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Rechtsprechung
   BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92   

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BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92 (https://dejure.org/1992,421)
BAG, Entscheidung vom 10.12.1992 - 2 AZR 271/92 (https://dejure.org/1992,421)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 (https://dejure.org/1992,421)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkennung oder unrichtige Anwendung des Rechtsbegriffs wichtiger Grund einer außerordentlichen Kündigung - "Schlüsselherausgabe" und "Konkurrenztätigkeit" als Drucksituation - Verstoss gegen Anhörungspflicht der Mitarbeitervertretung - Bindung des ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626; MAVO §§ 1, 3, 30, 31; GG Art. 140; WRV Art. 137; KSchG §§ 1, 9; ZPO § 295
    Bestätigung der Rechtsprechung zur Druckkündigung - Mitarbeitervertretungsrecht der Kirchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 593
  • BB 1993, 656
  • DB 1993, 1371
  • JR 1993, 308
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 563/85

    Voraussetzungen für betriebsbedingte Druckkündigung

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92
    Hinweise des Senats: "Bestätigung der Rechtsprechung zur sogenannten Druckkündigung (BAG Urteil vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).".

    Eine Druckkündigung setzt jedoch entgegen der Auffassung der Revision nicht zwingend die Ankündigung von Eigenkündigungen durch Mitarbeiter voraus; eine Druckkündigung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn von der Belegschaft die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers unter Androhung von Nachteilen verlangt wird (ständige Rechtsprechung: vgl. BAG Urteil vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 a der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80

    Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92
    Das Revisionsgericht kann insoweit nur nachprüfen, ob ein bestimmter Vorgang für sich genommen überhaupt geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB zu bilden, und ob das Berufungsgericht alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, bedacht und abgewogen hat (ständige Rechtsprechung: BAG Urteil vom 9. Dezember 1982 - 2 AZR 620/80 - BAGE 41, 150, 158 = AP Nr. 73 zu § 626 BGB, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92
    Dabei hat das Landesarbeitsgericht die Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 25. April 1991 (- 2 AZR 624/90 - EzA § 626 n.F. BGB Nr. 140) beachtet, wonach ein Arbeitnehmer an das für die Dauer des rechtlichen Bestandes des Arbeitsverhältnisses bestehende Wettbewerbsverbot auch dann noch gebunden ist, wenn der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat, deren Wirksamkeit der Arbeitnehmer bestreitet.
  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92
    Erst wenn die isolierte Betrachtungsweise nicht bereits zur Unwirksamkeit der Kündigung führt, ist im Wege einer einheitlichen Betrachtungsweise zu prüfen, ob die einzelnen Kündigungsgründe in ihrer Gesamtheit die außerordentliche Kündigung rechtfertigen (ständige Rechtsprechung: BAG Urteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 3 der Gründe, m.w.N.), wobei in die Gesamtwürdigung bislang allerdings nur gleichartige - z. B. mehrere verhaltensbedingte - Gründe einbezogen worden sind (vgl. Hillebrecht, ZfA 1991, 87, 126 f.).
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 76/76

    Rechtswidrige Arbeitsniederlegung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92
    Dies wird unter Berücksichtigung der dazu ergangenen Rechtsprechung (BAG Urteil vom 12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu II 7 der Gründe mit Anm. von Schnorr von Carolsfeld; BAGE 30, 50, 63 ff. = AP Nr. 58 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 8 der Gründe, mit Anm. von Konzen als gemeinsame Anm. zu AP Nr. 57, 58, 59 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; siehe auch Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rz 279) nachzuholen sein.
  • BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 291/72

    Umfang des Direktionsrechts bei vertraglich nicht konkretisierter Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92
    Dies wird unter Berücksichtigung der dazu ergangenen Rechtsprechung (BAG Urteil vom 12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu II 7 der Gründe mit Anm. von Schnorr von Carolsfeld; BAGE 30, 50, 63 ff. = AP Nr. 58 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 8 der Gründe, mit Anm. von Konzen als gemeinsame Anm. zu AP Nr. 57, 58, 59 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; siehe auch Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rz 279) nachzuholen sein.
  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92
    Es ist aber allgemein für die Interessenabwägung im Rahmen des § 626 BGB wesentlich, wie lange die Parteien noch an den Arbeitsvertrag gebunden wären, wenn die außerordentliche Kündigung nicht durchgreift (vgl. dazu BAG Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 - AP Nr. 83 zu § 626 BGB und KR-Hillebrecht, aaO, § 626 BGB Rz 202 f.; Stahlhacke/Preis, aaO, Rz 457, 458, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92
    Erst wenn die isolierte Betrachtungsweise nicht bereits zur Unwirksamkeit der Kündigung führt, ist im Wege einer einheitlichen Betrachtungsweise zu prüfen, ob die einzelnen Kündigungsgründe in ihrer Gesamtheit die außerordentliche Kündigung rechtfertigen (ständige Rechtsprechung: BAG Urteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 3 der Gründe, m.w.N.), wobei in die Gesamtwürdigung bislang allerdings nur gleichartige - z. B. mehrere verhaltensbedingte - Gründe einbezogen worden sind (vgl. Hillebrecht, ZfA 1991, 87, 126 f.).
  • BAG, 16.03.1961 - 2 AZR 539/59

    Wiederholte Androhung einer außerordentlichen Kündigung - Verhaltensbedingte

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92
    Ein verhaltensbedingter wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung setzt nach § 626 BGB nicht nur die objektive und rechtswidrige Verletzung einer Vertragspflicht, sondern darüber hinaus auch ein schuldhaftes, vorwerfbares Verhalten des Arbeitnehmers voraus (ständige Rechtsprechung des BAG: Urteil vom 16. März 1961 - 2 AZR 539/59 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; vgl. auch die Nachweise bei KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 107; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 680).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92
    Die Regelungs- und Verwaltungsbefugnis gemäß Art. 140 GG, 137 Abs. 3 WRV steht der Kirche nicht nur hinsichtlich ihrer körperschaftlichen Organisation und ihrer Ämter zu, sondern - wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 24, 236, 246 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvR 241/66]; BVerfGE 46, 73, 87) entschieden hat - auch hinsichtlich ihrer Vereinigungen, die sich nicht die allseitige, sondern nur die partielle Pflege des religiösen oder weltanschaulichen Lebens ihrer Mitglieder zum Ziel gesetzt haben.
  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 209/76

    Stiftungen

  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 230/80

    Kündigungsrücknahme nach Klageerhebung und vor Auflösungsantrag

  • BAG, 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78

    Auflösung des Arbeitsvertrages - Änderungskündigung - Kündigung -

  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter -

  • BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 591/80

    Loyalitätspflicht eines Arztes

  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 249/81

    Kirchenaustritt - Kündigung

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82

    Angestelltenstatus - Tätigkeitsmerkmale eines leitenden Angestellten - Funktionen

  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 26/84

    Kirchliche Mitarbeitervertretung

  • BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 16/91

    Kündigung eines Lehrers im Kirchendienst - Unterrichtung der

  • BAG, 11.07.1968 - 5 AZR 395/67

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Deutscher Bundestag - Angestellter des

  • BAG, 06.04.1955 - 1 ABR 25/54

    Betriebsverfassungsrecht: Begriff der Familiengesellschaft

  • BAG, 19.01.1983 - 7 AZR 60/81
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

    Dabei wird es auch zu beachten haben, daß dann, wenn einzelne an sich als wichtiger Grund geeignete Pflichtverletzungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht oder jedenfalls nicht ohne vorherige Abmahnung für eine außerordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ausreichen, noch eine Gesamtabwägung vorzunehmen ist (vgl. Senatsurteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 - AP Nr. 41 zu Art. 140 GG, zu III 3 c aa der Gründe, m.w.N.; Busemann/Schäfer, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 3. Aufl., Rz 128; KR-Fischermeier, 5. Aufl., § 626 BGB Rz 246 f.; Gräfl, Außerordentliche Kündigung, LzK 240 Rz 57).
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    bb) Eine Kündigung, die unter Missachtung von § 30 Abs. 1 und Abs. 2 MAVO ausgesprochen wurde, ist wegen § 30 Abs. 5 MAVO auch nach staatlichem Recht unwirksam (vgl. BAG 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 - zu II 1 der Gründe; APS/Linck 4. Aufl. Mitarbeitervertretung im kirchlichen Bereich Rn. 63) .
  • BGH, 10.10.2019 - VII ZR 1/19

    Außerordentliche Kündigung eines Reinigungsvertrags wegen Mängeln der erbrachten

    Unter Umständen kommt es für die Berechtigung der außerordentlichen Kündigung auch auf das Zusammenspiel mehrerer - mangelbezogener und nicht mangelbezogener - Kündigungsgründe an (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1982 - VIII ZR 206/81, NJW 1983, 749, juris Rn. 40; vgl. auch BAG, Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92, DB 1993, 1371, juris Rn. 74).
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Rechtsprechung
   BAG, 01.07.1993 - 2 AZR 25/93   

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BAG, 01.07.1993 - 2 AZR 25/93 (https://dejure.org/1993,968)
BAG, Entscheidung vom 01.07.1993 - 2 AZR 25/93 (https://dejure.org/1993,968)
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Mikrobiologie-Gehilfin

§ 611a BGB, Frage nach Schwangerschaft ist dann rechtmäßig, wenn der Arbeitsplatz die Gesundheit von Frau und Kind gefährdet, Anfechtbarkeit des Arbeitsvertrags (§ 123 BGB) bei falscher Antwort;

(Anm. d. Red.: die Grundsätze der Entscheidung dürften im Hinblick auf das Urteil des EuGH vom 3.2.00, Rs. C-207/98, gegen Art. 2 RiLi 76/207/EWG verstoßen, so nun auch BAG, 6.2.03, 2 AZR 621/01)

Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 148
  • NZA 1993, 933
  • BB 1993, 1362
  • BB 1993, 2085
  • DB 1993, 1371
  • DB 1993, 1978
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.10.1992 - 2 AZR 227/92

    Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung einer Arbeitnehmerin

    Auszug aus BAG, 01.07.1993 - 2 AZR 25/93
    Die Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung einer Arzthelferin ist ausnahmsweise dann sachlich gerechtfertigt, wenn sie objektiv dem gesundheitlichen Schutz der Bewerberin und des ungeborenen Kindes dient (im Anschluß an Senatsurteil vom 15. Oktober 1992 - 2 AZR 227/92 - AP Nr. 8 zu § 611a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Diese Ausführungen lassen auch im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 15. Oktober 1992 (- 2 AZR 227/92 - AP Nr. 8 zu § 611 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen), die das Landesarbeitsgericht noch nicht kannte, keinen Rechtsfehler erkennen.

    An der im Urteil vom 15. Oktober 1992 (- 2 AZR 227/92 - AP, aaO = DB 1993, 435 [BAG 15.10.1992 - 2 AZR 227/92]) vertretenen Auffassung hinsichtlich der beschriebenen Ausnahme vom Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot hält der Senat fest.

    Zumindest insoweit wird in der bisher bekannt gewordenen Literatur zu der Senatsentscheidung keine Kritik geäußert, sondern eher über den Ausnahmefall hinaus unter bestimmten Umständen die Frage nach der Schwangerschaft für gerechtfertigt gehalten (vgl. Buschbeck-Bülow, BB 1993, 360 [BAG 10.11.1992 - I AZR 183/92]; Ehrich, DB 1993, 431, 434; Schiefer, DB 1993, 38, 40; Zeller, BB 1993, 219 [BAG 26.05.1992 - 10 ABR 63/91]).

    Allerdings kann der Hauptbegründung des Landesarbeitsgerichts, die Frage nach der Schwangerschaft sei schon deshalb nicht unzulässig, weil sich nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nur Frauen um den Arbeitsplatz beworben hätten, nicht zugestimmt werden, nachdem der Senat die entsprechende Rechtsprechung zur sogenannten gespaltenen Lösung (je nach Bewerberkreis; vgl. BAGE 51, 167 = AP Nr. 31 zu § 123 BGB), auf die sich das Landesarbeitsgericht noch stützt, im neuen Urteil vom 15. Oktober 1992 (- 2 AZR 227/92 - AP, aaO) ausdrücklich aufgegeben hat.

  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 244/85

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Schwangerschaft

    Auszug aus BAG, 01.07.1993 - 2 AZR 25/93
    Der Senat hat in diesem Urteil unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung im Urteil vom 20. Februar 1986 (- 2 AZR 244/85 - BAGE 51, 167 = AP Nr. 31 zu § 123 BGB) im Anschluß an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in dessen Urteil vom 8. November 1990 (Rechtssache C 177/88 - EuGHE 1990, 3941 = AP Nr. 23 zu Art. 119 EWG-Vertrag) entschieden, die Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung einer Arbeitnehmerin enthalte in der Regel eine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts und verstoße damit gegen das Diskriminierungsverbot des § 611 a BGB, und zwar gleichgültig, ob sich nur Frauen oder auch Männer um den Arbeitsplatz bewürben; der Senat hat aber gleichzeitig und unter Bezugnahme auf Ziff. 14 des fraglichen EuGH-Urteils angemerkt, das Diskriminierungsverbot gelte für den Arbeitgeber nur hinsichtlich einer von ihm "für geeignet befundenen Bewerberin" (siehe zu II 2 c der Gründe).

    Allerdings kann der Hauptbegründung des Landesarbeitsgerichts, die Frage nach der Schwangerschaft sei schon deshalb nicht unzulässig, weil sich nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nur Frauen um den Arbeitsplatz beworben hätten, nicht zugestimmt werden, nachdem der Senat die entsprechende Rechtsprechung zur sogenannten gespaltenen Lösung (je nach Bewerberkreis; vgl. BAGE 51, 167 = AP Nr. 31 zu § 123 BGB), auf die sich das Landesarbeitsgericht noch stützt, im neuen Urteil vom 15. Oktober 1992 (- 2 AZR 227/92 - AP, aaO) ausdrücklich aufgegeben hat.

  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Auszug aus BAG, 01.07.1993 - 2 AZR 25/93
    Dazu hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 21. Februar 1991 - 2 AZR 449/90 - AP Nr. 35 zu § 123 BGB, zu II 4 i der Gründe), ein Verstoß gegen § 611 a BGB liege nicht vor, wenn die unterschiedliche Behandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern durch sachliche Gründe gerechtfertigt werde.
  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

    Auszug aus BAG, 01.07.1993 - 2 AZR 25/93
    Der Senat hat in diesem Urteil unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung im Urteil vom 20. Februar 1986 (- 2 AZR 244/85 - BAGE 51, 167 = AP Nr. 31 zu § 123 BGB) im Anschluß an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in dessen Urteil vom 8. November 1990 (Rechtssache C 177/88 - EuGHE 1990, 3941 = AP Nr. 23 zu Art. 119 EWG-Vertrag) entschieden, die Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung einer Arbeitnehmerin enthalte in der Regel eine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts und verstoße damit gegen das Diskriminierungsverbot des § 611 a BGB, und zwar gleichgültig, ob sich nur Frauen oder auch Männer um den Arbeitsplatz bewürben; der Senat hat aber gleichzeitig und unter Bezugnahme auf Ziff. 14 des fraglichen EuGH-Urteils angemerkt, das Diskriminierungsverbot gelte für den Arbeitgeber nur hinsichtlich einer von ihm "für geeignet befundenen Bewerberin" (siehe zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 10.11.1992 - 1 AZR 183/92

    Mitbestimmung bei Anrechnung von Prämienerhöhungen

    Auszug aus BAG, 01.07.1993 - 2 AZR 25/93
    Zumindest insoweit wird in der bisher bekannt gewordenen Literatur zu der Senatsentscheidung keine Kritik geäußert, sondern eher über den Ausnahmefall hinaus unter bestimmten Umständen die Frage nach der Schwangerschaft für gerechtfertigt gehalten (vgl. Buschbeck-Bülow, BB 1993, 360 [BAG 10.11.1992 - I AZR 183/92]; Ehrich, DB 1993, 431, 434; Schiefer, DB 1993, 38, 40; Zeller, BB 1993, 219 [BAG 26.05.1992 - 10 ABR 63/91]).
  • BAG, 26.05.1992 - 10 ABR 63/91

    Wirksamkeit von Betriebskollektivverträgen

    Auszug aus BAG, 01.07.1993 - 2 AZR 25/93
    Zumindest insoweit wird in der bisher bekannt gewordenen Literatur zu der Senatsentscheidung keine Kritik geäußert, sondern eher über den Ausnahmefall hinaus unter bestimmten Umständen die Frage nach der Schwangerschaft für gerechtfertigt gehalten (vgl. Buschbeck-Bülow, BB 1993, 360 [BAG 10.11.1992 - I AZR 183/92]; Ehrich, DB 1993, 431, 434; Schiefer, DB 1993, 38, 40; Zeller, BB 1993, 219 [BAG 26.05.1992 - 10 ABR 63/91]).
  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 621/01

    Fragerecht - Schwangerschaft - Anfechtung

    Hinweise des Senats: Teilweise Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung (1. Juli 1993 - 2 AZR 25/93 - AP BGB § 123 Nr. 36 = EzA BGB § 123 Nr. 39).

    b) Zwar hat der Senat - wie die Revision zu Recht geltend macht - bisher angenommen, die Frage nach der Schwangerschaft sei zulässig, wenn für die Arbeitnehmerin von vornherein ein gesetzliches Beschäftigungsverbot (§ 4 MuSchG) eingegriffen hätte (1. Juli 1993 - 2 AZR 25/93 - AP BGB § 123 Nr. 36 = EzA BGB § 123 Nr. 39).

  • LAG Hamm, 01.03.1999 - 19 Sa 2596/98

    Arbeitsvertrag: Offenbarungspflicht bei bestehender Schwangerschaft

    Eine so begründete Anfechtung diskriminiert die betroffene Arbeitnehmerin unmittelbar wegen ihres Geschlechts und verstößt damit gegen § 611a I BGB (im Anschluss an EuGH Rs C-421/92 vom 05.05.1994 "Habermann-Beltermann" = AP Nr. 3 zu Art. 2 EWG-Richtlinie Nr. 76/207 - DRsp-ROM Nr. 2000/4487 - gegen BAG, Urteil vom 08.09.1988 - 2 AZR 102/88 = AP Nr. 1 zu § 8 MuSchG 1968 und BAG, Urteil vom 01.07.1993 - 2 AZR 25/93 = AP Nr. 36 zu § 123 BGB ).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.1998 - 1 Sa 402/97

    Vorlage zur Vorabentscheidung am Europäischen Gerichtshof; Nichteinstellung einer

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  • OLG Naumburg, 21.01.1997 - 9 U 54/96

    Berücksichtigung der "Sowieso"-Kosten im Rahmen der Schadensermittlung; Einwände

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Rechtsprechung
   BAG, 25.08.1992 - 9 AZR 329/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2261
BAG, 25.08.1992 - 9 AZR 329/91 (https://dejure.org/1992,2261)
BAG, Entscheidung vom 25.08.1992 - 9 AZR 329/91 (https://dejure.org/1992,2261)
BAG, Entscheidung vom 25. August 1992 - 9 AZR 329/91 (https://dejure.org/1992,2261)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Urlaubsabgeltung und tarifvertragliche Ausschlußfrist

  • Der Betrieb

    Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk vom 21.1.1986 §§ 45, 47, 52, 64
    Ausschlußfrist für Urlaubsabgeltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 759
  • BB 1992, 2296
  • DB 1993, 1371
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 05.04.1984 - 6 AZR 443/81

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 25.08.1992 - 9 AZR 329/91
    Ob Tarifvertragsparteien auch befugt sind, den Bestand der nach dem Bundesurlaubsgesetz garantierten Mindesturlaubstage und die Abgeltung dafür nach § 7 Abs. 4 BUrlG bis zum Ablauf des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraumes von der Erfüllung weiterer Voraussetzungen (z. B. die schriftliche und gerichtliche Geltendmachung innerhalb bestimmter Fristen) abhängig zu machen, kann im Streitfall dahingestellt bleiben (zum Meinungsstand vgl. BAGE 10, 133 = AP Nr. 81 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAGE 11, 150 [BAG 23.06.1961 - 1 AZR 239/59] = AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfrist; BAGE 23, 184, 195 = AP Nr. 9 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 45, 314 [BAG 05.04.1984 - 6 AZR 443/81] = AP Nr. 16 zu § 13 BUrlG; Bachmann, GK-BUrlG, 5. Aufl., § 7 Rz 206 - 209).
  • BAG, 23.06.1961 - 1 AZR 239/59

    Tarifliche Ausschlußfristen - Nachwirkung eines Tarifvertrages - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 25.08.1992 - 9 AZR 329/91
    Ob Tarifvertragsparteien auch befugt sind, den Bestand der nach dem Bundesurlaubsgesetz garantierten Mindesturlaubstage und die Abgeltung dafür nach § 7 Abs. 4 BUrlG bis zum Ablauf des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraumes von der Erfüllung weiterer Voraussetzungen (z. B. die schriftliche und gerichtliche Geltendmachung innerhalb bestimmter Fristen) abhängig zu machen, kann im Streitfall dahingestellt bleiben (zum Meinungsstand vgl. BAGE 10, 133 = AP Nr. 81 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAGE 11, 150 [BAG 23.06.1961 - 1 AZR 239/59] = AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfrist; BAGE 23, 184, 195 = AP Nr. 9 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 45, 314 [BAG 05.04.1984 - 6 AZR 443/81] = AP Nr. 16 zu § 13 BUrlG; Bachmann, GK-BUrlG, 5. Aufl., § 7 Rz 206 - 209).
  • BAG, 03.02.1971 - 5 AZR 282/70

    Keine Einführung über das Bundesurlaubsgesetz hinausgehender Tatbestände der

    Auszug aus BAG, 25.08.1992 - 9 AZR 329/91
    Ob Tarifvertragsparteien auch befugt sind, den Bestand der nach dem Bundesurlaubsgesetz garantierten Mindesturlaubstage und die Abgeltung dafür nach § 7 Abs. 4 BUrlG bis zum Ablauf des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraumes von der Erfüllung weiterer Voraussetzungen (z. B. die schriftliche und gerichtliche Geltendmachung innerhalb bestimmter Fristen) abhängig zu machen, kann im Streitfall dahingestellt bleiben (zum Meinungsstand vgl. BAGE 10, 133 = AP Nr. 81 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAGE 11, 150 [BAG 23.06.1961 - 1 AZR 239/59] = AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfrist; BAGE 23, 184, 195 = AP Nr. 9 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 45, 314 [BAG 05.04.1984 - 6 AZR 443/81] = AP Nr. 16 zu § 13 BUrlG; Bachmann, GK-BUrlG, 5. Aufl., § 7 Rz 206 - 209).
  • BAG, 28.10.1960 - 1 AZR 43/59

    Ausschlußfrist - Urlaubsgeldanspruch

    Auszug aus BAG, 25.08.1992 - 9 AZR 329/91
    Ob Tarifvertragsparteien auch befugt sind, den Bestand der nach dem Bundesurlaubsgesetz garantierten Mindesturlaubstage und die Abgeltung dafür nach § 7 Abs. 4 BUrlG bis zum Ablauf des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraumes von der Erfüllung weiterer Voraussetzungen (z. B. die schriftliche und gerichtliche Geltendmachung innerhalb bestimmter Fristen) abhängig zu machen, kann im Streitfall dahingestellt bleiben (zum Meinungsstand vgl. BAGE 10, 133 = AP Nr. 81 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAGE 11, 150 [BAG 23.06.1961 - 1 AZR 239/59] = AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfrist; BAGE 23, 184, 195 = AP Nr. 9 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 45, 314 [BAG 05.04.1984 - 6 AZR 443/81] = AP Nr. 16 zu § 13 BUrlG; Bachmann, GK-BUrlG, 5. Aufl., § 7 Rz 206 - 209).
  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05

    Ausschlussfrist

    Sind Urlaubsansprüche nach Maßgabe dieser Anforderungen geltend gemacht, wird damit auch eine tarifliche Ausschlussfrist gewahrt, welche die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen verlangt (zu tariflichen Ausschlussfristen und Urlaubsansprüchen vgl. BAG 25. August 1992 - 9 AZR 329/91 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 60 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 101).
  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 107/99

    Mehrarbeit und Urlaubsvergütung - MTV Metall NRW

    Denn soweit die Tarifvertragsparteien weitergehende Ansprüche geregelt haben, sind sie in der Bemessung des Entgelts frei (BAG 25. August 1992 - 9 AZR 329/91 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 60 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 101).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 165/95

    Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende des

    Der tarifliche Anteil des Urlaubsabgeltungsanspruch ist daher verfallen (Senatsurteil vom 25. August 1992 - 9 AZR 329/91 - AP Nr. 60 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - 24 Sa 2315/10

    Urlaubsabgeltung im Baugewerbe - Reduzierung der Urlaubsvergütung im

    aa) Die Tarifvertragsparteien können Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie gewährleisteten und von § 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Mindestjahresurlaubsanspruch von vier Wochen übersteigen, frei regeln (vgl. BAG 25.8. 1992 - 9 AZR 329/91 - AP Nr. 60 zu § 7 BUrlG; 10.2. 2004 - 9 AZR 116/03 - NZA 2004, 986).
  • LAG Berlin, 05.12.2000 - 3 Sa 1073/00

    Urlaub: Urlaubsanspruch - Erfüllung - Geltendmachung - tarifliche Ausschlussfrist

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  • LAG Baden-Württemberg, 26.09.1994 - 16 Sa 70/94

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung, wenn aufgrund Erziehungsurlaub 3 Jahre nicht

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  • ArbG Iserlohn, 16.02.2010 - 5 Ca 2181/09

    Tarifliche Ausschlussfrist - MTV-Wach- und Sicherheitsgewerbe NW

    Auf der anderen Seite hielt das BAG trotz dieser Rechtsprechung bereits früher für möglich, dass tarifliche Urlaubsabgeltungsansprüche von tariflichen Ausschlussfristen erfasst werden (BAG, Urteil vom 25.08.1992 in AP Nr. 60 zu § 7 BUrlG = NZA 93, 759).
  • ArbG Iserlohn, 02.03.2010 - 5 Ca 2496/09
    Auf der anderen Seite hielt es das BAG trotz dieser Rechtsprechung es bereits früher für möglich, dass tarifliche Urlaubsabgeltungsansprüche von tariflichen Ausschlussfristen erfasst werden (BAG, Urteil vom 25.08.1992 in AP Nr. 60 zu § 7 BUrlG = NZA 93, 759).
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