Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 22.10.1999 - 14 W 712/99   

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https://dejure.org/1999,2421
OLG Koblenz, 22.10.1999 - 14 W 712/99 (https://dejure.org/1999,2421)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.10.1999 - 14 W 712/99 (https://dejure.org/1999,2421)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Oktober 1999 - 14 W 712/99 (https://dejure.org/1999,2421)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung nicht anhängiger Ansprüche in einen Vergleich der Rechtsmittelinstanz

  • Anwaltsblatt

    § 23 BRAGebO, § 11 BRAGebO

  • Judicialis

    BRAGO § 23; ; BRAGO § 11 I 4

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAGO § 11 Abs. 1 S. 4; BRAGO § 23
    Vergleich in zweiter Instanz auch über nicht anhängige Ansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO §§ 23, 11 Abs. 1 S. 4
    Einbeziehung nicht anhängiger Ansprüche in einen Vergleich der Rechtsmittelinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 9 O 237/95
  • OLG Koblenz, 22.10.1999 - 14 W 712/99

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 112
  • MDR 2000, 121
  • VersR 2001, 1129
  • AnwBl 2000, 376
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 14.10.1997 - 1 W 3875/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 22.10.1999 - 14 W 712/99
    Diese - erhöhten - Zahlenwerte bilden regelmäßig die Grundlage für die Gebührenberechnung, wenn im Berufungsverfahren Bruchteile von Gebühren erfallen (KG JurBüro 1998, 189; LG Bochum JurBüro 1996, 638; N. Schneider MDR 1998, 197, 198).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Anwalt die gebührenauslösende Tätigkeit im Eingangsverfahren oder in der Rechtsmittelinstanz entfaltet hat (KG JurBüro 1998, 189, 190; LG Bochum JurBüro, 1996, 638; Enders JurBüro 1996, 617, 619 und JurBüro 1997, 414).

  • LG Köln, 14.08.1996 - 10 T 188/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 22.10.1999 - 14 W 712/99
    Die Anwendbarkeit von § 11 Abs. 1 S. 4 BRAGO lässt sich im vorliegenden Fall nicht mit der Begründung verneinen, die mitverglichenen, nicht anhängigen Ansprüche von insgesamt 30.000 DM hätten sich nicht im Berufungsverfahren befunden (so jedoch OLG Stuttgart Jurbüro, 1998, 585; LG Berlin JurBüro, 1997, 639; LG Köln JurBüro 1997, 414; von Eicken in Gerold/Schmidt, BRAGO, 14. Aufl., § 23 Rnr. 53; von Eikken/Madert, NJW 1996, 1649, 1650).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Anwalt die gebührenauslösende Tätigkeit im Eingangsverfahren oder in der Rechtsmittelinstanz entfaltet hat (KG JurBüro 1998, 189, 190; LG Bochum JurBüro, 1996, 638; Enders JurBüro 1996, 617, 619 und JurBüro 1997, 414).

  • LG Bochum, 12.08.1996 - 1 O 215/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 22.10.1999 - 14 W 712/99
    Diese - erhöhten - Zahlenwerte bilden regelmäßig die Grundlage für die Gebührenberechnung, wenn im Berufungsverfahren Bruchteile von Gebühren erfallen (KG JurBüro 1998, 189; LG Bochum JurBüro 1996, 638; N. Schneider MDR 1998, 197, 198).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 10.03.2000 - 2 W 22/00   

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https://dejure.org/2000,5014
OLG Schleswig, 10.03.2000 - 2 W 22/00 (https://dejure.org/2000,5014)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.03.2000 - 2 W 22/00 (https://dejure.org/2000,5014)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. März 2000 - 2 W 22/00 (https://dejure.org/2000,5014)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeitsbestimmung; Internationale Zuständigkeit; Deutsche Gerichtsbarkeit

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gerichtsstandsbestimmung kann Konflikt über die internationale Zuständigkeit nicht lösen

  • Judicialis

    ZPO § 36; ; ZPO § 37

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Konflikt über die internationale Zuständigkeit

  • rechtsportal.de

    ZPO § 36 § 37
    Voraussetzungen der gerichtlichen Zuständigkeitsbestimmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 721
  • BB 2000, 1321
  • BB 2000, 799
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 13.01.2000 - 19 W 5398/99

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit in Verbrauchersachen

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.03.2000 - 2 W 22/00
    Seine örtliche Zuständigkeit hat es nicht verneint; es hat dazu gar nicht Stellung genommen Das Landgericht Berlin hingegen hat mit Beschluß vom 7.4.1999 - 19 O 495/98 - bestätigt durch Beschluß des Kammergerichts vom 13.1.2000 - 19 W 5398/99 - die internationale Zuständigkeit deutscher Gericht zugunsten der Antragstellerin unterstellt, jedoch die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Berlin verneint.
  • OLG Schleswig, 29.01.1997 - 5 W 47/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 10.03.2000 - 2 W 22/00
    Es hat vielmehr - bestätigt durch Beschluß des 5. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 29.1.1997 (5 W 47/96 abgedruckt in WM 1997, 991 = RIW 1997, 955 f mit kritischen Anmerkungen von Mankowski in RIW 1997, 990 ff) - der Antragstellerin Prozeßkostenhilfe für die beabsichtigte Klage versagt, weil die internationale Zuständigkeit des Landgerichts Lübeck insbesondere nach Art. 13 - 15 des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ) nicht gegeben sei.
  • BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den BGH bei Abweichung von der

    Diese Zwecksetzung gebietet es entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Gegenauffassung (OLG Schleswig, Beschluss vom 10. März 2000 - 2 W 22/00, BB 2000, 1321), die Entscheidung einer in der Rechtsprechung umstrittenen Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof in allen Konstellationen zu ermöglichen, in denen dies nach § 36 ZPO a.F. möglich war.
  • BGH, 23.01.2001 - X ZB 7/00

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen die Verneinung der

    Das Oberlandesgericht Schleswig hat diesen Antrag mit Beschluß vom 10. März 2000 (veröffentlicht in JZ 2000, 793 m. Anm. Mankowski) abgelehnt mit der Begründung, es fehle an einem Kompetenzkonflikt über die örtliche, sachliche oder funktionelle Zuständigkeit.
  • OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 1 U 293/05

    Schadensersatz aus unerlaubter Handlung: Anspruch eines stillen Gesellschafters

    Fehlt es an dieser, kann eine Bestimmung der Zuständigkeit nach § 36 ZPO den Beklagten nicht in Deutschland gerichtspflichtig machen (Mankowski, JZ 2000, 793, 795).
  • OLG München, 12.05.2010 - 34 AR 9/10

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite;

    Soweit die Rechtsprechung des 31. Zivilsenats dieses Gerichts der hier vertretenen Auffassung entgegensteht, rechtfertigt dies die Vorlage nicht (OLG Schleswig BB 2000, 1321; a.A. Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 10; Musielak/Heinrich § 36 Rn. 10).
  • OLG München, 12.05.2010 - 34 AR 18/10

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite;

    Soweit die Rechtsprechung des 31. Zivilsenats dieses Gerichts der hier vertretenen Auffassung entgegensteht, rechtfertigt dies die Vorlage nicht (OLG Schleswig BB 2000, 1321; a.A. Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 10; Musielak/Heinrich § 36 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.01.2000 - 16 U 28/99   

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https://dejure.org/2000,8624
OLG Düsseldorf, 14.01.2000 - 16 U 28/99 (https://dejure.org/2000,8624)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.2000 - 16 U 28/99 (https://dejure.org/2000,8624)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 2000 - 16 U 28/99 (https://dejure.org/2000,8624)
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Erkrankung des Handelsvertreters einen Monat nach Vertragsbeginn

§ 626 BGB, Recht der außerordentlichen Kündigung, Pflicht des Unternehmers, die "Bereitstellungspauschale" zurückzuzahlen

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bereitstellungspauschale; Rückzahlungsanspruch; Rückerstattung; Erstattungsanspruch; Handelsvertreter; Handelsvertretervertrag; Kündigung; Außerordentliche Kündigung

  • Judicialis

    BGB § 323 Abs. 1... ; ; BGB § 323 Abs. 3; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 626; ; BGB § 628; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 818 Abs. 3; ; HGB § 84; ; HGB § 89 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Rückzahlung einer Bereitstellungspauschale nach Kündigung eines Handelsvertretervertrages aus wichtigem Grund

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund, Krankheit des HV, Rückforderung einer Bereitstellungspauschale bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, Einstandsvereinbarung, Einstandszahlung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 201/79

    Kündigung des Vertragsverhältnisses während einer vereinbarten Probezeit -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2000 - 16 U 28/99
    Da weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass der Kläger in den ersten Tagen des am 15.04.1998 in Kraft getretenen Vertragsverhältnisses die ihm mit der Gebietsrepräsentanz eröffneten Leistungen und Nutzungsmöglichkeiten in Anspruch genommen hat, ist die Beklagte gemäß § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB auch verpflichtet, ihm die Bereitstellungspauschale in voller Höhe und nicht nur anteilig (d.h. abzüglich 331, 73 DM für eine Woche) zu erstatten (so wohl auch BGH NJW 1982, 181 zur Rückzahlung einer Vertragsanschlußgebühr bei Kündigung innerhalb der Probezeit unter II. 4.).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 113/09

    Handelsvertretervertrag: Beschränkung der Kündigungsfreiheit durch die

    Gleiches gilt bei Vertragsklauseln, die eine sofortige Rückzahlung langfristiger Vorschusszahlungen bei einer Kündigung durch den Handelsvertreter vorsehen (vgl. LG Karlsruhe, BB 1990, 1504; Emde, a.a.O.; Löwisch, a.a.O.) oder wenn dem Handelvertreter ein zinsfreies Darlehen gewährt, er aber für den Fall der Kündigung zur Zinszahlung verpflichtet wird (vgl. LG Mannheim, ZIP 1990 A 144; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 246; Hopt, a.a.O.; Löwisch, a.a.O.).
  • LG Berlin, 22.09.2005 - 5 O 112/05

    - Eurenta 3 -, wichtiger Grund, Nichtzurverfügungstellung von Unterlagen,

    Auch eine Kündigung unter Wahrung der Frist statt fristlos ist eine außerordentliche Kündigung, wenn der Kündigungsempfänger aus dem Inhalt der Kündigungserklärung unzweifelhaft den Willen des Kündigenden zur außerordentlichen Kündigung erkennen kann (OLG Düsseldorf OLG-Report 2000, 246; MK-von Hoyningen-Huene, HGB, 2. Aufl., § 89 a Rn. 61 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung; Baumbach/Hopt-Hopt, HGB, 31. Aufl., § 89 a Rn. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.12.1999 - 16 Wx 180/99   

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https://dejure.org/1999,4639
OLG Köln, 16.12.1999 - 16 Wx 180/99 (https://dejure.org/1999,4639)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.1999 - 16 Wx 180/99 (https://dejure.org/1999,4639)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 1999 - 16 Wx 180/99 (https://dejure.org/1999,4639)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Mögliche Verpflichtung eines Wohneigentumsverwalters zur Auflistung einer Gesamtrücklage der vergangenen Wirtschaftsjahre nach privater Absprache mit den Wohnungseigentümern

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    WEG § 28 Abs. 3, § 43
    Verwalterpflichten bei Amtsantritt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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