Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 17.04.2000

Rechtsprechung
   BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91 und 1 BvR 315/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2
BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91 und 1 BvR 315/99 (https://dejure.org/2000,2)
BVerfG, Entscheidung vom 16.02.2000 - 1 BvR 242/91 und 1 BvR 315/99 (https://dejure.org/2000,2)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91 und 1 BvR 315/99 (https://dejure.org/2000,2)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Altlasten - Hutstoffabrik/Schießanlage

Art. 14 GG, Inanspruchnahme des Eigentümers im Rahmen der Zustandsstörerhaftung (§ 7 PolG, auch: § 10 Abs. 1 Nr. 2 BodSchG, jetzt insb. §§ 4 Abs. 3 Satz 1, 24 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG) muß verhältnismäßig und zumutbar sein, Kriterien für die Abgrenzung, Verfassungwidrigkeit der bisherigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Altlastenproblematik, Haftungsbeschränkung bei fehlender Zurechenbarkeit, verfahrensmäßige Sicherung;

Art. 20a GG verstärkt den Auftrag aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GG;

(Hinweis zum Verfahrensfortgang: in der Sache "Hutstoffabrik" wird ein Vergleich mit einer Haftungsobergrenze geschlossen, der VGH verteilt daraufhin in «Altlasten - Hutstoffabrik II» die Verfahrenskosten zu 3/4 zulasten der Klägerin)

Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (5)

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 16 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zu rechtlichen Risiken und Nebenwirkungen von Altlastenklauseln in Kaufverträgen (RA Hellmuth Mohr; BWNotZ 5-6/03, S. 112-115)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzen der Pflicht von Grundstückseigentümern, Altlasten auf eigene Kosten zu sanieren; Entwertung von Grundpfandrechten durch Altlasten

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 14 GG
    Abfallrecht, - Altlastenhaftung des Eigentümers; Haftungsbegrenzung im Ermessensprogramm

  • kommunen-in-nrw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Altlastenhaftung und Grundstückseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Altlastensanierung: Ist die Haftung des Grundstückseigentümers grenzenlos? (IBR 2000, 564)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 102, 1
  • NJW 2000, 2573
  • NVwZ 2000, 1033 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 901
  • NZI 2001, 95
  • ZMR 2000, 583
  • WM 2000, 1656
  • VBlBW 2000, 430
  • DVBl 2000, 1275
  • BB 2000, 1369
  • DB 2000, 1460
  • DÖV 2000, 867
  • BauR 2000, 1530 (Ls.)
  • BauR 2000, 1722
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (400)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
    Das verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentum ist durch Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 50, 290 ; 52, 1 ; 100, 226 ).

    Es soll ihm als Grundlage privater Initiative und in eigenverantwortlichem privatem Interesse von Nutzen sein (vgl. BVerfGE 100, 226 ) und genießt einen besonders ausgeprägten Schutz, soweit es um die Sicherung der persönlichen Freiheit des Einzelnen geht (vgl. BVerfGE 50, 290 ; stRspr).

    Dies geschieht entweder durch ein Gesetz, das einem bestimmten Personenkreis konkrete Eigentumsrechte nimmt - Legalenteignung -, oder durch behördlichen Vollzugsakt auf Grund gesetzlicher Ermächtigung zu einem solchen Zugriff - Administrativenteignung - (vgl. BVerfGE 100, 226 ; stRspr).

    Eine verfassungswidrige Inhaltsbestimmung stellt nicht zugleich einen "enteignenden Eingriff" im verfassungsrechtlichen Sinn dar und kann wegen des unterschiedlichen Charakters von Inhaltsbestimmung und Enteignung auch nicht in einen solchen umgedeutet werden (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 58, 300 ; 79, 174 ; 100, 226 ).

    Das Wohl der Allgemeinheit, an dem sich der Gesetzgeber bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums zu orientieren hat, ist nicht nur Grund, sondern auch Grenze für die Beschränkung des Eigentümers (vgl. BVerfGE 25, 112 ; 50, 290 ; 100, 226 ).

    Der Gesetzgeber hat dabei die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. BVerfGE 100, 226 ) und sich dabei im Einklang mit allen anderen Verfassungsnormen zu halten.

    Demgegenüber ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers umso größer, je stärker der soziale Bezug des Eigentumsobjekts ist; hierfür sind dessen Eigenart und Funktion von entscheidender Bedeutung (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 53, 257 ; 100, 226 ).

    Ist die Kostenbelastung aber wegen fehlender Zumutbarkeit von Verfassungs wegen begrenzt, muss die Verwaltung auch über die Begrenzung der Kostenbelastung des Zustandsverantwortlichen entscheiden (vgl. BVerfGE 100, 226 ).

    Auch die Verwaltungsgerichte müssen wissen, ob und wieweit der Eigentümer mit Sanierungskosten belastet wird, um die Rechtmäßigkeit eines in Eigentumspositionen eingreifenden Verwaltungsakts abschließend beurteilen zu können (vgl. BVerfGE 100, 226 ).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
    Das verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentum ist durch Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 50, 290 ; 52, 1 ; 100, 226 ).

    Es soll ihm als Grundlage privater Initiative und in eigenverantwortlichem privatem Interesse von Nutzen sein (vgl. BVerfGE 100, 226 ) und genießt einen besonders ausgeprägten Schutz, soweit es um die Sicherung der persönlichen Freiheit des Einzelnen geht (vgl. BVerfGE 50, 290 ; stRspr).

    Das Wohl der Allgemeinheit, an dem sich der Gesetzgeber bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums zu orientieren hat, ist nicht nur Grund, sondern auch Grenze für die Beschränkung des Eigentümers (vgl. BVerfGE 25, 112 ; 50, 290 ; 100, 226 ).

    Demgegenüber ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers umso größer, je stärker der soziale Bezug des Eigentumsobjekts ist; hierfür sind dessen Eigenart und Funktion von entscheidender Bedeutung (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 53, 257 ; 100, 226 ).

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
    Allerdings ist zu beachten, dass der Gesetzgeber in einem solchen Fall besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen unterliegt (vgl. BVerfGE 83, 201 ).

    In solchen Fällen tritt die Aufgabe der Eigentumsgarantie, dem Träger des Grundrechts einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich zu sichern und ihm damit eine eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens zu ermöglichen, in den Vordergrund (vgl. BVerfGE 83, 201 ; stRspr).

    Die völlige oder ersatzlose Beseitigung einer Rechtsposition kann im Rahmen der Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums jedoch nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht kommen (vgl. BVerfGE 83, 201 ).

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
    Das verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentum ist durch Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 50, 290 ; 52, 1 ; 100, 226 ).

    Eine verfassungswidrige Inhaltsbestimmung stellt nicht zugleich einen "enteignenden Eingriff" im verfassungsrechtlichen Sinn dar und kann wegen des unterschiedlichen Charakters von Inhaltsbestimmung und Enteignung auch nicht in einen solchen umgedeutet werden (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 58, 300 ; 79, 174 ; 100, 226 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1990 - 5 S 2021/89

    Gewässerverunreinigung und Störerauswahl; Einstellung des Ermittlungsverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
    b) das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. Juli 1990 - 5 S 2021/89 -.

    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 133.90 - und das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. Juli 1990 - 5 S 2021/89 - verletzen die Beschwerdführerin zu 1. in ihrem Grundrecht aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • VGH Bayern, 14.01.1999 - 22 ZB 98.1067

    Verantwortlichkeit des Zustandsstörers auch für grundwasserbezogene Maßnahmen

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
    a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Januar 1999 - 22 ZB 98.1067 -,.

    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Januar 1999 - 22 ZB 98.1067 - und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 1. September 1997 - AN 13 K 92.00120 - verletzen die Beschwerdeführer zu 2. in ihrem Grundrecht aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 B 133.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 133.90 -,.

    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 133.90 - und das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. Juli 1990 - 5 S 2021/89 - verletzen die Beschwerdführerin zu 1. in ihrem Grundrecht aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • VG Ansbach, 01.09.1997 - AN 13 K 92.00120

    Umfang und Grenzen der Verantwortlichkeit von Bodenverunreinigungen, die im

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
    b) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 1. September 1997 - AN 13 K 92.00120 -.

    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Januar 1999 - 22 ZB 98.1067 - und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 1. September 1997 - AN 13 K 92.00120 - verletzen die Beschwerdeführer zu 2. in ihrem Grundrecht aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • BGH, 19.01.1996 - V ZR 298/94

    Haftung des Grundstückseigentümers für Steinschlag

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
    Es komme nicht darauf an, ob der jetzige Eigentümer den störenden Zustand gekannt habe (vgl. BGH, NJW-RR 1996, S. 659 ).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
    Eine verfassungswidrige Inhaltsbestimmung stellt nicht zugleich einen "enteignenden Eingriff" im verfassungsrechtlichen Sinn dar und kann wegen des unterschiedlichen Charakters von Inhaltsbestimmung und Enteignung auch nicht in einen solchen umgedeutet werden (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 58, 300 ; 79, 174 ; 100, 226 ).
  • BVerwG, 04.10.1985 - 4 C 76.82

    Pflicht des Eigentümers - Schadensstiftender Mißbrauch der Sache - Vorsorge gegen

  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 213/94

    Eindringen von Ungeziefer vom Baum eines Nachbarn

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

  • BGH, 21.04.1989 - V ZR 248/87

    Beeinträchtigung einer Grenzeinrichtung bei Abriß eines Hauses

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

  • BVerwG, 09.05.1960 - I C 55.59

    Kosten aus Gefahrenbeseitigungsmaßnahmen - Zustellung des Abrechnungsbescheides -

  • BVerfG, 31.03.1998 - 2 BvR 1877/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Einführung zum 1. Januar 1999

  • BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93

    Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aufgrund Tätigkeit der

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvL 3/66

    Niedersächsisches Deichgesetz

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Das verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentum ist durch Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 50, 290 ; 52, 1 ; 100, 226 ; 102, 1 ; stRspr).

    245 aa) Die Enteignung ist auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 102, 1 ; 104, 1 ; 134, 242 stRspr).

    Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen von Eigentümerbefugnissen können daher keine Enteignung sein (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 58, 137 ; 70, 191 ; 72, 66 ), selbst wenn sie die Nutzung des Eigentums nahezu oder völlig entwerten (vgl. BVerfGE 100, 226 ; 102, 1 ).

    Bei der hierfür gebotenen Zumutbarkeitsprüfung wird jeweils von besonderer Bedeutung sein, inwieweit der Eigentümer die den Entzug des Eigentums legitimierenden Gründe zu verantworten hat oder sie ihm jedenfalls zuzurechnen sind (vgl. dazu BVerfGE 102, 1 ).

    Zum anderen ist die Befugnis des Gesetzgebers zur Inhalts- und Schrankenbestimmung umso weiter, je mehr das Eigentumsobjekt in einem sozialen Bezug und in einer sozialen Funktion steht (vgl. nur BVerfGE 50, 290 ; 70, 191 ; 102, 1 ; je mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Darüber hinaus ist er an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG auch bei der inhaltlichen Festlegung von Eigentümerbefugnissen und -pflichten gebunden (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 34, 139 ; 37, 132 ; 49, 382 ; 87, 114 ; 102, 1 ; 126, 331 ).

    Der Gesetzgeber unterliegt dabei jedoch besonderen verfassungsrechtlichen Schranken (vgl. BVerfGE 83, 201 ; 102, 1 ).

    Die völlige, übergangs- und ersatzlose Beseitigung einer Rechtsposition kann jedenfalls nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht kommen (vgl. BVerfGE 83, 201 ; hierauf verweisend BVerfGE 102, 1 ).

    348 (α) Der Gesetzgeber ist bei der inhaltlichen Festlegung von Eigentümerbefugnissen und -pflichten nach Art. 14 Abs. 1 GG auch an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 34, 139 ; 37, 132 ; 49, 382 ; 87, 114 ; 102, 1 ).

  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16

    Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des

    (a) Das grundgesetzlich geschützte Eigentum ist durch Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsbefugnis über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfGE 79, 292, 303 f.; 100, 226, 241; 102, 1, 15; jeweils mwN).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Sie ist auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 102, 1 ; 104, 1 ; stRspr).

    Das verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentum ist durch Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 50, 290 ; 52, 1 ; 100, 226 ; 102, 1 ; stRspr).

    Hierin liegt die Absage an eine Eigentumsordnung, in der das Individualinteresse den unbedingten Vorrang vor den Interessen der Gemeinschaft hat (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 102, 1 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1542
BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98 (https://dejure.org/2000,1542)
BVerfG, Entscheidung vom 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98 (https://dejure.org/2000,1542)
BVerfG, Entscheidung vom 17. April 2000 - 1 BvR 1538/98 (https://dejure.org/2000,1542)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1542) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Stadtplaner

Art. 12 GG erfordert weite Auslegung von §§ 1 IV, 4 Abs. 2 ArchG

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Berufsfreiheit - Berufsbezeichnung - Stadtplaner - Architekt - Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs... . 1; ; ArchG § 4; ; ArchG § 1; ; ArchG § 2; ; ArchG § 4 Abs. 2; ; ArchG § 1 Abs. 4; ; ArchG § 4 Abs. 3; ; ArchG § 1 Abs. 5; ; ArchG § 1 Abs. 6 Satz 2; ; ArchG § 4 Abs. 2 Satz 2; ; ArchG § 4 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz; ; ArchG § 16 Abs. 2 Satz 3; ; ArchG § 4 Abs. 1; ; BauGB § 1; ; BauGB § 1a; ; ArchÄndG Art. 3; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum Architektengesetz des Landes Baden-Württemberg

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum Architektengesetz des Landes Baden-Württemberg

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    "Stadtplaner": Geschützte Berufsbezeichnung? (IBR 2000, 552)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1033
  • DVBl 2000, 1050
  • BauR 2000, 1143
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98
    Ebenso darf der Gesetzgeber Zulassungsvoraussetzungen aufstellen, welche einerseits Personen, die sie nicht erfüllen, von den so monopolisierten und typisierten Tätigkeiten ausschließen und andererseits die Berufsbewerber zwingen, den Beruf in der rechtlichen Ausgestaltung zu wählen, die er im Gesetz erhalten hat (vgl. BVerfGE 75, 246 mit zahlr. w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1998 - 9 S 1151/98

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98
    a) den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. Juni 1998 - 9 S 1151/98 -,.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98
    cc) Vorliegend ist es nach den für die Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen geltenden Maßstäben (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 94, 372 ) allerdings nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht angenommen hat, der Beschwerdeführer erfülle nicht die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 und 2 ArchG.
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98
    Danach muss Personen die Berufsausübung entsprechend ihrer bisherigen Berechtigung weiter ermöglicht werden, wenn sie erstens den fehlenden neu eingeführten Befähigungsnachweis durch berufliche Erfahrung und Bewährung wettmachen und zweitens sich durch ihre bisherige Berufstätigkeit einen Besitzstand geschaffen haben, deren Erhalt für sie von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 68, 272 mit zahlr. Nachw.; vgl. auch BVerfGE 98, 265 ).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98
    Die Verweigerung der Anerkennung als Stadtplaner kommt damit einem Eingriff in die Freiheit der Berufswahl nahe (vgl. BVerfGE 33, 125 ).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98
    Danach muss Personen die Berufsausübung entsprechend ihrer bisherigen Berechtigung weiter ermöglicht werden, wenn sie erstens den fehlenden neu eingeführten Befähigungsnachweis durch berufliche Erfahrung und Bewährung wettmachen und zweitens sich durch ihre bisherige Berufstätigkeit einen Besitzstand geschaffen haben, deren Erhalt für sie von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 68, 272 mit zahlr. Nachw.; vgl. auch BVerfGE 98, 265 ).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98
    cc) Vorliegend ist es nach den für die Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen geltenden Maßstäben (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 94, 372 ) allerdings nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht angenommen hat, der Beschwerdeführer erfülle nicht die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 und 2 ArchG.
  • BVerwG, 22.02.2002 - 6 C 11.01

    Akademischer Titel; Altfall; Berufsbild; "Diplom-Jurist"; Hochschulstudium;

    Zwar fordert Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gebot des Vertrauensschutzes, dass bei der Neuregelung von Berufsbezeichnungen und Ausbildungs- und Prüfungserfordernissen Übergangsbestimmungen für diejenigen vorzusehen sind, die die neuen Anforderungen zwar nicht erfüllen, aber eine gleichwertige Befähigung besitzen und in der Vergangenheit eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 2000 - 1 BvR 1538/98 - DVBl 2000, 1050, 1052 m.w.N.; ferner etwa VGH Mannheim, Urteil vom 28. März 2000 - 9 S 1994/99 - NJW 2000, 3081).
  • OVG Saarland, 29.01.2001 - 3 R 230/00

    Verleihung des Grades eines Diplom-Juristen; Anspruch auf die unmittelbare

    So für Stadtplaner BVerfG, Beschluß vom 17.4.2000 - 1 BvR 1538/98 -, DVB1.2000, 1050-1052.

    Beschluß vom 17.4.2000 - 1 BvR 1538/98 -, DVB1.2000, 1050-1052; zur Praxisbedeutung von Hochschulgraden bereits Thieme, Deutsches Hochschulrecht, 2. Aufl. 1986, S. 386/387.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2015 - 1 C 10843/13

    Normenkontrollverfahren gegen Wasserschutzgebietsverordnung "Goldene Meile"

    Die getroffenen Festsetzungen stellen allenfalls mittelbare Berufsausübungsregelungen dar, die durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gedeckt sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 2000 - 1 BvR 1538/98 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2000 - 8 A 2429/99

    Anspruch auf Anerkennung als Überwachungsorganisation für Hauptuntersuchungen und

    BVerfG, Urteil vom 23. März 1960 - 1 BvR 216/51 -, BVerfGE 11, 30 (43); Beschluss vom 2. Oktober 1973 - 1 BvR 459, 477/72 -, BVerfGE 36, 47 (58); Urteil vom 3. November 1982 - 1 BvL 4/78 -, BVerfGE 61, 291 (309); Beschluss vom 17. Oktober 1984 - 1 BvL 18/82 u.a. -, BVerfGE 68, 155 (170); Beschluss vom 11. Dezember 1986 - 1 BvR 1368/85 -, GewArch 1987, 267; Beschluss vom 17. April 2000 - 1 BvR 1538/98 -, DVBl. 2000, 1050.
  • VG Hamburg, 09.07.2020 - 2 K 6046/18

    Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

    Der Gesetzgeber hat dabei zu beachten, dass die Fixierung von Berufsbildern und das Aufstellen von Zulassungsvoraussetzungen einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit bedeuten und dass deshalb ihre Regelungen verhältnismäßig, d. h. geeignet und erforderlich ihr müssen, um überragende Gemeinwohlinteressen zu sichern, und dass sie keine übermäßige, unzumutbare Belastung enthalten dürfen; außerdem gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Vertrauensschutz für die bereits im Beruf Tätigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.4.2000, 1 BvR 1538/98, juris Rn. 35; Beschl. v. 16.3.2000, 1 BvR 1453/99, juris Rn. 28; jeweils m. w. N.).

    Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gebot des Vertrauensschutzes gebietet schließlich (nur), dass bei der Neuregelung von Berufsbezeichnungen und Ausbildungs- und Prüfungserfordernissen Übergangsbestimmungen für diejenigen vorzusehen sind, die die neuen Anforderungen zwar nicht erfüllen, aber eine gleichwertige Befähigung besitzen und in der Vergangenheit eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.4.2000, 1 BvR 1538/98, juris Rn. 35 m. w. N.; Beschl. v. 28.11.1984, 1 BvL 13/81, juris Rn. 29; BVerwG, Urt. v. 22.2.2002, 6 C 11.01, juris Rn. 16; OVG Magdeburg, Urt. v. 19.3.2014, 3 L 79/13, juris Rn. 46).

  • OVG Saarland, 28.11.2003 - 3 N 2/02
    BVerfG, Beschluss vom 17.4.2000 - 1 BvR 1538/98 -, DVBl. 2000, 1050 ; Jarass/Pieroth, GG, Art. 12 Rdnr. 32.

    BVerfG, Beschluß vom 17.4.2000 - 1 BvR 1538/98 -, DVBl. 2000, 1050/1051 .

  • OVG Bremen, 12.02.2002 - 1 A 270/01

    Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten im Rahmen des

    Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten haben danach gegenüber den Psychologischen Psychotherapeuten einerseits den Vorteil, dass ihre berufliche Spezialisierung bereits aus der Berufsbezeichnung erkennbar wird, was zu einem vom Gesetzgeber gewollten Wettbewerbsvorsprung führt (vgl. dazu BVerfG, B. v. 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98 - DVBl. 00, 1050).

    Zwar trifft es zu, dass die Regelung in § 12 PsychThG in Erfüllung der verfassungsrechtlichen Verpflichtung getroffen wurde, eine angemessene Übergangsregelung für bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung in dem Berufsfeld rechtmäßig tätige Personen zu schaffen (vgl. zur Erforderlichkeit berufsrechtlicher Übergangsregelungen: BVerfG, B. v. 16.03.2000, a.a.O.; B. v. 17.04.2000, a.a.O.; OVG Bremen, U. v. 22.05.2000 - 1 A 135/99 - NordÖR 00, 505).

  • OVG Sachsen, 05.10.2004 - 4 B 148/04

    Wirtschaftswissenschaft, Diplom-Ökonom, Diplom-Kauffrau, Nachdiplomierung,

    Ebenso wie das Verbot, eine bestimmte Berufsbezeichnung führen zu dürfen, kann die Verweigerung des dem Berechtigten zustehenden akademischen Grades zu Nachteilen im Wettbewerb führen (vgl. zur Berufsbezeichnung "Stadtplaner" BVerfG, Beschl. v. 17.4.2000, NVwZ 2000, 1033-1035).
  • OVG Bremen, 24.10.2000 - 1 A 123/99

    Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung Handchirurgie; Unterscheidung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Saarland, 19.03.2004 - 3 N 6/03

    Diplomierung von Juristen; unterschiedliche Behandlung vergleichbarer

    BVerfG, Beschluss vom 3.12.1980 - 1 BvR 409/80 -, BVerfGE 55, 261 - 269, dort für die Diplomverleihung an Ingenieure; zur Wettbewerbswirksamkeit des Titels Stadtplaner für die Einstellungsentscheidung von Arbeitgebern BVerfG, Beschluss vom 17.4.2000 - 1 BvR 1538/98 -, DVBl. 2000, 1050 - 1052.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2014 - 13 A 636/12

    Anspruch eines approbierten Zahnarztes auf Anerkennung der Weiterbildung auf dem

  • OVG Saarland, 28.11.2003 - 3 N 1/02

    Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets im Innenbereich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 4 A 3106/21

    Altes Fachhochschul-Diplom berechtigt zur Eintragung in die Architektenliste

  • BVerwG, 12.03.2015 - 3 B 31.14

    Anspruch eines niedergelassenen Facharztes für Urologie auf Zulassung zur Prüfung

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2004 - 8 ME 80/04

    Voraussetzungen für den Betrieb einer Zweigapotheke; Vorliegen eines Notstandes

  • OVG Hamburg, 28.01.2014 - 3 Bf 262/10

    Zum Anspruch eines Arztes auf Zulassung zu einer mündlichen Weiterbildungsprüfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2022 - 4 A 3106/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2023 - 4 A 2378/19

    Schutz des Vertrauens der Öffentlichkeit in die besondere Qualifikation der die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2023 - 4 A 325/21

    Zustehen eines Anspruchs eines Betroffenen auf Eintragung in die Liste der

  • OVG Bremen, 17.11.2015 - 2 A 320/13

    Eintragung in die Architektenliste setzt Berufserfahrung als Planer voraus!

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 2b Ss OWi 128/02

    Wie ist Abkürzung "Dipl.-Ing. Archt." zu verstehen?

  • VG Gießen, 25.02.2002 - 10 E 4274/00

    Rechtsgrundlage für die Bestellung zum Sachverständigen

  • VG Köln, 04.03.2004 - 14 K 3244/01

    Befugnis zur Feststellung eines verbotenen Geschäfts bei einem dem

  • VG Köln, 20.01.2004 - 14 K 6390/01

    Zur Feststellung des Nichtbestehens der fiktiven Erlaubnis gemäß § 64e Abs. 2

  • LG Arnsberg, 22.12.2015 - 2 O 262/15

    Anspruch einer Architektenkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegen

  • VG Köln, 02.03.2004 - 14 K 1607/02

    Vermittlung von Geschäften über Anschaffung und Veräußerung von

  • OVG Bremen, 24.10.2000 - 1 A 137/00

    Anerkennung als Facharzt für Allgemeinmedizin; Beginn und Ende des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht