Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01   

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https://dejure.org/2001,3558
OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01 (https://dejure.org/2001,3558)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.09.2001 - 7 U 3/01 (https://dejure.org/2001,3558)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. September 2001 - 7 U 3/01 (https://dejure.org/2001,3558)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 652 Abs 1 S 1 BGB, § 654 BGB, § 166 Abs 1 BGB
    Maklervertrag: Erkundungs- und Nachprüfungspflicht des Maklers für Angaben im Expose'; Zurechnung von Mitarbeiterwissen einer juristischen Person

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Makler; Sorgfaltspflichten; Informationen; Zurechnung von Wissen; Provisionsanspruch; Maklerprovision

  • Judicialis

    BGB § 652; ; BGB § 328; ; BGB § 654

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652 § 328 § 654
    Zu den Sorgfaltspflichten eines Maklers; zur Zurechnung von Wissen innerhalb organisatorisch aufgespaltenen juristischen Personen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Aufschlag auf Kaufpreis oder Miete - Das Wichtigste zur Maklerprovision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 778
  • NZM 2002, 182
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01
    Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht uneingeschränkt, sondern bezieht sich nur auf solches Wissen, das bei ordnungsgerechter Organisation aktenmäßig festgehalten, an andere Abteilungen weitergegeben oder vor Vertragsabschluß von anderen Abteilungen abzufragen ist (vgl. auch BGH NJW 1990, 975; BGH NJW 1996, 1339).

    Die Nutzung der festzuhaltenden Daten stand nicht im freien Belieben der Beschäftigten der Sparkassenorganisation, sondern unterlag normativen Verkehrsschutz-Anforderungen (vgl. BGH NJW 1996, 1339 (1340).

    Dieser Nachteil wird dadurch ausgeglichen, dass der juristischen Person das Wissen auch derjenigen Organwalter und Mitarbeiter zuzurechnen ist, die am Abschluß des Vertrages selbst nicht beteiligt gewesen sind, sofern dieses Wissen bei ordnungsgerechter Organisation aktenmäßig festgehalten, weitergegeben und vor Vertragsschluß abzufragen ist (vgl. auch BGH NJW 1990, 975; BGH NJW 1996, 1339. Damit scheidet eine Zurechnung aller Kenntnisse jedes einzelnen Mitarbeiters der juristischen Person aus, vielmehr kommt es allein auf die Verfügbarkeit derjenigen Informationen an, die typischerweise aktenmäßig festzuhalten sind. Der Senat geht davon aus, dass die Frage des Baujahres des Fertighauses (1968) keine Information darstellte, hinsichtlich deren die Kreditabteilung eine entsprechende Dokumentation einhalten mußte.

  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01
    Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht uneingeschränkt, sondern bezieht sich nur auf solches Wissen, das bei ordnungsgerechter Organisation aktenmäßig festgehalten, an andere Abteilungen weitergegeben oder vor Vertragsabschluß von anderen Abteilungen abzufragen ist (vgl. auch BGH NJW 1990, 975; BGH NJW 1996, 1339).

    Dieser Nachteil wird dadurch ausgeglichen, dass der juristischen Person das Wissen auch derjenigen Organwalter und Mitarbeiter zuzurechnen ist, die am Abschluß des Vertrages selbst nicht beteiligt gewesen sind, sofern dieses Wissen bei ordnungsgerechter Organisation aktenmäßig festgehalten, weitergegeben und vor Vertragsschluß abzufragen ist (vgl. auch BGH NJW 1990, 975; BGH NJW 1996, 1339. Damit scheidet eine Zurechnung aller Kenntnisse jedes einzelnen Mitarbeiters der juristischen Person aus, vielmehr kommt es allein auf die Verfügbarkeit derjenigen Informationen an, die typischerweise aktenmäßig festzuhalten sind. Der Senat geht davon aus, dass die Frage des Baujahres des Fertighauses (1968) keine Information darstellte, hinsichtlich deren die Kreditabteilung eine entsprechende Dokumentation einhalten mußte.

  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 261/87

    Zurechnung von Kenntnissen des Filialleiters einer Bank; Rechtsfolgen arglistiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01
    Gerade dann, wenn Mitarbeiter einer juristischen Person Verhandlungen mit Vertragspartnern führen und ihnen auf Grund der organisatorischen Aufspaltung von Zuständigkeiten Kenntnisse hinsichtlich des Vertragsobjektes fehlen, die in anderen Abteilungen der juristischen Personen gewonnen wurden, erscheint es grundsätzlich angemessen, dass die juristische Person bei ihrer Tätigkeit von anderen Beschäftigten erlangte Kenntnisse als eigene gelten lassen muß, sich also nicht auf die Unkenntnis der die Verhandlung führenden Mitarbeiter berufen kann (vgl. auch BGH NJW 1989, 2879 f).
  • BGH, 05.02.1962 - VII ZR 248/60

    Verwirkung des Mäklerlohns

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01
    Eine Verwirkung des Maklerlohnes nach dem Rechtsgedanken des § 654 BGB hätte vorausgesetzt, dass die Klägerin als Maklerin wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verletzt hat, wobei es unerheblich ist,ob der Beklagten hieraus ein Schaden entstanden ist (vgl. BGH NJW 1962, 734; BGH NJW-RR 1989, 760; BGH NJW-RR 1990, 372; OLG Hamm NJW-RR 1993, 506; Staudinger-Reuter, 13. Aufl. § 654 Rdn. 10).
  • BGH, 16.09.1981 - IVa ZR 85/80

    Maklerrecht - Sorgfaltspflicht des Maklers - Weitergabe von Auskünften -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01
    Vielmehr durfte die Klägerin auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen (vgl. auch BGH NJW 1982, 1147; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1525; Staudinger/Reuter, 13. Aufl. § 652 BGB Rdn. 184; Zopfs "Maklerrecht" Rdn. 69).
  • BGH, 15.03.1989 - IVa ZR 2/88

    Verwirkung des Maklerlohns bei Formnichtigkeit des Maklervertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01
    Eine Verwirkung des Maklerlohnes nach dem Rechtsgedanken des § 654 BGB hätte vorausgesetzt, dass die Klägerin als Maklerin wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verletzt hat, wobei es unerheblich ist,ob der Beklagten hieraus ein Schaden entstanden ist (vgl. BGH NJW 1962, 734; BGH NJW-RR 1989, 760; BGH NJW-RR 1990, 372; OLG Hamm NJW-RR 1993, 506; Staudinger-Reuter, 13. Aufl. § 654 Rdn. 10).
  • BGH, 02.02.1983 - IVa ZR 118/81

    Anlagevermittler - Sorgfaltspflicht - Verschulden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01
    Da der Makler lediglich verpflichtet ist, ihm bekannte Umstände offen zu legen, eine Erkundigungs- und Nachprüfungspflicht für ihn nicht besteht, er vielmehr auf die Angaben des Verkäufers vertrauen durfte, kann schon deshalb ein Schadensersatzanspruch mit dieser Begründung nicht angenommen werden (vgl. BGH NJW 1983, 1730; BGH WM 1978, 1069; BGH DB 1956, 794).
  • BGH, 29.11.1989 - IVa ZR 206/88

    Verwirkung des Maklerlohns

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01
    Eine Verwirkung des Maklerlohnes nach dem Rechtsgedanken des § 654 BGB hätte vorausgesetzt, dass die Klägerin als Maklerin wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verletzt hat, wobei es unerheblich ist,ob der Beklagten hieraus ein Schaden entstanden ist (vgl. BGH NJW 1962, 734; BGH NJW-RR 1989, 760; BGH NJW-RR 1990, 372; OLG Hamm NJW-RR 1993, 506; Staudinger-Reuter, 13. Aufl. § 654 Rdn. 10).
  • OLG Hamm, 09.11.1992 - 18 U 26/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01
    Eine Verwirkung des Maklerlohnes nach dem Rechtsgedanken des § 654 BGB hätte vorausgesetzt, dass die Klägerin als Maklerin wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verletzt hat, wobei es unerheblich ist,ob der Beklagten hieraus ein Schaden entstanden ist (vgl. BGH NJW 1962, 734; BGH NJW-RR 1989, 760; BGH NJW-RR 1990, 372; OLG Hamm NJW-RR 1993, 506; Staudinger-Reuter, 13. Aufl. § 654 Rdn. 10).
  • OLG Köln, 20.01.1972 - 10 U 83/71

    Verschulden eines Maklers bei Vertragsschluss, schuldhaft falsche Beratung, c. i.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01
    Eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Aufklärungspflichten wegen der mit dem Abschluß des Maklervertrages begründeten besonderen Treuepflichten, auf Grund deren die Beklagte als Auftraggeberin eine umfassende Wahrnehmung ihrer im Hinblick auf den angestrebten Hauptvertrag bestehenden Interessen erwarten konnte (vgl. hierzu BGH NJW 1968, 1560; BGH NJW 1983, 847 (848); OLG Köln NJW 1972, 1813), kann auch nicht unter dem Blickwinkel gesehen werden, dass die Klägerin ihr obliegende Sorgfaltspflichten verletzt habe.
  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 146/06

    Haftung des Maklers für die Richtigkeit der Informationen im Exposè

    Hiervon abgesehen schuldet jedoch der Makler seinem Auftraggeber grundsätzlich keine Ermittlungen; insbesondere darf er im Allgemeinen auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2002, 778).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2007 - 18 U 31/01

    Grundstückskauf: Schadensersatz bei Zusicherung erzielbarer Mieterträge und

    Grundsätzlich darf der Makler jedoch Angaben, die er von dem Veräußerer erhalten hat, ungeprüft weitergeben (vgl. BGH v. 16. September 1981 - IVa ZR 85/80, NJW 1982, 1147; OLG Frankfurt am Main v. 26. September 2001 - 7 U 3/01, NJW-RR 2002, 778), wenn er die betreffenden Informationen mit der erforderlichen Sorgfalt eingeholt und sondiert hat.
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 127/05

    Keine generelle Überprüfungspflicht des Maklers zu Objektangaben des Verkäufers

    Eine Erkundigungs- und Nachprüfungspflicht besteht jedoch für den Makler in der Regel nicht (BGH, WM 1978, 1069; NJW 1983, 1730, Senat NJW-RR 2002, 780; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1524, 1525; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 778, Schwerdtner, Maklerrecht, Rz. 315, 317).

    Grundsätzlich darf er auf die Angaben des Verkäufers vertrauen (OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 778).

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 21 U 70/15

    Schadensersatzansprüche des Erwerbers einer Immobilie gegen die als

    Abseits dessen schuldet jedoch der Makler seinem Auftraggeber keine Ermittlungen, vielmehr darf er auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen (BGH, Urteil vom 18.1.2007, a.a.O.; OLG Frankfurt Urteil vom 26.9.2001 - 7U3/01, NJW-RR 2002, 778).
  • LG Detmold, 04.01.2019 - 4 O 159/18

    Maklervertrag - Provisionsanspruch -Verlust - Vertragspflichtverletzung

    Dass der Makler auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen kann, ist ständige Rechtsprechung, der sich das Gericht im vorliegenden Fall anschließt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 26.09.2001, 7 U 3/01 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 19.09.2001 - 2 U 170/01   

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https://dejure.org/2001,3252
OLG Oldenburg, 19.09.2001 - 2 U 170/01 (https://dejure.org/2001,3252)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.09.2001 - 2 U 170/01 (https://dejure.org/2001,3252)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. September 2001 - 2 U 170/01 (https://dejure.org/2001,3252)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Architekt; Ingenieur; Abrechnung; Honorar; Anwendbarkeit; HOAI; Wirksamkeit; Pauschalpreis; Individualvereinbarung

  • Judicialis

    HOAI § 4

  • rechtsportal.de

    HOAI § 4
    Bauvertrag - Geltung der Honorarordnung - Bauleistungen neben Architekten- und Ingeniuerleistungen

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorarrecht - Auch Bauträger müssen die HOAI beachten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gilt HOAI auch für Bauunternehmer? (IBR 2002, 200)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2002, 283
  • BauR 2002, 332
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.12.1997 - VII ZR 177/96

    Honorar für die Umwandlung eines Mietobjekts in Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.09.2001 - 2 U 170/01
    Die HOAI ist auf Anbieter, die im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes neben oder zusammen mit Bauleistungen auch Architekten- und Ingeniuerleistungen erbringen, anwendbar, wenn im konkreten Fall nur Architekten oder Ingenieurleistungen Vertragsgegenstand sind (im Anschluß an BGH NJW 1998, 1228 und gegen OLG Köln BauR 2000, 910).

    Nicht anwendbar ist die HOAI auf Anbieter, die neben oder zusammen mit anderen Leistungen, beispielsweise Bauleistungen, auch Architekten und Ingenieurleistungen erbringen (BGH BauR 1997, 677, 679; BGH NJW 1998, 1228, 1229).

  • OLG Köln, 10.12.1999 - 19 U 19/99

    Vereinbarung eines unter den Mindestsätzen der HAOI liegenden Honorars

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.09.2001 - 2 U 170/01
    Die HOAI ist auf Anbieter, die im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes neben oder zusammen mit Bauleistungen auch Architekten- und Ingeniuerleistungen erbringen, anwendbar, wenn im konkreten Fall nur Architekten oder Ingenieurleistungen Vertragsgegenstand sind (im Anschluß an BGH NJW 1998, 1228 und gegen OLG Köln BauR 2000, 910).

    Dabei kommt es - wie der Bundesgerichtshof in der zuletzt zitierten Entscheidung klargestellt hat - für die Frage, ob die HOAI anwendbar ist, auf eine Gesamtwürdigung der vereinbarten Leistungen an (a.A. OLG Köln BauR 2000, 910).

  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.09.2001 - 2 U 170/01
    Nicht anwendbar ist die HOAI auf Anbieter, die neben oder zusammen mit anderen Leistungen, beispielsweise Bauleistungen, auch Architekten und Ingenieurleistungen erbringen (BGH BauR 1997, 677, 679; BGH NJW 1998, 1228, 1229).
  • BGH, 21.08.1997 - VII ZR 13/96

    Begriff des Ausnahmefalles; Vereinbarung eines die Mindestsätze nach HOAI

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.09.2001 - 2 U 170/01
    Im übrigen begründet eine fehlende Aufklärung über die mögliche Unwirksamkeit einer Pauschalhonorarvereinbarung, die die Mindestsätze unterschreitet, jedenfalls dann keinen Schadensersatzanspruch des Auftraggebers aus einer vorvertraglichen Pflichtverletzung auf Ersatz des Differenzbetrags zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen, wenn die Parteien - wie es vorliegend der Fall war - ohnehin eine wirksame Vereinbarung zur Unterschreitung der Mindestsätze nicht hätten treffen können (BGH BauR 1997, 1062; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Auflage, Rdn. 721).
  • OLG Jena, 21.05.2002 - 3 U 28/02

    Anwendungsbereich der HOAI

    In der Ladung zum Senatstermin vom 23.04.2002 wurden die Parteien auf die Entscheidungen BGH NJW 1998, 1228 und OLG Oldenburg, BauR 2002, 332 hingewiesen.

    Der BGH hatte hier entschieden, dass die HOAI nicht anwendbar ist, wenn Auftragnehmer eine komplette Bauleistung (eigentliche Bauleistung sowie Architekten- und Ingenieurleistung) schulden und eine Gesamtwürdigung ergibt, dass die vereinbarte Leistung erheblich von dem eine Architektenleistung prägenden Werkerfolg abweicht (so auch OLG Oldenburg, BauR 2002, 332, 333).

    Die Revision war gem. § 543 Abs. 2 Ziff. 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung angesichts der divergierenden Entscheidungen des OLG Köln (NJW-RR 2000, 611, 612) auf der einen und des OLG Oldenburg (BauR 2002, 332) sowie des Senats auf der anderen Seite zur Problematik der Anwendbarkeit der HOAI auf Anbieter kompletter Bauleistungen, die sich im konkreten Fall nur zur Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen verpflichtet haben, zuzulassen.

  • OLG Düsseldorf, 21.06.2011 - 21 U 129/10

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Architektenhonorar; Abgrenzung

    Dies gilt allerdings nicht, wenn ein Generalunternehmer nur mit Planungsleistungen und nicht mit Bauleistungen beauftragt worden ist (Kniffka/Koeble, a.a.O., Rn. 154; OLG Thüringen, Urteil vom 21.05.2002, BauR 2002, 1724; OLG Oldenburg, Urteil vom 19.09.2001, BauR 2002, 332).
  • OLG Oldenburg, 27.02.2007 - 12 U 68/06
    Ohnehin könnte die Beklagte diese Tätigkeiten nicht nach der HOAI abrechnen, da nach ständiger Rechtsprechung die HOAI auf Anbieter, die neben Architekten- oder Ingenieurleistungen auch Bauleistungen zu erbringen haben, keine Anwendung findet ( BGH, BauR 1997, 677, 679 [BGH 22.05.1997 - VII ZR 290/95] ; BauR 1998, 193, 194 [BGH 04.12.1997 - VII ZR 177/96] ; OLG Oldenburg, BauR 2002, 332, 333).

    Denn ursprünglich sollte sie auch die weiteren Bauleistungen erbringen (vgl. OLG Köln, BauR 2000, 910 f. [OLG Köln 10.12.1999 - 19 U 19/99] ; OLG Oldenburg, BauR 2002, 332, 333).

  • OLG Naumburg, 16.05.2002 - 7 U 50/01

    Zur Wirksamkeit eines Vergleichs zwischen den Parteien eines Architektenvertrags,

    Der Sinn und Zweck der Bestimmung des § 4 HOAI liegt darin, Unklarheiten und Streit über die Höhe des Honorares zu vermeiden ( BGH NJW-RR 1986, 18; BGH NJW-RR 1987, 13 unter Hinweis auf den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens; BGH NJW-RR 1987, 1374; OLG Düsseldorf BauR 2002, 499 [ 500 mwN zum Meinungsstand in Fußnoten 5 und 6 ]; OLG Oldenburg BauR 2002, 332; Hesse / Korbion / Mantscheff / Vygen - Vygen, HOAI, 5. Auflage, § 4 RdNr. 123; Locher / Koeble / Frik - Koeble, HOAI, 7. Aufl. § 4 RdNr. 46ff ).
  • LG Duisburg, 22.07.2010 - 4 O 387/09
    Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn im konkreten Fall nur Architekten- oder Ingenieursleistungen erbracht wurden (OLG Oldenburg NZBau 2002, 283).
  • LG Hamburg, 01.06.2016 - 317 O 192/15

    Zahlung restlichen Architektenhonorars bei Veräußerung des Grundstücks ohne

    Insofern fehlt es unabhängig von der Frage, ob die Beklagte tatsächlich Kenntnis von der etwaigen Unwirksamkeit der Honorarvereinbarung hatte, bereits an einer Hinweispflicht der Klägerin, da sie von einer ausreichenden Sachkunde der Beklagten, die gewerbsmäßig das geplante Objekt erstellen wollte, ausgehen durfte (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 19. September 2001, 2 U 170/01, zitiert nach juris, Rn. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2967
OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01 (https://dejure.org/2001,2967)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.06.2001 - 2 U 4/01 (https://dejure.org/2001,2967)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Juni 2001 - 2 U 4/01 (https://dejure.org/2001,2967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwaltswerbung; Sachlichkeitsgebot; Verfassungskonformität; Werturteil; Subjektive Fremdeinschätzung

  • Judicialis

    GG Art. 12 I; ; BRAO § 43; ; BRAO § 43 b; ; BORA § 6; ; BORA § 7; ; UWG § 1

  • rechtsportal.de

    Werbung des Rechtsanwalts - Sachlichkeitsgebot - verfassungsmäßige Beschränkung - Werturteil in Form subjektiver Fremdeinschätzung - Zeitungsanzeige - "Kompetenzfelder"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1433
  • MDR 2002, 240
  • BB 2002, 1288
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 2 U 67/00

    Unzulässige Anwaltswerbung mit Telefonbucheintrag "Alles was Recht ist"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01
    So hat er im Urteil vom 27.10.2000 - 2 U 67/00 - in der Verwendung der Werbeaussage "Alles was Recht ist!" durch die Mitglieder einer Rechtsanwaltskanzlei eine unzulässige Selbsteinschätzung gesehen, die gegen das Sachlichkeitsgebot des § 43 b BRAO verstößt.

    Davon ist auch die einschlägige Senatsrechtsprechung bisher ausgegangen (NJW 97, 2529 - Anwaltswerbung mit Serienrundschreiben; MDR 2000, 483 - Vanity-Nr.; Urteil vom 27.10.2000 - 2 U 67/00 I Seite 10 - "ALLES WAS RECHT IST!".

  • BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 11/00

    Verwendung einer Kanzleibezeichnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01
    Maßgeblich für diese Abkehr von der Argumentation des Landgerichts ist der als Anlage BB 4 vorgelegte Beschluß des BGH vom 12.02.2001 (BB 2001, 696 ff.).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01
    Da es auch hier um einen Verstoß gegen § 43 b BRAO geht, also eine Norm mit unmittelbaren Bezug zum Wettbewerb, läßt sich - entgegen Berufungserwiderung Seite 11 - eine sittenwidrige Beeinträchtigung des Wettbewerbs nicht mit den ganz anders gelagerten BGH-Entscheidungen Giftnotruf-Box (GRUR 2000, 237) und Abgasemissionen (BGH, WRP 2000, 1116, 1119) begründen.
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01
    Auch die in der Berufungserwiderung gezogene (scheinbare) Parallele zur Entscheidung Verbandsklage gegen Vielfachabmahner (WRP 2001, 255) trägt nicht.
  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 46/97

    Giftnotruf-Box

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01
    Da es auch hier um einen Verstoß gegen § 43 b BRAO geht, also eine Norm mit unmittelbaren Bezug zum Wettbewerb, läßt sich - entgegen Berufungserwiderung Seite 11 - eine sittenwidrige Beeinträchtigung des Wettbewerbs nicht mit den ganz anders gelagerten BGH-Entscheidungen Giftnotruf-Box (GRUR 2000, 237) und Abgasemissionen (BGH, WRP 2000, 1116, 1119) begründen.
  • BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 494/00

    Verletzung anwaltlicher Berufsausübungsfreiheit durch wettbewerbsrechtliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01
    Weder der Beschluß zum Anwaltssponsoring (BVerfG, BRAK Mitt 2000, 137 ff) noch der vom Beklagtenvertreter m der Berufungsverhandlung vor dem Senat übergebene Beschluß der 2. Kammer des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25.04.2001 (1 BvR 494/00) stellen die Verfassungsmäßigkeit des § 43 b BRAO in Frage.
  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1331/99

    Ausschluss eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand ist mangels gesetzlicher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01
    Auch der Entscheidung zum "Anwaltssponsoring" ist nur zu entnehmen, daß ein Sponsoringvermerk mit klar erkennbarem Informationsgehalt und geprägt durch große Zurückhaltung in der äußeren Form nicht als unsachlich gewertet werden kann (BVerfG, BRAK-Mitt. 2000, 139 - linke Spalte - 2. Abschnitt von oben).
  • BGH, 28.09.2000 - I ZR 201/98

    Rückgaberecht - Ergänzung der Hauptleistung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01
    Der Sinn der genannten BRAO-Bestimmung liegt aber (ausschließlich) darin, die Gefahr einer Interessenkollision einzudämmen und damit die Unabhängigkeit und Integrität der Anwälte und das Vertrauen in die Rechtspflege zu stärken, nicht aber die Gegebenheiten auf dem Markt für Rechtsanwälte zu regeln (BGH WRP 2001, 258).
  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 67/96

    Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01
    Denn im Grundsatz sind sich die Parteien einig: Eine Zeitungsanzeige, die dem Interesse der Adressaten, eine sachlich angemessene Information zu finden, gerecht wird, formal und inhaltlich unaufdringlich gestaltet ist und keinen Irrtum erregt, ist dem Rechtsanwalt grundsätzlich erlaubt (BGH, ZIP 1997, 1514 f.; ebenso: Kammerbeschluß Bundesverfassungsgericht, BRAK Mitt.
  • BGH, 25.06.1998 - I ZB 10/96

    "STEPHANSKRONE I"; Schutz ähnlicher Bezeichnungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01
    Der vom Kläger unterstellte Sinngehalt (Furcht der Gegenseite vor der überragenden Leistung des Beklagten) unterstelle dem Leser zu weit reichende gedankliche Assoziationen, für die der Beklagte nicht mehr verantwortlich gemacht werden könne (entsprechend BGH GRUR 99, 240, 241 - Stefans Krone 1).
  • OLG Köln, 29.07.1998 - 6 U 66/98

    Anwaltswerbung: "Ihre Rechtsfragen sind unsere Aufgabe"

  • BGH, 12.12.2000 - X ZR 119/99

    Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe in einem Patentnichtigkeitsverfahren wegen

  • OLG Stuttgart, 15.10.1999 - 2 U 52/99

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer sog. Vanity-Nummer durch einen

  • OLG Stuttgart, 21.03.1997 - 2 U 131/96

    Wettbewerbsrechtlich zulässige Werbung um Anwaltsmandate; Unaufgefordertes

  • LG München I, 19.04.2000 - 7 HKO 1608/00
  • OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 6 U 193/03

    Haftung von Verlagen für den wettbewerbswidrigen Inhalt von Anzeigen: Prüfung der

    Im Hinblick auf diese Bedenken wird § 7 BORA vom Bundesgerichthof (WRP 01, 537 - Kanzleibezeichnung) und ihm folgend vom OLG Nürnberg (NJW 01, 2481) sowie vom OLG Stuttgart (NJW 02, 1433) einschränkend dahin ausgelegt, daß die Verwendung sogenannter Kanzleibezeichnungen, mit denen durch schlagwortartige Angabe von Teilbereichen anwaltlicher Berufsausübung auf die fachliche Ausrichtung der Kanzlei einer Sozietät oder eines Einzelanwalts hingewiesen wird, von dieser Vorschrift nicht geregelt werde (vgl. BGH a.a.O. S. 538).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.06.2001 - 6 U 10/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5555
OLG Köln, 01.06.2001 - 6 U 10/01 (https://dejure.org/2001,5555)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.06.2001 - 6 U 10/01 (https://dejure.org/2001,5555)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juni 2001 - 6 U 10/01 (https://dejure.org/2001,5555)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; LMBG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; LMBG § 7 Abs. 1; ; LMBG § 7; ; LMBG § 18; ; LMBG § 18 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 545 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    LMBG §§ 7 18; UWG § 1
    Krankheitsbezogene Lebensmittelwerbung für Mittelmeerkost und Seefisch

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 614
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 125/95

    Gelenk-Nahrung - LMBG - Gesundheitswerbung

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2001 - 6 U 10/01
    Allerdings es richtig, dass das in § 18 Abs. 1 Nr. 1 LMBG formulierte Verbot krankheitsbezogener Lebensmittelwerbung voraussetzt, dass der Bezug zu einer bestimmten oder doch zumindest bestimmbaren Krankheit erkennbar ist (vgl. BGH WRP 1998, 505/506 - "Gelenk-Nahrung"-; Zipfel/Rathke, a.a.O., § 18 LMBG Rdn. 19).

    Es reicht vielmehr aus, dass nicht unerhebliche Teile des von der Werbung angesprochenen Verkehrs aufgrund der dort verwendeten Bezeichnung und/oder der angesprochenen Symptome auf das Vorliegen einer bestimmten Krankheit schließen (vgl. BGH WRP 1998, 505/506 -"Gelenk-Nahrung"; Zipfel/Rathke, a.a.O., § 18 LMBG, Rdn. 16 und 17 a; vgl. auch Weidert in GRUR 1999, 955/958, rechte Spalte oben).

    Es soll verhindert werden, dass er das beworbene Lebensmittel als Arzneimittelersatz betrachtet, mit dem eine wirksame und ausreichende Selbstbehandlung möglich sei, bzw. dass bei ihm der Eindruck entsteht, er könne durch den Verzehr des angepriesenen Lebensmittels als solches Krankheiten beseitigen, lindern oder verhüten (vgl. BGH WRP 1998, 505/506 -"Gelenk-Nahrung"; Weidert, a.a.O., S. 957 f; Zipfel/Rathke, a.a.O., § 18 LMBG Rdn. 8).

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Rechtsprechung
   OLG München, 27.07.2001 - Lw W 1860/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11978
OLG München, 27.07.2001 - Lw W 1860/01 (https://dejure.org/2001,11978)
OLG München, Entscheidung vom 27.07.2001 - Lw W 1860/01 (https://dejure.org/2001,11978)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juli 2001 - Lw W 1860/01 (https://dejure.org/2001,11978)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckbarer Vergleich; Beginn der Zwangsvollstreckung; Androhung von Ordnungsmaßnahmen; Vollstreckungsgegenklage; Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung

  • Judicialis

    ZPO § 890; ; ZPO § 793; ; ZPO § 767

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890 § 793 § 767
    Unterlassungs-Vergleich - Androhung von Ordnungsmaßnahmen -Beginn der Zwangsvollstreckung - sofortige Beschwerde - Einwände gegen die Zulässigkeit - Vollstreckungsgegenklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 1207 XV 1/97
  • OLG München, 27.07.2001 - Lw W 1860/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 02.07.1987 - 28 B 1163/87
    Auszug aus OLG München, 27.07.2001 - Lw W 1860/01
    Soweit hierzu eine Beweisaufnahme erfoderlich wäre, können sie lediglich im Wege der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend gemacht werden (vgl. Senat, MDR 1987, 945; Thomas-Putzo, a.a.O., Rn 43 zu § 890 ZPO, Rn 4 u. 17 zu § 887, Rn 7 zu § 888 ZPO).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.10.2001 - 1 U 354/01 - 81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24133
OLG Saarbrücken, 24.10.2001 - 1 U 354/01 - 81 (https://dejure.org/2001,24133)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.10.2001 - 1 U 354/01 - 81 (https://dejure.org/2001,24133)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 1 U 354/01 - 81 (https://dejure.org/2001,24133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 333; UWG § 3
    Gerichtliche Entscheidung bei Zurücknahme oder Widerruf von Sachanträgen; Anforderungen an den Wahrheitsbeweis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.1974 - VIII ZR 215/73

    Begriff der Säumnis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.10.2001 - 1 U 354/01
    In der Kommentarliteratur wird unter Hinweis auf hierzu ergangene obergerichtliche Rechtsprechung ( vgl. BGHZ 63, 94 ; OLG Hamm NJW 74, 1097; OLG Celle MDR 61, 61; OLG Frankfurt MDR 82, 153 ) nahezu einhellig die Auffassung vertreten, dass ein Widerruf oder die Rücknahme eines zunächst wirksam gestellten Antrages die Fiktion der Säumnis i. S. v. § 333 ZPO nicht herbeiführen kann.
  • OLG Frankfurt, 29.09.1981 - 5 U 155/81

    Sachantrag; Rücknahme des Antrags ; Nachträgliches Herbeiführen der Säumnis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.10.2001 - 1 U 354/01
    In der Kommentarliteratur wird unter Hinweis auf hierzu ergangene obergerichtliche Rechtsprechung ( vgl. BGHZ 63, 94 ; OLG Hamm NJW 74, 1097; OLG Celle MDR 61, 61; OLG Frankfurt MDR 82, 153 ) nahezu einhellig die Auffassung vertreten, dass ein Widerruf oder die Rücknahme eines zunächst wirksam gestellten Antrages die Fiktion der Säumnis i. S. v. § 333 ZPO nicht herbeiführen kann.
  • OLG Hamm, 03.10.1973 - 20 U 146/73
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.10.2001 - 1 U 354/01
    In der Kommentarliteratur wird unter Hinweis auf hierzu ergangene obergerichtliche Rechtsprechung ( vgl. BGHZ 63, 94 ; OLG Hamm NJW 74, 1097; OLG Celle MDR 61, 61; OLG Frankfurt MDR 82, 153 ) nahezu einhellig die Auffassung vertreten, dass ein Widerruf oder die Rücknahme eines zunächst wirksam gestellten Antrages die Fiktion der Säumnis i. S. v. § 333 ZPO nicht herbeiführen kann.
  • OLG Celle, 28.10.1960 - 8 U 119/60
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.10.2001 - 1 U 354/01
    In der Kommentarliteratur wird unter Hinweis auf hierzu ergangene obergerichtliche Rechtsprechung ( vgl. BGHZ 63, 94 ; OLG Hamm NJW 74, 1097; OLG Celle MDR 61, 61; OLG Frankfurt MDR 82, 153 ) nahezu einhellig die Auffassung vertreten, dass ein Widerruf oder die Rücknahme eines zunächst wirksam gestellten Antrages die Fiktion der Säumnis i. S. v. § 333 ZPO nicht herbeiführen kann.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.07.2001 - 10 W 29/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,23022
OLG Stuttgart, 16.07.2001 - 10 W 29/01 (https://dejure.org/2001,23022)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.07.2001 - 10 W 29/01 (https://dejure.org/2001,23022)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Juli 2001 - 10 W 29/01 (https://dejure.org/2001,23022)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 494a Abs. 2
    Kostenentscheidung nach Erledigung des selbständigen Beweisverfahrens durch Vergleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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