Rechtsprechung
   VG Göttingen, 31.08.2011 - 3 A 164/09   

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https://dejure.org/2011,8230
VG Göttingen, 31.08.2011 - 3 A 164/09 (https://dejure.org/2011,8230)
VG Göttingen, Entscheidung vom 31.08.2011 - 3 A 164/09 (https://dejure.org/2011,8230)
VG Göttingen, Entscheidung vom 31. August 2011 - 3 A 164/09 (https://dejure.org/2011,8230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur Frage der Zustellung mittels eines "amerikanischen Briefkastens"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 58 Abs 1 VwGO; § 74 Abs 1 S 2 VwGO; § 3 VwZG; § 180 ZPO
    Amerikanischer Briefkasten; Briefkasten; Zuordnung; Klagefrist; Postzustellung; Zustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustellung in amerikanischem Briefkasten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    "Amerikanischer Briefkasten": Risiko beim Empfänger

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 968
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 26.05.2009 - 1 St OLG Ss 76/09

    Zustellung eines Bußgeldbescheids: Wirksame Ersatzzustellung durch Einwurf in

    Auszug aus VG Göttingen, 31.08.2011 - 3 A 164/09
    Eine Ersatzzustellung gemäß § 180 Satz 1 ZPO (i. V. m. § 3 Verwaltungszustellungsgesetz) kann durch Einlegen in den Briefkasten auch dann wirksam vorgenommen werden, wenn der Briefkasten mangels Verschließbarkeit zwar objektiv unsicher, dieser Umstand für den Postzusteller allerdings nicht erkennbar ist oder der Postzusteller davon ausgehen durfte, dass mangels auf einen entgegenstehenden Willen des Adressaten hindeutende Umstände eine Ersatzzustellung gemäß § 180 ZPO objektiv statthaft ist (wie OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.05.2009 - 1 St OLG Ss 76/09 -, NJW 2009, 2229 f. = Juris, Rn. 14 - 19).

    Das OLG Nürnberg (Beschluss vom 26.05.2009 - 1 St OLG Ss 76/09 -, NJW 2009, 2229 f. = Juris, Rn. 14 - 19) hat dazu ausgeführt:.

  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 23.08

    Verwaltungsprozess; Rechtsmittel; Berufung; Berufungszulassung; Zulassung der

    Auszug aus VG Göttingen, 31.08.2011 - 3 A 164/09
    Gegebenenfalls genügt sogar der Name des Gerichts, wenn der Name den Ort des Sitzes enthält und dies zweifelsfrei ist (vgl. zusammenfassend: BVerwG, Urteil vom 30.04.2009 - 3 C 23.08 -, BVerwGE 134, 41 ff. = Juris Rn. 15).
  • LG Darmstadt, 15.08.2003 - 3 Qs 522/03

    Voraussetzung für eine wirksame Ersatzzustellung; Einrichtung zum Postempfang

    Auszug aus VG Göttingen, 31.08.2011 - 3 A 164/09
    b) Entgegen der Auffassung der Revision und der von ihr in Bezug genommenen Entscheidung des LG Darmstadt NStZ 2005, 164 ist gleichwohl nicht in allen Fällen, in denen eine Ersatzzustellung durch Einlegen in einen nicht abschließbaren Briefkasten vorgenommen wird, von deren Unwirksamkeit auszugehen.
  • VG Berlin, 27.07.2022 - 12 K 417.21

    Schriftform des Widerspruchs: Erhebung eines Widerspruchs per E-Mail mit

    Ebenso unerheblich ist es, wenn nach den äußeren Umständen zwar Bedenken gegen die Sicherheit der Empfangsvorrichtung vorgebracht werden könnten, diese aber nicht derart gewichtig sind, als dass die Annahme gerechtfertigt wäre, der Adressat bewerte diese nicht als sicher (OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 St OLGs 76/09 - NJW 2009, 2229, 2229 f.; VG Göttingen, Urteil vom 31. August 2011 - 3 A 164/09 - juris Rn. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2012 - 16 B 543/12

    Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis; Maßgeblichkeit einer fehlenden

    vgl. hierzu ausführlich VG Göttingen, Urteil vom 31. August 2011 - 3 A 164/09 -, juris.
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2011 - 1 A 10058/11.OVG   

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https://dejure.org/2011,9267
OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2011 - 1 A 10058/11.OVG (https://dejure.org/2011,9267)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.07.2011 - 1 A 10058/11.OVG (https://dejure.org/2011,9267)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 1 A 10058/11.OVG (https://dejure.org/2011,9267)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 15 Abs 1 S 1 BauNVO, § 4 Abs 2 Nr 2 BauNVO
    Nachbarklage gegen Nutzungsänderung in Bistro; Häufung von Gaststättenbetrieben in allgemeinem Wohngebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung einer Schankwirtschaft in einem allgemeinen Wohngebiet bei bereits vorhandener Häufung gastronomischer Betriebe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigung einer Schankwirtschaft in einem allgemeinen Wohngebiet bei bereits vorhandener Häufung gastronomischer Betriebe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind 10 Gaststätten in einem Wohngebiet rücksichtslos?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 968
  • ZfBR 2012, 60 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2011 - 1 A 10058/11
    Bestehen mithin hinsichtlich der Zulässigkeit der von der Klägerin zu 1) und von dem Kläger zu 2) erhobenen Klage keine Bedenken, so können diese - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat - einen Aufhebungsanspruch nicht mit Erfolg auf einen allgemeinen "Gebietserhaltungsanspruch" stützen, der auf Bewahrung der vom Bebauungsplan festgesetzten Gebietsart gerichtet ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - 4C 28/91 - BVerwGE 94, 151).

    Ähnliches vertritt das Bundesverwaltungsgericht auch im Zusammenhang mit der sich zu § 12 Abs. 2 BauNVO stellenden Frage, welche Stellplätze und Garagen für den durch den im Baugebiet zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2011 - 1 A 10058/11
    Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO, der der Aufrechterhaltung der jeweiligen gebietstypischen Prägung dient (BVerwG, Urteil vom 24. September 1992, 7 C 7/92) sind u.a. Schankwirtschaften im Einzelfalle unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen.
  • VG Berlin, 28.04.2014 - 19 K 146.13

    Bauordnungsrecht - Zulässigkeit eines Wettbüros; Vergnügungsstätte; Ausnahme

    Indes wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung mitunter vertreten, dass das "Baugebiet" im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO nicht an den Grenzen des Bebauungsplans enden müsse; vielmehr seien auch angrenzende Areale einzubeziehen, für die eine gleichartige Nutzungsart nach § 1 Abs. 3 Satz 2 BauNVO und der einschlägigen Baugebietsvorschriften festgesetzt oder nach § 34 Abs. 2 BauGB faktisch anzunehmen sei (so OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Juli 2011 - OVG 1 A 10058/11 -, NVwZ-RR 2011, 968 m.w.Nachw.).
  • VG Berlin, 12.11.2015 - 19 L 245.15

    Nutzungsuntersagung einer Gaststätte (hier: Verfahren des einstweiligen

    Ebenso ging es in dem - auch vom Antragsgegner im streitgegenständlichen Bescheid angeführten - Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Juli 2011 - OVG 1 A 10058/11 - (NVwZ-RR 2011, 968) um eine Schankwirtschaft im allgemeinen Wohngebiet.
  • VG Berlin, 26.02.2019 - 19 K 337.16

    Erteilung einer bauplanungsrechtlichen Ausnahme

    Denn zu den erwähnten fünf treten Gaststätten auf den Grundstücken H... 54 und 61 hinzu, eine weitere auf dem Grundstück A... 1-2 sowie drei zusätzliche auf dem Grundstück H... 200 - zum Begriff der Schank- und Speisewirtschaft zählen auch Betriebe, in denen nur Getränke ausgegeben werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Juli 2011 - OVG 1 A 10058/11 -, juris Rn. 34).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2011 - 1 N 47.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,28108
OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2011 - 1 N 47.11 (https://dejure.org/2011,28108)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.08.2011 - 1 N 47.11 (https://dejure.org/2011,28108)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. August 2011 - 1 N 47.11 (https://dejure.org/2011,28108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,28108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 72 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 154 ff VwGO, § 48 Abs 1 S 1 VwVfG, § 80 VwVfG
    Rücknahme eines Verwaltungsakts Zug um Zug gegen Rücknahme des hiergegen eingelegten Widerspruchs; Folgen für einen Anspruch auf Kostenerstattung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 72 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 154 ff VwGO, § 48 Abs 1 S 1 VwVfG, § 80 VwVfG
    Zulassungsantrag; Kostenerstattungsbegehren; Fahrerlaubnisentziehung; Befähigungsmangel; keine ordnungsgemäße Fahrschulausbildung; Theorie; Praxis; Begutachtung; Nichtbeibringung; Beschränkung auf praktische Befähigung; praktische Fahrprüfung; Widerspruch; isoliertes ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 968
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2011 - 1 N 47.11
    Eine Behörde, die nach Einlegung des Rechtsbehelfs erkennt, dass ihr Verwaltungsakt rechtswidrig ist, hat grundsätzlich die Wahl, ob sie dem Widerspruch abhilft oder den Verwaltungsakt in einem eigenständigen Verfahren zurücknimmt mit der Folge, dass sich das Vorverfahren erledigt und es an einer Grundlage für die Erstattung von Kosten fehlen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. April 1996 - 4 C 6.95 - BVerwGE 101, 64, und vom 26. März 2003 - 6 C 24.02 - BVerwGE 118, 84).
  • BVerwG, 26.03.2003 - 6 C 24.02

    Isoliertes Vorverfahren, erfolgreicher Widerspruch, Abhilfe, Rücknahme,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2011 - 1 N 47.11
    Eine Behörde, die nach Einlegung des Rechtsbehelfs erkennt, dass ihr Verwaltungsakt rechtswidrig ist, hat grundsätzlich die Wahl, ob sie dem Widerspruch abhilft oder den Verwaltungsakt in einem eigenständigen Verfahren zurücknimmt mit der Folge, dass sich das Vorverfahren erledigt und es an einer Grundlage für die Erstattung von Kosten fehlen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. April 1996 - 4 C 6.95 - BVerwGE 101, 64, und vom 26. März 2003 - 6 C 24.02 - BVerwGE 118, 84).
  • BVerwG, 05.09.1984 - 6 C 30.83

    Umfang der Rechte des Drittbeteiligten in einem isolierten Widerspruchsverfahren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2011 - 1 N 47.11
    Die Berufung auf die im gerichtlichen Verfahren für die Kostenregelung bei Vergleichen anzuwendenden Bestimmungen (§ 98 ZPO, § 160 VwGO), wonach die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, wenn nicht anderes vereinbart ist, vermögen jedenfalls die Erheblichkeit solchen Vortrages nicht zu begründen, denn diese Kostenvorschriften gelten nur für gerichtliche Verfahren und finden keine Anwendung im isolierten Vorverfahren (vgl. allgemein zur Anwendung der §§ 154 ff VwGO: BVerwG, Urteil vom 5. September 1984 - 6 C 30.83 - BVerwGE 70, 58, juris Rn. 13 f. m.w.N.).
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