßenverkehrs - Befugnis eines Mitgliedstaats, die Anerkennung eines Führerscheins zu verweigern - Art. 8 Abs. 2 und 4 ...
- EU-Kommission
Wiedemann
Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Entzug einer nationalen Fahrerlaubnis im Wohnsitzstaat wegen Drogen- und Alkoholkonsums - Sicherheit des Straßenverkehrs - Befugnis eines Mitgliedstaats, die Anerkennung eines Führerscheins zu verweigern - Art. 8 Abs. 2 und 4 ...
- EU-Kommission
Wiedemann
Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Entzug einer nationalen Fahrerlaubnis im Wohnsitzstaat wegen Drogen- und Alkoholkonsums - Sicherheit des Straßenverkehrs - Befugnis eines Mitgliedstaats, die Anerkennung eines Führerscheins zu verweigern - Art. 8 Abs. 2 und 4 ...
- IWW
- mpu-intensiv.de
Anerkennung ausländischen Führerscheins - Mitgliedstaat ist nicht verpflichtet, ausländischen Führerschein anzuerkennen, wenn inländischer Führerschein entzogen wurde
- blutalkohol , S. 160
Kurzfassungen/Presse (5)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Zerche
- IWW (Kurzinformation)
Ausländische Fahrerlaubnis - Anerkennung durch anderen Mitgliedstaat
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Führerscheintourismus, EU-Führerschein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Entwicklungen zum Führerscheintourismus / EU-Führerschein
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 27.06.2006 - 4 K 1058/05
- VG Chemnitz, 03.08.2006 - 2 K 1093/05
- EuGH, 10.10.2006 - C-329/06
- LG Passau, 19.01.2007 - 4 O 926/06
- OLG München, 12.07.2007 - 1 U 2042/07
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2008 - C-329/06, C-343/06, C-334/06, C-335/06 und C-336/06
- EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
- BGH, 11.09.2008 - III ZR 212/07
Papierfundstellen
- EuZW 2008, 195
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 26.06.2008 - C-334/06
Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2008 - C-329/06
B - Rechtssachen C-334/06 bis C-336/06.In den Rechtssachen C-335/06 und C-336/06 hat das Verwaltungsgericht Chemnitz das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
Die vom Verwaltungsgericht Chemnitz in der Rechtssache C-334/06 vorgelegte Frage stimmt mit der von diesem Gericht in den Rechtssachen C-335/06 und C-336/06 vorgelegten zweiten Frage überein.
- EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2008 - C-329/06
14 - Vgl. Nrn. 35 bis 40 der Schlussanträge von Generalanwalt Léger in der Rechtssache Kapper (Urteil vom 29. April 2004, C-476/01, Slg. 2004, I-5205). - EuGH, 06.04.2006 - C-227/05
Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2008 - C-329/06
16 - Vgl. Urteil Kapper (Randnr. 76) und Beschluss vom 6. April 2006, Halbritter (C-227/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37).
- EuGH, 28.09.2006 - C-340/05
Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2008 - C-329/06
24 - Beschluss vom 28. September 2006 (C-340/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht). - EuGH, 10.07.2003 - C-246/00
NACH AUFFASSUNG DES GERICHTSHOFES VERSTÖSST DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT, DAS EIN …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2008 - C-329/06
12 - Urteil vom 10. Juli 2003 (C-246/00, Slg. 2003, I-7485, Randnr. 60). - EuGH, 29.02.1996 - C-193/94
Skanavi und Chryssanthakopoulos
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2008 - C-329/06
10 - Urteil vom 29. Februar 1996 (C-193/94, Slg. 1996, I-929, Randnr. 26). - EuGH, 29.10.1998 - C-230/97
Awoyemi
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2008 - C-329/06
11 - Urteil vom 29. Oktober 1998 (C-230/97, Slg. 1998, I-6781, Randnr. 41).
- VGH Bayern, 23.11.2010 - 11 BV 09.3093
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B unter Verstoß gegen das …
Unter der Randnummer 73 der am 14. Februar 2008 in den verbundenen Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 (Wiedemann und Funk) sowie C-334/06 bis C-336/06 (Zerche u. a.) eingereichten Schlussanträge hat auch Generalanwalt Bot darauf hingewiesen, dass sich die Betroffenen jener fünf Rechtssachen deshalb in die Tschechische Republik begeben hatten, "weil sie wussten, dass ... sie die Gründe, die zum Entzug der deutschen Fahrerlaubnis geführt hatten, nicht anzugeben brauchten".Das wäre dann der Fall, wenn die dem Aufnahmemitgliedstaat in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (Wiedemann und Funk, C-329/06 und C-343/06, Slg. 2008, I-4635; Zerche u. a., C-334/06 bis C-336/06, Slg. 2008, I-4691) zugebilligte Befugnis zur Nichtanerkennung einer Fahrerlaubnis, die unter aus dem Führerschein ersichtlichem Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilt wurde, auch dann fortbesteht, wenn dem Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis durch den Ausstellermitgliedstaat später unter (formaler) Beachtung des Wohnsitzerfordernisses die Fahrerlaubnis einer anderen Klasse erteilt wird, und davon ausgegangen werden muss, dass die Zuerkennung der Fahreignung für diese Klasse sachgesetzlich die Bejahung der Fahreignung für die unter Missachtung des Wohnsitzerfordernisses erworbene Fahrerlaubnisklasse einschließt.
Einen möglichen Ansatzpunkt, um dem Aufnahmemitgliedstaat in einem solchen Fall das fortbestehende Recht zur Nichtanerkennung der unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilten Fahrerlaubnis (hier: der Klasse B) zuzubilligen, sieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem Umstand, dass der Europäische Gerichtshof in der Randnummer 70 des in den verbundenen Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 ergangenen Urteils vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) und in der Randnummer 67 des am gleichen Tag in den verbundenen Rechtssachen C-334/06 bis C-336/06 erlassenen Urteils jeweils darauf hingewiesen hat, dass die Beachtung des Wohnsitzerfordernisses Vorbedingung für die "Prüfung der Einhaltung der übrigen in dieser Richtlinie aufgestellten Voraussetzungen" ist.
Ergibt sich aus einem Führerschein oder aus anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden, unbestreitbaren Informationen, dass eine Fahrerlaubnis der Klasse B unter Missachtung des Wohnsitzerfordernisses erteilt wurde, so können andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union angesichts der in den Randnummern 70 bzw. 67 der Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) herausgestellten Bedeutung des Wohnsitzerfordernisses für die Einhaltung der Erteilungsvoraussetzungen deshalb auch dann nicht sicher sein, dass der Ausstellerstaat den Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis ausreichend auf den Besitz der für die Klasse B erforderlichen Fähigkeiten und Verhaltensweisen hin überprüft hat, wenn die betroffene Person später eine Fahrerlaubnis der Klasse C in formell nicht zu beanstandender Weise erworben hat.
Rechtsprechung
EuGH, 14.02.2008 - C-343/06 |
Verfahrensgang
- EuGH, 10.10.2007 - C-343/06
- EuGH, 14.02.2008 - C-343/06
- EuGH, 26.06.2008 - C-343/06
Rechtsprechung
EuGH, 10.10.2007 - C-343/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
Verfahrensordnung Art. 43
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensordnung Art. 43
Verbindung
Verfahrensgang
- EuGH, 10.10.2007 - C-343/06
- EuGH, 14.02.2008 - C-343/06
- EuGH, 26.06.2008 - C-343/06