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   OLG Brandenburg, 14.10.1998 - 1 U 26/98   

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OLG Brandenburg, 14.10.1998 - 1 U 26/98 (https://dejure.org/1998,4033)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.10.1998 - 1 U 26/98 (https://dejure.org/1998,4033)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Oktober 1998 - 1 U 26/98 (https://dejure.org/1998,4033)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens; Ersetzung eines derartigen Anspruchs durch Schuldabänderung; Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Vorgangs; Voraussetzungen für ein wucherähnliches Rechtsgeschäft; Anforderungen an eine sittenwidrige "Knebelung"; Voraussetzung für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 138 242 607
    Sittenwidrige Knebelung bei Darlehensvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1999, 655
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.01.1980 - III ZR 108/78

    Inanspruchnahme aus einem Darlehensvertrag - Vorliegen eines tatsächlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.1998 - 1 U 26/98
    Gemäß § 242 BGB und nach dem Rechtsgedanken in §§ 554 a, 626 BGB können Dauerschuldverhältnisse - also auch Darlehensverträge - fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kündigenden nach Treu und Glauben unzumutbar macht, weiterhin am Vertrag festzuhalten; hierbei hat eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der widerstreitenden Interessen stattzufinden (s. BGH WM 1980, S. 380, 381; NJW 1981, S. 1666, 1667, NJW 1986, S. 1928, 1929; OLG Stuttgart NJW 1987, S. 782; Palandt/Putzo aaO., § 609 Rdn. 13).

    Die Grundsätze vom Wegfall der Geschäftsgrundlage werden bei Dauerschuldverhältnissen regelmäßig von der Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung verdrängt, wenn und soweit es um die Aufhebung des Vertrages geht (s. BGH WM 1980, S. 380, 381; BGH ZIP 1997, S. 257, 259; Palandt/Heinrichs, aaO., § 242 Rdn. 120; Münch.Komm.-Roth BGB , Bd. 2, 3. Aufl. 1994, § 242 Rdn. 584).

  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79

    Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.1998 - 1 U 26/98
    Ein zur Nichtigkeit wegen Sittenverstoßes führendes wucherähnliches Geschäft, bei dem ein grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht und der wirtschaftlich oder intellektuell Überlegene die schwächere Lage des anderen Teiles bewußt zu seinem Vorteil ausgenutzt oder sich leichtfertig der Einsicht verschlossen hat, daß sich der andere Teil nur aufgrund seiner schwächeren Lage auf das für ihn ungünstige Geschäft eingelassen hat (s. BGHZ 80, S. 153, 160 f.; BGH NJW 1980, S. 445, 446; NJW 1980, S. 1155, 1156; NJW 1980, S. 2076, 2077; Palandt/Heinrichs, aaO., § 138 Rdn. 34; Münch.Komm.-Mayer-Maly, BGB , Bd. 1, 3. Aufl. 1993, § 138 Rdn. 98 ff.), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 24.03.1988 - III ZR 30/87

    Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.1998 - 1 U 26/98
    Wucherähnliche Rechtsgeschäfte können bei Kreditverträgen insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der vereinbarte Zins den marktüblichen Effektivzinssatz um 100 % oder 12 Prozentpunkte übersteigt oder diese Grenze zwar geringfügig unterschritten wird die Gesamtwürdigung aller Umstände des Kreditvertrages aber die Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB rechtfertigt (s. BGHZ 104, S. 102, 105 f.; Bd. 110, S. 336, 338 ff.; BGH NJW 1988, S. 818 f.; Palandt/Heinrichs, aaO., § 138 Rdn. 25 ff. 27, 28; Münch.Komm.-H.P.Westermann, aaO., § 607 Rdn. 20 ff.).
  • BGH, 19.06.1990 - XI ZR 280/89

    Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.1998 - 1 U 26/98
    Diese Grundsätze sind jedoch auf nichtgewerbsmäßige Gelegenheitsdarlehen nicht ohne weiteres übertragbar (BGH NJW-RR 1990, S. 1199, 1200;, Palandt/Heinrichs, aaO., § 138 Rdn. 32) und zudem für die Vereinbarung eines zu hohen Darlehenszinses und nicht für Fälle entwickelt worden, in denen der Darlehensgeber geltend macht, der Zins sei - zu seinen Lasten - zu niedrig bemessen.
  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 245/84

    Außerordentliche Kündigung eines betriebsbezogenen Kredits; Einholung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.1998 - 1 U 26/98
    Gemäß § 242 BGB und nach dem Rechtsgedanken in §§ 554 a, 626 BGB können Dauerschuldverhältnisse - also auch Darlehensverträge - fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kündigenden nach Treu und Glauben unzumutbar macht, weiterhin am Vertrag festzuhalten; hierbei hat eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der widerstreitenden Interessen stattzufinden (s. BGH WM 1980, S. 380, 381; NJW 1981, S. 1666, 1667, NJW 1986, S. 1928, 1929; OLG Stuttgart NJW 1987, S. 782; Palandt/Putzo aaO., § 609 Rdn. 13).
  • BGH, 05.03.1981 - III ZR 115/80

    Voraussetzungen der fristlosen Kündigung eines Darlehensvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.1998 - 1 U 26/98
    Gemäß § 242 BGB und nach dem Rechtsgedanken in §§ 554 a, 626 BGB können Dauerschuldverhältnisse - also auch Darlehensverträge - fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kündigenden nach Treu und Glauben unzumutbar macht, weiterhin am Vertrag festzuhalten; hierbei hat eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der widerstreitenden Interessen stattzufinden (s. BGH WM 1980, S. 380, 381; NJW 1981, S. 1666, 1667, NJW 1986, S. 1928, 1929; OLG Stuttgart NJW 1987, S. 782; Palandt/Putzo aaO., § 609 Rdn. 13).
  • BGH, 09.10.1996 - VIII ZR 266/95

    Recht der Neuen Länder; Keine Herleitung des Eintritts des Übernehmers eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.1998 - 1 U 26/98
    Die Grundsätze vom Wegfall der Geschäftsgrundlage werden bei Dauerschuldverhältnissen regelmäßig von der Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung verdrängt, wenn und soweit es um die Aufhebung des Vertrages geht (s. BGH WM 1980, S. 380, 381; BGH ZIP 1997, S. 257, 259; Palandt/Heinrichs, aaO., § 242 Rdn. 120; Münch.Komm.-Roth BGB , Bd. 2, 3. Aufl. 1994, § 242 Rdn. 584).
  • BGH, 12.07.1965 - II ZR 118/63

    Sittenwidrigkeit der Übertragung von Gesellschafterrechten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.1998 - 1 U 26/98
    Eine sittenwidrige "Knebelung" liegt erst dann vor, wenn die wirtschaftliche Freiheit des anderen Teils so sehr beschränkt wird, daß dieser seine Selbständigkeit und wirtschaftliche Entschließungsfreiheit ganz oder zu einem wesentlichen Teil einbüßt (s. BGHZ 44, S. 158, 161; Bd. 83, S. 113, 116; BGH NJW 1991, S. 1587, 1588; Palandt/Heinrichs, aaO., § 138 Rdn. 39; Münch.Komm.-Mayer-Maly, aaO., § 138 Rdn. 64 ff.).
  • BGH, 05.11.1987 - III ZR 98/86

    Bestimmung des auffälligen Mißverhältnisses beim Ratenkreditvertrag;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.1998 - 1 U 26/98
    Wucherähnliche Rechtsgeschäfte können bei Kreditverträgen insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der vereinbarte Zins den marktüblichen Effektivzinssatz um 100 % oder 12 Prozentpunkte übersteigt oder diese Grenze zwar geringfügig unterschritten wird die Gesamtwürdigung aller Umstände des Kreditvertrages aber die Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB rechtfertigt (s. BGHZ 104, S. 102, 105 f.; Bd. 110, S. 336, 338 ff.; BGH NJW 1988, S. 818 f.; Palandt/Heinrichs, aaO., § 138 Rdn. 25 ff. 27, 28; Münch.Komm.-H.P.Westermann, aaO., § 607 Rdn. 20 ff.).
  • OLG Stuttgart, 21.03.1986 - 2 U 181/85

    Unwirksamkeit einer Kündigung eines Darlehensvertrages; Abbedingung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.1998 - 1 U 26/98
    Gemäß § 242 BGB und nach dem Rechtsgedanken in §§ 554 a, 626 BGB können Dauerschuldverhältnisse - also auch Darlehensverträge - fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kündigenden nach Treu und Glauben unzumutbar macht, weiterhin am Vertrag festzuhalten; hierbei hat eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der widerstreitenden Interessen stattzufinden (s. BGH WM 1980, S. 380, 381; NJW 1981, S. 1666, 1667, NJW 1986, S. 1928, 1929; OLG Stuttgart NJW 1987, S. 782; Palandt/Putzo aaO., § 609 Rdn. 13).
  • BGH, 25.10.1979 - III ZR 182/77

    Klage auf Erfüllung einer Bürgschaftverpflichtung - Wirksamkeit des

  • BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 191/83

    Arbeitsgerichtsverfahren - Sprungrevision - Zustimmung - Vertretungszwang -

  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 141/78
  • BGH, 17.04.1980 - III ZR 96/78

    Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages wegen eines wucherähnlichen Tatbestands

  • LSG Bayern, 12.08.2013 - L 7 AS 233/13

    Eine Forderung auf vorzeitige Rückzahlung eines einem Dritten gewährten Darlehens

    Es werde auf das Urteil des OLG Brandenburg vom 14.10.1998, Az. 1 U 26/98, verwiesen.

    Das vom Kläger wiederholt zitierte Urteil des OLG Brandenburg vom 14.10.1998, Az. 1 U 26/98, führt demnach hier nicht weiter, zumal sich der dortige Sachverhalt sehr vom streitgegenständlichen unterscheidet.

  • ArbG Frankfurt/Main, 21.04.1999 - 2 Ca 6554/98

    Vergütungsanspruch bei Vereinbarung eines Rangrücktritts

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  • OLG Bamberg, 21.03.2005 - 4 U 192/04

    Rückforderung eines Darlehens wegen Nichtigkeit der Darlehensvereinbarung

    Damit hält die vorliegende Darlehensvereinbarung bereits nach dem Vertragswortlaut die Mitte zwischen einer Fallgestaltung, für die ein i.S. des § 138 BGB tatbestandsmäßiges grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zu bejahen ist (vgl. etwa BGH WM 1988, 195: zinsloses Darlehen mit einer Laufzeit von 40 Jahren), und der vom OLG Brandenburg BB 1999, 655 als noch wirksam beurteilten Vertragskonstruktion (Laufzeit von 17 Jahren, vereinbarter Zinssatz von jährlich 3 % und vorausgegangene Beratung des Darlehensgebers durch zwei Rechtsanwälte).
  • LG Essen, 25.02.2020 - 18 O 177/19

    Urkundsprozess, Darlehenszinsen

    Dieses Missverhältnis ist bei Zinsansprüchen aus einem Darlehensvertrag in der Regel zu bejahen, wenn der Vertragszins den marktüblichen Effektivzins relativ um 100% oder absolut um 12 Prozentpunkte übersteigt oder diese Grenze zwar geringfügig unterschritten wird, die Gesamtwürdigung aller Umstände des Kreditvertrages aber die Anwendung des § 138 BGB rechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.1987 - III ZR 98/86 -, Rn. 16, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14.10.1998 - 1 U 26/98 -, Rn. 23, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.12.1998 - 19 U 40/98   

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https://dejure.org/1998,4765
OLG Köln, 11.12.1998 - 19 U 40/98 (https://dejure.org/1998,4765)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.12.1998 - 19 U 40/98 (https://dejure.org/1998,4765)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 1998 - 19 U 40/98 (https://dejure.org/1998,4765)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz gegen einen Verhandlungspartner wegen des Abbruchs der Vertragsverhandlungen; Aufwendungen eines Verhandlungspartners vor Ergehen eines behördlichen Bewilligungsbescheids; Annahme eines Vertragsschlusses bei Handeln eines Vereinsvorstandes; Beschränkung ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB §§ 26, 68, 70, 276
    Schadensersatz wegen des Abbruchs von Vertragsverhandlungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1999, 1186
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.02.1989 - VIII ZR 4/88

    Haftung bei Nichtzustandekommen eines Vertragsschlusses

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.1998 - 19 U 40/98
    Der Senat schließt sich dem an, was der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang ausgeführt hat (NJW-RR 1989, 627):.

    Aufwand, der in Erwartung des Vertragsabschlusses gemacht wird, erfolgt daher grundsätzlich auf eigene Gefahr (BGH, NJW-RR 1989, 627 = LM § 276 (Fa) Nr. 102 = ZIP 1989, 514 (515); Emmerich, in MünchKomm 3. Aufl., Vorb.

    Da die Klägerin bis dahin keinesfalls annehmen konnte, der beabsichtigte Vertrag werde mit Sicherheit zustandekommen, kann sie zunächst einmal nicht den Ersatz von Aufwendungen verlangen, die vor diesem Datum liegen (vgl. BGH NJW-RR 1989, 627 [628]).

  • BGH, 12.06.1975 - X ZR 25/73
    Auszug aus OLG Köln, 11.12.1998 - 19 U 40/98
    Eine Schadensersatzpflicht besteht nur dann, wenn ein Verhandlungspartner bei der Gegenseite zurechenbar das aus deren Sicht berechtigte Vertrauen erweckt hat, der Vertrag werde mit Sicherheit zustande kommen, sodann aber die Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund abbricht (BGH, WM 1962, 936 (937) = BB 1962, 816 unter II 1; WM 1967, 1010 (1011) = NJW 1967, 2199; WM 1967, 798 (799) unter II 1; WM 1974, 508 (509) unter III 1; NJW 1975, 1774 = BB 1975, 1128 unter I 3; WM 1977, 618 (620); Staudinger-Löwisch, Vorb.

    Nur wenn der Vertragsschluß nach den Verhandlungen zwischen den Parteien als sicher anzunehmen ist und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen zur Durchführung des Vertrages vor dessen Abschluß gemacht werden, können diese vom Verhandlungspartner unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen zu erstatten sein, wenn er den Vertragsabschluß später ohne triftigen Grund ablehnt (BGHZ 76, 343 (349) = NJW 1980, 1683 = LM § 276 (Fa) BGB Nr. 68a; BGH, LM § 276 (Fa) BGB Nr. 28 = WM 1969, 595 (597); NJW 1975, 1774 = LM § 276 (Fa) BGB Nr. 43 = WM 1975, 923 (925 )) .".

  • BGH, 17.05.1962 - VII ZR 224/60
    Auszug aus OLG Köln, 11.12.1998 - 19 U 40/98
    Auch wenn die Parteien sich schon in längeren und ernsthaft geführten Vertragsverhandlungen befinden, kann jede Seite vom Vertragsschluß Abstand nehmen, ohne sich allein deshalb bereits wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen schadensersatzpflichtig zu machen (BGH, WM 1962, 936 (937) = BB 1962, 816 Nr. 1335 (unter II 3); WM 1977, 618 (620) (unter 2 c); Staudinger-Löwisch, BGB, 12. Aufl. (1979), Vorb.

    Eine Schadensersatzpflicht besteht nur dann, wenn ein Verhandlungspartner bei der Gegenseite zurechenbar das aus deren Sicht berechtigte Vertrauen erweckt hat, der Vertrag werde mit Sicherheit zustande kommen, sodann aber die Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund abbricht (BGH, WM 1962, 936 (937) = BB 1962, 816 unter II 1; WM 1967, 1010 (1011) = NJW 1967, 2199; WM 1967, 798 (799) unter II 1; WM 1974, 508 (509) unter III 1; NJW 1975, 1774 = BB 1975, 1128 unter I 3; WM 1977, 618 (620); Staudinger-Löwisch, Vorb.

  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 23/78

    Verschulden einer Gemeinde bei Abbruch der Verhandlungen über einen

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.1998 - 19 U 40/98
    Nur wenn der Vertragsschluß nach den Verhandlungen zwischen den Parteien als sicher anzunehmen ist und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen zur Durchführung des Vertrages vor dessen Abschluß gemacht werden, können diese vom Verhandlungspartner unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen zu erstatten sein, wenn er den Vertragsabschluß später ohne triftigen Grund ablehnt (BGHZ 76, 343 (349) = NJW 1980, 1683 = LM § 276 (Fa) BGB Nr. 68a; BGH, LM § 276 (Fa) BGB Nr. 28 = WM 1969, 595 (597); NJW 1975, 1774 = LM § 276 (Fa) BGB Nr. 43 = WM 1975, 923 (925 )) .".
  • BGH, 06.02.1969 - II ZR 86/67

    Voraussetzungen für das rechtswirksame Zustandegekommen eines Vorvertrages -

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.1998 - 19 U 40/98
    Nur wenn der Vertragsschluß nach den Verhandlungen zwischen den Parteien als sicher anzunehmen ist und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen zur Durchführung des Vertrages vor dessen Abschluß gemacht werden, können diese vom Verhandlungspartner unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen zu erstatten sein, wenn er den Vertragsabschluß später ohne triftigen Grund ablehnt (BGHZ 76, 343 (349) = NJW 1980, 1683 = LM § 276 (Fa) BGB Nr. 68a; BGH, LM § 276 (Fa) BGB Nr. 28 = WM 1969, 595 (597); NJW 1975, 1774 = LM § 276 (Fa) BGB Nr. 43 = WM 1975, 923 (925 )) .".
  • BGH, 02.04.1974 - VIII ZR 2/73

    Vorvertragliches Verschulden bei grundloser Mieterabsage

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.1998 - 19 U 40/98
    Eine Schadensersatzpflicht besteht nur dann, wenn ein Verhandlungspartner bei der Gegenseite zurechenbar das aus deren Sicht berechtigte Vertrauen erweckt hat, der Vertrag werde mit Sicherheit zustande kommen, sodann aber die Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund abbricht (BGH, WM 1962, 936 (937) = BB 1962, 816 unter II 1; WM 1967, 1010 (1011) = NJW 1967, 2199; WM 1967, 798 (799) unter II 1; WM 1974, 508 (509) unter III 1; NJW 1975, 1774 = BB 1975, 1128 unter I 3; WM 1977, 618 (620); Staudinger-Löwisch, Vorb.
  • BGH, 14.07.1967 - V ZR 120/64

    Abbruch von Verhandlungen über den Abschluss eines Vertrages - Verschulden bei

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.1998 - 19 U 40/98
    Eine Schadensersatzpflicht besteht nur dann, wenn ein Verhandlungspartner bei der Gegenseite zurechenbar das aus deren Sicht berechtigte Vertrauen erweckt hat, der Vertrag werde mit Sicherheit zustande kommen, sodann aber die Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund abbricht (BGH, WM 1962, 936 (937) = BB 1962, 816 unter II 1; WM 1967, 1010 (1011) = NJW 1967, 2199; WM 1967, 798 (799) unter II 1; WM 1974, 508 (509) unter III 1; NJW 1975, 1774 = BB 1975, 1128 unter I 3; WM 1977, 618 (620); Staudinger-Löwisch, Vorb.
  • BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 8/65

    Zeitpunkt des Zustandekommens eines Pachtvertrages - Haftung wegen Verschuldens

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.1998 - 19 U 40/98
    Eine Schadensersatzpflicht besteht nur dann, wenn ein Verhandlungspartner bei der Gegenseite zurechenbar das aus deren Sicht berechtigte Vertrauen erweckt hat, der Vertrag werde mit Sicherheit zustande kommen, sodann aber die Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund abbricht (BGH, WM 1962, 936 (937) = BB 1962, 816 unter II 1; WM 1967, 1010 (1011) = NJW 1967, 2199; WM 1967, 798 (799) unter II 1; WM 1974, 508 (509) unter III 1; NJW 1975, 1774 = BB 1975, 1128 unter I 3; WM 1977, 618 (620); Staudinger-Löwisch, Vorb.
  • OLG Düsseldorf, 29.10.1987 - 6 U 77/87
    Auszug aus OLG Köln, 11.12.1998 - 19 U 40/98
    Eine Schadensersatzpflicht besteht nur dann, wenn ein Verhandlungspartner bei der Gegenseite zurechenbar das aus deren Sicht berechtigte Vertrauen erweckt hat, der Vertrag werde mit Sicherheit zustande kommen, sodann aber die Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund abbricht (BGH, WM 1962, 936 (937) = BB 1962, 816 unter II 1; WM 1967, 1010 (1011) = NJW 1967, 2199; WM 1967, 798 (799) unter II 1; WM 1974, 508 (509) unter III 1; NJW 1975, 1774 = BB 1975, 1128 unter I 3; WM 1977, 618 (620); Staudinger-Löwisch, Vorb.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.01.1999 - 9 U 72/98   

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https://dejure.org/1999,7728
OLG Düsseldorf, 18.01.1999 - 9 U 72/98 (https://dejure.org/1999,7728)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.01.1999 - 9 U 72/98 (https://dejure.org/1999,7728)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Januar 1999 - 9 U 72/98 (https://dejure.org/1999,7728)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 284, 452

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarung von Zinsen für die Nutzung eines Grundstückes durch den Käufer vor Fälligkeit des Kaufpreises in allgemeine Geschäftsbedingungen; Pflicht des Verkäufers zur Beantragung eines die Grundstücksverkehrsgenehmigung ersetzenden Investitionsvorrangbescheides; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 284, 452
    Vereinbarung von Nutzungszinsen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AGBG § 1 § 3 § 9; BGB § 452; InVorG § 11 Abs. 1
    Formularmäßige Vereinbarung von Nutzungszinsen für die Nutzung des veräußerten Grundstücks vor Fälligkeit des Kaufpreises; Pflichten des Verfügungsberechtigten; Beantragung eines Investitionsvorrangbescheides

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.1986 - VII ZR 195/84

    Formularmäßige Vererinbarung der Verzinsung einer Kaufpreisverbindlichkeit vor

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.1999 - 9 U 72/98
    Auch Kaufleute können nach einer früheren Entscheidung des Bundesgerichthofes (NJW 1986, 1805, 1806) für ihre Forderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften Zinsen erst vom Tage der Fälligkeit an beanspruchen (§ 353 Satz 1 HGB); daß Zinsen für einen Zeitraum vor Fälligkeit der Hauptforderung (im dort entschiedenen Fall vor Abschluß des Kaufvertrages) zu entrichten sind, ist nach dieser Entscheidung nicht nur unüblich, sondern verstößt auch gegen den Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, daß nämlich Zinsen regelmäßig,nur bei Verzug oder seit Rechtshängigkeit, allen-, falls seit Fälligkeit der Hauptforderung zu zahlen sind.

    Etwas anderes folgt nicht-aus dem Umstand, daß § 452 BGB nach überw:Legender Meinung (-vgl. die Nachweise zum Meinungsstand bei Senat in OLGR 1997, 93 und Palandt/Putzo, BGB, 58.-Aufl., § 452, 3) die Fälligkeit der Hauptforderung voraussetzt, wovon offenbar auch der Bundesgerichtshof (NJW 1986, 1805,'1806) ausgeht.

  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 15.94

    Aufhebung eines Investitionsvorrangbescheides

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.1999 - 9 U 72/98
    Vielmehr richten sich die Vorschriften in erster Linie an den jeweils Verfügungsberechtigten bzw. den Anmelder (Kuhn, a.a.O., Anm. 41; vgl. auch BVerwG NJW 1995, 672).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.1996 - 9 U 44/96

    Pflicht zur Verzinsung des Kaufpreises ab Nutzungsübergang bei Grundstückskauf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.1999 - 9 U 72/98
    Etwas anderes folgt nicht-aus dem Umstand, daß § 452 BGB nach überw:Legender Meinung (-vgl. die Nachweise zum Meinungsstand bei Senat in OLGR 1997, 93 und Palandt/Putzo, BGB, 58.-Aufl., § 452, 3) die Fälligkeit der Hauptforderung voraussetzt, wovon offenbar auch der Bundesgerichtshof (NJW 1986, 1805,'1806) ausgeht.
  • BGH, 11.12.1997 - IX ZR 46/97

    Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.1999 - 9 U 72/98
    Deren Vereinbarung weicht der Sache nach von den §§ 284, 288 BGB und damit von den Grundgedanken,der gesetzlichen Regelung ab und hält der Inhaltskontrolle nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG nicht stand (BGH NJW 1998, 991, 992).
  • BGH, 31.01.1967 - V ZR 125/65

    Vorübergehende Unmöglichkeit der Leistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.1999 - 9 U 72/98
    Zwar kann der Fall, daß die Vertragschließenden ein gegenwärtiges Hindernis gekannt aber infolge eines Irrtumes mit seiner demnächstigen Behebbarkeit gerechnet haben, unter dem Gesichtspunkt des Wegfalles der Geschäftsgrundlage zu beurteilen sein, wenn sich später herausstellt, daß.die Behebung des Hindernisses wesentlich längere Zeit in Anspruch nehmen wird, als bei Vertragsschluß von allen Beteiligten angenommen wurde (BGHZ 47, 48, 51).
  • BGH, 01.03.2000 - VIII ZR 77/99

    Nutzungszinsen im Unternehmenskaufvertrag

    Sie ist am Maßstab des § 452 BGB zu messen (OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 169, 170, in Verbindung mit dem Nichtannahmebeschluß des BGH vom 21. Oktober 1999 - V ZR 98/99, nicht veröffentlicht; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Oktober 1999 - V ZR 112/98, NJW 2000, 71 unter II 2 b; BGH, Urteil vom 24. Februar 1995 - V ZR 244/93 aaO; BGH, Urteil vom 24. April 1992 - V ZR 13/91 aaO unter II 2 a; Keim DNotZ 1999, 612, 621; Blank DNotZ 1998, 339, 340 ff).

    Ein von dieser Annahme des Gesetzgebers abweichender Wille des Verkäufers, für die dem Käufer vorzeitig (§§ 320 Abs. 1 Satz 1, 322 Abs. 1, 271 Abs. 1 BGB) eingeräumte Nutzungsmöglichkeit des Kaufgegenstandes bis zur Zahlung des Kaufpreises Nutzungszinsen zu verlangen, bestätigt deshalb den Grundgedanken des § 452 BGB (OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 169, 170; Staudinger/Köhler aaO § 452 Rdnr. 1; a.A. wohl Blank aaO S. 344).

  • BGH, 26.05.2000 - V ZR 49/99

    Formularmäßige Vereinbarung von Nutzungszinsen beim Grundstückskauf

    Darauf, daß sie nach der überwiegend im Schrifttum vertretenen Auffassung die Fälligkeit des Kaufpreises voraussetzt (MünchKomm-BGB/H.P. Westermann, 3. Aufl., § 452 Rdn. 3; Palandt/Putzo, BGB, 59. Aufl., § 452 Rdn. 3; Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 452 Rdn. 10; Staudinger/Köhler, BGB [1995], § 452 Rdn. 7; Dänekamp, NJW 1994, 2271 ff; Schmenger, BWNotZ 1995, 53 ff; ebenso LG Heidelberg, NJW 1994, 1225; a.A. OLG Oldenburg, NJW-RR 1987, 722; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 333; KG Berlin, KG-Report 1998, 140; OLG Düsseldorf, OLG-Report 1999, 169 [rechtskräftig, die dagegen gerichtete Revision hat der Senat nicht angenommen]; Planck/Knoke, BGB, 4. Aufl., § 452 Anm. 2; Semler, NJW 1995, 1727 ff), kommt es nicht an.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 30.09.1998 - 2 UF 286/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5408
OLG Bamberg, 30.09.1998 - 2 UF 286/97 (https://dejure.org/1998,5408)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30.09.1998 - 2 UF 286/97 (https://dejure.org/1998,5408)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30. September 1998 - 2 UF 286/97 (https://dejure.org/1998,5408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde des chilenischen Kindesvaters gegen die Versagung des Umgangsrechts mit seinen Kindern nach Flucht der getrennt lebenden Muter samt Kindern nach Deutschland; Grundsätzliche Möglichkeiten des im Heimatland verbliebenen Elternteiles zur Aufrechterhaltung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 515
  • FamRZ 1999, 951
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bamberg, 12.05.2004 - 2 WF 77/04

    Internationale Kindesentführung

    Im den Verfahren 2 UF 224/98 und 2 UF 286/97 (FamRZ 1999, 938) hat der Senat beispielsweise den Gegenstandswert ebenfalls auf den damaligen Regelwert von 5.000,-- DM festgelegt.
  • OLG Frankfurt, 14.12.2001 - 1 UF 168/01

    Kindesentführung, Umgangsregelung nach HKÜ, Rechtshängigkeit

    Für Entscheidungen, die das Umgangsrecht mit Auslandsberührung nach Art. 21 HKÜ zum Gegenstand haben, finden die allgemeinen Vorschriften der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Familiensachen Anwendung (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1999, 951, 953).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.03.1998 - 19 U 239/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,20485
OLG Stuttgart, 26.03.1998 - 19 U 239/97 (https://dejure.org/1998,20485)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.03.1998 - 19 U 239/97 (https://dejure.org/1998,20485)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. März 1998 - 19 U 239/97 (https://dejure.org/1998,20485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments ; Fragliche Fälschung der Unterschrift des Erblassers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.03.2015 - IV ZR 400/14

    Erbunwürdigkeit des betreuenden Ehegatten und Testamentserben: Versuchte Tötung

    Daher entspricht es der überwiegenden Auffassung zum Erbunwürdigkeitsgrund des § 2339 Abs. 1 Nr. 4 BGB, dass es nicht darauf ankommt, ob der Erbunwürdige mit der Fälschung des Testaments möglicherweise nur den tatsächlichen oder vermuteten Willen des Erblassers durchsetzen wollte (Senatsbeschluss vom 27. Februar 2008 - IV ZR 138/07, ZEV 2008, 193; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1969 - III ZR 208/67, NJW 1970, 197 unter 2 b; OLG Stuttgart ZEV 1999, 187, 188; Muscheler, Erbrecht II 2010 Rn. 3161; Staudinger/Olshausen, BGB (2015) § 2339 Rn. 23; Palandt/Weidlich, BGB 74. Aufl. § 2339 Rn. 7; kritisch hierzu MünchKomm-BGB/Helms, 6. Aufl. § 2339 Rn. 13).
  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 138/07

    Begriff der Erbunwürdigkeit

    Im Übrigen hält der Senat daran fest, dass jede unter Nr. 4 des § 2339 Abs. 1 BGB fallende Handlung zur Erbunwürdigkeit führt, ohne dass es darauf ankommt, ob der Täter aus anerkennenswerten Motiven gehandelt hat oder nicht (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1969 - III ZR 208/67 - NJW 1970, 197 unter 2 b; OLG Stuttgart ZEV 1999, 187 mit Hinweis auf die Nichtannahme der Revision S. 188).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 21.01.1999 - 2 U 80/1998   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,24927
OLG Bremen, 21.01.1999 - 2 U 80/1998 (https://dejure.org/1999,24927)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.01.1999 - 2 U 80/1998 (https://dejure.org/1999,24927)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - 2 U 80/1998 (https://dejure.org/1999,24927)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrages ; Mangel an einem Kraftfahrzeug ; Anspruch auf Wandelung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.02.1999 - 1 U 161/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,23920
OLG Frankfurt, 18.02.1999 - 1 U 161/97 (https://dejure.org/1999,23920)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.02.1999 - 1 U 161/97 (https://dejure.org/1999,23920)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - 1 U 161/97 (https://dejure.org/1999,23920)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Erschließungskosten; Übereinstimmende Erledigungserklärung ; Auslegung eines Kaufvertrages; Zahlung nach Rechtshängigkeit; Verteilung der Kostenlast

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Rostock, 27.03.2003 - 1 U 118/01

    Zum Regressanspruch des Sozialversicherungsträgers wegen eines Arbeitsunfalls -

    Gegenstand der Arbeit kann die Bearbeitung des Werks (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 152), sein Abbruch (BGH, NJW 1979, 309) oder - wie hier - seine Errichtung sein (Beschluß des Senats vom 30.06.1999 - 1 U 161/97).
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