Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.10.2014

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   BGH, 16.10.2014 - 3 StR 268/14   

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https://dejure.org/2014,36430
BGH, 16.10.2014 - 3 StR 268/14 (https://dejure.org/2014,36430)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2014 - 3 StR 268/14 (https://dejure.org/2014,36430)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 268/14 (https://dejure.org/2014,36430)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 29a BtMG; § 261 StPO
    Anbau einer nicht geringen Menge Cannabis ausschließlich zum Eigenkonsum (Verhältnis von Anbau und Besitz, Verdrängung; keine Verurteilung wegen Anbaus "aus Klarstellungsgründen"); Herstellen von Betäubungsmitteln (Besitz als Auffangtatbestand); Feststellung des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 Nr 1 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 52 StGB, § 53 StGB
    Betäubungsmitteldelikt: Anbau und Besitz zum Eigenverbrauch bestimmter Betäubungsmittel in nicht geringer Menge; Tateinheit bei Besitz verschiedener zum Eigenverbrauch bestimmter Betäubungsmittel an verschiedenen Lagerorten

  • IWW

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 52 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 29a Abs. 1 BtMG, § 301 StPO

  • Wolters Kluwer

    Herstellung von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge durch den Anbau von Cannabis zum Eigenkonsum

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Anbau und Besitz zum Eigenverbrauch bestimmter Betäubungsmittel in nicht geringer Menge; Tateinheit bei Besitz verschiedener zum Eigenverbrauch bestimmter Betäubungsmittel an verschiedenen Lagerorten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herstellung von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge durch den Anbau von Cannabis zum Eigenkonsum

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Hanfpflanze im Maisfeld

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Herstellung und Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum ist strafbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Herstellung und Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum ist strafbar - Strafbarkeit nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 14
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.01.2011 - 5 StR 555/10

    Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 16.10.2014 - 3 StR 268/14
    Es bestand hinsichtlich dieser Betäubungsmittel ein von einem Besitzwillen getragenes tatsächliches Herrschaftsverhältnis im Sinne einer tatsächlichen Verfügungsmacht über das Rauschgift, die es dem Angeklagten ermöglichte, mit den Betäubungsmitteln nach Belieben zu verfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2011 - 5 StR 555/10 juris Rn. 12 f. mwN).

    Die Strafbarkeit wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verdrängt insoweit diejenige wegen Anbaus von Betäubungsmitteln; denn derjenige, der Cannabispflanzen aufzieht und dabei Besitz an ihnen hat, macht sich bei Überschreiten der Grenze zur nicht geringen Menge nicht nur wegen des Vergehens des Anbaus von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, sondern wegen des Verbrechens des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge strafbar (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2011 - 5 StR 555/10, juris Rn. 12; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 113 mwN).

  • BGH, 12.10.2004 - 4 StR 358/04

    Tateinheit bei gleichzeitigem Besitz unerlaubter Betäubungsmittel an

    Auszug aus BGH, 16.10.2014 - 3 StR 268/14
    Dies gilt auch dann, wenn wie hier verschiedene Rauschgiftmengen separat an unterschiedlichen Orten aufbewahrt werden (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, BGHR 13 14 BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 4; Weber, aaO, § 29 Rn. 1365 mwN) und wenn der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge teilweise hinter das Herstellen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zurücktritt.
  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 154/14

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung hinsichtlich der subjektiven

    Auszug aus BGH, 16.10.2014 - 3 StR 268/14
    a) Die Beweiswürdigung des Landgerichts hält gemessen an dem eingeschränkten Maßstab der Überprüfung in der Revisionsinstanz (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14, NStZ 2014, 507, 508 mwN) materiellrechtlicher Nachprüfung stand.
  • OLG Dresden, 05.08.1999 - 1 Ss 60/99

    Betäubungsmittel: Konkurrenz zwischen Anbau und Besitz in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 16.10.2014 - 3 StR 268/14
    Mit Blick auf den geringen Wirkstoffgehalt von etwa 2% und darauf, dass dieser bei auf einem Feld angebauten Pflanzen unmittelbar nach der Ernte bzw. Sicherstellung zu bestimmen ist, weil das Pflanzenmaterial je nach Lagerungszeit, Lagerungsort und Lagerungstemperatur rasch verdirbt, vertrocknet, verfault oder verschimmelt (vgl. etwa OLG Dresden, Beschluss vom 5. August 1999 - 1 Ss 60/99, NStZ-RR 1999, 372, 373; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 29a Rn. 65), musste die Strafkammer entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft auch nicht davon ausgehen, dass es sich bei den etwa fünf Kilogramm insgesamt um bereits getrocknetes und konsumfähiges Material handelte.
  • BGH, 07.07.2020 - 1 StR 242/19

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichzeitiger

    c) Nach den Feststellungen verwirklichte der Angeklagte nicht bezüglich des - von der Anklage umfassten - ersten Anbaus die Tatbestandsvariante des Herstellens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 Variante 2 BtMG), hinter welcher der Besitz zurücktreten würde (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 268/14 Rn. 13).

    d) Für den Besitz von Betäubungsmitteln gelten andere Konkurrenzregeln als für die Tatbestandsvariante des Handeltreibens: Der gleichzeitige Besitz an den - zum Eigenverbrauch bestimmten - Betäubungsmitteln in Form der Pflanzen aus der zweiten Aufzucht und in Form der Restmenge aus dem ersten Anbau begründet - entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft - insgesamt die Annahme nur eines betäubungsmittelstrafrechtlichen Verstoßes; dies gilt stets - anders als bei der Tatbestandsvariante des Handeltreibens, bei der die Annahme von Tateinheit (§ 52 Abs. 1 Alternative 2 StGB) eine besondere, über bloße Gleichzeitigkeit hinausgehende Besitzausübung erfordert (BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 88/18, BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 6 Rn. 7 und 3 StR 95/18 Rn. 6; vom 21. August 2018 - 3 StR 615/17 Rn. 10 und vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18 Rn. 8), und zwar auch bei Aufbewahrung an unterschiedlichen Orten (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 20. März 2018 - 2 StR 504/17 Rn. 6; vom 12. Juli 2017 - 5 StR 284/17 Rn. 2; vom 14. Februar 2017 - 4 StR 580/16 Rn. 4; vom 7. März 2017 - 3 StR 427/16 Rn. 4; vom 10. November 2015 - 3 StR 357/15 Rn. 8 und vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04 Rn. 5, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 4; Urteil vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 268/14 Rn. 14; anders bezüglich des dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung dienenden Besitzes BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16 Rn. 8: zwei tateinheitlich zusammentreffende Fälle im Sinne des § 52 Abs. 1 Alternative 2 StGB).

    Der hier verwirklichte Verbrechenstatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 Variante 4 BtMG) verdrängt den Vergehenstatbestand des Herstellens von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Variante 2 BtMG; vgl. für die Tatbestandsvariante des Anbaus (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Variante 1 BtMG): BGH, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 268/14 Rn. 12; Beschluss vom 26. Januar 2011 - 5 StR 555/10 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 13.02.2024 - 2 StR 485/23

    Schuldspruch wegen Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in

    Dieser Zusammenhang entfällt auch dann nicht, wenn der Täter diese getrennt voneinander aufbewahrt (vgl. BGH, Urteile vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 268/14, juris Rn. 14; vom 21. April 2021 - 6 StR 6/21, juris Rn. 5; Beschlüsse vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 4; vom 12. Juli 2017 - 5 StR 284/17, juris Rn. 2; vom 5. Juli 2020 - 2 StR 110/20, juris Rn. 8; vom 15. Juli 2022 - 2 StR 565/21, juris Rn. 5).
  • BGH, 13.09.2017 - 2 StR 238/16

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (keine Rechtfertigung des Umgangs mit

    a) Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass wegen der fehlenden Zuordnungsmöglichkeit der Einzelportionen zu bestimmten Ernten zu Gunsten des Angeklagten davon auszugehen ist, dass dieses Marihuana aus verschiedenen Ernten stammt, die jeweils die Grenze der nicht geringen Menge nicht überschritten haben, und daher der Vergehenstatbestand des unerlaubten Anbaus hinter den Verbrechenstatbestand des unerlaubten Besitzes der nicht geringen Menge zurücktritt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 268/14, NStZ-RR 2015, 14, 15; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29 Rn. 120 mwN).
  • BGH, 24.11.2020 - 3 StR 360/20

    Betäubungsmittelstrafrecht (Besitz; Einfuhr; Konkurrenzen; Tateinheit;

    Der Angeklagte hätte diesen Straftatbestand tatmehrheitlich (§ 53 StGB) verwirklicht, wenn er sich das Rauschgift erst nach seiner Wiedereinreise verschafft hätte, dagegen tateinheitlich (§ 52 StGB), wenn er es bereits zu diesem Zeitpunkt aufbewahrt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 268/14, NStZ-RR 2015, 14, 15; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29 Rn. 1388 mwN; zur Bestimmung der für die rechtliche Bewertung maßgeblichen Mengen vgl. - entsprechend zum Verhältnis von Handeltreiben und Eigenverbrauch - BGH, Beschluss vom 19. September 2001 - 3 StR 268/01, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5; Weber aaO, § 29a Rn. 202 ff. mwN).
  • BGH, 12.07.2017 - 5 StR 284/17

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - verschiedene Rauschgiftmengen an unterschiedlichen Orten aufbewahrt werden (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 268/14, NStZ-RR 2015, 14, 15, und Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, NStZ 2005, 228 jeweils mwN).
  • BGH, 21.07.2020 - 2 StR 187/20

    Herstellen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung und

    Denn insoweit handelt es sich bei der Bestimmung des Wirkstoffgehalts von sichergestellten und konsumfertigen Rauschmitteln um weitgehend standardisierte Verfahren, bei denen die Mitteilung des Ergebnisses jedenfalls dann ausreichen kann, wenn - wie hier - keine Einwände gegen die Zuverlässigkeit der Begutachtung erhoben worden und auch aus den Urteilsgründen nicht ersichtlich sind (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 268/14, NStZ-RR 2015, 14).
  • BGH, 19.05.2022 - 3 StR 370/21

    Beihilfe zum Verbringen von Dopingmitteln in nicht geringer Menge

    Im Übrigen genügt zum Beleg der festgestellten Wirkstoffmenge im Rahmen der Beweiswürdigung hier der Hinweis auf das entsprechende Gutachten, weil der Ermittlung der Mengen standardisierte Verfahren zugrunde liegen (s. entsprechend zu Betäubungsmitteln BGH, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 268/14, NStZ-RR 2015, 14, 15; Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 StR 187/20, juris Rn. 9, 11).
  • OLG Schleswig, 02.05.2018 - 1 Ss 30/18

    Zum Konkurrenzverhältnis zwischen dem Anbau, der Herstellung und dem Besitz von

    Hinsichtlich des zugleich sichergestellten Blütenspitzenmaterials mit einem TCH-Anteil von 9, 4 g ist der Angeklagte allerdings ­ da es sich um bereits abgeerntetes Rauschgift aus einem früheren Anbau handelte ­ des unerlaubten Herstellens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig; der vom Landgericht insoweit angenommene unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt als Auffangtatbestand hinter das Herstellen zurück (BGH, Urteil vom 16, Oktober 2014 ­ 3 StR 268/14, NStZ-RR 2015, 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. September 2001 ­ 3 Ss 80/01, BeckRS 2001 30206526).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.2014 - 1 StR 350/14   

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https://dejure.org/2014,35592
BGH, 08.10.2014 - 1 StR 350/14 (https://dejure.org/2014,35592)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2014 - 1 StR 350/14 (https://dejure.org/2014,35592)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2014 - 1 StR 350/14 (https://dejure.org/2014,35592)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 1, Abs. 3 StPO; § 30a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 BtMG
    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Revisibilität); tatrichterliche Strafzumessung bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorliegen eines minderschweren Falls: Revisibilität)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 Nr 1 BtMG, § 29 Abs 3 S 1 BtMG, § 261 StPO
    Unbenannter schwerer Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Besonders schwerer Fall bei Bereitschaft zum Waffeneinsatz beim Weiterverkauf der Drogen

  • IWW

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 Variante 2 BtMG, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 30 Abs. 2 BtMG, § 21 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 29 Abs. 3 Satz 1 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Nachweis eines gepalnten gewinn bringenden Weiterverkaufs von Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Unbenannter schwerer Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Besonders schwerer Fall bei Bereitschaft zum Waffeneinsatz beim Weiterverkauf der Drogen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2 2. Var.
    Nachweis eines gepalnten gewinn bringenden Weiterverkaufs von Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - und ihre Überprüfung in der Revisionsinstanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 14
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 1 StR 350/14
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1986 - 3 StR 500/86, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; BGH, Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; BGH, Urteil vom 27. Juli 1994 - 3 StR 225/94, StV 1994, 580).

    Die Schlussfolgerungen des Tatgerichts brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind und das Gericht von ihrer Richtigkeit nach rechtsfehlerfreier Würdigung überzeugt ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1986 - 3 StR 500/86, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20).

  • BGH, 03.12.2008 - 2 StR 86/08

    BGH senkt Grenzwert für nicht geringe Menge bei Metamfetamin

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 1 StR 350/14
    Während die Einfuhr eine nicht geringe Menge von Crystal zum Gegenstand hatte (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG), bezog sich das tateinheitlich begangene Handeltreiben (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) lediglich auf die zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorgesehene Menge von 50 Prozent, bei der somit die Grenze zur nicht geringen Menge nicht überschritten war (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08, BGHSt 53, 89).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 1 StR 350/14
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1986 - 3 StR 500/86, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; BGH, Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; BGH, Urteil vom 27. Juli 1994 - 3 StR 225/94, StV 1994, 580).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 1 StR 350/14
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320 mwN).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 1 StR 350/14
    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (BGH, Beschluss vom 10. April 1987, GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; BGH, Urteil vom 12. Januar 2005 - 5 StR 301/04).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 1 StR 350/14
    Die Schlussfolgerungen des Tatgerichts brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind und das Gericht von ihrer Richtigkeit nach rechtsfehlerfreier Würdigung überzeugt ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1986 - 3 StR 500/86, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20).
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 1 StR 350/14
    Die Beweiswürdigung des Landgerichts beruht auf tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlagen (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 5 StR 456/92, BGHR StPO § 261 Vermutung 11).
  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 301/04

    Steuerhinterziehung (überhöhter Hinterziehungsschaden: fehlerhafter Ansatz der

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 1 StR 350/14
    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (BGH, Beschluss vom 10. April 1987, GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; BGH, Urteil vom 12. Januar 2005 - 5 StR 301/04).
  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94

    Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 1 StR 350/14
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1986 - 3 StR 500/86, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; BGH, Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; BGH, Urteil vom 27. Juli 1994 - 3 StR 225/94, StV 1994, 580).
  • BGH, 08.08.2001 - 1 StR 291/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unbillige Härte; Bruttoprinzip;

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 1 StR 350/14
    Ob bei einer abweichenden Würdigung der Beweise ein anderes Ergebnis möglich gewesen wäre, ist revisionsrechtlich unbeachtlich (vgl. BGH, Urteil vom 8. August 2001 - 1 StR 291/01, NStZ-RR 2002, 7, 8).
  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 797/96

    Annahme eines minder schweren Falles einer Betäubungsmittelstraftat wenn der

  • BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17

    Konkludente Täuschung gegenüber den Krankenkassen bei ärztlichen Verordnungen

    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 350/14 mwN).
  • BGH, 28.10.2015 - 1 StR 465/14

    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung der hinterzogenen Steuern

    Ob bei einer abweichenden Würdigung der Beweise, wie sie die Staatsanwaltschaft vornimmt, wenn sie von der Einschaltung der B. AG zum Schein oder einem Treuhandverhältnis zu dem Angeklagten K. ausgeht, ein anderes Ergebnis möglich gewesen wäre, ist revisionsrechtlich unbeachtlich (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 350/14 und vom 8. August 2001 - 1 StR 291/01, NStZ-RR 2002, 7, 8).
  • OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 4 Ss 697/14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines unter Verstoß gegen das

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 350/14, juris Rn. 14 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 31.01.2023 - 4 StR 281/22

    Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten

    Die getroffenen Feststellungen legen nahe, dass die bisher unbestrafte Angeklagte (vgl. zur strafmildernden Berücksichtigung: BGH, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 350/14, juris Rn. 26; Beschluss vom 7. November 2012 - 5 StR 537/12, juris Rn. 2; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 647 mwN) die Voraussetzungen des § 46b Abs. 1 Nr. 1 StGB i.V.m. § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. f) und g) StPO erfüllte.
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