Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.06.2000 - 19 U 137/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4803
OLG Köln, 23.06.2000 - 19 U 137/99 (https://dejure.org/2000,4803)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.06.2000 - 19 U 137/99 (https://dejure.org/2000,4803)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juni 2000 - 19 U 137/99 (https://dejure.org/2000,4803)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abstandsvereinbarung; auffälliges Mißverhältnis

  • Judicialis

    WoVermG § 4a; ; WoVermittG § 4a Abs. 2 S. 2; ; WoVermittG § 4a Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Arglistige Täuschung bei Abstandszahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WoVermittG § 4a
    Teilunwirksamkeit einer Abstandsvereinbarung zwischen Mieter und Nachfolgemieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.04.1997 - VIII ZR 212/96

    Begriff der Abstandsvereinbarung; Wirksamkeit einer Ablösungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.2000 - 19 U 137/99
    Selbst in diesem Fall ist die Vereinbarung über das Entgelt nicht insgesamt unwirksam, sondern bleibt mit dem rechtlich unbedenklichen Teil aufrechterhalten (so BGH NJW 1997, 1845 ff.).
  • OLG Köln, 20.10.2000 - 19 U 43/00

    Kein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Wert vom Vormieter übernommener

    Dabei kommt es, wie der Senat jüngst in einem ähnlich gelagerten Fall, in dem es ebenfalls um die Übernahme einer Einbauküche ging, entschieden hat, auf den objektiven Wert der den Räumlichkeiten angepassten eingebauten Küche und nicht darauf an, welchen Preis sie in ausgebauten Zustand auf dem Markt bei einem Verkauf erzielen würde (Senatsurteil vom 23.06.2000, 19 U 137/99).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 22.05.2000 - 6 W 331/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4219
OLG Jena, 22.05.2000 - 6 W 331/00 (https://dejure.org/2000,4219)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.05.2000 - 6 W 331/00 (https://dejure.org/2000,4219)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. Mai 2000 - 6 W 331/00 (https://dejure.org/2000,4219)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Erfurt - T 183/99
  • OLG Jena, 22.05.2000 - 6 W 331/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1251
  • NZM 2000, 839
  • Rpfleger 2000, 463
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG - T-183/99 (anhängig)

    Gluiber / Kommission und Rat - Siehe Rechtssache T-177/99

    Auszug aus OLG Jena, 22.05.2000 - 6 W 331/00
    6 W 331/00 7 a T 183/99 (Landgericht Erfurt).
  • BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Versagung von Räumungsschutz nach ZPO §

    Zu den rechtlichen Möglichkeiten zählt die Erteilung von Auflagen zur Wohnungssuche und zur ärztlichen Behandlung (vgl. etwa OLG Jena, NJW-RR 2000, S. 1251 ).
  • BGH, 26.10.2023 - I ZB 11/23

    Versehung der befristeten Einstellung der Zwangsvollstreckung mit Auflagen;

    In Betracht kommen insbesondere Auflagen an den Schuldner zur Zahlung der im Zusammenhang mit der Nutzung geschuldeten Geldbeträge (vgl. OLG Jena, NZM 2000, 839 [juris Rn. 8]; OLG Oldenburg, MDR 2002, 664 [juris Rn. 6]; MünchKomm.ZPO/Heßler, 6. Aufl., § 765a Rn. 92; Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl., § 765a Rn. 22; Zöller/Seibel, ZPO, 35. Aufl., § 765a Rn. 18; Münzberg in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 765 Rn. 15 f.) und auch zur Mitwirkung gegenüber Sozialbehörden, die Leistungen an den oder zu Gunsten des Gläubigers erbringen können.
  • OLG Oldenburg, 03.01.2002 - 2 W 156/01

    Einstellung eines Zwangsversteigerungsverfahrens über ein Wohngrundstück bei der

    Falls das Landgericht erneut zu der Auffassung gelangt, daß eine Einstellung gemäß § 765 a ZPO angezeigt ist, dürfte auch zu erwägen sein, ob diese Entscheidung unter Auflagen erfolgt, z.B. mit der Maßgabe, daß die Eigentümerin die Fortdauer des Einstellungsgrundes innerhalb bestimmter Fristen nachzuweisen hat oder daß sie Ratenzahlungen zumindest in Höhe des Mietwertes des von ihr genutzten Hausgrundstücks leistet (vgl. OLG Jena, NJW-RR 2000, 1251).
  • LG Kaiserslautern, 11.05.2005 - 1 T 115/05

    Räumungsvollstreckung aus einem Zuschlagsbeschluss: Dauernder

    Vielmehr kann in einem solchen Fall nur eine letztlich auf Dauer wirkende Untersagung der Zwangsvollstreckung in Betracht kommen, die § 765 a ZPO zwar auch zulässt, dies jedoch nur "in absoluten Ausnahmefällen" (BVerfG NJW 1992, 1155; BVerfG NJW 1998, 295, OLG Oldenburg MDR 2002, 664), weil grundsätzlich "die Einstellung nach § 765 a ZPO den Titel nicht dauerhaft beseitigen darf" (Thüringer Oberlandesgericht NJW-RR 2000, 1251).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 51/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4075
OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 51/00 (https://dejure.org/2000,4075)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.08.2000 - 10 W 51/00 (https://dejure.org/2000,4075)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. August 2000 - 10 W 51/00 (https://dejure.org/2000,4075)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 35, 62 Abs. 3 S. 1
    Eintragung des Wirksamkeitsvermerks ein gebührenfreies Nebengeschäft

  • Judicialis

    KostO § 35; ; KostO § 62 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de

    KostO § 35 § 62 Abs. 3 S. 1
    Gebühren für die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks bezüglich eines Grundpfandrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeitsvermerk; Grundpfandrecht; Gebührenfreies Nebengeschäft; Grundbuchseintragung; Grundschuldbestellung

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Kosten des Wirksamkeitsvermerks

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 70
  • FGPrax 2001, 35
  • Rpfleger 2000, 568
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 277/97

    Gebühr bei der Eintragung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 51/00
    Teilweise wird die Eintragung generell als kostenpflichtig angesehen (BayObLG, Rpfleger 1998, 375; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kommentar zur KostO, 14. Aufl., § 62, Rdn. 18; Streuer, Rpfl. 1997, 541; Bengel, DNotZ 1999, 772).

    Demgegenüber wird in Rechtsprechung und Literatur überwiegend im Hinblick auf § 62 Abs. 3 Satz 1 KostO die Ansicht vertreten, die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks sei jedenfalls dann ein gebührenfreies Nebengeschäft, wenn sie gleichzeitig mit der Eintragung des Finanzierungsgrundpfandrechtes vorgenommen werde (LG Saarbrücken MittBayNotK 1996, 451; AG Völklingen MittRhNotK 2000, 38; Rohs/Wedewer, Kommentar zur KostO, § 62, Rdn. 10 c; Frank, MittBayNotK 1998, 228; Schubert DNotZ.1999, 967, 977 ff; Lehmann, Rpfleger 1998, 375; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 11. Aufl., Rdn. 1523).

    Die Einfügung des Wirksamkeitsvermerks betrifft demnach die Pflichten des Grundbuchamtes anläßlich der Eintragung der Grundschuld als Hauptgeschäft und ist im Verhältnis zu diesem Nebengeschäft (Lehmann Rpfl. 1998, 375, 376; Frank, MittBayNotK 1998, 228).

    Die gegenteilige Auffassung läßt sich auch nicht mit der Begründung rechtfertigen, die Auflassungsvormerkung werde durch den Wirksamkeitsvermerk "teilweise gelöscht" (so aber BayObLG Rpfl. 1998, 375).

  • BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98

    Eintragung eines Grundpfandrechts mit Wirksamkeitsvermerk

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 51/00
    Der Vermerk ist sowohl bei der Auflassungsvormerkung als auch bei dem Grundpfandrecht einzutragen (BGH Rpfleger 1999, 383 = NJW 1999, 2275; Rohs/Wedewer, Kommentar zur KostO, § 62, Rdn. 10 c m.w.N.).

    Die Wirksamkeitsvermerke sind grundbuchrechtlich in der Veränderungsspalte sowohl bei der Auflassungsvormerkung als auch bei den Grundschulden einzutragen (BGH NJW 1999, 2275 = Rpfleger 1999, 383 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 18.06.1998 - 10 W 54/98

    Rangvorbehalt gebührenfreies Nebengeschäft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 51/00
    Werden bei gleichzeitigem Antrag eine Auflassungsvormerkung und der Rangvorbehalt für noch einzutragende Grundpfandrechte in das Grundbuch eingetragen, so ist nach der Rechtsprechung des Senats die Eintragung des Rangvorbehalts ein gebührenfreies Nebengeschäft (Beschluß vom 18. Juni 1998, Az. 10 W 54/98 veröffentlicht in JurBüro 1998, 659 sowie in Rpfleger 1998, 446).
  • OLG Köln, 09.03.2001 - 2 Wx 51/00

    Gebührenfreiheit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks

    Nach inzwischen herrschender Auffassung, der sich der Senat unter Aufgabe seiner früheren abweichenden Rechtsprechung (Beschluss vom 25.8.1997 - 2 Wx 42/97 - abgedr. in: DNotZ 1998, 311) anschließt, ist, wenn für den Käufer eines Grundstücks eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und er der Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld durch den Grundstückseigentümer zustimmt, die Eintragung eines Vermerks in das Grundbuch statthaft, aus dem sich ergibt, dass das Grundpfandrecht gegenüber der rangbesseren Auflassungsvormerkung des Käufers wirksam ist (BGH NJW 1999, 2275 = Rpfleger 1999, 383 = DNotZ 1999, 1000 = MittRhNotK 1999, 278; OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359; OLG Hamm MittBayNot 1999, 181; BayObLG MittRhNotK 1998, 375; OLG Saarbrücken MittRhNotK 1995, 25; LG Saarbrücken, MittBayNotK 1996, 41; LG Amberg MittBayNot 1996, 41; Rohs/Wedewer, KostO, Stand: Sept. 2000, § 62 Rn. 10c; Lehmann NJW 1993, 1558, 1560).

    Dieser - im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehene - Vermerk, der die außerhalb des Grundbuchs eingetretene Wirksamkeit der Grundschuld gegenüber der Vormerkung im Grundbuch verlautbart, ist - analog § 18 GBV - dem Gebot der Klarheit und Eindeutigkeit aller Grundbucheintragungen entsprechend sowohl bei der Auflassungsvormerkung als auch bei dem Grundpfandrecht einzutragen (BGH a.a.O.; BayObLG Rpfleger 1998, 375 = MittRhNotK 1998, 141; OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359 [360]); OLG Hamm a.a.O.; Stöber MittBayNotK 1997, 143, [147]; Demharter, GBR, 22. Aufl., § 22 Rn. 19; Rohs/Wedewer, a.a.O.; Gursky, DNotZ 1998, 273, 278).

    Ganz überwiegend wird dagegen in Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, dass die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks dann jedenfalls ein gebührenfreies Nebengeschäft i.S.d. §§ 62 Abs. 3, 35 KostO sei, wenn sie gleichzeitig mit der Grundschuldeintragung erfolge (vgl. OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359; LG Saarbrücken Rpfleger 1997, 541 = MittBayNotK 1996, 451 = MittRhNotK 1997, 243; Frank, MittBayNotK 1998, 228; Schubert, DNotZ 1999, 967, 978 f. m.w.N.; Lehmann, Rpfleger 1998, 375; ders., NJW 1993, 1558 [1560]).

  • OLG Stuttgart, 30.05.2011 - 8 W 192/11

    Grundbuchsache: Kostenmäßige Auswirkung der gleichzeitigen Eintragung eines

    Der Wirksamkeitsvermerk dient der Verwirklichung des Rechtserfolges, den die Beteiligten mit der Grundschuldbestellung erzielen wollten (OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 70, m.w.N.).

    Maßgeblich für den gutgläubigen Erwerb ist immer der gesamte Inhalt des betreffenden Grundbuchblattes, damit auch eine innerhalb dieses Blattes an der falschen Stelle platzierte Eintragung (OLG Köln RNotZ 2001, 243; ebenso: OLG Köln JurBüro 2001, 376; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 70; OLG Schleswig JurBüro 2002, 260; KG Berlin JurBüro 2002, 544; LG Saarbrücken BWNotZ 2002, 43; LG Saarbrücken Rpfleger 1997, 86; LG Saarbrücken, Beschluss vom 12. September 1995, Az. 5 T 449/96; LG Oldenburg Rpfleger 2004, 589; AG Völklingen NotBZ 2000, 32; Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 18. Aufl. 2010, § 62 KostO Rn. 18; je m.w.N.).

  • OLG Hamm, 08.11.2005 - 15 W 148/05

    Geschäftswert einer Patientenverfügung

    Der Regelwert erscheint aber im Hinblick darauf, dass es sich bei der Beurkundung einer - im übrigen nicht formbedürftigen und daher auch mündlich verbindlichen (BT-Drucks. 11/4528 S. 208) - Patientenverfügung um ein rechtlich einfaches Notargeschäft handelt, das in einer Vielzahl von Fällen gleichlautende einseitige Regelungen erfordert, die zudem - auch vorliegend - vom Umfang her jedenfalls nicht als überdurchschnittlich angesehen werden können, nicht unangemessen hoch oder niedrig zu sein (so auch OLG Frankfurt, a.a.O.; Bund, BtPrax 2005, 174, 177; ders. JurBüro 2004, 173, 177 = RNotZ 2004, 23, 27; Keilbach, DNotZ 2004, 164 Fn. 7; Tiedke, ZNotP 2001, 38; Notarkasse, Streifzug durch die Kostenordnung, 6. Auflage, Rn. 1755).
  • OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 3/00

    Vereinbarkeit der Grundbuchgebühren mit der EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie

    a) Nach inzwischen h. A., der sich der Senat unter Aufgabe seiner früheren abweichenden Rspr. (DNotZ 1998, 311 = MittRhNotK 1997, 394 ) anschließt, ist, wenn für den Käufer eines Grundstücks eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und er der Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld durch den Grundstückseigentümer zustimmt, die Eintragung eines Vermerks in das Grundbuch statthaft, aus dem sich ergibt, dass das Grundpfandrecht gegenüber der rangbesseren Auflassungsvormerkung des Käufers wirksam ist (BGH NJW 1999, 2275 = Rpfleger 1999, 383 = DNotZ 1999, 1000 = MittRhNotK 1999, 278 ; OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359; OLG Hamm MittBayNot 1999, 181 ; BayObLG MittRhNotK 1998, 375 ; OLG Saarbrücken MittRhNotK 1995, 25, 41; LG Amberg MittBayNot 1996, 41; Rohs/Wedewer, Stand: Sept. 2000, § 62 KostG, Rn. 10 c; Lehmann, NJW 1993, 1558, 1560).

    Dieser-im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehene_- Vermerk, der die außerhalb des Grundbuchs eingetretene Wirksamkeit der Grundschuld gegenüber der Vormerkung im Grundbuch verlautbart, ist - analog § 18 GBV - dem Gebot der Klarheit und Eindeutigkeit aller Grundbucheintragungen entsprechend sowohl bei der Auflassungsvormerkung als auch bei dem Grundpfandrecht einzutragen (BGH a. a. 0.; BayObLG Rpfleger 1998, 375 = MittRhNotK 1998, 141; OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359, 360; OLG Hamm a. a. 0.; Stöber, MittBayNot 1997, 143, 147; Demharter, 22. Aufl., § 22 GBO , Rn. 19; Rohs/Wedewer, a. a. 0.; Gursky, DNotZ 1998, 273, 278).

  • OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 20 W 77/14

    Eintragungsfähigkeit eines Wirksamkeitsvermerks im Grundbuch

    Weil der Wirksamkeitsvermerk lediglich auf eine bestimmte Rechtslage hinweise, sie aber selbst nicht herbeiführe, soll er keine materiell-rechtlichen und dem Gutglaubensschutz unterliegenden, sondern ausschließlich verfahrensrechtliche Wirkungen haben (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 70; OLG Köln RNotZ 2001, 243; OLG Schleswig Rpfleger 2002, 226; OLG München BWNotZ 2002, 12; OLG Celle Rpfleger 2013, 603; wohl auch OLG Saarbrücken Rpfleger 1995, 404, je zitiert nach juris; Meikel/Morvilius, a.a.O., Einl C Rz. 44; Meikel/Böttcher, a.a.O., § 45 Rz. 19; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 296; Bauer/von Oefele/Knothe, a.a.O., § 45 Rz. 18; BeckOK GBO/Holzer, a.a.O., § 22 Rz. 36).
  • OLG Schleswig, 03.01.2002 - 9 W 167/01

    Eintragung von Wirksamkeitsvermerken als gebührenfreies Nebengeschäft

    Das Landgericht hat sich zu Recht der in Rechtsprechung und Schrifttum im Vordringen befindlichen Auffassung angeschlossen, die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks dieser Art zugleich mit einem Grundpfandrecht sei ein gebührenfreies Nebengeschäft nach § 35 KostO (OLG Köln a.a.O.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 70 ff., jew. m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 29.03.2001 - 3Z BR 94/01

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks als gebührenfreies Nebengeschäft

    Es wird geltend gemacht (OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359/360; Schubert DNotZ 1999, 967/978; Frank MittBayNot 1998, 228; Lehmann Rpfleger 1998, 375/376), daß die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks nicht mit der Eintragung einer Rangänderung verglichen werden könne, auf die zweifelsohne § 67 KostO anzuwenden sei.
  • OLG Hamm, 19.07.2001 - 15 W 89/00

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks kein gebührenfreies Nebengeschäft

    Es wird geltend gemacht (OLG Düsseldorf, Rpfleger 2000, 568; Schubert, DNotZ 1999, 967, 978; Frank, MittBayNot 1998, 228; Lehmann, Rpfleger 1998, 375, 376), dass die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks nicht mit der Eintragung einer Rangänderung verglichen werden könne, auf die § 67 KostO anzuwenden sei.
  • KG, 02.07.2002 - 1 W 4/02

    Gebührenfreiheit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks

    Der Senat schließt sich mit dem Landgericht der überwiegenden Auffassung an, wonach die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks jedenfalls dann ein gebührenfreies Nebengeschäft zur Eintragung des begünstigten Rechts ist, wenn mit dessen Eintragung zugleich die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks erfolgt (OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359; OLG Köln RNotZ 2001, 243; LG Saarbrücken Rpfleger 1997, 86; Lehmann Rpfleger 1998, 375; Frank, MittBayNot 1998, 228; Schubert, DNotZ 1999, 967/979 f.; Göttlich/Mümmler, KostO, 14. Auflage, Wirksamkeitsvermerk 2.1; Rohs/Wedewer, KostO, 2. Auflage, § 62 Rdn. 10 c; a. A. BayObLG Rpfleger 1998, 375; Streuer, Rpfleger 1997, 541; Bengel, DNotZ 1999, 772/793; Lappe in: Korintenberg/Lappe, KostO, 14. Auflage, § 62 Rdn. 18 und NJW 1998, 1115; wohl auch Keller, BWNotZ 1998, 25/29).
  • LG Krefeld, 08.10.2001 - 6 T 335/01

    Eintragung eines "Wirksamkeitsvermerks" bei einer Vormerkung

    Dieser Umstand wird bei der Eintragung des Grundpfandrechts durch einen besonderen Klarstellungsvermerk (Wirksamkeitsvermerk) offengelegt (vgl. OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359; Gursky DNutZ 1998 273 f.).
  • OLG Hamburg, 15.04.2008 - 2 Wx 38/08

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks als gebührenfreies Nebengeschäft

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.03.2000 - 3 W 6/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12159
OLG Karlsruhe, 03.03.2000 - 3 W 6/00 (https://dejure.org/2000,12159)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.03.2000 - 3 W 6/00 (https://dejure.org/2000,12159)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. März 2000 - 3 W 6/00 (https://dejure.org/2000,12159)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Stufenklage; Wertermittlung; Geschäftsgebühr; Erstattungsfähigkeit; Kosten des Rechtsstreits

  • Judicialis

    BRAGO § 118; ; ZPO § 91; ; ZPO § 104; ; ZPO § 254

  • rechtsportal.de

    Stufenklage; Wertermittlung; Geschäftsgebühr; Erstattungsfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 11.04.1997 - 11 W 977/97

    Teilnahme des Verkehrsanwalts bei der notariellen Aufnahme des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2000 - 3 W 6/00
    Die im Rahmen der Erfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs den Parteien anfallenden Kosten können auch nicht als Kosten des Rechtsstreits bezüglich der weiteren Stufen einer Stufenklage behandelt werden (vgl. OLG München Rpfleger 1997, 453; Zöller/Herget, 21. Aufl., § 91 Rdnr. 13 Stichwort Stufenklage).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.05.2000 - 11 U 4/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8082
OLG Karlsruhe, 25.05.2000 - 11 U 4/00 (https://dejure.org/2000,8082)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.05.2000 - 11 U 4/00 (https://dejure.org/2000,8082)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 11 U 4/00 (https://dejure.org/2000,8082)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BRAO § 55 Abs. 2 Satz 2; ; BRAO § 55 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 78 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Beauftragung des Kanzleiabwicklers eines OLG-Anwalts mit der Berufungseinlegung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Postulationsfähigkeit; Berufung; Oberlandesgericht ; Kanzleiabwickler; Kooperationsvereinbarung ; Zulassung

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 239
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.03.1992 - X ZB 2/92

    Berufungseinlegung durch Abwickler eines OLG-Anwaltes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2000 - 11 U 4/00
    Neue Aufträge darf er im Rahmen seiner Tätigkeit als Abwickler wirksam vor den Gerichten vertreten, bei dem der Rechtsanwalt, dessen Praxis er abwickelt, zugelassen war (BGH MDR 1992, 809).
  • BGH, 21.04.1966 - VII ZB 2/66

    Abwicklung der Kanzlei eines verstorbenen Rechtsanwalts - Auftreten des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2000 - 11 U 4/00
    bb) Daß der Beklagten-Vertreter bei der Einlegung der Berufung nicht zum Ausdruck gebracht hat, er werde als Abwickler der Kanzlei tätig, schadet nicht (BGH NJW 1966, 1362).
  • OLG Hamburg, 16.11.1971 - 12 U 169/69
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2000 - 11 U 4/00
    Die bloße Fortsetzung des eigenen Mandates aus erster Instanz würde sich als Fortführung einer "schwebenden Angelegenheit" darstellen und nicht die Annahme rechtfertigen, es handle sich um einen neuen Auftrag (HansOLG NJW 1972, 775).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.07.2000 - 10 WF 17/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16137
OLG Hamburg, 24.07.2000 - 10 WF 17/00 (https://dejure.org/2000,16137)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.07.2000 - 10 WF 17/00 (https://dejure.org/2000,16137)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Juli 2000 - 10 WF 17/00 (https://dejure.org/2000,16137)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Streitwertbestimmung in Ehesachen bei beiderseitiger Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 10 WF 45/05

    Bemessung des Streitwerts für Scheidungsverfahren bei ratenfreier Bewilligung von

    Wird beiden Ehegatten Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlungen bewilligt, soll dies nach einer Auffassung für die Bemessung des Streitwerts in Ehesachen grundsätzlich ohne Belang sein, insbesondere die Annahme nur des Mindestwertes nicht rechtfertigen (so KG, 3. Zivilsenat - Familiensenat -, KGR 2003, 384; OLG Celle, 10. Zivilsenat - Familiensenat -, OLGR 2002, 153; OLG Hamburg, 1. Familiensenat, OLGR 2000, 437; OLG Hamburg, 3. Familiensenat, FamRZ 2003, 1681; OLG Hamm, 7. Familiensenat, OLGR 2004, 227; OLG Karlsruhe, 5. Zivilsenat - Familiensenat -, FamRZ 2002, 1135; OLG Karlsruhe, 18. Zivilsenat - Familiensenat -, AGS 2003, 515; OLG Koblenz, 1. Familiensenat, OLGR 2004, 127; OLG München, 16. Familiensenat, FamRZ 2002, 683; OLG Oldenburg, 2. Familiensenat, AGS 2002, 231; OLG Schleswig, 4. Familiensenat, OLGR 2003, 272; OLG Zweibrücken, 5. Zivilsenat - Familiensenat -, OLGR 2004, 195 - Rechtsprechung hier wie im Folgenden zitiert nach Juris - Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 12 GKG/§ 3 ZPO/Anhang I, Rz. 32; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., Anhang § 3, Rz. 32; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3, Rz. 34; Madert/Müller-Rabe, Kostenhandbuch Familiensachen, Rz. 18; Praxishandbuch Familienrecht/Neidhardt, R 17; Handbuch des Fachanwalts Familienrecht/Keske, 5. Aufl., 17. Kap., Rz. 24).
  • OLG Schleswig, 24.02.2005 - 8 WF 33/05

    Streitwert in Ehesache bei ratenfreier Prozesskostenhilfe

    Deshalb sei stets eine Einzelfallbetrachtung erforderlich (OLG Hamburg, OLG-Report 2000, 437, 438).
  • OLG Brandenburg, 21.04.2005 - 10 WF 97/05

    Bemessung des Streitwerts für Scheidungsverfahren bei ratenfreier Bewilligung von

    Wird beiden Ehegatten Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlungen bewilligt, soll dies nach einer Auffassung für die Bemessung des Streitwerts in Ehesachen grundsätzlich ohne Belang sein, insbesondere die Annahme nur des Mindestwertes nicht rechtfertigen (so KG, 3. Zivilsenat - Familiensenat -, KGR 2003, 384; OLG Celle, 10. Zivilsenat - Familiensenat -, OLGR 2002, 153; OLG Hamburg, 1. Familiensenat, OLGR 2000, 437; OLG Hamburg, 3. Familiensenat, FamRZ 2003, 1681; OLG Hamm, 7. Familiensenat, OLGR 2004, 227; OLG Karlsruhe, 5. Zivilsenat - Familiensenat -, FamRZ 2002, 1135; OLG Karlsruhe, 18. Zivilsenat - Familiensenat -, AGS 2003, 515; OLG Koblenz, 1. Familiensenat, OLGR 2004, 127; OLG München, 16. Familiensenat, FamRZ 2002, 683; OLG Oldenburg, 2. Familiensenat, AGS 2002, 231; OLG Schleswig, 4. Familiensenat, OLGR 2003, 272; OLG Zweibrücken, 5. Zivilsenat - Familiensenat -, OLGR 2004, 195 - Rechtsprechung hier wie im Folgenden zitiert nach Juris - Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 12 GKG/§ 3 ZPO/Anhang I, Rz. 32; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., Anhang § 3, Rz. 32; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3, Rz. 34; Madert/Müller-Rabe, Kostenhandbuch Familiensachen, Rz. 18; Praxishandbuch Familienrecht/Neidhardt, R 17; Handbuch des Fachanwalts Familienrecht/Keske, 5. Aufl., 17. Kap., Rz. 24).
  • OLG Schleswig, 22.04.2005 - 13 WF 20/05

    Streitwertfestsetzung in Ehesachen bei ratenfreier Bewilligung von

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • KG, 02.10.2003 - 3 WF 335/03

    Ehescheidungsverfahren: Wertbestimmung für die Ehesache bei ratenfreier

    Vielmehr schließt er sich der überwiegend in der Rechtsprechung vertretenen Meinung an, dass auch in diesen Fällen nicht automatisch eine vom Grundsatz des § 12 Abs. 2 Satz 2 GKG abweichende Wertfestsetzung gerechtfertigt ist (vgl. z.B. OLG Celle, OLGR Celle 2002, 153; FamRZ 1999, 604; Thüringer OLG, FamRZ 1999, 1678; OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 606; OLG Hamburg (ebenfalls 1. Familiensenat), OLGR Hamburg 2000, 437).
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