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Rechtsprechung
   BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 849/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3261
BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 849/06 (https://dejure.org/2007,3261)
BAG, Entscheidung vom 13.06.2007 - 5 AZR 849/06 (https://dejure.org/2007,3261)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 5 AZR 849/06 (https://dejure.org/2007,3261)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Verlegung freier Tage auf gesetzliche Wochenfeiertage i.W.d. Schichtplangestaltung; Anspruch auf die Beibehaltung einer feiertagsabhängigen Personaleinsatzplanung und Gewährung eines zusätzlichen freien Arbeitstags in den Kalenderwochen mit gesetzlichem ...

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BetrVG 1972 § 77; ; EFZG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; BetrVG (1972) § 77; EFZG § 2 Abs. 1
    Entgelt - Schichtplangestaltung an Feiertagen; Betriebliche Übung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebliche Übung bei Schichtplangestaltung an Feiertagen ? Beibehalten bestimmter Personaleinsatzplanung über längeren Zeitraum hinweg allein lässt keinen Rückschluss auf Rechtsbindungswillen des Arbeitgebers zu

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Anspruch auf Ausgleich freier Tage an Feiertag

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Sind kurzfristige Dienstplanänderungen erlaubt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 1016 (Ls.)
  • DB 2007, 1932
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Auszug aus BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 849/06
    Die Zulässigkeit der Berufung stellt eine von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung für das gesamte Verfahren nach Einlegung der Berufung dar (st. Rspr., vgl. BAG 11. März 1998 - 2 AZR 497/97 - BAGE 88, 171; 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 -, zu I 1 der Gründe).

    Dies setzt voraus, dass er den in erster Instanz erhobenen Streitgegenstand zumindest teilweise weiterverfolgt (BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 40, zu 1 a der Gründe; 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 -, zu I 2 der Gründe).

  • BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96

    Schichtenregelung durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 849/06
    Inhalt einer betrieblichen Übung kann jeder Gegenstand sein, der arbeitsvertraglich geregelt werden kann (BAG 21. Januar 1997 - 1 AZR 572/96 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 64 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 36, zu II 2 b bb der Gründe).

    Eine vertragliche Bindung kann nur dann angenommen werden, wenn besondere Umstände ein schutzwürdiges Vertrauen der Arbeitnehmer begründen (vgl. Senat 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - AP TzBfG § 12 Nr. 4 = EzA TzBfG § 12 Nr. 2, zu B II 1 der Gründe; BAG 21. Januar 1997 - 1 AZR 572/96 - aaO).

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 849/06
    Eine vertragliche Bindung kann nur dann angenommen werden, wenn besondere Umstände ein schutzwürdiges Vertrauen der Arbeitnehmer begründen (vgl. Senat 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - AP TzBfG § 12 Nr. 4 = EzA TzBfG § 12 Nr. 2, zu B II 1 der Gründe; BAG 21. Januar 1997 - 1 AZR 572/96 - aaO).
  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 849/06
    Dies setzt voraus, dass er den in erster Instanz erhobenen Streitgegenstand zumindest teilweise weiterverfolgt (BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 40, zu 1 a der Gründe; 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 -, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97

    Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR

    Auszug aus BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 849/06
    Die Zulässigkeit der Berufung stellt eine von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung für das gesamte Verfahren nach Einlegung der Berufung dar (st. Rspr., vgl. BAG 11. März 1998 - 2 AZR 497/97 - BAGE 88, 171; 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 -, zu I 1 der Gründe).
  • LAG Hamm, 07.06.2006 - 18 Sa 1485/05

    Freistellungsanspruch, betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 849/06
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. Juni 2006 - 18 Sa 1485/05 - aufgehoben.
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Eine vertragliche Bindung wird regelmäßig anzunehmen sein, wenn besondere Umstände ein schutzwürdiges Vertrauen der Arbeitnehmer begründen (vgl. BAG 13. Juni 2007 - 5 AZR 849/06 - Rn. 15, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 78) .
  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

    Entscheidend ist dabei nicht, ob der Erklärende einen Verpflichtungswillen hatte, sondern ob der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) dahin verstehen konnte und durfte, der Arbeitgeber wolle sich zu einer über seine gesetzlichen, tarifvertraglichen und vertraglichen Pflichten hinausgehenden Leistung verpflichten (st. Rspr., bspw. Senat 24. März 2010 - 10 AZR 43/09 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 90 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 13; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 27, BAGE 127, 185; BAG 13. Juni 2007 - 5 AZR 849/06 - Rn. 15, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 78; Senat 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 35, BAGE 118, 360; 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - zu II 1 a der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2; siehe auch BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - zu I 1 der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37) .

    Eine vertragliche Bindung wird regelmäßig anzunehmen sein, wenn besondere Umstände ein schutzwürdiges Vertrauen der Arbeitnehmer begründen (BAG 13. Juni 2007 - 5 AZR 849/06 - Rn. 15, aaO) .

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 242/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

    Eine vertragliche Bindung kann nur dann angenommen werden, wenn besondere Umstände ein schutzwürdiges Vertrauen der Arbeitnehmer begründen (BAG 13. Juni 2007 - 5 AZR 849/06 - Rn. 15, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 78; 21. Januar 1997 - 1 AZR 572/96 - zu II 2 b bb der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 64 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 36) .
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Rechtsprechung
   BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 66/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3169
BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 66/06 (https://dejure.org/2007,3169)
BAG, Entscheidung vom 28.03.2007 - 10 AZR 66/06 (https://dejure.org/2007,3169)
BAG, Entscheidung vom 28. März 2007 - 10 AZR 66/06 (https://dejure.org/2007,3169)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Jahressonderzuwendung - Begriff des Monatsverdienstes

  • openjur.de

    Jahressonderzuwendung; Begriff des Monatsverdienstes

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zugrundelegung eines im Arbeitsvertrag zugesagten monatlichen Bruttoeinkommens bei Berechnung einer betrieblichen Sonderzahlung; Berechnung einer Jahressonderzuwendung; Auslegung des Tarifbegriffs "Monatsverdienste"; Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bonuszahlung - Regelungen im Tarifvertrag

  • Judicialis

    TVG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; TV SoZa vom 18. Dezember 1996 § 1; ; TV SoZa vom 18. ... Dezember 1996 § 2; ; Protokollnotiz 1; ; MTV vom 19. September 2000 § 1; ; MTV vom 19. September 2000 § 6; ; MTV vom 19. September 2000 § 11

  • rechtsportal.de

    Tarifauslegung - Begriff des Monatsverdienstes in § 2 Ziff. 2.2 TV SoZa; Jahressonderzuwendung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Tarifliche Jahressonderzuwendung ? Begriff Monatsverdienst erfasst in allgemeiner Bedeutung nicht nur tarifliche, sondern auch außertarifliche Vergütungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderzuwendungen - Gilt ein Tarifvertrag auch für außertariflich Beschäftigte?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Was ist ein Monatsverdienst?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 1016 (Ls.)
  • DB 2007, 1595
  • NZA-RR 2007, 587
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 66/06
    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil häufig nur aus ihm und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck zutreffend ermittelt werden kann (BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Telekom Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 66/06
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - BAGE 106, 225; 24. November 2004 - 10 AZR 221/04 - EzA TVG § 4 Bankgewerbe Nr. 4).
  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 129/05

    Eingruppierung "Agent Front Office" bei der Telekom

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 66/06
    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil häufig nur aus ihm und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck zutreffend ermittelt werden kann (BAG 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Telekom Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308).
  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 579/02

    Pflegezulage - Kranke in geriatrischen Abteilungen

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 66/06
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - BAGE 106, 225; 24. November 2004 - 10 AZR 221/04 - EzA TVG § 4 Bankgewerbe Nr. 4).
  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 468/01

    Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 66/06
    Ist ein im Tarifvertrag gebrauchter Begriff weder gesetzlich definiert noch nach der Anschauung der beteiligten Fachkreise oder dem allgemeinen Sprachgebrauch eindeutig, erhalten systematische Auslegungskriterien entscheidendes Gewicht (BAG 22. Oktober 2002 - 3 AZR 468/01 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 184 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 36).
  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 769/05

    Tariflicher Erschwerniszuschlag - Reinigen von Toiletten

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 66/06
    Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff "Monatsverdienst" in dieser Tarifvorschrift nicht selbst bestimmt, so dass davon auszugehen ist, dass sie diesen Tarifbegriff in seiner allgemeinen Bedeutung verstanden wissen wollen (vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 769/05 - 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 5. April 2000 - 10 AZR 47/99 - 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 4).
  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 392/05

    Baugewerbe - Wasserbauarbeiten durch Taucher

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 66/06
    Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff "Monatsverdienst" in dieser Tarifvorschrift nicht selbst bestimmt, so dass davon auszugehen ist, dass sie diesen Tarifbegriff in seiner allgemeinen Bedeutung verstanden wissen wollen (vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 769/05 - 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 5. April 2000 - 10 AZR 47/99 - 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 4).
  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 637/05

    Baugewerbe - chemische Bodenverfestigung

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 66/06
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - BAGE 106, 225; 24. November 2004 - 10 AZR 221/04 - EzA TVG § 4 Bankgewerbe Nr. 4).
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04

    Anrechnung einer betrieblichen Jahresabschlussvergütung auf eine tarifliche

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 66/06
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - BAGE 106, 225; 24. November 2004 - 10 AZR 221/04 - EzA TVG § 4 Bankgewerbe Nr. 4).
  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 258/86

    Anspruch einer Gebäudereinigerin auf Erschwerniszuschlag für die Reinigung von

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 66/06
    Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff "Monatsverdienst" in dieser Tarifvorschrift nicht selbst bestimmt, so dass davon auszugehen ist, dass sie diesen Tarifbegriff in seiner allgemeinen Bedeutung verstanden wissen wollen (vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 769/05 - 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 5. April 2000 - 10 AZR 47/99 - 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 4).
  • BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 47/99

    Wasserbauarbeiten - Entfernung von Ablagerungen in einem

  • BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 42/15

    Sonderzahlung - Berechnung des Monatsverdienstes - Alterssicherung

    Sie ergibt vielmehr, dass der in § 2.2 TV SoZa verwendete Begriff "Monatsverdienst" in einem umfassenden Sinn zu verstehen ist (so bereits BAG 28. März 2007 - 10 AZR 66/06 - Rn. 18 f.) und damit dem nach § 6.1.1 MTV als "Mindestverdienst" garantierten Alterssicherungsbetrag entspricht, wenn und soweit der laufende Verdienst niedriger als der Alterssicherungsbetrag ist.

    Danach ist der Verdienst das durch Arbeit erworbene Geld, das dadurch erzielte Einkommen oder auch das Entgelt für eine Tätigkeit, der Lohn, das Gehalt oder eine sonstige Vergütung (BAG 28. März 2007 - 10 AZR 66/06 - Rn. 20 mwN) .

  • LAG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - 6 Sa 17/14

    Begriff "Monatsverdienst" - Alterssicherungsausgleichsbetrag

    c) Die Berechnung des Monatsverdienstes bestimmt sich nach § 2.4 TV SoZa (vgl. BAG 28.03.2007 10 AZR 66/06 Rn. 21 der Gründe).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und gesetzeskonformen Regelung führt (BAG 15.05.2012 7 AZR 785/10 Rn. 21 der Gründe, BAG 20.03.2007 10 AZR 66/06 Rn. 19 der Gründe mwN).

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.09.2007 - 5 Sa 61/07

    Änderungskündigung, betriebsbedingt, Öffentlicher Dienst, Kündigungsschutz,

    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil häufig nur aus ihm und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck zutreffend ermittelt werden kann (BAG, Urt. v. 28.03.2007 - 10 AZR 66/06 -, zit. n. Juris; BAG, Urt. v. 08.03.2006 - 10 AZR 129/05 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG 'Tarifverträger: Telecom', jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Düsseldorf, 23.11.2007 - 9 Sa 1090/07

    Verbandsklage, Auslegung von Tarifverträgen, Durchführungspflicht

    Falls auch keine gesetzliche Definition des Begriffs existiert, ist nach den Grundsätzen der Tarifauslegung auf den Sprachgebrauch der beteiligten Fachkreise abzustellen (BAG vom 28.03.2007, NZA-RR 2007, S. 587; BAG vom 23.02.2005, AP Nr. 270 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG vom 08.02.1995, AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
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Rechtsprechung
   BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 588/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2728
BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 588/06 (https://dejure.org/2007,2728)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2007 - 9 AZR 588/06 (https://dejure.org/2007,2728)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2007 - 9 AZR 588/06 (https://dejure.org/2007,2728)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Vertragsänderung - Vorbehaltserklärung

  • openjur.de

    Vertragsänderung; Vorbehaltserklärung; widerrechtliche Drohung mit dem Ziel, einen anderen zur Abgabe einer Willenserklärung zu bestimmen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer vertraglichen Änderung des Beschäftigungsumfangs einer Lehrerin von wöchentlich acht auf wöchentlich sechs Unterrichtsstunden und auf eine entsprechende Beschäftigungspflicht; Vermeintliches Ausnutzen einer Zwangssituation ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsstunden - wirksame Herabsetzung

  • bag-urteil.com

    Vertragsänderung - Vorbehaltserklärung - widerrechtliche Drohung

  • Judicialis

    ZPO § 256; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 123; ; BGB § 154; ; BGB § 155; ; BGB § 242; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 3; ; KSchG § 2

  • rechtsportal.de

    Arbeitsvertragsrecht - Vertragsänderung; Vorbehaltserklärung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Vertragsänderung: Voraussetzungen einer wirksamen Vorbehaltserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Für Vertragsänderung bedarf es nicht zwingend einer Änderungskündigung!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Änderungskündigung nicht zwingend

Besprechungen u.ä.

  • arbrb.de PDF, S. 6 (Entscheidungsbesprechung)

    § 256 ZPO; §§ 133, 242 BGB; §§ 1, 2 KSchG
    Vertragsänderung/Vorbehaltserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 1016 (Ls.)
  • DB 2007, 2096
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01

    Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 588/06
    Hierzu reicht es aus, wenn nur ein Teil des bestehenden Rechtsverhältnisses streitig und die gerichtliche Klärung geeignet ist, diesen Streit zu klären (st. Rspr. vgl. Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - BAGE 104, 73).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 588/06
    Dieser bedarf es nicht, wenn der Arbeitnehmer sein Einverständnis mit den neuen Bedingungen erklärt hat (BAG 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - BAGE 114, 243).
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 588/06
    In einem solchen Fall ist anstelle der Beendigungskündigung dann eine entsprechende Änderungskündigung auszusprechen (BAG 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - DB 2007, 1032).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 230/05

    Änderungskündigung - Annahmefrist

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 588/06
    Die Vorbehaltserklärung stellt eine bedingte Annahme dar und setzt ein annahmefähiges Angebot voraus (BAG 18. Mai 2006 - 2 AZR 230/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 83 = EzA KSchG § 2 Nr. 59).
  • BAG, 19.11.2003 - 10 AZR 174/03

    Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 588/06
    aa) Es handelt es sich um eine nichttypische Erklärung, deren Auslegung in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar ist, ob das Tatsachengericht gegen die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB, gegen Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen hat, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (st. Rspr. BAG 19. November 2003 - 10 AZR 174/03 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 50 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 2; 7. September 2004 - 9 AZR 612/03 - AP HGB § 75 Nr. 11 = EzA HGB § 74 Nr. 66; 31. Juli 2002 - 10 AZR 558/01 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 48 = EzA HGB § 74 Nr. 64).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 612/03

    Auslegung - Ausgleichsklausel - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 588/06
    aa) Es handelt es sich um eine nichttypische Erklärung, deren Auslegung in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar ist, ob das Tatsachengericht gegen die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB, gegen Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen hat, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (st. Rspr. BAG 19. November 2003 - 10 AZR 174/03 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 50 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 2; 7. September 2004 - 9 AZR 612/03 - AP HGB § 75 Nr. 11 = EzA HGB § 74 Nr. 66; 31. Juli 2002 - 10 AZR 558/01 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 48 = EzA HGB § 74 Nr. 64).
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 558/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel in außergerichtlichem Vergleich

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 588/06
    aa) Es handelt es sich um eine nichttypische Erklärung, deren Auslegung in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar ist, ob das Tatsachengericht gegen die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB, gegen Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen hat, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (st. Rspr. BAG 19. November 2003 - 10 AZR 174/03 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 50 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 2; 7. September 2004 - 9 AZR 612/03 - AP HGB § 75 Nr. 11 = EzA HGB § 74 Nr. 66; 31. Juli 2002 - 10 AZR 558/01 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 48 = EzA HGB § 74 Nr. 64).
  • LAG Niedersachsen, 29.05.2006 - 5 Sa 511/05

    Änderungskündigung - Treu und Glauben - Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 588/06
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. Mai 2006 - 5 Sa 511/05 E - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 10.11.2014 - 17 Sa 1349/13

    Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers bei einer unter Vorbehalt

    Die Vorbehaltserklärung stellt eine bedingte Annahme dar (BAG 13. März 2007 - 9 AZR 588/06 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 133) , so dass der Arbeitnehmer nicht nur wegen des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (BAG 19. Dezember 1991 - 2 AZR 280/91 - a.a.O.) , sondern auch aufgrund auflösend bedingter Vereinbarung (KR/Rost/Kreft, a.a.O.) bis zum Eintritt der auflösenden Bedingung zunächst zu den unter Vorbehalt akzeptierten Bedingungen weiter zu arbeiten hat.
  • LG Mannheim, 13.05.2020 - 14 O 32/19

    Verbot der Hassrede auf Facebook: Beschränkung des vertraglichen Nutzungsrechts

    Selbst wenn der Kläger zur Abgabe der Willenserklärung durch die konkludente Drohung der Beklagten veranlasst wurde, bei Nichtannahme eine (gegebenenfalls unberechtigte) Kündigung des Nutzungsvertrags auszusprechen, und durch die Befürchtung, seine Aktivitäten auf Facebook nicht fortsetzen und dies zuvor nicht kommunizieren zu können, ließe dies die Wirksamkeit der Willenserklärung grundsätzlich unberührt und würde ihn lediglich zur Anfechtung der Annahmeerklärung berechtigen (vgl. in arbeitsrechtlichem Kontext BAG, Urt. v. 13.03.2007, 9 AZR 588/06, juris Rn. 14).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 11 Sa 578/15

    Betriebsbedingte Kündigung - anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit -

    Aus ihm ergibt sich, dass der Arbeitgeber vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung von sich aus dem Arbeitnehmer grundsätzlich eine Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Arbeitsbedingungen anbieten muss (BAG, Urteil vom 13. März 2007 - 9 AZR 588/06 - AP Nr. 133 zu § 2 KSchG 1969 = ZTR 2007, 572; BAG, Urteil vom 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - BAGE 114, 243 = AP Nr. 79 zu § 2 KSchG 1969 = NZA 2005, 1289).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - 25 Sa 1672/10

    Grundsätze bei Betriebs- und Betriebsteilstilllegungen -

    Aus ihm ergibt sich, dass der Arbeitgeber vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung von sich aus dem Arbeitnehmer grundsätzlich eine Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Arbeitsbedingungen anbieten muss (vgl. BAG, Urteil vom 13. März 2007 - 9 AZR 588/06 - AP Nr. 133 zu § 2 KSchG 1969 = ZTR 2007, 572; BAG, Urteil vom 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - BAGE 114, 243 = AP Nr. 79 zu § 2 KSchG 1969 = NZA 2005, 1289).
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Rechtsprechung
   BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 323/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1609
BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 323/06 (https://dejure.org/2007,1609)
BAG, Entscheidung vom 23.05.2007 - 10 AZR 323/06 (https://dejure.org/2007,1609)
BAG, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 10 AZR 323/06 (https://dejure.org/2007,1609)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verweis auf die Anwendung der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes im TV-Zuwendung für Kapitäne und Besatzungsmitglieder der Fischereischutzboote und Fischereiforschungsschiffe des Bundes; Auslegung des normativen Teils der TV-Zuwendung; Grundsätze zur Auslegung ...

  • Judicialis

    TV über eine Zuwendung für Kapitäne und Besatzungsmitglieder der Fischereischutzboote und Fischereiforschungsschiffe des Bundes vom 31. Januar 1974 § 1; ; TV über eine Zuwendung fü... r Arbeiter des Bundes und der Länder vom 12. Oktober 1973

  • rechtsportal.de

    Tarifauslegung; Gratifikation/Sondervergütung - Bezugnahme in einem Tarifvertrag auf einen anderen Tarifvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 1016 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hamburg, 01.11.2005 - 2 Sa 24/05
    Auszug aus BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 323/06
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 1. November 2005 - 2 Sa 24/05 - aufgehoben.

    das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 1. November 2005 - 2 Sa 24/05 - aufzuheben,.

    das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 1. November 2005 - 2 Sa 24/05 - aufzuheben,.

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 323/06
    Abgesehen davon, dass der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts die diesbezüglichen Auslegungsregeln eingeschränkt hat (14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 32; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 -), beabsichtigen Tarifvertragsparteien nicht die Gleichbehandlung tarif- und nicht tarifgebundener Arbeitnehmer, wenn sie auf andere tarifvertragliche Vorschriften Bezug nehmen.
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 323/06
    Abgesehen davon, dass der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts die diesbezüglichen Auslegungsregeln eingeschränkt hat (14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 32; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 -), beabsichtigen Tarifvertragsparteien nicht die Gleichbehandlung tarif- und nicht tarifgebundener Arbeitnehmer, wenn sie auf andere tarifvertragliche Vorschriften Bezug nehmen.
  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 323/06
    Der Feststellungsantrag des Klägers zu 6) ist zulässig als Zwischenfeststellungsklage iSd. § 256 Abs. 2 ZPO, für die ein besonderes Feststellungsinteresse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO nicht erforderlich ist (BAG 25. Mai 2004 - 3 AZR 123/03 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 11).
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 814/98

    Sicherung eines monatlichen "Fixums

    Auszug aus BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 323/06
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr. zB BAG 19. Januar 2000 - 4 AZR 814/98 - BAGE 93, 229, zu 3 a der Gründe).
  • BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 299/98

    Vergütung nach Westtarif, obwohl das Arbeitsverhältnis im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 323/06
    Erst durch solche Zusätze wird der Wille deutlich, eine dynamische Verweisung vornehmen zu wollen (vgl. BAG 9. Dezember 1999 - 6 AZR 299/98 - BAGE 93, 63).
  • BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 351/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 323/06
    Dieser Auslegung nach dem Wortlaut steht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Dezember 1998 (- 5 AZR 351/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bewachungsgewerbe Nr. 8) nicht entgegen.
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 710/06

    Vertragsauslegung - Statische oder dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Insbesondere durch solche Zusätze wird in der Regel der Wille deutlich, eine dynamische Verweisung vornehmen zu wollen (BAG 23. Mai 2007 - 10 AZR 323/06 - ZTR 2007, 495 mwN für die Verweisungsklausel in einer Tarifnorm).
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 439/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag

    Aus dieser Wortwahl ergibt sich die Zusicherung, eine dynamische Einbeziehung der betroffenen Tarifregelungen zu gewährleisten (vgl. beispielhaft BAG 26. August 2009 - 4 AZR 290/08 - Rn. 24, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 69; 19. September 2007 - 4 AZR 710/06 - Rn. 22, AP BGB § 133 Nr. 54 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 36; 23. Mai 2007 - 10 AZR 323/06 - Rn. 16, AP TVG § 1 Tarifverträge: Seeschifffahrt Nr. 10; 20. April 2005 - 4 AZR 292/04 - zu A I 2 der Gründe, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 40) .
  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 880/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

    Durch eine solche Formulierung wird regelmäßig der Wille deutlich, eine dynamische Verweisung vornehmen zu wollen (BAG 23. Mai 2007 - 10 AZR 323/06 - Rn. 16, AP TVG § 1 Tarifverträge: Seeschifffahrt Nr. 10, für die Verweisung auf Tarifverträge).
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Rechtsprechung
   BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3011
BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06 (https://dejure.org/2007,3011)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2007 - 9 AZR 362/06 (https://dejure.org/2007,3011)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 (https://dejure.org/2007,3011)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Stellenpool - Versetzung - Zuordnung des Arbeitnehmers zum Personalüberhang - Berliner "Verwaltungsreform- und Beschäftigungssicherungsvereinbarung 2000" - falsche Bildung von Vergleichsgruppen

  • openjur.de

    Stellenpool; Versetzung; Zuordnung des Arbeitnehmers zum Personalüberhang; Berliner "Verwaltungsreform- und Beschäftigungssicherungsvereinbarung 2000"; falsche Bildung von Vergleichsgruppen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer "Versetzung" zum Zentralen Personalüberhangmanagement einer der Senatsverwaltung für Finanzen eines Landes nachgeordneten Behörde; Beschränkung einer Feststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte ...

  • Judicialis

    StPG des Landes Berlin vom 9. Dezember 2003 (GVBl. S. 589) § 1 Abs. 2; ; StPG des Landes Berlin vom 9. Dezember 2003 (GVBl. S. 589) § 1 Abs. 3; ; StPG des Landes Berlin vom 9. Deze... mber 2003 (GVBl. S. 589) § 2 Abs. 1; ; StPG des Landes Berlin vom 9. Dezember 2003 (GVBl. S. 589) § 7; ; VBSV 2000 vom 30. August 1999 Abschn. I Nr. 6; ; VBSV 2000 vom 30. August 1999 Abschn. II Nr. 3; ; ZPO § 256; ; PersVG Berlin § 5; ; PersVG Berlin § 74; ; PersVG Berlin § 99c Abs. 3; ; TVG § 1 Abs. 1; ; TVG § 2 Abs. 1; ; BMT-G-O Lohngruppenverzeichnis in der Fassung vom 31. Januar 2003

  • rechtsportal.de

    Feststellungsinteresse; Versetzung; Stellenpool

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 1016 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 571/05

    Stellenpool - Versetzung - Mitwirkung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06
    a) Dies ist der Fall, wenn über die Wirksamkeit einer vom Arbeitgeber unter Berufung auf sein Direktionsrecht getroffenen Maßnahme, zB einer Versetzung, gestritten wird (st. Rspr. Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    der Art, des Ortes oder des Umfangs der Tätigkeit verbunden ist (Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164 mwN).

    Mit der "Versetzung" eines Beschäftigten zum Stellenpool ändert sich noch nicht die Art, der Ort oder der Umfang seiner bisherigen Tätigkeit, wenn mit dieser "Versetzung" nicht gleichzeitig eine andere Tätigkeit zugewiesen wird, sondern er auf seinem bisherigen Arbeitsplatz verbleibt (Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - aaO).

    Diese ist schon deshalb erforderlich, weil die Klägerin nicht mehr in der gleichen Interessenlage wie vorher ist, sondern unter Umständen ihre Teilnahme an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen notwendig werden kann (Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Die personelle Zusammensetzung eines anderen Personalrats als desjenigen, den die Klägerin mitgewählt hat, kann zu anderen Entscheidungen führen (Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Allein durch diese Maßnahme ändern sich noch nicht die Art, der Ort oder der Umfang der bisherigen Tätigkeit (vgl. Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164).

  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 123/05

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06
    a) Dies ist der Fall, wenn über die Wirksamkeit einer vom Arbeitgeber unter Berufung auf sein Direktionsrecht getroffenen Maßnahme, zB einer Versetzung, gestritten wird (st. Rspr. Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Diese ist schon deshalb erforderlich, weil die Klägerin nicht mehr in der gleichen Interessenlage wie vorher ist, sondern unter Umständen ihre Teilnahme an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen notwendig werden kann (Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Die personelle Zusammensetzung eines anderen Personalrats als desjenigen, den die Klägerin mitgewählt hat, kann zu anderen Entscheidungen führen (Senat 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - PersR 2007, 164; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Es handelt sich nur um eine innerbehördliche organisatorische Entscheidung, die das Arbeitsverhältnis unberührt lässt (BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

  • BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 232/03

    Auslegung eines Koalitionsvertrages

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06
    Dort heißt es: "Die Unterzeichner dieser Vereinbarung sind sich darüber einig, dass es sich bei den Verabredungen um rechtlich relevante Regelungen handelt, nicht jedoch um einen Tarifvertrag." Es ist grundsätzlich Sache der Vertragsparteien, zu vereinbaren, um welche Art eines Vertrags es sich handeln soll (BAG 14. April 2004 - 4 AZR 232/03 - BAGE 110, 164).
  • BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - Einstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06
    Auch für öffentliche Arbeitgeber kann eine solche Selbstbindung eintreten (allgemeine Meinung; vgl. BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - BAGE 105, 161; 12. April 1984 - 2 AZR 348/82 -).
  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in den neuen Bundesländern

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06
    Eine solche Selbstbindung hat der Erste Senat in seiner Entscheidung vom 28. April 1992 (- 1 ABR 68/91 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 10) für den Fall bejaht, dass ein Arbeitgeber in einer Gesamtbetriebsvereinbarung Arbeitsbedingungen auch für Arbeitnehmer geregelt hatte, die nicht dem Geltungsbereich dieser Gesamtbetriebsvereinbarung unterfielen.
  • BVerwG, 02.08.2005 - 6 P 11.04

    Zentrales Personalüberhangmanagement (Stellenpool); Versetzung von

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06
    Die Zuordnung des Beschäftigten zum Personalüberhang, die "Versetzung" von der bisherigen Dienststelle zum Stellenpool sowie seine Versetzung zur neuen Dienststelle sind deshalb als einheitlicher Gesamtvorgang zu werten (BVerwG 2. August 2005 - 6 P 11.04 - ZBR 2006, 49).
  • BAG, 12.04.1984 - 2 AZR 348/82
    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06
    Auch für öffentliche Arbeitgeber kann eine solche Selbstbindung eintreten (allgemeine Meinung; vgl. BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - BAGE 105, 161; 12. April 1984 - 2 AZR 348/82 -).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 566/04

    Teilzeitbeschäftigte Lehrerin - Ganztägige Klassenfahrt

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06
    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche und Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 566/04 - BAGE 115, 12).
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06

    Stellenpool - Versetzung

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06
    Hinweise des Senats: teilweise Parallelsache zu Senat 13. März 2007 - 9 AZR 417/06 -.
  • LAG Berlin, 24.02.2006 - 13 Sa 2186/05
    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 24. Februar 2006 - 13 Sa 2186/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Es handelt sich nur um eine innerbehördliche organisatorische Entscheidung, die als solche keine Rechtswirkungen für das Arbeitsverhältnis entfaltet und das Arbeitsverhältnis unberührt lässt (vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - NZA 2007, 1016; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - BAGE 116, 160 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Da die Zuordnung zum Personalüberhang nach der Konzeption und Zielsetzung des StPG ein Teilelement eines einheitlichen Vorgangs ist, ist die Wirksamkeit des Teilelementes nur im Rahmen der Maßnahme zu überprüfen, die sich auf die Rechtsstellung des Arbeitnehmers auswirkt, hier also der "Versetzung" zum Zentralen Personalüberhangmanagement (vgl. auch BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - aaO.).

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    der Art, des Orts oder des Umfangs der Tätigkeit verbunden ist (Senat 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - Rn. 15, EzTöD 100 TVöD-AT § 4 Abs. 1 Versetzung Nr. 2).
  • LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13

    Versetzung in Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb

    Die Zuordnung des Beschäftigten zu einer bestimmten Arbeitnehmergruppe, die "Versetzung von der bisherigen Tätigkeit zur neu geschaffenen Organisationseinheit und die daraus etwaige weitere resultierende Versetzung zu einer neuen Tätigkeit sind regelmäßig als einheitlicher Gesamtvorgang zu werten (BAG v. 13.03.2007, 9 AZR 362/06, juris; BVerwG v. 02.08.2005, 6 P 11.04, ZBR 2006, 49).

    Eine bloße Zuordnungsentscheidung wäre gerichtlich nicht isoliert anfechtbar (BAG v. 13.03.2007, 9 AZR 362/06, juris; BAG v. 27.10.2005, 6 AZR 123/05, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - 25 Sa 1257/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Zusage - Rückkehrrecht zum Land Berlin nach

    Die Beschäftigungssicherungsvereinbarung hatte nicht nur unverbindlichen Charakter (vgl. für die Verwaltungsreform- und Beschäftigungssicherungsvereinbarung vom 30. August 1999: BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - EzTöD 100 § 4 Abs. 1 TVöD-AT Versetzung Nr. 2).

    Zwar kam dieser Vereinbarung angesichts der Beteiligung des Hauptpersonalrats und einiger Gewerkschaften weder die Rechtsnatur eines Tarifvertrags iSd. § 1 Abs. 1 TVG, noch die einer Dienstvereinbarung iSd. § 74 PersVG Berlin zu (vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - EzTöD 100 § 4 Abs. 1 TVöD-AT Versetzung Nr. 2).

    Dennoch lag infolge des Abschlusses der Vereinbarung zumindest eine Eigenbindung des beklagten Landes dahin vor, bei den anstehenden Umstrukturierungen keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen (vgl. auch BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - EzTöD 100 § 4 Abs. 1 TVöD-AT Versetzung Nr. 2).

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 377/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    der Art, des Orts oder des Umfangs der Tätigkeit verbunden ist (Senat 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - Rn. 15, EzTöD 100 TVöD-AT § 4 Abs. 1 Versetzung Nr. 2).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - 25 Sa 1258/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Zusage - Rückkehrrecht zum Land Berlin nach

    Die Beschäftigungssicherungsvereinbarung hatte nicht nur unverbindlichen Charakter ( vgl. für die Verwaltungsreform- und Beschäftigungssicherungsvereinbarung vom 30. August 1999: BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - EzTöD 100 § 4 Abs. 1 TVöD-AT Versetzung Nr. 2) .

    Zwar kam dieser Vereinbarung angesichts der Beteiligung des Hauptpersonalrats und einiger Gewerkschaften weder die Rechtsnatur eines Tarifvertrags iSd. § 1 Abs. 1 TVG, noch die einer Dienstvereinbarung iSd. § 74 PersVG Berlin zu ( vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - EzTöD 100 § 4 Abs. 1 TVöD-AT Versetzung Nr. 2).

    Dennoch lag infolge des Abschlusses der Vereinbarung zumindest eine Eigenbindung des beklagten Landes dahin vor, bei den anstehenden Umstrukturierungen keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen ( vgl. auch BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - EzTöD 100 § 4 Abs. 1 TVöD-AT Versetzung Nr. 2).

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 73/08

    Altersdiskriminierung; Entschädigung; Versetzung

    Es handelt sich nur um eine innerbehördliche organisatorische Entscheidung, die als solche keine Rechtswirkungen für das Arbeitsverhältnis entfaltet und das Arbeitsverhältnis unberührt lässt (vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - NZA 2007, 1016; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - BAGE 116, 160 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Da die Zuordnung zum Personalüberhang nach der Konzeption und Zielsetzung des StPG ein Teilelement eines einheitlichen Vorgangs ist, ist die Wirksamkeit des Teilelementes nur im Rahmen der Maßnahme zu überprüfen, die sich auf die Rechtsstellung des Arbeitnehmers auswirkt, hier also der "Versetzung" zum Zentralen Personalüberhangmanagement (vgl. auch BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - aaO.).

  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 117/10

    Versetzung zum Stellenpool - Zuordnung zum Personalüberhang - Mitwirkung der

    Dorthin dürfen nach § 1 Abs. 2 Satz 3 StPG nur Dienstkräfte nach § 1 Abs. 2 Satz 1 StPG versetzt werden, die dem Personalüberhang zuvor wirksam zugeordnet worden sind (vgl. zur Vorgängerregelung der VV-Auswahl, der Gesamt-Vereinbarung zur Verwaltungsreform und Beschäftigungssicherung, BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - Rn. 26 mwN, EzTöD 100 TVöD-AT § 4 Abs. 1 Versetzung Nr. 2) .

    Dies sind nach § 1 Abs. 2 Satz 1 StPG Dienstkräfte, die dem Personalüberhang (wirksam) zugeordnet worden sind (zur Vorgängerregelung der VV-Auswahl, der Gesamt-Vereinbarung zur Verwaltungsreform und Beschäftigungssicherung, BAG 13. März 2007 - 9 AZR 362/06 - Rn. 26 mwN, EzTöD 100 TVöD-AT § 4 Abs. 1 Versetzung Nr. 2) .

  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1394/13

    Mitwirkung an Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche und Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - DB 2012, 1756 ff; BAG 13.03.2007 - 9 AZR 417/06 - NZA 2007, 1016).

    Auch die Wirksamkeit der Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer neuen Organisationseinheit kann unabhängig davon, ob es sich bei der Zuordnung um eine Versetzung im arbeitsrechtlichen Sinne handelt, im Wege der Feststellungsklage überprüft werden, wenn diese Zuordnung die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers aus seinem Arbeitsverhältnis berührt und nicht nur eine unwesentliche Änderung der Arbeitsumstände beinhaltet (BAG 01.06.2011 - 7 AZR 117/10 - NZA-RR 2011, 668 ff; BAG 13.03.2007 - 9 AZR 362/06 - NZA 2007, 1016; BAG 15.08.2006 - 9 AZR 571/05 - NZA 2007, 1310 ff.).

  • ArbG Bonn, 15.11.2016 - 7 Ca 1812/16

    Weisungsrecht des Arbeitgebers bzgl. Versetzung eines als Projektmanager tätigen

    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche und Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 13.03.2007, 9 AZR 362/06 juris Rz. 12).

    Dies ist der Fall, wenn über die Wirksamkeit einer vom Arbeitgeber unter Berufung auf sein Direktionsrecht getroffenen Maßnahme, z. B. einer Versetzung, gestritten wird (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, BAG, 13.03.2007, 9 AZR 362/06 juris Rz. 13) .

  • LAG Hamm, 22.08.2014 - 10 Sa 229/14

    Pflicht eines Arbeitnehmers zur Mitwirkung an der Beendigung des

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 378/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 471/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

  • LAG Düsseldorf, 13.11.2012 - 16 Sa 1329/12

    Interessanabwägung bei Schließung von Stationen eines Flugbetriebs

  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1403/13
  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1402/13
  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1401/13
  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1395/13

    Unwirksame Versetzung in Mitarbeiterentwicklungszentrum

  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1404/13
  • LAG Hamm, 20.02.2009 - 10 Sa 1624/08

    Versetzung eines Arbeitnehmers vom Außen- in den Innendienst; Direktionsrecht;

  • VG Berlin, 27.05.2009 - 5 A 50.07

    Normenkontrolle - Versetzung zum Stellenpool

  • ArbG Düsseldorf, 26.08.2011 - 9 Ca 2123/11

    Änderung des dienstlichen Einsatzortes einer Flugbegleiterin; Prüfung der

  • LAG Hessen, 02.01.2019 - 14 Ta 418/18

    Dem Kläger im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO die Kosten des

  • ArbG Düsseldorf, 10.08.2011 - 8 Ca 2119/11

    Änderung des dienstlichen Einsatzortes eines Flugbegleiters durch Versetzung

  • ArbG Düsseldorf, 26.09.2011 - 2 Ca 2329/11

    Wirksame Änderung des dienstlichen Einsatzortes (Versetzung) einer

  • ArbG Düsseldorf, 10.08.2011 - 8 Ca 2121/11
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