Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.05.2021

Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2021 - IV ZB 16/20   

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https://dejure.org/2021,22967
BGH, 29.06.2021 - IV ZB 16/20 (https://dejure.org/2021,22967)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2021 - IV ZB 16/20 (https://dejure.org/2021,22967)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2021 - IV ZB 16/20 (https://dejure.org/2021,22967)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers; Mittellosigkeit des Nachlasses hinsichtlich Ausschlusses der Vergütung des Nachlasspflegers für seine gesamte Tätigkeit

  • rewis.io

    Vergütung des Nachlasspflegers: Bemessung bei teilmittellosem Nachlass

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1915 Abs. 1 S. 2
    Die Vergütung des Nachlasspflegers richtet sich nach § 1915 Abs. 1 Satz 2 BGB, soweit der Nachlass zur Deckung der Vergütung ausreicht. Allein der vom Nachlass nicht gedeckte Teil der Vergütung ist nach den Sätzen für unbemittelte Nachlässe zu bemessen.

  • rechtsportal.de

    BGB § 1915 Abs. 1 S. 2
    Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers; Mittellosigkeit des Nachlasses hinsichtlich Ausschlusses der Vergütung des Nachlasspflegers für seine gesamte Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vergütung des Nachlasspflegers - bei einem teilmittellosen Nachlass

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vergütung des Nachlasspflegers bei unzureichendem Nachlass

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    BGB § 1961; BGB § 1836d Nr. 1
    Zur Frage der Anwendbarkeit von § 1836d Nr. 1 BGB auf Fälle der Nachlasspflegschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2657
  • MDR 2021, 1141
  • FGPrax 2021, 172
  • FamRZ 2021, 1837
  • Rpfleger 2021, 648
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamburg, 14.10.2019 - 2 W 72/19

    Nachlasssache: Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers bei nicht vollständig

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - IV ZB 16/20
    bb) Dagegen geht die überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum davon aus, dass der Nachlass, soweit er zur Deckung des Vergütungsanspruchs ausreicht, als bemittelt anzusehen und die Vergütung bis zur Nachlasserschöpfung nach den Grundsätzen des § 1915 Abs. 1 Satz 2 BGB zu gewähren sei; nur die darüber hinaus noch erfolgte Tätigkeit des Nachlasspflegers sei nach § 3 VBVG zu vergüten (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2020, 520 Rn. 15; OLG Düsseldorf FamRZ 2020, 873, 874 [juris Rn. 20 f.]; OLG Frankfurt FamRZ 2019, 393 unter II c bb [juris Rn. 20 ff.]; OLG Stuttgart FamRZ 2018, 536 [juris Rn. 10]; ZEV 2017, 710 Rn. 10; OLG Naumburg NLPrax 2019, 99 unter II 2 [juris Rn. 14 ff.]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Oktober 2014 - 14 Wx 56/13, juris Rn. 28; Palandt/Weidlich, BGB 80. Aufl. § 1960 Rn. 24; Palandt/Götz, BGB 80. Aufl. § 1915 Rn. 7; BeckOGK/Heinemann, BGB § 1960 Rn. 205 [Stand: 15. April 2021]; BeckOGK/Bohnert, BGB § 1836d Rn. 23 [Stand: 1. April 2021]; Staudinger/Bienwald, BGB (2020) § 1836d Rn. 19 (unter Verweis auf OLG Frankfurt aaO); Sonnenberg in Siebert, Nachlasspflegschaft 6. Aufl. Kap. 9 Rn. 1019; Gleumes in Schulz, Handbuch Nachlasspflegschaft 2. Aufl. § 7 Rn. 85; Schulz in Groll, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung 5. Aufl. § 23 Rn. 23.97; Homann, Die Vergütung von Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlassinsolvenzverwalter 2007 S. 35, 48; Reinert, ErbR 2021, 97, 102; Zimmermann, ZEV 2020, 356, 357; Siebert, NJW 2020, 2934 Rn. 67).

    Die im Interesse des Vormunds geschaffene Regelung des § 1836d BGB wirkte sich andernfalls zweckwidrig zum Nachteil des Nachlasspflegers aus (vgl. auch OLG Hamburg NJW-RR 2020, 520 Rn. 16).

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2019 - 3 Wx 62/18

    Vergütungsansprüche eines Nachlasspflegers

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - IV ZB 16/20
    bb) Dagegen geht die überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum davon aus, dass der Nachlass, soweit er zur Deckung des Vergütungsanspruchs ausreicht, als bemittelt anzusehen und die Vergütung bis zur Nachlasserschöpfung nach den Grundsätzen des § 1915 Abs. 1 Satz 2 BGB zu gewähren sei; nur die darüber hinaus noch erfolgte Tätigkeit des Nachlasspflegers sei nach § 3 VBVG zu vergüten (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2020, 520 Rn. 15; OLG Düsseldorf FamRZ 2020, 873, 874 [juris Rn. 20 f.]; OLG Frankfurt FamRZ 2019, 393 unter II c bb [juris Rn. 20 ff.]; OLG Stuttgart FamRZ 2018, 536 [juris Rn. 10]; ZEV 2017, 710 Rn. 10; OLG Naumburg NLPrax 2019, 99 unter II 2 [juris Rn. 14 ff.]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Oktober 2014 - 14 Wx 56/13, juris Rn. 28; Palandt/Weidlich, BGB 80. Aufl. § 1960 Rn. 24; Palandt/Götz, BGB 80. Aufl. § 1915 Rn. 7; BeckOGK/Heinemann, BGB § 1960 Rn. 205 [Stand: 15. April 2021]; BeckOGK/Bohnert, BGB § 1836d Rn. 23 [Stand: 1. April 2021]; Staudinger/Bienwald, BGB (2020) § 1836d Rn. 19 (unter Verweis auf OLG Frankfurt aaO); Sonnenberg in Siebert, Nachlasspflegschaft 6. Aufl. Kap. 9 Rn. 1019; Gleumes in Schulz, Handbuch Nachlasspflegschaft 2. Aufl. § 7 Rn. 85; Schulz in Groll, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung 5. Aufl. § 23 Rn. 23.97; Homann, Die Vergütung von Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlassinsolvenzverwalter 2007 S. 35, 48; Reinert, ErbR 2021, 97, 102; Zimmermann, ZEV 2020, 356, 357; Siebert, NJW 2020, 2934 Rn. 67).

    Beim Nachlass gibt es, anders als beim Mündel, kein Schonvermögen, sondern er ist vollständig für die Vergütung des Nachlasspflegers einzusetzen und kann dadurch restlos aufgezehrt werden (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2020, 873, 874 [juris Rn. 19]; OLG München Rpfleger 2006, 405 unter 2 d [juris Rn. 19]; MünchKomm-BGB/Leipold, 8. Aufl. § 1960 Rn. 85; Sonnenberg in Siebert, Nachlasspflegschaft 6. Aufl. Kap. 9 Rn. 1018).

  • BGH, 19.08.2015 - XII ZB 314/13

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Verfahrenserstreckung sowohl auf

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - IV ZB 16/20
    Das Festsetzungsverfahren ist ein Amtsverfahren, in dem das Gericht die zur Festsetzung einer angemessenen Vergütung erforderlichen Tatsachen von Amts wegen (§ 26 FamFG) zu ermitteln hat (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 314/13, NJW 2015, 3301 Rn. 15, zur Betreuervergütung).
  • BGH, 14.03.2018 - IV ZB 16/17

    Zur Frage, ob § 2 VBVG auf die Vergütung des Nachlassverwalters anzuwenden ist.

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - IV ZB 16/20
    Sie soll den Vormund zur zügigen Geltendmachung seiner Ansprüche anhalten, um zu verhindern, dass Ansprüche in einer Höhe auflaufen, welche die Leistungsfähigkeit des Mündels überfordert, seine Mittellosigkeit begründet und damit eine Eintrittspflicht der Staatskasse auslöst, die bei einer rechtzeitigen Inanspruchnahme nicht begründet gewesen wäre (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 27 zur Vorgängerregelung in § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB; Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - IV ZB 16/17, NJW 2018, 2960 Rn. 14).
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 461/11

    Betreuervergütung: Verjährungsfrist für den auf die Staatskasse übergangenen

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - IV ZB 16/20
    "Mittellosigkeit" im Sinne von § 1836d BGB ist daher dahin zu verstehen, dass es dem Mündel oder dem Betreuten (§ 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB) sozialrechtlich nicht zugemutet werden soll, für die Kosten der Vormundschaft oder Betreuung aufzukommen, wenn dadurch seine eigene angemessene Lebensgestaltung in Frage gestellt würde; deshalb hat der Staat im Falle der Mittellosigkeit in die Haftung einzutreten, § 1835 Abs. 4 Satz 1, § 1836a BGB a.F. und § 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 461/11, FamRZ 2012, 627 Rn. 17, zur Betreuung).
  • BGH, 09.01.2013 - XII ZB 478/11

    Betreuervergütung: Übergang des Vergütungsanspruchs auf die Staatskasse bei

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - IV ZB 16/20
    § 1836d BGB regelt eine "fiktive Mittellosigkeit" (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2013 - XII ZB 478/11, FamRZ 2013, 440 Rn. 10, zur Betreuung), bei der ein Betroffener immer dann als mittellos gilt, wenn er die dem Vormund oder Betreuer zu zahlende Vergütung nicht in einem Betrag begleichen kann (BT-Drucks. 13/7158 S. 17).
  • OLG Saarbrücken, 02.09.2014 - 5 W 44/14

    Vergütung des Nachlasspflegers: Bemessung des Stundensatzes bei

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - IV ZB 16/20
    Die Unanwendbarkeit auf die Pflegschaft kann sich nicht nur unmittelbar aus dem Wortlaut einer Regelung, sondern auch aus dem Charakter der in Frage stehenden Art der Pflegschaft (vgl. Staudinger/Bienwald, BGB (2017) § 1915 Rn. 5; siehe auch OLG Frankfurt FamRZ 2017, 1881 [juris Rn. 19]; OLG Saarbrücken NJW-RR 2015, 844 Rn. 9) sowie aus Sinn und Zweck der einzelnen Vorschriften ergeben (vgl. Erman/Roth, BGB 16. Aufl. § 1915 Rn. 2a).
  • OLG Celle, 20.03.2020 - 6 W 142/19

    Nachlasspflegervergütung; teilmittelloser Nachlass; kein gespaltener

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - IV ZB 16/20
    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in FamRZ 2020, 1030 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die Höhe der dem Beteiligten zu 1 zustehenden Vergütung bestimme sich im gesamten Umfang nach § 3 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) a.F. Eine von den Stundensätzen des § 3 VBVG abweichende Vergütungshöhe komme nur in Betracht, "sofern der Pflegling nicht mittellos ist" (§ 1915 Abs. 1 Satz 2 letzter Halbsatz BGB).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2017 - 20 W 379/15

    Ausschlussfrist nach § 2 S. 1 VBGB auch für Nachlassverwalter-Vergütung

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - IV ZB 16/20
    Die Unanwendbarkeit auf die Pflegschaft kann sich nicht nur unmittelbar aus dem Wortlaut einer Regelung, sondern auch aus dem Charakter der in Frage stehenden Art der Pflegschaft (vgl. Staudinger/Bienwald, BGB (2017) § 1915 Rn. 5; siehe auch OLG Frankfurt FamRZ 2017, 1881 [juris Rn. 19]; OLG Saarbrücken NJW-RR 2015, 844 Rn. 9) sowie aus Sinn und Zweck der einzelnen Vorschriften ergeben (vgl. Erman/Roth, BGB 16. Aufl. § 1915 Rn. 2a).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2018 - 21 W 75/18

    Vergütungsregelungen für Nachlasspflegschaft

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - IV ZB 16/20
    bb) Dagegen geht die überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum davon aus, dass der Nachlass, soweit er zur Deckung des Vergütungsanspruchs ausreicht, als bemittelt anzusehen und die Vergütung bis zur Nachlasserschöpfung nach den Grundsätzen des § 1915 Abs. 1 Satz 2 BGB zu gewähren sei; nur die darüber hinaus noch erfolgte Tätigkeit des Nachlasspflegers sei nach § 3 VBVG zu vergüten (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2020, 520 Rn. 15; OLG Düsseldorf FamRZ 2020, 873, 874 [juris Rn. 20 f.]; OLG Frankfurt FamRZ 2019, 393 unter II c bb [juris Rn. 20 ff.]; OLG Stuttgart FamRZ 2018, 536 [juris Rn. 10]; ZEV 2017, 710 Rn. 10; OLG Naumburg NLPrax 2019, 99 unter II 2 [juris Rn. 14 ff.]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Oktober 2014 - 14 Wx 56/13, juris Rn. 28; Palandt/Weidlich, BGB 80. Aufl. § 1960 Rn. 24; Palandt/Götz, BGB 80. Aufl. § 1915 Rn. 7; BeckOGK/Heinemann, BGB § 1960 Rn. 205 [Stand: 15. April 2021]; BeckOGK/Bohnert, BGB § 1836d Rn. 23 [Stand: 1. April 2021]; Staudinger/Bienwald, BGB (2020) § 1836d Rn. 19 (unter Verweis auf OLG Frankfurt aaO); Sonnenberg in Siebert, Nachlasspflegschaft 6. Aufl. Kap. 9 Rn. 1019; Gleumes in Schulz, Handbuch Nachlasspflegschaft 2. Aufl. § 7 Rn. 85; Schulz in Groll, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung 5. Aufl. § 23 Rn. 23.97; Homann, Die Vergütung von Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlassinsolvenzverwalter 2007 S. 35, 48; Reinert, ErbR 2021, 97, 102; Zimmermann, ZEV 2020, 356, 357; Siebert, NJW 2020, 2934 Rn. 67).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2017 - 8 W 142/17

    Nachlasspflegervergütung: Vergütungsanspruch bei Abrechnung von Teilleistungen

  • OLG Karlsruhe, 31.10.2014 - 14 Wx 56/13

    Nachlasspflegschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der

  • OLG Oldenburg, 26.02.2021 - 3 W 120/20

    Höhe der Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers bei sog.

  • OLG Hamm, 03.08.2021 - 10 W 85/20

    Nachlasspflegschaft; Nachlasspfleger; Vergütung; teilmittelloser Nachlass

    Liegt - wie hier - ein teilmittelloser Nachlass vor, weil der vorhandene Nachlass nicht zur vollständigen Befriedigung aller vom Nachlasspfleger geleisteten Stunden ausreicht, so besteht ein Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers aus §§ 1960, 1915 Abs. 1 S. 2 i. V. m. 1836 Nr. 2 BGB gegen den Nachlass, soweit dieser vermögend ist, und hinsichtlich der verbliebenen Stunden nach den niedrigeren Stundensätzen des § 3 VBVG gegen die Staatskasse (BGH, Beschlüsse vom 29.06.2021, IV ZB 16/20 und IV ZB 36/20).
  • OLG Braunschweig, 23.08.2021 - 3 W 24/20

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Nachlasspflegervergütung im Falle eines

    Sie bestimmt sich nicht im gesamten Umfang nach § 3 VBVG a.F., denn es ist nunmehr höchstrichterlich geklärt, dass § 1836d BGB nicht entsprechend auf die Vergütung eines berufsmäßigen Nachlasspflegers anzuwenden ist (BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2021 - IV ZB 16/20 und IV ZB 36/20 -, jeweils juris, Rn. 11 ff.).
  • OLG Hamburg, 27.01.2023 - 2 W 51/22

    Angemessenheit der Vergütung eines Nachlasspflegers für schwierige, mittelschwere

    Dabei wird er allerdings die Ausschlussfrist gemäß § 2 S. 1 VBVG zu beachten haben (vgl. BGH v. 29.6.2021 - IV ZB 16/20, Rn. 20 = NJW 2021, 2657) sowie den Umstand, dass lediglich auftragsbezogene Tätigkeiten abrechenbar sind (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 6.11.2001, 9 WF 176/10, Rn. 2), nicht solche, die - wie etwa die Mitwirkung des Beteiligten zu 2) im Vergütungsfestsetzungsverfahren - der Durchsetzung eigener Ansprüche dienen.
  • OLG Brandenburg, 13.09.2022 - 3 W 82/22

    Aufklärung zur Mittellosigkeit des Nachlasses

    Vielmehr ist es insoweit geboten, zwei Vergütungsschuldner in Anspruch zu nehmen und die Vergütungshöhe nach den jeweils unterschiedlichen Regeln festzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 29.06.2021 - IV ZB 16/20 - FGPrax 2021, 172; Senatsbeschluss vom 13.11.2020 - 3 W 40/19).
  • OLG Brandenburg, 05.09.2022 - 3 W 82/22

    Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegers; Begriff des mittellosen Nachlasses;

    Vielmehr ist es insoweit geboten, zwei Vergütungsschuldner in Anspruch zu nehmen und die Vergütungshöhe nach den jeweils unterschiedlichen Regeln festzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 29.06.2021 - IV ZB 16/20 - FGPrax 2021, 172 ; Senatsbeschluss vom 13.11.2020 - 3 W 40/19).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.2021 - XII ZB 109/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,22966
BGH, 12.05.2021 - XII ZB 109/21 (https://dejure.org/2021,22966)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2021 - XII ZB 109/21 (https://dejure.org/2021,22966)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - XII ZB 109/21 (https://dejure.org/2021,22966)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Durch Zeitablauf erledigte Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

  • rewis.io

    Unterbringungssache: Erforderlichkeit einer erneuten Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • degruyter.com
  • rechtsportal.de

    FamFG § 68 ; FamFG § 319
    Zieht das Beschwerdegericht in einer Unterbringungssache für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Anhörung datiert, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen ...

  • rechtsportal.de

    FamFG § 68 ; FamFG § 319
    Durch Zeitablauf erledigte Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschlossene Unterbringung - und ihre gerichtliche Genehmigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das neue Gutachten in der Unterbringungssache - und die persönliche Anhörung des Betroffenen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erneute Anhörung des Unterzubringenden bei neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten ...

  • Bt-Recht (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 1153
  • FGPrax 2021, 172
  • FamRZ 2021, 1575
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 32/16

    Unterbringungssache: Erneute Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZB 109/21
    Zieht das Beschwerdegericht in einer Unterbringungssache für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Anhörung datiert, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen geboten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 32/16, FamRZ 2017, 477).

    Durch sie soll auch sichergestellt werden, dass sich das Gericht vor der Entscheidung über den mit einer Unterbringung verbundenen erheblichen Grundrechtseingriff einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen verschafft, durch den es insbesondere in die Lage versetzt wird, ein eingeholtes Sachverständigengutachten würdigen zu können (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 32/16 - FamRZ 2017, 477 Rn. 5).

    Zieht das Beschwerdegericht für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, so sind von einer erneuten Anhörung des Betroffenen regelmäßig neue Erkenntnisse zu erwarten, und es ist eine Wiederholung der Anhörung im Beschwerdeverfahren geboten (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 32/16 - FamRZ 2017, 477 Rn. 6 mwN).

    Das Unterbleiben einer verfahrensordnungsgemäßen persönlichen Anhörung des Betroffenen stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass der genehmigten Unterbringungsmaßnahme insgesamt der Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung anhaftet (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 32/16 - FamRZ 2017, 477 Rn. 9 ff. mwN).

  • BGH, 05.03.2014 - XII ZB 58/12

    Unterbringungssache: Notwendige Begründung einer Unterbringung des Betreuten in

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZB 109/21
    Sie baut im Wesentlichen auf der Anhörung des Betroffenen und der weiteren Beteiligten sowie auf dem nach § 321 FamFG einzuholenden Sachverständigengutachten auf (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Mai 2017 - XII ZB 577/16 - FamRZ 2017, 1342 Rn. 10 f. und vom 5. März 2014 - XII ZB 58/12 - FamRZ 2014, 831 Rn. 9 f.).

    Die Begründung darf sich auch bei wiederholt untergebrachten Betroffenen nicht auf formelhafte Wendungen beschränken, sondern muss die Tatbestandsvoraussetzungen im jeweiligen Einzelfall durch die Angabe von Tatsachen konkret nachvollziehbar machen (Senatsbeschluss vom 5. März 2014 - XII ZB 58/12 - FamRZ 2014, 831 Rn. 14).

  • BGH, 02.12.2020 - XII ZB 291/20

    Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen in einer durch

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZB 109/21
    Sie führt zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlüsse des Amtsgerichts und des Landgerichts, weil diese den Betroffenen in seinen Rechten verletzt haben, was nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 291/20 - FamRZ 2021, 462 Rn. 6 mwN) festzustellen ist.

    Die gerichtliche Anordnung oder Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne von § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 291/20 - FamRZ 2021, 462 Rn. 21 mwN).

  • BGH, 24.05.2017 - XII ZB 577/16

    Betreuung: Freiheitsentziehung durch Unterbringung eines auf einen Rollstuhl

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZB 109/21
    Sie baut im Wesentlichen auf der Anhörung des Betroffenen und der weiteren Beteiligten sowie auf dem nach § 321 FamFG einzuholenden Sachverständigengutachten auf (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Mai 2017 - XII ZB 577/16 - FamRZ 2017, 1342 Rn. 10 f. und vom 5. März 2014 - XII ZB 58/12 - FamRZ 2014, 831 Rn. 9 f.).
  • LG Hannover, 27.10.2020 - 3 T 56/20
    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZB 109/21
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 5. Juni 2020 und der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 27. Oktober 2020 (3 T 56/20) den Betroffenen in seinen Rechten verletzt haben.
  • BGH, 20.07.2022 - XII ZB 81/22

    Unterbringung des Betreuten: Voraussetzungen der Genehmigung einer geschlossenen

    Der Grad der Gefahr ist in Relation zum möglichen Schaden ohne Vornahme der freiheitsentziehenden Maßnahme zu bemessen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 24. Mai 2017 - XII ZB 577/16, FamRZ 2017, 1342 und vom 12. Mai 2021 - XII ZB 109/21, MDR 2021, 1153).

    Die Begründung darf sich auch bei wiederholt untergebrachten Betroffenen nicht auf formelhafte Wendungen beschränken, sondern muss die Tatbestandsvoraussetzungen im jeweiligen Einzelfall durch die Angabe von Tatsachen konkret nachvollziehbar machen (Senatsbeschlüsse vom 12. Mai 2021 - XII ZB 109/21 - MDR 2021, 1153 Rn. 10 mwN und vom 24. Mai 2017 - XII ZB 577/16 - FamRZ 2017, 1342 Rn. 10 mwN).

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