Weitere Entscheidungen unten: BGH, 28.02.2007 | OLG Nürnberg, 19.12.2006

Rechtsprechung
   BGH, 16.01.2007 - 4 StR 524/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3151
BGH, 16.01.2007 - 4 StR 524/06 (https://dejure.org/2007,3151)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2007 - 4 StR 524/06 (https://dejure.org/2007,3151)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06 (https://dejure.org/2007,3151)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3151) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Begriff des Kraftfahrzeugs als gefährliches Werkzeug bei einer Körperverletzung - Herausfallen aus einem fahrenden Fahrzeug

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines zur Verletzung einer Person eingesetzten, fahrenden Kraftfahrzeuges als gefährliches Werkzeug; Auslegung der Tatbestandvoraussetzung "mittels" eines gefährlichen Werkzeuges; Auswirkungen festgestellter Rechtsfehler auf den Bestand des Strafausspruchs des ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 a; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 223; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 230; ; StGB § 315 Abs. 3; ; StGB § 315 b Abs. 3

  • ra.de
  • RA Kotz

    Rangelei mit Polizeibeamten während Fahrzeugkontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2
    Verletzung beim Sturz aus einem Pkw

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Gefährliche Körperverletzung - Einwirkung durch das gefährliche Werkzeug selbst

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Polizist versucht, betrunkenen Autofahrer aufzuhalten und fällt beim Gerangel mit dem renitenten Mann aus dem Auto

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Gefährliche Körperverletzung - Einwirkung durch das gefährliche Werkzeug selbst

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 405
  • NZV 2007, 481
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.06.2006 - 4 StR 123/06

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Außeneingriff und Griff in das

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 524/06
    Die hier allein in Betracht kommende Tatbestandsvariante des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ("mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs") setzt voraus, dass die Körperverletzung durch ein von Außen auf den Körper des Tatopfers einwirkendes gefährliches Tatmittel verursacht wird (vgl. Senat NZV 2006, 270, 271/272; NZV 2006, 483, 484 (zu § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB); Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 224 Rdn. 7; a.A. KG NZV 2006, 111 mit Anm. Krüger).
  • KG, 28.01.2005 - 1 Ss 333/04

    Gefährliche Körperverletzung: Verletzung "mittels" eines Pkws als anderes

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 524/06
    Die hier allein in Betracht kommende Tatbestandsvariante des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ("mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs") setzt voraus, dass die Körperverletzung durch ein von Außen auf den Körper des Tatopfers einwirkendes gefährliches Tatmittel verursacht wird (vgl. Senat NZV 2006, 270, 271/272; NZV 2006, 483, 484 (zu § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB); Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 224 Rdn. 7; a.A. KG NZV 2006, 111 mit Anm. Krüger).
  • BGH, 22.12.2005 - 4 StR 347/05

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Schüsse auf ein fahrendes Auto;

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 524/06
    Die hier allein in Betracht kommende Tatbestandsvariante des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ("mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs") setzt voraus, dass die Körperverletzung durch ein von Außen auf den Körper des Tatopfers einwirkendes gefährliches Tatmittel verursacht wird (vgl. Senat NZV 2006, 270, 271/272; NZV 2006, 483, 484 (zu § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB); Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 224 Rdn. 7; a.A. KG NZV 2006, 111 mit Anm. Krüger).
  • LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16

    Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

    Die Verletzungen der Nebenklägerin sind mittels des gefährlichen Werkzeugs Kraftfahrzeug unmittelbar verursacht worden (vgl. BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 3).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    a) Eine Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) begeht, wer sein Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes gefährliches Tatmittel im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB körperlich misshandelt oder an der Gesundheit beschädigt (BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12, NStZ 2012, 697, 698; Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Rn. 5; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205, 206; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).
  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 442/18

    Vorsatz (Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit; bedingter

    Ein fahrendes Kraftfahrzeug, das zur Verletzung einer Person eingesetzt wird, ist in der Regel als ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Rn. 5; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).

    Das Landgericht hat zwar zutreffend erkannt, dass danach erst durch den Sturz des Nebenklägers verursachte Verletzungen den Tatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht erfüllen können (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Rn. 5; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).

  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12

    Gefährliche Körperverletzung (anderes gefährliches Werkzeug: Kfz, unmittelbarer

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein fahrendes Kraftfahrzeug, das zur Verletzung einer Person eingesetzt wird, in der Regel als ein solches gefährliches Werkzeug anzusehen (Senatsbeschluss aaO; Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).
  • BGH, 04.11.2014 - 4 StR 200/14

    Zufahren auf einen anderen Verkehrsteilnehmer mit einem Pkw: Vorsatz der

    Fährt der Täter mit einem Pkw auf einen anderen Verkehrsteilnehmer zu, ist der innere Tatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB daher nur dann erfüllt, wenn er sich dabei wenigstens mit der Möglichkeit abgefunden hat, dass die betroffene Person angefahren oder überfahren wird und unmittelbar hierdurch eine Körperverletzung erleidet (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 4 StR 453/13; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13, NStZ 2014, 36 f.; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 224 Rn. 5).
  • BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einsatz eines

    Das Tatmittel muss hierbei unmittelbar auf den Körper des Opfers einwirken (Senat, Urt. vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572, 573, Beschl. vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405; Fischer StGB 57. Aufl. § 224 Rdn. 7).
  • BGH, 30.06.2011 - 4 StR 266/11

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs; das Leben

    Soweit er sich diese - was unklar bleibt - bei dem Sturz auf den Asphalt zugezogen hat, wäre der Körperverletzungserfolg nicht "mittels" des Kraftfahrzeugs eingetreten (Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405 und vom 10. Juli 2008 - 4 StR 220/08).
  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 30/12

    Erfolgreiche Inbegriffsrüge (mangelnde Einführung einer Aussage in die

    Eine gefährliche Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) begeht, wer seinem Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes gefährliches Tatmittel eine Körperverletzung im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB beibringt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Tz. 5; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205, 206; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405; Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572).

    Ein fahrendes Kraftfahrzeug, das zur Verletzung einer Person eingesetzt wird, ist in der Regel als ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB anzusehen (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Tz. 5; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).

    Erst infolge des anschließenden Sturzes erlittene Verletzungen sind dagegen nicht auf den unmittelbaren Kontakt zwischen Kraftfahrzeug und Körper zurückzuführen, sodass eine Verurteilung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB allein darauf nicht gestützt werden kann (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Tz. 5; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).

  • OLG Zweibrücken, 18.10.2018 - 1 OLG 2 Ss 42/18

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichen Eingriffs in

    Zwar kommt ein fahrendes Fahrzeug, wenn es zur Verletzung einer Person eingesetzt wird, grundsätzlich als ein gefährliches Werkzeug in diesem Sinne in Betracht (BGH, Beschluss vom 16.01.2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 275/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (Beruhen der Tat auf

    Erst infolge des anschließenden Sturzes erlittene Verletzungen, die nicht auf den unmittelbaren Kontakt zwischen Kraftfahrzeug und Körper zurückzuführen sind, können für sich allein die Beurteilung als gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht tragen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 292/12 Rn. 10 aaO; Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11 Tz. 5; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).
  • BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08

    Rücktritt bei mehraktiven Versuchsgeschehen (unbeendeter Versuch;

  • BGH, 22.03.2017 - 3 StR 475/16

    Bei Faustschlägen in der Hand gehaltenes Feuerzeug als gefährliches Werkzeug

  • BGH, 19.09.2017 - 3 StR 308/17

    Bedeutung einer langen Zeitspanne zwischen Tatbegehung und Urteilsverkündung für

  • BGH, 07.11.2019 - 4 StR 390/19

    Urteilsgründe (Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen)

  • BGH, 10.07.2008 - 4 StR 220/08

    Festsetzung der Strafe durch das Revisionsgericht (analoge Anwendung des § 354

  • OLG Jena, 18.09.2007 - 1 Ss 191/07

    Körperverletzung, gefährliche

  • LG Köln, 30.03.2020 - 111 Ks 3/16
  • AG Rudolstadt, 11.05.2017 - 312 Js 23002/16

    Jugendstrafsache: Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Gewaltakt eines

  • AG Rudolstadt, 02.07.2013 - 110 Js 14767/12

    Anwendung von Jugendstrafrecht: Mit bedingtem Schädigungsvorsatz verübter

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 28.02.2007 - 5 StR 44/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6925
BGH, 28.02.2007 - 5 StR 44/07 (https://dejure.org/2007,6925)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2007 - 5 StR 44/07 (https://dejure.org/2007,6925)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07 (https://dejure.org/2007,6925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    "Rohe Misshandlung" i. S. des § 225 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und "gefühllose Gesinnung"; Tatbestandsvoraussetzungen der Misshandlung von Schutzbefohlenen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 18; ; StGB § 223 Abs. 1; ; StGB § 225 Abs. 1; ; StGB § 226 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 225 Abs. 1
    Definition von "roher Misshandlung" und "unbarmherziger Gesinnung"

  • rechtsportal.de

    StGB § 225 Abs. 1
    Definition von "roher Misshandlung" und "unbarmherziger Gesinnung"

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 Abs. 1 Var. 2 StGB: gefühllose Gesinnung als Voraussetzung der rohen Misshandlung

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 405
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Auszug aus BGH, 28.02.2007 - 5 StR 44/07
    a) Eine rohe Misshandlung im Sinne des § 225 Abs. 1 StGB ist anzunehmen, wenn der Täter einem anderen eine Körperverletzung aus gefühlloser Gesinnung zufügt, die sich in erheblichen Handlungsfolgen äußert (BGH, Beschluss vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97; vgl. auch BGHR StGB § 225 - i. d. F. d. 6. StrRG - Misshandlung 1).

    Vorliegend belegen die Tatumstände insgesamt nicht, dass der Angeklagte bei der Tatausführung das als Hemmung wirkende Gefühl für das Leiden seines Sohnes verloren haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97).

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 633/14

    (Schwere) Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen (schwere

    Eine gefühllose Gesinnung ist gegeben, wenn der Täter bei der Misshandlung das - notwendig als Hemmung wirkende - Gefühl für das Leiden des Misshandelten verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständlich Denkenden eingestellt haben würde (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405 mwN).
  • BGH, 21.03.2018 - 1 StR 404/17

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Begriff der rohen Misshandlung: gefühllose

    a) Eine rohe Misshandlung im Sinne des § 225 Abs. 1 StGB ist anzunehmen, wenn der Täter einem anderen eine Körperverletzung aus gefühlloser Gesinnung zufügt, die sich in erheblichen Handlungsfolgen äußert (BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370 f.; Beschlüsse vom 19. Januar 2016 - 4 StR 511/15, NStZ 2016, 472; vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405 und vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97 Rn. 8 mwN), wobei sich diese Tatalternative - anders als das Quälen - auf ein einzelnes Körperverletzungsgeschehen bezieht.

    Eine solche für die rohe Misshandlung notwendige gefühllose Gesinnung liegt nur vor, wenn der Täter bei der Misshandlung das notwendig als Hemmung wirkende Gefühl für das Leiden des Misshandelten verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständlich Denkenden eingestellt haben würde (BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 371 und Beschluss vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 225 Rn. 13).

    Den engen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Schreien und dem unmittelbar darauf folgenden Schütteln des Kindes mit massivster Gewalt aus einem relativ nichtigen Anlass, ohne dass es nach den Feststellungen des Landgerichts (UA S. 13) - anders als im Fall von BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405, Rn. 8 - zuvor zu einem dauerhaften Einwirken auf das Nervenkostüm des Angeklagten mit einer besonders belastenden Situation der Überforderung über einen längeren Zeitraum gekommen war, durfte das Landgericht als Zeichen dafür werten, dass der Angeklagte bei der Tatausführung das als Hemmung wirkende Gefühl für das Leiden seines Sohnes verloren hatte.

  • BGH, 24.02.2015 - 4 StR 11/15

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Quälen durch mehrere

    Anders als das Quälen bezieht sich diese Tatalternative des § 225 Abs. 1 StGB jedoch stets auf ein einzelnes Körperverletzungsgeschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405).
  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    c) Das Landgericht hat zudem nicht bedacht, dass das Entstehen von Gehirnschwellungen regelmäßig mit massiven Eingriffen in die Blutzufuhr zum Gehirn oder den Abfluss von Blut aus dem Gehirn verbunden ist, wie es Drossel- oder bei Kleinkindern Schüttelvorgänge bewirken (vgl. etwa nur BGH NStZ 2004, 330, 331; 2007, 405; BGH, Urteil vom 22. Juli 2004 - 5 StR 154/04 - und vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08 Rdn. 4), was die Wahrscheinlichkeit der Verursachung durch eine Gewalthandlung auf der Grundlage gesicherten medizinischen Erfahrungswissens erhöht.
  • BGH, 07.08.2018 - 4 StR 89/18

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Begriff des rohen Misshandelns)

    Eine gefühllose Gesinnung ist gegeben, wenn der Täter bei der Misshandlung das - notwendig als Hemmung wirkende - Gefühl für das Leiden des Misshandelten verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständlich Denkenden eingestellt haben würde (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405; Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369; vom 21. März 2018 - 1 StR 404/17, NStZ-RR 2018, 209).
  • BGH, 02.11.2021 - 6 StR 462/21

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (rohe Misshandlung: Darstellung im Urteil)

    Eine gefühllose Gesinnung ist gegeben, wenn der Täter bei der Misshandlung das - notwendig als Hemmung wirkende - Gefühl für das Leiden des Misshandelten verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständlich Denkenden eingestellt hätte (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405; Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370; vom 21. März 2018 - 1 StR 404/17, NStZ-RR 2018, 209, 210).
  • BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Schütteln des eigenen Kleinkindes;

    Denn auch das einzige Argument der Strafkammer für das Willenselement der Angeklagten, dass sie das Kind zum Schweigen bringen wollte, ist nicht so gewichtig oder gar zwingend (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07).
  • OLG Hamm, 28.07.2008 - 3 Ss 235/08

    Misshandlung Schutzbefohlener; Anforderungen an die Feststellungen

    Ferner müssen auch erhebliche Handlungsfolgen entstanden sein (BGH NStZ 2007, 405).
  • BGH, 09.02.2023 - 2 StR 421/22

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (rohes Misshandeln: gefühllose Gesinnung,

    Eine gefühllose Gesinnung ist gegeben, wenn der Täter bei der Misshandlung das - notwendig als Hemmung wirkende - Gefühl für das Leiden des Misshandelnden verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständlich Denkenden eingestellt hätte (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370 f.; vom 21. März 2018 - 1 StR 404/17, NStZ-RR 2018, 209, 210; Beschlüsse vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405; vom 2. November 2021 - 6 StR 462/21, juris Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8279
OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06 (https://dejure.org/2006,8279)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06 (https://dejure.org/2006,8279)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 2 St OLG Ss 180/06 (https://dejure.org/2006,8279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,8279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ahndung eines langfristig angelegten, systematischen Missbrauchs des staatlichen Förderungssystems nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) über einen Zeitraum von vier Jahren; Beschränkbarkeit der Anwendung des § 59 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) auf ...

  • archive.org PDF

    § 59 I Nrn. 2 und 3 StGB; BAföG
    Voraussetzungen einer Verwarnung mit Strafvorbehalt - BAföG-Betrug

  • Judicialis

    StGB § 59 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 59 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    StGB § 59 Abs. 1 Nr. 2; StGB § 59 Abs. 1 Nr. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 526
  • NStZ 2007, 405
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 09.06.1989 - RReg. 2 St 133/89

    Verkehrsblockade; Nötigung; Demonstration; Kernenergie; Zuschauerzahl; Gefahr;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06
    Das Revisionsgericht hat aber zu prüfen, ob der Entscheidung des Tatrichters unrichtige Argumente zugrunde liegen, sowie, ob sie sich im Rahmen dessen bewegt, was nach den zugrunde liegenden Feststellungen vertretbar ist (vgl. BayObLG NJW 1990, 58).

    (1) Die Anwendung des § 59 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG NJW 1990, 58), der sich der Senat anschließt, zwar nicht auf ganz besondere Konfliktlagen oder Fälle beschränkt, die durch eine notwehr- oder notstandsähnliche Situation in den Grenzbereich zur Straflosigkeit gerückt werden.

    Unter diesem Gesichtspunkt ist die Verurteilung zu Strafe geboten, wenn eine Verurteilung zur Verwarnung mit Strafvorbehalt bei Beachtung der Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und in den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen dadurch erschüttert werden könnte (BayObLG NJW 1990, 58, 59).

  • BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01

    Betrug; Verleitung zu Börsenspekulationen (Telefonvertrieb); Kausalität

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06
    Eine Verwarnung mit Strafvorbehalt kommt deshalb nur in Betracht, wenn Umstände vorliegen, die von besonderem Gewicht sind und die die Tat aus dem Kreis vergleichbarer, gewöhnlich vorkommender Durchschnittsfälle so deutlich herausheben, dass ausnahmsweise eine Verschonung von Strafe angezeigt ist (BGH NStZ-RR 2002, 84, 85; BayObLG und KG, jeweils a.a.O.).

    Fraglich erscheint auch, ob einer - vom Landgericht im Rahmen der Entscheidung nach § 59 StGB allerdings nicht mehr ausdrücklich erwähnten - Schadenswiedergutmachung aus dem Angeklagten nicht unmittelbar zugeordneten Vermögensmassen bei der Strafzumessung eine wesentliche Bedeutung zukommen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 84, 85).

    Da sich die aufgezeigten Strafzumessungsfehler auf die verhängten Einzelstrafen ausgewirkt haben können und die Verwarnung eng mit der vorbehaltenen Strafe verknüpft ist, war der Strafausspruch insgesamt mit den zugehörigen Feststellungen aufzuheben (vgl. BGHR StGB § 59 Gesamtwürdigung 2).

  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 633/73

    Verkündung des Beschlusses nach § 268a Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06
    Es handelt sich dabei aber im Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe und der durch das Landgericht getroffenen ergänzenden Feststellungen um offensichtliche - und damit unschädliche (vgl. BGHSt 5, 5, 8; BGHSt 25, 333, 336 m.w.N.) - Schreibversehen.
  • OLG Nürnberg, 15.03.2005 - 2 St OLG Ss 13/05

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06
    Sind sie dagegen so dürftig, dass sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat, zu dem insbesondere der Schuldumfang (vgl. § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB) zählt, nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen, so ist eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam (stRspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 15.3.2005 - 2 St OLG Ss 13/05 -, S. 2 f.).
  • BayObLG, 23.11.2004 - 1St RR 129/04

    Betrugsstrafbarkeit bei falschen Vermögensangaben zum Leistungsbezug nach

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06
    Ziel dieses Systems ist es aber gerade, dass die Sozialleistungen nur all denen gleichmäßig zugute kommen, die auch im Sinne des Gesetzes bedürftig sind (BayObLG NStZ 2005, 172, 174).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06
    Bei dem Verhalten des Angeklagten, das nach den Urteilsfeststellungen nach gewisser Zeit sogar in Routine überging, handelte es sich daher nicht lediglich um ein »Kavaliersdelikt«, sondern um ein Vorgehen, das darauf abzielte, systematisch das System der staatlichen Ausbilderungsförderung zu missbrauchen (vgl. BGHR StGB § 59 Verteidigung der Rechtsordnung 1).
  • KG, 25.07.2001 - 1 Ss 92/01
    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06
    Die Zubilligung einer Verwarnung mit Strafvorbehalt erfordert daher eine in jeder Hinsicht für das Revisionsgericht nachprüfbare sorgfältige Begründung sowohl bezüglich des Ausnahmecharakters als auch zu der Frage, ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Verurteilung zu Strafe gebietet (KG Urt. v. 25.6.2001 - 1 Ss 92/01).
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06
    Es handelt sich dabei aber im Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe und der durch das Landgericht getroffenen ergänzenden Feststellungen um offensichtliche - und damit unschädliche (vgl. BGHSt 5, 5, 8; BGHSt 25, 333, 336 m.w.N.) - Schreibversehen.
  • OLG Hamm, 03.05.2009 - 3 Ss 180/09

    Notwehr; Polizeibeamter; Identitätsfeststellung; Gebotensein

    Einfache Strafmilderungsgründe bei Abwesenheit von Strafschärfungsgründen zwingen noch nicht zur Annahme derselben (OLG Nürnberg NJW 2007, 526, 527).
  • OLG Köln, 17.03.2015 - 1 RVs 247/14

    Verhängung einer Verwarnung mit Strafvorbehalt bei leicht fahrlässiger

    "Besondere Umstände" im Sinne von § 59 Abs. 1 Ziff. 2 StGB sind gegeben, wenn bestimmte Umstände die zu beurteilende Tat von den Durchschnittsfällen deutlich abheben und diesen gegenüber das Tatunrecht, die Schuld und die Strafbedürftigkeit wesentlich mindern, und deshalb einen Verzicht auf die Verurteilung angezeigt erscheinen lassen (BGH NStZ-RR 2002, 84 [85]; OLG Hamm BeckRS 2009 15621; OLG Nürnberg NJW 2007, 526 [527]; BayObLG …

    Sein Werturteil kann nur beanstandet werden, wenn die Gründe, auf die er sich stützt, nicht im Rahmen dessen liegen, was nach den Feststellungen über Tat und Täter sachlich noch vertretbar ist (SenE v. 14.10.2003 - Ss 234-235/03 - SenE v. 14.05.2002 - Ss 83/02 - je zu § 56 Abs. 2 StGB; s. im gleichen Sinne zu § 56 Abs. 1 Ziff. 2 StGB: BGHSt 46, 107 - zitiert nach Juris Tz. 34; OLG Hamm NStZ-RR 2007, 170 [171]; ähnlich OLG Nürnberg NJW 2007, 526 = NStZ 2007, 405).

  • OLG Hamm, 27.05.2021 - 4 RVs 54/21

    Ausnahmecharakter der Verwarnung mit Strafvorbehalt; Pflicht zur Ausführung zum

    Dabei sind die Voraussetzungen des § 59 Abs. 1 Nr. 2 StGB nur dann gegeben, wenn bestimmte Umstände die zu beurteilende Tat von den Durchschnittsfällen deutlich abheben und diesen gegenüber das Tatunrecht, die Schuld und die Strafbedürftigkeit wesentlich mindern, und deshalb einen Verzicht auf die Verurteilung angezeigt erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 22.08.2001 - 3 StR 191/01 - juris; vgl. auch: OLG Nürnberg NJW 2007, 526).
  • OLG Hamm, 24.02.2022 - 5 RVs 20/22

    Wahrung der Bestrafung von Delikten durch Rechtsordnung; Umfassende

    Unter diesem Gesichtspunkt ist die Verurteilung zu Strafe geboten, wenn eine Verurteilung zur Verwarnung mit Strafvorbehalt bei Beachtung der Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und in den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen dadurch erschüttert werden könnte (OLG Nürnberg NJW 2007, 526).
  • OLG Hamm, 17.06.2014 - 2 RVs 17/14

    Keine Strafaussetzung zur Bewährung bei Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als zwei

    Es ist zwar anerkannt, dass eine Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung unter den gleichen Voraussetzungen wie jede Rechtsmittelbeschränkung grundsätzlich möglich ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 24. Januar 2007 - 2 St OLG Ss 180/06 -, juris, Rdnr. 9; BGH, Urteil vom 6. April 1982 - 4 StR 666/81 -, juris, Rdnr. 2; Meyer-Goßner, a.a.O., § 318 Rdnr. 20 a m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht