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   OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97   

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https://dejure.org/1998,3221
OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97 (https://dejure.org/1998,3221)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.04.1998 - 22 U 190/97 (https://dejure.org/1998,3221)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. April 1998 - 22 U 190/97 (https://dejure.org/1998,3221)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    PARTG § 10 IV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung einer zivilgerichtlichen Überprüfung eines Ausschlusses aus einer politischen Partei auf grobe Unbilligkeit oder Willkür; Rechtmäßigkeit des Beschlusses der Unvereinbarkeit einer Mitgliedschaft bei Scientology mit der Mitgliedschaft in der Christlich ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PartG § 10 Abs. 4; GG Art. 1, 3, 4, 5, 9, 21
    Parteiausschluß wegen Mitgliedschaft bei Scientology

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3721
  • NVwZ 1999, 107 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87

    Ausschluß eines Mitglieds aus einer Gewerkschaft; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97
    Zwar ist die eingeschränkte Überprüfung auf grobe Unbilligkeit oder Willkür der Ausschlußmaßnahme bei Monopolverbänden sowie Vereinigungen mit überragender Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich, bei denen die Mitgliedschaft für den Betroffenen aus beruflichen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von erheblicher Bedeutung ist, und die deshalb einem Aufnahmezwang unterliegen, nicht gerechtfertigt (BGH NJW 1988, 552 = BGHZ 102, 265 ff.; BGH ZIP 1997, 1591).

    Auch bei Anwendung des für Monopolverbände geltenden Prüfungsmaßstabs muß der Ausschluß zwar durch sachliche Gründe gerechtfertigt, er darf also nicht unbillig sein, auch hier ist aber der Vereinigung in Anerkennung ihrer Autonomie zur Wert- und Zielsetzung ein - wenn auch enger zu ziehender -Beurteilungsspielraum zuzubilligen, den das Gericht nicht ohne weiteres durch seine Überzeugungen und Wertmaßstäbe ersetzen kann (BGH NJW 1988, 552; NJW 1994, 2610, 2611).

    Eine nachträgliche Klärung im Zivilprozeß mit dem Ziel des Beweises von Ausschlußtatsachen, die im Ausschlußverfahren nicht festgestellt worden sind, liefe auf eine nachgeschobene Begründung des Beschlusses hinaus, auf der dieser Beschluß nicht beruht, und ist daher unzulässig (BGH NJW 1988, 552, 554).

  • BGH, 02.07.1979 - II ZR 206/77

    Mitgliedsausschluß aus politischer Partei

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97
    Dabei können die Gerichte jedenfalls nachprüfen, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder der Satzung hat, ob das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachtet ist, sonst keine Gesetzes- oder Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (BGH NJW 1984, 918; NJW 1980, 443).

    Für die Ordnungsmaßnahmen einer politischen Partei, insbesondere den Parteiausschluß, kann nichts anderes gelten (BGH NJW 1980, 443, 44; offen gelassen in BGH NJW 1994, 2610).

    Neben dem vom Landgericht hervorgehobenen Gesichtspunkt der grundgesetzlichen Parteiendemokratie, die den Parteien als Privatvereinen einen weitgehend staatsfreien Raum zur Bündelung und Vertretung von Meinungen in der Gesellschaft gewährleisten soll, der daher einer weitgehenden Kontrolle, auch bei Parteiausschlußentscheidungen, durch staatliche Gerichte entzogen sein soll, ist zu berücksichtigen, daß auch nach dem Zweck der Bestimmung des § 10 IV PartG die dort aufgestellten Voraussetzungen nur festlegen sollen, welche Mindestanforderungen die Parteisatzung an den Ausschluß eines Mitglieds zu stellen hat, sie verfolgen darüber hinaus aber nicht den Zweck, den staatlichen Gerichten die uneingeschränkte Nachprüfung von Parteiausschlüssen zu eröffnen (vgl. BGH NJW 1980, 443, 444).

  • BGH, 14.03.1994 - II ZR 99/93

    Voraussetzungen eines Verstoßes gegen die Ordnung einer politischen Partei

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97
    Für die Ordnungsmaßnahmen einer politischen Partei, insbesondere den Parteiausschluß, kann nichts anderes gelten (BGH NJW 1980, 443, 44; offen gelassen in BGH NJW 1994, 2610).

    Auch bei Anwendung des für Monopolverbände geltenden Prüfungsmaßstabs muß der Ausschluß zwar durch sachliche Gründe gerechtfertigt, er darf also nicht unbillig sein, auch hier ist aber der Vereinigung in Anerkennung ihrer Autonomie zur Wert- und Zielsetzung ein - wenn auch enger zu ziehender -Beurteilungsspielraum zuzubilligen, den das Gericht nicht ohne weiteres durch seine Überzeugungen und Wertmaßstäbe ersetzen kann (BGH NJW 1988, 552; NJW 1994, 2610, 2611).

  • LG Bonn, 09.07.1997 - 7 O 55/97
    Auszug aus OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97
    Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 9. Juli 1997 - 7 0 55/97 - werden zurückgewiesen.

    Durch Urteil vom 9.7.1997 - 7 0 55/97 -, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, hat das Landgericht die Klagen abgewiesen.

  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97
    Sind danach die von der Beklagten vorgelegten Textstellen mit der Wertung der Beklagten im Hinblick auf die hieraus erkennbaren Ziele und den Widerspruch zu ihren Zielen nicht nur ohne weiteres vereinbar, sondern entsprechen sie einem am Wortlaut ausgerichteten objektiven Verständnis, kommt entscheidend hinzu die Bewertung durch eine Vielzahl von Stellungnahmen gesellschaftlich relevanter Kräfte, wie etwa der Kirchen, staatlicher und offizieller Stellen, teilweise von diesen beauftragter Gutachter sowie durch Gerichtsentscheidungen (vgl. insb. BAG NJW 1996, 143 ff.; auch A 1, A 3, A 8 u. A 14 zur Klageerwiderung), die die von der Beklagten vorgenommenen Bewertungen teilen, daß Scientology eine Gesellschaft anstrebe, die mit den Wertordnungen des Grundgesetzes nicht vereinbar sei.
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97
    Die politischen Parteien sind jedoch nach der Konzeption des Grundgesetzes nicht Teil der staatlichen Organisation, sondern frei gebildete, im gesellschaftlich-politischen Bereich wurzelnde Vereinigungen des bürgerlichen Rechts (BGH aaO S. 2505; BverfG NJW 1966, 1499).
  • BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95

    Ausschluss eines Mitglieds aus einem rechtsfähigen Verein

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97
    Zwar ist die eingeschränkte Überprüfung auf grobe Unbilligkeit oder Willkür der Ausschlußmaßnahme bei Monopolverbänden sowie Vereinigungen mit überragender Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich, bei denen die Mitgliedschaft für den Betroffenen aus beruflichen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von erheblicher Bedeutung ist, und die deshalb einem Aufnahmezwang unterliegen, nicht gerechtfertigt (BGH NJW 1988, 552 = BGHZ 102, 265 ff.; BGH ZIP 1997, 1591).
  • BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82

    Gerichtliche Nachprüfung der Tatsachenermittlung im vereinsrechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97
    Dabei können die Gerichte jedenfalls nachprüfen, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder der Satzung hat, ob das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachtet ist, sonst keine Gesetzes- oder Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (BGH NJW 1984, 918; NJW 1980, 443).
  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 307/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Mitgliedschaft in der Scientology

    a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 21. April 1998 - 22 U 190/97 -,.
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 25.10.2006 - 4 C 355/06

    Beendigung der Mitgliedschaft in einer Partei aufgrund einer der Parteisatzung

    Diese Beschränkung ergibt sich aus der Parteiautonomie (vgl. OLG Köln, NJW 1998, 3721 ff.).
  • LG Berlin, 03.08.2012 - 36 O 178/11

    Wirksamkeit der Entscheidung der Bundesschiedskommision über den Ausschluss eines

    Die dem Ausschluss zugrunde gelegten Tatsachen sind aufgrund einer objektiven und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteten Ermittlung festgestellt worden (vgl. OLG Köln, 21.04.1998, Az.: 22 U 190/97; KG Berlin, 27.10.2006, Az.: 3 U 47/05, zitiert nach juris: Rn. 17).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.11.1997 - 11 U 860/97   

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https://dejure.org/1997,9378
OLG Naumburg, 18.11.1997 - 11 U 860/97 (https://dejure.org/1997,9378)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.11.1997 - 11 U 860/97 (https://dejure.org/1997,9378)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. November 1997 - 11 U 860/97 (https://dejure.org/1997,9378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung; Anforderungen an die Erlangung positiver Kenntnis vom mangelnden Besitzrecht; Erlangung der Kenntnis bei Ableitung des Besitzrechts von einem Dritten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 233
  • MDR 1998, 1032
  • NZM 1998, 584
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.10.1997 - 12 U 22/97   

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https://dejure.org/1997,10474
OLG Karlsruhe, 02.10.1997 - 12 U 22/97 (https://dejure.org/1997,10474)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.10.1997 - 12 U 22/97 (https://dejure.org/1997,10474)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Oktober 1997 - 12 U 22/97 (https://dejure.org/1997,10474)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Versorgungsrente einer nebenberuflich tätigen Lehrerin; Inhalt der Regelung eines Schiedsvertrages; Bestimmung der Gesamtversorgung; Abbau unerwünschter Überversorgungen; Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten; Gstaltungsfreiheit des Satzungsgebers; ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VBLS § 43 a; GG Art. 3 Abs. 1; BGB § 242
    Unwirksame Versorgungsregelung für Teilzeitbeschäftigte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 479
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Zusatzrenten für

    Die Entscheidung bestätigte ein Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 2. Oktober 1997 - 12 U 22/97 - (VersR 1998, S. 479).
  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 262/97

    Wirksamkeit der Berechnung der Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Das Berufungsgericht hat ihr stattgegeben (VersR 1998, 479).
  • OLG Karlsruhe, 06.07.2000 - 12 U 22/00
    Auf den Hilfsantrag der Klägerin hat das Landgericht in Übereinstimmung mit der von dem Bundesgerichtshof (VersR 99, 210 und NVersZ 99, 494) und von dem Bundesverfassungsgericht (Beschl. vom 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95) gebilligten Rechtsprechung des Senats (VersR 98, 479) festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ab dem 01.06.1999 eine Versorgungsrente für Versicherte in satzungsgemäßer Höhe zu gewähren entsprechend einer Gesamtversorgung, die nach den nicht um den Gesamtbeschäftigungsquotienten verminderten Brutto- und Nettoversorgungssätzen des § 41 Abs. 1 und Abs. 2 a VBLS aus einem gesamtversorgungsfähigen Entgelt zu berechnen ist, das wiederum aus dem durch Multiplikation mit dem Gesamtbeschäftigungsquotienten des § 43 a Abs. 3 VBLS verminderten Durchschnitt der durch Division mit den jeweiligen Beschäftigungsquotienten des § 43 a Abs. 2 VBLS hochgerechneten Zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der für den Berechnungszeitraum maßgeblichen Versicherungsabschnitte zu errechnen ist.
  • LG Karlsruhe, 05.05.2006 - 6 O 121/05

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Teilzeitbeschäftigung und

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte entschieden, dass die Sonderregelung zur Berechnung der Gesamtversorgung von Teilzeitbeschäftigten in § 43a Abs. 4 und 5 VBLS nach § 9 Abs. 1 AGBG nur insoweit und deshalb unwirksam ist, weil Teilzeitbeschäftigte durch die dort vorgesehene Hochrechnung der fiktiven Nettoentgelte auf dasjenige eines Vollzeitbeschäftigten mit gleichzeitiger Reduzierung des Vomhundertsatzes entsprechend dem Gesamtbeschäftigungsquotienten infolge der sie treffenden fiktiven Steuerprogression unangemessen benachteiligt werden (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. vom 06. Juli 2000, Az. 12 U 22/00, in ZTR 2001, 131 ff; OLG Karlsruhe, Urt. vom 2. Oktober 1997, Az.: 12 U 22/97, in VersR 1998, 479 ; vgl. dazu auch BGH, Urt. vom 30. September 1998, Az.: IV ZR 262/97, in VersR 1999, 210; und BVerfG, Beschluss vom 25. August 1999, Az.: 1 BvR 1246/95, in FamRZ 1999, 1575).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.11.1997 - 2 UF 62/97   

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https://dejure.org/1997,5330
OLG Karlsruhe, 11.11.1997 - 2 UF 62/97 (https://dejure.org/1997,5330)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.11.1997 - 2 UF 62/97 (https://dejure.org/1997,5330)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. November 1997 - 2 UF 62/97 (https://dejure.org/1997,5330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1579 Nr. 6; ZPO § 114
    Vorweggenommene Rechts- und Beweisantizipation im Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 92
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.1997 - 2 UF 62/97
    »Die Feststellung, daß trotz Vorliegen eines Ausschlußgrundes nach § 1579 Nr. 6 BGB (fortwährende Verweigerung des Umgangsrechtes mit der unrichtigen Behauptung sexueller Kindesmißhandlung durch den Umgangsberechtigten) der der berechtigten Kindesmutter zustehende Ehegattenunterhalt im Hinblick auf die zu wahrenden Belange der gerade siebenjährigen Tochter nicht zu kürzen ist, kann unter Umständen bereits im Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren im Wege der vorweggenommenen Rechts- und Beweisantizipation getroffen werden (vgl. BVerfG, NJW 1997, 2745 ).«.

    Danach kann vor allem mit Blick auf das Alter der von der Klägerin betreuten gemeinsamen Tochter jedenfalls derzeit der Verwirkungseinwand im Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach nicht durchgreifen, was bereits im Prozeßkostenhilfeverfahren im Wege der vorweggenommenen Rechts- und Beweisantizipation festgestellt werden konnte (dazu: BVerfG, NJW 1997, 2745 ).

  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 78/88

    Wahrung der Belange eines dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege oder Erziehung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.1997 - 2 UF 62/97
    Das ist der Fall, soweit der Unterhalt der Mutter das Maß dessen übersteigt, was der betreuende Ehegatte zur Deckung seines Mindestbedarfs benötigt (BGH, FamRZ 1989, 1279, 1280 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Die Belange des gemeinsamen Kindes sind nicht schon dadurch in der erforderlichen Weise gewahrt, daß seine Mutter Zeit für seine Betreuung hat, sondern erst dann, wenn diese über Mittel verfügt, die sie zur Bestreitung ihrer eigenen notwendigen Lebensbedürfnisse braucht (BGH, FamRZ 1989, 1279, 1281).

  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 692/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren zur Regelung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.1997 - 2 UF 62/97
    Der Senat übersieht nicht, daß auch die Belange des Beklagten von großem Gewicht sind, denn sein Umgangsrecht wurzelt im Elternrecht und genießt daher Verfassungsrang (Art. 6 Abs. 2 GG ; vgl. auch BVerfG, NJW 1993, 2671 ).
  • BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 65/85

    Verlust des Unterhaltsanspruchs durch Auswanderung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.1997 - 2 UF 62/97
    a) Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß eine fortgesetzte, massive unschuldhafte Vereitelung des Umgangsrechts zu einer Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs des personensorgeberechtigten Elternteils gem. § 1579 Nr. 6 BGB führen kann (vgl. statt vieler Wendl/Gerhard, Unterhaltsrecht, 4. Aufl., § 4 Rn. 726; BGH, FamRZ 1987, 356 ; OLG Nürnberg, FamRZ 1994, 1393 , jeweils m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 08.02.1994 - 11 UF 2641/93

    Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs bei Vereitelung des Umgangsrechts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.1997 - 2 UF 62/97
    a) Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß eine fortgesetzte, massive unschuldhafte Vereitelung des Umgangsrechts zu einer Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs des personensorgeberechtigten Elternteils gem. § 1579 Nr. 6 BGB führen kann (vgl. statt vieler Wendl/Gerhard, Unterhaltsrecht, 4. Aufl., § 4 Rn. 726; BGH, FamRZ 1987, 356 ; OLG Nürnberg, FamRZ 1994, 1393 , jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 04.11.1997 - 5 U 55/96   

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https://dejure.org/1997,12319
OLG Zweibrücken, 04.11.1997 - 5 U 55/96 (https://dejure.org/1997,12319)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.11.1997 - 5 U 55/96 (https://dejure.org/1997,12319)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. November 1997 - 5 U 55/96 (https://dejure.org/1997,12319)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 366 Abs. 2; ZPO § 301; ZPO § 539
    Unzulässiges Teilurteil bei unrichtiger Verrechnung einer Abschlagszahlung

  • rechtsportal.de

    BGB § 366 Abs. 2; ZPO § 301 § 539
    Unzulässiges, weil mit dem späteren Verfahrensverlauf nicht unbedingt widerspruchsfreies Teilurteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 508
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 261/04

    Rechtsfolgen der Kenntnis des Schuldners von einer aufgrund eines verlängerten

    Der Schuldner, der in Unkenntnis einer Teilabtretung Teilleistungen an den bisherigen Gläubiger erbracht hat, ist berechtigt, sein Tilgungsbestimmungsrecht in entsprechender Anwendung des § 366 Abs. 1 BGB nachträglich auszuüben, nachdem er von der Aufspaltung der Forderung auf mehrere Teilgläubiger Kenntnis erlangt hat (so OLG Hamm, BauR 2002, 638, 640; MünchKommBGB-Wenzel, 4. Aufl., § 366 Rdn. 3; Staudinger/Kaduk, BGB, 12. Aufl., § 366 Rdn. 12; Erman/H. P. Westermann, BGB, 11. Aufl., § 366 Rdn. 3, 9; Soergel/Zeiss, BGB, 12. Aufl., § 366 Rdn. 3; Palandt/Grüneberg, BGB, 65. Aufl., § 366 Rdn. 3 und 4a; a.A.: OLG Köln, OLGR 1998, 417; OLG Zweibrücken, OLGR 1998, 216; Staudinger/Olzen, BGB, (2000) § 366 Rdn. 31; Gernhuber, Die Erfüllung und ihre Surrogate, 2. Aufl., § 7 I. 4. b) S. 141).
  • KG, 30.08.2004 - 24 U 295/02

    Nachträgliche Tilgungsbestimmung für eine in Unkenntnis einer Teilabtretung

    Der Sachverhalt, der den von der Klägerin zur Stützung ihrer Rechtsansicht eingereichten Urteilen des OLG Zweibrücken - Urteil vom 4. November 1997, 5 U 55/96 - und des OLG Köln - Urteil vom 29. Mai 1998, 19 U 239/97 - zugrunde lag, ist mit dem hiesigen nicht vergleichbar.
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