Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.05.2015

Rechtsprechung
   BGH, 21.04.2015 - 4 StR 422/14   

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https://dejure.org/2015,11477
BGH, 21.04.2015 - 4 StR 422/14 (https://dejure.org/2015,11477)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2015 - 4 StR 422/14 (https://dejure.org/2015,11477)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14 (https://dejure.org/2015,11477)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 269 Abs 1 StGB
    Fälschung beweiserheblicher Daten: Änderung der Kontodaten in "übernommenen" eBay-Accounts; Datenveränderung und Gebrauchmachen als eine Tat

  • IWW

    § 357 Satz 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 269 Abs. 1 StGB, § 267 StGB, § 265 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruchänderung hinsichtlich der Begehung von Urkundenfälschungen; Tateinheitliche Bewertung der Veränderung von beweiserheblichen Daten und anschließendem plangemäßem Gebrauchmachen von dieser Veränderung

  • kanzlei.biz

    Fälschung beweiserheblicher Daten durch Änderung der Kontodaten in "gehackten" eBay-Accounts

  • online-und-recht.de

    Fälschung beweiserheblicher Daten bei eBay

  • rewis.io

    Fälschung beweiserheblicher Daten: Änderung der Kontodaten in "übernommenen" eBay-Accounts; Datenveränderung und Gebrauchmachen als eine Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruchänderung hinsichtlich der Begehung von Urkundenfälschungen; Tateinheitliche Bewertung der Veränderung von beweiserheblichen Daten und anschließendem plangemäßem Gebrauchmachen von dieser Veränderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fälschung beweiserheblicher Daten bei eBay

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der "Hacker" in meinem Ebay-Account

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der gehackte eBay-Account

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fälschung beweiserheblicher Daten durch Änderung der Kontodaten in "übernommenen" eBay-Accounts

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Änderung von Kontodaten in gehacktem eBay-Account führt zu Tateinheit hinsichtlich in der Folge verwirklichter Betrugstaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 635
  • K&R 2015, 499
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - 4 StR 422/14
    Verändert der Täter - wie hier - beweiserhebliche Daten und macht er von dieser Veränderung danach plangemäß Gebrauch, so ist insoweit nur von einer Tat auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871 Tz. 5; Urteil vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 293; jeweils zu § 267 StGB).
  • BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - 4 StR 422/14
    Verändert der Täter - wie hier - beweiserhebliche Daten und macht er von dieser Veränderung danach plangemäß Gebrauch, so ist insoweit nur von einer Tat auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871 Tz. 5; Urteil vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 293; jeweils zu § 267 StGB).
  • BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern;

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - 4 StR 422/14
    Da § 269 Abs. 1 StGB computerspezifische Fälschungsvorgänge am Tatbestand der Urkundenfälschung misst (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, NStZ-RR 2003, 265, 266 mwN), kommt es auch für das Verhältnis der Begehungsformen zueinander auf die zu § 267 StGB entwickelten Grundsätze an (vgl. Fischer, StGB, 62. Aufl., § 269 Rn. 12).
  • BGH, 21.07.2020 - 5 StR 146/19

    Begriff des Gebrauchens eines für einen anderen ausgestellten echten

    Nicht nur Veränderungen an einem bestehenden eBay-Konto unterfallen diesem Straftatbestand (näher BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14, NStZ 2015, 635), sondern auch die Einrichtung eines eBay-Mitgliedskontos unter falschen Personalien (vgl. KG, NStZ 2010, 576; Willer, NStZ 2010, 553; Singelnstein, JR 2011, 375; Petermann, JuS 2010, 774, 777 f.; vgl. auch Puppe, JuS 2012, 961; aA OLG Hamm, MMR 2009, 775).

    d) Das Landgericht hat zutreffend angenommen, dass § 269 StGB mit § 263 StGB im Fall 13 in Tateinheit steht, denn der Angeklagte hat plangemäß für seine Betrügerei den unter falschen Personalien angelegten eBay-Account genutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14, aaO).

  • BGH, 09.01.2023 - 1 StR 381/22

    Fälschung beweiserheblicher Daten (Anlegen eines online-Kundenkontos unter

    Nicht nur das Verändern eines bestehenden "online-Kontos" (vgl. zu einem "eBay-account": BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14 Rn. 6), sondern auch - wie hier - das Anlegen des online-Kundenkontos unter Identitätstäuschung erfüllt den Tatbestand des § 269 Abs. 1 StGB (vgl. zum Anlegen eines PayPal-Kontos: BGH, Beschluss vom 4. August 2022 - 4 StR 81/22 Rn. 7; eines eBay-Kontos: BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 5 StR 146/19, BGHSt 65, 98 Rn. 27-31; zu einem online-Kundenkonto bei der Deutschen Bahn AG: BGH, Beschlüsse vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21 Rn. 3 und vom 9. März 2021 - 1 StR 22/21 Rn. 2 f.).

    Denn nicht anders als beim Herstellen und Gebrauchen einer unechten Urkunde innerhalb des Tatbestands der Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB; dazu BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 163/21 Rn. 8; vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 364/20 Rn. 5 und vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18 Rn. 4; je mwN) ist bei der Strafvorschrift des § 269 Abs. 1 StGB zwischen dem Speichern (oder Verändern) der beweiserheblichen Daten und deren anschließendem Gebrauchen von einer tatbestandlichen Handlungseinheit, namentlich einer Bewertungseinheit, auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14 Rn. 6); das Gebrauchen und die betrugsrelevanten Täuschungen sind ihrerseits eins.

  • BGH, 06.02.2024 - 6 StR 352/23

    Schuldspruch wegen Betrugs; Aufhebung des Ausspruchs über die Einziehung des

    Nach den Urteilsfeststellungen ist nicht ausgeschlossen, dass der Angeklagte mehrere seiner Betrügereien mithilfe derselben von ihm manipulierten Accounts verübt hat und diese Taten daher in Tateinheit zueinander stehen; denn wenn der Täter - wie hier - beweiserhebliche Daten eines bestehenden, ihm nicht zugeordneten Kundenkontos einer Internetverkaufsbörse verändert und von diesem Kundenkonto danach plangemäß Gebrauch macht, werden sämtliche nachfolgende hierüber abgewickelten Betrugstaten aufgrund Teilidentität in den Ausführungshandlungen zur Tateinheit verbunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14, Rn. 6; vom 9. Januar 2023 - 1 StR 381/22, Rn. 4).
  • BGH, 09.03.2021 - 1 StR 22/21

    Fälschung beweiserheblicher Daten (Tateinheit bei Speichern und anschließendem

    Dies hat zur Folge, dass die betrügerischen Fahrkartenbestellungen, die der Angeklagte durch die täuschende Verwendung eines Accounts bei der B. begangen hat (§ 263a Abs. 1 StGB), jeweils zur Tateinheit verbunden werden (vgl. BGH, Beschl. v. 21. April 2015 - 4 StR 422/14).
  • BGH, 04.08.2022 - 4 StR 81/22

    Betrug (Konkurrenzen: Paypal-Konto, Speicherung beweiserheblicher Daten,

    Dies hat zur Folge, dass die (versuchten) Betrugstaten, die durch die täuschende Verwendung der zuvor gespeicherten Kontodaten begangen wurden, zur Tateinheit verbunden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21, NStZ-RR 2021, 214; Beschluss vom 21. April 2015 ? 4 StR 422/14, NStZ 2015, 635).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.05.2015 - 1 StR 152/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15535
BGH, 19.05.2015 - 1 StR 152/15 (https://dejure.org/2015,15535)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2015 - 1 StR 152/15 (https://dejure.org/2015,15535)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - 1 StR 152/15 (https://dejure.org/2015,15535)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 57a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 46 Abs. 2 StGB
    Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitstrafe (keine besondere Schwere der Schuld: Berücksichtigung sonstiger strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ohne gesonderte Anklage)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB, § 57a Abs 1 S 1 Nr 2 StGB
    Strafzumessung: Berücksichtung nicht angeklagter Diebstahlstaten bei Feststellung der Schwere der Mordschuld

  • IWW

    § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, §§ 46, 57a StGB, § 154 Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung hinsichtlich Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bzgl. inneren Zusammenhangs zwischen Mord und Diebstahl

  • rewis.io

    Strafzumessung: Berücksichtung nicht angeklagter Diebstahlstaten bei Feststellung der Schwere der Mordschuld

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2; StGB § 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Strafzumessung hinsichtlich Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bzgl. inneren Zusammenhangs zwischen Mord und Diebstahl

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Diebstahl hat zu Mord i.d.R. keine enge Beziehung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besondere Schwere der Schuld - und die Berücksichtigung weiterer Straftaten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 635
  • StV 2015, 694
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 448/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung nicht angeklagter festgestellter Taten:

    Auszug aus BGH, 19.05.2015 - 1 StR 152/15
    Diese durch Sinn und Zweck von § 46 Abs. 2 StGB gezogene Grenze ist jedenfalls dann überschritten, wenn es an dem notwendigen inneren Zusammenhang mit dem angeklagten Tatvorwurf fehlt (BGH, Beschluss vom 19. November 2013 - 4 StR 448/13, NStZ 2014, 202 mwN).
  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen

    Auszug aus BGH, 19.05.2015 - 1 StR 152/15
    Zwar obliegt es dem Tatrichter, unter Würdigung aller hierfür erheblichen Umstände die Schuld des Angeklagten im Sinne der §§ 46, 57a StGB zu gewichten; das Revisionsgericht darf seine Wertung nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96, BGHSt 42, 226, 227; BGH, Beschluss vom 5. April 2001 - 4 StR 106/01, NStZ-RR 2001, 296 jeweils mwN).
  • BGH, 08.08.2001 - 3 StR 162/01

    Besondere Schuldschwere (Gesamtwürdigung; Besonderes Gewicht von zwei

    Auszug aus BGH, 19.05.2015 - 1 StR 152/15
    Eine solche enge Beziehung der Diebstahlstaten zum Mord ist hier nicht dargetan (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 8. August 2001 - 3 StR 162/01).
  • BGH, 05.04.2001 - 4 StR 106/01

    Besondere Schwere der Schuld; Zweifelsgrundsatz; In dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 19.05.2015 - 1 StR 152/15
    Zwar obliegt es dem Tatrichter, unter Würdigung aller hierfür erheblichen Umstände die Schuld des Angeklagten im Sinne der §§ 46, 57a StGB zu gewichten; das Revisionsgericht darf seine Wertung nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96, BGHSt 42, 226, 227; BGH, Beschluss vom 5. April 2001 - 4 StR 106/01, NStZ-RR 2001, 296 jeweils mwN).
  • BGH, 24.07.2019 - 1 StR 185/19

    Hinweispflicht bei gegenüber der Anklage veränderter Sachlage (Anlass für einen

    Dasselbe gilt für die Frage, ob die vom Landgericht vorgenommene Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit unter Berücksichtigung seiner Vorverurteilungen die Feststellung einer besonderen Schuldschwere im Sinne von § 57a Abs. 1 Satz 1 StGB hätte tragen können (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2015 - 1 StR 152/15, NStZ 2015, 635 und vom 15. April 1999 - 4 StR 93/99, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 22).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Allerdings bedarf es für die gesonderte Bewertung sonstiger strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ohne gesonderte Anklage und damit außerhalb der Anforderungen eines geordneten Strafverfahrens nicht nur der Beachtung des Gewährleistungsgehalts der Unschuldsvermutung gemäß Art. 6 Abs. 2 EMRK und - mangels Verbrauchs der Strafklage - der Vermeidung einer Doppelbestrafung bzgl. späterer Straftaten, vielmehr kommt auch ein sachlich-rechtlicher Gesichtspunkt hinzu: Es kann in aller Regel nur darum gehen, Umstände festzustellen, die wegen ihrer engen Beziehung zur Tat als Anzeichen für Schuld oder Gefährlichkeit des Täters verwertbar sind (vgl. BGH, a.a.O.; BGH, Beschl. v. 19.05.2015 - 1 StR 152/15, NStZ 2015, 635, juris Rn. 5).
  • BGH, 25.04.2017 - 3 StR 81/17

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Ablehnung eines minder schweren

    Die zur Entscheidung berufene Kammer ist freilich nicht gehindert, im Rahmen der Strafzumessung auch strafbare Handlungen zu würdigen, die nicht Gegenstand der Anklage sind, soweit diese für die Beurteilung der Persönlichkeit des Angeklagten bedeutsam sein können und wegen ihres inneren Zusammenhanges mit dem angeklagten Tatvorwurf Rückschlüsse auf seine Tatschuld gestatten, sofern sie - bei Beachtung der Unschuldsvermutung und der Vermeidung einer Doppelbestrafung - prozessordnungsgemäß und damit hinreichend bestimmt festgestellt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2013 - 4 StR 448/13, NStZ 2014, 202, 203; vom 19. Mai 2015 - 1 StR 152/15, NStZ 2015, 635, 636).
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