Rechtsprechung
   BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04   

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BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04 (https://dejure.org/2005,1059)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.2005 - 8 CN 1.04 (https://dejure.org/2005,1059)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 2005 - 8 CN 1.04 (https://dejure.org/2005,1059)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    GG Art. 28 Abs. 2; S-H GO § 17 Abs. 2
    Anschluss- und Benutzungszwang; öffentliche Einrichtung; kommunale Einrichtung; Benutzungsverhältnis; privatrechtliche Ausgestaltung; öffentlich-rechtliche Ausgestaltung; privater Betreiber; Betreibermodell; Betriebsführungsmodell; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 28 Abs. 2
    Anschluss- und Benutzungszwang; Anschlusszwang; Benutzungsverhältnis; Benutzungsverhältnis; Benutzungszwang; Betreibermodell; Betreibermodell; Betriebsführungsmodell; Einwirkungsmaßstab; Fernwärmeversorgung; Formenwahlfreiheit; Kontrollrechte; Organisationshoheit; ...

  • Wolters Kluwer

    Kommunalrechtlicher Anschlusszwang und Benutzungszwang für die Fernwärmeversorgung; Normenkontrollantrag gegen eine Anschlusssatzung; Möglichkeit der privatrechtlichen Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses; Formenwahlfreiheit der Kommune; Organisationshoheit als ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Normenkontrollantrag gegen Wärmeversorgungssatzung mit Anschluss- und Benutzungszwang.

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 2; ; S-H GO § 17 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 28 Abs. 2; S-H GO § 17 Abs. 2
    Anschluss- und Benutzungszwang in der Fernwärmeversorgung bei privatrechtlicher Ausgestaltung des Nutzungsverhältnisses - öffentliche Kontrolle der Versorgungssicherheit bei privatrechtlichem Betreiber

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anschluss- und Benutzungszwang bei privatem Betreibermodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 123, 159
  • NJW 2005, 3228 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1072
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91

    Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04
    Zwar umfasst die zur Selbstverwaltungsgarantie gehörende Befugnis eigenverantwortlicher Führung der Geschäfte auch die Organisationshoheit (vgl. BVerfGE 38, 258 ; 52, 95 ; 78, 331 ; 83, 363 ; 91, 228 ).

    Dementsprechend sind auch die den Gemeinden zustehenden Organisationsbefugnisse durch die Vorgaben des Gesetzgebers gebunden (BVerfGE 91, 228 ).

    Die Organisationshoheit ist deshalb von vornherein nur relativ gewährleistet (vgl. BVerfGE 91, 228 ).

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04
    Die Grenzen für die Vorgaben des Gesetzgebers finden sich im Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie (BVerfGE 1, 167 ; 79, 127 ; stRspr) und der Gewährleistung des Art. 28 Abs. 2 GG, den Gemeinden die Möglichkeit eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung zu garantieren (BVerfGE 79, 127 ; BVerwG, Urteil vom 6. April 2005 - BVerwG 8 CN 1.03 -).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04
    Zwar umfasst die zur Selbstverwaltungsgarantie gehörende Befugnis eigenverantwortlicher Führung der Geschäfte auch die Organisationshoheit (vgl. BVerfGE 38, 258 ; 52, 95 ; 78, 331 ; 83, 363 ; 91, 228 ).
  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04
    Zwar umfasst die zur Selbstverwaltungsgarantie gehörende Befugnis eigenverantwortlicher Führung der Geschäfte auch die Organisationshoheit (vgl. BVerfGE 38, 258 ; 52, 95 ; 78, 331 ; 83, 363 ; 91, 228 ).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04
    Zwar umfasst die zur Selbstverwaltungsgarantie gehörende Befugnis eigenverantwortlicher Führung der Geschäfte auch die Organisationshoheit (vgl. BVerfGE 38, 258 ; 52, 95 ; 78, 331 ; 83, 363 ; 91, 228 ).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung weitgehend anerkannt, dass die Regelung des Benutzungsverhältnisses, insbesondere die des Entgelts für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung, grundsätzlich auch dann privatrechtlich erfolgen kann, wenn für die Einrichtung ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht (vgl. u.a. BGH, DVBl 1992, 369/370 m.w.N.; OVG Lüneburg, NJW 1977, 450; Sächsisches OVG, DVBl 1997, 507; HessVGH, ESVGH 25, 59; OVG Münster, NVwZ 1987, 727; a.A. Frotscher, Die Ausgestaltung kommunaler Nutzungsverhältnisse bei Anschluss- und Benutzungszwang, 1974, S. 17; Hölzl/ Hien/Huber, BayGO u.a., Art. 21 GO Anm. 3.1).
  • BVerfG, 10.12.1974 - 2 BvK 1/73

    Magistratsverfassung Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04
    Zwar umfasst die zur Selbstverwaltungsgarantie gehörende Befugnis eigenverantwortlicher Führung der Geschäfte auch die Organisationshoheit (vgl. BVerfGE 38, 258 ; 52, 95 ; 78, 331 ; 83, 363 ; 91, 228 ).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04
    Die Grenzen für die Vorgaben des Gesetzgebers finden sich im Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie (BVerfGE 1, 167 ; 79, 127 ; stRspr) und der Gewährleistung des Art. 28 Abs. 2 GG, den Gemeinden die Möglichkeit eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung zu garantieren (BVerfGE 79, 127 ; BVerwG, Urteil vom 6. April 2005 - BVerwG 8 CN 1.03 -).
  • BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.03

    Anschluss- und Benutzungszwang; öffentliche Einrichtung; privater

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04
    Die Grenzen für die Vorgaben des Gesetzgebers finden sich im Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie (BVerfGE 1, 167 ; 79, 127 ; stRspr) und der Gewährleistung des Art. 28 Abs. 2 GG, den Gemeinden die Möglichkeit eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung zu garantieren (BVerfGE 79, 127 ; BVerwG, Urteil vom 6. April 2005 - BVerwG 8 CN 1.03 -).
  • OVG Sachsen, 03.06.2003 - 4 D 373/99

    Anschluss- und Benutzungszwang, Fernwärmeversorgung, Öffentliche Einrichtung

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04
    Aufgrund dieses sehr weit gefassten Begriffs der öffentlichen Einrichtung (enger z.B. für das sächsische Landesrecht: Sächsisches OVG, Urteil vom 3. Juni 2003 - 4 D 373/99 - NJ 2003, 613 ) stellt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erhöhte Anforderungen an die von der Gemeinde zu treffenden Vorkehrungen, wenn der Anschluss- und Benutzungszwang für eine solche Einrichtung angeordnet werden soll.
  • OVG Sachsen, 10.12.1996 - 2 S 550/94

    Abgabenrecht, - Zweckverband, - Satzung über die netzgebundene öffentliche

  • VGH Hessen, 24.06.1974 - V N 2/70
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1986 - 22 A 1206/81
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.08.1976 - III A 137/74
  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

    Zu der in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG enthaltenen Befugnis der eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte gehört auch die Organisationshoheit (Urteil vom 6. April 2005 - BVerwG 8 CN 1.04 - BVerwGE 123, 159 m.w.N.).

    Im Übrigen würde, selbst wenn die Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage für eine Privatisierung von Verwaltungstätigkeiten den Garantiegehalt der kommunalen Selbstverwaltung berührte, nichts für einen Eingriff in den Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie für Gemeinden und Gemeindeverbände durch eine Beschränkung der Einschaltung privater Dritter bei der Erledigung von Selbstverwaltungsangelegenheiten sprechen (hierzu BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - 2 BvR 445/91 - BVerfGE 91, 228 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 6. April 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 16.10

    Aufsichtsrat; Aufsichtsrat, fakultativer; Aufsichtsratsmitglied; Auslegung;

    Zum anderen ist die Bindung der auf Vorschlag des Rates bestellten oder gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates an die Beschlüsse des Rates ein Ausfluss des Demokratieprinzips aus Art. 20 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1 GG, das seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gebietet, dass eine Gemeinde, wenn sie sich zum Betrieb einer Versorgungseinrichtung einer juristischen Person des Privatrechts bedient, durch Einwirkungs- und Kontrollrechte hinreichend Einfluss auf den Betreiber nehmen kann (vgl. Urteil vom 6. April 2005 - BVerwG 8 CN 1.04 - BVerwGE 123, 159 = Buchholz 415.1 Allg. KommR Nr. 154).
  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 4 N 70/03

    Unwirksamkeit einer Fernwärmeversorgungssatzung, die keine Ausnahmen vom

    Jedoch erfordern die Grundrechte, dass die Versorgung, die der Bürger aus der öffentlichen Einrichtung beziehen muss, in gleichem Umfang gesichert ist, als wenn sie unmittelbar durch die öffentliche Hand erfolgte (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 06.04.2005 - 8 CN 1.04 -).

    Die öffentlich-rechtliche Regelung des Zugangs zu einer öffentlichen Einrichtung kann von der Ausgestaltung der Benutzung getrennt betrachtet werden, so dass eine einschränkende Vorgabe für die Gestaltung durch die Kommune nicht erforderlich ist (hierzu grundlegend: BVerwG, Urteile vom 06.04.2005 - 8 CN 1.03 - NVwZ 2005, 963 und - 8 CN 1.04 -NVwZ 2005, 1072; SächsOVG, Urteil vom 03.06.2003 - 4 D 373/99 -SächsVBl.

    Das erfordert nicht nur Eingriffsmöglichkeiten für den Ausfall des Betreibers, z. B. durch Übernahmerechte oder vorzeitige Kündigungsrechte, sondern auch für die Sicherung der zuverlässigen Versorgung im Sinne des Satzungszwecks, was gegebenenfalls auch eine Anpassung an technische Verbesserungen zugunsten des angestrebten Immissionsschutzes notwendig machen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2005 - 8 CN 1.04 - a. a. O. und vorgehend OVG SH, Urteil vom 22.10.2003 - 2 KN 5/02 - a. a. O.; ebenso SächsOVG, Urteil vom 03.06.2003 - 4 D 373/99 - a. a. O.).

    Die somit gebotenen Beschränkungen für die inhaltliche Ausgestaltung der Befreiungstatbestände in der SFW der Antragsgegnerin verstoßen auch nicht gegen deren Rechte aus Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 91 Abs. 1 ThürVerf, denn bei der Ausgestaltung ihres kommunalen Satzungsrechts ist die Antragsgegnerin an die gesetzlichen Grenzen des Kommunalrechts gebunden, zu denen auch die Voraussetzungen gehören, unter denen ein Anschluss- und Benutzungszwang begründet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2005 - 8 CN 1.04 - NVwZ 2005, 1072; zur Vereinbarkeit der vergleichbaren Vorschrift des § 35 Abs. 1 AVBWasserV mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG: BVerfG, Beschluss vom 02.11.1981, a. a. O.).

  • VG Neustadt, 07.04.2014 - 4 K 726/13

    Nahwärme Haßloch: Kalkulation der Gemeindewerke Haßloch GmbH muss offen gelegt

    Die Zulässigkeit der Erhebung von privatrechtlichen Entgelten folgt aus der Formenwahlfreiheit der Kommune in Bezug auf ihre öffentlichen Einrichtungen (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 6. April 2005 - 8 CN 1/04 -, NVwZ 2005, 1072; BGH, Urteil vom 5. April 1984 - III ZR 12/83 -, NJW 1985, 197; VerfGH Berlin, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 29/07 -, juris).

    Dies ist bei Übertragung auf eine Privatgesellschaft mit Blick auf das Verbot, die Grundrechte der Bürger übermäßig einzuschränken, nur dann der Fall, wenn die Gemeinde hinreichende Kontroll- und Einwirkungsbefugnisse geltend machen kann (BVerwG, Urteil vom 6. April 2005, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. April 2008 - 4 K 95/07 -, NVwZ-RR 2008, 810; Henneke/Ritgen, Kommunales Energierecht, Seite 197).

    Zwar ist dies, wie bereits ausgeführt, grundsätzlich zulässig, wenn die Kommune in Bezug auf die juristische Person des Privatrechts über hinreichende Einflussmöglichkeiten verfügt (BVerwG, Urteil vom 6. April 2005, a.a.O.).

    Die Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwangs ist bei wie hier privatrechtlich ausgestaltetem Benutzungsverhältnis namentlich nur dann verhältnismäßig, wenn die Gemeinde durch entsprechenden Einfluss auf das Privatunternehmen die Versorgungssicherheit gewährleisten kann (BVerwG, Urteil vom 6. April 2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 3.11

    Kein Erlass von Gebührenbescheiden durch GmbH als Geschäftsbesorger

    Zu der in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG enthaltenen Befugnis der eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte gehört auch die Organisationshoheit (Urteil vom 6. April 2005 - BVerwG 8 CN 1.04 - BVerwGE 123, 159 m.w.N.).

    Im Übrigen würde, selbst wenn die Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage für eine Privatisierung von Verwaltungstätigkeiten den Garantiegehalt der kommunalen Selbstverwaltung berührte, nichts für einen Eingriff in den Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie für Gemeinden und Gemeindeverbände durch eine Beschränkung der Einschaltung privater Dritter bei der Erledigung von Selbstverwaltungsangelegenheiten sprechen (hierzu BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - 2 BvR 445/91 - BVerfGE 91, 228 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 6. April 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 4.11

    Kein Erlass von Gebührenbescheiden durch GmbH als Geschäftsbesorger

    Zu der in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG enthaltenen Befugnis der eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte gehört auch die Organisationshoheit (Urteil vom 6. April 2005 - BVerwG 8 CN 1.04 - BVerwGE 123, 159 m.w.N.).

    Im Übrigen würde, selbst wenn die Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage für eine Privatisierung von Verwaltungstätigkeiten den Garantiegehalt der kommunalen Selbstverwaltung berührte, nichts für einen Eingriff in den Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie für Gemeinden und Gemeindeverbände durch eine Beschränkung der Einschaltung privater Dritter bei der Erledigung von Selbstverwaltungsangelegenheiten sprechen (hierzu BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - 2 BvR 445/91 - BVerfGE 91, 228 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 6. April 2005 a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2014 - 4 K 180/12

    Normenkontrolle einer Satzung zur Begründung eines Anschluss- und

    Sie muss die Zugangsansprüche des Personenkreises nach § 22 Abs. 1 GO LSA gewährleisten sowie die Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse und die weitere betriebliche Entwicklung vorgeben können (so OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 8. April 2008, a.a.O., m.w.N.; Böhm/Schwarz, DVBl. 2012, 543, 544 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 6. April 2005 - 8 CN 1.04 -, zit. nach JURIS; OVG Thüringen, Urt. v. 24. September 2007 -, a.a.O.).

    Ob der Antragsgegnerin schon durch die gesellschaftsrechtliche Mehrheitsbeteiligung an der (...) GmbH hinreichende Einflussnahmemöglichkeiten i. S. einer formellen Privatisierung (vgl. dazu Böhm/Schwarz, DVBl. 2012, 544; Müller/Oschmann/Wustlich, EEWärmeG, 2010, § 16 Rdnr. 30; Arndt/Hadziefendic, Die Gemeinde SH 2011, 284, 287 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 6. April 2005, a.a.O.) zur Verfügung gestanden haben, hat die Antragstellerin nicht geltend gemacht, sondern sich allein auf den am 7. Dezember 2012 mit der (...) GmbH geschlossenen Betreibervertrag berufen.

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2009 - LVerfG 9/08

    Einführung der kommunalen Doppik unterliegt nicht dem Konnexitätsprinzip

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 91, 228, 238 ff.) dürfen gesetzliche Vorgaben nicht in den Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie eingreifen und müssen den Kommunen die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung belassen (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 06.04.2005 - 8 CN 1.04 -, BVerwGE 123, 159).
  • VG Freiburg, 16.06.2021 - 1 K 5140/18

    Befreiungsmöglichkeit vom Anschluss- und Benutzungszwang an die

    cc) Die somit gebotenen Beschränkungen für die inhaltliche Ausgestaltung der Befreiungstatbestände in der Fernwärmesatzung der Beklagten verstoßen auch nicht gegen deren Rechte aus Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 71 Abs. 1 Landesverfassung von Baden-Württemberg, denn bei der Ausgestaltung ihres kommunalen Satzungsrechts ist die Antragsgegnerin an die gesetzlichen Grenzen des Kommunalrechts gebunden, zu denen auch die sich aus den Grundrechten der Betroffenen Bürger ergebenden Grenzen für einen Anschluss- und Benutzungszwang gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2005 - 8 CN 1.04 - NVwZ 2005, 1072; zur Vereinbarkeit der vergleichbaren Vorschrift des § 35 Abs. 1 AVBWasserV mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG: BVerfG, Beschluss vom 02.11.1981 - 2 BvR 671/81 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11

    Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig?

    Abgesehen davon, dass § 9 Abs. 2 ff. LAbfG NRW - insoweit in Abweichung von § 6 Abs. 1 KAG NRW - für die Abfallentsorgung lediglich die Erhebung von Gebühren zulässt und damit die Erhebung privatrechtlicher Entgelte ausschließt (die von der Antragsgegnerin für das Gegenteil benannten Entscheidungen BVerwG NVwZ 2005, 1072 und BGH/ 115, 311 = NJW 1992, 171 betreffen nicht die Abfallentsorgung), sieht § 9 Abs. 2 - 4 AbfG NRW lediglich eine Gebührensatzung der entsorgungspflichtigen Stelle und § 9 Abs. 5 AbfG NRW eine solche des Dritten, dem nach § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG die Entsorgungspflicht übertragen ist, vor.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2011 - 1 L 59/10

    Trinkwassergebühren; Refinanzierung der Kosten für die Herstellung der zentralen

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.06.2006 - 2 KN 6/05

    Abfallrecht, Anzeigepflicht, Benutzungsverhältnis, Duldungspflicht, Einrichtung,

  • OVG Sachsen, 23.02.2012 - 5 A 331/10

    Erlass eines Gebührenbescheides durch einen privaten Verwaltungshelfer, Heilung,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2014 - 4 L 180/12

    Anschluss- und Benutzungszwang; Anschlusszwang; Aufgaben; Befreiung;

  • BVerwG, 23.03.2004 - 8 BN 1.04

    Zulässigkeit eines Betriebs einer öffentlichen Einrichtung mit Anschlusszwang und

  • VG Schleswig, 27.08.2021 - 4 A 157/19

    Fernwärmesatzung - Anforderung an einen Befreiungstatbestand hinsichtlich

  • VGH Bayern, 09.01.2023 - 4 ZB 22.2095

    Kein Spiegelbildlichkeitsprinzip bei der Besetzung von Aufsichtsräten kommunaler

  • FG Hamburg, 30.12.2009 - 3 K 5/09

    Umsatzsteuer: Durchlaufender Posten: Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus

  • FG Hamburg, 11.12.2009 - 3 K 4/09

    Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus Sammelgruben als durchlaufender Posten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2012 - 9 B 50.11

    Trinkwasserversorgung; Anschluss- und Benutzungszwang; privatrechtliche

  • VG Düsseldorf, 07.12.2005 - 5 K 3749/02
  • OLG Stuttgart, 20.04.2011 - 201 Kart 1/11

    Kartellverfahren: Anspruch auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.06.2006 - 2 KN 5/05
  • VK Düsseldorf, 16.05.2011 - VK-12/11

    Konzessionsvergabe der Abfallbeseitigung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - 9 A 4.08

    Unzulässiger Normenkontrollantrag; privatrechtliche Ausgestaltung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - 9 L 22.12

    Verweisung auf den Zivilrechtsweg: Erhebung von Wasserentgelt durch berliner

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,62
OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG (https://dejure.org/2005,62)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG (https://dejure.org/2005,62)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. August 2005 - 7 B 11021/05.OVG (https://dejure.org/2005,62)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Nutzungsuntersagung - eine negative MPU vor Erteilung einer tschechischen FE steht der Anerkennung nicht entgegen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorangegangene verwaltungsbehördliche Entziehung der Fahrerlaubnis; Europarechtlicher Anwendungsvorrang des Anerkennungsprinzips; Verwaltungsbehördliche Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund festgestellter Eignungsmängel vor dem Zeitpunkt der Erteilung des ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Ist die Untersagung der Nutzung einer EU-Fahrerlaubnis in der BRD rechtmäßig?

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EU-Fahrerlaubnis: Untersagung der Nutzung in der BRD

  • blutalkohol PDF, S. 362

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis im Inland

  • archive.org
  • Judicialis

    EWG-RL 91/439 Art. 8 Abs. 2; ; EWG-RL 91/439 Art. 8 Abs. 4; ; FeV § 28 Abs. 1; ; FeV § 28 Abs. 4; ; FeV § 28 Abs. 5; ; FeV § 46 Abs. 1

  • fuehrerschein-mpu.org

    Nutzungsuntersagung einer tschechischen Fahrerlaubnis; MPU

  • praxisverkehrsrecht.de PDF
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Beschluss zum EU-Führerschein

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Auslandsführerscheine

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht in Deutschland gültig - EU-Führerschein muss anerkannt werden

Verfahrensgang

  • VG Koblenz - 2 L 1134/05
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3228
  • NZV 2005, 605
  • DVBl 2005, 1340 (Ls.)
  • DÖV 2005, 1009
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05
    Bei vorangegangener verwaltungsbehördlicher Entziehung der Fahrerlaubnis bietet § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV - mangels Anordnung einer Sperrfrist - wegen des europarechtlichen Anwendungsvorrangs des Anerkennungsprinzips des Art. 1 Abs. 2 der RL EWG 91/439 keine Handhabe, einer nachträglich erteilten EU-Fahrerlaubnis die Berechtigungswirkung abzusprechen (Anwendung der sog. "Kapper-Rechtsprechung" des EuGH - Urteil vom 29.04.2004, C-476/01 - auf verwaltungsbehördliche Fahrerlaubnisentziehung).

    Sie widersprechen nämlich im Ergebnis der Führerscheinrichtlinie (91/439 EWG des Rates vom 29. Juli 1991, Amtsbl. Nr. L 237 S. 1 bis 24) in der Auslegung, die sie durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil Kapper, vom 29.04.2004 C-476/01 NZV 2004, 372) erhalten hat.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 1 M 46/06

    EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Aberkennung; Eignung; Alkoholmissbrauch; Polen;

    Der Senat geht auf dieser Basis für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu Gunsten des Antragstellers davon aus, dass die Regelungen des § 28 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 FeV wegen einer nach den Maßstäben des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 gebotenen richtlinienkonformen Auslegung nur einen reduzierten tatbestandlichen Anwendungsbereich haben und auf die hier zur Entscheidung stehende Fallkonstellation nicht anwendbar sein dürften (streitig; wie hier vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, NJW 2006, 1158 m.w.N.; OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 3228 - zitiert nach juris; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 28 FeV, Rn. 6; offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 17.11.2005, NJW 2006, 1151 ff.).

    Die der Antragsgegnerin im Falle eines früheren Alkoholmissbrauchs durch Fahrerlaubnisinhaber offenkundig vorschwebende "flächendeckende" - erneute - Eignungsprüfung würde in eine Umkehrung des europarechtlichen Anerkennungsmechanismus münden (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 3228 - zitiert nach juris; OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, S. 15, zitiert nach www.thovg.thueringen.de).

    Diese Maßgabe kann nicht dahingehend umgangen werden, dass bestimmte vor diesem Erwerb vorliegende konkrete Umstände wie der des Alkoholmissbrauchs als "Dauerumstände" definiert werden, die sich abstrakt betrachtet im Sinne eines Gefährdungspotenzials jederzeit nach dem Erwerb aktualisieren könnten (so aber OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, NJW 2006, 1158, 1161); eine solche in der Vergangenheit vielleicht mögliche Deutung ist jedenfalls nach dem Beschluss des EuGH vom 06. April 2006 - C-227/05 -(a.a.O., Halbritter) nach Auffassung des Senats nicht mehr haltbar (vgl. auch OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 3228 - zitiert nach juris -, das darauf verweist, dass der EuGH nach Ablauf einer festgesetzten angemessenen Sperrfrist offenbar mit Blick auf das Anerkennungsprinzip eine Missbrauchsmöglichkeit in Kauf nimmt).

    Es kann insoweit noch keine missbräuchliche Ausnutzung des Anerkennungsgrundsatzes darstellen, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber mit dem Erwerb seiner Fahrerlaubnis lediglich unterschiedlich strenge Regelungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die physische und psychische Fahreignung bei der Wiedererteilung der zuvor entzogenen Fahrerlaubnis nutzt (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; auch OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 3228 - zitiert nach juris -).

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Denn der Senat geht für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu Gunsten des Antragstellers davon aus, dass die Regelungen des § 28 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 FeV wegen einer nach den Maßstäben des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 gebotenen richtlinienkonformen Auslegung nur einen reduzierten tatbestandlichen Anwendungsbereich haben und auf die hier zur Entscheidung stehende Fallkonstellation nicht anwendbar sind (vgl. im Sinne einer weitgehenden Unanwendbarkeit ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.8.2005 - 7 B 11021/05.OVG - OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.11.2004, a.a.O., 51; VG Karlsruhe, Beschl. v. 6.9.2005 - 11 K 1167/05 - Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 28 FeV, Rn. 6; Otte/Kühner, a.a.O., 327 f.; Brenner, a.a.O., 366; in der Tendenz auch: Bay.VGH, Beschl. v. 9.6.2005 - 11 CS 05.478 -, zfs 2005, 471, 472).

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa: OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.11.2004, a.a.O., 42; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.8.2005, a.a.O.; Otte/Kühner, a.a.O., 328) unbestritten, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und.

    Es stellt sich aber die weitere Frage, ob eine der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis nachfolgende Eignungsüberprüfungs- bzw. Entzugsentscheidung nach mitgliedstaatlichem Recht auch ergänzend oder sogar ausschließlich auf solche Sachverhalte gestützt werden kann, die zeitlich vor der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis eingetreten sind (ablehnend: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.8.2005, a.a.O.; offen lassend: OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.11.2004, a.a.O., 52; Otte/Kühner, a.a.O., 328; bejahend: Kalus, a.a.O., 151; Weibrecht, a.a.O., 154).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2005 - 10 S 1194/05

    Keine Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im vorläufigen

    cc) Der Senat vermag sich im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der auch vom OVG Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG -) vertretenen Ansicht nicht anzuschließen, § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 FeV sei mit der Richtlinie 91/439/EWG in der Auslegung, die sie durch die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 29.04.2004) erhalten habe, unvereinbar und deshalb nicht anzuwenden.

    Es wird die Ansicht vertreten, die Mitgliedstaaten hätten die im EU-Ausland erteilten Fahrerlaubnisse nach Ablauf einer im Inland ausgesprochenen Sperrfrist ohne Weiteres anzuerkennen und der aufnehmende Mitgliedstaat sei darauf beschränkt, entsprechend Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis vorzugehen, wenn dieser nach der Erteilung im Inland verkehrsauffällig werde (so OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG -).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.04.2005 - 9 C 4.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1027
BVerwG, 20.04.2005 - 9 C 4.04 (https://dejure.org/2005,1027)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.2005 - 9 C 4.04 (https://dejure.org/2005,1027)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 2005 - 9 C 4.04 (https://dejure.org/2005,1027)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    AbwAG § 4 Abs. 1 und 5, § 6 Abs. 1, § 10 Abs. 3, Anlage (zu § 3); BGB §§ 133, 157; LVwG-SH § 112; VwVfG § 43
    Abwasserabgabe; Verrechnung, nachträgliche -; Verwaltungsakt, Wirksamkeit eines -, Auslegung eines -; Rechtsschutzbedürfnis; Abwasserbehandlungsanlage, Erweiterung einer -, Inbetriebnahme einer -; Schadstofffrachtreduzierung; Analyseverfahren, Vergleichbarkeit von -; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AbwAG § 4 Abs. 1 und 5, § 6 Abs. 1, § 10 Abs. 3, Anlage (zu § 3)
    Abwasserabgabe; Abwasserbehandlungsanlage, Erweiterung einer -, Inbetriebnahme einer -; Analyseverfahren, Vergleichbarkeit von -; Heraberklärung; Messergebnis; Rechtsschutzbedürfnis; Schadstofffrachtreduzierung; Verrechnung, nachträgliche -; Verwaltungsakt, Wirksamkeit ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verrechnung und Rückzahlung einer gezahlten Abwasserabgabe nach Abwasserangabegesetz (AbwAG); Vorliegen einer Schadstofffrachtreduzierung; Überwachungswert für den Schadstoffparameter Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) für eine Kläranlage; Auslegung eines ...

  • Judicialis

    AbwAG § 4 Abs. 1; ; AbwAG § 4 Abs. 5; ; AbwAG § 6 Abs. 1; ; AbwAG § 10 Abs. 3; ; AbwAG Anlage zu § 3; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; LVwG-SH § 112; ; VwVfG § 43

  • rechtsportal.de

    Nachträgliche Verrechnung der Abwasserabgabe - Vergleichswerte für Schadstofffrachtreduzierung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 123, 292
  • NJW 2005, 3228 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1070
  • DVBl 2005, 1215
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2005 - 9 C 4.04
    Es kann offen bleiben, ob und in welchem Umfang der Senat als Revisionsgericht an die Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts zum Erklärungsinhalt des Bescheides gebunden ist (vgl. einschränkend BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 4 C 2.00 - Buchholz 406.27 § 31 BBergG Nr. 2 S. 11 f.).
  • BVerwG, 24.10.2002 - 7 C 9.02

    Genehmigungsbedürftige Anlage; Aufhebung des Genehmigungserfordernisses;

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2005 - 9 C 4.04
    Für diese Handlungsform bietet § 10 Abs. 3 AbwAG eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage (vgl. zu den Anforderungen BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2001 - BVerwG 3 C 2.01 - BVerwGE 114, 226 ; Urteil vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 7 C 9.02 - BVerwGE 117, 133 ).
  • BVerwG, 09.05.2001 - 3 C 2.01

    Rodung; Fläche, gerodete; Beseitigung von Rebstöcken; mit Reben bepflanztes

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2005 - 9 C 4.04
    Für diese Handlungsform bietet § 10 Abs. 3 AbwAG eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage (vgl. zu den Anforderungen BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2001 - BVerwG 3 C 2.01 - BVerwGE 114, 226 ; Urteil vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 7 C 9.02 - BVerwGE 117, 133 ).
  • BVerwG, 15.01.2002 - 9 C 4.01

    Abwasserabgabe, Erklärungspflicht, 4 aus 5-Regel, Rahmen-Abwasser-VwV, höchstes

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2005 - 9 C 4.04
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 15. Januar 2002 (BVerwG 9 C 4.01 - BVerwGE 115, 339 ) entschieden, dass in einem solchen Fall wegen der fehlenden Vergleichbarkeit der Analyseverfahren kein hinreichender, nämlich den Anforderungen des § 4 Abs. 1 Satz 2 AbwAG entsprechender Überwachungswert für den Parameter CSB besteht.
  • BVerwG, 11.01.2000 - 11 VR 4.99

    Fristversäumnis bei Aussetzungsantrag; Planfeststellung; Auslegung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2005 - 9 C 4.04
    Danach richtet sich die Auslegung eines Verwaltungsakts nach dem erklärten Willen der erlassenden Behörde, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2000 - BVerwG 11 VR 4.99 - Buchholz 316 § 42 VwVfG Nr. 4 S. 1 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 4.03

    Abwasserabgabe; Überwachungswert; erhöhter Teil der Abgabe; Erklärungswert;

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2005 - 9 C 4.04
    Dieser Zeitraum erfasst typischerweise die Bauzeit auch größerer Maßnahmen, die der Gesetzgeber - wie aus der Regelung des "Bauphasenprivilegs" in § 10 Abs. 3 Satz 1 AbwAG hervorgeht - auf drei Jahre veranschlagt hat (BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 4.03 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 6 S. 13 m.w.N.), und schließt die vorausgehende Phase der Entscheidung für die Anlagenerweiterung ebenso wie das zeitliche Vorfeld ein, in dem die die Erweiterungsentscheidung veranlassenden Messergebnisse aufgetreten sind.
  • BVerwG, 08.09.2003 - 9 C 1.03

    Abwasserabgabe; Teilabwasserstrom; Lenkungswirkung; Schwellenwert; bewerteter

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2005 - 9 C 4.04
    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, vermag nur diese Sichtweise dem spezifischen, auf die Abgabenrelevanz der Überwachungswerte ausgerichteten Anreizsystem des Abwasserabgabengesetzes Rechnung zu tragen (Urteil vom 8. September 2003 - BVerwG 9 C 1.03 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 5 S. 7; Beschluss vom 15. Januar 2004 - BVerwG 9 B 71.03 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 7 S. 16).
  • BVerwG, 15.01.2004 - 9 B 71.03

    Abwasserabgabe; Verrechnung; Schadstofffracht; Konzentrationswert;

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2005 - 9 C 4.04
    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, vermag nur diese Sichtweise dem spezifischen, auf die Abgabenrelevanz der Überwachungswerte ausgerichteten Anreizsystem des Abwasserabgabengesetzes Rechnung zu tragen (Urteil vom 8. September 2003 - BVerwG 9 C 1.03 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 5 S. 7; Beschluss vom 15. Januar 2004 - BVerwG 9 B 71.03 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 7 S. 16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1992 - 12 A 11987/92

    Ermäßigung der Abwasserabgabe; Abwassereinleitungen; Überwachungswert; Chemischer

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2005 - 9 C 4.04
    Ihnen kann nur Rechnung getragen werden, wenn die im wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid festgelegten Überwachungswerte ohne weiteres für die Berechnung der Abwasserabgabe übernommen werden können; das setzt aber voraus, dass die festgelegte Analysetechnik der nach dem Abwasserabgabengesetz maßgeblichen Methode entspricht (vgl. die bereits im Urteil des Senats vom 15. Januar 2002 in Bezug genommene Entscheidung des OVG Koblenz vom 17. Dezember 1992 - 12 A 11987/92 - NVwZ-RR 1993, 324 ).
  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14

    Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

    Danach ist der erklärte Wille der erlassenden Behörde maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (BGH, WRP 2007, 1359 Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 9 C 4/04, BVerwGE 123, 292, 297; Urteil vom 19. März 2013 - 5 C 16/12, NJW 2013, 1832 Rn. 10).
  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 29/14

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Werbung für ein Arzneimittel

    Danach ist der erklärte Wille der erlassenden Behörde maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (BGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - I ZR 125/04, WRP 2007, 1359 Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 9 C 4/04, BVerwGE 123, 292, 297; Urteil vom 19. März 2013 - 5 C 16/12, NJW 2013, 1832 Rn. 10).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Maßgebend ist bei der Auslegung behördlicher Schreiben nicht der innere Wille der Behörde, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektivierter Würdigung verstehen konnte, wobei Unklarheiten zu Lasten der Verwaltung gehen (stRspr, vgl. Urteile vom 12. Januar 1973 - BVerwG 7 C 3.71 - BVerwGE 41, 305 ; vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - BVerwGE 60, 223 ; vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 und vom 20. April 2005 - BVerwG 9 C 4.04 - BVerwGE 123, 292 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 8.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2581
BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 8.04 (https://dejure.org/2005,2581)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.2005 - 8 C 8.04 (https://dejure.org/2005,2581)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 2005 - 8 C 8.04 (https://dejure.org/2005,2581)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwVfG § 49 a Abs. 4; § 53; VwGO § 137 Abs. 1
    Zinsanspruch; Verjährung; Bestimmtheit; Nebenbestimmungen; Bekanntgabe; Verwendung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwVfG § 49 a Abs. 4; § 53
    Bekanntgabe; Bestimmtheit; Nebenbestimmungen; Verjährung; Verwendung; Zinsanspruch

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit in einem Bescheid; Beachtung des Bestimmtheitsgebots in einem Bescheid; Notwendigkeit der Aufführung der allgemeinen oder zusätzlichen Nebenbestimmungen in einem Bescheid ; Auslegung des Begriffs "alsbald" ; Rechtmäßigkeit ...

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verbindlichkeit von Subventionsbestimmungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3228 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1085
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01

    Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 8.04
    Im Übrigen ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 22. April 1996 - BVerwG 11 B 123.95 - NVwZ-RR 1997, 278/279; Urteil vom 26. Juni 2002 - BVerwG 8 C 30.01 - Buchholz 316 § 49 a VwVfG Nr. 2) rechtlich ohne Bedeutung, ob Nebenbestimmungen unmittelbar in einem Bescheid aufgenommen werden oder ob sie in einer beigefügten Verwaltungsvorschrift enthalten sind, die ausdrücklich zum Bestandteil des Bescheides gemacht wurde.

    Das Oberverwaltungsgericht hat unabhängig von der Zwei-Monats-Frist in den bestandskräftigen Auflagen des Zuwendungsbescheides den Begriff "alsbald" im Sinne des § 49 a Abs. 4 VwVfGBbg in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. Juni 2002, a.a.O.) dahingehend interpretiert, dass "alsbald" nichts anderes bedeutet als "kurz danach".

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. Juni 2002, a.a.O.) kommt es hinsichtlich des Verschuldens nicht nur darauf an, ob es dem Zuwendungsempfänger möglich war, die empfangene Leistung eher als geschehen zu verwenden.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. Juni 2002, a.a.O.) können Zinsen für die Zeit ab der Auszahlung der Mittel und nicht erst vom Ablauf der Frist für die alsbaldige Verwendung verlangt werden.

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 8.04
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine revisible Bestimmung des Verwaltungsverfahrensgesetzes eines Landes einen Prüfungsraum hinsichtlich solcher Vorschriften eröffnen, auf die sie ausstrahlt (Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162, 173 = Buchholz 316 § 56 VwVfG Nr. 13), oder wenn dieses Fremdrecht von "unmittelbarem Einfluss auf Umfang und Reichweite" der revisiblen Landesvorschrift ist (Urteil vom 26. März 2003 - BVerwG 9 C 4.02 - Buchholz 316 § 59 VwVfG Nr. 17).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96

    Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 8.04
    Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung von Gemeinden (ANBest-G), weil diese lediglich Verwaltungsvorschriften sind, die eine einheitliche Verwaltungspraxis sicherstellen sollen, die Gerichte bei ihrer Kontrolltätigkeit gegenüber der Verwaltung jedoch nicht binden (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 8 C 16.96 - BVerwGE 107, 338 = Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 6, S. 21 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 5.04

    Zinsanspruch: Verzögerungs-; Entstehung -; Fälligkeit -; Verjährung eines

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 8.04
    Der Senat hat mit Urteil vom heutigen Tage (Urteil vom 27. April 2005 - BVerwG 8 C 5.04 -) entschieden:.
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89

    Landeswasserrechtliche Entschädigung - Vertragsauslegung - Revisibles Recht -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 8.04
    § 49 a Abs. 4 VwVfGBbg enthält keinen Verweis auf die hier angewandte Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches, sonst würde deren Teilnahme an der Revisibilität in Betracht kommen (vgl. Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 21.89 - BVerwGE 84, 257, 264 = Buchholz 435.4 § 10 WHG Nr. 4).
  • BVerwG, 26.03.2003 - 9 C 4.02

    Gewerbesteuer; Aussetzungszinsen; Stundungszinsen; Leistungsbescheid;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 8.04
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine revisible Bestimmung des Verwaltungsverfahrensgesetzes eines Landes einen Prüfungsraum hinsichtlich solcher Vorschriften eröffnen, auf die sie ausstrahlt (Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162, 173 = Buchholz 316 § 56 VwVfG Nr. 13), oder wenn dieses Fremdrecht von "unmittelbarem Einfluss auf Umfang und Reichweite" der revisiblen Landesvorschrift ist (Urteil vom 26. März 2003 - BVerwG 9 C 4.02 - Buchholz 316 § 59 VwVfG Nr. 17).
  • BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74

    Gewährung von Weihnachtsbeihilfen - Leistungen der Kriegsopferfürsorge

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 8.04
    Bei § 198 BGB a.F. handelt es sich zwar um Bundesrecht, doch unter Bundesrecht im Sinne von § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO wird nur das Recht gemeint, welches für die zu entscheidende Streitsache Kraft eines Gesetzgebungsbefehls des Bundesgesetzgebers gilt (stRspr; vgl. etwa Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 5 C 73.74 - BVerwGE 51, 268, 271 und Urteil vom 24. September 1992 - BVerwG 3 C 64.89 - BVerwGE 91, 77, 80).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 3 C 64.89

    Vergabe von Förderungsmitteln - Verletzung einer Rechtsvorschrift

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 8.04
    Bei § 198 BGB a.F. handelt es sich zwar um Bundesrecht, doch unter Bundesrecht im Sinne von § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO wird nur das Recht gemeint, welches für die zu entscheidende Streitsache Kraft eines Gesetzgebungsbefehls des Bundesgesetzgebers gilt (stRspr; vgl. etwa Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 5 C 73.74 - BVerwGE 51, 268, 271 und Urteil vom 24. September 1992 - BVerwG 3 C 64.89 - BVerwGE 91, 77, 80).
  • BVerwG, 22.04.1996 - 11 B 123.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Vertretung einer juristischen Person des öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 8.04
    Im Übrigen ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 22. April 1996 - BVerwG 11 B 123.95 - NVwZ-RR 1997, 278/279; Urteil vom 26. Juni 2002 - BVerwG 8 C 30.01 - Buchholz 316 § 49 a VwVfG Nr. 2) rechtlich ohne Bedeutung, ob Nebenbestimmungen unmittelbar in einem Bescheid aufgenommen werden oder ob sie in einer beigefügten Verwaltungsvorschrift enthalten sind, die ausdrücklich zum Bestandteil des Bescheides gemacht wurde.
  • VG Düsseldorf, 30.05.2012 - 21 K 4067/11

    Rückforderung einer Zuwendung bei Vergaberechtsverstoß

    BVerwG, Urteil vom 27. April 2005 - 8 C 8.04 -, juris.

    BVerwG, Urteil vom 27. April 2005 - 8 C 8.04 -, juris.

    So bereits OVG Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2004 - 2 A 680/03 -, juris; bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 27. April 2005 - 8 C 8.04 -, juris.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2023 - L 12 SO 231/22
    Es reicht eine ausdrückliche Bezugnahme aus (vgl. BVerwG Urteil vom 27.04.2005, 8 C 8/04, Rn. 13, juris).
  • LSG Bayern, 27.01.2016 - L 2 U 394/15

    Veranlagung und Beitragsberechnung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Zur Auslegung des Verfügungssatzes, die grundsätzlich zulässig ist, kann auf die Begründung des Verwaltungsaktes zurückgegriffen werden, auch auf beigefügte Anlagen, die ausdrücklich zum Bestandteil des Verwaltungsaktes gemacht wurden (BVerwG NVwZ-RR 1997, 278, 279; BVerwG NVwZ 2005, 1085; zum Ganzen: v. Wulffen, a. a. O., § 33 Rn. 3 u. 4 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 28.02.2013 - 1 A 346/09

    Vorliegen einer auflösenden Bedingung i.S.v. § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG bei Nr. 2.1

    Hinsichtlich der Anteilsfinanzierung sah der Zuwendungsbescheid eine Ermäßigung der Zuwendung nach Maßgabe der - als Nebenbestimmung zum Bestandteil des Bescheids gewordenen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. April 2005, NVwZ 2005, 1085; Senaturt. v. heutigen Tag im Verfahren im Verfahren 1 A 414/11) - Nr. 2.1 ANBest-P vor, die nach gefestigter Senatsrechtsprechung (Urt. v. 8. Oktober 2009 - 1 B 130/07 -, juris Rn. 21 f.; Senatsurt. v. heutigen Tag im Verfahren 1 A 414/11; zur vergleichbaren ANBest-K: Senatsurt. v. 18. Oktober 2012 a. a. O., juris Rn. 30) als auflösende Bedingung i. S. v. § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG anzusehen ist.
  • VG Schwerin, 08.08.2018 - 4 A 715/16

    Widerruf und Rückforderung von im Rahmen der Sportförderung bewilligten

    Von dieser Bedeutung des Begriffs "alsbald" und auch vom Zweck der Vorschrift ist die Annahme einer Zwei-Monats-Frist gedeckt (BVerwG, Urteil vom 27. April 2005 - 8 C 8/04 -, Rn. 20, juris).

    Ob ein Verschulden des Leistungs-empfängers vorliegt, ist bei der Auslegung und Anwendung des Begriffs "alsbald" - anders als bei dem Begriff "unverzüglich" (§ 121 Abs. 1 BGB) - ohne Bedeutung (BVerwG, Urteil vom 27. April 2005 - 8 C 8/04 -, Rn. 21, juris).

  • VG Schwerin, 19.07.2010 - 3 A 317/10

    Vorzeitiger Mittelabruf einer staatlichen Zuwendung; Verjährung eines

    Ob entscheidender Zeitpunkt der der Auszahlung der Mittel (so Urteil vom 27.04.2005 - 8 C 8.04 -, NVwZ 2005, 1085) ist oder doch erst der mit Ablauf der Frist für die alsbaldige Verwendung (so wohl Urteil vom gleichen Tage - 8 C 5.04 -, NVwZ 2005, 964), mag vorliegend mangels Entscheidungserheblichkeit offenbleiben.

    Hinsichtlich eines Zinsanspruchs sind seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.08.1995 (Az.: 3 C 17.94, BVerwGE 99, 109), auf welche in der Entscheidung der Kammer vom 11.10.2002 maßgeblich abgestellt wird, wonach eine vierjährige Verjährungsfrist für einen von der Behörde nachträglich geltend gemachten Zinsanspruch nach § 9 Beihilfenverordnung-Magermilch gilt, der Kammer lediglich die bereits angesprochenen Urteil vom 27.04.2005 (Aktenzeichen: 8 C 5.04, a. a. O. und 8 C 8.04, a. a. O.) bekannt geworden, welche darauf hinweisen, dass die auf einen Zinsanspruch nach § 49 a Abs. 4 VwVfG als Landesrecht angewandten Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Verjährung (§§ 194 ff.) kein revisibles Recht darstellen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - 2 B 1.09

    Zuwendung; Fördermittel; verspätete Verwendung; Verzögerungszinsen; Zinsanspruch;

    Denn der unbestimmte Rechtsbegriff "alsbald" ist allein zeitlich im Sinne von "kurz danach" zu verstehen (vgl. zu dieser Auslegung BVerwG, Urteil vom 27. April 2005 - 8 C 8.04 -, juris, Rn. 20 m.w.N. und OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 11. Februar 2004 - 2 A 680/03 -, juris, Rn. 23).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 82/05

    Widerruf der Bewilligung der Subventionierung eines Wohnheimes wegen Verstoßes

    Dafür können allerdings auch die für die Zweckbestimmung maßgeblichen abstrakt - generellen Regelungen in dem Bewilligungsbescheid wiedergegeben werden; ebenso kann es im Einzelfall noch ausreichend sein, auf konkret bezeichnete Bestimmungen oder den Beteiligten sonst bekannte Umstände zu verweisen (vgl. allgemein BVerwG, Urt. v. 27.4.2005 - 8 C 8/04 -, NVwZ 2005, 1085 ff.; Baumeister, NVwZ 1997, 19, 20, m. w . N., sowie speziell zur Wohnungsbauförderung: VGH München, Urt. v. 27.1.2003 - 24 B 02.737 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 4 A 2134/05

    Zuwendungsbescheid: Verweis auf VOB ist ausreichend!

    BVerwG, Urteil vom 27. April 2005 - 8 C 8.04 -, NVwZ 2005, 1085.
  • VGH Bayern, 08.10.2007 - 4 BV 06.120

    Kommunaler Finanzausgleich: Verzinsung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme von

    Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K), weil diese lediglich Verwaltungsvorschriften sind, die eine einheitliche Verwaltungspraxis sicherstellen sollen, die Gerichte bei ihrer Kontrolltätigkeit gegenüber der Verwaltung jedoch nicht binden (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 27.4.2005 BayVBl 2006, 25 m.w.N.) Die Verwendung einer Leistung mehr als zwei Monate nach deren Auszahlung ist aber deshalb nicht mehr "alsbald" im Sinne des Gesetzes, weil hier eine Frist von zwei Monaten in bestandskräftigen Auflagen des Zuwendungsbescheides festgesetzt worden ist.
  • OVG Sachsen, 05.07.2016 - 1 A 77/15

    Zuwendung, Rückforderung, Erstattung, auflösende Bedingung; vereinfachter

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2006 - 1 L 293/05

    Widerruf eines Zuwendungsbescheides

  • OVG Sachsen, 28.02.2013 - 1 A 414/11

    Zuwendung, Rückforderung, auflösende Bedingung, ANBest-P Nr 2.1

  • VGH Bayern, 10.01.2011 - 13 AS 10.2150

    Flurbereinigung; vorläufige Anordnung; sofortige Vollziehung; Bestimmtheitsgebot

  • VG Ansbach, 25.03.2008 - AN 1 K 07.00626

    Nichtigkeit einer Beitragssatzung wegen unzulässiger Kostenüberdeckung

  • VG Berlin, 09.10.2015 - 26 K 316.13

    Anspruch des Zuwendungsgebers auf Auszahlung der mit dem Zuwendungsbetrag

  • AG Bonn, 24.09.2008 - 51 Gs 1456/08
  • VG Hannover, 11.07.2008 - 11 A 4000/06

    Betriebsprämie; Bestandsregister; Betriebsprämie; Cross-Compliance; neuster

  • VG Minden, 26.08.2013 - 11 K 2027/12

    Erheben von Zinsen bei nicht zweckentsprechender Verwendung einer Leistung

  • VG München, 25.08.2022 - M 17 K 18.1321

    Investitionskostenförderung, Rückforderung Investitionskostenzuschuss nach

  • VG Gera, 27.04.2006 - 4 K 1300/04

    ; Erledigung in anderer Weise; Zuwendungsbescheid; Widerruf; Erstattungszinsen;

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