Weitere Entscheidungen unten: BGH, 09.05.2007 | BGH, 27.02.2007

Rechtsprechung
   BGH, 18.04.2007 - 2 StR 19/07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5786
BGH, 18.04.2007 - 2 StR 19/07 (1) (https://dejure.org/2007,5786)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2007 - 2 StR 19/07 (1) (https://dejure.org/2007,5786)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2007 - 2 StR 19/07 (1) (https://dejure.org/2007,5786)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 174 Abs. 1 StGB; § 13 StGB; § 27 StGB
    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Schutzaltersgrenze; Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses; Täterschaft und Teilnahme [Beihilfe] beim eigenhändigen Delikt)

  • HRR Strafrecht

    § 400 Abs. 1 StPO; § 344 StPO
    Revision der Nebenklage (Revisionsbegründung; Vortrag eines zulässigen Ziels des Rechtsmittels; Gesetzesverletzung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Überschreitung der Schutzaltersgrenze des § 174 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) im Zeitpunkt der Begehung der Tat des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen; Tatbegehung unter Missbrauch der mit einem Erziehungsverhältnis (hier: Stiefvater und Stieftochter) ...

  • Wolters Kluwer

    Klarstellung des Rechtsmittelziels als Erfordernis einer zulässigen Revisionsbegründung

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 174 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 174 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 177 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13 § 174 Abs. 1
    Eigenhändigkeit und Tatbegehung durch Unterlassen; Bestehen eines Erziehungsverhältnisses

  • rechtsportal.de

    StPO § 400 Abs. 1
    Unzulässigkeit einer nur mit der allgemeinen Sachrüge begründeten Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 699
  • NStZ-RR 2010, 193
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.09.1995 - 1 StR 236/95

    Urteil im "Flachslandenprozeß"

    Auszug aus BGH, 18.04.2007 - 2 StR 19/07
    Der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen ist ein eigenhändiges Delikt, das nur derjenige als Täter verwirklichen kann, der mit dem Tatopfer körperlich in Berührung kommt (BGHSt 41, 242).
  • BGH, 11.11.1993 - 4 StR 629/93

    Behandlung einer in den Urteilsgründen nicht erwähnten Straftat in der Revision

    Auszug aus BGH, 18.04.2007 - 2 StR 19/07
    Die noch nicht erledigten Anklagevorwürfe können nicht im Revisionsverfahren erledigt werden, zuständig hierfür ist die bisherige Jugendschutzkammer (vgl. BGHR StPO § 352 Abs. 1 Prüfungsumfang 4).
  • LG Mönchengladbach, 17.03.2017 - 32 KLs 11/15
    Eine Strafbarkeit der Angeklagten C wegen des unter Ziff. II. 5. beschriebenen Verhaltens nach §§ 176 Abs. 1, 13 Abs. 1 StGB und §§ 174 Abs. 1 Nr. 3, 13 Abs. 1 StGB scheidet aus, da es sich bei den Tatbeständen der § 176 Abs. 1 StGB und § 174 Abs. 1 StGB um eigenhändige Delikte handelt, bei denen ein täterschaftliches Handeln durch Unterlassen nicht möglich ist (BGH NStZ 2007, 699 (699)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6267
BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06 (1) (https://dejure.org/2007,6267)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2007 - 2 StR 530/06 (1) (https://dejure.org/2007,6267)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 2 StR 530/06 (1) (https://dejure.org/2007,6267)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs der Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise; Ersichtlichkeit der maßgeblichen Gründe für die Zurückweisung des Rechtsmittels aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und der Stellungnahme des ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 356 a Satz 2; ; StPO § 465 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Begründung des Verwerfungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 193
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01

    Zur gebotenen Substantiierung der strafprozessualen Revisionsrüge der Verwertung

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06
    Verfassungsrechtliche Gründe erfordern auch nicht eine ausführliche Begründung des Verwerfungsbeschlusses (vgl. BVerfG NStZ 2002, 487).
  • BGH, 13.02.2007 - 3 StR 425/06

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung im Beschlusswege;

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06
    Den Anträgen der Verurteilten, ihnen die zur Entscheidung berufenen Richter vorab namhaft zu machen, den Berichterstatter bekannt zu geben, sowie den senatsinternen Geschäftsverteilungsplan mitzuteilen, war nicht nachzukommen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06).
  • BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06
    Das Revisionsgericht ist in der Regel auch nicht verpflichtet, einen nach der Antragstellung des Generalbundesanwalts eingereichten Begründungsschriftsatz des Beschwerdeführers der Staatsanwaltschaft erneut zur Stellungnahme zuzuleiten (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7 m.w.N.).
  • BGH, 31.07.2006 - 1 StR 240/06

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Grenzen der Begründungspflicht)

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. Senatsbeschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91 und BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06).
  • BGH, 08.03.2006 - 2 StR 387/91

    Gegenvorstellung; Anhörungsrüge (Kostenentscheidung)

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. Senatsbeschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91 und BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06).
  • BGH, 20.02.2004 - 2 StR 116/03

    Ablehnung eines Antrags auf nachträgliche Begründung eines

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06
    Soweit das Revisionsgericht dem Verwerfungsantrag nur im Ergebnis und nicht in der Begründung folgt, entspricht es allgemeiner Übung der Senate, der üblichen allgemeinen Bezugnahme auf § 349 Abs. 2 StPO Zusätze zur Begründung der eigenen Rechtsauffassung beizufügen (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Februar 2004 - 2 StR 116/03).
  • BGH, 24.10.2006 - 4 StR 118/06

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06
    Die maßgeblichen Gründe für die Zurückweisung des Rechtsmittels ergeben sich aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und der Stellungnahme des Generalbundesanwalts mit dem Verwerfungsantrag (BGH StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 4 StR 118/06).
  • BGH, 14.04.2011 - 3 StR 36/11

    Unbegründete Anhörungsrüge; kein Anspruch auf Revisionshauptverhandlung

    Entgegen der Auffassung des Verurteilten bestand insbesondere keine Pflicht, die angegriffene Senatsentscheidung weiter zu begründen (BVerfG, Beschlüsse vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81, NJW 1982, 925; vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01, NJW 2002, 814; vom 23. August 2005 - 2 BvR 1066/05, NJW 2006, 136; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 2 StR 530/06 Rn. 5; Beschluss vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7).
  • BGH, 10.08.2010 - 3 StR 229/10

    Unbegründete Anhörungsrüge (Beschlussverwerfung; hinreichendes Eingehen auf das

    Die maßgeblichen Gründe für die Zurückweisung des Rechtsmittels ergeben sich aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und der Stellungnahme des Generalbundesanwalts mit dem Verwerfungsantrag (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 2 StR 530/06 Rn. 5; Beschluss vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7).
  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 422/11

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Das nunmehr beim Senat eingegangene Gesuch, das allein auf die Namhaftmachung der an diesem Beschluss beteiligten Richter gerichtet ist, gibt keinen Anlass, mit der Entscheidung über die Anhörungsrüge zuzuwarten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2002 - 2 StR 530/06, wistra 2007, 319).
  • KG, 08.07.2008 - 3 Ws (B) 48/08

    Anhörungsrüge: Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Rücksetzung des

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. analoger Anwendung von § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 2 StR 530/06 - bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. März 2007 - 2 Ss OWi 524/06 - bei juris; OLG Köln NStZ 2006, 181).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 27.02.2007 - 1 StR 8/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9078
BGH, 27.02.2007 - 1 StR 8/07 (https://dejure.org/2007,9078)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2007 - 1 StR 8/07 (https://dejure.org/2007,9078)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 1 StR 8/07 (https://dejure.org/2007,9078)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,9078) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 193
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 1 StR 8/07
    Es entspricht der - verfassungsrechtlich gebotenen (vgl. BVerfG NJW 2006, 668, 669; 672, 673; 1336, 1337 f.) - Praxis des Senats, baldmöglichst nach Ablauf der Frist des § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO zu entscheiden.
  • BGH, 06.12.2006 - 1 StR 532/06

    Rechtliches Gehör und Anhörungsrüge (verspätetes Eintreffen der angekündigten

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 1 StR 8/07
    Die Frist des § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO kann nicht verlängert werden (Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 1 StR 532/06; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 349 Rdn. 17).
  • BGH, 13.12.2007 - 1 StR 497/07

    Antrag auf rechtliches Gehör(Anhörungsrüge; Zulässigkeit)

    Diese Frist kann nicht verlängert werden (Senat, Beschl. vom 27. Februar 2007 - 1 StR 8/07; Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 349 Rdn. 17).
  • BGH, 31.08.2021 - 2 StR 189/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Die gesetzliche Frist gemäß § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO kann auch nicht verlängert werden (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 1 StR 532/06, wistra 2007, 158; Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 StR 8/07, wistra 2007, 231).
  • BGH, 03.07.2008 - 4 StR 29/08

    Unzulässige und unbegründete Anhörungsrüge

    Die Gegenäußerungsfrist hätte zudem nicht verlängert werden können (vgl. BGH wistra 2007, 231 m.N.).
  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 189/21

    Zurückweisung der Anhörungsrüge; Revision (Frist zur Gegenerklärung: nicht

    Die gesetzliche Frist gemäß § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO kann auch nicht verlängert werden (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 1 StR 532/06, wistra 2007, 158; Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 StR 8/07, wistra 2007, 231).
  • BGH, 30.11.2011 - 1 StR 528/11

    Unbegründete Anhörungsrüge (Gelegenheit zur Gegenerklärung binnen zwei Wochen;

    Ebenso wenig wie diese Frist verlängert werden kann (BGH, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 StR 8/07, wistra 2007, 231 mwN), muss der Generalbundesanwalt über sie belehren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht