Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 22.10.1999 - 6 U 1376/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4968
OLG Nürnberg, 22.10.1999 - 6 U 1376/99 (https://dejure.org/1999,4968)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.10.1999 - 6 U 1376/99 (https://dejure.org/1999,4968)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Oktober 1999 - 6 U 1376/99 (https://dejure.org/1999,4968)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grenzbebauung; Grenzbauwerk; Schadensersatz; Nachbar; Risikoverwirklichung; Garagenbau

  • Judicialis

    BGB § 906 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BayWasserG Art. 63 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Wasserschäden an einem Grenz-Bauwerk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz bei Grenzbebauung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 906 Abs. 2 S. 2, § 823 Abs. 2; BayWasserG Art. 63 Abs. 1 S. 1
    Wasserschäden durch Grenzbauwerk

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 9 O 8724/98
  • OLG Nürnberg, 22.10.1999 - 6 U 1376/99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.10.1999 - 6 U 1376/99
    e) Aus dem gleichen Grund ist hier auch für einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog §§ 906 Abs. 2 Satz 2, BGB kein Raum (vgl. BGH WM 85, 1041; NJW 99, 2896 f).
  • BGH, 02.07.1991 - VI ZR 6/91

    Haftung für Panikreaktionen von Tieren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.10.1999 - 6 U 1376/99
    Diesen Grundsatz hat der Bundesgerichtshof in anderem Zusammenhang wiederholt aufgestellt (vgl. z.B. BGH NJW 91, 2568 ff.); er ist hier in gleicher Weise anwendbar:.
  • BGH, 19.04.1985 - V ZR 33/84

    Wasserrohrbruch beim Nachbarn - Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.10.1999 - 6 U 1376/99
    e) Aus dem gleichen Grund ist hier auch für einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog §§ 906 Abs. 2 Satz 2, BGB kein Raum (vgl. BGH WM 85, 1041; NJW 99, 2896 f).
  • OLG Naumburg, 27.02.2002 - 1 U 85/01

    Zur rechtliche Pflicht eines Grundstückseigentümers, den oberirdischen Abfluss

    Jedenfalls aber können billigerweise Schäden, die aus diesem eigenständigen, selbst geschaffenen Gefahrenkreis resultieren und wie sie sich hier durch die Durchfeuchtung der Lehmziegelmauer des Seitenhauses verwirklicht haben, nicht dem Nachbarn aufgebürdet werden (vgl. OLG Nürnberg OLGR 2000, 105 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 39/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3551
OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 39/99 (https://dejure.org/1999,3551)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.1999 - 22 U 39/99 (https://dejure.org/1999,3551)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 1999 - 22 U 39/99 (https://dejure.org/1999,3551)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen; Gehaltszahlung; positiver Vertragsverletzung des Anwaltsvertrags; Sozialversicherung; Arbeitnehmerbeitrag; Vorsatz

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 266a; ; ZPO § 138 Abs. 4

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266 a; ZPO § 138 Abs. 4
    Bestreiten mit Nichtwissen im Regressprozess

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266a; ZPO § 138 Abs. 4
    Anforderungen an den Vorsatz bei Beitragsvorenthaltung; Bestreiten mit Nichtwissen im Anwaltsregreß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Fiktives Prozessergebnis gegen untreuen GmbH-Geschäftsführer

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 9 O 255/98
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 39/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 410
  • VersR 2001, 1239
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 39/99
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist § 266a StGB Schutzgesetz jedenfalls zugunsten der Sozialversicherungsträger (BGHZ 133, 370 (374); 134, 304 (307); OLG Düsseldorf OLGR 1998, 71 ff.).

    Für den in dieser Vorschrift vorausgesetzten Vorsatz ist das Bewußtsein und der Wille erforderlich und ausreichend, die Abführung der Beiträge bei Fälligkeit zu unterlassen (BGHZ 133, 370 (381); OLG Düsseldorf, a.a.O.).

  • BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95

    Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Nichtabführung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 39/99
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist § 266a StGB Schutzgesetz jedenfalls zugunsten der Sozialversicherungsträger (BGHZ 133, 370 (374); 134, 304 (307); OLG Düsseldorf OLGR 1998, 71 ff.).
  • BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86

    Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 39/99
    Bei Vorsatztatbeständen finden die Regeln über den Anscheinsbeweis keine Anwendung, da für willensgesteuertes, strafbares Handeln keine Typizität angenommen werden kann (BGHZ 104, 256 ff.).
  • BGH, 22.11.1983 - VI ZR 36/82

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Positive

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 39/99
    Im Regreßprozeß handelt es sich um einen eigenständigen Streitgegenstand, der in einem eigenständigen Verfahren geltend gemacht wird (BGH NJW 1984, 1240).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.1997 - 22 U 257/96

    Darlegungslast der Einzugsstelle bei Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 39/99
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist § 266a StGB Schutzgesetz jedenfalls zugunsten der Sozialversicherungsträger (BGHZ 133, 370 (374); 134, 304 (307); OLG Düsseldorf OLGR 1998, 71 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.09.1999 - 6 W 28/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5064
OLG Köln, 10.09.1999 - 6 W 28/99 (https://dejure.org/1999,5064)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.09.1999 - 6 W 28/99 (https://dejure.org/1999,5064)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. September 1999 - 6 W 28/99 (https://dejure.org/1999,5064)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 167
  • BB 2000, 588
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.1990 - I ZR 103/89

    Bilanzbuchhalter - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.1999 - 6 W 28/99
    Nicht mehr von § 6 Nr. 4 StBerG gedeckte Tätigkeiten stellen insbesondere das Einrichten einer Buchführung, die Erstellung des betrieblichen Kontenplans und die Aufstellung des steuerlichen Jahresabschlusses einschließlich der vorzubereitenden Abschlußbuchungen dar (vgl. BGH NJW-RR 1991, 751 -"Bilanzbuchhalter"-; Gehre, Steuerberatungsgesetz, 3. Aufl., § 6 StBerG Rdn. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.06.1999 - 7 W 39/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11983
OLG Düsseldorf, 18.06.1999 - 7 W 39/99 (https://dejure.org/1999,11983)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.1999 - 7 W 39/99 (https://dejure.org/1999,11983)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 1999 - 7 W 39/99 (https://dejure.org/1999,11983)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 2042 § 2043; ZPO § 93
    Kostenentscheidung nach Erkenntnis einer Klage auf Erbauseinandersetzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1049 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Jena, 30.07.2008 - 4 U 726/06

    Nachlassauseinandersetzung; hier Klage auf Zustimmung zu eiunem Teilungsplan

    Erst wenn der richterliche Hinweis ohne Erfolg geblieben ist, ist die auf einen unzutreffenden Teilungsplan gestützte Erbauseinandersetzungsklage abzuweisen (BGH NJW-RR 1996, 577; OLGR Düsseldorf 2000, 105).
  • KG, 04.12.2014 - 25 W 25/14

    Zulässigkeit einer Erbauseinandersetzungsklage

    Der oder die klagenden Miterben müssen dazu einen bestimmten Antrag stellen und einen detaillierten Teilungsplan vorlegen, der das Ergebnis der vorzunehmenden Auseinandersetzung zutreffend wiedergeben muss, da nur dann die Zustimmung dazu verlangt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 1049 Palandt/Weidlich, 73. Aufl., § 2042 Rndr.
  • OLG Bremen, 21.12.2001 - 5 U 35/01

    Ansprüche eines Miterben im Rahmen der Auseinandersetzung; Erbeinsetzung durch

    Vielmehr ist sie gehalten, Zustimmung zu einem detailliert von ihr vorzuschlagenden Teilungsplan nach § 2042 BGB zu verlangen (vgl. Staudinger/Werner, BGB , 13. Aufl., § 2042 Rdnr. 39 m. w. N.; OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 1049 [nur LS]).
  • OLG Köln, 02.02.2009 - 2 W 7/09

    Beschwerdebefugnis des beigeordneten Prozessbevollmächtigten gegen die

    Eine solche Zustimmung ist eine Willenserklärung (vgl. OLG Düsseldorf, OLG-Report 2000, 105; Erman/Schlüter, BGB, 12. Aufl. 2008, § 2042, Rdn. 16).
  • OLG Saarbrücken, 23.12.2009 - 5 U 173/09

    Rechtsfolgen einseitige Erledigungserklärung hinsichtlich der Zustimmung zu einem

    Dies betrifft lediglich inhaltliche Umgestaltungen bei der Verteilung des Nachlasses, dass beispielsweise einer Klage auf Erbauseinandersetzung, die auf eine Teilung der Erbmasse durch Übertragung von Grundbesitz auf einzelne Miterben gegen Ausgleichszahlung gerichtet ist, nicht mit dem Inhalt stattgegeben werden darf, den Grundbesitz im Wege der Teilungsversteigerung zu verwerten und den Erlös zu teilen (OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2000, 105).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 22.02.2000 - 1 W 4/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11637
OLG Braunschweig, 22.02.2000 - 1 W 4/00 (https://dejure.org/2000,11637)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22.02.2000 - 1 W 4/00 (https://dejure.org/2000,11637)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - 1 W 4/00 (https://dejure.org/2000,11637)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für das Insolvenzverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Aachen - 19 IN 545/99
  • AG Göttingen - 74 IN 208/99
  • OLG Braunschweig, 22.02.2000 - 1 W 4/00
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 1 Sbd 16/99

    Anforderungen an die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Örtliche Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.02.2000 - 1 W 4/00
    (1) Nach überwiegender Auffassung kann nur eine auf Erwerb gerichtete, sog. werbende Tätigkeit die Zuständigkeit nach § 3 Abs. 1 S. 2 InsO begründen, so dass sich nach Einstellung des Geschäftsbetriebes die Zuständigkeit allein nach dem Sitz richtet (BayObLG InVo 1999, 373 [Leitsatz]; OLG Hamm ZInsO 1999, 533 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4.5.99 - 19 Sa 32/99 - OLG Naumburg InVo 2000, 12 f mit Anmerkung Stapper; OLG Jena, Beschluss vom 2.11.99 - 4 SA 33/99 - zur Konkursordnung Kuhn-Uhlenbruck, KO , 11. Aufl. 1994, § 71 , Rdnr. 7 a).

    Im übrigen deutet auch die relativ kurze Frist bis zur Stellung des Insolvenzantrages (4 Wochen seit Übernahme der Geschäftsanteile) darauf hin, dass die Schuldnerin bereits insolvenzreif war und dass die Geschäftsanteile geschäftsmäßig von den beiden Erwerbern übernommen worden sind, um den bisherigen Geschäftsführern das Insolvenzverfahren zu ersparen; dies ist dem Senat auch aus anderen Verfahren bekannt (vgl. die zitierten Entscheidungen und den redaktionellen Hinweis zu OLG Hamm ZInsO 1999, 533, 535).

  • BGH, 20.03.1996 - X ARZ 90/96

    Zuständigkeit des Gesamtvollstreckungsgerichts in den neuen Bundesländern;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.02.2000 - 1 W 4/00
    Denn sonst könnte durch pflichtwidriges Handeln, nämlich das Hinauszögern des Insolvenzantrages und die Wegschaffung der Geschäftsunterlagen, willkürlich die an sich gegebene Zuständigkeit des Insolvenzgerichts von den Geschäftsführern noch verändert werden; dies wäre rechtsmissbräuchlich und ist deswegen unbeachtlich (vgl. BGHZ 132, 195, 197 f = WM 1996, 933, 934 zur Sitzverlegung).
  • BGH, 07.08.1996 - XII ARZ 7/96

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.02.2000 - 1 W 4/00
    Der Senat kann das Amtsgericht Mühlhausen als das für den Sitz der Schuldnerin zuständige Insolvenzgericht nicht als zuständig bestimmen, weil die Schuldnerin, die die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat, trotz entsprechender telefonischer Anregung keinen Verweisungsantrag gestellt hat (BGH FamRZ 1997, 171, 172).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.09.1999 - 4 Sa 33/99

    Altersruhegeld, Konkurs, Anspruch gegen die Konkursmasse im Konkursverfahren bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.02.2000 - 1 W 4/00
    (1) Nach überwiegender Auffassung kann nur eine auf Erwerb gerichtete, sog. werbende Tätigkeit die Zuständigkeit nach § 3 Abs. 1 S. 2 InsO begründen, so dass sich nach Einstellung des Geschäftsbetriebes die Zuständigkeit allein nach dem Sitz richtet (BayObLG InVo 1999, 373 [Leitsatz]; OLG Hamm ZInsO 1999, 533 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4.5.99 - 19 Sa 32/99 - OLG Naumburg InVo 2000, 12 f mit Anmerkung Stapper; OLG Jena, Beschluss vom 2.11.99 - 4 SA 33/99 - zur Konkursordnung Kuhn-Uhlenbruck, KO , 11. Aufl. 1994, § 71 , Rdnr. 7 a).
  • LG Leipzig, 18.11.1999 - 1 AR 121/99
    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.02.2000 - 1 W 4/00
    vertreten wird, will hingegen auch nach Ende jeder Geschäftstätigkeit § 3 Abs. 1 S. 2 InsO weiterhin anwenden und auf den Ort abstellen, an dem die Geschäftsunterlagen aufbewahrt werden (Schmerbach in Frankfurter Kommentar zur InsO , 2. Aufl. 1999, § 3 Rdnr. 9 unter Berufung auf Kilger-Karsten Schmidt, KO , 16. Aufl., § 71 Anm. 3; vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 4.10.99 - 1 AR 0121/99).
  • OVG Saarland, 13.03.2001 - 3 V 10/01

    Abschiebung von Ausländern alsbald nach Eintreffen der Passersatzpapiere;

    BVerwG, Urteil vom 9.12.1997 - 1 C 20/97 -, NVwZ 1998, 748, zitiert nach [...]; OVG des Saarlandes, Beschluß vom 24.1.2000 - 1 V 1/00 und 1 W 4/00 -, S. 5/6 des amtlichen Umdrucks ebenso Beschluß vom 17.7.2000 - 1 W 1/99 -, S. 7 des amtl.

    Renner, § 30 AuslG Rdnr. 9; im konkreten Fall auf Art. 6 GG bezogen Beschluß des OVG des Saarlandes vom 24.1.2000 - 1 V 1/00 und 1 W 4/00 -, S. 6 des amtlichen Umdrucks.

    OVG des Saarlandes, Beschluß vom 24.1.2000 - 1 V 1/00 und 1 W 4/00 -, Seite 5 des Amtlichen Umdrucks, sowie Beschluß vom 17.7.2000 - 1 W 1/99 -, S. 7 des amtl.

  • OLG Stuttgart, 08.01.2009 - 8 AR 32/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindung an den Verweisungsbeschluss eines

    bb) Die überwiegende Meinung hat sich auf den Rechtsstandpunkt gestellt, dass nach Einstellung der aktiven Betriebstätigkeit bzw. Eintritt der Insolvenzreife eine wirksame Verlegung des Mittelpunkts der wirtschaftlichen Tätigkeit ausgeschlossen ist mit der Folge, dass allein zuständiges Insolvenzgericht das Gericht am Satzungssitz (§ 3 Abs. 1 S.1 InsO) ist (BayObLG ZIP 1999, 1714 = NJW-RR 2000, 349; ZinsO 2001, 517; ZIP 2003, 676; OLG Düsseldorf NZI 2000, 601; OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; OLG Hamm ZinsO 1999, 533; NZI 2000, 220; OLG Braunschweig OLGRep 2000, 105; NZI 2000, 266; OLG Naumburg InVo 2000, 12; ZIP 2001, 753; OLG Zweibrücken, InVo 2002, 367).

    dd) Vielfach sind allerdings auch die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen an das abgebende Gericht im Hinblick auf die Gewährung des rechtlichen Gehörs, auf die Begründung des Abgabebeschlusses oder den Umfang der vorher erforderlichen Ermittlungen strenger geprüft worden mit der Folge, dass - jeweils als Einzelfallentscheidung - die Verbindlichkeit der Verweisung verneint wurde (z. B. BayObLG ZinsO 2001, 517; KG NZI 1999, 499; OLG Hamm ZinsO 1999, 533; NZI 2000, 220; OLG Braunschweig OLGRep 2000, 105; OLG Rostock ZinsO 2001, 1064; OLG Naumburg ZIP 2001, 753; OLG Frankfurt ZIP 2002, 1956 sowie die Beschlüsse des BayObLG vom 25.7.2003 (1Z AR 72/03), vom 13.8.2003 (1Z AR 84/03) und vom 19.9.2003 (1Z AR 102/03), des OLG Hamm (1Sbd 71/03) vom 31.7.2003, des OLG Rostock (3 UH 10/03 und 3 UH 11/03) jeweils vom 11.8.2003 und des OLG Dresden (1 AR 69/03) vom 9.9.2003).

  • OLG Stuttgart, 27.11.2003 - 8 AR 16/03

    Insolvenzverfahren: Verweisungsantrag wegen Verlegung der Abwicklungstätigkeit

    bb) Die überwiegende Meinung hat sich auf den Rechtsstandpunkt gestellt, dass nach Einstellung der aktiven Betriebstätigkeit bzw. Eintritt der Insolvenzreife eine wirksame Verlegung des Mittelpunkts der wirtschaftlichen Tätigkeit ausgeschlossen ist mit der Folge, dass allein zuständiges Insolvenzgericht das Gericht am Satzungssitz (§ 3 Abs. 1 S.1 InsO) ist (BayObLG ZIP 1999, 1714 = NJW-RR 2000, 349; ZinsO 2001, 517; ZIP 2003, 676; OLG Düsseldorf NZI 2000, 601; OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; OLG Hamm ZinsO 1999, 533; NZI 2000, 220; OLG Braunschweig OLGRep 2000, 105; NZI 2000, 266; OLG Naumburg InVo 2000, 12; ZIP 2001, 753; OLG Zweibrücken, InVo 2002, 367).

    dd) Vielfach sind allerdings auch die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen an das abgebende Gericht im Hinblick auf die Gewährung des rechtlichen Gehörs, auf die Begründung des Abgabebeschlusses oder den Umfang der vorher erforderlichen Ermittlungen strenger geprüft worden mit der Folge, dass - jeweils als Einzelfallentscheidung - die Verbindlichkeit der Verweisung wegen objektiver Willkür verneint wurde (zB BayObLG ZinsO 2001, 517; KG NZI 1999, 499; OLG Hamm ZinsO 1999, 533; NZI 2000, 220; OLG Braunschweig OLGRep 2000, 105; OLG Rostock ZinsO 2001, 1064; OLG Naumburg ZIP 2001, 753; OLG Frankfurt ZIP 2002, 1956 sowie die - ebenfalls die S. GmbH betreffenden - Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 25.7.2003 (1Z AR 72/03), vom 13.8.2003 (1Z AR 84/03) und vom 19.9.2003 (1Z AR 102/03), des Oberlandesgerichts Hamm (1Sbd 71/03) vom 31.7.2003, des OLG Rostock (3 UH 10/03 und 3 UH 11/03) jeweils vom 11.8.2003 und des OLG Dresden (1 AR 69/03) vom 9.9.2003.

  • LG Bonn, 13.01.2012 - 6 T 83/11

    Notwendigkeit des Vorliegens von Abwicklungstätigkeiten von einigem Gewicht im

    Die überwiegende Meinung hat sich auf den Rechtsstandpunkt gestellt, dass nach Einstellung der aktiven Betriebstätigkeit bzw. Eintritt der Insolvenzreife eine wirksame Verlegung des Mittelpunkts der wirtschaftlichen Tätigkeit ausgeschlossen ist mit der Folge, dass allein zuständiges Insolvenzgericht das Gericht am Satzungssitz (§ 3 Abs. 1 S.1 InsO) ist (OLG Stuttgart ZinsO 2009, 350; BayObLG ZIP 1999, 1714 = NJW-RR 2000, 349; ZinsO 2001, 517; ZIP 2003, 676; OLG Düsseldorf NZI 2000, 601; OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; OLG Hamm ZinsO 1999, 533; NZI 2000, 220; OLG Braunschweig OLGRep 2000, 105; NZI 2000, 266; OLG Naumburg InVo 2000, 12; ZIP 2001, 753; OLG Zweibrücken, InVo 2002, 367).

    Vielfach sind allerdings auch die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen an das abgebende Gericht im Hinblick auf die Gewährung des rechtlichen Gehörs, auf die Begründung des Abgabebeschlusses oder den Umfang der vorher erforderlichen Ermittlungen strenger geprüft worden mit der Folge, dass - jeweils als Einzelfallentscheidungdie Verbindlichkeit der Verweisung verneint wurde (z. B. BayObLG ZinsO 2001, 517; KG NZI 1999, 499; OLG Hamm ZinsO 1999, 533; NZI 2000, 220; OLG Braunschweig OLGRep 2000, 105; OLG Rostock ZinsO 2001, 1064; OLG Naumburg ZIP 2001, 753; OLG Frankfurt ZIP 2002, 1956 sowie die Beschlüsse des BayObLG vom 25.7.2003 (1Z AR 72/03), vom 13.8.2003 (1Z AR 84/03) und vom 19.9.2003 (1Z AR 102/03), des OLG Hamm (1Sbd 71/03) vom 31.7.2003, des OLG Rostock (3 UH 10/03 und 3 UH 11/03) jeweils vom 11.8.2003 und des OLG Dresden (1 AR 69/03) vom 9.9.2003).

  • OLG Schleswig, 11.02.2010 - 2 W 11/10

    Voraussetzungen der Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch das

    Wird eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit im Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr ausgeübt, weil sie bereits vollständig eingestellt war, richtet sich die Zuständigkeit ausschließlich nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Schuldners, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsO (OLG Rostock ZInsO 2001, 1064 m. w. N.; OLG Köln ZIP 2000, 155; BayObLG ZInsO 2003, 1142; OLGR Braunschweig 2000, 105; Ganter, Müko, InsO, § 3 Rnr. 8; Heidelberger Kommentar/Kirchhof, InsO, 2. Aufl., § 3 Rnr. 7).
  • OVG Saarland, 24.01.2003 - 9 W 50/02

    D (A), Türken, Syrer, Abschiebung, Vollzug, Rechtswidrigkeit der Abschiebung,

    dazu auch den Beschluß des OVG Saarland vom 24.1.2000 - 1 V 1/00 - 1 W 4/00 -.
  • OLG Brandenburg, 05.10.2004 - Verg W 12/04

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Geltendmachung von

    2.) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, weil der Antragstellerin, die ausschließlich die Aufhebung der Ausschreibung erstrebt, die für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens erforderlich Antragsbefugnis fehlt (so auch OLG Rostock, Beschluss vom 10.5.2000, 1 W 4/00, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf, VergabeR 2001, 234, 235).
  • OLG Braunschweig, 13.04.2000 - 1 W 29/00

    Bestimmung des unzuständigen Insolvenzgerichts durch das Oberlandesgericht;

    Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass ein durch die Wegschaffung der Geschäftsunterlagen bedingter Zuständigkeitswechsel jedenfalls dann nicht mehr in Betracht kommt, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung schon eingetreten sind und bei der Schuldnerin daher die Verpflichtung zur unverzüglichen Stellung des Insolvenzantrages nach § 64 Abs. 1 GmbHG bestand (Senatsbeschluss vom 22.02.2000 - OLGR 2000, 105 -); auch hierzu hat das Amtsgericht keine Ermittlungen angestellt.
  • OVG Saarland, 17.07.2000 - 1 W 1/99

    Zur Genehmigung einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung; Fiktion eines erlaubten

    zur Gewichtung der Unterbrechung familiärer Beziehungen gegenüber einer drohenden Abschiebung u.a. Beschlüsse des Senats vom 24.1.2000 - 1 V 1/00 und 1 W 4/00 -, vom 26.11.1998 - 1 W 15/98 - und vom 22.10.1998 - 1 V 26/98; siehe auch Beschlüsse des 9. Senats vom 25.5.1999 - 9 W 1/99 - und vom 3.7.1995 - 9 W 20/95 - vgl. ferner VGH Mannheim, Beschluß vom 5.7.1999, InfAuslR 1999, 414 und 495; OVG Münster, Beschluß vom 15.5.1999, InfAuslR 1999, 412.
  • OVG Saarland, 25.04.2003 - 1 W 1/03

    Aufenthaltsbefugnis trotz illegaler Einreise wegen unmittelbar vor Abschiebung

    u.a. BVerwG, Urteil vom 9.12.1997 - 1 C 19.96 -, BVerwGE 106, 13 = NVwZ 1998, 742 = DVBl. 1998, 722 = InfAuslR 1998, 213; Beschlüsse des Senats vom 17.7.2001 - 1 W 1/99 -, InfAuslR 2001, 12 = NVwZ-Beilage I 2/2001 S. 21, und vom 24.1.2000 - 1 W 4/00 -.
  • OVG Saarland, 18.01.2002 - 1 W 8/01

    Erteilung einer Duldung an einen ausreisepflichtigen Ausländer; Unzumutbarkeit

  • OVG Saarland, 18.01.2002 - 1 W 9/01

    Erteilung einer Duldung an einen ausreisepflichtigen Ausländer; Unzumutbarkeit

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