Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.07.2007 - I-22 U 44/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4276
OLG Düsseldorf, 06.07.2007 - I-22 U 44/05 (https://dejure.org/2007,4276)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.07.2007 - I-22 U 44/05 (https://dejure.org/2007,4276)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juli 2007 - I-22 U 44/05 (https://dejure.org/2007,4276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung eines Architektenvertrages aus wichtigem Grund; Aufforderung eines Architekten zur fristgemäßen Vorlage einer detaillierten Kostenberechnung unter strikter Einhaltung des Kostenvolumens; Nachweis des Bestellers über eine Beschränkung des Umfangs der ...

  • Judicialis

    BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § ... 288 Abs. 1; ; BGB § 291 BGB a.F.; ; BGB § 631 a.F.; ; BGB § 632 a.F.; ; BGB § 649; ; BGB § 649 S. 2; ; HOAI § 6; ; HOAI § 10; ; HOAI § 10 Abs. 3 a; ; HOAI § 11; ; HOAI § 12; ; HOAI § 15; ; HOAI § 16; ; HOAI § 24; ; ZPO § 295; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; GVG § 186 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Architektenhonorars nach Kündigung des Architektenvertrages ohne wichtigen Grund durch den Auftraggeber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streit um Honorarhöhe und Bauvolumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist Bausumme vereinbarte Beschaffenheit des Architektenwerks? (IBR 2007, 693)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1459
  • BauR 2007, 1940
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 11/02

    Berücksichtigung vorhandener Bausubstanz; Rechtsnatur des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2007 - 22 U 44/05
    Zwar ist die Berücksichtigung der vorhandenen Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten entgegen dem Wortlaut von § 10 Abs. 3 a HOAI auch bei fehlender schriftlicher Vereinbarung möglich ( vgl. BGH NJW 2003, 1667, 1668 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine Anrechnung vorhandener Bausubstanz aber nur da in Betracht, wo tatsächlich eine Mitverarbeitung geleistet wurde ( vgl. BGH NJW 2003, 1667 ), also vorhandene Substanz technisch oder gestalterisch integriert wurde ( vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 847 ).

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2007 - 22 U 44/05
    Beanstandungen wegen fehlender Prüffähigkeit haben sie erstmals mit Schriftsatz vom 05.09.2002 ( vgl. Bl. 424, 427 GA ) und damit weit nach der vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 27.11.2003 ( NJW-RR 2004, 445 448 ) als angemessen erachteten Frist von zwei Monaten nach Erhalt der Rechnung erhoben.
  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 362/01

    Rechtsfolgen der Vereinbarung einer Bausumme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2007 - 22 U 44/05
    Nur dann, wenn die Parteien eines solchen Vertrages eine Bausumme als Beschaffenheit des Werkes vereinbart haben, gehört sie zum Inhalt des Vertrages mit der Folge, dass der Architekt die vereinbarte Summe seiner Honorarrechnung zugrunde legen muss ( vgl. BGH Urteil vom 23.01.2003, Az.: VII ZR 362/01 ).
  • BGH, 13.02.2003 - VII ZR 395/01

    Haftung des Architekten für Überschreitung der Baukosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2007 - 22 U 44/05
    Die Beweislast liegt nur dann beim Architekten und Auftragnehmer, wenn ursprünglich eine Baukostenobergrenze vereinbart wurde und der Auftragnehmer behauptet, diese sei nachträglich erhöht worden ( so im Fall der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.02.2003, Az.: VII ZR 395/01, Bl. 937 ff. GA ).
  • OLG Hamm, 24.01.2006 - 21 U 139/01

    Prüfbarkeit einer Schlussrechnung im Sinne von § 8 Abs. 1 HOAI - Mangelhaftigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2007 - 22 U 44/05
    Der Kläger setzt in seiner Rechnung vom 09.11.2006 30% für alle Bereiche an, obwohl bereits das Landgericht in dem angefochtenen Urteil ( dort Seite 24, Bl. 751 GA ) zutreffend festgestellt hat, dass in Ermangelung einer schriftlichen Vereinbarung gemäß § 24 HOAI nur ein Umbauzuschlag in Höhe von 20 % gerechtfertigt ist ( vgl. auch OLG Hamm, BauR 2006, 1766, 1769 ).
  • BGH, 02.05.2002 - VII ZR 481/00

    Darlegungs- und Beweislast des Architekten hinsichtlich der anrechenbaren Kosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2007 - 22 U 44/05
    Die Darstellung detaillierter Berechnungen ist aber erst dann geboten, wenn der Auftraggeber seinerseits dem Ergebnis des Auftragnehmers durch konkrete Gegenberechnungen entgegen tritt ( vgl. BGH Urteil vom 02.05.2002, AZ.: VII ZR 481/00 ).
  • OLG Celle, 28.09.2006 - 14 U 201/05

    Vereinbarung einer Kostenobergrenze in einem Architektenvertrag; Rechtsfolgen des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2007 - 22 U 44/05
    Darlegungs- und beweispflichtig für die Vereinbarung des behaupteten Kostenlimits sind die Beklagten ( vgl. OLG Celle, BauR 2006, 1949 ).
  • OLG Köln, 02.07.2002 - 9 U 137/01
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2007 - 22 U 44/05
    Sie werden nicht verdrängt durch die Regelung des EGBGB Art. 229 § 1. Vielmehr bleiben für die vor dem 01.01.2002 begründeten Schuldverhältnisse die alten Bestimmungen insgesamt maßgeblich; dies gilt auch für die Zinsen ( vgl. OLG Köln Urteil vom 02.07.2002, Az: 9 U 137/01, RuS 2002, 406 ) und deren Höhe ( vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 64. Aufl., EGBGB Art. 229 § 5, Rn. 5 ).
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 124/96

    Zustandekommen eines Architektenvertrages; Akquisitorische Tätigkeit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2007 - 22 U 44/05
    Die Einreichung einer Bauvoranfrage kann als "Besondere Leistung" in Auftrag gegeben werden mit der Folge, dass sie nicht nach den in der HOAI bestimmten Sätzen abgerechnet werden muss ( vgl. BGH NJW 1997, 3017 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht