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   BGH, 13.01.1999 - 2 StB 14/98   

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BGH, 13.01.1999 - 2 StB 14/98 (https://dejure.org/1999,14040)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1999 - 2 StB 14/98 (https://dejure.org/1999,14040)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1999 - 2 StB 14/98 (https://dejure.org/1999,14040)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO; § 97 Abs. 5 StPO; § 98 Abs. 1 StPO; § 304 Abs. 5 StPO; Art. 5 GG; § 94 StPO
    Presserechtliches Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeschutz für freie journalistische Mitarbeiter; Rechtswegeröffnung; Bekanntheit des Informanten; Besonderer Richtervorbehalt und allgemeine Notfallkompetenz der Staatsanwaltschaft bei Pressefällen; Prozessuale ...

  • Wolters Kluwer

    Vorbereitung eines Sprengstoffanschlages auf den Neubau der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt durch den Transport von Sprengstoff - Richterlich angeordnete Beschlagnahme eines Fax-Schreibens - Anordnung der Durchsuchung des Arbeitsplatzes eines Journalisten - Potentielle ...

  • Judicialis

    StPO § 53 Abs. 1 Nr. 5; ; StPO § 97 Abs. 5; ; StPO § 98 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 53 Abs. 1 Nr. 5, § 97 Abs. 5, § 98 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Zum Beschlagnahmeverbot und zur Durchsuchung der Räume bei freiberuflich tätigen Journalisten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2051
  • NStZ 1999, 260 (Ls.)
  • StV 1999, 183
  • afp 1999, 268
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.03.1982 - 2 BvR 1112/81

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten bei Bekenneranrufen und

    Auszug aus BGH, 13.01.1999 - 2 StB 14/98
    Es besteht jedoch in der Regel dann nicht, wenn die Identität des Informanten im Pressebeitrag über die dem Journalisten gemachte Mitteilung selbst offengelegt wird und der Informationsinhalt im übrigen bekannt ist (vgl. BVerfG NStZ 1982, 253, 254; BGHSt 28, 240, 243 ff.; KG NJW 1984, 1133; Dahs in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 53 Rdn. 56; Pelchen in KK StPO 3. Aufl. § 53 Rdn. 34; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 53 Rdn. 34; Hennemann, Pressefreiheit und Zeugnisverweigerungsrecht 1978 S. 58, 70).

    Durch das Grundgesetz gesichert ist die verfahrensrechtliche Freistellung vom Zeugniszwang und von der Beschlagnahme nur insoweit, als dies im Interesse der Institution der Presse unumgänglich ist (vgl. BVerfG NStZ 1982, 253; BGHSt 28, 240, 254; 41, 363, 366/367, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Zwar ist die Gewährleistung eines Vertrauensverhältnisses zum Informanten von wesentlicher Bedeutung für die Funktionstüchtigkeit der Presse im demokratischen Rechtsstaat, weil sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe auch auf private Mitteilungen angewiesen ist, diese aber in ausreichendem Maße nur dann erwartet werden können, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen kann (BVerfGE 20, 162, 176, 187; BVerfG NStZ 1982, 253).

  • BGH, 28.12.1978 - StB 235/78

    Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechtes eines Pressemitarbeiters - Schutz von

    Auszug aus BGH, 13.01.1999 - 2 StB 14/98
    Es besteht jedoch in der Regel dann nicht, wenn die Identität des Informanten im Pressebeitrag über die dem Journalisten gemachte Mitteilung selbst offengelegt wird und der Informationsinhalt im übrigen bekannt ist (vgl. BVerfG NStZ 1982, 253, 254; BGHSt 28, 240, 243 ff.; KG NJW 1984, 1133; Dahs in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 53 Rdn. 56; Pelchen in KK StPO 3. Aufl. § 53 Rdn. 34; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 53 Rdn. 34; Hennemann, Pressefreiheit und Zeugnisverweigerungsrecht 1978 S. 58, 70).

    Unbeschadet der rechtlichen Frage, ob die Regelungen in § 53 Abs. 1 Nr. 5 und § 97 Abs. 5 StPO überhaupt den Schutz vor Ermittlungen des Aufenthalts eines der Person nach bereits bekannten Informanten bezwecken (vgl. dazu BGHSt 28, 240), konnte die presserechtliche Beschlagnahmefreiheit unter diesem Blickwinkel schon aus tatsächlichen Gründen deshalb nicht bestehen, weil sich aus dem sichergestellten Fax-Schreiben keine Hinweise auf den (damaligen) Aufenthaltsort der Verfasserin ergeben.

    Durch das Grundgesetz gesichert ist die verfahrensrechtliche Freistellung vom Zeugniszwang und von der Beschlagnahme nur insoweit, als dies im Interesse der Institution der Presse unumgänglich ist (vgl. BVerfG NStZ 1982, 253; BGHSt 28, 240, 254; 41, 363, 366/367, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BGH, 13.01.1999 - 2 StB 14/98
    Die angefochtene Beschlagnahme, aber auch wie im Rahmen der Überprüfung der Maßnahme nach § 94 StPO unter Berücksichtigung der in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 96, 27 dargelegten Grundsätze (vgl. auch BVerfGE 96, 44; BGH NJW 1998, 3653 f.) mitzuentscheiden ist - die zur Herausgabe des Schreibens führende Durchsuchungsanordnung sind rechtlich nicht zu beanstanden.

    Daß auch der gegenüber der Redaktion räumlich abgegrenzte Arbeitsbereich eines freien journalistischen Mitarbeiters einer Zeitung bei der Anordnung von Durchsuchungen dem Richtervorbehalt unterliegt, ist angesichts der nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgestalteten Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber nichtrichterlichen, auch bereits erledigten strafprozessualen Eingriffsmaßnahmen (vgl. u.a. BVerfGE 96, 27 und 96, 44; BGH NJW 1998, 3653 f.; BGH, Beschlüsse vom 5. August 1998 - 5 AR (VS) 1/97 = StV 1998, 579 und vom 7. Dezember 1998 - 5 AR (VS) 2198 - jew. zum Abdruck in BGHSt bestimmt) für die Gewährleistung einer funktionstüchtigen freien Presse nicht.

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BGH, 13.01.1999 - 2 StB 14/98
    Die angefochtene Beschlagnahme, aber auch wie im Rahmen der Überprüfung der Maßnahme nach § 94 StPO unter Berücksichtigung der in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 96, 27 dargelegten Grundsätze (vgl. auch BVerfGE 96, 44; BGH NJW 1998, 3653 f.) mitzuentscheiden ist - die zur Herausgabe des Schreibens führende Durchsuchungsanordnung sind rechtlich nicht zu beanstanden.

    Daß auch der gegenüber der Redaktion räumlich abgegrenzte Arbeitsbereich eines freien journalistischen Mitarbeiters einer Zeitung bei der Anordnung von Durchsuchungen dem Richtervorbehalt unterliegt, ist angesichts der nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgestalteten Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber nichtrichterlichen, auch bereits erledigten strafprozessualen Eingriffsmaßnahmen (vgl. u.a. BVerfGE 96, 27 und 96, 44; BGH NJW 1998, 3653 f.; BGH, Beschlüsse vom 5. August 1998 - 5 AR (VS) 1/97 = StV 1998, 579 und vom 7. Dezember 1998 - 5 AR (VS) 2198 - jew. zum Abdruck in BGHSt bestimmt) für die Gewährleistung einer funktionstüchtigen freien Presse nicht.

  • BGH, 24.11.1995 - StB 84/95

    Beschlagnahme eines Bekennerschreibens einer terroristischen Vereinigung in den

    Auszug aus BGH, 13.01.1999 - 2 StB 14/98
    Da mithin der Beschlagnahmeschutz nach § 97 Abs. 5 Satz 1 StPO von vornherein nicht bestand und nicht besteht, kommt es nicht auf die im Ergebnis zweifelhafte Frage an, ob das Schreiben, wie in der Beschlagnahmeanordnung im Sinne einer Hilfserwägung zusätzlich angenommen, als Gegenstand, der durch eine von dem Ermittlungsverfahren miterfaßte Straftat hervorgebracht ist, ohnehin von dem Beschlagnahmeverbot im Sinne einer Ausnahme nach § 97 Abs. 5 Satz 2, Abs. 2 Satz 3 StPO freigestellt wäre (vgl. dazu BGHSt 41, 363; Rebmann in Festschrift für Pfeiffer S. 225, 235 ff.).

    Durch das Grundgesetz gesichert ist die verfahrensrechtliche Freistellung vom Zeugniszwang und von der Beschlagnahme nur insoweit, als dies im Interesse der Institution der Presse unumgänglich ist (vgl. BVerfG NStZ 1982, 253; BGHSt 28, 240, 254; 41, 363, 366/367, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97

    Rechtsweg nach erledigter vorläufiger Festnahme

    Auszug aus BGH, 13.01.1999 - 2 StB 14/98
    Die angefochtene Beschlagnahme, aber auch wie im Rahmen der Überprüfung der Maßnahme nach § 94 StPO unter Berücksichtigung der in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 96, 27 dargelegten Grundsätze (vgl. auch BVerfGE 96, 44; BGH NJW 1998, 3653 f.) mitzuentscheiden ist - die zur Herausgabe des Schreibens führende Durchsuchungsanordnung sind rechtlich nicht zu beanstanden.

    Daß auch der gegenüber der Redaktion räumlich abgegrenzte Arbeitsbereich eines freien journalistischen Mitarbeiters einer Zeitung bei der Anordnung von Durchsuchungen dem Richtervorbehalt unterliegt, ist angesichts der nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgestalteten Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber nichtrichterlichen, auch bereits erledigten strafprozessualen Eingriffsmaßnahmen (vgl. u.a. BVerfGE 96, 27 und 96, 44; BGH NJW 1998, 3653 f.; BGH, Beschlüsse vom 5. August 1998 - 5 AR (VS) 1/97 = StV 1998, 579 und vom 7. Dezember 1998 - 5 AR (VS) 2198 - jew. zum Abdruck in BGHSt bestimmt) für die Gewährleistung einer funktionstüchtigen freien Presse nicht.

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BGH, 13.01.1999 - 2 StB 14/98
    Zwar ist die Gewährleistung eines Vertrauensverhältnisses zum Informanten von wesentlicher Bedeutung für die Funktionstüchtigkeit der Presse im demokratischen Rechtsstaat, weil sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe auch auf private Mitteilungen angewiesen ist, diese aber in ausreichendem Maße nur dann erwartet werden können, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen kann (BVerfGE 20, 162, 176, 187; BVerfG NStZ 1982, 253).
  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    Auszug aus BGH, 13.01.1999 - 2 StB 14/98
    Daß auch der gegenüber der Redaktion räumlich abgegrenzte Arbeitsbereich eines freien journalistischen Mitarbeiters einer Zeitung bei der Anordnung von Durchsuchungen dem Richtervorbehalt unterliegt, ist angesichts der nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgestalteten Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber nichtrichterlichen, auch bereits erledigten strafprozessualen Eingriffsmaßnahmen (vgl. u.a. BVerfGE 96, 27 und 96, 44; BGH NJW 1998, 3653 f.; BGH, Beschlüsse vom 5. August 1998 - 5 AR (VS) 1/97 = StV 1998, 579 und vom 7. Dezember 1998 - 5 AR (VS) 2198 - jew. zum Abdruck in BGHSt bestimmt) für die Gewährleistung einer funktionstüchtigen freien Presse nicht.
  • LG Gießen, 04.07.2012 - 1 S 11/12

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Renovierungsklausel; einvernehmliche

    Auszug aus BGH, 13.01.1999 - 2 StB 14/98
    Als Grund für die in § 98 Abs. 1 Satz 2 StPO festgelegte Ausnahme von der sogar für schwerwiegendere strafprozessuale Eingriffsmaßnahmen wie vorläufige Festnahme und Telefonüberwachung geltende Notfallkompetenz der Staatsanwaltschaft ist im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz über das Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen von Presse und Rundfunk vom 25. Juli 1975 (BGBl. 1 S. 1973) im wesentlichen die erhöhte Störanfälligkeit eines Pressebetriebs genannt (vgl. BT-Drucks. 7/2539 Anlage 1 S 11/12) und die "besondere Empfindlichkeit der Fragen" erwogen worden (Protokoll der 51. Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages - 7. Wahlperiode - S. 51).
  • KG, 17.03.1983 - ER 9/83

    Voraussetzungen für die Durchsuchung von Redaktionsräumen und die Beschlagnahme

    Auszug aus BGH, 13.01.1999 - 2 StB 14/98
    Es besteht jedoch in der Regel dann nicht, wenn die Identität des Informanten im Pressebeitrag über die dem Journalisten gemachte Mitteilung selbst offengelegt wird und der Informationsinhalt im übrigen bekannt ist (vgl. BVerfG NStZ 1982, 253, 254; BGHSt 28, 240, 243 ff.; KG NJW 1984, 1133; Dahs in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 53 Rdn. 56; Pelchen in KK StPO 3. Aufl. § 53 Rdn. 34; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 53 Rdn. 34; Hennemann, Pressefreiheit und Zeugnisverweigerungsrecht 1978 S. 58, 70).
  • OLG Dresden, 12.07.2001 - 4 W 854/01

    Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts von Journalisten

    Soweit das Gericht den Pressevertreter nur über die Frage, ob bereits veröffentlichte Informationen zutreffen, vernehmen will, besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht also nicht (vgl. BGH NJW 1999, 2051, 2052; BGHSt 28, 240, 243 ff.; BVerfG AfP 1982, 100 f.; Löffler/Ricker Handbuch des Presserechts 4. Aufl. Kap. 30 Rdn. 3e; Paschke Medienrecht § 18 Rdn. 1068; Soehring/Hoeren Pressrecht 8.13).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 04.02.1999 - 13 W 202/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3582
OLG Dresden, 04.02.1999 - 13 W 202/99 (https://dejure.org/1999,3582)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.02.1999 - 13 W 202/99 (https://dejure.org/1999,3582)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - 13 W 202/99 (https://dejure.org/1999,3582)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung; Herausgabeanspruch; Vorsteuerabzug; Beschwerde; Gerichtskosten; Kostenfestsetzungsbeschluss; Rechtspfleger

  • Judicialis

    RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 577 Abs. 3; ; ZPO § 567 Abs. 2; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 321; ; ZPO § 319; ; ZPO § 937 Abs. 2; ; BRAGO § 40 Abs. 1; ; BRAGO § 35

  • rechtsportal.de

    ZPO § 104 Abs. 3 § 577 Abs. 3; RPflG § 11 Abs. 1
    Zulässiges Rechtsmittel gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Rechtspflegers; Verfahren nach Einlegung der sofortigen Beschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 2 O 7657/98
  • OLG Dresden, 04.02.1999 - 13 W 202/99

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2051 (Ls.)
  • Rpfleger 1999, 211
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus OLG Dresden, 04.02.1999 - 13 W 202/99
    Abgesehen davon, daß maßgeblich der objektivierte Wille des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfGE 79, 106, 121), kann von einer ungewollten Nebenfolge jedenfalls dann nicht ausgegangen werden, wenn das Ergebnis die zwingende Konsequenz einer vom Gesetzgeber getroffenen Regelung ist (hier der Verweisung von § 11 Abs. 1 RPflG auf § 104 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 577 ZPO und damit auch auf § 577 Abs. 3 ZPO).
  • OLG München, 26.10.1998 - 11 W 2892/98
    Auszug aus OLG Dresden, 04.02.1999 - 13 W 202/99
    Der anderweitigen Auffassung der Oberlandesgerichte Stuttgart (Rechtspfleger 1998, 509) und München (MDR 1999, 58 = Rechtspfleger 1999, 16) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Karlsruhe, 18.11.1998 - 3 W 74/98

    Abhilfebefugnis des Rechtspflegers im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 04.02.1999 - 13 W 202/99
    Dies kann angesichts der eindeutigen Regelung des § 577 Abs. 3 ZPO gleichwohl nicht durch eine Korrektur der Gerichte, sondern nur durch den Gesetzgeber erfolgen (so auch OLG Karlsruhe, Beschluß vom 18. November 1998 - 3 W 74/98, zitiert nach Rechtspfleger 1999, Heft 1 "neueste Informationen").
  • OLG Schleswig, 14.04.1999 - 9 W 46/99

    Abhilfemöglichkeit des Rechtspflegers im Kostenfestsetzungsverfahren

    Teile der Rechtsprechung und der Literatur sehen sich an einer solchen Auslegung vor allem wegen des eindeutigen Wortlautes der Vorschrift gehindert (vgl. OLG Frankfurt/M. MDR 1999, 320; OLG Karlsruhe MDR 1999, 321 f.; OLG Saarbrücken OLGR 1999, 95; OLG Koblenz Rpfleger 1999, 18 ; Brandenburgisches OLG MDR 1999, 442; OLG Dresden, Beschluß vom 4.2.1999, 13 W 202/99; Schütt, Anmerkung zu der Entscheidung des OLG München vom 26.10.1998, MDR 1999, 255 [256]; Rellermeyer, Das Dritte Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, Rpfleger 1998, 309 [310 f.]; Riedel, Anmerkung zu dem Beschluß des OLG München vom 26. Oktober 1998, MDR 1999, 17 f.).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2001 - 3A W 4/01

    Kostenfestsetzungsbeschluss Berichtigung Zuständigkeit

    Zu Berichtigungen gemäß § 319 ZPO - ebenso wie zu Ergänzungen gemäß § 321 ZPO - ist der Rechtspfleger weiterhin zuständig (vgl. Zöller/Vollkommer ZPO 22. Aufl. § 319 Rdnrn. 20 und 22; Schütt MDR 1999, 84, 85; OLG Dresden RPfl 1999, 211, 212), auch wenn er gemäß § 11 Abs. 1 RPflG grundsätzlich seit Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes und anderer Gesetze vom 06.08.1998 zu einer Abhilfeentscheidung nicht mehr befugt ist (h.M., vgl. OLG Karlsruhe RPfl 1999, 64; Zöller/Herget ZPO 22. Aufl. §§ 103, 104 Rdnr. 21 Stichwort Abhilfe in den Fällen des § 11 Abs. 1 RPflG m.w.N).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 05.02.1999 - 7 W 5/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9865
OLG Zweibrücken, 05.02.1999 - 7 W 5/99 (https://dejure.org/1999,9865)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.02.1999 - 7 W 5/99 (https://dejure.org/1999,9865)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Februar 1999 - 7 W 5/99 (https://dejure.org/1999,9865)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abhilfemöglichkeit des Rechtspflegers in Kostenfestsetzungsverfahren; Sofortige Beschwerde gegen Rechtspflegerbeschlüsse im Kostenfestsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Abhilfemöglichkeit des Rechtspflegers in Kostenfestsetzungsverfahren; Sofortige Beschwerde gegen Rechtspflegerbeschlüsse im Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2051 (Ls.)
  • MDR 1999, 893
  • Rpfleger 1999, 215
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 20.10.1998 - 8 W 572/98

    Abhilfeerfordernis bei Kostenfestsetzung nach § 11 RpflG neu

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.1999 - 7 W 5/99
    Der Senat teilt jedoch die von dem 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart mit Beschluss vom 20. Oktober 1998 (RPfleger 1998/509) und die vom 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München mit Beschluss vom 26. Oktober 1998 (MDR 1998/1999) vertretene Auffassung, dass der Gesetzgeber mit dieser Gesetzesänderung nicht auch die Abhilfebefugnis des Rechtspflegers beseitigen wollte.
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Rechtsprechung
   KG, 22.10.1998 - 22 U 4407/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8701
KG, 22.10.1998 - 22 U 4407/97 (https://dejure.org/1998,8701)
KG, Entscheidung vom 22.10.1998 - 22 U 4407/97 (https://dejure.org/1998,8701)
KG, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 22 U 4407/97 (https://dejure.org/1998,8701)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zustimmungspflicht des Verwalters bei Wohnungsveräußerungen ; Begründung einer Treuhänderstellung; Charakter eines Vertrages zugunsten Dritter bei Zustimmungsanspruch ; Informationspflichten des Verwalters über das Ende seiner Verwalterstellung gegenüber den Mitgliedern ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwalterhaftung; verzögerte Zustimmung zur Veräußerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2051 (Ls.)
  • NZM 1999, 255
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 6/87

    Verwalter; Amt; Gesamtrechtsnachfolger; Gesellschaft

    Auszug aus KG, 22.10.1998 - 22 U 4407/97
    Die tatsächliche Fortsetzung der Verwaltertätigkeit über das rechtliche Ende des Amtes (und Vertrages) hinaus machte den Beklagten nicht erneut zum Verwalter (BayObLGZ 1987, 54, 59; Palandt/Bassenge, BGB, 57. Aufl., Rdnr. 2 zu § 26 WEG).
  • BayObLG, 16.04.1991 - BReg. 2 Z 25/91

    Nachweis des Fortbestehens der Verwalterstellung nach WEG

    Auszug aus KG, 22.10.1998 - 22 U 4407/97
    Inhalt (auch) der so begründeten Verpflichtung ist die formgerechte Erteilung der Zustimmung, wobei wegen der für den Veräußerer erforderlichen Grundbuchtauglichkeit der Urkunden gegebenenfalls auch der Verwalternachweis, und zwar in der Form des § 26 Abs. 4 WEG, geschuldet wird (Schmidt a. a. O., Rdnr. 15; s. auch BayObLG NJW-RR 1991, 978, 979).
  • OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 4 W 97/82

    Zustimmung zur Veräußerung von Teileigentum; Verweigerung aus wichtigem Grund;

    Auszug aus KG, 22.10.1998 - 22 U 4407/97
    Als solcher ist er verpflichtet, die nach Maßgabe des § 12 Abs. 2 WEG geschuldete - originär dem Geschäftskreis der Eigentümer zuzurechnende - Zustimmung im eigenen Namen zu erteilen (OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 133, 135 f.; Schmidt in Bärmann/Seuß, WEG, 4. Aufl., Teil B. Rdnr. 13 f.; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums. 2. Aufl., Rdnr. 54).
  • KG, 05.04.2004 - 8 U 324/03

    Zahlungsklage des "faktischen Wohnungseigentumsverwalters" gegen die

    Allein die faktische Führung der Verwaltergeschäfte macht den Handelnden aber nicht zum Verwalter (vgl. KG, Urteil vom 22. Oktober 1998, 22 U 4407/97, NZM 1999, 255, 256; BayObLG, Beschluss vom 6. Februar 1987, (2. ZS) BReg …
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