Rechtsprechung
BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 EMRK; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 13 EMRK; § 211 Abs. 1 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 31 Abs. 1 BVerfGG; § 93c Abs. 1 BVerfGG
Recht auf Verfahrensbeschleunigung und Beschleunigungsgebot (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Aufhebung durch Revisionsgericht; Fehler in der Sphäre der Justiz); Kompensation; Mord (absolute Strafdrohung; Strafmilderung; Kompensation einer ... - lexetius.com
GG Art. 20 Abs. 3; MRK Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2, Art. 6 Abs. 1 Satz 1; StGB § 211 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verzögerung der Erledigung eines Strafverfahrens in rechtsstaatswidriger Form; Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Stafbarkeit wegen Mordes; Rüge der Verwertung eines Beweismittels ohne vorherige ordnungsgemäße Einführung in die Hauptverhandlung; Einführung ...
- Judicialis
GG Art. 20 Abs. 3; ; MRK Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2; ; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 211 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung durch Aufhebung und Zurückverweisung in der Revision; lebenslange Freiheitsstrafe trotz rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut rechtskräftig
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut rechtskräftig
- 123recht.net (Pressemeldung, 7.2.2006)
Mörder haben keinen Anspruch auf Strafnachlass - Schwere des Verbrechens
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Revisionsvorbereitung - Aufhebung eines Urteils im Revisionsverfahren keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung
- zis-online.com (Entscheidungsbesprechung)
Das Gebot der Verfahrensbeschleunigung - zur Bedeutung von Verfahrensverzögerungen bei erfolgreichem Rechtsmittel und bei Einlegung einer Verfassungsbeschwerde (OStA beim BGH Dr. Christoph Krehl; ZIS 2006, 168)
Verfahrensgang
- LG Verden, 16.12.1997 - Ks 15 Js 11802/96
- BGH, 10.02.1999 - 3 StR 460/98
- BGH, 07.05.1999 - 3 StR 460/98
- BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99
- OLG Celle, 21.09.2005 - 2 Ws 198/05
- BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06
- EGMR, 22.01.2009 - 45749/06
- LG Stade, 17.11.2009 - 10 Ks 1/09
- OLG Celle, 25.02.2010 - 2 Ws 13/10
Papierfundstellen
- NJW 2006, 1529
- NStZ 2006, 346
- StV 2006, 237
- StV 2006, 407
Wird zitiert von ... (27) Neu Zitiert selbst (47)
- BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57
Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter …
Auszug aus BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
Schriftstücke, die bei der Schilderung eines nicht bestrittenen und unzweifelhaften Sachverhalts aus anderen Gründen, z. B. nur der Vollständigkeit, Genauigkeit oder Kürze wegen, wörtlich mitgeteilt werden, sind nicht zum Zweck des Beweises verwertet; ein Verfahrensverstoß scheidet insoweit aus (BGHSt 11, 159, 162).Dies wird durch das Protokoll, in dem eine solche Beweiserhebung nicht dokumentiert ist, bewiesen (vgl. BGHSt 11, 159, 160;… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 13).
Alsdann bildet allerdings nicht die Urkunde selbst die Grundlage der Urteilsfindung, sondern nur die bestätigende Erklärung, die von der Auskunftsperson auf diesen Vorhalt hin abgegeben worden ist (BGHSt 11, 159, 160).
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof Entscheidungen aufgehoben, wenn in den Urteilsgründen vielseitige Texte wörtlich wiedergegeben (vgl. BGHSt 5, 278; 11, 159; BGH StV 1987, 421; 1989, 4 (10 Seiten); 1991, 340; 1994, 358 (37 Seiten); 2000, 655) oder zusätzlich als Anlage der Urteilsurkunde beigefügt waren (…BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 38).
- BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05
Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige …
Auszug aus BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
Zwar hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in jüngerer Zeit - abweichend von ihrer dargestellten bisherigen Rechtsprechung - die Ansicht vertreten, dass es auf das Gewicht des zu korrigierenden Fehlers nicht ankomme, vielmehr jede - erhebliche - Verfahrensverzögerung, die durch die Bereinigung eines offensichtlich der Justiz anzulastenden Verfahrensfehlers erforderlich werde, eine Kompensation zugunsten des Angeklagten notwendig machen könne; es komme allein darauf an, in wessen Sphäre der Fehler wurzele, in der des Angeklagten oder in der der Justiz (Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 = StV 2006, 73; so auch schon angedeutet in dem dieselbe Sache betreffenden Beschl. vom 23. September 2005 - 2 BvR 1315/00 = NJW 2005, 3485, 3487 sowie in dem Beschl. vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 = NStZ 2005, 456, 457 (jeweils 2. Kammer des Zweiten Senats)).Tragende Erwägung war - wie sich aus der Überleitung zu II. 2. der Gründe ergibt ("dessen ungeachtet") -, dass "das Verfahren eine Vielzahl weiterer gravierender Verletzungen des Beschleunigungsgebots in Haftsachen (aufweist), die jede für sich, aber erst recht in ihrer Gesamtheit zur Aufhebung der U-Haft zwingen" (BVerfG StV 2006, 73, 78).
Im Übrigen stützen sich die Kammerentscheidungen ausschließlich auf Beschlüsse der Kammern oder - früher - der Vorprüfungsausschüsse und hierbei teilweise auch auf solche, mit denen Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen worden sind, die also keine Sachentscheidung enthalten (Verfassungsbeschwerde angenommen: BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1992, 2472; 1993, 3254; NStZ 1994, 553; NJW 2001, 214; 2001, 216; 2001, 2707; 2003, 2225; Beschl. vom 2. Juli 2003 - 2 BvR 273/03; NJW 2003, 2897; BVerfGK 2, 239; NStZ 2005, 456; NJW 2005, 3485; Beschl. vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05; Beschl. vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 / Verfassungsbeschwerde nicht angenommen: BVerfG (jeweils Vorprüfungsausschuss) EuGRZ 1979, 363; NJW 1984, 967; BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1995, 1277; Beschl. vom 16. August 1994 - 2 BvR 1193/94; NStZ 1997, 591 (mit umfänglichem Nachweis der ausschließlich von Kammern getroffenen Vorentscheidungen); EuGRZ 2000, 493; NJW 2003, 1175; 2003, 2228; Beschl. vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03).
- BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99
Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …
Auszug aus BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat deshalb durch Beschluss vom 25. Januar 2005 - bekannt gemacht am 25. Mai 2005 - (NJW 2005, 1999) den Beschluss des Senats vom 10. Februar 1999 aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.Die Beschwerdeführer sehen eine zu einer Kompensation zwingende Verfahrensverzögerung darin, dass der Senat in seiner Entscheidung vom 10. Februar 1999 die im Zusammenhang mit den Telefonlisten erhobene Verfahrensrüge als unzulässig verworfen und damit die Anforderungen an den dem Revisionsführer gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO obliegenden Tatsachenvortrag überspannt hat (BVerfG NJW 2005, 1999, 2003).
Das hat das Bundesverfassungsgericht selbst ausgeführt (NJW 2005, 1999, 2004).
- BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03
Zu den von Verfassungs wegen aus der überlangen Dauer eines Strafverfahrens zu …
Auszug aus BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
Ein derartiger Verfahrensgang und der mit ihm verbundene zusätzliche Zeitbedarf sind vielmehr grundsätzlich Ausfluss der rechtsstaatlichen Ausgestaltung eines Rechtsmittelsystems, das die Möglichkeit eröffnet, fehlerhafte Entscheidungen zu korrigieren (BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats) NJW 2003, 2228, 2229; NJW 2003, 2897, 2898; BVerfGK 2, 239; BGH NStZ 2001, 106; NJW 2005, 1813, 1814;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).Denkbar wäre allenfalls, die durch eklatante Gesetzesverletzungen - also Entscheidungen, die unter keinem Gesichtspunkt mehr zu rechtfertigen sind - eingetretenen Verzögerungen als rechtsstaatswidrig anzusehen (BVerfGK 2, 239 (3. Kammer des Zweiten Senats); s. auch EGMR NJW 2002, 2856, 2857, ferner BGH NJW 2005, 1813, 1814).
Im Übrigen stützen sich die Kammerentscheidungen ausschließlich auf Beschlüsse der Kammern oder - früher - der Vorprüfungsausschüsse und hierbei teilweise auch auf solche, mit denen Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen worden sind, die also keine Sachentscheidung enthalten (Verfassungsbeschwerde angenommen: BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1992, 2472; 1993, 3254; NStZ 1994, 553; NJW 2001, 214; 2001, 216; 2001, 2707; 2003, 2225; Beschl. vom 2. Juli 2003 - 2 BvR 273/03; NJW 2003, 2897; BVerfGK 2, 239; NStZ 2005, 456; NJW 2005, 3485; Beschl. vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05; Beschl. vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 / Verfassungsbeschwerde nicht angenommen: BVerfG (jeweils Vorprüfungsausschuss) EuGRZ 1979, 363; NJW 1984, 967; BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1995, 1277; Beschl. vom 16. August 1994 - 2 BvR 1193/94; NStZ 1997, 591 (mit umfänglichem Nachweis der ausschließlich von Kammern getroffenen Vorentscheidungen); EuGRZ 2000, 493; NJW 2003, 1175; 2003, 2228; Beschl. vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03).
- BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03
Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger …
Auszug aus BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
Ein derartiger Verfahrensgang und der mit ihm verbundene zusätzliche Zeitbedarf sind vielmehr grundsätzlich Ausfluss der rechtsstaatlichen Ausgestaltung eines Rechtsmittelsystems, das die Möglichkeit eröffnet, fehlerhafte Entscheidungen zu korrigieren (BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats) NJW 2003, 2228, 2229; NJW 2003, 2897, 2898; BVerfGK 2, 239; BGH NStZ 2001, 106; NJW 2005, 1813, 1814;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).Im Übrigen stützen sich die Kammerentscheidungen ausschließlich auf Beschlüsse der Kammern oder - früher - der Vorprüfungsausschüsse und hierbei teilweise auch auf solche, mit denen Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen worden sind, die also keine Sachentscheidung enthalten (Verfassungsbeschwerde angenommen: BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1992, 2472; 1993, 3254; NStZ 1994, 553; NJW 2001, 214; 2001, 216; 2001, 2707; 2003, 2225; Beschl. vom 2. Juli 2003 - 2 BvR 273/03; NJW 2003, 2897; BVerfGK 2, 239; NStZ 2005, 456; NJW 2005, 3485; Beschl. vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05; Beschl. vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 / Verfassungsbeschwerde nicht angenommen: BVerfG (jeweils Vorprüfungsausschuss) EuGRZ 1979, 363; NJW 1984, 967; BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1995, 1277; Beschl. vom 16. August 1994 - 2 BvR 1193/94; NStZ 1997, 591 (mit umfänglichem Nachweis der ausschließlich von Kammern getroffenen Vorentscheidungen); EuGRZ 2000, 493; NJW 2003, 1175; 2003, 2228; Beschl. vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03).
- BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05
Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten …
Auszug aus BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
In Verbindung mit der vom Bundesverfassungsgericht ebenfalls vertretenen Auffassung, dass "bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen" die durch die Straferwartung begründete Fluchtgefahr allein nicht mehr "zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft herangezogen werden" könne (BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats), Beschl. vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05 = StV 2006, 87), wäre darüber hinaus in Fällen einer notwendig werdenden zweiten Tatsachenverhandlung regelmäßig die Entlassung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft zu prüfen.Im Übrigen stützen sich die Kammerentscheidungen ausschließlich auf Beschlüsse der Kammern oder - früher - der Vorprüfungsausschüsse und hierbei teilweise auch auf solche, mit denen Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen worden sind, die also keine Sachentscheidung enthalten (Verfassungsbeschwerde angenommen: BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1992, 2472; 1993, 3254; NStZ 1994, 553; NJW 2001, 214; 2001, 216; 2001, 2707; 2003, 2225; Beschl. vom 2. Juli 2003 - 2 BvR 273/03; NJW 2003, 2897; BVerfGK 2, 239; NStZ 2005, 456; NJW 2005, 3485; Beschl. vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05; Beschl. vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 / Verfassungsbeschwerde nicht angenommen: BVerfG (jeweils Vorprüfungsausschuss) EuGRZ 1979, 363; NJW 1984, 967; BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1995, 1277; Beschl. vom 16. August 1994 - 2 BvR 1193/94; NStZ 1997, 591 (mit umfänglichem Nachweis der ausschließlich von Kammern getroffenen Vorentscheidungen); EuGRZ 2000, 493; NJW 2003, 1175; 2003, 2228; Beschl. vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03).
- BVerfG, 23.09.2005 - 2 BvR 1315/05
Freiheit der Person; Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsprinzip; überlange …
Auszug aus BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
Zwar hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in jüngerer Zeit - abweichend von ihrer dargestellten bisherigen Rechtsprechung - die Ansicht vertreten, dass es auf das Gewicht des zu korrigierenden Fehlers nicht ankomme, vielmehr jede - erhebliche - Verfahrensverzögerung, die durch die Bereinigung eines offensichtlich der Justiz anzulastenden Verfahrensfehlers erforderlich werde, eine Kompensation zugunsten des Angeklagten notwendig machen könne; es komme allein darauf an, in wessen Sphäre der Fehler wurzele, in der des Angeklagten oder in der der Justiz (Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 = StV 2006, 73; so auch schon angedeutet in dem dieselbe Sache betreffenden Beschl. vom 23. September 2005 - 2 BvR 1315/00 = NJW 2005, 3485, 3487 sowie in dem Beschl. vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 = NStZ 2005, 456, 457 (jeweils 2. Kammer des Zweiten Senats)).Im Übrigen stützen sich die Kammerentscheidungen ausschließlich auf Beschlüsse der Kammern oder - früher - der Vorprüfungsausschüsse und hierbei teilweise auch auf solche, mit denen Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen worden sind, die also keine Sachentscheidung enthalten (Verfassungsbeschwerde angenommen: BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1992, 2472; 1993, 3254; NStZ 1994, 553; NJW 2001, 214; 2001, 216; 2001, 2707; 2003, 2225; Beschl. vom 2. Juli 2003 - 2 BvR 273/03; NJW 2003, 2897; BVerfGK 2, 239; NStZ 2005, 456; NJW 2005, 3485; Beschl. vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05; Beschl. vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 / Verfassungsbeschwerde nicht angenommen: BVerfG (jeweils Vorprüfungsausschuss) EuGRZ 1979, 363; NJW 1984, 967; BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1995, 1277; Beschl. vom 16. August 1994 - 2 BvR 1193/94; NStZ 1997, 591 (mit umfänglichem Nachweis der ausschließlich von Kammern getroffenen Vorentscheidungen); EuGRZ 2000, 493; NJW 2003, 1175; 2003, 2228; Beschl. vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03).
- BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05
Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; …
Auszug aus BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
Zwar hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in jüngerer Zeit - abweichend von ihrer dargestellten bisherigen Rechtsprechung - die Ansicht vertreten, dass es auf das Gewicht des zu korrigierenden Fehlers nicht ankomme, vielmehr jede - erhebliche - Verfahrensverzögerung, die durch die Bereinigung eines offensichtlich der Justiz anzulastenden Verfahrensfehlers erforderlich werde, eine Kompensation zugunsten des Angeklagten notwendig machen könne; es komme allein darauf an, in wessen Sphäre der Fehler wurzele, in der des Angeklagten oder in der der Justiz (Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 = StV 2006, 73; so auch schon angedeutet in dem dieselbe Sache betreffenden Beschl. vom 23. September 2005 - 2 BvR 1315/00 = NJW 2005, 3485, 3487 sowie in dem Beschl. vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 = NStZ 2005, 456, 457 (jeweils 2. Kammer des Zweiten Senats)).Im Übrigen stützen sich die Kammerentscheidungen ausschließlich auf Beschlüsse der Kammern oder - früher - der Vorprüfungsausschüsse und hierbei teilweise auch auf solche, mit denen Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen worden sind, die also keine Sachentscheidung enthalten (Verfassungsbeschwerde angenommen: BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1992, 2472; 1993, 3254; NStZ 1994, 553; NJW 2001, 214; 2001, 216; 2001, 2707; 2003, 2225; Beschl. vom 2. Juli 2003 - 2 BvR 273/03; NJW 2003, 2897; BVerfGK 2, 239; NStZ 2005, 456; NJW 2005, 3485; Beschl. vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05; Beschl. vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 / Verfassungsbeschwerde nicht angenommen: BVerfG (jeweils Vorprüfungsausschuss) EuGRZ 1979, 363; NJW 1984, 967; BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1995, 1277; Beschl. vom 16. August 1994 - 2 BvR 1193/94; NStZ 1997, 591 (mit umfänglichem Nachweis der ausschließlich von Kammern getroffenen Vorentscheidungen); EuGRZ 2000, 493; NJW 2003, 1175; 2003, 2228; Beschl. vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03).
- BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 29/03
Ausreichende Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im …
Auszug aus BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
Ein derartiger Verfahrensgang und der mit ihm verbundene zusätzliche Zeitbedarf sind vielmehr grundsätzlich Ausfluss der rechtsstaatlichen Ausgestaltung eines Rechtsmittelsystems, das die Möglichkeit eröffnet, fehlerhafte Entscheidungen zu korrigieren (BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats) NJW 2003, 2228, 2229; NJW 2003, 2897, 2898; BVerfGK 2, 239; BGH NStZ 2001, 106; NJW 2005, 1813, 1814;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).Im Übrigen stützen sich die Kammerentscheidungen ausschließlich auf Beschlüsse der Kammern oder - früher - der Vorprüfungsausschüsse und hierbei teilweise auch auf solche, mit denen Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen worden sind, die also keine Sachentscheidung enthalten (Verfassungsbeschwerde angenommen: BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1992, 2472; 1993, 3254; NStZ 1994, 553; NJW 2001, 214; 2001, 216; 2001, 2707; 2003, 2225; Beschl. vom 2. Juli 2003 - 2 BvR 273/03; NJW 2003, 2897; BVerfGK 2, 239; NStZ 2005, 456; NJW 2005, 3485; Beschl. vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05; Beschl. vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 / Verfassungsbeschwerde nicht angenommen: BVerfG (jeweils Vorprüfungsausschuss) EuGRZ 1979, 363; NJW 1984, 967; BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1995, 1277; Beschl. vom 16. August 1994 - 2 BvR 1193/94; NStZ 1997, 591 (mit umfänglichem Nachweis der ausschließlich von Kammern getroffenen Vorentscheidungen); EuGRZ 2000, 493; NJW 2003, 1175; 2003, 2228; Beschl. vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03).
- BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
Teilrechtskraft; Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf Verfahrensbeschleunigung …
Auszug aus BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
Ein derartiger Verfahrensgang und der mit ihm verbundene zusätzliche Zeitbedarf sind vielmehr grundsätzlich Ausfluss der rechtsstaatlichen Ausgestaltung eines Rechtsmittelsystems, das die Möglichkeit eröffnet, fehlerhafte Entscheidungen zu korrigieren (BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats) NJW 2003, 2228, 2229; NJW 2003, 2897, 2898; BVerfGK 2, 239; BGH NStZ 2001, 106; NJW 2005, 1813, 1814;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).Denkbar wäre allenfalls, die durch eklatante Gesetzesverletzungen - also Entscheidungen, die unter keinem Gesichtspunkt mehr zu rechtfertigen sind - eingetretenen Verzögerungen als rechtsstaatswidrig anzusehen (BVerfGK 2, 239 (3. Kammer des Zweiten Senats); s. auch EGMR NJW 2002, 2856, 2857, ferner BGH NJW 2005, 1813, 1814).
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
- BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81
Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege …
- BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85
Kloppenburg-Beschluß
- EGMR, 15.07.1982 - 8130/78
Eckle ./. Deutschland
- BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80
Hess-Entscheidung
- BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05
Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über …
- BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02
Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung
- BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75
Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung
- BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00
Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz
- BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 157/03
Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsgebot (ausreichende Berücksichtigung bei der …
- BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens - …
- BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer …
- BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77
Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters
- BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91
Verfassungsverstoß bei Nichtberücksichtigung überlanger Verfahrensdauer
- BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74
Besetzung der Richterbank
- BVerfG, 06.06.2001 - 2 BvR 828/01
Unangemessene Verzögerung in einem Verfahren über die Strafrestaussetzung zur …
- BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 66/01
Nach rechtskräftigem Freispruch unzulässig gewordene Verfassungsbeschwerde gegen …
- BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des …
- BVerfG, 04.08.1994 - 2 BvR 1291/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die besondere Haftprüfung - …
- BVerfG, 02.07.2003 - 2 BvR 273/03
Zur überlangen Dauer eines Rechtsbeschwerdeverfahrens im …
- BGH, 25.01.2005 - 3 StR 445/04
Ziel des Strafprozesses (Wahrheitsfindung in einem prozeßordnungsgemäßen …
- BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens
- BVerfG, 12.09.2000 - 2 BvR 1466/00
Verhängung einer Missbrauchsgebühr wegen erfolgloser Verfassungsbeschwerde gegen …
- BGH, 07.06.2005 - 3 StR 109/05
Recht auf Verfahrensbeschleunigung und Aufklärungshilfe (numerische Kompensation …
- BVerfG, 16.06.1965 - 1 BvR 124/65
Ausschuß
- BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 1193/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens
- FG Saarland, 24.10.1980 - I 296/78
- EGMR, 31.05.2001 - 37591/97
Deutschland verurteilt: Verstoß gegen Recht auf faires Verfahren wegen zu langer …
- BGH, 30.08.2000 - 2 StR 85/00
Unzulässige Verwertung eines in der Hauptverhandlung nicht verlesenen …
- BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00
Beschleunigungsgebot; Bildung einer Gesamtstrafe
- BGH, 12.01.1954 - 5 StR 668/53
Voraussetzung für die wörtliche Wiedergabe eines längeren Schriftstücks im Urteil …
- BGH, 21.09.1988 - 2 StR 457/88
Strafprozeßrecht: Einführung eines Geständnisses in die Hauptverhandlung
- BGH, 18.03.1992 - 3 StR 63/92
Anforderungen an Verlesung einer Urkunde - Fehlerhaftes Sitzungsprotokoll als …
- BGH, 11.08.1987 - 5 StR 162/87
Hinweis zum Schluss auf die Verwendung eines längeren Schriftstücks bei der …
- BGH, 25.02.1992 - 1 StR 69/92
Fehlerhafte Einbeziehung eines aufgezeichneten Telefongespräches in die …
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Von der gesetzlich vorgeschriebenen Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe kann aus Kompensationsgründen nicht abgesehen werden (BGH NJW 2006, 1529, 1535; ob hiervon in extremen Fällen Ausnahmen denkbar sind, ist dort offen gelassen worden).Sollte hier ausnahmsweise eine Kompensation einmal geboten sein (vgl. BGH NJW 2006, 1529, 1535), so könnte sie durch Anrechnung auf die Mindestverbüßungsdauer im Sinne des § 57a Abs. 1 Nr. 1 StGB vorgenommen werden.
Die Vollstreckungslösung erübrigt damit von vornherein Überlegungen, ob für besondere Ausnahmefälle ein Unterschreiten der gesetzlichen Mindeststrafe oder gar ein Absehen von der gesetzlich vorgeschriebenen lebenslangen Freiheitsstrafe (vgl. BGH StV 2002, 598; NJW 2006, 1529, 1535) in Betracht gezogen werden muss, sei es in der Form eines "Härteausgleichs' (s. für den Fall der nicht - mehr - möglichen Gesamtstrafenbildung BGHSt 31, 102, 104 m. Anm. Loos NStZ 1983, 260; vgl. auch BGHSt 36, 270, 275 f.), sei es durch eine Strafrahmenverschiebung in analoger Anwendung des § 49 Abs. 1 oder 2 StGB (s. Krehl ZIS 2006, 168, 178 f.; StV 2006, 408, 412; Hoffmann-Holland ZIS 2006, 539 f.), wie dies der Bundesgerichtshof in Ausnahmefällen für zulässig erachtet hat, wenn die Verhängung der von § 211 StGB vorgeschriebenen lebenslangen Freiheitsstrafe aus anderen Gründen mit dem Übermaßverbot in Widerstreit gerät (vgl. BGHSt 30, 105).
- OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22
Fall Möhlmann: Neuer Wiederaufnahmegrund in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungsmäßig
Mit den vorstehenden Erwägungen hat der Bundesgerichtshof das ausnahmsweise Absehen von lebenslanger Freiheitsstrafe auch dann abgelehnt, wenn der erhebliche Zeitablauf zwischen dem vom Angeklagten begangenen Mord und seiner rechtskräftigen Aburteilung auf einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung beruht (vgl. BGH, NJW 2006, 1529). - BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von …
Bei erfolgreichen Verfahrensrügen wäre nach dieser Auffassung wohl regelmäßig eine kompensationspflichtige rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung gegeben; denn Verfahrensfehler kann nur das Gericht begehen (vgl. BGH NJW 2006, 1529, 1533).
- BGH, 07.02.2007 - 2 StR 518/06
"Kannibale von Rotenburg" jetzt rechtskräftig wegen Mordes verurteilt
Zum anderen lässt die absolute Strafdrohung des § 211 StGB eine auf Schuldminderung durch unangemessene Verfahrensdauer gestützte Strafmilderung regelmäßig nicht zu (vgl. BGH NJW 2006, 1529, 1534 f.; BVerfG NStZ 2006, 680, 681). - BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10
Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich …
Zwar sind der Einführung von in Urkunden enthaltenen umfangreichen und detaillierten Informationen über eine Auskunftsperson Grenzen gesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 2 StR 652/10, NJW 2011, 3733; BGH, Urteil vom 7. Februar 2006 - 3 StR 460/98, NJW 2006, 1529, 1531; BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, NStZ 2000, 427; BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 1 StR 107/99, NStZ 1999, 424).Insoweit wäre jedenfalls ein Beruhen des Urteils auf dem geltend gemachten Verstoß auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08, wistra 2009, 359; BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235, 236; vgl. schon zum Ausschluss eines Verfahrensverstoßes BGH, Urteil vom 7. Februar 2006 - 3 StR 460/98, NJW 2006, 1529).
- BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01
Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs. …
Die neue, vorliegend vom Senat bereits angewendete Methodik hat überdies den Vorteil, dass eine effektive Revisibilität auch einem zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Angeklagten zugute kommt, abweichend von der Lösung über die Strafzumessung, deren insoweit negative Konsequenz von der Rechtsprechung freilich gebilligt worden ist (BVerfG - Kammer - NStZ 2006, 680; BGH NStZ 2006, 346).Anzuknüpfen ist an das Urteil des 3. Strafsenats vom 7. Februar 2006 - 3 StR 460/98 (NJW 2006, 1529), wonach eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nicht allein deshalb vorliegt, weil das Revisionsgericht zur Korrektur eines dem Tatrichter unterlaufenen - nicht eklatanten - Rechtsfehlers dessen Urteil aufheben und die Sache zu neuer - zeitaufwändiger - Bearbeitung an die Vorinstanz zurückverweisen muss; denn solcher Verfahrensgang ist Ausfluss eines rechtsstaatlichen Rechtsmittelsystems.
- OLG Hamm, 03.05.2009 - 3 Ss 180/09
Notwehr; Polizeibeamter; Identitätsfeststellung; Gebotensein
Im übrigen weist der Senat darauf hin, dass nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur eine Verfahrensverzögerung wegen Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines Verfahrensfehlers kompensationspflichtig ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 3485, 3487; BVerfG NStZ 2005, 456, 457; BVerfG NJW 2006, 672, 674; noch einschränkender: BGH NJW 2006, 1529, 1532). - BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung; …
Mit seiner Annahme, die Verpflichtung zur Kompensation einer überlangen Verfahrensdauer begründe einen "ungeschriebenen gesetzlichen Milderungsgrund", der die Anwendung von § 49 Abs. 1 StGB ermögliche (so wohl Krehl in StV 2006, 407, 412; ähnlich LG Bremen StV 1998, 378: allgemeine Strafrahmenminderung nach dem Rechtsgedanken der §§ 46, 49 StGB), spricht sich das Landgericht in der Sache für eine analoge Anwendung dieser Vorschrift aus.Auch führt eine rechtsstaatswidrige Verzögerung des Verfahrens nicht dazu, dass von der gesetzlich vorgeschriebenen Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen werden könnte (BGH NJW 2006, 1529, 1535).
- BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14
Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von …
Fehlt eine grundlegende Senatsentscheidung, so hat die Kammer keine Entscheidungskompetenz, jedenfalls kann die gleichsam "in der Luft hängende' Kammerentscheidung, die unter Verstoß gegen den auch für das Bundesverfassungsgericht geltenden Grundsatz des gesetzlichen Richters ergeht, keine Bindungswirkung entfalten (vgl. schon BGH, Urteil vom 7. Februar 2006 - 3 StR 460/98, NJW 2006, 1529, 1533 f. mwN;… ebenso Starck aaO). - BGH, 26.07.2007 - 3 StR 221/07
Urteil zu Düsseldorfer Gasexplosion erneut aufgehoben
Abschließend wird auf die Entscheidungen BGH NStZ 2006, 346 sowie BVerfG NStZ 2006, 680 hingewiesen. - BGH, 08.03.2006 - 2 StR 565/05
Zur Frage einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 …
- BGH, 03.05.2006 - 4 ARs 3/06
Anfrageverfahren zur Rügeverkümmerung (Erheblichkeit einer Protokollberichtigung …
- BGH, 18.02.2010 - 4 ARs 16/09
Auslieferungsfreiheit bei konkurrierender Gerichtsbarkeit und Verjährung im …
- OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 1 Ws 203/18
Aufhebung des Haftbefehls bei unverhältnismäßig langer Untersuchungshaft
- OLG Koblenz, 11.09.2006 - 1 Ws 472/06
Aufhebung des Haftbefehls nach Aufhebung und Zurückverweisung in der …
- BGH, 21.03.2006 - 3 StR 411/04
Recht auf ein faires Verfahren; Herbeiführung eines Geständnisses …
- KG, 24.11.2020 - 3 Ws 272/20
Fortdauer der Untersuchungshaft bei erwarteter Verurteilung wegen eines …
- OLG Hamburg, 16.10.2015 - 2 Ws 236/15
Haftbeschwerdeverfahren: Überprüfung des durch tatgerichtliches Urteil belegten …
- BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09
Härteausgleich durch Vollstreckungslösung bei der Verhängung lebenslanger …
- OLG Brandenbrug, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18
Beschleunigung, Urteilserlass, vermeidbare Verfahrensverzögerungen
- BGH, 04.08.2009 - 5 StR 253/09
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung durch Behörde außerhalb der Justiz …
- BGH, 08.02.2007 - 3 StR 493/06
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Arbeitsverweigerung des …
- BGH, 15.10.2009 - 2 StR 256/09
Keine Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung durch Aufhebung infolge …
- OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18
Beschleunigung, Urteilserlass, vermeidbare Verfahrensverzögerungen
- KG, 30.08.2012 - 121 Ss 171/12
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; selbstständige Anfechtbarkeit einer …
- KG, 22.07.2020 - 4 Ss 91/20
Strafzumessung: Lange Verfahrensdauer; Kompensation für rechtsstaatswidrige …
- KG, 22.07.2020 - 161 Ss 66/20
Strafzumessung: Belastungen des Angeklagten durch eine lange Verfahrensdauer
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Unerlaubte Inkassotätigkeit eines Abschleppunternehmens
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Unzulässige Inkassotätigkeit eines Abschleppunternehmers
Papierfundstellen
- NJW 2006, 1529 (Ls.)
- NJW-RR 2006, 764
- GRUR-RR 2006, 169
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Düsseldorf, 21.07.1998 - 20 U 34/98
Abschleppunternehmer: "Auto gegen Geld" - Art. 1 § 1 RBerG, kein Anspruch eines …
Auszug aus OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05
Ein Abschleppunternehmen, das bei der Abholung abgeschleppter Fahrzeuge darauf hinwirkt, dass der Fahrzeughalter oder -fahrer das Entgelt für das im Auftrag eines Dritten durchgeführte Abschleppen bezahlt, tritt mit dieser Inkassotätigkeit in ein konkretes Wettbewerbsverhältnis mit den am selben Ort tätigen Rechtsanwälten (OLG Düsseldorf, MDR 1999, 510 und OLG München, NJW 2000, 1347).Der Einzug von Forderungen gegen säumige Schuldner aber bildet einen Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit (OLG Düsseldorf, MDR 1999, 510).
- BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61
Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen
Auszug aus OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05
Das RBerG soll im Interesse einer zuverlässigen Rechtspflege verhindern, dass die geschäftsmäßige und im Rahmen der Berufsausübung erfolgende Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten an ungeeignete oder unzuverlässige Personen gerät (BGHZ 37, 258). - BGH, 11.11.2004 - I ZR 213/01
Testamentsvollstreckung durch Banken
Auszug aus OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05
Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG gehört zu den Vorschriften im Sinne § 4 Nr. 11 UWG, die im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten bestimmen, da auch Regelungen über den Marktzutritt dem Schutz der Lauterkeit des Wettbewerbs dienen können (BGH GRUR 2005, 353).
- BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57
Eigenmietwert
Auszug aus OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05
Soweit die Ermächtigung gemäß Art. 129 Abs. 3 GG inzwischen erloschen ist, bleibt die Wirksamkeit der auf ihr beruhenden Verordnung davon unberührt (BVerfGE 9, 3; 22, 1; BVerwGE 54, 264). - OLG München, 23.12.1999 - 29 U 5265/99
Inkassotätigkeit des Abschleppunternehmers
Auszug aus OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05
Ein Abschleppunternehmen, das bei der Abholung abgeschleppter Fahrzeuge darauf hinwirkt, dass der Fahrzeughalter oder -fahrer das Entgelt für das im Auftrag eines Dritten durchgeführte Abschleppen bezahlt, tritt mit dieser Inkassotätigkeit in ein konkretes Wettbewerbsverhältnis mit den am selben Ort tätigen Rechtsanwälten (OLG Düsseldorf, MDR 1999, 510 und OLG München, NJW 2000, 1347). - BVerfG, 03.05.1967 - 2 BvR 134/63
Rechtsqualität der Arbeitszeitordnung
Auszug aus OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05
Soweit die Ermächtigung gemäß Art. 129 Abs. 3 GG inzwischen erloschen ist, bleibt die Wirksamkeit der auf ihr beruhenden Verordnung davon unberührt (BVerfGE 9, 3; 22, 1; BVerwGE 54, 264). - BVerwG, 16.08.1977 - I C 23.69
Unfallersatzwagen - Gewerbsmäßige Vermietung - Schadensersatzforderungen - …
Auszug aus OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05
Soweit die Ermächtigung gemäß Art. 129 Abs. 3 GG inzwischen erloschen ist, bleibt die Wirksamkeit der auf ihr beruhenden Verordnung davon unberührt (BVerfGE 9, 3; 22, 1; BVerwGE 54, 264).
- OLG Düsseldorf, 26.01.2017 - 15 U 37/16
Ansprüche eines Anbieters von Schutzbriefversicherungen gegen einen …
So ist in der Rechtsprechung zum RBerG bspw. eine Inkassodienstleistung bejaht worden, wenn ein Abschleppunternehmer die Herausgabe eines im Auftrag eines Grundeigentümers abgeschleppten Fahrzeugs von der Bezahlung der Abschleppkosten abhängig macht, weil darin ein Inkasso einer Forderung des Grundstückseigentümers liegt (OLG Naumburg, GRUR-RR 2006, 169; vgl. auch BGH, GRUR 2006, 428 - Abschleppkosten-Inkasso, wo Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht allein damit verneint werden, dass hoheitliches Handeln von vornherein nicht unter das UWG fällt). - AG Hamburg-Altona, 24.08.2007 - 318c C 22/07 Soweit das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt in seiner Entscheidung vom 26.10.2005 ( NJW-RR 2006, 764 [OLG Naumburg 26.10.2005 - 5 U 101/05] ) immer noch die Auffassung vertreten hat, auch das Inkasso durch Abschleppunternehmen bedürfe einer Erlaubnis nach dem RechtsberatungsG beruht das offensichtlich darauf, dass die Entscheidung des Bundesveraltungsgerichts vom 16.7.2003 übersehen wurde und auch die danach unanwendbare Fünfte Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes vom 29. März 1938 unter Hinweis auf überholte, ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts weiter angewandt wurde.
Rechtsprechung
KG, 16.01.2006 - 24 W 50/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Kostenbeteiligung eines Verwalters im Wohngeldverfahren; Bestimmung der Voraussetzungen an die Stellung als Beteiligter in einem Verfahren
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Kostenpflicht des Verwalters bei Vertretung in Wohngeldverfahren; formelle Beteiligung
- Judicialis
- rechtsportal.de
WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1
ZUr Kostentragung in einem Wohngeldverfahren durch Verwalter - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohngeldverfahren: Kostentragungspflicht des Verwalter?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten - 70 II 174/02
- LG Berlin, 27.08.2004 - 85 T 486/03
- KG, 16.01.2006 - 24 W 50/05
Papierfundstellen
- NJW 2006, 1529
- NZM 2006, 264
- FGPrax 2006, 104
- ZMR 2006, 380
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 14.01.2005 - 24 W 77/04
Wohnungseigentumsverfahren: Kostentragung des Verwalters bei Verhinderung der …
Auszug aus KG, 16.01.2006 - 24 W 50/05
Einem Verwalter dürfen in einem Wohngeldverfahren keine Kosten auferlegt werden, weil er nach § 43 Abs. 4 Nr. 1 WEG nicht Beteiligter ist (Aufgabe von KG, NZM 2005, 462).Dem Verwalter in einem Wohngeldverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG zwischen den nach § 43 Abs. 4 Nr. 1 WEG beteiligten Wohnungseigentümern, in dem er nur diese vertritt und nicht selbst Beteiligter ist, dürfen nicht die Mehrkosten auferlegt werden (unter Aufgabe von KG NZM 2005, 462), weil es an einem Verfahrensrechtsverhältnis fehlt (vgl. Drasdo, NJW-Spezial 2005, 245).
- OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05
Nachträglicher Einbau einer verbesserten Trittschalldämmung durch einen …
Auszug aus KG, 16.01.2006 - 24 W 50/05
Dem Verwalter in einem Wohngeldverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG zwischen den nach § 43 Abs. 4 Nr. 1 WEG beteiligten Wohnungseigentümern, in dem er nur diese vertritt und nicht selbst Beteiligter ist, dürfen nicht die Mehrkosten auferlegt werden (unter Aufgabe von KG NZM 2005, 462), weil es an einem Verfahrensrechtsverhältnis fehlt (vgl. Drasdo, NJW-Spezial 2005, 245).
- LG Konstanz, 16.08.2007 - 62 T 53/07
Belastung des Verwalters mit Kosten für Anfechtungsverfahren
Der Beschluss des Kammergerichtes NJW 2006, 1529 sei daher nicht einschlägig.b.) Es bestand keine Veranlassung, ausnahmsweise die Erstattung außergerichtlicher anzuordnen (vgl. hierzu auch die Entscheidung des KG, NJW 2006, 1529).
- LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07
Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in …
Es bestand keine Veranlassung, ausnahmsweise die Erstattung außergerichtlicher Kosten erster Instanz anzuordnen (vgl. hierzu auch die Entscheidung des KG, NJW 2006, 1529) Das Obsiegen- und Unterliegen ist ungefähr gleichgewichtig.