Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 13.12.2000 - 4 W 4247/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9206
OLG Nürnberg, 13.12.2000 - 4 W 4247/00 (https://dejure.org/2000,9206)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13.12.2000 - 4 W 4247/00 (https://dejure.org/2000,9206)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 4 W 4247/00 (https://dejure.org/2000,9206)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9206) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde; Rechtsschutzbedürfnis; Selbständiges Beweisverfahren; Voraussetzungen; Vorheriger Abgeltungsvergleich; Konkreter Beweisantrag

  • Judicialis

    ZPO § 485

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485
    Selbstständiges Beweisverfahren - Rechtsschutzbedürfnis - vorausgegangener Abgeltungsvergleich - unzulässiger Ausforschungsbeweis - "zur Frage der Statik des gesamten Gebäudes"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 485
    Rechtschutzbedürfnis für selbstständiges Beweisverfahren

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - 4 OH 49/00
  • OLG Nürnberg, 13.12.2000 - 4 W 4247/00
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 28.12.1999 - 21 W 34/98

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2000 - 4 W 4247/00
    Eine dem Beweisantrag stattgebende Entscheidung enthält deshalb in der Regel, keine Kostenentscheidung (OLG Hamm, MDR 2000, 790; Zöller-Herget, aaO., § 490 Rn 5; § 91 Rn 13 "Selbstständiges Beweisverfahren"; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 91 Rn 193; Thomas-Putzo, 22. Aufl., § 494 a Rn 5; Werner-Pastor, aaO., Rn 123 ff.).
  • OLG Rostock, 15.11.2022 - 7 W 55/22

    Antrag auf Durchführung des selbstständiges Beweisverfahrens:

    Ist daher die beantragte Beweiserhebung unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung anzuordnen, wird insoweit von der Möglichkeit des § 572 Abs. 3 ZPO Gebrauch gemacht und die erforderliche konkrete Anordnung dem Landgericht überlassen, zumal noch Einzelheiten wie die endgültige Formulierung des Beschlusses, die Auswahl des Sachverständigen und die Anforderung eines Kostenvorschusses sowie dessen Höhe näher zu regeln sind, was durch das mit dem weiteren Verfahrensgang befasste Gericht zweckmäßiger durchgeführt werden kann (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 09.04.2009, Az.: 19 W 10/09; OLG Koblenz, Beschluss vom 03.01.2008, Az.: 8 W 878/07; siehe zu § 575 ZPO a. F. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.12.2000, Az.: 4 W 4247/00).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 142/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5494
OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 142/00 (https://dejure.org/2001,5494)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.2001 - 22 U 142/00 (https://dejure.org/2001,5494)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - 22 U 142/00 (https://dejure.org/2001,5494)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5494) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bauträgergeschäft; Prokurist einer Bauträgergesellschaft; Bürgschaftsrisiko; Belehrungspflicht; Überforderung des Bürgen; Bürgenhaftung

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 242; ; BGB § 765

  • rechtsportal.de

    BGB § 138 § 242 § 765
    Bürgschaft auf erstes Anfordern - Risikobelehrung durch Gläubiger - Überforderung des Bürgen - Gesellschafter und Prokurist einer Bauträgergesellschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaft des Gesellschafters einer Bauträger-Gesellschaft mbH auf erstes Anfordern als Individualvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer muss das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen darlegen und beweisen? (IBR 2001, 296)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1280
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.04.1998 - IX ZR 79/97

    Wirksamkeit einer Bürgschaft auf erstes Anfordern; Aufklärungspflichten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 142/00
    Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist es vielmehr grundsätzlich jedermann gestattet, eine Bürgschaft auf erstes Anfordern im Einzelfall zu erteilen (BGH MDR 1998, 759).

    Zum Schutz von Personen; die mit dem Inhalt und den Rechtsfolgen einer Bürgschaft auf erstes Anfordern nicht hinreichend vertraut sind, treffen den geschäftskundigen Teil besondere Hinweis- und Aufklärungspflichten, wenn derjenige, der eine solche Verpflichtung übernehmen soll, nach Treu und Glauben eine Belehrung erwarten darf, durch die ihm der Unterschied zur gesetzlichen Bürgschaft sowie die daraus folgenden Risiken deutlich vor Augen geführt werden (BGH MDR 1998, 759 = BauR 1998, 634, 636 = NJW 1998, 2280, 2281).

    Da im Baugewerbe Sicherheitsleistungen durch Bürgschaft auf erstes Anfordern häufig vereinbart werden und auch schon seinerzeit vereinbart wurden (vgl. BGH NJW 1998, 2280; 2281 = BauR 1998, 634, 636 = MDR 1998, 759, 760 im Falle einer im Jahre 1993 geleisteten Bürgschaft auf erstes Anfordern), liegt die Annahme nahe, daß er entgegen seiner Darstellung im Prozeß schon damals ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen mit diesem Sicherungsmittel hatte.

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 271/96

    Sittenwidrigkeit von Bürgschaften für Kreditverbindlichkeiten einer GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 142/00
    Es müssen jedoch weitere, dem Gläubiger zurechenbare Umstände - insbesondere durch Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit - hinzutreten, die zu einer zusätzlichen, erheblichen Belastung führen, so daß ein unerträgliches Ungleichgewicht zwischen den Vertragspartnern hervorgerufen wird (BGH NJW 1998, 597 ff = BGHZ 137, 329 f, 332 f m. w. N.).
  • BGH, 17.05.1990 - III ZR 191/88

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bediensteten einer Kfz-Zulassungsstelle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 142/00
    Als alleingerichtlich in Anspruch genommener Bürge hat der Beklagte jedoch keinen Anspruch darauf, daß die sich aus § 422 BGB ergebende Beschränkung seiner Verpflichtung in der Urteilsformel zum Ausdruck kommt (vgl. BGH NJW 1990, 2615, 2616).
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 250/95

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen Überrumpelung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 142/00
    Demgemäß konnte die Auftragnehmerin davon ausgehen, daß der mit 25 % am Stammkapital der Auftraggeberin beteiligte Beklagte die Bürgschaft aus eigenen finanziellen Interessen übernahm und schon deshalb durch die Haftung kein ihm unzumutbares Risiko auf sich nahm (vgl. BGH MDR 1996, 1022 = NJW 1996, 1341, 1344 und MDR 1997, 468).
  • BGH, 28.10.1993 - IX ZR 141/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 142/00
    Zur wirksamen Inanspruchnahme des Beklagten aus der am 14.03.1995 übernommenen Bürgschaft reichte es aus, daß die Auftragnehmerin die im Text der Bürgschaft genannte Voraussetzung für die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft, die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die Auftraggeberin, in dem anwaltlichen Anspruchsschreiben vom 25.06.1999 (Bl. 7 GA) unter Bezugnahme auf das Versäumnisurteil vom 18.02.1999 (Bl. 4/5 GA) mit dem Hinweis, Zahlung sei nicht erfolgt, behauptet hat (vgl. BGH MDR 1994, 721, 722).
  • BGH, 07.03.1996 - IX ZR 43/95

    Formularmäßige Erstreckung einer Höchstbetragsbürgschaft auf zukünftige Ansprüche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 142/00
    Die hierzu zitierte Rechtsprechung des BGH in NJW 1996, 1470 ff ist schon deshalb nicht einschlägig, weil die Bürgschaftsverpflichtung des Beklagten - wie oben unter 11, 1 a) ausgeführt ist - nicht nach den Vorschriften des AGB-Gesetzes zu beurteilen ist.
  • BGH, 15.02.1996 - IX ZR 245/94

    Sicherungszweck der Bürgschaft für ein Gesellschafterdarlehen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 142/00
    Demgemäß konnte die Auftragnehmerin davon ausgehen, daß der mit 25 % am Stammkapital der Auftraggeberin beteiligte Beklagte die Bürgschaft aus eigenen finanziellen Interessen übernahm und schon deshalb durch die Haftung kein ihm unzumutbares Risiko auf sich nahm (vgl. BGH MDR 1996, 1022 = NJW 1996, 1341, 1344 und MDR 1997, 468).
  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 142/00
    Soweit hiernach Unklarheit besteht, ob es sich bei dem Text der Bürgschaftsurkunde um AGB handelt, geht dies zu Lasten des Beklagten, der sich auf den Schutz des AGB-Gesetzes beruft und deshalb im Streitfall beweisen muß, daß es sich um AGB handelt (vgl. BGHZ 118, 229, 238 = NJW 1992, 2160, 2162).
  • BGH, 05.07.1990 - IX ZR 294/89

    Übernahme einer Bürgschaft auf erstes Anfordern; Inanspruchnahme aus einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 142/00
    Eine solche Regelung benachteiligt den Bürgen regelmäßig unangemessen und hält deshalb der Inhaltskontrolle nicht stand (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1265, 1266).
  • BGH, 22.09.1987 - IX ZR 220/86

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 142/00
    Der Umstand allein, daß der Text der Bürgschaftserklärung vorformuliert war, macht diesen aber noch nicht zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen i. S. des § 1 AGB-Gesetz (vgl. BGH NJW-RR 1988, 57, 58).
  • OLG Köln, 02.12.2016 - 19 U 21/16

    Ansprüche wegen Nichterteilung eines Auftrags

    Den Nachweis, dass es sich bei einem Vertragstext um Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. §§ 305 ff. BGB handelt, muss derjenige führen, der sich auf den Schutz dieser Normen beruft (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2001 - 22 U 142/00 -, juris).
  • OLG Köln, 02.12.2016 - 19 U 76/16

    Ansprüche wegen Nichterteilung eines Auftrags

    Den Nachweis, dass es sich bei einem Vertragstext um Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. §§ 305 ff. BGB handelt, muss derjenige führen, der sich auf den Schutz dieser Normen beruft (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2001 - 22 U 142/00 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 31.08.2001 - 15 WF 170/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7156
OLG Celle, 31.08.2001 - 15 WF 170/01 (https://dejure.org/2001,7156)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.08.2001 - 15 WF 170/01 (https://dejure.org/2001,7156)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. August 2001 - 15 WF 170/01 (https://dejure.org/2001,7156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vergütung des Prozeßkostenhilfeanwalts: Unverbindlichkeit einer ermessensunrichtigen Gebührensatzbestimmung für die Staatskasse

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs. 1 BRAGO ; § 118 Abs. 1 BRAGO ; § 122 Abs. 1 BRAGO ; § 128 BRAGO
    Rechtsanwaltsvergütung; Beschwerde ; Umgangsregelungsverfahren ; Gebührensatzbestimmung ; Beiordnung; Ermessen

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwaltsvergütung; Beschwerde ; Umgangsregelungsverfahren ; Gebührensatzbestimmung ; Beiordnung; Ermessen

  • Judicialis

    BRAGO § 12 I; ; BRAGO § 118 I; ; BRAGO § 122 I; ; BRAGO § 128

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 12 Abs. 1 § 118 Abs. 1 § 122 Abs. 1 § 128
    Festsetzung der aus Staatskasse zu gewährenden Vergütung des beigeordneten Anwalts im Verfahren betreffend Umgangsregelung mit Kindern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 1 Ws 148/98
    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2001 - 15 WF 170/01
    Das Ermessen gewährt einen gewissen Abwägungs- und Beurteilungsspielraum für die Einordnung der Sache in die Spannweite des Rahmens etwa von 'einfachst' bis 'schwierigst', 'unproblematisch' bis 'höchst problematisch', 'kurz und schnell erledigt' bis 'außerordentlich zeit- und arbeitsaufwendig' u. ä., um dann anhand einer Gewichtung der betrachteten Kriterien und unter Einbeziehung aller Faktoren eine Gesamtbewertung - eine 'Ansiedlung' innerhalb der Skala - vorzunehmen; diese Gesamtbewertung des Standes der Sache zwischen unterster und höchster Stufe des Rahmens, der für ihre zusammenfassende Einordnung innerhalb der Bewertungsskala als Schlussergebnis aus Einzelkriterien und deren Faktoren besteht, muss 'billigem' Ermessen entsprechen, und an dieses Ermessensergebnis muss sich dann auch der Rechtsanwalt halten, einen willkürlichen Zuschlag von bis zu weiteren 20 % hierauf (auf das Ergebnis der 'Einmessung') hat er nicht zusätzlich frei (vgl. OLG Düsseldorf AnwBl. 1998, 538).
  • OLG München, 25.06.1991 - 11 WF 795/91
    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2001 - 15 WF 170/01
    Die Bedeutung der Angelegenheit geht keineswegs über die bei Umgangsregelungen übliche hinaus; der (zeitliche) Umfang der von der Beiordnung erfassten Anwaltstätigkeit kann selbst dann, wenn sich, was nicht dargelegt ist, der Anhörungstermin über Stunden hingezogen haben sollte - auch dies ist üblich -, nur als höchstens durchschnittlich angesehen werden; die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, deren Intensität angesichts der äußerst einfachen Rechtslage überhaupt nur in der Bewältigung der auf tatsächlichem Gebiet liegenden Differenzen Gewicht erlangen konnte, überschreitet insgesamt nicht den Grad der im Normalfall einer streitigen Umgangsregelung auftretenden Probleme; die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers, der nur geringe Arbeitslosenhilfe bezieht und vermögenslos ist, unterschreiten diejenigen des Durchschnitts der Bevölkerung, sodass ungeachtet der unterschiedlichen Auffassungen über das Gewicht dieses Kriteriums (s. dazu OLG München Rpfleger 1991, 464, 465) auch aus ihm eine Gebührensatzanhebung nicht hervorgehen kann.
  • OLG Stuttgart, 24.07.1980 - 8 W 299/80
    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2001 - 15 WF 170/01
    Für diese Feststellung kann dahinstehen, ob die Staatskasse 'Dritter' i. S. des § 12 Abs. 1 Satz 2 BRAGO ist (so Madert AnwBl. 1994, 379, 380; OLG Stuttgart JurBüro 1981, 54; OLG Zweibrücken JurBüro 1982, 714; ähnlich OLG Düsseldorf JurBüro 1982, 871, 872) oder nicht (so Hansens, BRAGO 8. Aufl. Rz 14 zu § 12, Rz. 10 zu § 128); im ersten Fall trüge die Staatskasse die objektive Feststellungslast für die Unbilligkeit der anwaltlichen Gebührensatzbestimmung (Madert a. a. O. Seite 380), im letzteren Fall trifft den Anwalt die Darlegungs- und Beweislast (§ 315 Abs. 3 Satz 2 ZPO; Madert a. a. O. Seite 381).
  • OLG Zweibrücken, 20.01.1982 - 2 WF 17/81
    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2001 - 15 WF 170/01
    Für diese Feststellung kann dahinstehen, ob die Staatskasse 'Dritter' i. S. des § 12 Abs. 1 Satz 2 BRAGO ist (so Madert AnwBl. 1994, 379, 380; OLG Stuttgart JurBüro 1981, 54; OLG Zweibrücken JurBüro 1982, 714; ähnlich OLG Düsseldorf JurBüro 1982, 871, 872) oder nicht (so Hansens, BRAGO 8. Aufl. Rz 14 zu § 12, Rz. 10 zu § 128); im ersten Fall trüge die Staatskasse die objektive Feststellungslast für die Unbilligkeit der anwaltlichen Gebührensatzbestimmung (Madert a. a. O. Seite 380), im letzteren Fall trifft den Anwalt die Darlegungs- und Beweislast (§ 315 Abs. 3 Satz 2 ZPO; Madert a. a. O. Seite 381).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 24 U 104/07

    Ansprüche der Rechtsschutzversicherung gegenüber dem Anwalt ihres

    Anderenfalls hat es mit der Mittelgebühr sein Bewenden, weil auch in Anbetracht des grundsätzlichen Ermessensspielraums des Rechtsanwalts seine Tätigkeit nur mit dieser Gebühr zutreffend bewertet ist (so zu Recht BVerwG aaO., ferner bei Buchholz 311 § 20 WBO Nr. 2 = NVwZ-RR 2002, 73; BSG, JurBüro 1984, 1511 (1514), und Urt. v. 26.2.1992 - 9a RVs 3/90, Rechtsbeistand 1994, 31 [32]; OLG Celle, Beschl. v. 31.8.2001 - 15 WF 170/01, AGS 2001, 268; OLG Düsseldorf, 4. Familiensenat, MDR 2002, 666; vgl. auch BFH, BFH/NV 2005, 561)." bb.
  • LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung von Sachverständigenkosten

    Überschreitet der Anwalt allerdings seinen Ermessensspielraum, setzt das Gericht die Vergütung ohne Berücksichtigung der Toleranzgrenze des Anwalts fest (vgl. OLG Celle, OLG-Report 2001, 273 zu § 12 BRAGO a.F.; OLG Hamm, Juristisches Büro 2007, 309; Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 19. Aufl., § 14 Rn. 12 mit Fn. 21; Mayer/Kroiß/Winkler, RVG, 5. Aufl., § 14 Rn. 54; Riedel/Sußbauer/Fraunholz, RVG, 9. Aufl., § 14 Rn. 4; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 14 RVG Rn. 23).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 7.04

    Rahmengebühr; Mittelgebühr; Durchschnittsfall; billiges Ermessen; unbillige

    Anderenfalls hat es mit der Mittelgebühr sein Bewenden, weil auch in Anbetracht des grundsätzlichen Ermessensspielraums des Rechtsanwalts seine Tätigkeit nur mit dieser Gebühr zutreffend bewertet ist (ebenso BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 - BVerwG 1 WB 28.01 - Buchholz 311 § 20 WBO Nr. 2 = NVwZ-RR 2002, 73; BSG, Urteile vom 7. Dezember 1983 - 9a RVs 5/82 - JurBüro 1984, 1511 und vom 26. Februar 1992 - 9a RVs 3/90 - Rechtsbeistand 1994, 31 ; OLG Celle, Beschluss vom 31. August 2001- 15 WF 170/01 - Anwaltsgebühren spezial 2001, 268; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. November 2001 - 4 WF 138/01 - MDR 2002, 666; vgl. auch BFH, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - VII B 1/04 - BFH/NV 2005, 561).

    Ob der dem Rechtsanwalt eröffnete Ermessensspielraum mit der vom Senat angenommenen 20 %-Grenze zutreffend umschrieben ist (zweifelnd BSG, Urteile vom 7. Dezember 1983 a.a.O. und vom 22. März 1984 - 11 RA 58/83 - SozR 1300 § 63 Nr. 4; OLG Celle, Beschluss vom 31. August 2001 a.a.O.), bedarf aus Anlass des vorliegenden Rechtsstreits keiner Überprüfung.

  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 13.04

    Festsetzung und Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Rahmen eines

    Anderenfalls hat es mit der Mittelgebühr sein Bewenden, weil auch in Anbetracht des grundsätzlichen Ermessensspielraums des Rechtsanwalts seine Tätigkeit nur mit dieser Gebühr zutreffend bewertet ist (ebenso BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 BVerwG 1 WB 28.01 Buchholz 311 § 20 WBO Nr. 2 = NVwZ-RR 2002, 73; BSG, Urteile vom 7. Dezember 1983 9a RVs 5/82 JurBüro 1984, 1511 und vom 26. Februar 1992 9a RVs 3/90 Rechtsbeistand 1994, 31 ; OLG Celle, Beschluss vom 31. August 2001 15 WF 170/01 Anwaltsgebühren spezial 2001, 268; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. November 2001 4 WF 138/01 MDR 2002, 666; vgl. auch BFH, Beschluss vom 19. Oktober 2004 VII B 1/04 BFH/NV 2005, 561).

    Ob der dem Rechtsanwalt eröffnete Ermessensspielraum mit der vom Senat angenommenen 20%-Grenze zutreffend umschrieben ist (zweifelnd BSG, Urteile vom 7. Dezember 1983 a.a.O. und vom 22. März 1984 11 RA 58/83 SozR 1300 § 63 Nr. 4; OLG Celle, Beschluss vom 31. August 2001 a.a.O.), bedarf aus Anlass des vorliegenden Rechtsstreits keiner Überprüfung.

  • BFH, 19.10.2004 - VII B 1/04

    Divergenz; Gebühr eines Rechtsanwalts

    Denn nach dem Beschluss des BVerwG vom 18. September 2001 1 WB 28/01 (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Rechtsprechungsreport 2002, 73) und den Beschlüssen des OLG Düsseldorf vom 6. November 2001 4 WF 138/01 (Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2002, 666) sowie des OLG Celle vom 31. August 2001 15 WF 170/01 (Anwaltsgebühren Spezial 2001, 268) bleibt für die Berücksichtigung einer vom Mittelwert der gesetzlichen Rahmengebühr hinausgehenden Toleranzgrenze nur dann Raum, wenn besondere Umstände im Einzelfall vorliegen und der Rechtsanwalt seine Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung dieser Umstände in Verbindung mit den vier Bemessungskriterien des § 12 Abs. 1 Satz 1 BRAGO getroffen hat.
  • LSG Sachsen, 19.09.2014 - L 8 AS 1441/13

    "Toleranzrahmen" - Ermessensspielraum des Rechtsanwalts; fachanwaltliche

    Anderenfalls hat es mit der Mittelgebühr sein Bewenden, weil auch in Anbetracht des grundsätzlichen Ermessensspielraums des Rechtsanwalts seine Tätigkeit nur mit dieser Gebühr zutreffend bewertet ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.08.2005 - 6 C 13/04 - juris RdNr. 25 f.; Bundessozialgerichts (BSG), Urteil vom 26.02.1992 - 9a RVs 3/90 - juris RdNr. 15; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 19.10.2004 - VII B 1/04 - juris RdNr. 10; Oberlandesgericht (OLG) Celle, Beschluss vom 31.08.2001 - 15 WF 170/01 - juris RdNr. 12).
  • OLG München, 16.07.2003 - 11 WF 1163/03

    Festsetzung einer Vergütung zugunsten eines Rechtsanwalts; Überprüfung der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.08.2001 - 24 U 171/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6700
OLG Frankfurt, 17.08.2001 - 24 U 171/00 (https://dejure.org/2001,6700)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.08.2001 - 24 U 171/00 (https://dejure.org/2001,6700)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. August 2001 - 24 U 171/00 (https://dejure.org/2001,6700)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Schallschutzanforderungen bestehen bei Wohnungseingangstüren? (IBR 2002, 11)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 324
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 23.02.2001 - 3 W 5/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21996
OLG Bamberg, 23.02.2001 - 3 W 5/01 (https://dejure.org/2001,21996)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.02.2001 - 3 W 5/01 (https://dejure.org/2001,21996)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - 3 W 5/01 (https://dejure.org/2001,21996)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,21996) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 § 117 Abs. 1 § 129
    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs mangels sachgerechter Erklärungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Schweinfurt - 23 O 736/00
  • OLG Bamberg, 23.02.2001 - 3 W 5/01
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • KG, 03.11.2008 - 9 W 143/08

    Prozesskostenhilfe: Anforderungen an den Vortrag einer anwaltlich nicht

    Gegenfalls hätte der Antragsteller auch darüber belehrt werden können, dass entsprechende Erklärungen gemäß §§ 117 Abs. 1, 129a ZPO auch zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts abgegeben werden können (so ausdrücklich OLG Bamberg, OLGR 2001, 273).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht